RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Tirol Entscheidungsdatum13.12.2018 GeschäftszahlLVwG-2014/15/0298-93 TextIM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser zu Folge des Devolutionsantrages der AA, Adresse 1, Z, vom 17.10.2013, mitbeteiligte Parteien BB, vertreten durch CC, Adresse 2, Y; DD, Adresse 3; EE, vertreten durch Rechtsanwalt FF, Adresse 4, X und der GG, vertreten durch JJ, Adresse 5, X, betreffend Durchführung des Widerstreitverfahrens nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen,Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser zu Folge des Devolutionsantrages der AA, Adresse 1, Z, vom 17.10.2013, mitbeteiligte Parteien BB, vertreten durch CC, Adresse 2, Y; DD, Adresse 3; EE, vertreten durch Rechtsanwalt FF, Adresse 4, römisch zehn und der GG, vertreten durch JJ, Adresse 5, römisch zehn, betreffend Durchführung des Widerstreitverfahrens nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen, zu Recht: 1. Dem Vorhaben Gemeinschaftskraftwerk W der BB gebührt gegenüber den anderen eingereichten Vorhaben der Vorrang im Sinne der §§ 17 und 109 WRG 1959. Dem Vorhaben Gemeinschaftskraftwerk W der BB gebührt gegenüber den anderen eingereichten Vorhaben der Vorrang im Sinne der Paragraphen 17 und 109 WRG 1959. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.2. Die ordentliche Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz der AA vom 06.10.2011 wurde ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Kraftwerkprojekt „KK“ beim Landeshauptmann als zuständiger Wasserrechtsbehörde eingebracht. Mit Schriftsatz der BB (damals noch in Gründung) vom 30.11.2012 wurde ein Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kraftwerksprojekt Gemeinschaftskraftwerk W eingebracht. Außerdem wurde mit Schriftsatz der EE vom 17.12.2012 ein weiterer Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Kraftwerksprojekt „LL“ eingereicht. Mit Schriftsatz der AA vom 11.02.2013 wurde die Durchführung eines Widerstreitverfahrens beantragt; mit weiterem Schriftsatz vom 17.10.2013 der AA wurde schließlich ein Devolutionsantrag an den damals noch zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gestellt. Dieser hat dem Landesverwaltungsgericht Tirol mit Schriftsatz vom 14.01.2014 den Devolutionsantrag zur Entscheidung vorgelegt. Nach Vorliegen der ersten fachlichen Bewertungen wurde mit Kundmachung vom 20.10.2014 für den 18.11.2014 beim Landesverwaltungsgericht Tirol die mündliche Verhandlung in der vorliegenden Rechtssache für den 18.11.2014 anberaumt. Mit Schriftsatz vom 14.11.2014 wurde daraufhin von der DD ein weiterer Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung für das Kraftwerk MM eingebracht. Aus diesem Grund wurde zur weiteren Überprüfung dieses Vorhabens die mündliche Verhandlung vom 18.11.2014 vertagt. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat das Verfahren sodann durch Einholung von Gutachten aus den Bereichen Wasserbau, Energiewirtschaft und Gewässerökologie fortgesetzt. Mit Schriftsatz vom 15.01.2015 wurde eine wasserbautechnische Stellungnahme vorgelegt, mit Schriftsatz vom 26.02.2015 die energiewirtschaftliche Stellungnahme. Die gewässerökologische Stellungnahme wurde dem Landesverwaltungsgericht Tirol am 25.03.2015 vom Amtssachverständigen vorgelegt. Daraufhin wurde für den 26.05.2015 eine weitere mündliche Verhandlung anberaumt, dies unter Anschluss der von den Amtssachverständigen vorgelegten Gutachten. Daraufhin wurden insbesondere von der AA Ergänzungen des Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung eingebracht. Zumal diese nicht mehr vor der bereits anberaumten mündlichen Verhandlung begutachtet werden konnten, wurde die mündliche Verhandlung für den 26.05.2015 abermals vertagt. Der wasserbautechnische Sachverständige hat daraufhin mit Schriftsatz vom 07.07.2015 ein ergänzendes Gutachten vorgelegt, der gewässerökologische Amtssachverständige mit Schriftsatz vom 17.12.2015. Mit Schriftsatz vom 21.01.2016 wurde daraufhin von der GG ein Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung für die Kraftwerksanlage NN eingebracht. Nach den Ausführungen des wasserbautechnischen Sachverständigen war auch dieses Vorhaben in das Widerstreitverfahren mitaufzunehmen. Mit Schriftsätzen vom 15.02.2016 bzw 19.02.2016 wurden sodann die energiewirtschaftlichen Stellungnahmen zu den eingereichten Antragsunterlagen übermittelt. Weiters wurden mit Schriftsatz der GG vom 16.02.2016 ergänzende Projektunterlagen übermittelt, welche ebenfalls den Amtssachverständigen aus den Bereichen Wasserbau, Gewässerökologie und Energiewirtschaft mit dem Ersuchen um fachliche Begutachtung weitergeleitet wurden. Aufgrund entsprechender fachlicher Anmerkung wurden daraufhin weitere Änderungen beim Vorhaben der GG vorgelegt. Auch diese wurden wiederum mit Schriftsatz des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 25.07.2016 den Amtssachverständigen mit der Bitte um Beurteilung vorgelegt. Mit Schriftsatz vom 19.07.2016 wurde die dritte Ergänzung zum KW NN vorgenommen. Daraufhin haben der gewässerökologische Amtssachverständige mit Schriftsatz vom 03.08.2016, der energiewirtschaftliche Amtssachverständige mit Schriftsatz vom 18.08.2016 und der wasserbautechnische Amtssachverständige mit Schriftsatz vom 31.08.2016 Stellungnahmen zu den Vorhaben abgegeben. Zwischenzeitlich ist dem Landesverwaltungsgericht Tirol bekannt geworden, dies durch entsprechende Medienberichte, dass zwischen den Widerstreitwerbern Gespräche betreffend Einbringung eines einheitlichen Vorhabens geführt wurden. Aufgrund dieser Gespräche wurde an das Landesverwaltungsgericht Tirol das Ersuchen herangetragen, mit der Entscheidung im vorliegenden Widerstreitverfahren einstweilen noch zuzuwarten. Nach mehreren Urgenzen wurde dem Landesverwaltungsgericht Tirol schließlich mit Schriftsatz des Vertreters der BB vom 08.01.2018 mitgeteilt, dass die Gespräche betreffend Einbringung eines einheitlichen Vorhabens gescheitert sind. Daraufhin wurden den Parteien des Verfahrens die bis dahin vorliegenden Gutachten der Amtssachverständigen mit dem Auftrag zur Verbesserung entsprechend der angeführten Mängel binnen sechs Wochen übermittelt. Aufgrund einer Anregung des gewässerökologischen Amtssachverständigen wurden die Parteien außerdem ersucht, konsolidierte Projekte zur Beurteilung vorzulegen. Mit Schreiben der GG vom 31.01.2018 wurde unter Hinweis auf die gewässerökologische Stellungnahme vom 03.08.2016 um Auskunft ersucht, inwiefern ein bestimmtes Untersuchungsdesign betreffend die gewässerökologischen Komponenten als ausreichend erachtet wird. Insbesondere wurde um Stellungnahme ersucht, ob aktuelle Angaben betreffend biologische Qualitätskomponenten im Hinblick auf Fische zur Beurteilung im Widerstreitverfahren erforderlich sind oder nicht. Dies wurde vom gewässerökologischen Amtssachverständigen mit E-Mail Nachricht vom 13.02.2018 verneint. Mit E-Mail Nachricht vom 14.02.2018 wurde diese Einschränkung auch den anderen Widerstreitwerbern mitgeteilt. Die BB hat daraufhin mit Schriftsatz vom 01.03.2018 konsolidierte Einreichprojekte vorgelegt, weiters die GG mit Schreiben vom selben Tag und die DD mit Schriftsatz eingelangt am 02.03.2018. Von den anderen Widerstreitwerbern wurden keine Ergänzungen bzw konsolidierte Projekte vorgelegt. Daraufhin wurden der wasserbautechnische, der gewässerökologische sowie der energiewirtschaftliche Amtssachverständige abermals um Erstattung eines Gutachtens ersucht. Gleichzeitig wurde zufolge der Novellierung des § 109 WRG 1959 am 14.03.2018 durch Beschluss die öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.09.2018 kundgemacht. Dieser Beschluss wurde neben einer Zustellung an die Parteien des Verfahrens auch durch Anschlag an der Amtstafel und durch Bekanntgabe im Internet kundgemacht. Daraufhin wurden der wasserbautechnische, der gewässerökologische sowie der energiewirtschaftliche Amtssachverständige abermals um Erstattung eines Gutachtens ersucht. Gleichzeitig wurde zufolge der Novellierung des Paragraph 109, WRG 1959 am 14.03.2018 durch Beschluss die öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.09.2018 kundgemacht. Dieser Beschluss wurde neben einer Zustellung an die Parteien des Verfahrens auch durch Anschlag an der Amtstafel und durch Bekanntgabe im Internet kundgemacht. Der wasserbautechnische Amtssachverständige hat daraufhin mit Schriftsatz vom 06.04.2018 sein Gutachten vorgelegt. Aufgrund einer entsprechenden Rückmeldung des energiewirtschaftlichen Amtssachverständigen betreffend eine Verhinderung in Bezug auf den ursprünglich vorgesehenen Verhandlungstermin wurde sodann mit Verfügung des Landesverwaltungsgerichtes vom 24.04.2018 die mündliche Verhandlung auf den 03.10.2018 sowie aufgrund einer neuerlichen Vertagungsbitte durch den Vertreter der BB schließlich auf den 23.10.2018 vertagt. Die energiewirtschaftliche Beurteilung wurde dem Landesverwaltungsgericht Tirol mit Schriftsätzen vom 19.09.2018 bzw 21.09.2018 (inhaltlich gleichlautend) vorgelegt. Schließlich hat auch der gewässerökologische Amtssachverständige mit Schriftsatz vom 28.09.2018 seine Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahmen der Amtssachverständigen wurden den Parteien des Verfahrens mit Schriftsatz vom 03.10.2018 zur Vorbereitung für die mündliche Verhandlung am 23.10.2018 übermittelt. Mit Schriftsatz vom 18.10.2018 wurde dem Landesverwaltungsgericht Tirol die Aufkündigung der Vertretung der AA durch die JJ mitgeteilt. Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan hat mit E-Mail Nachricht vom 19.10.2018 mitgeteilt, dass ein Vertreter zur mündlichen Verhandlung nicht entsendet und keine weitere Stellungnahme zum Widerstreitverfahren abgegeben werde. Mit Schriftsatz vom 22.10.2018 wurde dem Landesverwaltungsgericht Tirol die Vertretung der GG durch die JJ angezeigt. Gleichzeitig wurde die Zurückweisung des Antrages der BB eingefordert, zumal das Einreichprojekt nicht entsprechend dem Auftrag des Landesverwaltungsgerichtes verbessert worden sei. Alternativ dazu wurde vorgebracht, dass das Vorhaben aufgrund der mangelnden Vorlage der Unterlagen nicht beurteilt werden könne, weshalb unabhängig von einer Zurückweisung durch das Verwaltungsgericht dieses Vorhaben im Widerstreitverfahren nicht weiter berücksichtigt werden könne. Dann wurde ein Ausscheiden des Gemeinschaftskraftwerks W aufgrund des Widerstreits mit dem bestehenden Wasserrecht KW OO beantragt und eine falsche Reihung im Hinblick auf die Energieausbeute im Vorhaben KW OO vorgebracht. Schließlich wurden sonstige öffentliche Interessen vorgebracht, die durch die Amtssachverständigen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. So sei die Anzahl der Gewässerquerungen zu berücksichtigen, welche beim Projekt Gemeinschaftskraftwerk W mit insgesamt sechs Gewässerquerungen fünf mehr aufweise als beim Vorhaben der GG. Beim Projekt Gemeinschaftskraftwerk W seien überdies umfassende Berührungen des Uferbereichs vorgesehen, worauf das Vorhaben der GG verzichte. Die wesentlich längere und an viel heikleren Stellen positionierte Druckrohrleitung des Projektes Gemeinschaftskraftwerk W müsse in der Interessensabwägung viel stärker berücksichtigt werden. Diesbezüglich sei festzuhalten, dass das Gemeinschaftskraftwerk W die Druckrohrleitung mitten durch die Ortschaft vorsehe. Schließlich wurde vorgebacht, dass durch das Projekt der GG ein unmittelbar gegebener Bedarf gedeckt werde. Bei Realisierung des Projekts könnten wichtige Arbeitsplätze für die Region erhalten werden bzw Arbeitsplätze ausgebaut werden. Dies betreffe auch die Bauphase, da die Einschreiterin – anders als die Gemeinde – nicht den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes unterliege und daher die Aufträge an österreichischen Unternehmen vergeben werden könnten. Sofern Überschüsse an Energie beim Projekt der GG vorliegen würden, würden diese selbstverständlich ins öffentliche Netz eingespeist. Schließlich wurde vorgebracht, dass die Realisierung des Gemeinschaftskraftwerkes W eine monatelange Straßensperre zur Verlegung der Druckrohrleitung mitten durch die Ortschaft erforderlich mache. Angefügt waren dieser Stellungnahme eine Stellungnahme der PP vom 18.10.2018, eine weitere Stellungnahme der GG vom 19.10.2018 sowie eine Stellungnahme der QQ samt Anlagen, dies zu den Stellungnahmen des wasserbautechnischen Amtssachverständigen vom 06.04.2018 und des energiewirtschaftlichen Amtssachverständigen vom 19.09.2018. Am 23.10.2018 wurde sodann die öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt. Mit Schriftsatz vom 05.11.2018 wurde den Parteien des Verfahrens, welche bei der mündlichen Verhandlung anwesend gewesen sind, die Niederschrift gemäß § 14 Abs 7 AVG übermittelt. Eine Stellungnahme dazu ist bis zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht eingebracht worden. Am 23.10.2018 wurde sodann die öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt. Mit Schriftsatz vom 05.11.2018 wurde den Parteien des Verfahrens, welche bei der mündlichen Verhandlung anwesend gewesen sind, die Niederschrift gemäß Paragraph 14, Absatz 7, AVG übermittelt. Eine Stellungnahme dazu ist bis zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht eingebracht worden. II. Sachverhalt:römisch zwei. Sachverhalt: A. Beschreibung der Anlagen: 1. Wasserbau: Die am Widerstreit teilnehmenden Anlagen lassen sich entsprechend der Darstellung im wasserbautechnischen Gutachten von RR vom 31.08.2016 hinsichtlich des „Kleinwasserkraftwerk SS/KK“ der EE und des „Kleinwasserkraftwerk KK“ der AA sowie im wasserbautechnischen Gutachten vom 06.04.2018 hinsichtlich des „Gemeinschaftskraftwerk W“ der BB, des „Kleinwasserkraftwerk an der MM“ der DD und des „KW NN“ der GG wie folgt beschreiben: A. Kleinwasserkraftwerk SS/KK Die EE beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von V und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll bei einem Ausbaudurchfluss von 10,5 m³/s eine Engpassleistung von rund 9,08 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 33,68 GWh erzeugt werden.Die EE beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von römisch fünf und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll bei einem Ausbaudurchfluss von 10,5 m³/s eine Engpassleistung von rund 9,08 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 33,68 GWh erzeugt werden. 