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E 050/07/2023.007/002

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Burgenland Entscheidungsdatum29.05.2024 GeschäftszahlE 050/07/2023.007/002 RechtssatzDas mutwillige Herbeiführen systematischer Überschwemmungen von 16 Kellern in Mehrparteien-Wohnhausanlagen binnen einer Woche, wodurch ein Schaden von 128.000 Euro entstanden ist, stellt eine schwere Sachbeschädigung im Sinne des § 126 Abs. 1 StGB dar und rechtfertigt bereits für sich alleine die Verhängung eines Waffenverbots, handelt es sich dabei doch nicht (nur) um einen Einzelfall sondern um einen regelrechten Gewaltexzess, der zu Recht die Annahme einer Prognose im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG rechtfertigt, der Beschwerdeführer könnte durch missbräuchliches Verwenden von Waffen das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden.Das mutwillige Herbeiführen systematischer Überschwemmungen von 16 Kellern in Mehrparteien-Wohnhausanlagen binnen einer Woche, wodurch ein Schaden von 128.000 Euro entstanden ist, stellt eine schwere Sachbeschädigung im Sinne des Paragraph 126, Absatz eins, StGB dar und rechtfertigt bereits für sich alleine die Verhängung eines Waffenverbots, handelt es sich dabei doch nicht (nur) um einen Einzelfall sondern um einen regelrechten Gewaltexzess, der zu Recht die Annahme einer Prognose im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, WaffG rechtfertigt, der Beschwerdeführer könnte durch missbräuchliches Verwenden von Waffen das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGBU:2024:E.050.07.2023.007.002

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