Ra 2023/12/0145
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum11.05.2026 GeschäftszahlRa 2023/12/0145 RechtssatzBei gesetzlichen Verzugszinsen handelt es sich um den "Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat" (so bereits der Wortlaut des § 1333 ABGB, in dem auf § 1000 ABGB verwiesen wird). Der Anspruch auf Zinsen entsteht von Gesetzes wegen.Bei gesetzlichen Verzugszinsen handelt es sich um den "Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat" (so bereits der Wortlaut des Paragraph 1333, ABGB, in dem auf Paragraph 1000, ABGB verwiesen wird). Der Anspruch auf Zinsen entsteht von Gesetzes wegen.
European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120145.L02