RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Steiermark Entscheidungsdatum18.05.2015 GeschäftszahlLVwG 50.17-2774/2014 RechtssatzIn einem Bewilligungsverfahren gemäß § 19 Z 1 BauG Stmk 1995, betreffend den Neu- und Umbau eines Legehennenstalles für 16.000 anstelle bisher 4.100 Hühner, war ein immissionstechnisches Sachverständigengutachten einzuholen. Dabei stehen für die Beurteilung jener Emissionen, die von einem solchen Gebäude auf die Nachbargrundstücke einwirken, verschiedene Berechnungsmodelle zur Verfügung. Eine gesetzliche Grundlage für ein bestimmtes Berechnungsmodell gibt es nicht. Das Lagrange´sche Partikelmodell GRAL berücksichtigt im Unterschied zur Ermittlung von Geruchszahl und Schutzabständen nach der „Vorläufigen Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen“ die Geländeformierung und Bebauungsstruktur. Diese Vorgangsweise ist speziell im Nahbereich der Ställe von erheblicher Bedeutung und entspricht dem letzten Stand der Technik. Das Lagrange´sche Modell simuliert die Schadstoffausbreitung durch eine große Anzahl von Teilchen, deren Bewegung durch das vorgegebene Windfeld, das im gegenständlichen Fall von Meteorologen erstellt und dem Immissionskataster entnommen wurde, sowie durch eine überlagerte Turbulenz bestimmt wird. Auch können inhomogene Wind- und Turbulenzverhältnisse berücksichtigt werden. Weder eine kostenintensive und zeitaufwendige Windmessung noch die Annahme einer „worst case Situation“, die eine Überschätzung zwischen 20 % und 40 % bewirkt, sind bei diesem viel genaueren Berechnungsmodell erforderlich.In einem Bewilligungsverfahren gemäß Paragraph 19, Ziffer eins, BauG Stmk 1995, betreffend den Neu- und Umbau eines Legehennenstalles für 16.000 anstelle bisher 4.100 Hühner, war ein immissionstechnisches Sachverständigengutachten einzuholen. Dabei stehen für die Beurteilung jener Emissionen, die von einem solchen Gebäude auf die Nachbargrundstücke einwirken, verschiedene Berechnungsmodelle zur Verfügung. Eine gesetzliche Grundlage für ein bestimmtes Berechnungsmodell gibt es nicht. Das Lagrange´sche Partikelmodell GRAL berücksichtigt im Unterschied zur Ermittlung von Geruchszahl und Schutzabständen nach der „Vorläufigen Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen“ die Geländeformierung und Bebauungsstruktur. Diese Vorgangsweise ist speziell im Nahbereich der Ställe von erheblicher Bedeutung und entspricht dem letzten Stand der Technik. Das Lagrange´sche Modell simuliert die Schadstoffausbreitung durch eine große Anzahl von Teilchen, deren Bewegung durch das vorgegebene Windfeld, das im gegenständlichen Fall von Meteorologen erstellt und dem Immissionskataster entnommen wurde, sowie durch eine überlagerte Turbulenz bestimmt wird. Auch können inhomogene Wind- und Turbulenzverhältnisse berücksichtigt werden. Weder eine kostenintensive und zeitaufwendige Windmessung noch die Annahme einer „worst case Situation“, die eine Überschätzung zwischen 20 % und 40 % bewirkt, sind bei diesem viel genaueren Berechnungsmodell erforderlich. European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGST:2015:LVwG.50.17.2774.2014
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.