RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum28.06.2016 Geschäftszahl2013/17/0836 RechtssatzMangels einer eigenen Begriffsbildung im S.TG 2003 oder in der Beitragsgruppenverordnung ist bei der Auslegung des in der Beitragsgruppenordnung verwendeten Begriffes "Elektrizitätsversorgungsunternehmen" von dem auf dem Gebiet der Energiewirtschaft bzw in den Regelungen für die Erzeugung und Lieferung von Strom verwendeten Begriffen und deren Inhalt auszugehen (vgl zur Auslegung der in Beitragsgruppenordnungen nach verschiedenen Fremdenverkehrs- und Tourismusgesetzen der Länder verwendeten Begriffe etwa VwGH vom
- Februar 2007, 2002/17/0347, betreffend die Heranziehung der Gewerbeordnung bei Auslegung des Begriffes "Gastgewerbe"). Das österreichische Energierecht verwendet im Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, ElWOG 2010, BGBl I Nr 110/2010, den Begriff des ElektrizitätsunternehmensMangels einer eigenen Begriffsbildung im S.TG 2003 oder in der Beitragsgruppenverordnung ist bei der Auslegung des in der Beitragsgruppenordnung verwendeten Begriffes "Elektrizitätsversorgungsunternehmen" von dem auf dem Gebiet der Energiewirtschaft bzw in den Regelungen für die Erzeugung und Lieferung von Strom verwendeten Begriffen und deren Inhalt auszugehen vergleiche zur Auslegung der in Beitragsgruppenordnungen nach verschiedenen Fremdenverkehrs- und Tourismusgesetzen der Länder verwendeten Begriffe etwa VwGH vom
- Februar 2007, 2002/17/0347, betreffend die Heranziehung der Gewerbeordnung bei Auslegung des Begriffes "Gastgewerbe"). Das österreichische Energierecht verwendet im Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, ElWOG 2010, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 110 aus 2010,, den Begriff des Elektrizitätsunternehmens (vgl insbesondere § 7 Z 11 ElWOG 2010, welcher als Grundsatzbestimmung eine Begriffsdefinition des Elektrizitätsunternehmens enthält). Nach § 7 Z 11 ElWOG 2010 ist ein Elektrizitätsunternehmen "eine natürliche oder juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, die in Gewinnabsicht von den Funktionen der Erzeugung, der Übertragung, der Verteilung, der Lieferung oder des Kaufs von elektrischer Energie mindestens eine wahrnimmt und die kommerzielle, technische oder wartungsbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Funktionen wahrnimmt". Diese Begriffsbildung ist seit dem ElWOG 1998 im österreichischen Energierecht verankert. vergleiche insbesondere Paragraph 7, Ziffer 11, ElWOG 2010, welcher als Grundsatzbestimmung eine Begriffsdefinition des Elektrizitätsunternehmens enthält). Nach Paragraph 7, Ziffer 11, ElWOG 2010 ist ein Elektrizitätsunternehmen "eine natürliche oder juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, die in Gewinnabsicht von den Funktionen der Erzeugung, der Übertragung, der Verteilung, der Lieferung oder des Kaufs von elektrischer Energie mindestens eine wahrnimmt und die kommerzielle, technische oder wartungsbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Funktionen wahrnimmt". Diese Begriffsbildung ist seit dem ElWOG 1998 im österreichischen Energierecht verankert. European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:2016:2013170836.X03