RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum30.06.2016 GeschäftszahlRa 2016/19/0072 RechtssatzDie Erlassung der (mittlerweile mehrfach novellierten) Bestimmungen des BFA-VG 2014 für das Beschwerdeverfahren vor dem BVwG in Angelegenheiten nach dem AsylG 2005 und dem FrPolG 2005 wurden nach Erlassung des VwGVG 2014 mit dem FNG-Anpassungsgesetz (BGBl I Nr. 68/2013) "nachgeholt". Aus den Materialien ergibt sich, dass mit dem FNG-Anpassungsgesetz (
- ua)die Anpassung der fremdenrechtlichen Materiengesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 sowie die Schaffung von notwendigen Sondernormen vorgenommen werden sollte (RV 2144 BlgNR 24. GP S. 1). Es sollten "die detaillierten Bestimmungen betreffend das Beschwerdeverfahren gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl normiert werden. Orientierend an der bewährten Praxis des Rechtsschutzes aus dem geltenden AsylG 2005 sowie dem FrPolG 2005" sollte "nun im Einklang mit den neuen Verwaltungsverfahrensgesetzen ein Rechtsmittelsystem normiert" werden (RV 2144 BlgNR 24. GP, S. 7). Vor diesem Hintergrund ist daher festzuhalten, dass der Gesetzgeber jene Normen des BFA-VG 2014, die sich als verfahrensrechtliche Bestimmungen darstellen, im Kontext der neu geschaffenen Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Rechtsstufe als Sondernormen zum sonst für die VwG geltenden Verfahrensrecht verstanden wissen wollte. Darauf ist somit bei der Interpretation der Bestimmungen des BFA-VG 2014 Bedacht zu nehmen.Die Erlassung der (mittlerweile mehrfach novellierten) Bestimmungen des BFA-VG 2014 für das Beschwerdeverfahren vor dem BVwG in Angelegenheiten nach dem AsylG 2005 und dem FrPolG 2005 wurden nach Erlassung des VwGVG 2014 mit dem FNG-Anpassungsgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2013,) "nachgeholt". Aus den Materialien ergibt sich, dass mit dem FNG-Anpassungsgesetz (
- ua)die Anpassung der fremdenrechtlichen Materiengesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 sowie die Schaffung von notwendigen Sondernormen vorgenommen werden sollte Regierungsvorlage 2144 BlgNR 24. Gesetzgebungsperiode S. 1). Es sollten "die detaillierten Bestimmungen betreffend das Beschwerdeverfahren gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl normiert werden. Orientierend an der bewährten Praxis des Rechtsschutzes aus dem geltenden AsylG 2005 sowie dem FrPolG 2005" sollte "nun im Einklang mit den neuen Verwaltungsverfahrensgesetzen ein Rechtsmittelsystem normiert" werden Regierungsvorlage 2144 BlgNR 24. GP, S. 7). Vor diesem Hintergrund ist daher festzuhalten, dass der Gesetzgeber jene Normen des BFA-VG 2014, die sich als verfahrensrechtliche Bestimmungen darstellen, im Kontext der neu geschaffenen Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Rechtsstufe als Sondernormen zum sonst für die VwG geltenden Verfahrensrecht verstanden wissen wollte. Darauf ist somit bei der Interpretation der Bestimmungen des BFA-VG 2014 Bedacht zu nehmen. European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190072.L02