Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 895/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 325/2000 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1/01 Inkrafttretensdatum 04.10.2000 Außerkrafttretensdatum 31.08.2003 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 2 Z 2) 4. 10. 2000 (I. und II. Jahrgang) 1. 9. 2001 (III. Jahrgang) Text Anlage A1 ------------- LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1) --------------------------------------------------------------------- Lehrver- Wochenstunden pflich- A. Pflichtgegenstände Summe tungs- Jahrgang gruppe I. II. III. IV. V. --------------------------------------------------------------------- Kernbereich 1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III) 2. Deutsch ................. 14-19 (I) 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache ...... 14-19 I 4. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache *2) .. 14-19 I 5. Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) ... - - 5- 8 III 6. Geographie (Wirtschaftsgeographie) . - - 5- 8 III 7. Biologie, Ökologie und Warenlehre .............. - - 6- 9 III 8. Chemie .................. - - - 3- 5 III 9. Physik .................. - - - 3- 5 III 10. Mathematik und angewandte Mathematik .............. - 10-13 I 11. Betriebswirtschaft ...... 13-18 I 12. Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement *3) ... - 9-13 I 13. Wirtschaftliches Rechnen - - - - 2- 3 II 14. Rechnungswesen *3) ...... 14-19 I 15. Wirtschaftsinformatik ... - - 5- 8 I 16. Textverarbeitung, Office-Management und Publishing .............. - - 8-11 III 17. Politische Bildung und Recht ................... - - - 4- 6 III 18. Volkswirtschaft ......... - - - 3- 4 III 19. Leibesübungen ........... 9-14 (IVa) Erweiterungsbereich 20. Ausbildungsschwerpunkte *4) ..................... - - 6- 9 I 20.1 Marketing und internationale Geschäftstätigkeit oder 20.2 Controlling und Jahresabschluß oder 20.3 Wirtschaftsinformatik und betriebliche Organisation 21. Seminare ................ 0-10 Fremdsprachenseminar *4a) I-II Allgemeinbildendes Seminar ................. III Betriebswirtschaftliches Seminar ................. I Praxisseminar ........... IV --------------------------------------------------------------------- Gesamtwochenstundenzahl ...31-33 33-35 33-35 33-35 33-35 168 B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5) 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: --------------------------------------------------------------------- Lehrver- Wochenstunden pflich- A. Pflichtgegenstände Summe tungs- Jahrgang gruppe I. II. III. IV. V. --------------------------------------------------------------------- Kernbereich 1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III) 2. Deutsch ................. 3 3 3 2 3 14 (I) 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 15 I 4. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I 5. Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 6 III 6. Geographie (Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - 6 III 7. Biologie, Ökologie und Warenlehre .............. 2 - - 3 2 7 III 8. Chemie .................. - 3 - - - 3 III 9. Physik .................. - - 2 2 - 4 III 10. Mathematik und angewandte Mathematik .............. - 3 3 2 2 10 I 11. Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 14 I 12. Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - 9 I 13. Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - 2 II 14. Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 15 I 15. Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - 5 I 16. Textverarbeitung, Office-Management und Publishing .............. 4 3 2 - - 9 III 17. Politische Bildung und Recht ................... - - - 2 2 4 III 18. Volkswirtschaft ......... - - - - 3 3 III 19. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa) Erweiterungsbereich 20. Ausbildungsschwerpunkte *6) ..................... - - - 3 4 7 I 20.1 Marketing und internationale Geschäftstätigkeit oder 20.2 Controlling und Jahresabschluß oder 20.3 Wirtschaftsinformatik und betriebliche Organisation --------------------------------------------------------------------- Gesamtwochenstundenzahl ... 32 34 34 34 34 168 --------------------------------------------------------------------- Lehrver- Wochenstunden pflich- B. Freigegenstände Summe tungs- Jahrgang gruppe I. II. III. IV. V. --------------------------------------------------------------------- 1. Dritte lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I 2. Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I 3. Philosophischer Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III 4. Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II) 5. Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III 6. Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I 7. Besondere Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I 8. Fremdsprachige Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III 9. Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III 10. Psychologie (Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III 11. Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V) --------------------------------------------------------------------- Lehrver- Wochenstunden pflich- C. Unverbindliche Übungen Summe tungs- Jahrgang gruppe I. II. III. IV. V. --------------------------------------------------------------------- 1. Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III 2. Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV 3. Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa 4. Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V 5. Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V 6. Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V 7. Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V 8. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa) D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang. --------------------------------------------------------------------- Lehrver- Wochenstunden pflich- E. Förderunterricht *1) *10) tungs- Jahrgang gruppe I. II. III. IV. V. --------------------------------------------------------------------- 1. Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I) 2. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I 3. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache *2) .. 2 2 2 2 - I 4. Mathematik und angewandte Mathematik .............. - 2 2 2 - I 5. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I 6. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I 7. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I 8. Textverarbeitung, Office-Management und Publishing .............. 2 2 2 - - III II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE 1. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen. Die Handelsakademie schließt mit einer Reifeprüfung ab. Der Absolvent einer Handelsakademie soll über die zur Erfüllung der an ihn gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen; insbesondere soll er - die durch Gesetz, Norm oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen, beachten und anwenden, - die in den Unternehmungen zur Lösung kaufmännischer Problemstellungen eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel sicher bedienen können, - die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig beschaffen und zieladäquat einsetzen können, - Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden können, - Schlüsselqualifikationen entwickeln, wie zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, aber auch zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte imstande sein, - das Erlernte bei der Lösung von neuen Aufgaben anwenden können, - in der Muttersprache und in den erlernten Fremdsprachen, vor allem im Hinblick auf den beruflichen Einsatz kommunizieren können, - zur Kooperation bereit und fähig sein, - die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen, - für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und - Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an seiner eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden. Der Absolvent soll weiters - die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und Kultur verstehen, - zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben bereit sein, - für Frieden, Freiheit, für die Verteidigung seiner Heimat und die demokratischen Prinzipien eintreten, - die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennenlernen, - die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der übrigen Welt erkennen, - im Sinne einer interkulturellen Bildung Verständnis und Achtung für andere und deren Arbeit und Standpunkte aufbringen, - imstande sein, in seiner Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer sowie als Konsument verantwortungsbewußt zu entscheiden und zu handeln, - als verantwortungsbewußter Mensch die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden können sowie - die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung und der Vertiefung der Kenntnisse erkennen, um den Anforderungen einer sich ständig ändernden Berufs- und Arbeitswelt entsprechen zu können. 2. Didaktische Grundsätze Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu; dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen. Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe folgende Kriterien im Vordergrund stehen: - die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, - die Aktualität, - die Verflechtung mit Erfahrungen und Interessen der Schüler, - die Vorstellungen von Einrichtungen der Wissenschaft, der Wirtschaft und anderer außerschulischer Institutionen, mit denen die Schule bei der Durchführung von Projekten oder bei der Setzung von Schwerpunkten zusammenarbeitet, - die Erziehung zur Humanität und Toleranz sowie - der Beitrag zur Ausbildung des Schülers zum künftigen Arbeitnehmer bzw. Unternehmer. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern, daß der Lehrer die sein Fachgebiet betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und den Lehrstoff sowie seine Unterrichtsmethoden, deren Wahl und Anwendung unter Beachtung der Erreichung des Bildungszieles ihm grundsätzlich freigestellt sind, dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis anpaßt. Außerdem können besondere thematische Schwerpunkte in Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer, zB zum Zwecke der zeitgerechten Bereitstellung von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, der Vermeidung unerwünschter Doppelgleisigkeiten, der Bearbeitung fachübergreifender Projekte, der Vorbereitung und Auswertung des freiwilligen Betriebspraktikums zweckmäßig. Diese notwendige Zusammenarbeit soll durch pädagogische Beratungen, durch Ausarbeitung schriftlicher Lehrstoffverteilungspläne, durch Aufzeichnungen über deren Umsetzung sowie durch sonstige geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind der Handelsakademie auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern fächerübergreifend zu bewältigen sind. Als solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen: Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt sowie Wirtschafts- und Konsumentenerziehung. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind. Die für die weitere Arbeit im Unterricht und die für den Absolventen wesentlichen Teilbereiche des Lehrstoffes sind zu ihrer Festigung besonders zu üben und gezielt zu wiederholen. Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache und der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente (Sprach- und Schreibrichtigkeit) ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil. Auf die Anwendung der in der Textverarbeitung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen. Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Wörterbücher, andere Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger im Unterricht zu verwenden. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts; daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im Allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen. Problemorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen. Neben der Einzelarbeit ist auch die Teamarbeit in den Unterricht einzubauen. Dabei erweist sich vor allem die Bearbeitung von fachübergreifenden Projekten als besonders geeignet, den Schüler auf seine berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen soll den Schüler zur Beschäftigung mit der Kultur motivieren. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten. Der Schüler soll das freiwillige Betriebspraktikum in den Ferien spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang absolvieren. Dadurch wird die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge weiter gefördert. Dadurch soll dem Schüler das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt werden. