RIS Dokument GerichtLandesverwaltungsgericht Wien Entscheidungsdatum01.07.2015 GeschäftszahlVGW-001/042/4622/2015 TextIM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn O. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 58, vom 10.3.2015, Zl.: S 18888/13, wegen einer Übertretung gem. § 8 Abs. 2 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot und die Einschränkung der Verwendung von bestimmten Auftaumitteln und bestimmten abstumpfenden Streumittel (Winterdienst-Verordnung 2003) iZm § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn O. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 58, vom 10.3.2015, Zl.: S 18888/13, wegen einer Übertretung gem. Paragraph 8, Absatz 2, der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot und die Einschränkung der Verwendung von bestimmten Auftaumitteln und bestimmten abstumpfenden Streumittel (Winterdienst-Verordnung 2003) iZm Paragraph 9, Absatz eins, des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt.römisch eins. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 2, VStG eingestellt. Der Beschwerdeführer hat daher gemäß § 52 VwGVG keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten.Der Beschwerdeführer hat daher gemäß Paragraph 52, VwGVG keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig.römisch zwei. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Paragraph 25 a, VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG unzulässig. E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt : „Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma H. GmbH, FN ..., Wien, M.-gasse zu verantworten, dass diese Gesellschaft als verantwortliche Winterdienstfirma am 09.03.2013 um 09:35 Uhr in Wien, L.-gasse, nicht für die Splittkehrung am Gehsteig gesorgt hat, obwohl abstumpfende Streumittel für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht mehr erforderlich waren und daher die Gehsteigflächen zu reinigen gewesen wären. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 8 Abs. 2 Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot und die Einschränkung der Verwendung von bestimmten Auftaumitteln und bestimmten abgestumpften Streumitteln (Winterdienst-Verordnung 2003), Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 48/2003, in der geltenden Fassung, in Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 des Verwaltungsgesetzes 1991 – VStG.Paragraph 8, Absatz 2, Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot und die Einschränkung der Verwendung von bestimmten Auftaumitteln und bestimmten abgestumpften Streumitteln (Winterdienst-Verordnung 2003), Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 48 aus 2003,, in der geltenden Fassung, in Zusammenhalt mit Paragraph 9, Absatz eins, des Verwaltungsgesetzes 1991 – VStG. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe verhängt: Geldstrafe von € 120,00, falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Stunden gemäß § 10 Winterdienst-Verordnung 2003gemäß Paragraph 10, Winterdienst-Verordnung 2003 Ferner haben Sie gemäß § 64 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) zu zahlen:Ferner haben Sie gemäß Paragraph 64, des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) zu zahlen: € 12,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens, d.s. 10% der Strafe (mindestens jedoch € 10,00 je Übertretung). Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe/Kosten) beträgt daher € 132,00. Außerdem sind die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen. Die Firma H. GmbH, FN ..., Wien, M.-gasse haftet für die mit diesem Bescheid über den zur Vertretung nach außen Berufenen Herr O. verhängte Geldstrafe von € 120,00 und die Verfahrenskosten in der Höhe von € 12,00 sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen gemäß § 9 Abs. 7 VStG zur ungeteilten Hand.“Die Firma H. GmbH, FN ..., Wien, M.-gasse haftet für die mit diesem Bescheid über den zur Vertretung nach außen Berufenen Herr O. verhängte Geldstrafe von € 120,00 und die Verfahrenskosten in der Höhe von € 12,00 sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen gemäß Paragraph 9, Absatz 7, VStG zur ungeteilten Hand.