2.1.1. Wasserfassung Die Wasserfassung befindet sich an der MM bei Flkm 6,59 unmittelbar oberhalb der Mündung des TT und fasst ein wirksames Einzugsgebiet von 213 km². Es ist die Errichtung einer Wehrschwelle mit Oberkante auf 1.069,40 müM vorgesehen, dessen oberwasserseitige Fundamentwand als Dichtwand ausgeführt werden soll. Das Stauziel von 1071,50 müM soll mit einem 16 m breiten aufgesetzten Schlauchwehr gehalten werden. Zur Energieumwandlung ist unterhalb des Schlauchwehres ein 12,5 m langes Tosbecken mit einer 1,2 m hohen Endschwelle vorgesehen, das zunächst in Beton ausgeführt wird und am Ende durch Wasserbausteine gegen Auskolkung gesichert wird. Auf der orographisch linken Seite wird 2,0 m breite Kiesspülgasse angeordnet, die vom Wehrschlauch durch einen 0,8 m breiten Wehrpfeiler getrennt ist. Als Verschluss ist hier ein Tafelschütz mit aufgesetzter Klappe vorgesehen. Unmittelbar flussaufwärts befindet sich linksseitig die Seitenentnahme, die mit Einlaufschwelle auf Höhe 1069,5 müM und einem Grobrechen ausgeführt werden soll. Der Vorboden vor dem Einlauf liegt auf Höhe 1068,7 müM. Im Anschluss an die Seitenentnahme gelangt das Triebwasser in ein Vorbecken, dessen Sohle in Fließrichtung auf 1067,50 müM fällt. Am Ende des Vorbeckens befindet sich eine Leitschwelle, vor der eingezogenes Geschiebe wieder in das Tosbecken der Kiesspülgasse in das Unterwasser des Wehrbauwerkes gespült werden kann. Zwischen dem Vorbecken und der Kiesspülgasse sind die Steuerschächte für das Schlauchwehr angeordnet. Im Anschluss an das Vorbecken ist ein Entsander mit 2 Kammern vorgesehen, denen ein Feinrechen mit automatischer Rechenreinigungsanlage vorgeschaltet ist. Am Beginn der beiden 30 m langen Kammern ist jeweils ein Einlaufschütz angeordnet. Der Kammerquerschnitt ist 4,0 m breit, und verjüngt sich im untersten Bereich auf eine Sohlbreite von 1,31 m, die maximale Wassertiefe beträgt rund 5 m. Die Dimensionierung des Entsanders erfolgte so, dass unter Berücksichtigung des Vorbeckens ein Grenzkorn von 0,7 mm angesetzt werden kann. Auf der rechten Seite des Entsanders sowie zwischen den beiden Kammern sind fünf 3,5 m lange und 0,63 m hohe Entlastungsöffnungen vorgesehen. Am Ende des Entsanders ist an der Sohle der Einlauf in die ca. 105 m lange Spülleitung DN1200 angeordnet. Oberhalb ist am Ende der beiden Entsanderkammern jeweils ein selbstschließender Absperrschütz angeordnet. Anschließend gelangt das Triebwasser in den Einlaufkonus zur Druckrohrleitung. Auf der orographisch rechten Flussseite wird ein als Schlitzpass mit 19 Becken ausgeführter Fischaufstieg am Wehrbauwerk vorbeigeführt. Dabei wird auf einer Länge von 51,3 m ein Höhenunterschied von 2,7 m überwunden. Die einzelnen Becken sind 2,7 m lang und 1,8 m breit. Die Schlitzweite der Becken beträgt 0,2 m. Die Dotation soll konstant mit 250 l/s erfolgen. An der Fassung sollen als Restwasser rund 20% des natürlichen Zuflusses, mindestens aber ein Sockelabfluss von 1500 l/s verbleiben. In den Projektsunterlagen wird angegeben, dass hierbei der Abfluss des direkt unterhalb der Fassung einmündenden TT miteinbezogen werden soll. Die Pflichtwasserabgabe an der Wehranlage soll anhand des vorgesehenen Ersatzpegels gesteuert werden. 2.1.2.Triebwasserweg Am Beginn des rund 4340 m langen Triebwasserweges soll in einem Messschacht ein Ultraschall-Durchflussmessgerät angeordnet werden. Die GFK Druckrohrleitung mit Durchmesser DN 2700 und Druckstufe PN6 soll zunächst 1100 m auf der orographisch linken Seite der MM erdverlegt eingebaut werden. Anschließend folgt ein 350 m langer Rohrstollen, ab welchem die Druckstufe PN10 bis hm 33 eingesetzt wird. Im verbleibenden Abschnitt bis zum Krafthaus erfolgt wiederum eine Verlegung im Rohrgraben, wobei die Druckstufe ab hm 33 auf PN16 erhöht wird. Nach rund 2800 m soll die B*** UU außerhalb des Brückenquerschnittes im grabenlosen Vortrieb unterquert werden. Anschließend verläuft die Trasse auf einer Strecke von rund 1100 m im Grünstreifen auf der orographisch rechten Seite der B*** UU bevor sie nach rechts entlang des bestehenden Zufahrtsweges zur Wasserfassung des KW OO bis zum Krafthaus abschwenkt. Die Druckrohrleitung soll bei Richtungsänderungen durch insgesamt 30 Streckenfundamente und 7 Festpunkte in der Lage gesichert werden. 2.1.3 Krafthaus Das Krafthaus mit den Hauptabmessungen 36,4 m x 12,4 m befindet sich auf der orographisch linken Seite der MM bei Flkm 2,12. Zur Abarbeitung des Triebwassers sind eine Francisturbine mit einem Ausbaudurchfluss von 8,0 m³/s und eine Diagonalturbine mit einem Ausbaudurchfluss von 2,5 m³/s vorgesehen. Vor den beiden Turbinen mit jeweils horizontaler Achse ist je ein Absperrorgan angeordnet. Das abgearbeitete Triebwasser gelangt in den Unterwasserkanal der durch eine 2 m hohe Endschwelle von der MM abgegrenzt wird. 2.1.4 ARA V2.1.4 ARA römisch fünf Abwasserverbandsanlage für die Gemeinden U und V WBPZ 1306: Der Ablauf der ARA V soll über eine Pumpleitung bis zur Straßenbrücke der B*** UU gepumpt werden. Die Entnahme erfolgt dabei in einem 5 m tiefen Schacht mit Durchmesser 3 m. Die zwei darin befindlichen Tauchpumpen fördern das Wasser über eine Pumpleitung DN 300 bis zum Hochpunkt vor der Brücke, an dem sich ein Entlüftungsventil befindet. Anschließend erfolgt die Ableitung entlang der Trasse der Druckrohrleitung und vorbei am Krafthaus ins Unterwasser.Abwasserverbandsanlage für die Gemeinden U und römisch fünf WBPZ 1306: Der Ablauf der ARA römisch fünf soll über eine Pumpleitung bis zur Straßenbrücke der B*** UU gepumpt werden. Die Entnahme erfolgt dabei in einem 5 m tiefen Schacht mit Durchmesser 3 m. Die zwei darin befindlichen Tauchpumpen fördern das Wasser über eine Pumpleitung DN 300 bis zum Hochpunkt vor der Brücke, an dem sich ein Entlüftungsventil befindet. Anschließend erfolgt die Ableitung entlang der Trasse der Druckrohrleitung und vorbei am Krafthaus ins Unterwasser. 2.1.5 Ersatzpegel Rund 185 m bzw. 250 m oberhalb der Wasserfassung soll ein Radarpegel als Ersatz für den in der zukünftigen Restwasserstrecke liegenden bestehenden Pegel errichtet werden. An dieser Stelle soll eine Steinschwelle in der MM errichtet werden. (Ausführung, Nachbettsicherung) 2.1.6 Bau Es ist vorgesehen die Wasserfassung in 2 Schritten zu errichten, wobei zunächst das Entsanderbauwerk mit Triebwassereinlauf und Kiesspülgasse im Schutz einer Spundwand errichtet werden soll. Das bestehende Wehr soll dabei abgesenkt werden. Anschließend soll in der Niederwasserzeit das Wehrbauwerk im Schutz eines Fangedammes oder einer Spundwand errichtet werden. Der Abfluss soll dabei durch die Kiesspülgasse oder erforderlichenfalls über das gedeckte Entsanderbauwerk geführt werden. 2.1.7 Steuerung/Überwachung Die Anlage soll im Regelfall unbesetzt mithilfe einer Anlagen SPS gesteuert werden. Bis zum Ausbaudurchfluss soll der Wasserspiegel durch die Turbinen konstant gehalten werden. Bei höheren Durchflüssen erfolgt die Spiegelregulierung durch den Wehrschlauch. Die Berechnung der Pflichtwasserabgabe erfolgt mithilfe des Ersatzpegels sowie der Ultraschall-Durchflussmessung in der Druckrohrleitung Die Steuerung der Entsanderspülungen erfolgt mittels Sonden in den Entsanderkammern. Die Überwachung der Druckrohrleitung erfolgt über eine Differenzbildung zwischen der Ultraschall-Durchflussmessung am Beginn der Druckrohrleitung und dem aus der Erzeugung rückgerechneten Turbinendurchfluss. B. Kleinwasserkraftwerk KK Die AA beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von V und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll bei einem Ausbaudurchfluss von 12,5 m³/s eine Engpassleistung von rund 4,95 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 17,80 GWh erzeugt werden.Die AA beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von römisch fünf und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll bei einem Ausbaudurchfluss von 12,5 m³/s eine Engpassleistung von rund 4,95 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 17,80 GWh erzeugt werden. 2.2.1. Wasserfassung Die Wasserfassung soll an der B*** VV ca. 3,76 km vor der Mündung der MM im Bereich der bestehenden Pegelmessstelle errichtet werden. Das Wehrbauwerk besteht aus einer 0,4 m hohen Schwelle mit Oberkante auf 1017,40 müM., dessen oberwasserseitige Winkelstützmauer als Dichtwand ausgeführt werden soll. Auf der orographisch rechten Seite ist eine 2,75 m breite Dotiersektion vorgesehen. Im Anschluss an die Wehrschwelle soll eine fischpassierbare Rampe angeordnet werden, die über die Dotiersektion beschickt wird. Auf der orographisch linken Seite ist eine sich zur Schwelle verjüngende Spülrinne mit 2,0 – 5,0 m Breite für grobes Geschiebe angeordnet, dessen Sohle zur Schwelle hin von 1015,0 müM auf 1014,0 müM abfällt. Im Anschluss an die Kiesspülgasse befindet sich linksseitig die Seitenentnahme, die mit einer Einlaufschwelle auf Höhe 1015,30 müM und einem Grobrechen ausgeführt werden soll. Im Anschluss an die Seitenentnahme gelangt das Triebwasser in ein Vorbecken, dessen Sohle in Fließrichtung auf 1013,30 müM fällt. Am Ende des Vorbeckens befindet sich eine Leitschwelle, vor der eingezogenes Geschiebe wieder in das Tosbecken der Kiesspülgasse in das Unterwasser des Wehrbauwerkes gespült werden kann. Im Anschluss an das Vorbecken ist ein Entsander mit 2 Kammern vorgesehen, denen ein Feinrechen mit automatischer Rechenreinigungsanlage vorgeschaltet ist. Am Beginn der beiden 30 m langen Kammern ist jeweils ein Einlaufschütz angeordnet. Der Kammerquerschnitt ist 4,0 m breit, und verjüngt sich im untersten Bereich auf eine Sohlbreite von 1,31 m, die maximale Wassertiefe beträgt rund 5 m. Die Dimensionierung des Entsanders erfolgte so, dass unter Berücksichtigung des Vorbeckens ein Grenzkorn von 0,7 mm angesetzt werden kann. Auf der rechten Seite des Entsanders sowie zwischen den beiden Kammern sind vier 3,5 m lange und 0,63 m hohe Entlastungsöffnungen vorgesehen. Am Ende des Entsanders ist an der Sohle der Einlauf in die ca. 122 m lange Spülleitung DN1200 angeordnet. Oberhalb ist am Ende der beiden Entsanderkammern jeweils ein selbstschließender Absperrschütz angeordnet. Anschließend gelangt das Triebwasser in den Einlaufkonus zur Druckrohrleitung. An der Fassung sollen als Restwasser 20% des natürlichen Zuflusses, mindestens aber ein Sockelabfluss von 1500 l/s in den Monaten Oktober bis April, 2500 l/s im Mai und September sowie 3500 l/s von Juni bis August verbleiben. Dabei sollen immer mindestens 1,2 m³/s über die fischpassierbare Rampe im Anschluss an die Wehrschwelle geführt werden. Weitere 0,3 m³/s sollen aus dem Entsander abgegeben werden. Eine Feinregulierung soll über die in der Kiesgasse angeordnete Spülklappe erfolgen. 2.2.2.Triebwasserweg Der Triebwasserweg besteht ausschließlich aus einer Druckrohrleitung. Die Druckrohrleitung hat eine Länge von rund 1550 m und wird erdverlegt eingebaut. Die Trasse der Druckrohrleitung führt zunächst entlang der MM und soll nach rund 20 m die B*** UU außerhalb des Brückenquerschnittes im grabenlosen Vortrieb unterqueren. Anschließend verläuft die Trasse auf einer Strecke von rund 1100 m im Grünstreifen auf der orographisch rechten Seite der B*** UU bevor sie nach rechts entlang des bestehenden Zufahrtsweges zur Wasserfassung des KW OO bis zum Krafthaus abschwenkt. Für die Druckrohrleitung sollen GFK-Rohre mit Durchmesser DN 2200 zum Einsatz kommen. Bis rund hm 9 sollen Rohre der Druckstufe PN 6 und anschließend PN10 verwendet werden. Die Druckrohrleitung soll bei Richtungsänderungen durch insgesamt 11 Streckenfundamente und 4 Festpunkte in der Lage gesichert werden. 2.2.3 Krafthaus Das Krafthaus mit den Hauptabmessungen 36,4 m x 12,4 m befindet sich auf der orographisch linken Seite der MM bei Flkm 2,12. Zur Abarbeitung des Triebwassers sind eine Francisturbine mit einem Ausbaudurchfluss von 9,0 m³/s und eine Diagonalturbine mit einem Ausbaudurchfluss von 3,6 m³/s vorgesehen. Vor den beiden Turbinen mit jeweils horizontaler Achse ist je ein Absperrorgan angeordnet. Das abgearbeitete Triebwasser gelangt in den Unterwasserkanal der durch eine 2 m hohe Endschwelle von der MM abgegrenzt wird. 2.2.4 ARA V2.2.4 ARA römisch fünf Abwasserverbandsanlage für die Gemeinden U und V WBPZ 1306: Der Ablauf der ARA V soll über eine Pumpleitung bis zur Straßenbrücke der B*** UU gepumpt werden. Die Entnahme erfolgt dabei in einem 5 m tiefen Schacht mit Durchmesser 3 m. Die zwei darin befindlichen Tauchpumpen fördern jeweils 60 l/s über eine rund 645 m lange Pumpleitung DN 300 bis in den Entsander der Wehranlage.Abwasserverbandsanlage für die Gemeinden U und römisch fünf WBPZ 1306: Der Ablauf der ARA römisch fünf soll über eine Pumpleitung bis zur Straßenbrücke der B*** UU gepumpt werden. Die Entnahme erfolgt dabei in einem 5 m tiefen Schacht mit Durchmesser 3 m. Die zwei darin befindlichen Tauchpumpen fördern jeweils 60 l/s über eine rund 645 m lange Pumpleitung DN 300 bis in den Entsander der Wehranlage. 2.2.5 Ersatzpegel Rund 185 m bzw. 250 m oberhalb der Wasserfassung soll ein Radarpegel als Ersatz für den in der zukünftigen Restwasserstrecke liegenden bestehenden Pegel errichtet werden. An dieser Stelle soll eine Steinschwelle in der MM errichtet werden. 2.2.6 Bau Es ist vorgesehen die Wasserfassung in 2 Schritten zu errichten, wobei zunächst das Entsanderbauwerk mit Triebwassereinlauf und Kiesspülgasse im Schutz einer Spundwand errichtet werden soll. Das bestehende Wehr soll dabei abgesenkt werden. Anschließend soll in der Niederwasserzeit das Wehrbauwerk im Schutz eines Fangedammes oder einer Spundwand errichtet werden. Der Abfluss soll dabei durch die Kiesspülgasse oder erforderlichenfalls über das gedeckte Entsanderbauwerk geführt werden. 2.2.7 Steuerung/Überwachung Die Anlage soll im Regelfall unbesetzt mithilfe einer Anlagen SPS gesteuert werden. Bis zum Ausbaudurchfluss herrschen veränderliche Oberwasserverhältnisse und die Niveauregulierung soll durch die Turbinen erfolgen. Die Berechnung der Pflichtwasserabgabe erfolgt mithilfe des Ersatzpegels sowie der Ultraschall-Durchflussmessung in der Druckrohrleitung Die Steuerung der Entsanderspülungen erfolgt mittels Sonden in den Entsanderkammern. Die Überwachung der Druckrohrleitung erfolgt über eine Differenzbildung zwischen der Ultraschall-Durchflussmessung am Beginn der Druckrohrleitung und dem aus der Erzeugung rückgerechneten Turbinendurchfluss. C. Gemeinschaftskraftwerk W Die BB beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von V und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll bei einem Ausbaudurchfluss von 10,35 m³/s eine Engpassleistung von rund 8,7 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 32,00 GWh erzeugt werden.Die BB beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von römisch fünf und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll bei einem Ausbaudurchfluss von 10,35 m³/s eine Engpassleistung von rund 8,7 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 32,00 GWh erzeugt werden. 