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Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 118/1966 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 333/2001 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.09.2001 Außerkrafttretensdatum 31.08.2003 Index 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht Text Anlage 1 -------- LEHRPLAN DER VOLKSSCHULEN (VOLKSSCHULKLASSEN, VOLKSSCHULABTEILUNGEN) MIT DEUTSCHER UND SLOWENISCHER UNTERRICHTSSPRACHE im Sinne des § 12 lit. b des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959 ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Volksschule hat - wie alle österreichischen Schulen - im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen, sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende und handlungsleitende Werte in unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt werden, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei hat der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern. Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, die Kinder im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, wobei die soziale Integration behinderter Kinder zu berücksichtigen ist. In den darauf folgenden vier Schulstufen der Grundschule hat die Volksschule eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen zu vermitteln. Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden. Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, hat die Grundschule daher folgende Aufgaben zu erfüllen: - Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen; - Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der Schülerin bzw. des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit; - Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit, Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen; Kritikfähigkeit); - Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit); - Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken (einschließlich eines kindgerechten Umganges mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien), einer sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen; - schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt, Genauigkeit; Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme); - ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewusstem, selbstständigem, zielerreichendem Lernen hinführen. Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülerinnen und Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen. Darüber hinaus ist es das Bildungsziel des zweisprachigen Unterrichtes an Minderheiten-Volksschulen, den Schülerinnen und Schülern auf der kognitiven und emotionalen Ebene den Wert der Zweisprachigkeit - für die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse, - für das Gelingen positiver Kommunikations- und Kooperationsprozesse in der individuellen Lebenswelt, - für die Verwirklichung persönlicher Beiträge zum friedlichen Zusammenleben der Volksgruppen bewusst zu machen, sie zum Erwerb einer entsprechenden Sprachkompetenz zu motivieren, zum Abbau von Vorurteilen beizutragen und zur Anwendung von Sprachkenntnissen bei geeigneten Sprechanlässen anzuregen. In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe, eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schülerinnen bzw. Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen. Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen statt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen bzw. Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden. Die wohnortnahe Volksschule muss dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales Verhalten positiv beeinflusst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich wertschätzende Verhalten der Lehrerin bzw. des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der Kinder. Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten. Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird die Schülerin bzw. der Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennen lernen. Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der entsprechenden Volksgruppe werden im besonderen Maße in jenen Bundesländern zu verwirklichen sein, in denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen. Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen. Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem Maße von der Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler befindet sich die Lehrerin bzw. der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch Art und Fähigkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers, der Schülerin bzw. dem Schüler offen zu begegnen. Sie bzw. er soll auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlungsvermögen und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewusst mitarbeiten. Darüber hinaus muss die Lehrerin bzw. der Lehrer durch ihr bzw. sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten sein. Im täglichen Unterricht darf sich die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen. Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung, Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler eine besondere Förderung. ZWEITER TEIL ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE 1. Art, Funktion und Gliederung des Lehrplanes nach Lehrplan-Grundstufen Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. durch den Lehrer. Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist die Grundschule in der Grundstufe I mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe der Lehrplan. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen. Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist. In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können. Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln. Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Sechster Teil, und für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Siebenter Teil, mit der Maßgabe, dass dieser Unterricht auf der Vorschulstufe sowie auf den ersten vier Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist. Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft interpretiert. Der Lehrplan umfasst - Allgemeines Bildungsziel, - Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien, - Allgemeine didaktische Grundsätze, - Stundentafel, - Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände. Zur leichteren Lesbarkeit des Lehrplanes wurde die unten folgende Gliederung vorgenommen, bei der zunächst die primär für die Vorschulstufe geltenden Bestimmungen aufscheinen. Wegen der notwendigen Vernetzung aller für die Grundschule geltenden Lehrplanteile sind selbstverständlich auch jene Bestimmungen, die schwerpunktmäßig für die Grundstufe II gelten, zu beachten. Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen im Lehrplan der Volksschule (Grundschule) zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule. Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist. Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 11 und zur Volksschuloberstufe Punkt II. 2. Zur Organisation der Grundstufe I - Wechsel der Schulstufen Die Grundschule ist gemäß § 12 des Schulorganisationsgesetzes in der Grundstufe I - mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie der 1. und 2. Schulstufe oder - mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen. Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I gibt es zB folgende Möglichkeiten: - Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. Schulstufe, - Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe, - 1. und 2. Schulstufe. In der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen aufeinander abgestimmt einzusetzen. Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes. Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes. 3. Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab. Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen. 4. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen - Dauer unterrichtlicher Einheiten Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Grundschule - besonders auf der Grundstufe I - womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren. Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb - mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Leibesübungen, Technisches Werken, Textiles Werken) - im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit “Unterrichtsstunde” orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen. Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen. Die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden. 5. Unterrichtsplanung Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers. Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für - die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände; - die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe; - die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe; - die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts. Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat der Arbeit eine Planung zu Grunde zu legen, welche kontinuierlich zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen. Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit (auch für den slowenischsprachigen Teil des Unterrichts) von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr, darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen. Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen. Hierbei ist auf die Bedeutung der Sprachförderung ausreichend Bedacht zu nehmen. Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden. Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an. Angebotene regionale Jahrespläne (auch für den slowenischsprachigen Teil des Unterrichts) können der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen dienen. 6. Lernen und Lehren in der Grundschule

  1. a)Lernorganisation auf der Vorschulstufe Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen. Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten. Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern. Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes - auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder - besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben. Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit insbesondere mit der Begegnung der deutschen und slowenischen Sprache im täglichen Leben auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
  2. b)Lernformen Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden: - Lernen im Spiel, - offenes Lernen, - projektorientiertes Lernen, - entdeckendes Lernen, - informierendes Lernen, - wiederholendes und übendes Lernen ua. mehr.
  3. c)Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
  4. d)Moderne Kommunikations- und Informationstechniken (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule) Die Möglichkeiten des Computers sollen zum selbstständigen, zielorientierten und individualisierten Lernen und zum kreativen Arbeiten genutzt werden. Der Computer kann dabei eine unmittelbare und individuelle Selbstkontrolle der Leistung ermöglichen. Beim praktischen Einsatz des Computers im Unterricht ist auf den möglichst unkomplizierten und einfachen Zugang für die Schülerinnen und Schüler zu achten. Dies wird durch den integrativen Einsatz des Computers im Klassenzimmer in der Regel besser erreicht als durch die Benutzung zentraler Computerräume. Ergonomische Gesichtspunkte sind zu beachten.