“ In der Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, dass die zum angelasteten Zeitpunkt aufgebrachten Streumittel für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs erforderlich gewesen seien. Damals seien die Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt gelegen und sei der Boden kalt gewesen. Auch sei es zu Niederschlägen gekommen. Aus dem der Beschwerde beigeschlossenen erstinstanzlichen Akt geht hervor, dass am 29.4.2013 durch die Magistratsabteilung 48 eine Anzeige erfolgt ist, in welcher der H. Ges.m.b.H. angelastet worden ist, am 9.3.2013, 9.35 Uhr; vor dem Haus E.-g. erliegende abstumpfende Streumittel nicht vom Gehsteig beseitigt zu haben. In der Anzeige finden sich keine näheren Angaben zu den Witterungsverhältnissen zum Kontrollzeitpunkt. Das erkennende Gericht schaffte von der Zentralanstalt für Meteorologie die von dieser für Wien und Österreich herausgegebenen Wettervorhersagen zwischen dem 5.3.2013 und dem 8.3.2013 bei. Diese lauten wie folgt: „Vorhersage vom 05.03.2013 Das Wetter in Wien am Dienstag, 5.3.2013: Bei einem nahezu wolkenlosen Himmel wird erneut die maximale Anzahl an Sonnenstunden erreicht. Dabei legt aber der Wind deutlich an Stärke zu und weht lebhaft bis kräftig aus Südost. Von rund 2 Grad am Morgen steigen die Temperaturen auf höchstens 11 Grad. Das Wetter in Wien am Mittwoch, 6.3.2013: Mitunter schatten durchziehende hohe Wolkenschichten den Sonnenschein etwas ab, der freundliche Eindruck überwiegt aber. Weiterhin bläst teils recht lebhafter Wind aus Süd bis Südost. Frühtemperaturen um 5 Grad, tagsüber um 15 Grad. Das Wetter in Wien am Donnerstag, 7.3.2013: Wiederholt werden mit dem teils noch lebhaften Südostwind Wolkenfelder über die Stadt geführt, zwischendurch kommt aber auch die Sonne zum Vorschein. Frühtemperaturen um 7 Grad, Tageshöchsttemperaturen bei rund 15 Grad. Das Wetter in Österreich für Freitag, 8.3.2013: Meist geht es wechselnd bewölkt durch den Tag. Im Norden und Osten halten sich aber stellenweise dichte Wolken und dort regnet es auch immer wieder. Die Schneefallgrenze liegt über 1600m Seehöhe. Es ist schwach windig. Frühtemperaturen minus 1 bis plus 6 Grad, Tageshöchsttemperaturen 8 bis 15 Grad. Das Wetter in Österreich für Samstag, für 9.3.2013: Im Norden und Osten halten sich anfangs noch dichte Wolken und zeitweise regnet es dort leicht. Tagsüber setzt sich aber langsam die Sonne durch. Im Rest des Landes ist es trocken und weitgehend sonnig. Der Wind weht schwach bis mäßig aus Nordwest bis Ost. Frühtemperaturen minus 2 bis plus 9 Grad, Tageshöchsttemperaturen 9 bis 15 Grad. Vorhersage vom 06.03.2013 Das Wetter in Wien am Mittwoch, 6.3.2013: Ganztägig überwiegt der Sonnenschein. Am Nachmittag ziehen aber immer mehr hohe Wolkenfelder auf. Der Wind bläst lebhaft aus Südost. Tageshöchsttemperatur um 16 Grad. Das Wetter in Wien am Donnerstag, 7.3.2013: Zeitweise ziehen zwar Wolken über die Stadt. Immer wieder überwiegt aber der Sonnenschein. Der Wind weht mäßig bis lebhaft aus Südost bis Süd. Frühtemperatur um 8 Grad, Tageshöchsttemperatur um 16 Grad. Das Wetter in Wien am Freitag, 8.3.2013: Immer wieder ziehen Wolken über die Stadt, dazwischen zeigt sich auch die Sonne. Von ein paar Regentropfen abgesehen sollte es weitgehend trocken bleiben. Der Wind weht schwach aus eher Nordost. Frühtemperaturen um 3 Grad, Tageshöchsttemperaturen bei 14 Grad. Das Wetter in Österreich für Samstag, 9.3.2013: Von Vorarlberg bis ins westliche Niederösterreich ist der Himmel von kurzen Auflockerungen abgesehen grau in grau und zeitweise ist Regen zu erwarten. Im restlichen Österreich gibt es bis zum Vormittag noch ein paar sonnige Phasen. Dann nimmt die Bewölkung zu und nachfolgend sind Regenschauer einzukalkulieren. Schnee fällt erst oberhalb von 1200 bis 1800m Seehöhe. Der Wind weht schwach bis mäßig meist aus Südwest bis Nord. Die Frühtemperaturen liegen zwischen minus 1 und plus 8 Grad, die Nachmittagstemperaturen zwischen 7 und 15 Grad. Das Wetter in Österreich für Sonntag, 10.3.2013: In Vorarlberg sowie im Tiroler Oberland hält sich bis zum mittleren Vormittag noch Restbewölkung, die danach immer öfter der Sonne Platz macht. Im Rest von Österreich dominieren die Wolken und zeitweise ist Regen einzuplanen. Die Schneefallgrenze liegt zwischen 900 und 1300m Seehöhe. Der Wind aus West bis Nord ist schwach bis mäßig. Die Tiefsttemperaturen betragen 1 bis 8 Grad, die Tageshöchsttemperaturen 