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LVwG-M-26/001-2017

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum17.01.2018 GeschäftszahlLVwG-M-26/001-2017 RechtssatzZumal der minderjährige Beschwerdeführer über einen Elternteil (seine Mutter) verfügt, scheidet (selbst bei Abwesenheit desselben) zum einen ein Rückgriff auf § 207 ABGB (RIS-Justiz RS0130956) aber auch auf § 11 AVG aus (Hengstschläger/Leeb, AVG2 [2014] § 9 Rz 6). Zum anderen bedarf die rechtswirksame Erhebung der Beschwerde der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (VwGH 2001/20/0188).Zumal der minderjährige Beschwerdeführer über einen Elternteil (seine Mutter) verfügt, scheidet (selbst bei Abwesenheit desselben) zum einen ein Rückgriff auf Paragraph 207, ABGB (RIS-Justiz RS0130956) aber auch auf Paragraph 11, AVG aus (Hengstschläger/Leeb, AVG2 [2014] Paragraph 9, Rz 6). Zum anderen bedarf die rechtswirksame Erhebung der Beschwerde der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (VwGH 2001/20/0188).

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.M.26.001.2017

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