  5. e)Zwei Lehrerinnen bzw. Lehrer in einer Klasse In Klassen, in welchen zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit nicht angemeldeten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden, wird der Unterricht - auch zeitlich begrenzt - von zwei Lehrerinnen bzw. Lehrern gemeinsam gestaltet. Dadurch kann sichergestellt werden, dass unter Bedachtnahme auf die individuellen Lernvoraussetzungen (siehe 1. didaktischer Grundsatz “Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen”) alle Schülerinnen und Schüler eine optimale Förderung erhalten. Die inhaltliche und zeitliche Verteilung der Aufgaben im Lehrerteam orientiert sich in den einzelnen Unterrichtsphasen zB an der Lehrabsicht, der Anzahl der zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schülern sowie deren Sprachkompetenz in Slowenisch mit der Maßgabe, dass der Unterricht für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schülern insgesamt in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache erfolgt. In der Zeit, in der für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Unterricht durch die zweisprachige Lehrerin bzw. den zweisprachigen Lehrer in slowenischer Sprache gestaltet wird, erfolgt für die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Unterricht durch die Teamlehrerin bzw. den Teamlehrer in deutscher Sprache. Darüber hinaus ermöglicht die Anwesenheit der Teamlehrerin bzw. des Teamlehrers auch flexible Gruppenbildungen, wobei in diesen Unterrichtsphasen die Sprachzugehörigkeit nicht als Differenzierungskriterium gelten kann. Die Zusammensetzung der Gruppen kann durch Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw. sowie durch methodische Überlegungen bestimmt werden. In Klassen, wo beide Lehrerinnen bzw. Lehrer die gesamte Unterrichts- und Erziehungsarbeit gemeinsam leisten, haben sie die Aufgaben des klassenführenden Lehrers gemeinsam wahrzunehmen. Diese kooperative Führung der Klasse umfasst vor allem die Koordination der Erziehungsarbeit, die Abstimmung der Unterrichtsarbeit auf die Leistungssituation der Klasse und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler, die Beratung der Schülerinnen und Schüler in unterrichtlicher und erzieherischer Hinsicht, die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, die Wahrnehmung der erforderlichen organisatorischen Aufgaben sowie die Führung von Amtsschriften. Hinsichtlich der verschiedenen quantitativen, qualitativen und methodischen Differenzierungsmaßnahmen wird auch auf die didaktischen Grundsätze (Punkt 7) verwiesen. Das kooperative Zusammenwirken des Lehrerteams hat insbesondere unter den Gesichtspunkten zu erfolgen, - dass momentan auftretenden Lernschwierigkeiten und Lernproblemen bei Schülerinnen bzw. Schülern umgehend durch Lehrerintervention begegnet werden kann; - dass die Lernwege bzw. Lernprozesse der Kinder gesteuert, genau beobachtet und protokolliert werden können; - dass durch individuelle Hilfestellung und Beratung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer die Eigenaktivität (selbstständiges Lernen) der Schülerinnen bzw. Schüler gefördert wird; - dass gegenstandsspezifische Lern- und Arbeitsformen vermittelt werden können; - dass die verschiedenen Schülergruppen bei ihrer Arbeit jederzeit Hilfe und Beratung anfordern können; - dass bei Bedarf zeitlich begrenzt auch mit nur einem Kind gearbeitet werden kann (Intensivförderung); - dass Kinder ihrer individuellen Lernfähigkeit entsprechend gefördert werden können; - dass gelegentlich auftretende Störungen des Unterrichts leichter bewältigt werden können; uam. Diese Art der Unterrichtsgestaltung macht es erforderlich, dass es hinsichtlich der Unterrichtsplanung und der Unterrichtsführung zu regelmäßigen Absprachen sowie zur Reflexion über den Unterricht im Lehrerteam kommt.
  6. f)Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen sollen besondere Maßnahmen wirksam werden. An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig geführten Klassen auch deutschsprachige Klassen geführt werden, sind klassenübergreifende, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen. Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens sind unverbindliche Übungen sowie verschiedene Unterrichtsprojekte grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend anzubieten und durchzuführen. Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen Lernformen (Lernen im Spiel, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende Aktivitäten. Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch jene einsprachigen Kinder, die keinen unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam tätig sein können. Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner Verkürzung des zweisprachigen Unterrichtes führen. 7. Integration Zu einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung kommen häufig gesellschaftliche Benachteiligungen, wie etwa Vorurteile, Unwissenheit, unangemessenes Mitleid, Unverständnis und Berührungsängste. Die Solidarität mit Behinderten zu fördern und ein gemeinsames Aufwachsen im Wohnort zu ermöglichen, sind Anliegen der sozialen Integration. Die Schule wird somit zum Begegnungsort behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Vordergrund steht die soziale Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen. Wesentlich für das Gelingen von sozialer Integration ist auch die Einbeziehung und Information aller Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse. In der Regel wird der Lehrplan der Grundschule den Ausgangspunkt der Lernplanung bilden. Beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern können sowohl der Lehrplan der Grundschule als auch der Lehrplan einer Sonderschule - auch unterschiedlicher Schulstufen - insgesamt oder für einzelne Unterrichtsgegenstände zur Anwendung kommen und somit die Grundlage für die Unterrichtsplanung bilden. Maßgeblich dafür sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und ihre spezifischen Bedürfnisse, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes während des Unterrichtsjahres hat das Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. Schulische Integration ist ein Entwicklungsprozess, der von den Lehrerinnen und Lehrern Offenheit für geänderte Unterrichtssituationen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (gemeinsame Planung; Abstimmung der Ziele und methodisch-didaktischen Maßnahmen im Unterricht; gemeinsame Verantwortung für alle Kinder) verlangt. Integrativer Unterricht bietet aber auch Gelegenheit, neue Wege des schulischen Lernens zu gehen und jene Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die in Zukunft im Sinne des lebensbegleitenden Lernens an Bedeutung gewinnen werden. Der Rahmencharakter der Lehrpläne für die Grundschule (Volksschule, Sonderschule) eröffnet die Möglichkeit auf unterschiedliche Situationen hilfreich, ermutigend und individualisierend einzugehen, um bei der Leistungsfeststellung die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und in ihrer Erfolgszuversicht zu stärken. 8. Unterrichtsprinzipien Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen. Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch “Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen: - Gesundheitserziehung, - Leseerziehung, - Medienerziehung, - Musische Erziehung, - Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung), - Interkulturelles Lernen, - Sexualerziehung, - Sprecherziehung, - Erziehung zum Umweltschutz, - Verkehrserziehung, - Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung), - Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden. 9. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan - Methodenfreiheit und Methodengerechtheit Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Sonderschule) gemäß § 17 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung. Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich der Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind zudem eine schöpferische Leistung. Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden: - die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen; - die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe; - das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind; - die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen; - das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule). 10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und Eltern besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken. Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und pädagogische Maßnahmen zu überlegen. Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Eltern über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern. Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundschule flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben. Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der 1. Schulstufe der Grundschule. Darüber hinaus ist auch die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer mit anderen Einrichtungen vorteilhaft (vgl. hiezu auch die Ziffern 11 und 12). Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weiteren in der Klasse beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie gegebenenfalls durch Sonderpädagogische Zentren usw. erfolgen. 11. Schuleintritt Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen. In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden. Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt. Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen. Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind. 12. Schulübertritt Der pädagogischen Gestaltung des Schulübertritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den weiterführenden Schulen soll der Schulübertritt möglichst harmonisch erfolgen. Als besonders empfehlenswert haben sich Projekte zum gegenseitigen Kennen lernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule). Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche bzw. widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen. Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden. 13. Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist in Verbindung mit dem Lehrplan “Deutsch, Lesen, Schreiben” bzw. “Deutsch, Lesen” Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache. Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen. Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit keinen oder mit nur geringen sprachlichen Vorkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann. Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in “Deutsch, Lesen, Schreiben” bzw. “Deutsch, Lesen” teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen. Hinsichtlich der Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung. 14. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe der Grundschule im Bereich des Pflichgegenstandes Leibesübungen sowie im Bereich der unverbindlichen Übungen vorgesehen. In der Volksschuloberstufe sind schulautonome Lehrplanbestimmungen auch im Bereich der Pflichtgegenstände und Freigegenstände sowie des Förderunterrichts im 4. und 6. bis 8. Teil vorgesehen. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen für die Volksschuloberstufe in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzlich Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung: 1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet. 2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung. 3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen. 4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (Z 15) festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsgemäße Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden festgesetzt werden. Bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden; bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit zwei Wochenstunden. 15. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
  7. a)Vorschulstufe Abschnitt I Z 14 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) letzter Absatz und lit. b [Grundstufe I (einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II] finden mit der Maßgabe Anwendung, dass sich die gegenstandsbezogene Lernzeit im Sinne eines zeitgemäßen Vorschulunterrichtes primär auf verbindliche Übungen bezieht.
  8. b)Grundstufe I (einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II An ganztägigen Schulformen (§ 8d des Schulorganisationsgesetzes) hat der Betreuungsteil wie der Unterrichtsteil zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes beizutragen. Er umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben: - Lernmotivation und Lernunterstützung, - Soziales Lernen, - Kreativität, - Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und - Rekreation. Lernmotivation und Lernunterstützung: Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden. Soziales Lernen: Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Kreativität: Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten. Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung: Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen. Rekreation: Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung auch bei geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten: Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden. Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen. Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu. Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 14 letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen. Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus Z 14 letzter Absatz nicht anderes ergibt). In der individuellen Lernzeit kommt den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erzieherinnen und Erziehern die Aufgabe zu, die Schülerinnen und Schüler zu zweckmäßigen und zeitökonomischen Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen, Hausübungen usw.) anzuleiten. Während der individuellen Lernzeit sind möglichst alle Hausübungen zu erledigen. Auf den unterschiedlichen Umfang der Hausübungen und das unterschiedliche Lerntempo ist zu achten.
  9. c)Volksschuloberstufe Für die Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung. II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VOLKSSCHULOBERSTUFE Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache hat diese Orientierung an den Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In Klassen, die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff so weit wie möglich in gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts vermieden werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzutretenden Schülerinnen bzw. Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden können. Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefasst werden. In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schülerinnen bzw. Schüler, besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen. DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE I. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GRUNDSCHULE Bei der Arbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Grundschule insbesondere in der Vorschulstufe sind - das Aufgreifen von Lerngelegenheiten, - das Arrangieren von Lernsituationen und - das Organisieren von Lernprozessen von besonderer Bedeutung. Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden: 1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen Die Grundschullehrerin bzw. der Grundschullehrer hat den Unterricht grundsätzlich am Kind zu orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und dem, was es will. Dies bedeutet auch, dass den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechendes Maß an Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens insgesamt eingeräumt wird. Individualisierung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird sie bzw. er die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet auf Grund bisheriger Lernerfahrungen im Besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen der Kinder, berücksichtigen. Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im Einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit, ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis, ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Selbstständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll die Lehrerin bzw. der Lehrer durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch jenen Kindern, die nach dem Lehrplan der Vorschulstufe unterrichtet werden. Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis des Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt. 2. Soziales Lernen Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht. In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer auch das soziale Lernen der Kinder anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten. Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben einfacher Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen. Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Kinder als Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht. Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer trachten, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen. Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden. Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen zwischen Schülerinnen, Schülern und zwischen einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern und der Lehrerin bzw. dem Lehrer über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle in der Klasse oder Lerngruppe, zum Mitleben in einer lebendigen Schulgemeinschaft und zum Verständnis für andere größere Sozialgebilde des Lebens. