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LVwG-AV-240/001-2025

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum04.07.2025 GeschäftszahlLVwG-AV-240/001-2025 RechtssatzBei der Österreichischen Bundeshymne handelt es sich neben anderen Symbolen (zB Fahne und Wappen) um ein anerkanntes und verfassungsrechtlich verankertes Staatsymbol, das gemäß § 248 StGB auch strafrechtlich geschützt ist. Die Österreichische Bundeshymne hat eine Symbolik, die innerhalb eines Staates identitätsstiftende und verbindende Ziele zum Ausdruck bringt oder erzeugen soll. Damit kommt ihr in der österreichischen Gesellschaft sehr hohe Bedeutung zu.Bei der Österreichischen Bundeshymne handelt es sich neben anderen Symbolen (zB Fahne und Wappen) um ein anerkanntes und verfassungsrechtlich verankertes Staatsymbol, das gemäß Paragraph 248, StGB auch strafrechtlich geschützt ist. Die Österreichische Bundeshymne hat eine Symbolik, die innerhalb eines Staates identitätsstiftende und verbindende Ziele zum Ausdruck bringt oder erzeugen soll. Damit kommt ihr in der österreichischen Gesellschaft sehr hohe Bedeutung zu.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2025:LVwG.AV.240.001.2025

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