1.1.1 Wasserfassung Die Wasserfassung befindet sich an der MM bei Flkm 6,46 unmittelbar unterhalb der Mündung des TT und fasst ein wirksames Einzugsgebiet von 231,9 km². Es ist die Errichtung einer Wehrschwelle mit einer 16 m breiten und rund 3,3 m hohen aufgesetzten Wehrklappe vorgesehen, durch die ein Stauziel von 1068,70 müM gehalten werden soll. Zur Energieumwandlung ist unterhalb der Wehrklappe ein Tosbecken vorgesehen, wobei die Sohlsicherung zunächst mit in Beton verlegten und anschließend mit trocken verlegten Wasserbausteinen mit d50 = 1m erfolgen soll. Auf der orographisch linken Seite ist eine rund 1,0 m hohe Einlaufschwelle auf Höhe 1066,4 müM und eine darüber liegende Tauchwand vorgesehen Hinter der Schwelle wird eine 1,7 m breite Kiesspülgasse angeordnet, die vom Wehrverschluss durch einen 1,1 m breiten Wehrpfeiler getrennt ist. Als Verschluss ist hier ein Tafelschütz mit aufgesetzter Klappe vorgesehen. Im Anschluss an die Kiesspülgasse befinden sich linksseitig die 2 Einläufe. Diese werden jeweils wiederum mit einer 1 m hohen Schwelle ausgeführt sowie mit einem Feinrechen mit Rechenreinigungsmaschine. Vor dem Rechen sollen Dammbalken bzw. Schützen zum Schutz des Bauwerkes vor Hochwasser angeordnet werden. Auf der orographisch rechten Flussseite wird ein als Schlitzpass mit 23 Becken ausgeführter Fischaufstieg am Wehrbauwerk vorbeigeführt. Dabei wird auf einer Länge von rund 58 m ein Höhenunterschied von 3,6 m überwunden, wobei das Bauwerk nach 16 Becken mit einer Wende um 180° zurück in das Tosbecken führt. Die Fischaufstiegshilfe soll mit 180 l/s dotiert werden. Im Unterwasser ist die Errichtung einer Niederwasserrinne vorgesehen. In der rechten Wehrwange soll zudem eine Bypassleitung DN350 mit einem Bemessungsdurchfluss von 0,53 m³/s als Fischabstieg am Wehrverschluss vorbeigeführt werden. Im Anschluss an die Seitenentnahme gelangt das Triebwasser in den 10 m breiten Zulaufkanal mit einem Gefälle von 1 %, der sich zunächst zum Kontrollquerschnitt auf eine Breite von 5 m verjüngt und sich anschließend zu den 3 folgenden Entsanderkammern erweitert. Am Beginn der 3 Kammern ist jeweils ein Einlaufschütz vorgesehen. Die Kammern mit einem Sohlgefälle von 3% sind ca. 42 m lang und 3,65 m breit, wobei sich der unterste Bereich des Querschnitts auf eine Sohlbreite von 1,5 m verjüngt. In den Entsanderkammern ist von links nach rechts steigend eine Anzahl von 1 bis 3 5 m langen und 0,8 m hohen Übereichöffnungen angeordnet. Diese entlasten über eine Ableitungsrinne in den Spülkanal. Am Ende der Entsanderkammern sind an der Sohle die Einläufe in die Spülkanäle angeordnet. Diese vereinigen sich zu einem Kanal mit einer Breite von 1,45 m, einer Höhe von 1,5 m und einem Gefälle von 1,5%. Oberhalb des Einlaufes in den Spülkanal sind die 3 Absperrschützen angeordnet hinter denen, das gefasste Wasser in die Ablaufkammer vor dem Einlauf in den Triebwasserweg gelangt. An der Fassung sollen als Restwasser 31% des aus dem wirksamen Einzugsgebiet ankommenden Abflusses, was 20% des natürlichen Zuflusses am Wehrstandort entspricht. Als Mindestsockel wurde ein Abfluss von 1500 l/s festgelegt. Dabei sollen 180 l/s über die Fischtreppe, 530 l/s über den Fischabstieg und 790 l/s über die aufgesetzte Klappe am Kiesspülschütz abgegeben werden. 1.1.2 Triebwasserweg Der Triebwasserweg besteht aus einer Druckrohrleitung einem Wasserschloss und einem Steilabschnitt vor dem Krafthaus. Am Beginn der Druckrohrleitung ist vor dem 1. Festpunkt ein Messschacht mit einem Ultraschall Durchflussmessgerät angeordnet. Die Druckrohrleitung wird mit GFK Rohren DN 2200 und Druckstufen von PN6 bis PN 16 ausgeführt. Anschließend an die Wasserfassung wird die Druckrohrleitung rund 50 m auf der orographisch linken Seite der MM geführt, wo sie diese mit Betonummantelung unterquert. Auf der orographisch rechten Seite verläuft die Druckrohrleitung über rund 1000 m in der Trasse der B*** UU bis zur Unterquerung des WW. In diesem Abschnitt ist erforderlichenfalls eine Ballastierung der Druckrohrleitung gegen Auftrieb im Grundwasser vorgesehen. Ab dem WW soll ein Innendurchmesser DN2400 verwendet werden. Die Druckrohrleitung verläuft nach der Unterquerung weitere 1300 m in der B*** UU, bevor sie leicht links abschwenkt und wiederum die MM mit Betonummantelung unterquert. Nach rund 200 m erreicht die Trasse der Druckrohrleitung auf der orographisch linken Seite wieder die B*** und führt weitere 1350 m entlang dieser bzw. im orographisch linken Grünstreifen. Hier folgt in einem Festpunkt der Abzweiger zum Wasserschloss Im Anschluss daran führt die Druckrohrleitung knapp 100 m zum 3. Festpunkt. Unmittelbar vorher ist ein weiterer Messschacht mit einer Ultraschall Durchflussmessung vorgesehen. Anschließend folgt der Steilabstieg zum Festpunkt vor der Verteilrohrleitung und weiter zum Krafthaus, der aus Stahlrohren hergestellt werden soll. Das 175 m lange und ca. 100 m hohe Wasserschloss soll ebenfalls mit Rohren aus GFK hergestellt werden. An den Knickpunkten ist die Errichtung von Festpunkten vorgesehen. Am oberen Ende des Schrägschachtes wird ein Entlüftungsbauwerk angeordnet. 1.1.3 Krafthaus Das Krafthaus mit den Hauptabmessungen 25,8 m x 13,5 m befindet sich auf der orographisch linken Seite der MM bei Flkm 2,12. Zur Abarbeitung des Triebwassers sind zwei Francisturbinen vorgesehen. Die Abflussaufteilung auf die beiden Maschinen soll entweder 50/50% oder 66,67/33,33% erfolgen. Vor den beiden Turbinen mit jeweils horizontaler Achse ist je ein Absperrorgan angeordnet. Das abgearbeitete Triebwasser gelangt jeweils in einen 3,5 m breiten Unterwasserkanal. Die Sohle verläuft zunächst horizontal auf Höhe 961,50 müM und steigt anschließend auf Höhe 962,90 müM bis sie mit einem Gefälle von 1,7% wieder zur Rückleitung in die MM hin fällt. Am Ende des Unterwasserkanals ist ein Kolkschutz mit Wasserbausteinen vorgesehen. Zum Verschließen des Unterwasserkanals bei Hochwasser sind Dammbalkenverschlüsse vorgesehen. 1.1.4 Verlegung des Pegels Der bestehende Pegel V i. W an der MM kommt bei Realisierung des Projekts zukünftig in einer Restwasserstrecke zu liegen. Es ist daher vorgesehen entweder 210 m oder 360 m oberhalb der Mündung des TT einen Ersatzpegel herzustellen. Diesbezüglich soll eine eigene wasserrechtliche Einreichung erfolgen.Der bestehende Pegel römisch fünf i. W an der MM kommt bei Realisierung des Projekts zukünftig in einer Restwasserstrecke zu liegen. Es ist daher vorgesehen entweder 210 m oder 360 m oberhalb der Mündung des TT einen Ersatzpegel herzustellen. Diesbezüglich soll eine eigene wasserrechtliche Einreichung erfolgen. 1.1.5 Bau Der Bau der Wehranlage soll in der Niederwasserperiode durchgeführt werden, wobei zunächst das Wehr selbst errichtet werden soll und anschließend der Entsander. Dies soll jeweils im Schutze eines Fangedammes erfolgen, wobei die MM im ersten Bauabschnitt zur Gänze umgeleitet wird. Die beiden Unterquerungen der Druckrohrleitung unter der MM sollen ebenfalls in einem bzw. zwei Abschnitten im Schutz von Fangedämmen errichtet werden. Auch hier ist im jeweils ersten Bauabschnitt eine vollständige Verlegung der MM erforderlich. Entlang der Trasse der Druckrohrleitung soll der Grundwasserspiegel während der Bauarbeiten im Bedarfsfall abgesenkt werden. 1.1.6 Steuerung/Überwachung Die Anlage soll im Regelfall unbesetzt mithilfe einer Anlagen SPS gesteuert werden. Die Steuerung der Anlage erfolgt automatisch über den Oberwasserspiegel, der vor und nach dem Feinrechen am Triebwassereinlauf mithilfe einer Pegelsonde gemessen wird. Über die Differenzmessung dieser Pegelsonden wird auch die Rechenreinigung ausgelöst. Die Steuerung der Entsanderspülungen erfolgt mittels Sohlmembranen oder Schwingstäben in den Entsanderkammern. Die Spülung des Stauraumes an der MM soll im Bedarfsfall, aber mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei Hochwasserereignissen ist ebenso vorgesehen, den Stau zu legen. Die Überwachung der Druckrohrleitung erfolgt über eine Differenzmessung der Durchflüsse zwischen den beiden Messschächten am Beginn und am Ende des Triebwasserweges. D. Kleinwasserkraftwerk an der MM Die DD beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von V und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll bei einem Ausbaudurchfluss von 12,5 m³/s eine Engpassleistung von rund 5,24 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 17,52 GWh erzeugt werden.Die DD beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von römisch fünf und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll bei einem Ausbaudurchfluss von 12,5 m³/s eine Engpassleistung von rund 5,24 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 17,52 GWh erzeugt werden. 1.2.1 Wasserfassung Die Wasserfassung soll an der B*** VV ca. 3,76 km vor der Mündung der MM im Bereich der bestehenden Pegelmessstelle errichtet werden. Als Absperrbauwerk ist dabei ein 17 m breites Schlauchwehr mit Stauziel 1019,00 müM vorgesehen, wodurch sich eine Stauhaltung mit einer Länge von rund 130 m ergibt. Das Schlauchwehr befindet sich auf einer 7,3 m breiten Wehrschwelle mit Oberkante auf 1016,50 müM, dessen oberwasserseitige Fundamentwand als Dichtwand ausgeführt werden soll. Zur Energieumwandlung ist unterhalb des Schlauchwehres im Anschluss an eine Rampe aus Wasserbausteinen ein ca. 8 m langes Tosbecken mit einer 1,5 m hohen Endschwelle vorgesehen. Auf der orographisch linken Seite wird eine 2,0 m breite Kiesspülgasse angeordnet, die vom Wehrschlauch durch einen 0,6 m breiten Wehrpfeiler getrennt ist. Als Verschluss ist hier ein Tafelschütz mit aufgesetzter Klappe vorgesehen. Unmittelbar flussaufwärts befindet sich linksseitig die Seitenentnahme, die mit Einlaufschwelle auf Höhe 1017,0 müM und einem Grobrechen ausgeführt werden soll. Der Vorboden vor dem Einlauf liegt im Bereich des Schützes auf Höhe 1015,5 müM. und steigt gegen das Oberwasser hin leicht an. Im Anschluss an die Seitenentnahme gelangt das Triebwasser in ein Vorbecken, dessen Sohle in Fließrichtung auf 1015,0 müM fällt. Am Ende des Vorbeckens befindet sich eine Leitschwelle, vor der eingezogenes Geschiebe wieder in das Tosbecken der Kiesspülgasse in das Unterwasser des Wehrbauwerkes gespült werden kann. Zwischen dem Vorbecken und der Kiesspülgasse sind die Steuerschächte für das Schlauchwehr angeordnet. Im Anschluss an das Vorbecken ist ein Entsander mit 2 Kammern vorgesehen, denen ein Feinrechen mit automatischer Rechenreinigungsanlage vorgeschaltet ist. Am Beginn der beiden 30 m langen Kammern ist jeweils ein Einlaufschütz angeordnet. Der Kammerquerschnitt ist 4,0 m breit, und verjüngt sich im untersten Bereich auf eine Sohlbreite von 1,31 m, die maximale Wassertiefe beträgt rund 5,5 m. Die Dimensionierung des Entsanders erfolgte so, dass unter Berücksichtigung des Vorbeckens ein Grenzkorn von 0,7 mm angesetzt werden kann. Auf der rechten Seite des Entsanders sind fünf 3,5 m lange und 0,63 m hohe Entlastungsöffnungen vorgesehen und zwischen den beiden Kammern zwei mit gleichen Dimensionen. Am Ende des Entsanders ist an der Sohle der Einlauf in die beiden 1,5 m breiten und 1,0 m hohen Spülkanäle angeordnet, die direkt in das Unterwasser der Wehranlage geführt werden. Oberhalb ist am Ende der beiden Entsanderkammern jeweils ein selbstschließender Absperrschütz angeordnet. Anschließend gelangt das Triebwasser in den Einlaufkonus zur Druckrohrleitung. Auf der orographisch rechten Flussseite wird ein als Schlitzpass mit 24 Becken ausgeführter Fischaufstieg am Wehrbauwerk vorbeigeführt. Die Becken sind 1,8 m breit und 2,7 m lang. Auf einer Länge von rund 65 m wird ein Höhenunterschied von 4,14 m überwunden. Zur Erreichung einer Lockströmung führen orographisch rechts 3 Rohre DN300 vom Stauraum durch die Wehrwange in das Tosbecken bzw. in das Nachlaufbecken der Fischaufstiegshilfe und orographisch links 1 Rohr DN250. An der Fassung sollen als Restwasser monatsabhängig 31 % bis 40 % des ankommenden Zuflusses, mindestens aber ein Sockelabfluss von 1500 l/s in den Monaten Oktober bis April, 2500 l/s im Mai und September sowie 3500 l/s von Juni bis August verbleiben. Die Abgabe des Mindestsockels von 1500 l/s soll über die Fischaufstiegshilfe (250 l/s), über die 3 DN300 Rohrleitungen (je 350 l/
- s)und die DN 250 Rohrleitung (250 l/
- s)erfolgen. Das darüber hinaus gehende Pflichtwasser soll über den Hubschütz der Kiesspülgasse abgegeben werden. 1.2.2 Triebwasserweg Der Triebwasserweg besteht ausschließlich aus einer Druckrohrleitung. Die Druckrohrleitung hat eine Länge von rund 1578 m und wird erdverlegt eingebaut. Am Beginn der Druckrohrleitung soll ein Messschacht zur Ultraschall- Durchflussmessung errichtet werden. Die Trasse der Druckrohrleitung führt danach zunächst entlang der MM bis zur B*** UU. Anschließend verläuft die Trasse auf rund 1450 m entlang der B*** UU parallel zum nördlichen Fahrbahnrand bis zum XX. Hier wird die B*** UU unterquert. Anschließend fällt die Trasse steil Richtung MM und schwenkt kurz vor geplanten Krafthausstandort noch einmal nach links ab. Für die Druckrohrleitung sollen GFK-Rohre mit Durchmesser DN 2200 zum Einsatz kommen. Bis rund hm 9 sollen Rohre der Druckstufe PN 6 und anschließend PN10 verwendet werden. Die Druckrohrleitung soll bei den Richtungsänderungen ab dem XX durch insgesamt 3 Streckenfundamente und 2 Festpunkte in der Lage gesichert werden.Der Triebwasserweg besteht ausschließlich aus einer Druckrohrleitung. Die Druckrohrleitung hat eine Länge von rund 1578 m und wird erdverlegt eingebaut. Am Beginn der Druckrohrleitung soll ein Messschacht zur Ultraschall- Durchflussmessung errichtet werden. Die Trasse der Druckrohrleitung führt danach zunächst entlang der MM bis zur B*** UU. Anschließend verläuft die Trasse auf rund 1450 m entlang der B*** UU parallel zum nördlichen Fahrbahnrand bis zum römisch zwanzig. Hier wird die B*** UU unterquert. Anschließend fällt die Trasse steil Richtung MM und schwenkt kurz vor geplanten Krafthausstandort noch einmal nach links ab. Für die Druckrohrleitung sollen GFK-Rohre mit Durchmesser DN 2200 zum Einsatz kommen. Bis rund hm 9 sollen Rohre der Druckstufe PN 6 und anschließend PN10 verwendet werden. Die Druckrohrleitung soll bei den Richtungsänderungen ab dem römisch zwanzig durch insgesamt 3 Streckenfundamente und 2 Festpunkte in der Lage gesichert werden. 