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LVwG-2026/34/0944-4

RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Tirol Entscheidungsdatum16.04.2026 GeschäftszahlLVwG-2026/34/0944-4 RechtssatzDie bedingte Nachsicht der Rechtsfolge des Gewerbeausschlusses gemäß § 44 Abs 2 StGB bezieht sich ausschließlich auf zum Zeitpunkt des Ausspruchs bereits bestehende Gewerbeberechtigungen und entfaltet keine Bindungswirkung für das Verfahren über die Neuanmeldung eines Gewerbes gemäß § 340 GewO 1994.Die bedingte Nachsicht der Rechtsfolge des Gewerbeausschlusses gemäß Paragraph 44, Absatz 2, StGB bezieht sich ausschließlich auf zum Zeitpunkt des Ausspruchs bereits bestehende Gewerbeberechtigungen und entfaltet keine Bindungswirkung für das Verfahren über die Neuanmeldung eines Gewerbes gemäß Paragraph 340, GewO 1994.

European Case Law IdentifierECLI:AT:LVWGTI:2026:LVwG.2026.34.0944.4

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