LVwG-2016/34/2398-20
RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Tirol Entscheidungsdatum12.12.2016 GeschäftszahlLVwG-2016/34/2398-20 RechtssatzDie Ersitzung ist der Erwerb eines Rechtes durch qualifizierten Besitz während der gesetzlich bestimmten Zeit. Die Ersitzung von Dienstbarkeiten setzt bei der uneigentlichen Ersitzung (vgl § 1470 ABGB) Rechtsbesitz, der redlich und echt zu sein hat, sowie den Ablauf der Ersitzungszeit voraus. Der tatsächliche (redliche und echte) Besitzer erwirbt nach 30 Jahren Eigentum und kann die Richtigstellung des Grundbuches verlangen. (vgl RIS-Justiz RS0011657).Die Ersitzung ist der Erwerb eines Rechtes durch qualifizierten Besitz während der gesetzlich bestimmten Zeit. Die Ersitzung von Dienstbarkeiten setzt bei der uneigentlichen Ersitzung vergleiche Paragraph 1470, ABGB) Rechtsbesitz, der redlich und echt zu sein hat, sowie den Ablauf der Ersitzungszeit voraus. Der tatsächliche (redliche und echte) Besitzer erwirbt nach 30 Jahren Eigentum und kann die Richtigstellung des Grundbuches verlangen. vergleiche RIS-Justiz RS0011657).
European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2016.34.2398.20