1.2.3 Krafthaus Das Krafthaus mit den Hauptabmessungen 36,4 m x 12,4 m befindet sich auf der orographisch linken Seite der MM bei Flkm 2,12. Zur Abarbeitung des Triebwassers sind eine Francisturbine mit einem Ausbaudurchfluss von 9,0 m³/s und eine Diagonalturbine mit einem Ausbaudurchfluss von 3,5 m³/s vorgesehen. Vor den beiden Turbinen mit jeweils horizontaler Achse ist je ein Absperrorgan angeordnet. Das abgearbeitete Triebwasser gelangt in den Unterwasserkanal der durch eine 2 m hohe Endschwelle von der MM abgegrenzt wird. Der Unterwasserkanal des Krafthauses ragt rund 1,5 m in den bestehenden Fließquerschnitt der MM hinein. Im Bereich des Krafthauses ist daher die Errichtung einer neuen Ufersicherung vorgesehen, durch die der Fließquerschnitt der MM um rund 1,5 m eingeengt wird. 1.2.4 ARA V1.2.4 ARA römisch fünf Abwasserverbandsanlage für die Gemeinden U und V WBPZ 1306: Der Ablauf der ARA V soll über eine Pumpleitung bis zur Straßenbrücke der B*** UU gepumpt werden. Die Entnahme erfolgt dabei in einem 5 m tiefen Schacht mit Durchmesser 3 m. Die drei darin befindlichen Tauchpumpen (inkl. Reservepumpe) fördern jeweils 60 l/s über eine rund 645 m lange Pumpleitung DN 300 und eine Höhendifferenz von 21 m bis in den Entsander der Wehranlage. Am Hochpunkt soll ein Be- und Entlüftungsventil angebracht werden und am Tiefpunkt ein Revisionsschacht.Abwasserverbandsanlage für die Gemeinden U und römisch fünf WBPZ 1306: Der Ablauf der ARA römisch fünf soll über eine Pumpleitung bis zur Straßenbrücke der B*** UU gepumpt werden. Die Entnahme erfolgt dabei in einem 5 m tiefen Schacht mit Durchmesser 3 m. Die drei darin befindlichen Tauchpumpen (inkl. Reservepumpe) fördern jeweils 60 l/s über eine rund 645 m lange Pumpleitung DN 300 und eine Höhendifferenz von 21 m bis in den Entsander der Wehranlage. Am Hochpunkt soll ein Be- und Entlüftungsventil angebracht werden und am Tiefpunkt ein Revisionsschacht. 1.2.5 Ersatzpegel Rund 250 m oberhalb der Wasserfassung soll ein Radarpegel als Ersatz für den in der zukünftigen Restwasserstrecke liegenden bestehenden Pegel errichtet werden. An dieser Stelle soll eine Steinschwelle in der MM errichtet werden. 1.2.6 Bau Es ist vorgesehen die Wasserfassung in 2 Schritten zu errichten, wobei zunächst die Wehranlage im Schutz einer Spundwand errichtet werden soll. Bei der anschließenden Errichtung des Entsanderbauwerkes soll die MM bereits durch das Wehrbauwerk geleitet werden. 1.2.7 Steuerung/Überwachung Die Anlage soll im Regelfall unbesetzt mithilfe einer Anlagen SPS gesteuert werden. Bis zum Ausbaudurchfluss soll der Wasserspiegel durch die Turbinen konstant gehalten werden. Bei höheren Durchflüssen erfolgt die Spiegelregulierung durch den Wehrschlauch. Die Berechnung der Pflichtwasserabgabe erfolgt mithilfe des Ersatzpegels sowie der Ultraschall-Durchflussmessung in der Druckrohrleitung Die Steuerung der Entsanderspülungen erfolgt mittels Sonden in den Entsanderkammern. Die Spülung des Stauraumes an der MM soll regelmäßig ab einem Abfluss von 80 – 100 m³/s, aber mindestens einmal jährlich erfolgen. Zur Verbesserung der Spülwirkung ist im Stauraum die Anordnung von inklinanten Buhnen beidseits vorgesehen Bei Hochwasserereignissen ist ebenso vorgesehen, den Stau zu legen. Die Überwachung der Druckrohrleitung erfolgt über eine Differenzbildung zwischen der Ultraschall-Durchflussmessung am Beginn der Druckrohrleitung und dem aus der Erzeugung rückgerechneten Turbinendurchfluss. E. KW NN 1.3.1 Wasserfassung Die Wasserfassung des KW NN entspricht exakt der unter Punkt 1.2.1 beschriebenen Wasserfassung des Kleinwasserkraftwerks an der MM worauf hier verwiesen wird. 1.3.2 Triebwasserweg Der Triebwasserweg besteht aus einer rund 3580 m langen Druckrohrleitung mit mehreren Abschnitten. Der erste Abschnitt hat eine Länge von ca. 1630 m und wird erdverlegt eingebaut. Am Beginn der Druckrohrleitung soll ein Messschacht zur Ultraschall- Durchflussmessung errichtet werden. Die Trasse der Druckrohrleitung führt danach zunächst entlang der MM bis zur B*** UU. Anschließend verläuft die Trasse auf rund 1450 m entlang der B*** UU, teilweise neben und teilweise unter der Straße, bis zum XX. Hier wird die B*** UU im grabenlosen Vortrieb unterquert. Anschließend verläuft die Druckrohrleitung steil bis zum Stollenportal im Bereich der derzeit bestehenden Wasserfassung des KW OO. Die Druckrohrleitung soll im Bereich der Straßenunterquerung durch Streckenfundamente und im Steilstück durch Festpunkte in der Lage gesichert werden. Für die Druckrohrleitung sollen GFK-Rohre der Druckstufe PN10 mit Durchmesser DN 2200 zum Einsatz kommen.Der Triebwasserweg besteht aus einer rund 3580 m langen Druckrohrleitung mit mehreren Abschnitten. Der erste Abschnitt hat eine Länge von ca. 1630 m und wird erdverlegt eingebaut. Am Beginn der Druckrohrleitung soll ein Messschacht zur Ultraschall- Durchflussmessung errichtet werden. Die Trasse der Druckrohrleitung führt danach zunächst entlang der MM bis zur B*** UU. Anschließend verläuft die Trasse auf rund 1450 m entlang der B*** UU, teilweise neben und teilweise unter der Straße, bis zum römisch zwanzig. Hier wird die B*** UU im grabenlosen Vortrieb unterquert. Anschließend verläuft die Druckrohrleitung steil bis zum Stollenportal im Bereich der derzeit bestehenden Wasserfassung des KW OO. Die Druckrohrleitung soll im Bereich der Straßenunterquerung durch Streckenfundamente und im Steilstück durch Festpunkte in der Lage gesichert werden. Für die Druckrohrleitung sollen GFK-Rohre der Druckstufe PN10 mit Durchmesser DN 2200 zum Einsatz kommen. Im zweiten Abschnitt soll die Druckrohrleitung auf einer Länge von rund 1700 m im bestehenden Freispiegelstollen des KW OO bis in den Bereich des bestehenden Wasserschlosses geführt werden. Im Bereich der bestehenden Wasserfassung des KW OO wird der Durchmesser der Druckrohrleitung vor dem eigentlichen Stollenabschnitt von DN2200 auf DN1800 reduziert und die Druckstufe auf PN20 erhöht. Der bestehende Stollen hat einen unregelmäßigen Querschnitt mit Mindestbreiten und –höhen im Bereich von 2 m. Die Rohrleitung soll hier auf Rohrsockeln verlegt und über seitliche Halterungen und Stellschrauben-Teilmanschetten an den Muffen auf der Firste fixiert werden. Es soll parallel eine Entwässerungsleitung geführt werden und eine Zugänglichkeit für geologisch kritische Bereiche geschaffen werden. Am Übergang zwischen erdverlegtem Abschnitt der Druckrohrleitung und Rohrleitungsstollen, soll ein Revisionsgebäude mit einem Austauschstück für die Zugänglichkeit der Rohrleitung errichtet werden. Der letzte ca. 235 m lange Abschnitt der Druckrohrleitung führt am bestehenden Wasserschloss vorbei zum bestehenden Krafthaus OO. Die Rohrleitung soll in diesem Abschnitt aus Stahl DN2100 mit der Druckstufe PN25 hergestellt werden. Dabei schwenkt die Druckrohrleitung zunächst aus dem bestehenden Stollenprofil nach rechts ab und führt über ca. 40 m näherungsweise horizontal in einem neu zu errichtenden Stollen weiter. Anschließend fällt die Leitung steil ab und erreicht nach weiteren 40 m die Felsoberfläche, der sie anschließend bis zur MM folgt. In diesem Bereich überquert die Druckrohrleitung auch die bestehende Druckrohrleitung des KW OO in einem schleifenden Schnitt mit einem Mindestabstand von 4,3 m. Die Druckrohrleitung wird einige Meter flussab, parallel zu der bestehenden Druckrohrleitung unter der MM zum Krafthaus geführt. 1.3.3 Krafthaus Es soll das bestehende Krafthaus OO genutzt werden, wobei u.a. eine neue Verteilrohrleitung integriert werden muss. Darin sollen drei zusätzliche Maschinensätze errichtet werden, wobei zwei Francisturbinen mit vertikaler Achse und einem Ausbaudurchfluss von je 5 m³/s und eine 3-düsige Peltonturbine mit horizontaler Achse und einem Ausbaudurchfluss von 2,5 m³/s geplant sind. Mit den beiden Maschinensätzen soll eine Engpassleistung von 13,91 MW und ein Regelarbeitsvermögen von 49,0 GWh erreicht werden. Das abgearbeitet Triebwasser soll über bestehende Unterwasserkanäle zurück in die YY geleitet werden 1.3.4. Rückbau Wehranlage MM An der bestehenden Wasserfassung des KW OO an der MM soll die Wehrwangen und die Sohleinbauten entfernt werden und durch eine naturnahe Böschungs- und Sohlsicherung ersetzt werden. Der Entsander soll verfüllt werden bzw. überschüttet werden. 1.3.5 ARA V1.3.5 ARA römisch fünf Abwasserverbandsanlage für die Gemeinden U und V WBPZ 1306: Der Ablauf der ARA V soll über mit zwei Tauchpumpen mit einer Förderleistung von jeweils 60 l/s aus einem 5 m tiefen Schacht über eine rund 645 m lange Pumpleitung DN 300 in den Entsander der Wehranlage gepumpt werden. Am Hochpunkt der Leitung soll eine Entlüftungsmöglichkeit vorgesehen werden. Abwasserverbandsanlage für die Gemeinden U und römisch fünf WBPZ 1306: Der Ablauf der ARA römisch fünf soll über mit zwei Tauchpumpen mit einer Förderleistung von jeweils 60 l/s aus einem 5 m tiefen Schacht über eine rund 645 m lange Pumpleitung DN 300 in den Entsander der Wehranlage gepumpt werden. Am Hochpunkt der Leitung soll eine Entlüftungsmöglichkeit vorgesehen werden. 1.3.6 Ersatzpegel Rund 250 m oberhalb der Wasserfassung soll eine Pegelmessstelle als Ersatz für den nicht mehr funktionsfähigen Pegel im Bereich des Wehrbauwerkes errichtet werden. Der Pegel soll mit einer Radarmesszelle, Druckmesssonde, und einem Lattenpegel ausgerüstet werden. Zur Steuerung der Pflichtwasserabgabe soll der Pegel über ein Steuerungskabel mit der Wasserfassung verbunden werden. 1.3.7 Bau Es ist vorgesehen die Wasserfassung in 2 Schritten zu errichten, wobei zunächst die Wehranlage im Schutz einer Spundwand errichtet werden soll. Bei der anschließenden Errichtung des Entsanderbauwerkes soll die MM bereits durch das Wehrbauwerk geleitet werden. Die Unterquerung der Druckrohrleitung unter der MM soll auch in 2 Bauabschnitten im Schutze von Spundwänden erfolgen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse unter fehlenden Möglichkeit einer Verlegung der MM in diesem Bereich wird die mögliche Bauzeit in der Niederwasserperiode sehr eingeschränkt sein. 1.3.8 Steuerung/Überwachung Die Anlage soll im Regelfall unbesetzt mithilfe einer Anlagen SPS gesteuert werden. Bis zum Ausbaudurchfluss soll der Wasserspiegel durch die Turbinen konstant gehalten werden. Bei höheren Durchflüssen erfolgt die Spiegelregulierung durch den Wehrschlauch. Die Berechnung der Pflichtwasserabgabe erfolgt mithilfe des Ersatzpegels sowie der Ultraschall Durchflussmessung in der Druckrohrleitung. Die Steuerung der Entsanderspülungen erfolgt mittels Sonden in den Entsanderkammern. Die Spülung des Stauraumes an der MM soll regelmäßig ab einem Abfluss von 80 – 100 m³/s, aber mindestens einmal jährlich erfolgen. Zur Verbesserung der Spülwirkung ist im Stauraum die Anordnung von inklinanten Buhnen beidseits vorgesehen Bei Hochwasserereignissen ist ebenso vorgesehen, den Stau zu legen. Die Überwachung der Druckrohrleitung erfolgt über eine Differenzbildung zwischen der Ultraschall-Durchflussmessung am Beginn der Druckrohrleitung und dem aus der Erzeugung rückgerechneten Turbinendurchfluss. Von Interesse ist weiters ein Vergleich der Anlagenkenndaten in topografischer Hinsicht, wiedergegeben im Gutachten des wasserbautechnischen Amtssachverständigen vom 31.08.2016. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass in Bezug auf das Vorhaben KW NN eine Darstellung der gesamten Anlage – sohin des Bestandes mit der streitgegenständlichen Erweiterung – vorgenommen wird. Dazu, dass im vorliegenden Verfahren lediglich die Erweiterungsmaßnahme zu berücksichtigen ist, wird auf die Ausführungen bei der Beweiswürdigung verwiesen. Vergleich der Anlagenkenndaten in topografischer Hinsicht (Gutachten RR vom 31.08.2016, S 14): LL KK GKW W KKW an der MM KW NN Topografische Daten/Fallhöhen EZG wirksam 213,5 km² 255,4 km² 231,9 km² 255,4 km² 255,4 km² Stauziel 1071,50 müM 1017,30 müM 1068,70 müM 1019,00 müM 1019,00 müM WSPL Unterwasser 964,54 müM 964,62 müM 963,4 müM 964,62 müM 871,06 müM Bruttofallhöhe* 106,96 m 53,30 m (52,68
- m)105,30 m 54,38 m 148 m/ 144 m Nettofallhöhe bei QA* 102,93 m 49,10 m (48,48
- m)99,59 m 49,57 m 140,6 m/ 141,5 m Länge Ausleitungsstrecke 4470 m 1640 m 4340 m 1640 m 3765 m * Angaben außerhalb der Klammer gemäß Projekt bezogen auf die Auslaufschwelle des Unterwasserkanals, Angaben in der Klammer berechnet durch ASV bezogen auf den angegeben Unterwasserspiegel 2. Gewässerökologie: Die am Widerstreit teilnehmenden Anlagen werden im gewässerökologischen Gutachten von ZZ vom 17.12.2015 hinsichtlich des „Kleinwasserkraftwerk SS/KK“ der EE und des „Kleinwasserkraftwerk KK“ der AA sowie im gewässerökologischen Gutachten vom 28.09.2018 hinsichtlich des „Gemeinschaftskraftwerk W“ der BB, des „Kleinwasserkraftwerk an der MM“ der DD und des „KW NN“ der GG wie folgt beschrieben: A. Kleinwasserkraftwerk SS/KK Angemerkt sei hier zunächst, dass der gewässerökologische Amtssachverständige in seinem Gutachten vom 17.12.2015 auf unterschiedliche Unzulänglichkeiten bei diesem Vorhaben hingewiesen hat. Dazu wird auf die weiter unten stehenden Ausführungen verwiesen und an dieser Stelle lediglich jener Teil des Gutachtens wiedergegeben, der der Darstellung des Vorhabens aus gewässerökologischer Sicht dient. Die EE beabsichtigt im Detailwasserkörper 304990030 (Flkm 2,0380 –Flkm 20,7640) im Gemeindegebiet von V und U die Errichtung eines Wasserkraftwerkes. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung mit Fischaufstiegshilfe, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Die gesamte Druckrohrtrasse verläuft auf der orographisch rechten Seite. Mit der projektierten Anlage soll eine Konsenswassermenge von 10,5 m³/s zur Energieerzeugung genutzt werden.Die EE beabsichtigt im Detailwasserkörper 304990030 (Flkm 2,0380 –Flkm 20,7640) im Gemeindegebiet von römisch fünf und U die Errichtung eines Wasserkraftwerkes. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung mit Fischaufstiegshilfe, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Die gesamte Druckrohrtrasse verläuft auf der orographisch rechten Seite. Mit der projektierten Anlage soll eine Konsenswassermenge von 10,5 m³/s zur Energieerzeugung genutzt werden. 1.1 Einzugsgebiet: Im Einzugsgebiet bestehen Überleitungen der AB, welche einen Anteil von 130 km² zur energetischen Nutzung in den AC und in weiterer Folge in das EZG des AD abführen. … 1.2. Wasserfassung: Die geplante Wasserfassung befindet sich an der MM bei Flkm 6,63 unmittelbar oberhalb der Mündung des TT. Die Entnahme soll als Seitenentnahme ausgebildet werden. Die Seitenentnahme befindet sich linksseitig. Am Ende des Kiesfangbeckens ist ein für größere Fische nicht passierbarer Feinrechen mit Stablichte 2 cm angeordnet. Am Standort der Wasserfassung ist lt. Einreichung vom 19.05.2015 die Errichtung eines Schlauchwehres vorgesehen. Zur Energieumwandlung soll unterhalb der Wehranlage eine Steinrampe ausgeführt werden. Diese soll in weiterer Folge in ein 10 m langes Tosbecken münden und am Ende durch eine 1,3 m hohe Endschwelle abschließen. 1.3 Fischaufstiegshilfe: Auf der orographisch rechten Flussseite wird ein Schlitzpass mit 18 Becken, einer Schlitzweite von 20 cm, einer Höhendifferenz zwischen den Becken von 15 cm vorgesehen. Die Becken sind 2,7 m lang und 1,8 m breit. Die FAH soll mit 250 l/s angespeist werden und mündet orographisch rechts in das Tosbecken. … 1.5 Dotationswassermenge: Aufgrund einer Habitatmodellierung (von der zwar gesprochen, welche jedoch nicht im Projekt enthalten ist) ergab sich für die Restwasserstrecke ein höherer Dotationswasserbedarf als das NQt nat. Daher sollen lt. Einreichprojekt an der Fassung als Dotationswasser 20 % des natürlichen Zuflusses, mindestens aber ein Sockelabfluss von 1.500 l/s in den Monaten Oktober bis April, von 2.500 l/s im Mai und September sowie von 3.500 l/s von Juni bis August in die Restwasserstrecke abgegeben werden. Um dieses Dotationswasser zu erreichen soll auf den unterhalb der Wehranlage einmündenden Zufluss des TT zurückgegriffen werden. … 1.6 Ausleitungsstrecke: Die Ausleitungsstrecke beträgt rund 4,5 km und liegt zwischen Flkm. 2,12 und Flkm. 6,63. 1.7 Krafthaus: Das Krafthaus befindet sich auf der orographisch linken Seite der MM bei Flkm 2,12. Das abgearbeitete Triebwasser gelangt in den Unterwasserkanal der durch eine 2 m hohe Endschwelle von der MM abgegrenzt wird. Der Unterwasserkanal mündet oberhalb der Wasserfassung des KW OO (Postzahl **** Wasserkraftwerksanlage "OO") in die MM. 1.8 ARA V: Der Ablauf der ARA V (Trockenwetterabfluss 65 l/s und Regenwetterabfluss 120 l/