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des freiwilligen Betriebspraktikums ist besonderer Wert zu legen. Die Projektarbeit, die von den Schülern im V. Jahrgang in Team- oder Einzelarbeit zu erstellen ist, soll zu einem konkreten Ergebnis führen. Sie dient dem Nachweis der fachlichen und sozialen Kompetenz des Schülers. Die Hauptverantwortung der Betreuung des Schülers muß in der Hand eines Lehrers für betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände liegen. Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrer entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden, ohne daß dabei mehrere Lehrer gleichzeitig in einer Klasse unterrichten. Einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände können unter dem Aspekt der Konzentration des Unterrichtes in Form eines zusammenfassenden Unterrichts dargeboten werden. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder ganz, sofern es pädagogisch zweckmäßig erscheint, in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Ergänzend wird für die einzelnen Unterrichtsgegenstände angemerkt: Deutsch Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können. Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden. Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern. Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler und führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis. Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden. Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen. Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden. Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern. Der Gebrauch eines Wörterbuches (zB des Österreichischen Wörterbuches) ist auch bei Schularbeiten zu gestatten. Englisch und Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl im Fremdsprachenunterricht ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit. Die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens sind im Unterricht integriert zu üben. Die Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. Abgesehen von Situationen mit praxisfremdem Wortschatz, wie zB Erklärungen zur Grammatik und zu Übersetzungen, ist nach Möglichkeit die Fremdsprache im Unterricht zu verwenden. Fremdsprachen-Vorkenntnisse der Schüler (einschließlich jener in den Minderheitensprachen) sind zu berücksichtigen. Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, moderne Kommunikations- und Unterrichtsmittel, Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte sowie die Einbeziehung von native speakers in den Unterricht. Eine Vorbereitung zum Erwerb außerschulischer, international anerkannter Qualifikationen soll im Unterricht Berücksichtigung finden. Die neuesten Erkenntnisse einschlägiger Wissenschaften (Spracherwerbstheorie, Sprechakttheorie, handlungsorientierter Unterricht etc.) sollen im Fremdsprachenunterricht ihren Niederschlag finden. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen, im besonderen der betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte. Gebräuchliche Standardvarianten der Zielsprache sind als gleichwertig anzusehen. Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten der Zielsprache und des Deutschen sollen im Fremdsprachenunterricht entsprechend berücksichtigt werden. Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen auf die jeweilige Region bezogen zu berücksichtigen. Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) Der Lehrstoff ist entsprechend seiner Bedeutung für die Gegenwart zu gewichten, wobei thematischen Längsschnitten Vorrang vor Epochenquerschnitten zukommt. Durch Berücksichtigung der Regional- und Alltagsgeschichte können die Schüler besser zur Mitarbeit motiviert werden. Gegenstandsspezifische Projekte (Feldforschung) fördern das Interesse. Durch die gezielte Verwendung historischer Quellen und durch Einbeziehung von Zeitzeugen (Oral History) können die Lerninhalte anschaulich und lebensnah gestaltet werden. Geographie (Wirtschaftsgeographie) Der Schüler soll seine geographischen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, um sich in der rasch wandelnden Welt zurechtzufinden und diese in relevanten Lebenssituationen sachgerecht anzuwenden. Der Unterricht soll topographisches Orientierungs- und räumliches Vorstellungsvermögen durch Auswertung von Karten, Skizzen, Plänen und graphischen Darstellungen sowie audio-visueller Medien erweitern. Darüber hinaus soll das integrative Verständnis für geographische Räume und Ordnungssysteme unterschiedlicher Größenordnung vor allem anhand von Fallbeispielen gefördert werden. Infolge der Dynamik des Weltgeschehens sind die Angaben im Lehrstoff bewußt allgemein formuliert, sodaß neue geographische Entwicklungen in den Unterricht einbezogen werden können. Geographische Themen stehen im Spannungsfeld der Wechselbeziehungen zwischen Raum, Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei sind politische Gegebenheiten und Machtverhältnisse einzubeziehen. Das kausale und vernetzte Denken soll anhand der Analyse unterschiedlicher Ansprüche an den geographischen Raum eingeübt werden; Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft sollen überlegt werden. Schüleraktivierende Unterrichtsformen wie zB geographische Feldforschung und Fallbeispiele sowie geographische Informationssysteme sollen zum besseren Erkennen räumlicher Strukturen und Prozesse angewendet werden. Chemie, Physik sowie Biologie, Ökologie und Warenlehre Ein einheitliches naturwissenschaftliches Weltbild soll durch die Verknüpfung biologischer, ökologischer, chemischer und physikalischer Lehrinhalte vermittelt werden. Der Unterricht ist durch geeignete Lehrer- und/oder Schülerversuche sowie durch den Einsatz von Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekten, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen anschaulich zu gestalten. Eine Besprechung ethischer und intimer Fragestellungen soll mit Behutsamkeit und Einfühlungsvermögen vorgenommen werden. Chancen und Risiken der Naturwissenschaften sind als Teil der Wissenschaftsethik zu besprechen. Anhand von Beispielen soll gezeigt werden, daß nicht nur der Mangel an naturwissenschaftlichem Wissen, sondern auch der verantwortungslose Umgang mit diesem Wissen das eigentliche Fortschrittsproblem ist. Auf Grund der umfangreichen Lehrstoffinhalte ist die Auswahl entsprechend regionaler und aktueller Erfordernisse vorzunehmen. Mathematik und angewandte Mathematik Die Anwendung der mathematischen Verfahren auf wirtschaftliche Problemstellungen soll durchgehend in allen Jahrgängen behandelt werden. Kriterien für die Lehrstoffgewichtung sind die Erreichung eines fundierten mathematischen Grundwissens und dessen Anwendbarkeit im Studium und in der beruflichen Praxis. Begriffe und Inhalte, die im Lehrstoff nicht explizit angeführt werden, können bei der Erarbeitung des entsprechenden Kapitels eingeführt werden. Taschenrechner und Computer sind im Unterricht einzusetzen. Die computerunterstützte Lösung von Aufgabenstellungen bietet die Möglichkeit, mathematische Modelle auch bei komplexeren Problemstellungen zu erarbeiten. Große Bedeutung kommt dabei der kritischen Beurteilung und Interpretation der erarbeiteten Ergebnisse zu. Betriebswirtschaft Der betriebswirtschaftliche Unterricht soll in seiner Gesamtheit auf die Erfüllung der Leitfunktion dieses Unterrichtsgegenstandes ausgerichtet sein. Die Schulung des betriebswirtschaftlichen Denkens unter Beachtung der sozialen Komponente hat Vorrang vor der Erarbeitung von Detailwissen. Der Einsatz verschiedener Unterrichtsmethoden, Sozialformen und Medien ist wünschenswert, jedoch ist deren Eignung im Hinblick auf die Zielerreichung genau zu prüfen. Geeignete Methoden sind beispielsweise der Vortrag für die kurze und übersichtliche Darstellung von Fakten, die Fallstudie, deren analytischer Charakter und deren fächerübergreifende Orientierung die Entwicklung von Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit unterstützt sowie auch projektorientierte Ansätze, welche die selbständige Informationsbeschaffung, -verarbeitung und Präsentation der Ergebnisse fördern. Durch die Unterrichtsgestaltung, speziell durch den Wechsel der Sozialformen, soll der Schüler Schlüsselqualifikationen, wie logisches, kreatives, vernetztes Denken, verantwortungsbewußtes Handeln und Entscheiden erlangen und Arbeitsweisen, wie genaues, ausdauerndes, selbständiges und teamfähiges Arbeiten entwickeln. Die Umsetzung der den kaufmännischen Schriftverkehr betreffenden Lehrstoffinhalte erfordert eine wirksame Koordination mit den Lehrern des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung, Office-Management und Publishing. Der Praxisbezug soll nicht nur durch den Einsatz von Medien, wie betriebswirtschaftliche Literatur, Fachzeitschriften, Originalformulare, Musterverträge, Kurzfilme und durch praxisgerechte Übungen (Berechnungen, Ausarbeitung von Schriftstücken), sondern auch durch Berücksichtigung der regionalen Wirtschaftsstruktur hergestellt werden. Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement In diesem Unterrichtsgegenstand soll der Schüler durch Aneignung von Lern- und Arbeitstechniken, durch Anwendung seiner in den anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnisse sowie durch ständiges Training von kommunikativen Fähigkeiten Schlüsselqualifikationen für ein erfolgreiches Bestehen in der Berufs- und Arbeitswelt erwerben. Projektorientiertes Arbeiten, Fallstudien und Planspiele, welche das betriebswirtschaftliche Denken sowie die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Schülers entwickeln, sollen verstärkt eingesetzt werden. Die Mitarbeit der Schüler in der Übungsfirma und deren Beteiligung am internationalen Übungsfirmenmarkt baut auf diesen Schlüsselqualifikationen auf und erfordert auch die Anwendung von Fremdsprachen. Eine einmal gegründete Übungsfirma soll mehrere Jahre am Übungsfirmenmarkt vertreten sein. Ihre Leitung soll nach Möglichkeit längerfristig in der Hand eines Lehrers liegen. Die im Rahmen der Übungsfirma durchzuführenden Arbeiten sollen so organisiert werden, daß der Schüler möglichst in allen Abteilungen der Übungsfirma eingesetzt wird. In Ergänzung zur Arbeit in der Übungsfirma sind Praxistage in der Wirtschaft erwünscht. Das freiwillige Betriebspraktikum soll sorgfältig vorbereitet und ausgewertet werden. Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu. Wirtschaftliches Rechnen Die optimale Bedienung des kaufmännischen Rechners ist zu üben (Fingersatz, Rechengang). Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung kommt besondere Bedeutung zu. Rechnungswesen Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechts sind schon vom I. Jahrgang an unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten. Die Bilanzierungstechnik ist überwiegend in Form von praxisgerechten Buchungsanweisungen zu üben. Das Bankrechnen soll sich auf einfache, exemplarische Beispiele beschränken. Die Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen soll möglichst computerunterstützt erfolgen. Die für die Berufsausübung des Absolventen besonders bedeutsamen Themenbereiche (zB Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Kontierung von Belegen, Erstellung üblicher Vorabschlußbuchungen, Kostenrechnung einschließlich Kalkulation, die wichtigsten Teilbereiche der Personalverrechnung und des Steuerrechts) sollen durch ständiges Üben gefestigt und erforderlichenfalls im V. Jahrgang aktualisiert werden. Im computerunterstützten Rechnungswesen ist besonderes Gewicht auf das Verständnis des Schülers für die sachlichen Zusammenhänge zu legen. Wirtschaftsinformatik Anhand von Beispielen soll dem Schüler die Auswahl der richtigen Hardware und der Einsatz der optimalen Software zur Problemlösung gezeigt werden. Querverbindungen zu den anderen betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. In der Abfolge des Lehrstoffes empfiehlt es sich, die einzelnen Lehrinhalte zu verschränken und unter Einsatz der im Sonderunterrichtsraum vorhandenen Hard- und Software zu erarbeiten. Im Hinblick auf den fächerübergreifenden Einsatz von Informationsverarbeitungssystemen kommt der Festigung von Basisfunktionen des Betriebssystems und der Benutzeroberfläche durch laufende Anwendung besondere Bedeutung zu. Textverarbeitung, Office-Management und Publishing Die Lehrinhalte des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung, Office-Management und Publishing orientieren sich an den Erfordernissen der Wirtschaft und Verwaltung. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffs und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Auf aktuelle Situationen und Veränderungen soll rasch und unkompliziert eingegangen werden. Dafür ist aktuelle Standardsoftware einzusetzen. Die Ausbildung in Textverarbeitung, Office-Management und Publishing ist eine Grundlage für viele Unterrichtsgegenstände. Querverbindungen zu Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaftliche Übungen, Deutsch, fremdsprachlichen Unterrichtsgegenständen und anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Dabei muss auf den jeweiligen Ausbildungsstand der Schüler Rücksicht genommen werden. Damit der Schüler den Bereich Textverarbeitung möglichst rasch in anderen Unterrichtsgegenständen einsetzen kann, ist es notwendig, das Zehnfingertastschreiben und die Eingabe über die Rechnertastatur an den Beginn der Ausbildung zu stellen. Für das sichere Arbeiten im Zehnfingertastschreiben wird das Einsetzen eines Lernprogrammes empfohlen. Der Schüler soll zur Einsicht geführt werden, dass die in Textverarbeitung, Office-Management und Publishing erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in Schule und Beruf von Bedeutung sind. Beim Erstellen, Gestalten und Bearbeiten von Schriftgut jeder Art sind neben formalen Aspekten die Rechtschreibung und der Inhalt als wesentliche Elemente zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, versandfertige Schriftstücke bzw. druckreife Unterlagen zu erstellen. Routinearbeiten sollen rationell und Zeit sparend erledigt werden können. Die Fähigkeit zu kreativem Denken ist zu fördern. Im ersten Lernjahr sollen besonders motivationsfördernde Methoden angewandt werden. Im zweiten und dritten Lernjahr eignen sich dazu offene Unterrichtsformen, die problemorientiertes Arbeiten, eigenständige Lösungsmöglichkeiten und Freude am Ausprobieren ermöglichen. Diese Unterrichtsformen unterstützen das selbstständige Arbeiten und Organisieren von Arbeitsabläufen. Der Umgang mit Benutzerhandbüchern und Bedienungsanleitungen soll in den Unterricht eingebaut werden. Dabei ist der Schüler zu genauem und verantwortungsvollem Arbeiten hinzuführen und zu rationellem Arbeiten anzuhalten. Das praktische Arbeiten soll im Vordergrund stehen, damit die Schüler in der Praxis nach einer kurzen Einarbeitungszeit voll einsatzfähig sind. Politische Bildung und Recht Bei der Behandlung der einzelnen Teilgebiete ist von der Rechts- und Berufspraxis auszugehen. Die Besprechung von Rechtsquellen anhand von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen sollen den Schüler aktivieren und motivieren. Durch Rollenspiele kann das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert und vertieft werden. Im Bereich der politischen Bildung ist dem Schüler seine besondere Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Gemeinschaft zu verdeutlichen. Außerdem ist ihm bewußt zu machen, daß die Rechtsordnung die von der Gesellschaft gewünschten Verhaltensweisen normiert und dem einzelnen Freiheiten garantiert aber auch Pflichten auferlegt. Volkswirtschaft Zweckmäßigerweise wird von dem Kenntnisstand der Schüler, von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen, Berichten der Massenmedien sowie geeignetem Zahlenmaterial aus der Wirtschaft auszugehen sein. Anhand einfacher Beispiele sollen dem Schüler die unterschiedlichen Wertvorstellungen aufgezeigt und dargelegt werden, um ihn dadurch zu einer eigenständigen, kritischen Meinung zu führen. Der Lehrstoff soll durch Fallstudien, Rollen- und Planspiele vertieft werden. Der Einsatz audiovisueller Medien wird empfohlen. Marketing und internationale Geschäftstätigkeit Die Ausbildung baut auf den bereits erworbenen Kenntnissen, speziell im Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft, auf. Querverbindungen zu den Fremdsprachen und den anderen betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sollen laufend hergestellt werden. Die Aneignung von Schlüsselqualifikationen hat Vorrang vor dem Erwerb von umfangreichem Faktenwissen. Die Schüler sollen praxisgerechte Unterlagen erstellen, bearbeiten und präsentieren. In beiden Teilbereichen sollen Fallbeispiele in Zusammenarbeit mit der Praxis durchgeführt werden sowie Planspiele zum Einsatz kommen. Die Lehrstoffinhalte der beiden Teilbereiche sollen integriert behandelt werden. Controlling und Jahresabschluß Im Teilbereich Controlling steht die Fähigkeit zum strategischen Denken und zum Denken in Regelkreisen im Vordergrund. Den Lernenden sind in besonderem Maße Einsichten in die größeren Zusammenhänge der Unternehmensführung zu vermitteln. Eine additive Faktenvermittlung oder isolierte Aneinanderreihung von Verfahrensweisen ist unbedingt zu vermeiden. Im Teilbereich Jahresabschluß ist auf den Kenntnissen der Schüler im Pflichtgegenstand Rechnungswesen aufzubauen, wobei die Schwerpunkte auf die Erstellung und die Analyse von Jahresabschlüssen, auf steuerrechtliche Handlungsalternativen und auf die Planungsrechnung zu legen sind. In beiden Teilbereichen sollen Fallbeispiele und Planspiele zum Einsatz kommen. Im Hinblick auf die Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand Rechnungswesen soll im IV. Jahrgang der Teilbereich Controlling zeitlich vor dem Teilbereich Jahresabschluß behandelt werden. Im V. Jahrgang soll mit dem Teilbereich Jahresabschluß begonnen werden. Wirtschaftsinformatik und betriebliche Organisation Im Teilbereich Wirtschaftsinformatik soll im IV. Jahrgang die notwendige Aktualisierung, Erweiterung und Vertiefung des im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsinformatik vermittelten Lehrstoffes erfolgen. Weiters empfiehlt es sich, die Ergebnisse der Datenmodellierung am Computer in Datenbanksystemen umzusetzen. Im Teilbereich betriebliche Organisation kommt der eigenständigen Informationsbeschaffung insbesondere bei der Behandlung komplexerer Probleme eine große Bedeutung zu. Die Gegebenheiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie sollen berücksichtigt werden. Im Unterricht soll die Wechselbeziehung zwischen den beiden Teilbereichen ständig beachtet werden. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN 1. Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren. Die Freiräume im Bereich der schulautonomen Stundentafel bieten für die Schule die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beibehaltung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umfeld etc. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen. Auf das Bildungsziel der Handelsakademie, auf deren ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen. Bei der Erweiterung bzw. Ergänzung des Lernangebotes von im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler oder um eine regionale Gegebenheiten berücksichtigende Erweiterung bzw. Ergänzung zu handeln. Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer betriebswirtschaftlichen berufsbezogenen Differenzierung führen. Bei der Schaffung von im Lehrplan nicht enthaltenen Ausbildungsschwerpunkten kommt der Einordnung unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu. Sie können schulautonom festgelegt werden. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern kein Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der Schule autonom festgelegt wird, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Mehrere Ausbildungsschwerpunkte können auch als alternative Pflichtgegenstände festgelegt werden. Bei der Schaffung von nicht im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen (Seminaren) mit eigenständigem Charakter kommt der Einordnung der inhaltlichen Angebote unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu. Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Bei der Einführung von Unterrichtsgegenständen mit fächerübergreifendem Charakter ist das Lehrstoffangebot bereits bestehender Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. 2. Besondere Bestimmungen Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:
- a)Bei Festlegung der Anzahl der Wochenstunden dürfen je Pflichtgegenstand in allen Jahrgängen einerseits und für alle Pflichtgegenstände pro Jahrgang andererseits die angegebenen Minimalwochenstunden nicht unterschritten und die angegebenen Maximalwochenstunden nicht überschritten werden. Die in der Stundentafel angegebene Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände des fünfjährigen Ausbildungsganges (168 Wochenstunden) muß bei allen schulautonomen Veränderungen eingehalten werden; sie darf weder unter- noch überschritten werden.
- b)Die im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenstände des Kernbereiches müssen in den jeweiligen Jahrgängen, in denen in der Stundentafel gemäß Z 2 Wochenstunden vorgesehen sind, mit mindestens einer Wochenstunde dotiert sein; andererseits dürfen sie in Jahrgängen, in denen sie in der Stundentafel gemäß Z 2 nicht enthalten sind, nicht aufgenommen werden (ausgenommen davon die Pflichtgegenstände gemäß Punkt c).
- c)Werden die Wochenstunden in den Pflichtgegenständen Chemie und Volkswirtschaft erhöht, so sind diese Wochenstunden im Pflichtgegenstand Chemie auf den II. und III. Jahrgang und im Pflichtgegenstand Volkswirtschaft auf den IV. und V. Jahrgang zu verteilen.
- d)Bei der Festlegung der Ausbildungsschwerpunkte kann auch eine Stundenverteilung auf den III. bis V. Jahrgang vorgesehen werden.
- e)Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in einzelnen Unterrichtsgegenständen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.
- f)Soweit durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Ausbildungsschwerpunkte geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen.
- g)Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Pflichtgegenstände (Seminare) geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Das geschaffene Seminar ist einer der vorgesehenen vier Seminargruppen zuzuordnen und mit einer den konkreten Lehrinhalt angebenden Zusatzbezeichnung zu versehen. Ein Seminar kann sich auf ein Unterrichtsjahr oder auf mehrere Unterrichtsjahre erstrecken.
- h)Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände und unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
- i)Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) 1. Katholischer Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 30/1984. 2. Evangelischer Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 515/1991. 3. Altkatholischer Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 437/1988. 4. Islamischer Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 421/1983. 5. Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. 6. Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 269/1986. 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage Siehe BGBl. Nr. 239/1988. 8. Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 467/1988. 9. Griechisch-orientalischer (Orthodoxer) Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 441/1991. 10. Buddhistischer Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 255/1992. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN A. PFLICHTGEGENSTÄNDE 2. DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur angeregt werden, - mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können, - durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer gewinnen, - Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können, - zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein, - Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern, - verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können, - Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können, - eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können, - Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können sowie - Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Mündliche Kommunikation: Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation). Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen), Zusammenfassen und Präsentieren. Normative Sprachrichtigkeit: Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und adressatenbezogenen Ausdrucks. Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter. Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer Nachschlagewerke. Schriftliche Kommunikation: Beschreiben, Kommentieren, Erzählen und freies Gestalten. Sprachbetrachtung und Textverstehen: Benützen von Bibliotheken. Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten sinnvermittelnden Lesens. Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten). Medien: Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft). Gestalten von und mit Medien. Zwei Schularbeiten. II. Jahrgang: Mündliche Kommunikation: Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten). Präsentation (Arten, Techniken). Normative Sprachrichtigkeit: Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen, Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache. Schriftliche Kommunikation: Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben. Sprachbetrachtung und Textverstehen: Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Beschreiben und Analysieren. Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken. Literatur, Kunst und Gesellschaft: Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler. Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte). Medien: Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien). Information in den Massenmedien. Gestalten von und mit Medien. Zwei Schularbeiten. III. Jahrgang: Mündliche Kommunikation: Dialogische Gesprächsformen. Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle. Präsentation. Normative Sprachrichtigkeit: Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen. Schriftliche Kommunikation: Begriffe definieren. Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben. Sprachbetrachtung und Textverstehen: Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees. Literatur, Kunst und Gesellschaft: Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (Motive, kulturgeschichtliche Orientierung). Medien: Audiovisuelle Massenmedien (Analyse und kritische Bewertung, Werbung, Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien). Gestaltung von und mit Medien (mediale Präsentationstechniken). Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. IV. Jahrgang: Mündliche Kommunikation: Rede und Vortrag, Kommunikationstechniken. Schriftliche Kommunikation: Argumentieren und Stellung nehmen, Beurteilen und Interpretieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben. Sprachbetrachtung und Textverstehen: Analysieren und Deuten von Texten aus Fachpublikationen und von dichterischen Texten, Analyse von Reden. Literatur, Kunst und Gesellschaft: Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit). Medien: Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen, Bildung und Unterhaltung, Entschlüsseln von Klischees), Film. Gestalten von und mit Medien. Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig. V. Jahrgang: Mündliche Kommunikation: Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken. Schriftliche Kommunikation: Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. Interpretieren, Werten, freies Gestalten, kreatives Schreiben. Sprachbetrachtung und Textverstehen: Textkritik und Wertung. Literatur, Kunst und Gesellschaft: Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit). Zeitgenössisches Kulturschaffen. Medien: Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen. Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig. 3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können, - Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln, - an unternehmensspezifischen Gruppenaktivitäten in englischer Sprache teilnehmen können, - die sprachlichen Kenntnisse, die bei der Ausübung der Berufe des Fachgebietes im englischsprachigen Ausland erforderlich sind, erwerben und anwenden, - das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts wiedergeben, erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren, - einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können, - Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können, - wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten sowie sprachliche Eigenheiten englischsprachiger Länder kennen, die beim Aufenthalt im Ausland und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich sind sowie - österreichische Verhältnisse in englischer Sprache darstellen können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld). Kommunikationsformen: Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel, Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte). Sprachstrukturen: Erarbeitung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (zB Wortarten, Frage und Verneinung, Wortstellung, Haupt- und Gliedsatz). Zwei Schularbeiten. II. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den englischsprachigen Ländern. Kommunikationsformen: Die sich aus den Kommunikationsthemen dieses Jahrgangs ergebenden Kommunikationsformen. Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen komplexeren Strukturen soweit sie im I. Jahrgang nicht behandelt wurden. Zwei Schularbeiten. III. Jahrgang: Allgemeine Kommunikationsthemen: Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen des In- und Auslandes. Aktuelle Themen. Beruflich relevante Kommunikationsthemen: Routinesituationen der kaufmännischen Praxis. Sprachstrukturen: Schwerpunktmäßige Wiederholung der Formen- und Satzlehre, Wiederholung und Vertiefung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen. Zwei Schularbeiten. IV. Jahrgang: Allgemeine Kommunikationsthemen: Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen mit vorwiegendem Bezug auf die englischsprachigen Länder. Aktuelle Themen. Beruflich relevante Kommunikationsthemen: Differenzierte Situationen der kaufmännischen Praxis, die individuelle Problemlösungen erfordern. Betriebswirtschaftlich relevante Themen. Sprachstrukturen: Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen. Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. V. Jahrgang: Allgemeine Kommunikationsthemen: Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen von internationaler Bedeutung. Aktuelle Themen. Beruflich relevante Kommunikationsthemen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis. Betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich relevante Themen. Sprachstrukturen: Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen. Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig. 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in der zweiten lebenden Fremdsprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können, - die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv mündlich und schriftlich anwenden können, - das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können, - wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind, - Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgerecht mündlich und schriftlich anwenden können, - Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen und anhand von Angaben geschäftliche Schriftstücke in der Zielsprache verfassen können, - Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können und die Besonderheiten des Lebens und der Kulturen des Sprachraumes der Zielsprache achten sowie - gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit den Kulturkreisen der Zielsprache anstellen. Lehrstoff: I. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Einfache Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld). Kommunikationsformen: Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel). Sprachstrukturen: Erarbeitung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen (Formen- und Satzlehre). Zwei Schularbeiten. II. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den Ländern der Zielsprache. Kommunikationsformen: Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte). Sprachstrukturen: Erarbeitung weiterer für die Kommunikationsthemen notwendiger Strukturen, soweit sie im I. Jahrgang nicht behandelt wurden. Zwei Schularbeiten. III. Jahrgang: Allgemeine Kommunikationsthemen: Themen zur Wirtschaft, Politik, Ökologie, Gesellschaft und Kultur aus den Ländern der Zielsprache, auch mit Bezug auf Österreich. Aktuelle Themen. Beruflich relevante Kommunikationsthemen: Einführung in die Fachsprache unter Einbeziehung allgemeinsprachlicher Kommunikationsformen. Sprachstrukturen: Erarbeitung, Festigung und schwerpunktmäßige Vertiefung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen. Zwei Schularbeiten. IV. Jahrgang: Allgemeine Kommunikationsthemen: Wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Themen aus den Ländern der Zielsprache. Aktuelle Themen. Beruflich relevante Kommunikationsthemen: Differenzierte Situationen der kaufmännischen Praxis, die individuelle Problemlösungen erfordern. Betriebswirtschaftlich relevante Themen. Sprachstrukturen: Erarbeitung, Wiederholung und Festigung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen. Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. V. Jahrgang: Allgemeine Kommunikationsthemen: Wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Themen von internationaler Bedeutung. Aktuelle Themen. Beruflich relevante Kommunikationsthemen: Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis. Betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich relevante Themen. Sprachstrukturen: Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen. Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig. 5. GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können, - bedeutsame Geschehnisse der Weltgeschichte kennen, - wesentliche geschichtsbestimmende Ideen und Kräfte in ihrer historischen Wirksamkeit verstehen, - charakteristische Merkmale der wichtigen Epochen und Kunststile als Ausdruck des schöpferischen Tuns des Menschen begreifen und zeitlich zuordnen können, - das historische Werden Österreichs im europäischen Entwicklungszusammenhang verstehen, - in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen unter Heranziehung historischer Modelle den Wert ethisch begründeten Handelns erkennen und einen eigenen Standpunkt beziehen können, - fremde Kulturen als der eigenen gleichwertig respektieren lernen und - gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Wechselbeziehungen in ihrer Wirkung auf gegenwärtige Entwicklungstendenzen in maßgeblichen Kulturkreisen erkennen, kritisch beurteilen und darlegen können. Er soll im Sinne der politischen Bildung - zu demokratischer Grundhaltung geführt werden, - zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen ermuntert werden, - die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Aufgeschlossenheit allem Fremden gegenüber entwickeln, - Engagement für Friedensarbeit zeigen, - die Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben, - Interessensgegensätze erkennen, Manipulationsversuche durchschauen und ihnen begegnen können sowie - die Notwendigkeit von Prioritäten und Kompromissen einsehen. Lehrstoff: III. Jahrgang: Einführung: Begriffe, Aufgaben, Themen, Methoden; Stellenwert der Geschichte, insbesondere der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Ur- und Frühgeschichte: Entwicklung des Menschen; Gesellschaftsformen; von der Aneignungszur Vorratswirtschaft; der österreichische Raum. Frühe Hochkulturen: Theokratische Herrschaftssysteme und Gesellschaftsaufbau; Kunst, Wissenschaft und Wirtschaft. Antike: Ägäischer Kulturkreis; von der Polis zur Demokratie; Hellenismus. Rom - von der Republik zum Imperium; Wirtschaft und Alltagsleben; der österreichische Raum zur Römerzeit. Wanderbewegungen. Kulturelles Erbe der Antike: Religion, Philosophie, Recht, Wissenschaft und Kunst. Römische, christliche und germanische Grundlagen des Abendlandes. Mittelalter: Lehenswesen und Feudalismus; Reichsgedanke und kirchlicher Weltherrschaftsanspruch. Der Orient und Europa. Entwicklung der europäischen Staatenwelt. Wirtschaft und Alltagsleben; Wissenschaft und Kunst. Österreich - von den Babenbergern zur Hausmacht der Habsburger. IV. Jahrgang: Frühe Neuzeit: Erfindungen und Entdeckungen; außereuropäische Kulturen. Frühkapitalismus und sozialrevolutionäre Bewegungen. Reformation und katholische Erneuerung; Humanismus und Renaissance. Europa zur Zeit des 30jährigen Krieges. Die Osmanen und Europa. Absolutismus und Aufklärung: Staatsideen, Wirtschaftssysteme; der absolute Staat am Beispiel Frankreichs; aufgeklärter Absolutismus am Beispiel Österreichs und Preußens. Kultur des Barock. Revolution und Restauration: Entstehung der USA; französische Revolution und deren Folgen. Europa nach dem Wiener Kongreß. Aufstieg des Bürgertums: Industrielle Revolution und soziale Frage; Bürger als Revolutionäre. Entwicklung von Ideologien und politischen Parteien. Alltagskultur, Kunst und Wissenschaften. Nationalismus, Imperialismus und Kolonialismus: Die Aufteilung der Welt in wirtschafts- und machtpolitische Interessenssphären. Europa vor dem Ersten Weltkrieg. Das habsburgische Vielvölkerreich. Der Erste Weltkrieg und seine Folgen. V. Jahrgang: Welt im Wandel: Demokratien in der Krise; Faschismus und Nationalsozialismus; der Kommunismus in der Sowjetunion. Österreich - die Erste Republik. Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Der Zweite Weltkrieg: Ursachen, Verlauf und Ende. Österreich und der Nationalsozialismus; Kooperation, Anpassung und Widerstand. Neue Weltordnung: Vereinte Nationen und internationale Organisationen; Ost-West-Konflikt; Blockbildungen; Krisenherde. Entkolonialisierung und ihre Folgen. Wege zur europäischen Integration. Österreich: Die Zweite Republik. Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft. Veränderungstendenzen in der Gesellschaft und im politischen System. Der Weg in die Europäische Union. Welt im Umbruch: Die Veränderungen in den osteuropäischen Staaten. Religiöse und ideologische Fundamentalismen. Migration und ihre Folgen; Minderheiten und Volksgruppen. Entwicklungstendenzen der Weltwirtschaft. Gesellschaftlicher und kultureller Wertewandel: Emanzipation und offene Gesellschaft. Streben nach Verwirklichung der Menschenrechte. Friedens- und Zukunftsforschung. Kunst, Kultur und Wissenschaft im 20. Jahrhundert. 6. GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll, aufbauend auf die in der 5. bis 8. Schulstufe erworbenen geographischen Kenntnisse, Einsichten und Fähigkeiten, - Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen erläutern können, - Funktionszusammenhänge zwischen Raum, Mensch und Gesellschaft beschreiben und erklären können, - die politischen Gegebenheiten und Machtverhältnisse als geographischen Faktor für die Veränderung von Raum, Mensch und Gesellschaft erkennen und beurteilen können, - individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren sowie Möglichkeiten und Grenzen raumwirksamer Aktivitäten feststellen können, - topographisches Orientierungswissen und topographische Orientierungsfertigkeiten für relevante Lebenssituationen weiterentwickeln und anwenden können, - räumliche Ordnungssysteme erklären sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für relevante Lebenssituationen verfügen können und - seine Kenntnisse und Fertigkeiten über Raumordnung und Raumplanung vertiefen, um an Raumplanungsentscheidungen mitwirken zu können. Er soll weiters - über (wirtschafts)geographische Kenntnisse sicher verfügen, - Informationen zur Bearbeitung (wirtschafts)geographischer Themen selbständig beschaffen, auswerten und darstellen können, - Sachverhalte in klarer, übersichtlicher Form dokumentieren und präsentieren können, - die Verantwortung des wirtschaftenden Menschen gegenüber Natur und Gesellschaft begreifen sowie - die Notwendigkeit umweltbewußten Handelns einsehen und bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken. Lehrstoff: I. Jahrgang: Räumliche Orientierung und geographische Darstellungstechniken. Ökologische Wirkungsgefüge: Relief, Klima, Boden, Vegetation. Bevölkerung der Erde: Demographische Strukturen und Prozesse; Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und wirtschaftenden Menschen. Entwicklungsländer: Merkmale und Typen; Ursachen der Unterentwicklung; Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung; soziale und wirtschaftliche Probleme; Entwicklungschancen; Dynamik von Schwellenländern; Formen der Zusammenarbeit; Nord-Süd-Beziehungen. Asien (ohne Nordasien), Afrika, Lateinamerika: Naturräumlicher, wirtschaftsgeographischer und geopolitischer Überblick. II. Jahrgang: Australien, Ozeanien, Japan, Angloamerika, Europa, Rußland: Naturräumlicher, wirtschaftsgeographischer und geopolitischer Überblick. Industrie- und Dienstleistungsstaaten: Grundlagen der Industrialisierung; Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung; ethnische Konflikte; Veränderungen der Wirtschaftssektoren in der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft; Merkmale von und Prozesse in Ballungszentren und Randgebieten; Arbeitswanderungen; regionale Auswirkungen der Wirtschaftspolitik; Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen; Möglichkeiten und Probleme der Ver- und Entsorgung; Raum- und Umweltverträglichkeit. Zentren der Weltwirtschaft: Grundlagen der Dynamik; wirtschaftliche und politische Zusammenschlüsse und Verflechtungen; Europa im Wandel - Integration und Regionalisierung. III. Jahrgang: Österreich: Natürliche Ausstattung und naturräumliche Gliederung; Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung; ländliche und städtische Lebensräume und ihre Wechselbeziehungen; Möglichkeiten und Probleme der Ver- und Entsorgung; Wandel von Wirtschaftsräumen; Raumordnung und Raumplanung; Natur- und Landschaftsschutz; Struktur und Entwicklung der Wirtschaftssektoren; Entwicklungspolitik; Integration Österreichs in Europa und in der Welt. Globale Entwicklungstendenzen: Demographische und sozioökonomische Probleme und deren Lösungsansätze; Verfügbarkeit und Sicherung von Ressourcen; Umweltbelastung und Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen; Beziehungsgefüge in der Weltwirtschaft und der Weltpolitik; Entwicklungsstrategien und internationale Zusammenarbeit. 7. BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Begrenztheit der Natur bezüglich Rohstoffentnahme und Belastbarkeit begreifen, - die Gewinnung von Rohstoffen, die Produktion, den Konsum und die Entsorgung der Produkte (Waren) als voneinander abhängige Entwicklungsphasen erkennen, - die Zusammenhänge zwischen technologischen, wirtschaftlichen und ökologischen Systemen verstehen sowie durch die Einsicht in diese Systeme zur Innovation fähig und bereit sein, - die Qualität, den Wert und die Verwendbarkeit von Waren beurteilen können und - den waren- und verkaufskundlichen Wortschatz einsetzen können. Er soll weiters - den Aufbau der Welt als Zusammenspiel von ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Systemen begreifen, - den Menschen aus dem Verständnis eines naturwissenschaftlichen Weltbildes als Bestandteil dieser Systeme erkennen, - den Zusammenhang zwischen Strukturen und Funktionen der biologischen, ökologischen und ökonomischen Systeme erkennen sowie - Verantwortungsbewußtsein im Umgang mit dem eigenen Körper sowie der belebten und unbelebten Umwelt entwickeln. Lehrstoff: I. Jahrgang: Stellung der Teildisziplinen: Grundlagen, Selbstverständnis und Zusammenhänge von Biologie, Ökologie und Warenlehre. Allgemeine Biologie: Merkmale des Lebendigen; Struktur der Zelle. Humanbiologie: Aufbau und Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen. Humanökologie: Umwelthygiene. Körperbewußtsein (Ernährung, Haltung, Bewegung, Ergonomie). Körperpflege und Hygiene; Seifen, Kosmetik, Waschmittel. Bekleidung, Wohnung. Krankheiten, Vorbeugung und Bekämpfung. Sexualhygiene; Familienplanung. Psychohygiene; Streß und seine Bewältigung. Lernbiologie. Suchtstoffe (zB Alkohol, Psychopharmaka, illegale Drogen) und Abhängigkeitsproblematik. IV. Jahrgang: Biologische Grundlagen der Warenlehre: Botanik (Struktur und Funktion von Zellen, Geweben, Organen). Zoologie (Baupläne, Tierzucht, Schädlingsbekämpfung). Mikrobiologie und Biotechnologie. Genetik und Gentechnologie. Phylogenie und Evolution. Warenlehre: Rohstoffe, Planung und Produktion; Ge- und Verbrauch; Abfall anhand ausgewählter Beispiele. Nahrungs- und Genußmittel: Bodenbiologie, Landbau. Halb- und Fertigerzeugnisse; Qualitätsbeeinflussung durch Bearbeitung, Konservierung und Verpackung. Ernährungslehre, Lebensmittelqualität, Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelrecht (Konsumenteninformation). Organische Gebrauchsgüter: Waldwirtschaft. Holzbearbeitende und -verarbeitende Industrie. Natur- und Kunstfasern; Bekleidungsindustrie. Gummi- und Kunststoffindustrie. Warenkennzeichnung, Verwendung und Pflege von Waren (Konsumenteninformation). Stoffrückgewinnung, Wiederverwertung, Entsorgung (Abfallwirtschaft). V. Jahrgang: Ökologie - Ökonomie. Natürliche und künstliche Systeme: Abiotische und biotische Faktoren. Energie-, Materie- und Informationsflüsse. Vernetzung von Boden, Wasser, Luft als Bereiche der Ökosphäre (Kreisläufe). Regulationsmechanismen, Ökologisches Gleichgewicht. Ökobilanzen und Ökologische Wirtschaft. Abfall- und Energiewirtschaft (Zusammenhang ökologischer und ökonomischer Aspekte). Anorganische Gebrauchsgüter: Rohstoffe, Planung und Produktion, Ge- und Verbrauch, Abfall anhand ausgewählter Beispiele. Grundlagen der Mineralogie und Geologie (Ressourcenlehre): Abbau und Aufbereitung von metallischen und nichtmetallischen Rohstoffen. Gewinnung und Verarbeitung von Werkstoffen der Metallindustrie. Schmuckindustrie, Keramik- und Glasindustrie. Bauwirtschaft und Baubiologie. Einsatz und Pflege von Produkten der Finalindustrie (Konsumenteninformation). Stoffrückgewinnung, Wiederverwertung, Entsorgung (Abfallwirtschaft). 8. CHEMIE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Chemie als Teil des naturwissenschaftlichen Weltbildes begreifen, - die chemische Arbeitsweise als Methode zur Gewinnung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse erfassen, - die Bedeutung der Chemie im täglichen Leben erkennen, - Eigenschaften und Reaktionsverhalten der Stoffe auf Grund ihres Aufbaues verstehen, - Einschätzung der Gefahren von chemischen Stoffen erlernen, - Zusammenhänge zwischen chemischer Industrie, Ökonomie und Ökologie verstehen, - die zunehmende Bedeutung biotechnologischer Prozesse zur Herstellung chemischer Produkte erfassen, - chemisch-technische Prozesse vor dem Hintergrund sinkender Rohstoffvorräte und steigender Umweltbelastungen verstehen, - die chemische Industrie nicht nur als Verursacher, sondern auch als Lieferant von Problemlösungen für Umweltverschmutzung verstehen und - auf Grund der Kenntnis chemischer Herstellungs- und Entsorgungsvorgänge als Konsument verantwortungsbewußt entscheiden können. Lehrstoff: II. Jahrgang: Aufbau der Materie: Stoffsysteme, Atom, Periodensystem, Bindung. Chemische Reaktionen: Chemisches Gleichgewicht, Stoff- und Energiebilanzen, Redoxreaktionen, Protolyse (Definition von Säuren und Basen, pH-Wert, Indikatoren, Säuren- und Basengleichgewichte). Anorganisch chemische Grundstoffindustrien: Primäre und sekundäre Roh- und Hilfsstoffe, Verfahren, Produkte, Reststoffverwertung anhand ausgewählter Beispiele. Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate: Gewinnung, Struktur, Nomenklatur, funktionelle Gruppen, Reaktionsmechanismen. Natürliche Makromoleküle: Proteine, Polysaccharide. Künstliche Makromoleküle: Herstellung (Polymerisation, Polyaddition, Polykondensation), Eigenschaften und Anwendung (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere). Recycling. Klebstoffe. Chemische Produkte für den privaten und beruflichen Gebrauch: Wasch- und Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Färbemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel und deren Umweltproblematik. Bio- und Lebensmitteltechnologie: Biotechnologische Verfahren anhand ausgewählter Beispiele. Pharmazie und Kosmetik: Arzneimittel, Suchtgifte, Kosmetika anhand ausgewählter Beispiele. Chemische Qualitätskontrolle: Methoden, Geräte, Grenzen anhand ausgewählter Beispiele. 9. PHYSIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Vorgänge und Erscheinungen in der Natur beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Physik zuordnen können, - physikalische Arbeitsmethoden kennenlernen und kausale Zusammenhänge verbal, unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch, in Form von Diagrammen sowie mathematisch in Form von Tabellen und Formeln beschreiben können, - Größenordnungen abschätzen und Ergebnisse sinnvoll interpretieren können, - die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können, - die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können, - die Technologien der Energieumwandlung kennen sowie ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können, - die Denk- und Arbeitsweise der klassischen und modernen Physik kennen, sich der Natur, physikalischer Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können und - seine physikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten in umweltbewußtes Handeln umsetzen. Lehrstoff: III. Jahrgang: Einführung in die Arbeitsweise und Arbeitsgebiete der Physik: Beobachten und Messen, physikalische Größen, Einheiten und Einheitensysteme, Modellbildung in der Physik. Mechanik starrer und deformierbarer Körper: Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegungen; Masse, Kraft, Energie, Impuls; Aero- und Hydromechanik. Wärme: Temperatur, Wärmeenergie, Wärmetransport und Wärmedämmung; Hauptsätze; Kreisprozesse, Energieumwandlung; Wärmehaushalt der Erde. Schwingungen und Wellen: Arten, Kenngrößen, Überlagerung, Koppelung. Licht: Entstehung, Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit der Materie, optische Geräte. IV. Jahrgang: Elektrizität und Magnetismus: Elektrostatik; elektrisches und magnetisches Feld; Gleichstrom, Wechselstrom; Generatorprinzip, Motorprinzip; Gefahren des elektrischen Stromes; Halbleiter, Mikroelektronik. Elektromagnetische Schwingungen und Wellen, Informationsübertragung. Modernes Weltbild der Physik: Feinbau der Materie; Radioaktivität; Relativitätstheorie. 10. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Mathematik in ihren Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Techniken bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können, - Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können, - bereit sein, mathematische Verfahren in der Berufspraxis einzusetzen, - Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für die Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind, - eine sorgfältige und zielorientierte mathematische Arbeitsweise auf außermathematische Problemstellungen und deren Lösungen anwenden können, - abstrahieren, formalisieren, begründen, folgern können und - analytisches Denken entwickeln und Kritikfähigkeit erwerben. Lehrstoff: II. Jahrgang: Integration von Vorkenntnissen: Mengenlehre, Zahlenmengen, Potenzen, Rechnen mit Termen. Aussagenlogik. Funktionsbegriff, lineare Funktion. Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen; lineare Gleichungssysteme und Ungleichungssysteme; lineare Optimierung. Polynomfunktionen; Gleichungen höheren Grades. Matrizenrechnung: Addition, Multiplikation, Inverse. Vier Schularbeiten. III. Jahrgang: Exponential- und logarithmische Funktionen; Wachstums- und Abnahmeprozesse; Simulationsverfahren in Form von Fallbeispielen; Exponentialgleichungen. Finanzmathematik: Zinseszins- und Rentenrechnung, Schuldtilgung, Investitionsrechnung, Kurs- und Rentabilitätsrechnung. Geometrie: Winkelmaße, Kreisfunktionen, Dreiecksberechnungen; Planimetrie, Stereometrie. Vier Schularbeiten. IV. Jahrgang: Differentialrechnung: Grenzwert, Differenzen- und Differentialquotient, Differentiationsregeln; Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, Methode der kleinsten Quadrate. Integralrechnung: Stammfunktion und bestimmtes Integral, Integrationsregeln; numerische Integration. Kosten- und Preistheorie. Drei Schularbeiten. V. Jahrgang: Beschreibende Statistik: Häufigkeitsverteilungen und ihre Darstellungen; Zentralmaße, Streuungsmaße; Regression, Korrelation und Kontingenz, Zeitreihen. Wahrscheinlichkeitsrechnung: Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten; Darstellungen und Kenngrößen von diskreten und stetigen Verteilungen. Beurteilende Statistik: Schätzverfahren, Testen von Hypothesen. Simulation: Wirtschaftliche Modelle; Fallbeispiele unter Verwendung systemdynamischer beziehungsweise stochastischer Methoden. Wiederholung und Vertiefung von Lehrstoffinhalten aller Jahrgänge. Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig. 11. BETRIEBSWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll im Leitfach Betriebswirtschaft - den Aufbau des Betriebes, die Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt unter Berücksichtigung des gesetzlichen und sozialen Umfeldes kennen, - die Stellung des Betriebes als Marktteilnehmer sowie nationale und internationale Verflechtungen von Unternehmen erkennen und beurteilen können, - innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge verstehen sowie zum wirtschaftlichen Denken fähig sein, - Konzepte und Techniken der Unternehmens- und Personalführung kennen und anwenden können, - sich in der facheinschlägigen Terminologie ausdrücken können, - Verständnis für die Humanisierung der Arbeitswelt aufbringen, - betriebswirtschaftliche Aufgaben im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber allen Beteiligten übernehmen können, - die Notwendigkeit einer sparsamen Nutzung von Ökosystemen und Ressourcen (auch in privaten Haushalten) für die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen erkennen können und - die gesellschaftliche und soziale Verantwortung aller unternehmerischen Entscheidungsträger erkennen und für die verstärkte Behandlung ethischer Fragen aufgeschlossen sein. Lehrstoff: I. Jahrgang: Betrieb und Gesellschaft: Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens. Einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen. Beziehungen zwischen Betrieb und Markt, zwischen Betrieb und seinem sozialen, ökologischen, technologischen und rechtlichen Umfeld. Arten von Betrieben; Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche (einschließlich Planung und Organisation) im Überblick. Kaufvertrag: Der Kaufvertrag unter Berücksichtigung adäquater Kommunikationstechniken. Rechtliche Grundlagen, Inhalt, Anbahnung und Abschluß des Kaufvertrages. Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung einschließlich Scheck und Wechsel). Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Liefermängel, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug). Zwei Schularbeiten. II. Jahrgang: Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung: Rechtsformen der Unternehmung; Kaufmann; Firma und Firmenbuch; Vollmachten. Material- und Warenwirtschaft: Aufgaben; Beschaffungsmarketing; Organisation und Planung (Bedarfsplanung, Bestellmenge, Beschaffungslogistik, Lagerarten, Vorratssicherung); Kosten und Risiken; Kennzahlen. Leistungserstellung: Aufgaben; Leistungsfaktoren (Betriebsmittel, Werkstoffe, Umweltressourcen, menschliche Arbeitsleistung); Entwicklungstendenzen; Kosten und Risiken; Kennzahlen. Marketing: Aufgaben; betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Beschaffung von Marktinformationen; Marketinginstrumente (Produkt- und Sortiments-, Kontrahierungs-, Distributions- und Kommunikationspolitik). Konsument und Marketing; Konsumentenschutz; ethische und soziale Probleme des Marketings; Kosten und Risiken; Kennzahlen. Einzel- und Großhandel: Funktionen, wirtschaftliche Bedeutung, Betriebsformen; ökologische Aspekte. Handelsvermittler. Besondere Organisationsformen des Marktes (Börsen, Messen, öffentliche Konkurrenzaufrufe). Investition und Finanzierung: Investition (Arten). Finanzierung (Arten, Kennzahlen). Zwei Schularbeiten. III. Jahrgang: Kreditinstitute: Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung. Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäfte. Wertpapiere (Arten, Kursbildung, Renditeberechnungen). Versicherungen: Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung. Arten der Versicherungen; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung. Transportwirtschaft: Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung. Transportbetriebe und Transportvermittler. Ökologische Aspekte. Internationale Geschäftstätigkeit: Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung. Risiken; Besonderheiten des Kaufvertrages, des Zahlungsausgleichs und der Finanzierung; Absatzwege; Exportförderung. Verzollung. Tourismus: Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung. Besonderheiten der Leistungserstellung; Leistungsverwertung der Tourismusbetriebe; Kommunikationstechniken. Ökologische Aspekte. Industrie und Gewerbe: Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung. Merkmale der industriellen und gewerblichen Gütererzeugung; Forschung und Entwicklung; Besonderheiten der Leistungserstellung (Organisationsstruktur, Planung und Überwachung des Produktionsprozesses, Qualitätssicherung). Ökologische Aspekte. Öffentliche Verwaltung: Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung. Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung. Sonstige Dienstleistungsbetriebe. Zwei Schularbeiten. IV. Jahrgang: Konstitutive Entscheidungen: Gründung und Erwerb eines Unternehmens. Unternehmenskooperation und -konzentration. Unternehmenspolitik: Unternehmensleitbild; Unternehmenskultur; Managementkonzepte. Managementfunktionen: Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle. Managementtechniken. Finanzmanagement: Investitionsplanung und Investitionsentscheidung. Finanzplanung und Finanzierungsentscheidung. Kostenmanagement: Kostenrechnung und Preispolitik als Planungs-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument. Zwei Schularbeiten. V. Jahrgang: Personalmanagement: Personalbedarfsermittlung (Arten und Planung des Personalbedarfs, Stellenbeschreibung). Anwerbung und Auswahl der Mitarbeiter (Analyse des Arbeitsmarktes, Möglichkeiten der Personalbeschaffung und -auswahl, Arbeitsplatzwahl, Bewerbung und Bewerbungsverhalten). Personaleinsatz (Rechtliche Aspekte, Mitbestimmung, Arbeitsstudien und -bewertung, Entlohnung, Personalentwicklung, Mitarbeitermotivation und -beurteilung). Kommunikationsmanagement im Personalbereich. Humanisierung der Arbeitswelt. Controlling: Aufgaben, Instrumente, organisatorische Grundlagen. Riskmanagement: Risiko und Risikopolitik. Krisenmanagement. Auflösung von Unternehmungen. Vertiefende Wiederholung: Themenübergreifende Aufgabenstellungen unter Einbindung des Lehrstoffes aller Jahrgänge. Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. 12. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - fachliche und soziale Kompetenz erwerben, - seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können, - betriebswirtschaftliche Problemstellungen selbständig bearbeiten, eigene Lösungen entwickeln und diese vertreten können, - die Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen, - durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, durchschauen und entsprechend handeln können, - an Hand betrieblicher Unterlagen Entscheidungen treffen und ihre Auswirkung auf den betrieblichen Erfolg erleben, - durch Teilnahme am internationalen Übungsfirmenmarkt nationale und internationale Geschäfte anbahnen und abwickeln können, - Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können und - ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken: Erkennen des eigenen Lerntypus. Lern-, Lese- und Arbeitstechniken. Konzentrationstechniken. Kommunikationsarten. Verhaltensweisen gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Behörden. Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von fachbezogenen Gesprächen. Grundlagen der Präsentation. Wirtschaftliche Grundbildung: Selbständige Informationsbeschaffung. Exzerpieren und Strukturieren von Texten überwiegend betriebswirtschaftlichen Inhalts; Gestaltung von Arbeitsunterlagen. Büroorganisation. Büro-, Verwaltungs- und Kontrollarbeiten. Rechnen mit kaufmännischen Rechnern; Schätzen von Ergebnissen. II. Jahrgang: Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken: Ergonomie. Selbstorganisation. Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken. Kreativitätstechniken. Präsentationstechniken. Praktische Geschäftsfälle in den Bereichen - Administration, - Rechnungswesen, - Beschaffung, - Leistungserstellung, - Absatz unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien. III. Jahrgang: Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken: Verhandlungstaktik. Multimedia-Einsatz. Projektmanagement: Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Steuerung. Abwicklung eines betriebswirtschaftlichen Projektes (Ideenfindung, Ablaufplanung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation; Stärken-, Schwächenanalyse). Übungsfirma: Vorbereitung für den Einstieg in die Übungsfirma. IV. Jahrgang: Übungsfirma: Arbeit im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in branchenspezifischen Bereichen, wie zB - Administration, - Rechnungswesen, - Beschaffung einschließlich Import, - Leistungserstellung, - Absatz einschließlich Export unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien. 13. WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die rechnerischen Voraussetzungen für die Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben beherrschen und anwenden können. Insbesondere soll er - das Zahlenverständnis durch Kopfrechnen und Lösen von Beispielen auch ohne Verwendung eines Rechners festigen, - die Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführungen schätzen, - den kaufmännischen Rechner optimal einsetzen und - die Aufgaben übersichtlich und formgerecht lösen können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Einführung in das wirtschaftliche Rechnen: Aufgaben; Regeln; Grundrechnungsarten; Rechnen mit kaufmännischen Rechnern. Rechnen mit benannten Zahlen: Die wichtigsten Währungen; Maß- und Gewichtssysteme. Schlußrechnung; Kettensatz (Währungsumrechnungen). Prozentrechnung: Arten; Anwendungen (zB einfache Bezugs- und Absatzkalkulationen). Zinsenrechnung (im besonderen Zinsenrechnung von hundert). Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung. Terminrechnung; Ratenrechnung. Einfache Verteilungsrechnung. Vier Schularbeiten. 14. RECHNUNGSWESEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des betrieblichen Rechnungswesens erlangen. Außerdem soll er diese Arbeiten unter Verwendung eines in der Praxis häufig eingesetzten Standardsoftwarepaketes bewältigen können. Der Schüler soll insbesondere - Kenntnisse der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens erwerben und Folgen von Mängeln erkennen können, - laufende Geschäftsfälle verbuchen und die damit zusammenhängenden steuerlichen Probleme lösen können, - Aufgaben der Personalverrechnung (einschließlich Verbuchung und Schriftverkehr) lösen können, - grundlegende Zusammenhänge der Kostenrechnung verstehen sowie Kalkulationen und Betriebsergebnisrechnungen erstellen können, - Jahresabschlüsse in einfacher Form erstellen und interpretieren können, - mit der Organisation des Rechnungswesens unter Beachtung neuer Entwicklungen vertraut sein, - Bankabrechnungen in einfacher Form erstellen sowie Originalabrechnungen und deren Abrechnungskonditionen verstehen und beurteilen können, - laufende Auswertungen der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens vornehmen sowie Kennzahlen errechnen und interpretieren können, - sich grundlegende Kenntnisse des Steuerrechtes (einschließlich Schriftverkehr) aneignen und in allen Teilbereichen des Rechnungswesens anwenden können, - die typischen Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens anwenden können, - Belege datenverarbeitungsgerecht kontieren und die Daten sicher und rasch erfassen können, - Computerausdrucke lesen, kontrollieren und interpretieren können, - die Notwendigkeit der laufenden Datensicherung und des Datenschutzes verstehen und beachten, - die Ergebnisse auswerten, darstellen und präsentieren können sowie - die Bedeutung eines funktionsfähigen Rechnungswesens für das einzelne Unternehmen und für die Gesamtwirtschaft erkennen. Lehrstoff: I. Jahrgang: Einführung: Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; Buchführungssysteme. System der doppelten Buchführung: Begriff und Merkmale; die Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchführung; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß. Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan. Belegwesen, Belegorganisation. Umsatzsteuer: Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale Bestimmungen; Verbuchung; Verrechnung mit dem Finanzamt. Bücher der doppelten Buchführung: Arten der Bücher. