RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum08.05.2025 GeschäftszahlRa 2024/02/0187 BeachteMiterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2024/02/0188 Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie Ra 2023/02/0178 E 15. Februar 2024 RS 4 StammrechtssatzDa durch die Definition des § 2 Abs. 1 AIFMG 2013 lediglich die Richtlinie 2011/61/EU umgesetzt wird, ist mit Blick auf eine unionsrechtskonforme Interpretation dieser Bestimmung nicht nur die Richtlinie, sondern sind auch die Leitlinien der ESMA zu beachten, wollte man dem nationalen Gesetzgeber nicht unterstellen, er hätte den von der Richtlinie definierten Anwendungsbereich eingeschränkt, indem er sämtliche operative Tätigkeiten einschließlich finanzieller Dienstleistungen davon ausgenommen hätte. Ausgehend von den Leitlinien der ESMA (ESMA/2013/611) ist ein Organismus dann kein AlF, wenn er einen allgemein-kommerziellen oder -industriellen Zweck verfolgt. Unter allgemein-kommerziellem oder industriellem Zweck verstehen die Leitlinien "den Zweck der Verfolgung einer Geschäftsstrategie, die sich u.a. durch Merkmale auszeichnet wie die überwiegende Ausübung (
- i)einer kommerziellen Tätigkeit einschließlich Kauf, Verkauf und/oder Austausch von Waren oder Gütern und/oder Verkehr mit (Erbringung von) nicht-finanziellen Dienstleistungen oder (
- ii)einer industriellen Tätigkeit einschließlich der Produktion von Waren oder der Errichtung von Immobilien oder (iii) einer Kombination daraus. Die Frage, ob eine operative Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 lit. a AIFMG 2013 gegeben ist, ist in diesem Lichte zu interpretieren und fallbezogen zu prüfen.Da durch die Definition des Paragraph 2, Absatz eins, AIFMG 2013 lediglich die Richtlinie 2011/61/EU umgesetzt wird, ist mit Blick auf eine unionsrechtskonforme Interpretation dieser Bestimmung nicht nur die Richtlinie, sondern sind auch die Leitlinien der ESMA zu beachten, wollte man dem nationalen Gesetzgeber nicht unterstellen, er hätte den von der Richtlinie definierten Anwendungsbereich eingeschränkt, indem er sämtliche operative Tätigkeiten einschließlich finanzieller Dienstleistungen davon ausgenommen hätte. Ausgehend von den Leitlinien der ESMA (ESMA/2013/611) ist ein Organismus dann kein AlF, wenn er einen allgemein-kommerziellen oder -industriellen Zweck verfolgt. Unter allgemein-kommerziellem oder industriellem Zweck verstehen die Leitlinien "den Zweck der Verfolgung einer Geschäftsstrategie, die sich u.a. durch Merkmale auszeichnet wie die überwiegende Ausübung (
- i)einer kommerziellen Tätigkeit einschließlich Kauf, Verkauf und/oder Austausch von Waren oder Gütern und/oder Verkehr mit (Erbringung von) nicht-finanziellen Dienstleistungen oder (
- ii)einer industriellen Tätigkeit einschließlich der Produktion von Waren oder der Errichtung von Immobilien oder (iii) einer Kombination daraus. Die Frage, ob eine operative Tätigkeit iSd Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, AIFMG 2013 gegeben ist, ist in diesem Lichte zu interpretieren und fallbezogen zu prüfen. European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020187.L04