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Kinder unterschiedlicher Schulstufen, Kinder mit unterschiedlicher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden. 3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und zu dieser auch wieder zurückführt. Veranschaulichung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der modernen allenfalls vorhandenen Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint, soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er wird versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. 4. Konzentration der Bildung Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist. Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt. 5. Sachgerechtheit Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind. Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des “Sachrichtigen” hinzuführen. Sachgerechtheit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls einander ausschließende oder widersprechende Grundsätze. 6. Aktivierung und Motivierung In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden. Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zB durch vorbereitende Hausübungen) des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt werden. Die Kinder sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt werden. Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft die Lehrerin bzw. der Lehrer dadurch, dass sie bzw. er versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt. Die medienspezifischen Vorteile moderner Kommunikations- und Informationstechniken können zur Aktivierung und Motivierung beitragen (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule). 7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern In der Grundschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen Schulart. Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen und Schüler und hilft mit, Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden. Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen. Dies erfordert von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er sich um die bestmögliche Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers bemüht. Der Klassenraum soll sowohl als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben gestaltet sein und eine flexible Sitzordnung ermöglichen. Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, dass Arbeit und Spiel, Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen. Maßnahmen der Individualisierung bzw. inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des Forderns zu verstehen und zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass die Grundschule auch die sehr wichtige Aufgabe der Begabungsförderung erfüllt. Im Rahmen der Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen oder heterogenen Lerngruppen unterschiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien für Gruppierungen gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw. Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf das einzelne Kind. Als mögliche Verfahren bieten sich ua. an: - Unterschiede in der Aufgabenstellung (zB Anzahl der Aufgaben, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Anzahl der Wiederholungen); - unterschiedliche Sozialformen; - unterschiedliche Medien und Hilfsmittel; - unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Kinder. Die Realisierung der Individualisierung, der inneren Differenzierung und Förderung wird durch eine entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen Informations- und Kommunikationsmedien usw. unterstützt. Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen, einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen. Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird sich nicht nur im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen. Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen. Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen. 8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern. Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” sowie “Mathematische Früherziehung” genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist). So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt des Kindes berücksichtigt werden. Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen. Dies wird ua. durch den Einsatz eines Computers erleichtert. Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen. Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst behutsam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende, hilfreiche und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten. 9. Didaktische Hinweise für den zweisprachigen Unterricht Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Spracherwerb und bei der Spracherweiterung dem jeweiligen familialen Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld der Schule außerordentlich hohe Bedeutung zukommt. Das heißt, dass im unmittelbaren Umfeld des Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind und Verwendung finden. Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige Unterricht seine besondere Begründung, bezieht daraus hohe Motivation und bietet vielfältige Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung. Es sollte beachtet werden, dass auch die emotionalen, kommunikativen und emanzipatorischen Gesichtspunkte bei der behutsamen Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch zum Tragen kommen. Ausgangspunkte für methodisch-didaktische Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen bzw. Schüler und andererseits die unterschiedlichen Möglichkeiten beide Sprachen zu gebrauchen: - Beobachtung und Einschätzung der individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder; - Vertrauen in die eigene Sprechfähigkeit wecken bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider Sprachen abbauen; - Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen des Kindes herleiten (zB Einbeziehung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Großeltern, von Verwandten, außerschulischen Fachleuten; Lernanlässe außerhalb der Klasse); - didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen Umfeldes des Kindes als Grundlage für die Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe; - spontane Sprechanlässe im Schulalltag aufgreifen (Mitteilung von Gefühlen, Konflikten usw.); - die Sprache der Lehrerin bzw. des Lehrers hat Vorbildwirkung und leistet auch einen Beitrag zur Sprachentwicklung der Schülerinnen bzw. Schüler; - Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/n sowie durch eine behutsame Hinführung in Richtung der Standardsprachen; - Aufgreifen regionaler, sprachlicher und sozialer, aber auch kultureller und historischer Gegebenheiten. II. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VOLKSSCHULOBERSTUFE Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung). VIERTER TEIL GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE, DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DES FÖRDERUNTERRICHTES, DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
  10. a)Stundentafel der Vorschulstufe ____________________________________________________________________ Verbindliche Übungen/obvezne vaje Klasse ____________________________________________________________________ Religion/verouk 2 Sachbegegnung/srecanje s stvarnim svetom 1,5-2 1) Verkehrserziehung/prometna vzgoja 0,5 Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben/jezik in govor, priprava na branje in pisanje 3,5 Mathematische Früherziehung/matematicna predvzgoja 1,5 Singen und Musizieren/petje in muziciranje 1,5 Rhythmisch-musikalische Erziehung/ritmicnoglasbena vzgoja 1-1,5 1) Bildnerisches Gestalten/likovno oblikovanje 1 Werkerziehung/rocno delo 1 Leibesübungen/telovadba ) Spiel/igra ) 6-7 1) ____________________________________________________________________ Gesamtwochenstundenzahl/tedensko število ur 20 Förderunterricht/pospeševalni pouk 2) ____________________________________________________________________ 1) Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen oder Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch die Schulbehörde erster Instanz und dient insbesondere bei gemeinsamer Führung der Vorschulstufe mit der 1. bzw. 1. und 2. Schulstufe der Vermeidung von organisatorischen Problemen, die sich durch ein unterschiedliches Stundenausmaß der Vorschulstufe und den darauf folgenden Schulstufen ergeben können. 2) Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe. Bemerkungen zur Stundentafel 1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt. 2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden. 3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl nicht überschritten werden soll.
