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LVwG-S-1745/001-2025

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum01.04.2026 GeschäftszahlLVwG-S-1745/001-2025 RechtssatzEine erwerbswirtschaftlich als Landwirt tätige Person, die im Rahmen ihres Betriebes eine Gülle-Separationsanlage betreibt, ist in Bezug auf den Betrieb und die Wartung der Anlage als Sachverständiger iSd § 1299 ABGB anzusehen und sie hat für die Anwendung jener Sorgfalt einzustehen, die von einer Person mit den entsprechenden Fachkenntnissen und Erfahrungen durchschnittlich zu erwarten ist.Eine erwerbswirtschaftlich als Landwirt tätige Person, die im Rahmen ihres Betriebes eine Gülle-Separationsanlage betreibt, ist in Bezug auf den Betrieb und die Wartung der Anlage als Sachverständiger iSd Paragraph 1299, ABGB anzusehen und sie hat für die Anwendung jener Sorgfalt einzustehen, die von einer Person mit den entsprechenden Fachkenntnissen und Erfahrungen durchschnittlich zu erwarten ist.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.S.1745.001.2025

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