4 bis 12 Grad. Vorhersage vom 07.03.2013 Das Wetter in Wien am Donnerstag, 7.3.2013: Zeitweise scheint die Sonne, zeitweise ziehen aber auch ein paar Wolken durch. Dabei bleibt es aber weitgehend trocken. Der Wind weht mäßig bis lebhaft aus Südost bis Süd. Frühtemperaturen um 8 Grad, Tageshöchsttemperaturen bis 16 Grad. Das Wetter in Wien am Freitag, 8.3.2013: Häufig ziehen dichte Wolken über die Stadt, zwischendurch zeigt sich aber auch die Sonne. Mitunter ist auch ein kurzer Regenschauer möglich. Es ist nur schwach windig. Frühtemperaturen um 4 Grad, Tageshöchsttemperaturen um 13 Grad. Das Wetter in Wien am Samstag, 9.3.2013: Meist überwiegen dichte Wolken und zeitweise kann es auch ein wenig regnen. Der Wind kommt schwach bis mäßig aus West bis Nord. Frühtemperatur um 7 Grad, Tageshöchsttemperatur um 13 Grad. Das Wetter in Österreich für Sonntag, 10.3.2013: Bei überwiegend starker Bewölkung regnet es zeitweise. Die Schneefallgrenze sinkt im Tagesverlauf im Norden und Osten teils schon bis in tiefe Lagen, im Westen und Süden bleibt sie vorerst noch zwischen 800 und 1400m. Der Wind weht schwach bis mäßig, im Osten teils auffrischender Wind aus West bis Nord. Frühtemperaturen 3 bis 7 Grad, Tageshöchsttemperaturen 4 bis 11 Grad, im Norden und Osten aber am Nachmittag Temperaturrückgang. Das Wetter in Österreich für Montag, 11.3.2013: In weiten Landesteilen gibt es starke Bewölkung und besonders im Westen und Süden sowie am Alpenhauptkamm zeitweise Regen oder Schneefall. Die Schneefallgrenze liegt zwischen tiefen Lagen und 1300m noch teilweise im Westen. Im Norden und Osten schneit es ab und zu geringfügig. Der Wind weht schwach bis mäßig aus Nord bis Ost. Frühtemperaturen minus 4 bis plus 5 Grad, am kältesten ist es im Norden und Nordosten. Tageshöchsttemperaturen minus 1 bis plus 5 Grad, im Westen und Süden noch 4 bis 10 Grad. Vorhersage vom 08.03.2013 Das Wetter in Wien am Freitag, 8.3.2013: Zwischendurch kann es auflockern. Es überwiegt aber die starke Bewölkung. Kurz kann es auch Regenschauer geben. Dazu weht schwacher Wind. Tageshöchsttemperatur um 12 Grad. Das Wetter in Wien am Samstag, 9.3.2013: Bei überwiegend starker Bewölkung regnet es mitunter auch kurz ein wenig. Es weht meist schwacher Wind aus West bis Nordwest. Frühtemperatur um 8 Grad, Tageshöchsttemperatur um 12 Grad. Das Wetter in Wien am Sonntag, 10.3.2013: Der Himmel ist meist bedeckt und es regnet ab und zu ein wenig. Der Wind weht schwach bis mäßig aus West. Frühtemperatur um 6 Grad, Tageshöchsttemperatur um 12 Grad. Das Wetter in Österreich für Montag, 11.3.2013: In den südlichen Landesteilen verläuft der Tag bis auf kurze Auflockerungen trüb, dazu regnet es häufig. Auch inneralpien bleibt es wolkenverhangen, dazu regnet oder schneit es. Alpennordseitig liegt die Schneefallgrenze tagsüber zwischen 500 und 800m und sinkt im weiteren Verlauf weiter ab. Im Norden und Osten ziehen einzelne Schneeschauer durch, dazwischen lockern die Wolken kurz auf. Der Wind weht im Norden und Osten mäßig aus Nord bis Ost, sonst ist es meist nur schwach windig. Frühtemperaturen minus 5 bis plus 5 Grad, am kältesten ist es im Norden und Nordosten. Tageshöchsttemperaturen 0 bis plus 5 Grad, im Westen und Süden noch 5 bis 10 Grad. Das Wetter in Österreich für Dienstag, 12.3.2013: Vielerorts ist der Himmel von dichten Wolken überzogen und im Tagesverlauf gibt es nur wenige Lücken, stellenweise kann sich aber auch kurz die Sonne zeigen. Verbreitet regnet oder schneit es zumindest zeitweise, vor allem im Norden und Osten fällt Schnee bis in die Niederungen. Der Wind kommt schwach bis mäßig aus Nord bis Ost. Frühtemperaturen minus 7 bis plus 3 Grad, Tageshöchsttemperaturen minus 3 bis plus 7 Grad.“ Das Verwaltungsgericht Wien hat erwogen: § 8 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot und die Einschränkung der Verwendung von bestimmten Auftaumitteln und bestimmten abstumpfenden Streumittel (Winterdienst-Verordnung 2003) lautet wie folgt:Paragraph 8, der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot und die Einschränkung der Verwendung von bestimmten Auftaumitteln und bestimmten abstumpfenden Streumittel (Winterdienst-Verordnung 2003) lautet wie folgt: „Ablagerung und Reinigung
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