  11. b)Stundentafel der Grundschule ____________________________________________________________________ Pflichtgegenstände/obvezni Schulstufen und Wochenstunden predmeti 1. 2. 3. 4. ____________________________________________________________________ Religion/verouk 2 2 2 2 Sachunterricht/stvarni pouk 3 3 3 3 Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben/nemšcina, slovenšcina, branje, pisanje 7 7 - - Deutsch, Slowenisch, Lesen/nemšcina, slovenšcina, branje - - 7 9-11 Mathematik/matematika 4 4 4 4 Musikerziehung/glasbena vzgoja 1 1 1 1 Bildnerische Erziehung/likovna vzgoja 1 1 - - Bildnerische Erziehung, Schreiben/likovna vzgoja, pisanje - - 2 1-2 Technisches Werken/tehnicno ) oblikovanje ) Textiles Werken/tekstilno ) 1 1 2 1-2 oblikovanje ) Leibesübungen/telovadba 2 2 3 1) 3 1) ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Verbindliche Übung/obvezna vaja ____________________________________________________________________ Verkehrserziehung/prometna vzgoja x 2) x 2) x 2) x 2) ____________________________________________________________________ Gesamtwochenstundenzahl/ tedensko število ur 21 21 24 26 ____________________________________________________________________ Förderunterricht/pospeševalni pouk ____________________________________________________________________ - fächerübergreifend/ medpredmetno 1 1 1 1 - Slowenisch/slovenšcina 1 1 1 1 ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Unverbindliche Übungen/ neobvezne vaje ____________________________________________________________________ 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Chorgesang/zborovsko petje bis zu 80 Jahresstunden Spielmusik/instrumentalna glasba bis zu 80 Jahresstunden Leibesübungen/telovadba bis zu 80 Jahresstunden Darstellendes Spiel/igra bis zu 80 Jahresstunden Musikalisches Gestalten/glasbeno oblikovanje bis zu 80 Jahresstunden Bildnerisches Gestalten/likovno oblikovanje bis zu 80 Jahresstunden Lebende Fremdsprache/ýivi tuji jezik bis zu 80 Jahresstunden Interessen- und Begabungsförderung/ pospeševanje interesov in nadarjenosti bis zu 80 Jahresstunden Muttersprachlicher Unterricht/pouk v materinšcini 2-6 2-6 2-6 2-6 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Chorgesang/zborovsko petje 3) 2 2 2 2 Spielmusik/instrumentalna glasba 1 1 1 1 Leibesübungen/telovadba 2 2 2 2 Darstellendes Spiel/igra 1 1 1 1 Musikalisches Gestalten/ glasbeno oblikovanje 2 2 2 2 Bildnerisches Gestalten/ likovno oblikovanje 2 2 2 2 Lebende Fremdsprache/ýivi tuji jezik x 4) x 4) 1 1 Interessen- und Begabungsförderung/ pospeševanje interesov in nadarjenosti 2 2 2 2 Muttersprachlicher Unterricht/pouk v materinšcini 2-6 2-6 2-6 2-6 ____________________________________________________________________ 1) Die vorgesehene Wochenstundenzahl kann zwischen Grundstufe I und II getauscht werden, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. 2) Zehn Jahresstunden, die im Rahmen grundschulgemäßer Planung der Lernzeiten für die einzelnen Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert. 3) Ein bereits festgelegtes Stundenausmaß tritt an die Stelle des hier für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen vorgesehenen Stundenausmaßes. 4) 32 Jahresstunden, die im Rahmen grundschulgemäßer Planung der Lernzeiten für die einzelnen Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert. Bemerkungen zur Stundentafel 1. Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, vierter Teil, betreffend die Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule (ausgenommen die Punkte 3 und 7) gelten auch für die oben angeführte Stundentafel, soweit im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten nicht anderes bestimmt ist. 2. Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen oder Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonome Festlegung getroffen wird, erfolgt diese durch die Schulbehörde erster Instanz. 3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht (Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben bzw. Deutsch, Slowenisch, Lesen und/oder Mathematik) anzugeben. 4. Darüber hinaus ist gemäß § 16a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten. 5. In den Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache ist in der Grundschule die deutsche und die slowenische Sprache in allen Unterrichtsgegenständen in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
  12. c)Stundentafel der Volksschuloberstufe: --------------------------------------------------------------------- Schulstufen und Wochenstunden Pflichtgegenstände/ -------------------------------- obvezni predmeti 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Summe --------------------------------------------------------------------- Religion/verouk ........ 2 2 2 2 Deutsch/nemscina ....... ) Slowenisch/slovenscina . ) Geschichte und ) Sozialkunde/zgodovina ) in druzboslovje ...... ) Geographie und ) Wirtschaftskunde/ ) zemljepis in ) gospodarstvo ......... ) Mathematik/matematika .. ) Geometrisches Zeichnen/ ) geometrijsko risanje . ) Biologie und ) 26-28 28-30 29-31 29-32 Umweltkunde/biologija ) in spoznavanje okolja ) Physik und Chemie/fizika ) in kemija ............ ) Musikerziehung/glasbena ) vzgoja ............... ) Bildnerische Erziehung/ ) likovna vzgoja ....... ) Technisches Werken/ ) tehnisko oblikovanje ) *1) .................. ) Textiles Werken/ ) tekstilno ............ ) oblikovanje *1) ...... ) Ernährung und Haushalt/ ) prehrana in gospodinjstvo ........ ) Leibesübungen/telovadba ) Berufsorientierung/ poklicna orientacija .. - 0-1 0-1 1-2 1-4 *2) --------------------------------------------------------------------- Gesamtwochenstundenzahl 28-30 30-32 31-33 31-34 126 --------------------------------------------------------------------- Förderunterricht/ pospesevalni pouk --------------------------------------------------------------------- - fächerübergreifend/ medpredmetno ......... 1 1 1-2 1-2 - Slowenisch/slovenscina 1 1 1 1 --------------------------------------------------------------------- Freigegenstand/prosti predmet --------------------------------------------------------------------- Lebende Fremdsprache/ zivi tuji jezik --------------------------------------------------------------------- *1) Als alternativer Pflichtgegenstand. *2) Kann geblockt geführt werden, wobei Schulveranstaltungen zur „Berufsorientierung” bis zur Hälfte des in den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Stundenausmaßes eingerechnet werden dürfen. Die verbindliche Übung „Berufsorientierung” kann integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden. Bemerkungen zur Stundentafel 1. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. 2. Das Stundenausmaß für Religion in der geteilt geführten einklassigen Volksschule beträgt für die Untergruppe und für die Obergruppe je zwei Wochenstunden. In gleicher Weise ist die ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht in zwei Gruppen mit je zwei Wochenstunden zu teilen. 2a. Die Festlegung der Stundenausmaße in den Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonomen Festlegungen getroffen werden, finden die durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen des Landesschulrates für Kärnten erfolgten Festlegungen Anwendung. 3. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich der Förderunterricht bezieht („Deutsch”, „Mathematik” und/oder „Lebende Fremdsprache”) anzugeben. 4. Darüber hinaus ist gemäß § 16 a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten. 5. Als Freigegenstand „Lebende Fremdsprache” ist jene Lebende Fremdsprache (ausgenommen Slowenisch) anzubieten, die für die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler Pflichtgegenstand ist, wobei das für diesen Pflichtgegenstand vorgesehene Stundenausmaß maßgeblich ist. Der Besuch dieses Freigegenstandes ist im Rahmen des Pflichtgegenstandes zulässig. 6. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bei Vorliegen folgender Bedingungen bis zu sechs Wochenstunden in zusätzliche Angebote umgewandelt werden: - außerordentlich schwierige regionale Bedingungen (zB Erreichbarkeit der Schule) und - ausreichende Nachfrage nach zusätzlichen Angeboten und - Vorliegen eines anspruchsvollen Konzeptes, das der Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schüler und der Steigerung der Vielfalt der Angebote, auch in Form eines wohnortnäheren Unterrichts, dient. 7. Im übrigen gelten die Bemerkungen zur Stundentafel der Hauptschule sinngemäß. FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
  13. a)Katholischer Religionsunterricht Die Lehrpläne für den Religionsunterricht an den im Minderheiten-Schulgesetz erwähnten Volksschulen sind gleich den allgemeinen Lehrplänen für den Religionsunterricht an Volksschulen (Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, fünfter Teil lit. a in der jeweils geltenden Fassung).
