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Ra 2024/01/0237

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum25.09.2025 GeschäftszahlRa 2024/01/0237 RechtssatzDas - durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001, BGBl. I Nr. 135/2000 (damals: § 163e Abs. 2 ABGB) geschaffene - "vaterschaftsdurchbrechende" Anerkenntnis im Sinne des § 147 Abs. 2 ABGB erweitert die in § 147 Abs. 1 ABGB geregelten Wirkungen eines sog. "einfachen" Anerkenntnisses für den Fall, dass es auf eine feststehende, im Rechtssinn nicht beseitigte Abstammung von einem anderen Mann trifft, in der Weise, dass ein derartiges Anerkenntnis die frühere Abstammung beseitigt.Das - durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2000, (damals: Paragraph 163 e, Absatz 2, ABGB) geschaffene - "vaterschaftsdurchbrechende" Anerkenntnis im Sinne des Paragraph 147, Absatz 2, ABGB erweitert die in Paragraph 147, Absatz eins, ABGB geregelten Wirkungen eines sog. "einfachen" Anerkenntnisses für den Fall, dass es auf eine feststehende, im Rechtssinn nicht beseitigte Abstammung von einem anderen Mann trifft, in der Weise, dass ein derartiges Anerkenntnis die frühere Abstammung beseitigt.

European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010237.L11

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