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Ra 2016/16/0018

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum06.02.2018 GeschäftszahlRa 2016/16/0018 RechtssatzZur Dauer der Sicherung wiederkehrender Leistungen durch einen gemäß § 575 Abs. 2 ZPO befristeten Räumungstitel mit vereinbarter Lösungsbefugnis wurde judiziert, dass es in diesem Zusammenhang auf die zeitlich begrenzte Vollstreckbarkeit des Räumungstitels allein nicht ankommt (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0249).Zur Dauer der Sicherung wiederkehrender Leistungen durch einen gemäß Paragraph 575, Absatz 2, ZPO befristeten Räumungstitel mit vereinbarter Lösungsbefugnis wurde judiziert, dass es in diesem Zusammenhang auf die zeitlich begrenzte Vollstreckbarkeit des Räumungstitels allein nicht ankommt (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0249).

European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:2018:RA2016160018.L02

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