LVwG-S-1343/001-2018
RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum12.07.2018 GeschäftszahlLVwG-S-1343/001-2018 RechtssatzBetreffend die Dienstgebereigenschaft [iSd § 35 ASVG] gelten aufgrund des § 96 ABGB, von Ausnahmen abgesehen, die für den Haushalt charakteristischen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens im Zweifel nicht als auf eigene Rechnung des einkommenslosen und den Haushalt führenden Ehegatten abgeschlossen, sondern wird dieser vielmehr stellvertretend für den im Verdienst stehenden Ehegatten tätig.Betreffend die Dienstgebereigenschaft [iSd Paragraph 35, ASVG] gelten aufgrund des Paragraph 96, ABGB, von Ausnahmen abgesehen, die für den Haushalt charakteristischen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens im Zweifel nicht als auf eigene Rechnung des einkommenslosen und den Haushalt führenden Ehegatten abgeschlossen, sondern wird dieser vielmehr stellvertretend für den im Verdienst stehenden Ehegatten tätig.
European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1343.001.2018