  14. b)Evangelischer Religionsunterricht Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil lit.
  15. b)in der jeweils geltenden Fassung.
  16. c)Altkatholischer Religionsunterricht Die im Rahmen der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134 (Anlage A, fünfter Teil lit.
  17. c)in der jeweils geltenden Fassung, bekanntgemachten Lehrpläne für den altkatholischen Religionsunterricht an Volksschulen sind in Anwendung zu bringen. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist auf die sprachliche Differenzierung Rücksicht zu nehmen.
  18. d)Israelitischer Religionsunterricht Siehe Bekanntmachung, BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil lit.
  19. d)in der jeweils geltenden Fassung. SECHSTER TEIL BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, sechster Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist. SIEBENTER TEIL BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE) UND DER VOLKSSCHULOBERSTUFE In der Grundschule gelten für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht auf den ersten vier Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist. In der Volksschuloberstufe gelten für Deutsch, Lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches Werken, Textiles Werken, Ernährung und Haushalt und Leibesübungen sowie Berufsorientierung die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil. A. GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE) Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben/Deutsch, Slowenisch, Lesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Deutsch- und Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler - unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen - in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern. Im Einzelnen geht es darum, in Deutsch und Slowenisch - das Gefühl der Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe zu entwickeln bzw. tolerantes Verhalten zu wecken und zu fördern; auch bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen; - die individuellen Sprachen des Kindes zur jeweiligen Standardsprache zu erweitern; auch bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen; - den Schülerinnen und Schülern durch Sprache die Herstellung einer Beziehung zur unmittelbaren Umgebung zu ermöglichen; - Einsichten in die Sprachen des Lebens- und Kulturraums der Schülerinnen und Schüler im Sinne des interkulturellen Lernens zu erlangen; - den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen; - einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur beider Sprachen gewinnen zu lassen; - durch Vergleiche Ähnlichkeiten und Unterschiede von Sprachen aufzuzeigen und auf ihre Rolle in der Kommunikation hinzuweisen; - zum Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen anzuregen; - einen kreativen Sprachgebrauch zu ermöglichen und zu fördern; - einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die in zunehmendem Maße zu selbstständigem Bildungserwerb befähigen. Der Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen gliedert sich in folgende Teilbereiche: - Sprechen/Ustno sporocanje - Lesen/Branje - Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I) - Verfassen von Texten/Pisno sporocanje - Rechtschreiben/Pravopis - Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen und ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht. Dies gilt auch für den die Grundleistungen der Kinder sichernden Lehrplanteil “Elementarer Spracherwerb”, der ebenfalls in die oben angeführten Teilbereiche zu integrieren ist. Auf der Grundstufe II wird der Teilbereich Schreiben (pisanje) dem Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung (likovna vzgoja) zugeordnet, die übrige Gliederung in Teilbereiche bleibt unverändert. Sprechen/Ustno sporocanje: Sprechen ist einer der wichtigsten Teilbereiche des Deutsch- und Slowenischunterrichts, gliedert sich in fünf Aufgabenfelder und umfasst grundlegende und langfristige Ziele. Wesentliche Aufgabe des Teilbereiches Sprechen ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur mündlichen Kommunikation in beiden Sprachen allmählich zu erhöhen und sie zu einem möglichst sicheren Gebrauch beider Standardsprachen zu führen. Es sind natürliche Sprechsituationen zu schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch der slowenischen Sprache spontan bedienen. Lesen/Branje: Der zweisprachige Leseunterricht auf der Grundstufe I hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die grundlegende Lesefertigkeit zu vermitteln und damit die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten zu ermöglichen. Zunehmend erfahren die Schülerinnen und Schüler das Lesen im Sinne des interkulturellen Lernens als einen bedeutenden Zugang zu beiden Kulturen im Land, insbesondere als ein wesentliches Mittel zur Informationsgewinnung und zur Unterhaltung. Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können. Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen. Schreiben (nur Grundstufe I)/Pisanje (samo za osnovno stopnjo I): Aufgabe des Schreibunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Gebrauch grundlegender konventioneller grafischer Zeichensysteme anzuleiten. Dabei sollen sie erfahren, dass Schreiben eine Form der Kommunikation und Dokumentation ist. Im Besonderen soll der Schreibunterricht zur sicheren Beherrschung beider Schriftsysteme führen. Verfassen von Texten/Pisno sporocanje: Im Teilbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben in beiden Sprachen zunehmend selbstständig schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB Wünsche, Fragen; auf der Grundstufe II auch sachbezogen. Rechtschreiben/Pravopis: Aufgabe des Rechtschreibunterrichts in beiden Sprachen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu normgerechtem Schreiben zu motivieren, grundlegende Rechtschreibkenntnisse zu vermitteln und in der Folge ihr Rechtschreibkönnen kontinuierlich zu erweitern, sie zum Erkennen und Anwenden einfacher Regeln zu führen und ihnen eine möglichst geläufige Nachschlagetechnik zu vermitteln. Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika: Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es, allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur beider Sprachen zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern. Lehrstoff: Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe) Sprechen/Ustno sporocanje Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten: beim Erzählen, Mitteilen, Zuhören - beim Erzählen und Mitteilen anderer bewußt zuhören und sich zu Gehörtem äußern können; beim situationsbezogenen Sprechen - in verschiedenartigen Situationen sprachlich angemessen handeln; beim Gespräch - sich in verschiedenen Gesprächsformen beim Sprechen, Hören und Verstehen einander zuwenden; - einsehen, daß Miteinander-Sprechen geregelt werden muß und daher einfache Gesprächsregeln zu vereinbaren und zu beachten sind; - in der Schule erworbene Sprechformen und sprachliche Mittel allmählich auch im Gespräch anwenden; bei der Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit) - den Wortschatz auf verschiedenen Ebenen (Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe usw.) erweitern; - über häufig gebrauchte Satzmuster verfügen und allmählich zur Standardsprache hingeführt werden; bei der Sprechübung (Deutliches Sprechen) - Laute richtig bilden sowie Wörter und Texte gut artikulieren können; - ausdrucksvoll sprechen können. Erzählen, Mitteilen, Zuhören: Motivation In einer entspannten Atmosphäre Freude und Bereitschaft zum Erzählen, Mitteilen und Zuhören entwickeln Geeignete Situationen aufgreifen oder schaffen, die zum Erzählen anregen Erlebnisse, Beobachtungen und Von persönlichen Erlebnissen, Gefühle mitteilen Ereignissen, Beobachtungen usw. erzählen Zu Bildern und Bildgeschichten sprechen Eigene Gefühle und Empfindungen sowie die anderer wahrnehmen und verstehen, zB durch Trösten, Beruhigen und dergleichen verbal Hilfe anbieten Spielerischer, kreativer Umgang Laut- und Wortspielereien, mit Sprache Reimbasteleien ua. mehr versuchen Namen, Begriffe, Geschichten usw. erfinden und verändern Zuhören Dem Erzählen des Lehrers zuhören und daraus Anregungen für das eigene Erzählen gewinnen, dem Erzählen der Mitschüler aufmerksam zuhören Die Aufnahmebereitschaft und -fähigkeit durch geeignete Erzählsituationen (Erzählkreis, regelmäßige Erzählzeiten vorsehen, eventuell Aufmerksamkeitsübungen und dergleichen) wecken und fördern Gehörtes (zunächst ohne Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit) wiedergeben Sich zu Gehörtem äußern (zB Fragen stellen) Situationsbezogenes Sprechen: In einfachen Sprechsituationen Sprechsituationen aufgreifen, Erfahrungen sammeln, Situationen spielerisch erproben, zB sprachlich bewältigen - begrüßen, verabschieden, sich entschuldigen - sich erkundigen bzw. Auskunft geben - Vorschläge äußern (Sitzordnung, Pausengestaltung, Spiele, Freizeitgestaltung) Gespräch: Hinführen zum Gespräch; Spielerische Formen des Vorformen des Gesprächs Miteinander-Sprechens und Festigen des erworbenen Wortschatzes (zB Kennenlernen, Rate- und Fragespiele, Zuhörspiele und Spiele zur Weitergabe des Wortes) Spiele, die im Besonderen zum Gebrauch der slowenischen Sprache motivieren Einfache Kommunikationsformen (Weiterrufen in der Sprechkette, Erzählkreis usw.) Schrittweises Sichern einfacher Formen des Ansprechens, Anknüpfens, Weiterführens und dergleichen Schulung des Hörens und Vom Wahrnehmen über das bewußte Verstehens Hinhören und Zuhören zum Aufeinander-Hören Einsehen, Vereinbaren und Die Wichtigkeit von Gesprächsregeln Beachten einiger wichtiger einsehen bzw. vereinbaren und Gesprächsregeln beachten (zB das Wort weitergeben, den Sprecher ansehen und ihm zuhören, ihn ausreden lassen, den Sprecher nicht auslachen, wenn er Unpassendes, Unverständliches sagt oder sich in der jeweils anderen Sprache äußert, seine eigene Meinung begründen können) Hinführen zu verschiedenen Partner-, Gruppen- und Gesprächsformen Kreisgespräche zu Themen aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich der Kinder oder aus Sachbegegnungen oder über das Miteinander-Sprechen selbst (zB Kasper-Spiele und Kartenspiele zur Gesprächserziehung) Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit): Wortschatz erweitern und Über Gegenstände, Bilder und differenzieren ähnliches sprechen; Tätigkeiten, Geräusche, Beobachtungen usw. sprachlich darstellen Vorhandene sprachliche Elemente zu neuen Worteinheiten zusammenfügen und deren Bedeutung suchen Die Bedeutung von Wörtern umgrenzen, inhaltlich bestimmen, zB durch zugehörige Gegenwörter (groß/klein) oder durch kleine sprachliche Felder Richtige Satzmuster üben Sätze mit gleichem Satzbau analog bilden Üben von Satzmustern, die häufig fehlerhaft verwendet werden, insbesondere Fehlformen, die sich aus dem Unterschied zwischen Mundart- und Standardsprache ergeben Sprechübung (Deutliches Sprechen): Natürlich und ausdrucksvoll Fördern und Verstärken des sprechen natürlichen Sprechens der Kinder Sprache ausdrucksvoll gestalten (zB Emotionen, Meinungen, Interessen durch sprachliche Ausdrucksmittel unterstützen, zB etwa mittels Rollenspiel) Deutlich