LVwG-AV-1589/001-2021
RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum11.04.2023 GeschäftszahlLVwG-AV-1589/001-2021 RechtssatzDie Ersitzung eines Rechts erfordert gemäß § 1460 ABGB redlichen Besitz. Eine Besitzerin, die weiß, dass das von ihr genutzte Grundstück nicht ihr gehört, ist aber gemäß § 326 ABGB nicht redlich.Die Ersitzung eines Rechts erfordert gemäß Paragraph 1460, ABGB redlichen Besitz. Eine Besitzerin, die weiß, dass das von ihr genutzte Grundstück nicht ihr gehört, ist aber gemäß Paragraph 326, ABGB nicht redlich.
European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.1589.001.2021