LVwG-AV-1315/001-2016
RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum09.02.2017 GeschäftszahlLVwG-AV-1315/001-2016 RechtssatzDie Einantwortung bewirkt die Rechtsnachfolge und verschafft dem Erben nach herrschender Meinung abweichend vom Wortlaut des § 436 ABGB auch das Eigentum an der Liegenschaft des Erblassers (vgl. Rummel/Lukas, § 436 ABGB, RDB).Die Einantwortung bewirkt die Rechtsnachfolge und verschafft dem Erben nach herrschender Meinung abweichend vom Wortlaut des Paragraph 436, ABGB auch das Eigentum an der Liegenschaft des Erblassers vergleiche Rummel/Lukas, Paragraph 436, ABGB, RDB).
European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.1315.001.2016