- s)soll über eine Leitung am projektierten Krafthaus vorbei ins Unterwasser geführt werden. Dort schließt der Stauraum des KW OO an, sodass eine Einleitung in den Stauraum stattfindet.Der Ablauf der ARA römisch fünf (Trockenwetterabfluss 65 l/s und Regenwetterabfluss 120 l/
- s)soll über eine Leitung am projektierten Krafthaus vorbei ins Unterwasser geführt werden. Dort schließt der Stauraum des KW OO an, sodass eine Einleitung in den Stauraum stattfindet. 1.9 Gewässerökologie: Dem übermittelten Projekt fehlt noch immer ein gewässerökologisches Operat. Die gewässerökologischen Untersuchungen beschränken sich auf die Erwähnung von hier amtsseitig vorhandenen Daten aus dem Fließgewässeratlas und dem NGP 2009. Jegliche weitere Unterlage fehlt. … B. Kleinwasserkraftwerk KK Die AA beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von V und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll eine Konsenswassermenge von 12,5 m³/s über eine Restwasserstrecke von 1.600 m ausgeleitet und zur Energieerzeugung verwendet werden. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP wurde für die Anlage festgestellt.Die AA beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von römisch fünf und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll eine Konsenswassermenge von 12,5 m³/s über eine Restwasserstrecke von 1.600 m ausgeleitet und zur Energieerzeugung verwendet werden. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP wurde für die Anlage festgestellt. 2.1 Einzugsgebiet: Das natürliche Einzugsgebiet bis zur geplanten Fassungsstelle beträgt lt. Projekt 385,4 km². Im Einzugsgebiet bestehen Überleitungen der AB, welche einen Anteil von 130 km² (= 34 %) zu AC überführen. Dadurch verbleibt ein wirksames Einzugsgebiet von 255,4 km². 2.2 Wasserfassung: Die Wasserfassung soll ca. 3,76 km vor der Mündung der MM im Bereich einer bestehenden, nicht fischpassierbaren Pegelmessstelle (Absturzhöhe ~ 2
- m)errichtet werden. Dabei soll das Wehrbauwerk der Wasserfassung das derzeit bestehende Pegelbauwerk ersetzen. Die Wasserfassung besteht aus einer 0,4 m hohen Schwelle mit einer 2,75 m breiten Dotiersektion auf der orographisch rechten Seite. Im Anschluss an die Wehrschwelle soll eine fischpassierbare Rampe angeordnet werden. Laut Ergänzung zum Einreichprojekt vom 19.05.2015 wird nunmehr ein Streichwehr mit Seitenentnahme geplant. Die Dotiersektion sowie Anrampung ist auch weiterhin so wie beschrieben vorgesehen. Auf der orographisch linken Seite der Wasserfassung befindet sich die Seitenentnahme, welche auf eine Ausbauwassermenge von 12,5 m³/s ausgelegt ist. Es ist vor Eingang in die Druckleitung ein für größere Fische unpassierbarer Feinrechen Lichtenweite 2 cm angeordnet. Ein Ausstieg aus dem Entsander ist für Fische über ein geöffnetes Spülschütz, welches auch zur Feinregulierung der Dotationsabgabe benützt wird, denkbar. Lt. Projektergänzung vom 19.05.2015 soll 185 m oberhalb der Fassung ein fischdurchgängiger Radarersatzpegel eingerichtet werden. Dieser dient auch der Steuerung von Trieb- und Dotationswasser. 2.3 Fischaufstiegshilfe: Der Fischaufstieg wird durch eine Anrampung der Gewässersohle bis hin zur Dotiersektion bewerkstelligt. Das Bauwerk wird an der orographisch rechten Seite des Wehrs ausgeführt. Im Detail soll eine fischpassierbare Riegelrampe so angelegt werden, dass diese über die Dotiersektion mit 1,2 m³/s beschickt wird. In die Riegelrampe werden Becken mit 80 cm Tiefe und 3,7 m Durchmesser integriert, welche eine naturnahe Situation für den Fischaufstieg darstellen. Beide bestehenden Schwellen (Pegelschwelle und Tosbeckenschwelle) werden durch diese Maßnahme überbrückt, sodass die bisher nicht gegebene Fischdurchgängigkeit hier wieder völlig hergestellt wird. Eine Detailbeschreibung der FAH befindet sich in den gewässerökologischen Untersuchungen zum Kraftwerk AE/MM der PP, aus 2011, Seite 72 ff. 2.4 Hydrographie: Das Einzugsgebiet bis zur Fassungsstelle beträgt lt. Projekt 385,4 km². Im Einzugsgebiet bestehen Überleitungen der AB, welche einen Anteil von 130 km² (= 34 % des EZG) zu AC überführen. Dadurch verbleibt ein wirksames Einzugsgebiet von 255,4 km². Das Wasser des AF wird über eine Kraftwerksnutzung oberhalb der geplanten Wehranlage in die MM rückgespeist und ist in den zur Verwendung kommenden Pegeldaten mitabgebildet. Das MJNQtnat errechnet sich aus den projektgegenständlichen Unterlagen mit 2.375 l/s das NQtnat mit 1.330 l/s. 2.5 Dotationswassermenge: An der Fassung sollen als Dotationswasser 20 % des natürlichen Zuflusses (das sind in etwa 40 % der ankommenden Wassermenge), mindestens aber ein Sockelabfluss von 1500 l/s in den Monaten Oktober bis April, von 2500 l/s im Mai und September sowie von 3500 l/s von Juni bis August verbleiben. Dabei sollen immer mindestens 1,2 m³/s über die fischpassierbare Rampe im Anschluss an die Wehrschwelle geführt werden. Weitere 0,3 m³/s sollen aus dem Entsander abgegeben werden. Eine Feinregulierung soll über die in der Kiesgasse angeordnete Spülklappe erfolgen. 2.6 Ausleitungsstrecke: Die Wasserfassung soll bei Flkm 3,76 errichtet werden. Die Ausleitungsstrecke ist rund 1.640 m lang und endet bei Flkm 2,12 im Bereich der Wasserfassung des Kraftwerk OO. Die Druckrohrleitung wird erdverlegt und verläuft orographisch links der MM. 2.7 Krafthaus: Das Krafthaus befindet sich auf der orographisch linken Seite der MM bei Flkm 2,12. Das abgearbeitete Triebwasser gelangt in den Unterwasserkanal der durch eine 2 m hohe Endschwelle von der MM abgegrenzt wird. 2.8 ARA V: Der Ablauf der ARA V (Trockenwetterabfluss 65 l/s und Regenwetterabfluss 120 l/
- s)soll über eine Pumpleitung bis in den Entsander der Wehranlage gepumpt werden. Die Pumpung erfolgt über zwei Tauchpumpen welche jeweils 60 l/s über die rund 645 m lange Pumpleitung DN 300 transportieren.Der Ablauf der ARA römisch fünf (Trockenwetterabfluss 65 l/s und Regenwetterabfluss 120 l/
- s)soll über eine Pumpleitung bis in den Entsander der Wehranlage gepumpt werden. Die Pumpung erfolgt über zwei Tauchpumpen welche jeweils 60 l/s über die rund 645 m lange Pumpleitung DN 300 transportieren. 2.9 Gewässerökologische Untersuchungen: Das geplante Wasserkraftwerk soll an der MM im Detailwasserkörper 304990030 Platz finden. Der Detailwasserkörper reicht an der MM von Flkm 2,0380 – Flkm 20,7640. Für den Detailwasserkörper wurde, lt. den im Projekt beiliegenden gewässerökologischen Erhebungen, der gute Zustand festgestellt. Die gewässerökologischen Untersuchungen zum Kraftwerk AE/MM, der PP von 2011, betrachten biologische, hydromorphologische und physikalisch-chemische Parameter. Insgesamt wurden 3 Untersuchungsstellen angelegt. Die Probestellen wurden ober- und unterhalb der ARA V sowie im Bereich der geplanten Rückgabe verortet. Für die fischökologische Betrachtung wurde auf ha. Daten aus dem Jahr 2008 zurückgegriffen. Eine Habitatmodellierung zur Bestimmung der Mindestabflussmenge wurde ausgeführt. Für die Habitatmodellierung wurde eine Pessimalstelle unterhalb des Auslaufes der Kläranlage V herangezogen. Die Ergebnisse der Habitatmodellierung in Bezug auf die Mindestdotationswassermenge wurden in das Projekt übernommen und umgesetzt. Obwohl die Unterlagen umfangreich vorliegen, sind diese doch aufgrund der verstrichenen Zeit und der zwischenzeitlich neuen Erkenntnisse betreffend der Judikatur des EuGH (Urteil vom 01.07.2015, C-461/13) zur Auslegung des Verschlechterungsverbotes, nicht mehr ausreichend um den derzeitigen Zustand der MM im betreffenden Detailwasserkörper ausreichend genau zu beschreiben, somit sind diese Unterlagen für die Abgabe einer abschließenden Begutachtung auf einen aktuellen Stand zu bringen. Auch sind im gewässerökologischen Operat Prognosen zu treffen wie sich die Zustände der einzelnen Qualitätskomponenten nach Umsetzung des Projektes verhalten werden.Das geplante Wasserkraftwerk soll an der MM im Detailwasserkörper 304990030 Platz finden. Der Detailwasserkörper reicht an der MM von Flkm 2,0380 – Flkm 20,7640. Für den Detailwasserkörper wurde, lt. den im Projekt beiliegenden gewässerökologischen Erhebungen, der gute Zustand festgestellt. Die gewässerökologischen Untersuchungen zum Kraftwerk AE/MM, der PP von 2011, betrachten biologische, hydromorphologische und physikalisch-chemische Parameter. Insgesamt wurden 3 Untersuchungsstellen angelegt. Die Probestellen wurden ober- und unterhalb der ARA römisch fünf sowie im Bereich der geplanten Rückgabe verortet. Für die fischökologische Betrachtung wurde auf ha. Daten aus dem Jahr 2008 zurückgegriffen. Eine Habitatmodellierung zur Bestimmung der Mindestabflussmenge wurde ausgeführt. Für die Habitatmodellierung wurde eine Pessimalstelle unterhalb des Auslaufes der Kläranlage römisch fünf herangezogen. Die Ergebnisse der Habitatmodellierung in Bezug auf die Mindestdotationswassermenge wurden in das Projekt übernommen und umgesetzt. Obwohl die Unterlagen umfangreich vorliegen, sind diese doch aufgrund der verstrichenen Zeit und der zwischenzeitlich neuen Erkenntnisse betreffend der Judikatur des EuGH (Urteil vom 01.07.2015, C-461/13) zur Auslegung des Verschlechterungsverbotes, nicht mehr ausreichend um den derzeitigen Zustand der MM im betreffenden Detailwasserkörper ausreichend genau zu beschreiben, somit sind diese Unterlagen für die Abgabe einer abschließenden Begutachtung auf einen aktuellen Stand zu bringen. Auch sind im gewässerökologischen Operat Prognosen zu treffen wie sich die Zustände der einzelnen Qualitätskomponenten nach Umsetzung des Projektes verhalten werden. C. Gemeinschaftskraftwerk W Die BB beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes (Laufkraftwerkes) an der MM in den Gemeindegebieten von V und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung mit Fischauf- und abstiegshilfe, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll eine Konsenswassermenge von 10,35 m³/s über eine Restwasserstrecke von 4.200 m ausgeleitet und zur Energieerzeugung verwendet werden.Die BB beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes (Laufkraftwerkes) an der MM in den Gemeindegebieten von römisch fünf und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung mit Fischauf- und abstiegshilfe, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage soll eine Konsenswassermenge von 10,35 m³/s über eine Restwasserstrecke von 4.200 m ausgeleitet und zur Energieerzeugung verwendet werden. 1.1 Einzugsgebiet: Das natürliche Einzugsgebiet bis zur Fassungsstelle beträgt lt. Projekt 361,9 km². Im Einzugsgebiet bestehen Überleitungen der AB; welche einen Anteil von 130 km² (= 36 % des EZG) zu AC überführen. Dadurch verbleibt ein wirksames Einzugsgebiet von 231,9 km². 1.2 Wasserfassung: Die Wasserfassung befindet sich an der MM bei Flkm 6,46 ca. 90 m unterhalb der Mündung des TT. Es ist die Errichtung einer Wehrschwelle mit einer 16 m breiten und rund 3,3 m hohen aufgesetzten Wehrklappe (Fischbauchklappe) vorgesehen. Zur Energieumwandlung ist unterhalb der Wehrklappe ein 17 m langes Tosbecken vorgesehen, wobei die Sohlsicherung des Tosbeckens zunächst mit in Beton verlegten Wasserbausteinen erfolgen soll. Anschließend an diese Maßnahme sind noch trocken verlegten Wasserbausteinen vorgesehen (Nachbettsicherung). Die Triebwasserentnahme ist über eine Seitenentnahme an der orographisch linken Seite geplant. Die linksseitigen Einläufe zum Entsander werden mit einer 1 m hohen Schwelle ausgeführt, sowie mit einem horizontalen Feinrechen mit Rechenreinigungsmaschine ausgestattet (Stabweite noch nicht definiert). Der Feinrechen wird projektseitig auch als fischfreundliche Maßnahme angeführt. Unterhalb der Wasserfassung werden die Ufer der MM orographisch links und rechts auf rund 100 m mit Steinschlichtung verbaut (Erhöhung des Verbauungsgrades). 1.3 Fischaufstiegshilfe: Die Fischaufstiegshilfe wurde in der Version März 2018 auf Grundlage des Leitfadens zum Bau von Fischaufstiegshilfen überarbeitet. Es bleibt dem Grunde nach jedoch die Ausführung als Schlitzpass „vertical slot“ bestehen. Als größenbestimmende Fischart würde hier im Epirhithral, mit einem Mittleren Abfluss (MQ) > 2 m³/s die Bachforelle mit Körpergröße 40 cm gelten. Lt. Leitfadens zum Bau von Fischaufstiegshilfen (Ausgabe Dezember 2012, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ergeben sich daraus die Richtwerte für die Energiedissipation von 160 W/m³, für die Hydraulischen Mindesttiefe uh. Der Trennwand von mindesten 65 cm, für die minimalen lichte Beckenlänge von 210 cm und für die minimalen lichte Beckenbreite von 140 cm bei einer maximalen Spiegeldifferenz zwischen den Becken von 20 cm und einer Schlitzweite von mindestens 15 cm sowie einem Durchfluss von mindestens 180 l/s. Wie in Einlage 14 dargelegt ist dieser Rahmen für die FAH lt. Angaben am Plan erfüllt, jedoch finden sich im technischen Bericht Teil 1 unter 10.3 und im Technischen Bericht Teil 2 Anlage 1 dazu widersprüchliche Werte. Der rund 3,6 m Höhenunterschied soll mit Hilfe einer auf der orographisch rechten Flussseite situierten Schlitzpassanlage mit insgesamt 25 Becken (inkl. Vorlaufbecken und Nachlaufbecken) überwunden werden. Der 58 m lange Fischaufstieg wird in einer Serpentinen am Wehrbauwerk so situiert, dass das unterste Becken (bez. der Einstiegsbereich) im Tosbecken der Anlage zu liegen kommt. Der oberseitige Ausstieg befindet sich rund 10 m von der Wehrklappe entfernt im Rückstaubereich des Wehres (Der Rückstaubereich reicht in etwa bis zur Mündung TT =~90 m). Die Beckengröße ist mit 2,1 m x 1,4 m lichte Weite (lt. Einlage 14, Anmerkung Widersprüchlichkeiten zu technischen Bericht vorhanden) geplant, je Becken wird ein Höhenunterschied von 16,7 cm überwunden. Die Schlitzbreite liegt bei 15 cm. Die Fischaufstiegshilfe soll mit 180 l/s dotiert werden. Im Tosbecken wird im Anschluss an das Nachlaufbecken der FAH eine Tiefenrinne vorgesehen, über welchen die Fische auch bei Niederwasser zum Tosbecken und damit zur Fischtreppe gelangen können. Der Einstiegsbereich zur Fischaufstiegshilfe befindet sich rund 23 m unterhalb der Wehranlage, direkt im Tosbeckenbereich. 1.4 Fischabstiegshilfe: Für den Fischabstieg ist ein Bypass Leitung (Rohr DN 350) an der orographisch rechen Seite der Wehranlage vorgesehen. Der Einstiegsbereich in die Bypass Leitung ist in Beachtung der Hauptfischart Bachforelle (keine Koppe) oberflächennach (Wasserspiegelnahe) angeordnet und mit einem Einlauftrichter von 0,5 m x 0,7 m versehen. Hier besteht für Fische die Möglichkeit vor der Wehrklappe in die Abstiegsanlage einzusteigen und durch diese bis in den Tosbeckenbereich abzuwandern. Der Ausstiegsbereich liegt allerdings mit 1066,96 m ü.A. (unvorteilhaft) in rund 4 m Höhe über der Tosbeckensohle, sodass der Fisch bei Niederwasser rund 2,5 m im freien Fall bis zum Wasserspiegel des Tosbeckens fällt. Das Tosbecken hat eine ständige Wassertiefe von 1,6 m. Durch den Fischabstieg fließt bei vorliegender Planung eine Wassermenge von 530 l/s ab, welche dem Dotationswasser zugerechnet wird. Als Denkbarer zusätzlicher Abstiegsweg kann die Abwandermöglichkeit über die aufgesetzte Klappe am Kiesspülschütz angesehen werden, welche auch einen Anteil des Dotationswasser (790 l/
