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LVwG-AV-751/001-2024

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum04.11.2024 GeschäftszahlLVwG-AV-751/001-2024 RechtssatzNach der Rsp sind Beschlüsse einer Wassergenossenschaft am Maßstab der Satzung oder des WRG zu messen (vgl VwGH 2003/07/0086; 2013/07/0253); für Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis einer Wassergenossenschaft kommt eine Heranziehung der Verjährungsbestimmungen des ABGB nicht in Betracht (vgl VwGH 2007/07/0119). Daraus ist abzuleiten, dass eine analoge Anwendung von § 934 ABGB nicht geboten ist.Nach der Rsp sind Beschlüsse einer Wassergenossenschaft am Maßstab der Satzung oder des WRG zu messen vergleiche VwGH 2003/07/0086; 2013/07/0253); für Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis einer Wassergenossenschaft kommt eine Heranziehung der Verjährungsbestimmungen des ABGB nicht in Betracht vergleiche VwGH 2007/07/0119). Daraus ist abzuleiten, dass eine analoge Anwendung von Paragraph 934, ABGB nicht geboten ist.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.751.001.2024

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