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe; Bezugs- und Versandkosten; Rücksendungen; Preisnachlässe; Skonto; Zahlung (ohne Wechsel); Steuern; Löhne und Gehälter ua.); Summen- und Saldenbilanz. Abschluß des Hauptbuches. Führung der Neben- und Hilfsbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.). Verknüpfung der Bücher. Buchführungsorganisation: Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften (Pauschalierung). Organisationsformen der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben. Zusammenhängende Geschäftsfälle: Verbuchung einfacher Geschäftsfälle eines Abrechnungsmonats im manuellen Durchschreibeverfahren anhand von losen Belegen inklusive Summen- und Saldenbilanz. Drei Schularbeiten. II. Jahrgang: Grundzüge der Bewertung: Allgemeine Bewertungsvorschriften. Waren- und Materialbewertung (Abfassungsprinzipien). Anlagenbewertung: Anschaffung von Anlagegegenständen. Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung; Berechnung und Verbuchung inklusive Anlagenbuchführung. Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen. Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen. Forderungsbewertung. Abschluß von Einzelunternehmungen: Um- und Nachbuchungen mit außerbücherlicher Erfolgsermittlung (Mehr-Weniger-Rechnung); Abschlußtabelle; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung. Abrechnung und Verbuchung von einfachen Wechselgeschäften. Buchungsübungen. Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde): Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens; Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage. Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen einschließlich Lager- und Anlagenbuchführung (Eröffnung, laufende Buchungen, Fakturierung und Verwaltung offener Posten) anhand einer Belegsammlung; laufende Datensicherung. Computerunterstützte Buchungsübungen. Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes Rechnungswesen. III. Jahrgang: Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland: Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften, Bewertung. Kostenrechnung: Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenerfassung (Kostenartenrechnung): Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Eingangsabgaben); Berechnung der kalkulatorischen Kosten. Kostenverteilung (Kostenstellenrechnung): Kostenverteilungsschlüssel, innerbetriebliche Leistungsverrechnung (einfache Form), Bezugsgrößenwahl für die Berechnung der Gemeinkostensätze. Kostenträgerrechnung: Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation. Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Ermittlung des Betriebsergebnisses, Gegenüberstellung Betriebsergebnis und Unternehmensergebnis. Kostenrechnungssysteme: Istkostenrechnung zu Voll- und Teilkosten. Plankostenrechnung in den Grundzügen. Kostenrechnung in Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben. Halb- und Fertigerzeugnisse: Gesetzliche Bestimmungen, Berechnung der Wertansätze. Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr): Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Sonderfälle der Personalverrechnung; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen. Vertiefende Wiederholung: Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen). Drei Schularbeiten. IV. Jahrgang: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen, Erfolgsermittlung. Rücklagen: Begriff und Einteilung; Berechnung und Verbuchung einfacher Fälle; Bedeutung aus bilanzpolitischer Sicht. Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr): Gliederung der Steuern. Ertragsteuern. Abgabenverfahrensrecht. Bilanzlehre: Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften; Bilanzierungsgrundsätze; Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges (steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung). Jahresabschlüsse: Abschluß von Personengesellschaften, der Stillen Gesellschaft, der Gesellschaft mbH, insbesondere Gliederung der Bilanz und der staffelförmigen Gewinn- und Verlustrechnung (samt Anhang und Lagebericht). Bankrechnen in den Grundzügen: Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (Kontokorrentkrediten) und von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen); Beurteilung von Abrechnungskonditionen. Buchungsübungen. Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde): Ausarbeitung eines Geschäftsfalles der Finanzbuchführung (inklusive Lager- und Anlagenbuchführung) einschließlich Kostenrechnung anhand einer Belegsammlung; erforderliche Auswertungen mit Kontrolle und Interpretation. Erfassung von laufenden Geschäftsfällen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anhand einer Belegsammlung; erforderliche Auswertungen. Personalverrechnung (Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, Auswertung). Stammdatenpflege und laufende Datensicherung. Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes Rechnungswesen. V. Jahrgang: Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik); Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; laufende Auswertung des Rechnungswesens (kurzfristige Erfolgsrechnung). Besondere Geschäftsfälle: Verbuchung von Reisekosten, von Geschäften des Handelsvertreters, von Leasinggeschäften, von Wertpapieren ua. Steuerlehre: Verkehrsteuern, sonstige Steuern und Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes. Zusammenfassende Systematik der Steuerlehre. Überblick über in der Praxis verwendete Kontenrahmen. Umfassende Wiederholung und Aktualisierung: Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge. Zwei Schularbeiten; im ersten Semester zweistündig, im zweiten Semester zwei- oder dreistündig. 15. WIRTSCHAFTSINFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten von Anlagen der elektronischen Informationsverarbeitung kennen und diese bedienen können, - Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen, einsetzen und die gestellten Aufgaben damit selbständig und kreativ lösen können, - unter Verwendung moderner Techniken Informationen beschaffen, verwerten und weitergeben können, - zur Lösung von Teilaufgaben Programmodule erstellen und testen können, - seine Arbeiten dokumentieren und - Datensicherung durchführen können. Er soll weiters - die Auswirkungen der Informationsverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb, Gesellschaft und Kultur erkennen und dazu fundiert Stellung nehmen können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Grundlagen: Daten; Hardware; Software. Systemintegration: Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen; Zusammenwirken der Systemelemente. Gerätebedienung: Basiseinheit; Peripherie. Betriebssystem und Benutzeroberfläche; Arten und Verwaltung von Dateien. Installation von Software. II. Jahrgang: Tabellenkalkulation und Grafik: Funktion, Arbeitsweise, Handhabung. Datenbank: Hierarchie der Daten; Grundlagen der Datenmodellierung. Funktion, Arbeitsweise, Handhabung. Betriebswirtschaftliche Anwendungen: Einsatz von Standardsoftware zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme. Datentransfer. Telekommunikation. Nutzung von öffentlichen Datenbanken. Datenverarbeitung und Recht: Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums. Datensicherheit. Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. III. Jahrgang: Grundlagen der Programmierung: Systematik der Problemlösung; Strukturen und deren Umsetzung. Betriebswirtschaftliche Problemlösungen: Problemanalyse; Alternativen zur Lösung; Auswahl der Lösungsmethode; Realisierung. Dokumentation und Präsentation. Datenverarbeitungssysteme: Computersysteme; Nutzungsformen; Betriebsarten. Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum, Gesellschaft und Umwelt. Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. 16. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - den Zeichensatz der Multifunktionstastatur nach der Zehnfinger-Tastschreibmethode mit einer Fertigkeit von etwa 220 Anschlägen bzw. 60 Silben pro Minute beherrschen und auf der ausgelagerten Rechnertastatur rationell arbeiten können, - selbstständig Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabearten erstellen und gestalten können, - Schriftstücke mit Hilfe von Standardtexten und Textbausteinen auch als Serienbrief konzipieren und Routinetexte selbstständig formulieren sowie Fallbeispiele praxisgerecht bearbeiten können, - die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können, - Wendigkeit im Umgang mit der Fonotypie erreichen, - ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können, - Publikationen und Präsentationsunterlagen professionell erstellen können, wobei praxisgemäße Textverarbeitungs-Software, Layoutprogramme und Präsentationsprogramme eingesetzt werden sollen, - die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und Bürokommunikation (einschließlich Internet zur Informationsbeschaffung) nützen, Daten, wie Adressen, Termine usw. verwalten können, - das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen und organisatorische Maßnahmen durchführen sowie die ergonomischen und sozio-ökonomischen Aspekte der Bildschirmarbeit überblicken können, - fachspezifische, handelsübliche Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können und - mit zeitgemäßen Arbeitsmitteln vertraut sein sowie rationelle Arbeitstechniken einsetzen und mit den technischen Arbeitsmitteln verantwortungsvoll und umweltbewusst umgehen können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Textverarbeitung Zehnfingertastschreiben aller Schriftzeichen der Multifunktions-Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 150 Anschlägen/Minute bzw. 40 Silben nach Diktat. Rechnertastatur. Rationelles Einsetzen der Funktionstasten. Gerätebedienung, Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung, strukturierte Dateiablage, Datensicherung. Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms. Grundlagen der Textgestaltung, Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM. Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereichs. Einführung in die Fonotypie. Spracheingabe. Ausfüllen von Vordrucken. Office-Management Postbearbeitung, Telefon, Fax, E-Mail, schreiborientierter Bildschirmarbeitsplatz (Ergonomie). Publishing Seitengestaltung nach ÖNORM. Formales Überarbeiten von Schriftstücken mit einfacher Textgestaltung aus anderen Unterrichtsgegenständen. Zwei Schularbeiten. II. Jahrgang: Textverarbeitung Schreibfertigkeit von etwa 200 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat. Erweiterte Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken. Seriendruck. Einbindung von Daten aus anderen Programmen (Tabellen und Datenbanken). Nachbearbeitung von eingescannten Texten. Importieren, Formatieren und Bearbeiten von Grafiken. Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche, Dateiverwaltung, Scanner. Gestalten von inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz nach ÖNORM (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat, Tonträgern und diversen Vorlagen. Einführung in die selbstständige Texterstellung, Bausteinkorrespondenz. Office-Management Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation. Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten. Informationsbeschaffung im Internet und Bearbeitung. Terminplanung, Adressenverwaltung, Direct Mail, Ablagesysteme. Publishing Grundlagen der Typografie und des Layouts. Formales Überarbeiten und Layouten von Schriftstücken (auch in einer Fremdsprache). Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. III. Jahrgang: Textverarbeitung Schreibfertigkeit von etwa 220 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat. Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis. Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen, wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken. Makros. Erstellen von Formularen (auch online). Protokollführung. Stellenbewerbung. Selbstständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Office-Management Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation. Aspekte der Arbeitsplatzqualität. Einsetzen von rationellen Arbeitstechniken und Rationalisierungsmöglichkeiten, Organisieren von Arbeitsabläufen. Publishing Erstellung von Publikationen und Präsentationsunterlagen sowie Bildbearbeitung mit entsprechender Software. Corporate Design. WEB-Publishing. Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. 17. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Staatsfunktionen und jene Rechtsgrundlagen kennen, die für Wirtschaft und Alltag von Bedeutung sind, - die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung, die Arbeit für den Frieden und die umfassende Landesverteidigung bejahen, - andere Kulturen achten und zum Konfliktausgleich bereit sein, - seine Rechte verantwortungsbewußt ausüben und seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen können, - Kenntnisse des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts, Privatrechts, Sozial- und Arbeitsrechts, Wirtschaftsrechts sowie der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit erwerben, um in einfachen Rechtsangelegenheiten selbst tätig werden zu können bzw. über die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid zu wissen und beurteilen können, wann professionelle Rechtshilfe erforderlich ist. Der Schüler soll weiters - Verständnis für die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zeigen und eigenständig aktuelle politische Sachverhalte analysieren und kritisch beurteilen können, - zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein, - bestrebt sein, seine Kenntnisse im Bereich der politischen Bildung sowie in den berufsspezifischen und privatrechtlichen Rechtsbereichen weiterzuentwickeln, - Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen, - umweltbewußt und konsumkritisch handeln und - befähigt werden, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen der Medien zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Rechtsordnung: Arten des Rechts; Auslegung und Auslegungshilfsmittel; Rechtssubjekte; Zugang zum Recht. Staatslehre: Staatselemente; Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen; Staatenverbindungen; internationale Beziehungen und Organisationen; umfassende Landesverteidigung, Neutralität und kollektive Sicherheit. Internationales Recht: Europarecht; Grundsätze des internationalen Rechts und des Völkerrechts. Österreichisches Verfassungsrecht: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung; Gesetzgebung des Bundes und der Länder; Verwaltung des Bundes und der Länder; Selbstverwaltung; Kontrolle der Staatsgewalt. Grundlagen der politischen Bildung: Politische Meinungsbildung in der Demokratie; Massenmedien; politische Parteien; Ideologien; Wahlen; Grund- und Freiheitsrechte; Menschenrechte. Bevölkerungslehre (insbesondere Migration; Minderheiten und Volksgruppen; Asylrecht). Der Mensch in der Gesellschaft: Soziales Umfeld; Rollenbilder; Konflikte und deren Lösungsmodelle. Verwaltung und Verwaltungsverfahren: Verwaltungsaufbau; Behördenaufbau in Österreich; Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren; Verwaltungsstrafrecht; ausgewählte Bereiche aus dem besonderen Verwaltungsrecht (zB Jugendschutz-, Umweltrecht). Gesetzliche und freiwillige Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sozialpartnerschaft. Privatrecht: Personenrecht; Familienrecht; Erbrecht; Sachenrecht. V. Jahrgang: Privatrecht: Schuldrecht, insbesondere Vertrags- und Schadenersatzrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht; Konsumentenschutzrecht. Strafrecht: Allgemeiner Teil; besonderer Teil mit Schwerpunkt Wirtschaftsdelikte. Gerichtsbarkeit: Zivilgerichtsbarkeit; Zwangsvollstreckung; Grundlagen des Insolvenzrechts (jeweils einschließlich einfacher Schriftsätze); Strafgerichtsbarkeit. Grundzüge des Verkehrsrechts. Wirtschaftsrecht: Wirtschaftsrechtliches Normensystem. Gewerberecht (Gewerbearten, Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben in Österreich, in der EU und in anderen Staaten, Gewerbeberechtigungen, Betriebsanlagen, Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren). Datenschutz. Umweltschutz. Gewerblicher Rechtsschutz. Urheberrecht. Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliches Normensystem, Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive Rechtsgestaltung, Betriebsverfassung); Behörden und Verfahren. Sozialrecht: Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung; Sozialhilferecht. 18. VOLKSWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft, in der EU und in der Weltwirtschaft sowie ihre Zusammenhänge erkennen, - volkswirtschaftliche Standpunkte und Vorgänge verstehen und - Strukturen und Entwicklungstendenzen der modernen Gesellschaft kennen. Er soll weiters - für volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Probleme aufgeschlossen sein, - sich mit Entwicklungen in der österreichischen Volkswirtschaft, in der EU und in der Weltwirtschaft kritisch auseinandersetzen, - fähig sein, einschlägige Medienberichte eigenständig und kritisch beurteilen zu können, - bereit sein, am aktuellen volkswirtschaftlichen Geschehen teilzunehmen und - sein Wissen zu aktualisieren und zu erweitern. Lehrstoff: V. Jahrgang: Volkswirtschaftliche Grundlagen: Makro- und Mikroökonomie; Probleme wirtschaftspolitischen Handelns unter Berücksichtigung ihrer dogmengeschichtlichen Grundlagen. Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen: Freie und soziale Marktwirtschaft; Zentralverwaltungswirtschaft; bestehende Wirtschaftsordnungen; Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner. Konjunkturlehre und Konjunkturpolitik: Konjunkturzyklen; Konjunkturtheorien; Wirtschaftswachstum; Konjunkturpolitik (Ziele, magisches Vieleck, Mittel). Steuerungsmaßnahmen. Lehre und Politik von der Produktion: Faktor Grund und Boden (Renten, Standort, Umwelt- und Energiepolitik, Wohnbaupolitik). Faktor Arbeit (Arbeitsteilung und Rationalisierung, Arbeitskosten, Arbeitszeitflexibilisierung, Vollbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, Frauenarbeit). Faktor Kapital (Kapitalbildung, Sparen, Zinsen, Investitionen). Faktor Know-how und Innovation (Kombination von Bildung und technischem Fortschritt). Faktor Umwelt. Faktorenzusammenwirken. Güterumlauf: Markt und Preise; Marktgleichgewicht; Marktstörungen; Preisbildung und Preispolitik; Wettbewerb. Geld und Währung: Geldlehre (Geldfunktionen, Geldwert und Geldwertschwankungen, Kaufkraft, Indizes). Währungstheorie; Währungspolitik; Oesterreichische Nationalbank (Instrumentarien). Europäisches Währungssystem, Weltwährungsfragen und internationale Währungsbeziehungen. Internationale Verschuldung. Außenwirtschaftspolitik (insbesondere Auf- und Abwertung, Protektionismus, Zahlungsbilanz). Budget und Budgetpolitik: Budget; budgetpolitische Maßnahmen; Finanzausgleich; nationale Verschuldung. Güterverteilung: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unter Berücksichtigung externer Kosten (Aufbau und wichtigste Begriffe, Wirtschaftskreislauf). Konsum und Konsumpolitik: Einkommensfunktion; Konsumfunktion; Konsum - Sparen; konsumpolitische Maßnahmen; Wohlstandsmessung und Wohlstandsvergleiche (national - international); Einkommensverteilung. Ausgewählte Kapitel österreichischer und europäischer Wirtschaftspolitik: Arbeitsmarkt- und Lohnpolitik; Sozialpolitik; Fremdenverkehrspolitik; Industriepolitik; Agrarpolitik; Transportwirtschaftspolitik. Gesellschafts- und Bevölkerungspolitik: Sozialer Wandel und ökonomische Probleme der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Europäische und internationale Wirtschaft: Integration Europas unter Berücksichtigung Osteuropas; Industrie- und Entwicklungsländer; Probleme der Entwicklungshilfe; Nord-Süd-Dialog. Internationale Organisationen. 19. LEIBESÜBUNGEN Siehe BGBl. Nr. 37/1989. 20. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen. 20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Marketingphilosophie als Managementaufgabe verstehen und im betrieblichen Alltag umsetzen können, - den Stellenwert, die Struktur und die Probleme des Marketing und der internationalen Geschäftstätigkeit kennen, - die für die internationale Geschäftstätigkeit wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Abkommen kennen, - das Wesen des Marketing und der internationalen Geschäftstätigkeit erkennen und die strategischen Managementinstrumente umsetzen können, - Projektabläufe planen, organisieren, realisieren und entscheidungsorientiert handeln können, - die für das Marketing und die internationale Geschäftstätigkeit typisch betriebswirtschaftlichen Problemstellungen lösen können, - gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Teilbereich Marketing Allgemeine Grundlagen: Marketingphilosophie, Markt. Informationsbeschaffung im Marketing: Marktforschung, Interpretation von Verbraucheranalysen. Marketing-Mix: Leistungsprogrammpolitik (Produktinnovationsprozeß, Markenpolitik, Produkt-Management). Kontrahierungspolitik (preispolitische Strategien, Rabatt- und Konditionenpolitik). Distributionspolitik (Key account management, Franchising, Logistik). Kommunikationspolitik (Werbeplanung, Werbefeldzug, Verkaufsförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Personal selling, Sponsoring). Ökomarketing. Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit Bedeutung und Rahmenbedingungen der internationalen Geschäftstätigkeit. Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche Entwicklungen. Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen. Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit; Marktportfolio; Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit und risikopolitisches Instrumentarium; Exportförderung. Marketing-Mix und betriebliche Organisationsformen für die internationale Geschäftstätigkeit. V. Jahrgang: Teilbereich Marketing Strategische und operative Marketingpläne. Analysen: Stärken, Schwächen, Risiken, Chancen, Gap-Analyse, Portfolioanalyse, Lebenszyklusanalyse. Kreativitätstechniken. Leitbildkonzeption. Ziele; Strategien. Neue Erkenntnisse und Wege im Marketing. Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen Geschäftstätigkeit: Vertragsformen und Vertragssicherung. Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren); Verhandlungsstrategien und Verhandlungstaktik. Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation. Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung. Spedition, Transport, Verzollung. Finanzierung und Zahlungsabwicklung. Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann: Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation. 20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Instrumente der strategischen und operativen Unternehmensführung kennen, - Methoden zum Aufbau controllinggerechter Informationssysteme kennen und anwenden können, - mit Methoden der Informationsbeschaffung und -auswertung auch unter Zuhilfenahme moderner Software vertraut sein, - die Grundlagen zur Organisation eines unternehmensübergreifenden Berichtswesens verstehen sowie zur schriftlichen und grafischen Darstellung von Ereignissen, Entscheidungen und Prozessen innerhalb des Unternehmens fähig sein, - einen Jahresabschluß im Hinblick auf ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erstellen und analysieren können, - Kenntnisse des Steuerrechts vertiefen und anwenden können sowie den einschlägigen Schriftverkehr mit den Abgabenbehörden führen können, - gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können. Er soll weiters - die Bedeutung des Rechnungswesens, insbesondere des Jahresabschlusses und der Planungsrechnung, für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft erkennen, - zum Denken in erfolgsorientierten Regelkreisen befähigt werden und - erkennen, daß die Arbeit im Bereich des Controlling in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation voraussetzt. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Teilbereich Controlling Systemorientierte Unternehmensführung: Systemisches Denken im Unternehmen; Kybernetische Konzepte. Früherkennung. Strategisches Controlling: Leitbild; Instrumente der strategischen Planung und Kontrolle. Operatives Controlling: Investitionscontrolling; Finanzcontrolling. Planung und Planungsrechnung: Unternehmensbudget, integrierte Erfolgs- und Finanzplanung. Plankostenrechnung. Teilbereich Jahresabschluß Gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung. Sonderfälle der Bewertung: Anlage- und Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Bildung und Auflösung von Rücklagen. Abschlußtechnik: Erstellung von Abschlüssen der Einzelunternehmung und der Personengesellschaften mit vertiefender Behandlung von Bewertungsproblemen. Betriebliche Abgaben: Besondere Probleme aus den für die Unternehmung wichtigen Steuern. Ausfertigung von Steuererklärungen; Abgabenverfahrensrecht; Kommunikation mit den Abgabebehörden. V. Jahrgang: Teilbereich Controlling Berichtswesen: Kennzahlen und Kennzahlensysteme. Aufbereitung von Führungsinformationen. Probleme der Akzeptanz von Informationssystemen. Controlling-Organisation: Stellung des Controlling in der Betriebsorganisation. Berufsbilder und Anforderungen an den Controller. Controlling in Klein- und Mittelbetrieben. Probleme bei der Einführung und Durchsetzung des Controlling als Institution. Entwicklungstendenzen im Controlling. Teilbereich Jahresabschluß Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften. Abschlußtechnik: Erstellung von Abschlüssen der Kapitalgesellschaften samt Anhang und Lagebericht mit vertiefender Behandlung von Bewertungsproblemen. Bilanzanalyse: Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Ertragslage der Unternehmung; Kapitalflußrechnung. Vertiefende Wiederholung des Lehrstoffes beider Jahrgänge in beiden Teilbereichen. Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann: Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation. 20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - seine Kenntnisse über Organisation und Entwicklung von Softwarelösungen erweitern und vertiefen, - bei der Planung und Erweiterung von Informations- und Kommunikations-Systemen mitwirken, - Grundlagen für Entscheidungen vorbereiten können, - entscheiden können, welche Software zu konkreten Problemlösungen eingesetzt werden kann, - ein Aufgabengebiet in Form eines Projektes selbständig oder im Team bearbeiten, - Organisationsprobleme bei der Einführung und Nutzung eines Informations- und Kommunikationssystems analysieren und lösen können,