- s)abführt. 1.5 Hydrographie: Das natürliche Einzugsgebiet bis zur Fassungsstelle beträgt lt. Projekt 361,9 km². Die zur Bemessung der Dotationsabflüsse erforderlichen hydrographischen Daten wurden lt. Projekt auf das natürliche Einzugsgebiet abgestellt und berücksichtigen daher gewässerökologische Aspekte ausreichend. 1.6 Dotationswassermenge: Als Mindestsockel für die Dotationswasserabgabe wurde ein am NQtnat orientierter Abfluss von mindestens 1.500 l/s festgelegt. Eine Staffelung des Sockelbetrages ist nicht vorgesehen, Jedoch scheint eine dynamische Dotation vorgesehen zu sein, da im technischen Bericht Teil 2, Anlage 15 eine Restwasser Abflussganglinie bezogen auf den jeweiligen monatlichen mittleren Abfluss dargestellt wird, welche eine dynamische Situation aufzeigt. Auch im Gewässerökologischen Bericht Einlagezahl 40, Seite VI wird die dynamische Abgabe von 31 % des aus dem wirksamen Einzugsgebiet ankommenden Abflusses (= 20 % des natürlichen Zuflusses am Wehrstandort) als minimale dynamische Pflichtwasserabgabe lt. QZV Oberflächengewässer erwähnt. Allerdings findet sich dazu tatsächlich kein ausformulierter Dotationsvorschlag im Projekt vor. Die Dotationswasserabgabe erfolgt lt. Angabe im Projekt über Fischaufstiegshilfe (180 l/s), Fischabstiegshilfe (530 l/
- s)und Klappe am Spülschütz / Grundablass (790 l/s). Die Abgabe des dynamischen Anteils wird im Projekt nicht behandelt und ist daher unklar.Als Mindestsockel für die Dotationswasserabgabe wurde ein am NQtnat orientierter Abfluss von mindestens 1.500 l/s festgelegt. Eine Staffelung des Sockelbetrages ist nicht vorgesehen, Jedoch scheint eine dynamische Dotation vorgesehen zu sein, da im technischen Bericht Teil 2, Anlage 15 eine Restwasser Abflussganglinie bezogen auf den jeweiligen monatlichen mittleren Abfluss dargestellt wird, welche eine dynamische Situation aufzeigt. Auch im Gewässerökologischen Bericht Einlagezahl 40, Seite römisch sechs wird die dynamische Abgabe von 31 % des aus dem wirksamen Einzugsgebiet ankommenden Abflusses (= 20 % des natürlichen Zuflusses am Wehrstandort) als minimale dynamische Pflichtwasserabgabe lt. QZV Oberflächengewässer erwähnt. Allerdings findet sich dazu tatsächlich kein ausformulierter Dotationsvorschlag im Projekt vor. Die Dotationswasserabgabe erfolgt lt. Angabe im Projekt über Fischaufstiegshilfe (180 l/s), Fischabstiegshilfe (530 l/
- s)und Klappe am Spülschütz / Grundablass (790 l/s). Die Abgabe des dynamischen Anteils wird im Projekt nicht behandelt und ist daher unklar. 1.7 Ausleitungsstrecke, Querung Seitengewässer: Die Länge der Ausleitungsstrecke beträgt rund 4,34 km. Sie beginnt bei Flkm 6,46 unmittelbar unterhalb der Mündung des TT und endet bei Flkm 2,12 auf Höhe der Wasserfassung KW OO. Die Druckrohrleitung unterquert in Betonummantelung rund 60 m unterhalb der neu geplanten Wasserfassung die MM, sodass diese vorerst auf der orographisch rechten Seite geführt wird, wo sie auch 10 m südl. der B*** Brücke den WW unterquert. Ab dem WW verläuft die Druckrohrleitung weitere 1,3 km auf der orographisch rechten Seite bevor sie im Ortsteil V links abschwenkt und wiederum die MM in Betonummantelung unterquert. Die Wasserrückgabe in die MM erfolgt kurz oberhalb der Wasserfassung KW OO. Durch die Druckrohrleitung berührte Seitengewässer sind in Fließrichtung der Innere AG (oro. Li.), der Innere AJ Bach, der Äußere AJ Bach, der WW, das AK Bachl. Östlich der AL werden dann keine Seiten Gewässer mehr gequert. Die oben angeführten Seitengewässer mit Ausnahme des WW und event. Des inneren AG sind mittels Verrohrungen unter der B180 durchgeführt und werden in diesem Bestand erhalten. Der WW soll nach Querung wieder mit Natursohle ausgestaltet werden.Die Länge der Ausleitungsstrecke beträgt rund 4,34 km. Sie beginnt bei Flkm 6,46 unmittelbar unterhalb der Mündung des TT und endet bei Flkm 2,12 auf Höhe der Wasserfassung KW OO. Die Druckrohrleitung unterquert in Betonummantelung rund 60 m unterhalb der neu geplanten Wasserfassung die MM, sodass diese vorerst auf der orographisch rechten Seite geführt wird, wo sie auch 10 m südl. der B*** Brücke den WW unterquert. Ab dem WW verläuft die Druckrohrleitung weitere 1,3 km auf der orographisch rechten Seite bevor sie im Ortsteil römisch fünf links abschwenkt und wiederum die MM in Betonummantelung unterquert. Die Wasserrückgabe in die MM erfolgt kurz oberhalb der Wasserfassung KW OO. Durch die Druckrohrleitung berührte Seitengewässer sind in Fließrichtung der Innere AG (oro. Li.), der Innere AJ Bach, der Äußere AJ Bach, der WW, das AK Bachl. Östlich der AL werden dann keine Seiten Gewässer mehr gequert. Die oben angeführten Seitengewässer mit Ausnahme des WW und event. Des inneren AG sind mittels Verrohrungen unter der B180 durchgeführt und werden in diesem Bestand erhalten. Der WW soll nach Querung wieder mit Natursohle ausgestaltet werden. 1.8 Krafthaus: Das Krafthaus befindet sich auf der orographisch linken Seite der MM bei Flkm 2,12. Das abgearbeitete Triebwasser gelangt in einen 3,5 m breiten Unterwasserkanal zur Rückleitung in die MM. Am Ende des Unterwasserkanals ist ein Kolkschutz mit Wasserbausteinen vorgesehen. 1.9 ARA V: Die Ablaufsituation der ARA V wird lt. Planung der BB in ihrem Bestand erhalten und somit in die künftige Restwasserstrecke münden.Die Ablaufsituation der ARA römisch fünf wird lt. Planung der BB in ihrem Bestand erhalten und somit in die künftige Restwasserstrecke münden. 1.10 Verlegung des Pegels: Der bei Flkm 3,78 (etwas oberhalb der AL) liegende Pegel V i. W käme bei Realisierung des Projekts künftig in einer Restwasserstrecke zu liegen. Es ist daher vorgesehen oberhalb der Mündung des TT einen Ersatzpegel herzustellen. Diesbezüglich soll in Absprache mit den Betreibern des Bestandspegel (den AB), eine eigene wasserrechtliche Einreichung erfolgen.Der bei Flkm 3,78 (etwas oberhalb der AL) liegende Pegel römisch fünf i. W käme bei Realisierung des Projekts künftig in einer Restwasserstrecke zu liegen. Es ist daher vorgesehen oberhalb der Mündung des TT einen Ersatzpegel herzustellen. Diesbezüglich soll in Absprache mit den Betreibern des Bestandspegel (den AB), eine eigene wasserrechtliche Einreichung erfolgen. Lt. Typenplan für den Ersatzpegel soll dieser ohne Absturz und fischdurchgängig hergestellt werden. Geplant ist auch bei der Verlegung des Pegels. Die bisher bestehende Durchgängigkeitsschranke (derzeitige Pegelstelle) vollständig aufzulösen und durchgängig zu gestalten. Eine diesbezügliche Mitteilung findet sich in Einlage 40 (Gewässerökologischer Bericht), jedoch findet dieses Vorhaben noch keinen Niederschlag im Projektgegenständlichen Landschaftspflegerischen Begleitplan. 1.11 Spülungen, Steuerung/Überwachung: Die Steuerung der Entsanderspülungen erfolgt mittels Sohlmembranen oder Schwingstäben in den Entsanderkammern. Entsanderspülungen sollen nur bei ausreichender Wasserführung stattfinden und sollen letztmalig zu Beginn der herbst-winterlichen Niederwassersaison stattfinden. Die Spülung des Stauraumes an der MM soll im Bedarfsfall, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Bei Hochwasserereignissen ist vorgesehen den Stau zu legen. 1.12 Gewässerökologische Untersuchungen: Die gewässerökologischen Untersuchungen sind im Jahr 2012 ausgearbeitet und im Jahre 2018 überarbeitet worden. Im Projekt unter Einlagezahl 40 (gewässerökologischer Bericht) sind die Ergebnisse zusammengefasst worden. Der Bericht gibt einen Überblick über die zu beurteilende Situation der MM im Detailwasserkörper (DWK) 304990030. Die gewässerökologischen Untersuchungen zum Kraftwerk „Gemeinschaftskraftwerke W“ der AM von 2012, betrachten die biologische-hydromorphologische und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten. Die Fischbestanderhebungen wurden über eigene Befischungen durchgeführt. Eine Habitatmodellierung zur Bestimmung der Mindestabflussmenge wurde an einer Pessimalstelle oberhalb der ARA V angesetzt. Die Ergebnisse der Habitatmodellierung in Bezug auf die Mindestdotationswassermenge wurden in das Projekt übernommen und umgesetzt.Die gewässerökologischen Untersuchungen sind im Jahr 2012 ausgearbeitet und im Jahre 2018 überarbeitet worden. Im Projekt unter Einlagezahl 40 (gewässerökologischer Bericht) sind die Ergebnisse zusammengefasst worden. Der Bericht gibt einen Überblick über die zu beurteilende Situation der MM im Detailwasserkörper (DWK) 304990030. Die gewässerökologischen Untersuchungen zum Kraftwerk „Gemeinschaftskraftwerke W“ der AM von 2012, betrachten die biologische-hydromorphologische und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten. Die Fischbestanderhebungen wurden über eigene Befischungen durchgeführt. Eine Habitatmodellierung zur Bestimmung der Mindestabflussmenge wurde an einer Pessimalstelle oberhalb der ARA römisch fünf angesetzt. Die Ergebnisse der Habitatmodellierung in Bezug auf die Mindestdotationswassermenge wurden in das Projekt übernommen und umgesetzt. Im Projekt wird für den Detailwasserkörper 304990030 Flkm 2,038 - 20,764 der gute Gesamtzustand ermittelt, wobei das Qualitätselement Hydromorphologie aufgrund der Ableitung im hinteren Bereich des W-Tals als nicht mehr im sehr guten Zustand befindlich beschrieben wird. Lt. NGP 2015 wird der betreffende DWK mit einem mäßigen Gesamtzustand geführt (stoffliche Komponente des ökologischen Zustandes aufgrund vorläufige Bewertung - ohne Messung -, mit mäßig bewertet). Die Biologie PHB, MZB und Fische geben lt. Projekt beiliegenden Untersuchungen den guten Zustand wider. Der überwiegende Teil des betroffenen Detailwasserkörpers (80 % der Fließstrecke) ist der Strukturgüte nach als mäßig od. unbefriedigend eingestuft worden. Der Projektbereich wird als überwiegend von anthropogenen Einflüssen geprägter Bachabschnitt und damit als naturfern bewertet. Im Projekt wird wie gefordert, eine Fotodokumentation der Seitenzubringer des Zwischeneinzugsgebietes (Einlage 40, Seite 49 ff.) gegeben. Orographisch linksseitig münden in den Projektbereich vier Seitenbäche, rechtsseitig münden acht weitere Bäche zu. Als potentester Zubringer für die Restwasserstrecke wird der WW beschrieben. Aufgrund der Nachforderungen findet sich im Projekt nunmehr auch eine Wirkungsanalyse nach Weserurteil. Hierbei wird bei Projektumsetzung eine Auswirkung im DWK 304990030, im Parameter PHB mit gleichbleibend – gut, bei MZB mit gleichbleibend – gut, bei Fischen mit gleichbleibend – gut, bei der Physikalisch-chemischen Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut, für die Hydromorphologische Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut eingeschätzt (Siehe Einlage 40 Seite VIII).Aufgrund der Nachforderungen findet sich im Projekt nunmehr auch eine Wirkungsanalyse nach Weserurteil. Hierbei wird bei Projektumsetzung eine Auswirkung im DWK 304990030, im Parameter PHB mit gleichbleibend – gut, bei MZB mit gleichbleibend – gut, bei Fischen mit gleichbleibend – gut, bei der Physikalisch-chemischen Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut, für die Hydromorphologische Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut eingeschätzt (Siehe Einlage 40 Seite römisch acht). D. Kleinwasserkraftwerk an der MM Die DD beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von V und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Fischaufstiegshilfe Fischabstiegshilfe, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage sollen bei Ausbaudurchfluss 12,5 m³/s über eine Restwasserstrecke von 1600 m ausgeleitet, und zur Energieerzeugung verwendet werden.Die DD beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von römisch fünf und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Fischaufstiegshilfe Fischabstiegshilfe, Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal. Mit der projektierten Anlage sollen bei Ausbaudurchfluss 12,5 m³/s über eine Restwasserstrecke von 1600 m ausgeleitet, und zur Energieerzeugung verwendet werden. 2.1 Einzugsgebiet: Das natürliche Einzugsgebiet bis zur geplanten Fassungsstelle beträgt lt. Projekt 385,4 km². Im Einzugsgebiet bestehen Überleitungen der AB, welche einen Anteil von 130 km² (= 34 %) zu AC überführen. Dadurch verbleibt ein wirksames Einzugsgebiet von 255,4 km². 2.2 Wasserfassung: Die Wasserfassung soll ca. 3,76 km vor der Mündung der MM entfernt im Bereich der bestehenden, nicht fischpassierbaren Pegelmessstelle (Absturzhöhe ~ 2
