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LVwG-AV-698/002-2026

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Niederösterreich Entscheidungsdatum13.05.2026 GeschäftszahlLVwG-AV-698/002-2026; LVwG-AV-698/001-2026 RechtssatzBei der Duldungsverpflichtung iSd § 7 NÖ BO 2014 handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung iSd § 364 ABGB, weshalb eine solche nur aus den in § 7 Abs 1 NÖ BO 2014 taxativ aufgezählten Gründen zulässig ist. Zudem darf die Einschränkung nicht auf Dauer ausgelegt sein, sondern darf jedenfalls nur vorübergehenden Charakter haben.Bei der Duldungsverpflichtung iSd Paragraph 7, NÖ BO 2014 handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung iSd Paragraph 364, ABGB, weshalb eine solche nur aus den in Paragraph 7, Absatz eins, NÖ BO 2014 taxativ aufgezählten Gründen zulässig ist. Zudem darf die Einschränkung nicht auf Dauer ausgelegt sein, sondern darf jedenfalls nur vorübergehenden Charakter haben.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.698.002.2026

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