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LVwG-2015/34/1868-26

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Tirol Entscheidungsdatum22.03.2016 GeschäftszahlLVwG-2015/34/1868-26 RechtssatzRechtsbesitz ist der Zustand der Ausübung eines (fortdauernd ausübbaren) Rechtes, sein Gebrauch im eigenen Namen (§ 312 ABGB), ohne Rücksicht auf dessen Bestand (vgl Spielbüchler in Rummel, ABGB² § 311 Rz 3). Rechtsbesitz kann also auch erworben werden, ohne dass das Recht dem Ausübenden tatsächlich zusteht.Rechtsbesitz ist der Zustand der Ausübung eines (fortdauernd ausübbaren) Rechtes, sein Gebrauch im eigenen Namen (Paragraph 312, ABGB), ohne Rücksicht auf dessen Bestand vergleiche Spielbüchler in Rummel, ABGB² Paragraph 311, Rz 3). Rechtsbesitz kann also auch erworben werden, ohne dass das Recht dem Ausübenden tatsächlich zusteht.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2015.34.1868.26

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