- m)errichtet werden. Dabei soll das Wehrbauwerk der Wasserfassung das derzeit bestehende Pegelbauwerk ersetzen. Als Absperrbauwerk ist ein Schlauchwehr vorgesehen, wodurch sich eine Stauhaltung mit einer Länge von rund 75 m ergibt. Das Schlauchwehr befindet sich auf einer 7,3 m breiten Wehrschwelle. Zur Energieumwandlung ist unterhalb des Schlauchwehres im Anschluss eine Rampe aus Wasserbausteinen und ein ca. 8 m langes Tosbecken mit einer 1,5 m hohen Endschwelle vorgesehen. Linksseitig befindet sich die Seitenentnahme der Wehranlage, die mit einer Einlaufschwelle, einer Tauchwand und einem Grobrechen ausgeführt werden soll. Im Anschluss an die Seitenentnahme gelangt das Triebwasser in ein Vorbecken. Am Ende des Vorbeckens befindet sich eine Leitschwelle, vor welcher das eingezogene Geschiebe wieder in das Tosbecken bzw. Unterwasser des Wehrbauwerkes gespült werden kann. Im Anschluss an das Vorbecken ist ein Entsander vorgesehen. Am Ende der beiden Entsanderkammern ist jeweils ein für größere Fische unpassierbarer Feinrechen (Stabweite 20 mm lt. Projekteinlage LA 1277/10, Seite 97) angeordnet. Oberhalb der Wehranlage ist ein Radarpegel als fischdurchgängiger Ersatzpegel vorgesehen. 2.3 Fischaufstiegshilfe: Auf der orographisch rechten Flussseite wird ein als Schlitzpass mit 24 Becken (inkl. Vor und Nachlaufbecken – Projekteinlage E_WF_112) ausgeführter Fischaufstieg am Wehrbauwerk vorbeigeführt. Die Becken sind 1,8 m breit und 2,7 m lang. Die Schlitzweite beträgt 18 cm. Die maximale Anstiegshöhe von Becken zu Becken beträgt 18 cm. Die minimale Wassertiefe in der Schlitzpassanlage beträgt 70 cm. Auf einer Länge von rund 65 m wird ein Höhenunterschied von 4,14 m überwunden. Zur Erreichung einer Lockströmung führen orographisch rechts 3 Rohre DN300 vom Stauraum durch die Wehrwange in das Nachlaufbecken der Fischaufstiegshilfe bzw. im Hauptanteil in das Tosbecken. Die oberwasserseitige Anbindung erfolgt in den Rückstaubereich der Wehranlage. Die Unterwasserseitige Anbindung erfolgt mittels einer Tiefenrinne. Die Bemessung der FAH wurde auf Grundlage des Leitfadens zum Bau von Fischaufstiegshilfen (Ausgabe Dezember 2012, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) erarbeitet. Als größenbestimmende Fischart würde hier im Epirhithral, mit einem Mittleren Abfluss (MQ) > 2 m³/s die Bachforelle mit Körpergröße 40 cm gewählt. Lt. Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen ergeben sich daraus die Richtwerte einer Energiedissipation von 160 W/m³, einer hydraulischen Mindesttiefe uh. Der Trennwand von mindesten 65 cm, einer minimalen lichten Beckenlänge von 210 cm und einer minimalen lichten Beckenbreite von 140 cm bei einer maximalen Spiegeldifferenz zwischen den Becken von 20 cm und einer Schlitzweite von zumindest 15 cm und einem Durchfluss von 180 l/s als Rahmen für die FAH. 2.4 Fischabstiegshilfe: Für Zeiten der Mindestdotation (1,5 m³/s Sockel) soll der Fischabstieg über die FAH und über vier Dotationsleitungen (3x DN 300) an der orographisch rechten Seite (1x DN 250) an der linken Sandfangmauer möglich sein. Bei höherer Restwassermenge (Sockel 2,5 od 3,5 m³/
- s)ist eine Öffnung des Grundschütz vorgesehen, welche als Fischabstieg genutzt werden kann. Bei noch höheren Abflüssen ist das Grundschütz mit erhöhter Öffnungsweite sowie der Übertritt über das Schlauchwehr (Überfall mit 30
- cm)als Fischabstieg nutzbar. Die Bypass Leitungen werden oberwasserseitig direkt vor der Wehrmauer angespeist bzw. wird wie erwähnt eine Bypass Leitung (DN 250) aus dem Vorbecken des Entsander in den Unterwasserbereich abgeführt. (Detail Beschreibung LA 1277/10 Seite 96) 2.5 Hydrographie: Das Einzugsgebiet bis zur Fassungsstelle beträgt lt. Projekt 385,4 km². Im Einzugsgebiet bestehen Überleitungen der AB, welche einen Anteil von 130 km² (= 34 % des EZG) zu AC überführen. Dadurch verbleibt ein wirksames Einzugsgebiet von 255,4 km². Das MJNQtnat errechnet sich aus den projektgegenständlichen Unterlagen mit 2375 l/s das NQtnat mit 1330 l/s. Das Wasser des, bald unterhalb der Wehranlage von orographisch re. Einmündenden AF wird wegen einer Kraftwerksnutzung (WB Postz: 6/1659, Konsens 260 l/s), teilweise oberhalb der geplanten Wehranlage in die MM rückgespeist und ist in den zur Verwendung kommenden Pegeldaten mitabgebildet. Das unterhalb der nun geplanten Wehranlage mündenden Restwasser des AF kommt der künftigen Ausleitungsstrecke des „Kleinwasserkraftwerkes an der MM“ zugute und wird dort die Restwasserführung um zumindest 50 l/s aufbessern. Die zur Bemessung der Dotationsabflüsse erforderlichen hydrographischen Daten wurden auf das natürliche Einzugsgebiet abgestellt und berücksichtigen daher gewässerökologische Aspekte ausreichend. 2.6 Dotationswassermenge: Es finden sich in der Projekteinlage LA 1277/10 (Seite 94) zwei Ansätze für die Dotationsabgabe. An der Fassung sollen 40% oder monatsabhängig 31 % bis 40 % des aus dem wirksamen Einzugsgebiet ankommenden Zuflusses (= 20 % des natürlichen Zuflusses am Wehrstandort) als dynamisierter Dotationsabfluss abgegeben werden. Für beide Ansätze wurde als Sockel für die Monate Oktober bis April ein am NQtnat orientierter Mindestsockel von 1500 l/s festgelegt. Eine weitere Staffelung des Sockelbetrages ist für die Monate Mai und September mit 2500 l/s sowie Juni bis August mit 3500 l/s bei beiden Ansätzen vorgesehen. Die Abgabe des Mindestsockels von 1500 l/s soll über die Fischaufstiegshilfe (250 l/s), über die 3 DN 300 Rohrleitungen (je 350 l/
- s)und die DN 250 Rohrleitung (250 l/
- s)erfolgen. Das darüber hinaus gehende Pflichtwasser soll über den Hubschütz der Kiesspülgasse abgegeben werden. Die Regelung der Pflichtwasserabgabe soll mithilfe des Ersatzpegels sowie der induktiven Durchflussmessung in der Druckrohrleitung erfolgen. 2.7 Ausleitungsstrecke: Die Wasserfassung soll bei Flkm 3,76 errichtet werden. Die Ausleitungsstrecke ist rund 1640 m lang und endet bei Flkm 2,12 im Bereich der Wasserfassung des bestehenden Kraftwerks OO. Die Druckrohrleitung wird erdverlegt und verläuft zunächst linksseitig der MM und später dann auf einer Strecke von rund 1450 m nordseitig im Grünstreifen rechts der B*** UU) bis sie diese im Bereich AE unterquert und zum Krafthaus abfällt. 2.8 Krafthaus: Das Krafthaus befindet sich auf der orographisch linken Seite der MM bei Flkm 2,12. Das abgearbeitete Triebwasser gelangt vom Krafthaus in den Unterwasserkanal, der durch eine 2 m hohe Endschwelle von der MM abgegrenzt wird. 2.9 ARA V: Der Ablauf der ARA V WB Post: 6/1306 (Trockenwetterabfluss 65 l/s und Regenwetterabfluss 120 l/
- s)soll mittels zweier Tauchpumpen über eine 645 m lange Pumpleitung DN 300 bis in den Entsander der Wehranlage gepumpt werden.Der Ablauf der ARA römisch fünf WB Post: 6/1306 (Trockenwetterabfluss 65 l/s und Regenwetterabfluss 120 l/
- s)soll mittels zweier Tauchpumpen über eine 645 m lange Pumpleitung DN 300 bis in den Entsander der Wehranlage gepumpt werden. 2.10 Verlegung des Pegels Rund 185 m (Projekteinlage 305_01), bzw. 250 m (Projekteinlage E_A_101) oberhalb der geplanten Wasserfassung soll ein Radarpegel als Ersatz für den in der zukünftigen Restwasserstrecke liegenden Bestandspegel errichtet werden. Der Pegel soll in fischpassierbarere Weise ausgeführt werden. 2.11. Gewässerökologische Untersuchungen: Die gewässerökologischen Untersuchungen zum Kleinwasserkraftwerk MM, der PP von 2011, betrachten biologische, hydromorphologische und physikalisch-chemische Parameter. Insgesamt wurden drei Untersuchungsstellen angelegt. Die Probestellen wurden ober- und unterhalb der ARA V sowie im Bereich der geplanten Rückgabe verortet. Für die fischökologische Betrachtung wurde auf ha. Daten aus dem Jahr 2008 zurückgegriffen. Eine Habitatmodellierung zur Bestimmung der Mindestabflussmenge wurde durchgeführt. Für die Habitatmodellierung wurde eine Pessimalstelle unterhalb des Auslaufes der Kläranlag V herangezogen. Die Ergebnisse der Habitatmodellierung in Bezug auf die Mindestdotationswassermenge wurden in das Projekt übernommen und umgesetzt. Die gewässerökologischen Untersuchungen sind im Jahr 2018 überarbeitet worden. Hierbei wurden erweiterte Erhebungen bezüglich MZB, PHB durchgeführt und die aktuelle physikalisch- chemische Situation dargestellt. Das geplante Wasserkraftwerk soll an der MM im Detailwasserkörper 304990030 Platz finden. Der Detailwasserkörper reicht an der MM von Flkm 2,038 – Flkm 20,764. Für den Detailwasserkörper wurde, lt. den im Projekt beiliegenden gewässerökologischen Erhebungen, der gute Zustand festgestellt. Lt. NGP 2015 wird der betreffende DWK mit einem mäßigen Gesamtzustand geführt (stoffliche Komponente des ökologischen Zustandes aufgrund Vorläufige Bewertung – ohne Messung -, mit mäßig bewertet). Die Biologie PHB, MZB und Fische geben lt. Projekt beiliegenden Untersuchungen nicht in allen Komponenten den guten Zustand wieder. So ist in der Komponente PHB im Jahr 2011 der mäßige Zustand im Unterlaufbereich der Kläranlage V verortet. Die Untersuchungen aus 2018 zeigen unter Zuhilfenahme eines verdichteten Messnetzes diese Ausprägung nicht mehr, so dass 2018 in dem Qualitätselement PHB der gute Zustand angezeigt wird. Auch im Qualitätsparameter MZB ist der gute Zustand im Jahre 2011 erhoben worden, dieser Zustand wird im Jahre 2018 bestätigt. Im Qualitätsparameter Fische ist die Erhebung nicht auf neuere Daten gegründet. Im Jahre 2011 war der gute Zustand gegeben. Die Überprüfung der chemischen Qualitätselemente ergab eine Verbesserung der chemischen Situation gegenüber der 2011 vorliegenden Belastungssituation. So dass hier vermutlich auch der gute physikalisch - chemische Zustand vorliegen kann. Die Hydromorphologische Qualitätskomponente wird mit dem nicht sehr guten hydromorphologischen Zustand bewertet.Die gewässerökologischen Untersuchungen zum Kleinwasserkraftwerk MM, der PP von 2011, betrachten biologische, hydromorphologische und physikalisch-chemische Parameter. Insgesamt wurden drei Untersuchungsstellen angelegt. Die Probestellen wurden ober- und unterhalb der ARA römisch fünf sowie im Bereich der geplanten Rückgabe verortet. Für die fischökologische Betrachtung wurde auf ha. Daten aus dem Jahr 2008 zurückgegriffen. Eine Habitatmodellierung zur Bestimmung der Mindestabflussmenge wurde durchgeführt. Für die Habitatmodellierung wurde eine Pessimalstelle unterhalb des Auslaufes der Kläranlag römisch fünf herangezogen. Die Ergebnisse der Habitatmodellierung in Bezug auf die Mindestdotationswassermenge wurden in das Projekt übernommen und umgesetzt. Die gewässerökologischen Untersuchungen sind im Jahr 2018 überarbeitet worden. Hierbei wurden erweiterte Erhebungen bezüglich MZB, PHB durchgeführt und die aktuelle physikalisch- chemische Situation dargestellt. Das geplante Wasserkraftwerk soll an der MM im Detailwasserkörper 304990030 Platz finden. Der Detailwasserkörper reicht an der MM von Flkm 2,038 – Flkm 20,764. Für den Detailwasserkörper wurde, lt. den im Projekt beiliegenden gewässerökologischen Erhebungen, der gute Zustand festgestellt. Lt. NGP 2015 wird der betreffende DWK mit einem mäßigen Gesamtzustand geführt (stoffliche Komponente des ökologischen Zustandes aufgrund Vorläufige Bewertung – ohne Messung -, mit mäßig bewertet). Die Biologie PHB, MZB und Fische geben lt. Projekt beiliegenden Untersuchungen nicht in allen Komponenten den guten Zustand wieder. So ist in der Komponente PHB im Jahr 2011 der mäßige Zustand im Unterlaufbereich der Kläranlage römisch fünf verortet. Die Untersuchungen aus 2018 zeigen unter Zuhilfenahme eines verdichteten Messnetzes diese Ausprägung nicht mehr, so dass 2018 in dem Qualitätselement PHB der gute Zustand angezeigt wird. Auch im Qualitätsparameter MZB ist der gute Zustand im Jahre 2011 erhoben worden, dieser Zustand wird im Jahre 2018 bestätigt. Im Qualitätsparameter Fische ist die Erhebung nicht auf neuere Daten gegründet. Im Jahre 2011 war der gute Zustand gegeben. Die Überprüfung der chemischen Qualitätselemente ergab eine Verbesserung der chemischen Situation gegenüber der 2011 vorliegenden Belastungssituation. So dass hier vermutlich auch der gute physikalisch - chemische Zustand vorliegen kann. Die Hydromorphologische Qualitätskomponente wird mit dem nicht sehr guten hydromorphologischen Zustand bewertet. Die Unterlagen weisen nun auch eine Betrachtung der Seitenbäche des künftigen Restwasserbereiches auf. Aufgrund der Erhebungen wird festgehalten, dass keine fischökologische Relevanz der in diesem Bereich einmündenden Seitenbäche gegeben ist. AN und AO sind intermittierende Gewässer. In Summe wird keine Auswirkung der künftigen Restwassersituation auf die Seitenbäche vermutet. Ob diese Einschätzung auch auf den AF zutrifft bleibt zu hinterfragen. Auf Grund der rezenten Judikatur des EuGH (Urteil vom 01.07.2015, C-461/13) zur Auslegung der WRRL betreffend das Verschlechterungsverbot waren im gewässerökologischen Operat Prognosen darüber zu treffen, wie sich die Zustände der einzelnen Qualitätskomponenten nach Umsetzung des Projektes verhalten werden. Diese Prognose wurde in dem vorliegenden Projekt getroffen und stellt sich wie folgt dar: Bei Umsetzung des Projektes wird die Auswirkung Im DWK 304990030 im Parameter PHB mit gleichbleibend – gut, bei MZB mit gleichbleibend – gut, bei Fischen mit gleichbleibend – gut, bei der Physikalisch-chemischen Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut, für die Hydromorphologische Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut eingeschätzt (Siehe Einlage LA 1277/10, Seite 100). E. KW NN Die GG beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von V und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal (letzteres Bestand).Die GG beabsichtigt die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der MM in den Gemeindegebieten von römisch fünf und U. Das Kraftwerk besteht aus den Anlagenteilen Wasserfassung, Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage Triebwasserweg und Krafthaus mit Unterwasserkanal (letzteres Bestand). Mit der projektierten Anlage soll eine Konsenswassermenge von 12,5 m³/s über eine Restwasserstrecke von 3.760 m ausgeleitet und zur Energieerzeugung verwendet werden. Die bestehende Wehranlage des KW OO soll im Zuge der Herstellung der Neuanlage entfernt werden. Die bisherigen Restwasserverhältnisse der Restwasserstrecke KW OO werden dem Stand der Technik (QZV Ökologie) angepasst. Ein fischdurchgängiger Ersatzpegel soll oberhalb der Wehranlage errichtet werden. 3.1 Einzugsgebiet: Das natürliche Einzugsgebiet bis zur geplanten Fassungsstelle beträgt lt. Projekt 385,4 km². Im Einzugsgebiet bestehen Überleitungen der AB, welche einen Anteil von 130 km² (= 34 %) zu AC überführen. Dadurch verbleibt ein wirksames Einzugsgebiet von 255,4 km². Unterhalb des Pegels mündet der AF orographisch rechts zur MM. Die Wasser des AF werden aufgrund einer KW Nutzung (WB Postz: 6/1659, Konsens Entnahme Nr. 3= 260 I/
- s)oberhalb des bestehenden Pegels und somit auch oberhalb der künftigen Wasserfassung rückgeführt. Sind jedoch aufgrund der Abstellung des Betrachtungswertes auf das NQt nat richtigerweise nicht mitberechnet. 3.2 Wasserfassung: Die Wasserfassung soll ca. 3,76 km vor der Mündung der MM im Bereich einer bestehenden, nicht fischpassierbaren Pegelmessstelle (Absturzhöhe ~ 2
- m)errichtet werden. Dabei soll das Wehrbauwerk der Wasserfassung das derzeit bestehende Pegelbauwerk ersetzen. Die Wasserfassung des „KW NN“ entspricht exakt der unter Punkt 2.2 beschriebenen Wasserfassung des „Kleinwasserkraftwerks an der MM“ womit auf diese verwiesen wird. 3.3 Fischaufstiegshilfe: Auf der orographisch rechten Flussseite wird ein Fischaufstieg, ausgeführt als Schlitzpass mit 24 Becken (inkl. Vor - und Nachlaufstrecke), am Wehrbauwerk vorbeigeführt. Der Fischaufstieg mündet Unterwasserseitig in das Tosbecken der Wehranlage. Die Becken des Schlitzpasses sind 1,8 m breit und 2,7 m lang. Die Schlitzbreite wird mit 20 cm angegeben, die Wasserspiegeldifferenz mit 18 cm und die Mindestdotation liegt bei 250 l/s. Die FAH ist nach dieser Konzeption auch für das Metarhithral, MQ > 2 m³/s geeignet und daher ausreichend groß dimensioniert. Auf einer Länge von rund 65 m wird ein Höhenunterschied von 4,14 m überwunden. Zur Erreichung einer Lockströmung führen orographisch rechts 3 Rohre DN 300 vom Stauraum, in das Tosbecken bzw. in das Nachlaufbecken der Fischaufstiegshilfe. Orographisch links führt ein Rohr DN250 aus dem Vorbecken des Entsander in den Unterwasserbereich der Wehranlage. 3.4 Fischabstiegshilfe: Für Zeiten der Mindestdotation (1,5m³ Sockel) soll der Fischabstieg über die FAH und über 4 Dotationsleitungen (3x DN 300) an der orographisch rechen Seite (1x DN 250) an der linken Sandfangmauer möglich sein. Bei höherer Restwassermenge (Sockel 2,5 od 3,5 m³/
