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LVwG 41.18-490/2020

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Steiermark Entscheidungsdatum28.01.2021 GeschäftszahlLVwG 41.18-490/2020 RechtssatzDie zur Entscheidung über die rechtliche Qualität eines Spieles als Glücksspiel heranzuziehende Legaldefinition in § 1 Glückspielgesetz 1989 (GSpG) und § 168 StGB (ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder auch vorwiegend von Zufall abhängt) entspricht der herrschenden Ansicht, wie die Dominanz zufälliger Elemente in bestimmten Spielen abstrakt zu beschreiben ist und wie sich solcher Art charakterisierte Spiele damit von Geschicklichkeitsspielen abgrenzen, bei denen also (langfristig) persönliche Fertigkeiten den Ausschlag über den Gewinn eines Spieles geben sollen.Die zur Entscheidung über die rechtliche Qualität eines Spieles als Glücksspiel heranzuziehende Legaldefinition in Paragraph eins, Glückspielgesetz 1989 (GSpG) und Paragraph 168, StGB (ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder auch vorwiegend von Zufall abhängt) entspricht der herrschenden Ansicht, wie die Dominanz zufälliger Elemente in bestimmten Spielen abstrakt zu beschreiben ist und wie sich solcher Art charakterisierte Spiele damit von Geschicklichkeitsspielen abgrenzen, bei denen also (langfristig) persönliche Fertigkeiten den Ausschlag über den Gewinn eines Spieles geben sollen.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.41.18.490.2020

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