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LVwG-AV-1164/001-2015

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum29.08.2019 GeschäftszahlLVwG-AV-1164/001-2015 RechtssatzGrundstücke im Sinne der NÖ BO 1996 sind jene Teile einer Katastralgemeinde, die in einem bestimmten Zeitpunkt als solche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind oder durch Grundbuchsbeschluss neu gebildet wurden. Grundstücke der so beschriebenen Art sind demnach durch Grenzpunkte festgesetzte Flächen, anhand deren der Grenzverlauf (allenfalls durch entsprechende Grenzzeichen gemäß § 845 ABGB) ermittelt werden kann.Grundstücke im Sinne der NÖ BO 1996 sind jene Teile einer Katastralgemeinde, die in einem bestimmten Zeitpunkt als solche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind oder durch Grundbuchsbeschluss neu gebildet wurden. Grundstücke der so beschriebenen Art sind demnach durch Grenzpunkte festgesetzte Flächen, anhand deren der Grenzverlauf (allenfalls durch entsprechende Grenzzeichen gemäß Paragraph 845, ABGB) ermittelt werden kann.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1164.001.2015

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