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LVwG-AV-1944/001-2021

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum06.04.2022 GeschäftszahlLVwG-AV-1944/001-2021 RechtssatzBei einem besonderen Sorgfaltsmangel iSd § 2 Abs 1 Z 2 GSLG, kommt es, dies unter den Aspekten des § 1500 ABGB, auf ein „Kennenmüssen“ von Mängeln an.Bei einem besonderen Sorgfaltsmangel iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, GSLG, kommt es, dies unter den Aspekten des Paragraph 1500, ABGB, auf ein „Kennenmüssen“ von Mängeln an.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1944.001.2021

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