- s)ist eine Öffnung des Grundschütz vorgesehen, welche als Fischabstieg genutzt werden kann. Bei noch höheren Abflüssen ist der Grundschütz mit erhöhter Öffnungsweite sowie der Übertritt über das Schlauchwehr (Überfall mit 30
- cm)als Fischabstieg nutzbar. Die drei Bypass Leitungen (lt. Projketeinlage E-Wf_112, DN300) werden oberwasserseitig direkt vor der Wehrmauer angespeist bzw. wird auch eine Bypass Leitung (DN 250) aus dem Vorbecken des Entsander in den Unterwasserbereich abgeführt. (Detail Beschreibung LA 1277/10 Seite 96) 3.5 Hydrographie: Wie unter 2.5 beschrieben (Anm.: Vgl Ausführungen zum KWK MM).Wie unter 2.5 beschrieben Anmerkung, Vgl Ausführungen zum KWK MM). 3.6 Dotationswassermenge: Es finden sich in der Projekteinlage EA 107 (Seite 99) zwei Ansätze für die Dotationsabgabe. An der Fassung sollen 40% oder monatsabhängig 31 % bis 40 % des aus dem wirksamen Einzugsgebiet ankommenden Zuflusses (= 20 % des natürlichen Zuflusses am Wehrstandort) als dynamisierter Dotationsabfluss abgegeben werden. Für beide Ansätze wurde als Sockel für die Monate Oktober bis April ein am NQtnat orientierter Mindestsockel von 1500 l/s festgelegt. Eine weitere Staffelung des Sockelbetrages ist für die Monate Mai und September mit 2500 l/s sowie Juni bis August mit 3500 l/s bei beiden Ansätzen vorgesehen. Die Abgabe des Mindestsockels von 1500 l/s soll über die Fischaufstiegshilfe (250 l/s), über die drei DN300 Rohrleitungen (je 350 l/
- s)und die DN 250 Rohrleitung (200 l/
- s)erfolgen. Das darüber hinaus gehende Pflichtwasser soll über den Hubschütz der Kiesspülgasse abgegeben werden. Die Regelung der Pflichtwasserabgabe soll mithilfe des Ersatzpegels sowie der induktiven Durchflussmessung in der Druckrohrleitung erfolgen. 3.7 Ausleitungsstrecke: Die künftige Ausleitungsstrecke liegt zwischen Flkm 0,0 und 3,76 und hat somit eine Gesamtlänge von 3,76 km. In der Ausleitungsstrecke befinden sich derzeit die Bestandsanlage „KW OO“, dessen Wehranlage bei Flkm 2,036 liegt. Lt NGP 2015 ist an dieser Wehranlage eine FAH vorhanden, deren Funktionstüchtigkeit dzt. noch unbestimmt ist. Daher ist diese Wehranlage noch als ein Wanderhindernis zu betrachten. Ebenso war die Überbauung (Ummantelung) der Druckrohrunterquerung der MM im Bereich der KW Anlage OO bis vor kurzem aufgrund einer Absturz- und Kolkbildung im Unterwasserbereich der Rohrummantelung nicht fischpassierbar. Zwischenzeitlich wurde hier eine Rampe neu errichtete. Die Funktionsfähigkeit der Rampe im Sinne einer FAH wurde jedoch bisher noch nicht überprüft. Ggfs. wäre im Verfahren eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit und allenfalls eine Adaption der Rampe zu fordern. 3.8 Rückbau bestehende Wehranlage des KW OO: Die bestehende Wehranlage des KW OO soll im Zuge der Herstellung der Neuanlage entfernt werden. Der Bereich des bisherigen Wehr Standortes soll renaturiert werden. Einen diesbezüglichen Hinweis / Vorschlag findet man in den Projekteinlagen E-A_101. Die Projekteinlage E-DRL_124 auf welche dort verwiesen wird konnte nicht aufgefunden werden. 3.9 ARA V: Der Ablauf der ARA V WB Post: 6/1306 (Trockenwetterabfluss 65 l/s und Regenwetterabfluss 120 l/
- s)soll mittels zweier Tauchpumpen über eine 645 m lange Pumpleitung DN 300 bis in den Entsander der Wehranlage gepumpt werden. Im gegenständlichen Projekt wird der Kläranlagenablauf über die Triebleitung des Kraftwerkes NN bis an die YY abgeführt. Die Restwasserstrecke wäre daher von der bisherigen Einlaufsituation aus der Kläranlage V befreit.Der Ablauf der ARA römisch fünf WB Post: 6/1306 (Trockenwetterabfluss 65 l/s und Regenwetterabfluss 120 l/
- s)soll mittels zweier Tauchpumpen über eine 645 m lange Pumpleitung DN 300 bis in den Entsander der Wehranlage gepumpt werden. Im gegenständlichen Projekt wird der Kläranlagenablauf über die Triebleitung des Kraftwerkes NN bis an die YY abgeführt. Die Restwasserstrecke wäre daher von der bisherigen Einlaufsituation aus der Kläranlage römisch fünf befreit. 3.10 Verlegung des Pegels Rund 250 m (Projekteinlage E-A_101) oberhalb der geplanten Wasserfassung soll ein Radarpegel als Ersatz für den in der zukünftigen Restwasserstrecke liegenden Bestandspegel errichtet werden. Der Pegel soll in fischpassierbarere Art und Weise ausgeführt werden und zur Steuerung der Dotationsabgabe verwendet werden. 3.11 Gewässerökologische Untersuchungen: Die gewässerökologischen Untersuchungen zum Kraftwerk AE/MM, der PP von 2011, betrachten biologische, hydromorphologische und physikalisch-chemische Parameter. Insgesamt wurden 3 Untersuchungsstellen angelegt. Die Probestellen wurden ober- und unterhalb der ARA V sowie im Bereich der geplanten Rückgabe verortet. Für die fischökologische Betrachtung wurde auf ha. Daten aus dem Jahr 2008 zurückgegriffen. Eine Habitatmodellierung zur Bestimmung der Mindestabflussmenge wurde ausgeführt. Für die Habitatmodellierung wurde eine Pessimalstelle unterhalb des Auslaufes der Kläranlag V herangezogen. Die Ergebnisse der Habitatmodellierung in Bezug auf die Mindestdotationswassermenge wurden in das Projekt übernommen und umgesetzt. Die gewässerökologischen Untersuchungen sind im Jahr 2018 überarbeitet worden. Hierbei wurden erweiterte Erhebungen bezüglich MZB, PHB durchgeführt und die aktuelle physikalisch- chemische Situation dargestellt.Die gewässerökologischen Untersuchungen zum Kraftwerk AE/MM, der PP von 2011, betrachten biologische, hydromorphologische und physikalisch-chemische Parameter. Insgesamt wurden 3 Untersuchungsstellen angelegt. Die Probestellen wurden ober- und unterhalb der ARA römisch fünf sowie im Bereich der geplanten Rückgabe verortet. Für die fischökologische Betrachtung wurde auf ha. Daten aus dem Jahr 2008 zurückgegriffen. Eine Habitatmodellierung zur Bestimmung der Mindestabflussmenge wurde ausgeführt. Für die Habitatmodellierung wurde eine Pessimalstelle unterhalb des Auslaufes der Kläranlag römisch fünf herangezogen. Die Ergebnisse der Habitatmodellierung in Bezug auf die Mindestdotationswassermenge wurden in das Projekt übernommen und umgesetzt. Die gewässerökologischen Untersuchungen sind im Jahr 2018 überarbeitet worden. Hierbei wurden erweiterte Erhebungen bezüglich MZB, PHB durchgeführt und die aktuelle physikalisch- chemische Situation dargestellt. Durch die gegenständliche Planung wird die MM in den Detailwasserkörpern 304990029 (Flkm 0,0- 2,038) und 304990030 (Flkm 2,038 -20,764) betroffen. Der DWK 304990029 ist derzeit mit einem schlechten Zustand (hohe Sicherheit) ausgewiesen. In diesem Bereich ist die nicht ausreichend vorhandene Durchgängigkeit (Tiefenlinie, Mündung Rampe, Wehranlage) und die viel zu geringe Restwassermenge (150 l/s Winter und 250 I/s Sommer) für die schlechte Einstufung als ursächlich anzusehen. Die Einstufung ist durch biologische Daten abgesichert. Obwohl zwischenzeitlich im Bereich des Krafthauses OO, über der MM Querung der Druckleitung eine Rampe zur Erreichung der Durchgängigkeit ausgeführt wurde ist die tatsächliche Funktion dieser Rampe noch nicht bewiesen (siehe hierzu - Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen, Kapitel 5.6. Aufgelöste Sohlrampe oder Teilsohlrampe). Auch ist die Funktionsfähigkeit der FAH beim bestehenden KW OO nicht bekannt. Der chemische Zustand wir vor allem über den Auslauf der Kläranlage V und die Vorbelastung aus dem hinteren Einzugsgebiet der MM beeinflusst. Derzeit ist das Qualitätselement stoffliche Belastung in diesem DWK mit gut eingestuft. Unterhalb der Wasserfassung KW OO ergibt sich im Qualitätselement MZB eine mäßige Einstufung die jedoch im Zusammenhang mit den hydrologischen Mängeln der Restwasserstrecke gesehen wird. Aufgrund der geringen Biomasse der Fische und der mangelhaften Altersstruktur der Fischpopulation findet sich auch im Qualitätselement Fische eine schlechte Einstufung, so dass die Gesamteinstufung des ökologischen Zustandes aufgrund der schlechten Einstufung des biologische Qualitätselementes Fische mit schlecht bewertet wird. Als Zielzustand für den DWK 304990029 wird der gute Zustand angesehen.Durch die gegenständliche Planung wird die MM in den Detailwasserkörpern 304990029 (Flkm 0,0- 2,038) und 304990030 (Flkm 2,038 -20,764) betroffen. Der DWK 304990029 ist derzeit mit einem schlechten Zustand (hohe Sicherheit) ausgewiesen. In diesem Bereich ist die nicht ausreichend vorhandene Durchgängigkeit (Tiefenlinie, Mündung Rampe, Wehranlage) und die viel zu geringe Restwassermenge (150 l/s Winter und 250 I/s Sommer) für die schlechte Einstufung als ursächlich anzusehen. Die Einstufung ist durch biologische Daten abgesichert. Obwohl zwischenzeitlich im Bereich des Krafthauses OO, über der MM Querung der Druckleitung eine Rampe zur Erreichung der Durchgängigkeit ausgeführt wurde ist die tatsächliche Funktion dieser Rampe noch nicht bewiesen (siehe hierzu - Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen, Kapitel 5.6. Aufgelöste Sohlrampe oder Teilsohlrampe). Auch ist die Funktionsfähigkeit der FAH beim bestehenden KW OO nicht bekannt. Der chemische Zustand wir vor allem über den Auslauf der Kläranlage römisch fünf und die Vorbelastung aus dem hinteren Einzugsgebiet der MM beeinflusst. Derzeit ist das Qualitätselement stoffliche Belastung in diesem DWK mit gut eingestuft. Unterhalb der Wasserfassung KW OO ergibt sich im Qualitätselement MZB eine mäßige Einstufung die jedoch im Zusammenhang mit den hydrologischen Mängeln der Restwasserstrecke gesehen wird. Aufgrund der geringen Biomasse der Fische und der mangelhaften Altersstruktur der Fischpopulation findet sich auch im Qualitätselement Fische eine schlechte Einstufung, so dass die Gesamteinstufung des ökologischen Zustandes aufgrund der schlechten Einstufung des biologische Qualitätselementes Fische mit schlecht bewertet wird. Als Zielzustand für den DWK 304990029 wird der gute Zustand angesehen. Für den DWK 304990030 (Flkm 2,038 -20,764) wurde aufgrund der projektgegenständlichen Messungen (vom 31.01.2018) der gute Gesamtzustand ermittelt. Lt. NGP 2015 wird der betreffende DWK mit einem mäßigen Gesamtzustand geführt (stoffliche Komponente des ökologischen Zustandes aufgrund Vorläufige Bewertung – ohne Messung -, mit mäßig bewertet). Die dem Projekt beiliegenden Untersuchungen der Biologie PHB und MZB (aus 2018) und Fische (aus 2011) geben einen guten Zustand des DWK an. Das Qualitätselement Hydromorphologie wird aufgrund der Ableitung im hinteren Bereich des W-Tals als nicht mehr im sehr guten Zustand befindlich beschrieben. Die Überprüfung der chemischen Qualitätselemente ergab eine Verbesserung der chemischen Situation gegenüber der 2011 vorliegenden Belastungssituation. So dass hier vermutlich auch der gute physikalisch - chemische Zustand vorliegen kann. Somit ist hier derzeit von einem guten Gesamtzustand des DWK´s auszugehen Die gewässerökologischen Unterlagen weisen nun auch eine Betrachtung der Seitenbäche des künftigen Restwasserbereiches auf. Aufgrund der Erhebungen wird festgehalten, dass keine fischökologische Relevanz der in diesem Bereich einmündenden Seitenbäche gegeben ist. AP, AN und AO werden als intermittierende Gewässer beschrieben. In Summe wird keine Auswirkung der künftigen Restwassersituation auf die Seitenbäche vermutet. Ob diese Einschätzung auch auf den AF zutrifft bleibt zu hinterfragen. Auf Grund der rezenten Judikatur des EuGH (Urteil vom 01.07.2015, C-461/13) zur Auslegung der WRRL betreffend das Verschlechterungsverbot waren im gewässerökologischen Operat Prognosen zu treffen wie sich die Zustände der einzelnen Qualitätskomponenten nach Umsetzung des Projektes verhalten werden. Diese Prognose wurde in dem vorliegenden Projekt getroffen und stellt sich für den DWK 304990029 wie folgt dar: Bei Umsetzung des Projektes wird die Auswirkung Im DWK 304990029 im Parameter PHB mit gleichbleibend – gut, bei MZB mit einer Verbesserung vom mäßigen auf den guten Zustand, bei Fischen mit einer Verbesserung vom schlechten auf einen besseren als den schlechten Zustand, bei der Physikalisch-chemischen Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut, für die Hydromorphologische Qualitätskomponente mit einer Verbesserung vom schlechten auf den guten Zustand - und damit einer möglichen Erreichung des Zielzustandes, eingeschätzt (Siehe Einlage E-A_107, Seite 107). In Summe wird die Erreichung des Zielzustandes „guter ökologischer Gesamtzustand“ als wahrscheinlich angenommen (Siehe Einlage E-A_107, Seite 107). Bei Umsetzung des Projektes wird die Auswirkung Im DWK 304990030 im Parameter PHB mit gleichbleibend – gut, bei MZB mit gleichbleibend – gut, bei Fischen mit gleichbleibend – gut, bei der Physikalisch-chemischen Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut, bei der Hydromorphologische Qualitätskomponente mit gleichbleibend – gut eingeschätzt (Siehe Einlage LA 1277/10, Seite 100). 3. Elektrotechnik/ Energiewirtschaft Entsprechend den Angaben des energiewirtschaftlichen Amtssachverständigen AQ im Gutachten vom 26.02.2015 lassen sich die Vorhaben „Kleinwasserkraftwerk SS/KK“ der AR und das Vorhaben „Kleinwasserkraftwerk KK“ der AA sowie im Gutachten vom 19.09.2018 hinsichtlich des „Gemeinschaftskraftwerk W“ der BB, des „Kleinwasserkraftwerk an der MM“ der DD und des „KW NN“ der GG wie folgt beschreiben: A. Kleinwasserkraftwerk SS/KK Die geplante Wasserkraftanlage nutzt die MM als reine Laufstufe ohne Speichermöglichkeit. Die Wasserfassung liegt oberhalb der TT-einmündung in die MM bei Flusskilometer 6,59. Das Stauziel an der Wasserfassung beträgt 1.071 müM. Durch die Lage der Wasserfassung oberhalb der TT-mündung entfällt das Einzugsgebiet des TT. Die tatsächliche wirksame Größe des Einzugsgebietes (Überleitung der AB berücksichtigt) beträgt an dieser Stelle lediglich 213 km² (Projektsangabe 231 km²). Die Druckrohrleitung, Material GFK, Durchmesser DN 2.700 weist eine Länge von 4.340 m auf. Krafthaus und Wasserrückgabe sind ebenfalls orographisch links der MM unmittelbar oberhalb der Wasserfassung des Kraftwerkes OO der GG angeordnet. Die Bruttofallhöhe beträgt 107 m, die Nettofallhöhe bei Ausbauwassermenge 103,48 m. Die Ausbauwassermenge liegt bei 10,5 m³/s, die Ausbauleistung beträgt damit 9,59 MW (mechanisch an der Turbinenwelle) bzw. 9,11 MW an den Generatorklem