sprechen Bewußtes Beachten der Artikulation beim Sprechen; Zungenbrecher und ähnliche Texte artikuliert nachsprechen; Sprachspiele, lautliche Eigenheiten beider Sprachen beachten lernen Übungen zur Lautunterscheidung in deutscher (zB Singen - sinken, reden - retten, Liebe - Lippe) sowie in slowenischer Sprache (zB pod - pot, ziv - siv, kosa - koza, svet - cvet) Texte nachgestaltend und Sprechen von Reimen, Versen und sinngestaltend sprechen Gedichten; Reimwörter finden Verse und kurze Gedichte frei vortragen Mundart - Standardsprache Mundart und Standardsprache im Deutschen und Slowenischen vergleichen; Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellen Lesen/Branje Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe - eine möglichst anhaltende Lesemotivation entwickelt haben; - in der Lage sind, altersgemäße, dem sprachlichen Vermögen entsprechende Texte in beiden Sprachen in gemischter Antiqua geläufig zu lesen; - den Sinn dieser Texte erfassen können; - sich mit Texten in einfacher Weise auseinandersetzen können. Erstlesen (Grundleistungen): Den nachfolgend genannten Grundleistungen kommt als Voraussetzung für den Erstleseunterricht im engeren Sinn besondere Bedeutung zu (siehe dazu auch diesbezügliche didaktische Grundsätze). Lesemotivation Permanente und gezielte Maßnahmen zur Weckung des Lesewillens und zur Erhaltung der Lesefreude in beiden Sprachen Sprachförderung Umfassende und gezielte Maßnahmen zur Sprachentwicklung; wechselseitige Unterstützung von mündlichem Sprachunterricht und Lesenlernen Sprechmotorik Artikulierendes Sprechen, Beobachten der Lautbildung Akustische Gliederungs- und Gehörte Sprache in Wörter gliedern; Merkfähigkeit Wörter von ähnlich klingenden anderen unterscheiden und später wiedererkennen; Einzellaute erkennen, von anderen unterscheiden und später wiedererkennen; einfache Reime erkennen, sich merken, selbst bilden Im Slowenischen besonders auf die richtige Aussprache des „l” (zB als /u/ am Wortende) achten; die unterschiedliche Aussprache der stimmhaften und stimmlosen Konsonanten sowie die labiodentale Aussprache des „v” als /w/ vor Vokalen und als /u/ in allen anderen Positionen einüben Visuelle Gliederungs- und Auf Bildern Einzelheiten erkennen Merkfähigkeit und später wiedererkennen; die Gliederung von gedruckten und geschriebenen Texten in Wörter wahrnehmen, einige Wörter von anderen unterscheiden und später wiedererkennen Symbolcharakter der Schrift und Erfassen, daß Schrift und andere anderer Zeichen Zeichen (zB Verkehrszeichen) etwas bedeuten und daß man ihre Bedeutung durch „Lesen” finden kann Grundlegende Begriffe Wort, Laut, Schrift, Buchstabe; links, rechts, oben, unten, vorne, hinten und dergleichen Erstleseunterricht (Lehrgang): Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Erstleseunterricht im eigentlichen Sinn der Grundstufe I mehrere Teilschritte, wobei ihre Reihenfolge keine bindende methodische Abfolge ausdrückt. Übungen zum akustischen, Durchgliedern von Sätzen in Wörter sprechmotorischen und Ähnlich klingende Wörter sprechen, visuellen Durchgliedern von vergleichen und unterscheiden Laute Sätzen und Wörtern und Lautgruppen heraushören und sprechen Gleiche Buchstaben in verschiedenen Wörtern feststellen, von anderen unterscheiden und kennzeichnen Durchgliedern von Wörtern durch Ab- und Aufbauübungen Laute und Buchstaben austauschen und neue Wörter entstehen lassen Erfassen der Laut-Buchstaben - In vielseitigen Übungen jedem Zuordnung in ihren verschiedenen Buchstaben den ihm entsprechenden Varianten und Qualitäten; Laut zuordnen und artikulieren (zB Beherrschen der Buchstaben Buchstaben suchen, feststellen, benennen, sortieren, unterscheiden usw.) Bestimmte Buchstaben auch für mehrere Laute anwenden (zB in sehen und Straße, reka und pes, mlin und bil) Unterschiedliche Buchstaben bzw. Buchstabengruppen für den gleichen Laut einander zuordnen (zB Großbuchstaben - Kleinbuchstaben) Speichern und Wiedergeben von Einprägen von ausgewählten Wörtern Wörtern und Buchstabengruppen durch oftmaliges Anbieten ihres Schrift- und Klangbildes und sprechmotorisches Wiedergeben Übungen zum raschen Wiedererkennen von Wörtern und Buchstabengruppen Aufbauendes Zusammenlesen Aufbauendes Zusammenlesen zunächst von bekannten, dann von unbekannten Wörtern; Erfassen ihrer Bedeutung Nonsenswörter aufbauen und lesen Vielfältige Auf- und Abbauübungen Durch Austauschen, Weglassen und Hinzufügen von Buchstaben bei bekannten und später bei unbekannten Wörtern die Bedeutung eines Wortes verändern In neuen Wörtern bekannte Elemente auffinden und als Lesehilfe verwenden Sätze mit bekannten und neu gelernten Wörtern bauen und umbauen Erfassen ihrer Bedeutung bzw. ihrer Bedeutungsänderung Weiterführendes Lesen: Steigerung der Lesesicherheit Vielfältige Übungen zur guten und der Lesegeläufigkeit in Aussprache beiden Sprachen Überschauendes Lesen von Texten in immer größeren Sinnschritten, zB durch Übungen im „Blitzlesen” Beachtung der wichtigsten Satzzeichen Übungen zum sinnerfassenden Vom lauten zum stillen Lesen von Lesen Texten Beantworten von Fragen zum gelesenen Text Unterscheiden von Wichtigem und Unwichtigem Schriftliche Anweisungen, Aufforderungen und ähnliches verstehen Begegnung mit literarischen Umweltgeschichten, Märchen, Texten in möglichst natürlichen Kinderlyrik sowie kurze Lesesituationen dramatische Szenen aus dem literarischen Schaffen und dem Volksgut beider Kulturkreise usw. Einbeziehung von Privatlektüre Erste Übungen zum Literarische Texte mit besonderer partnerbezogenen Berücksichtigung der heimischen sinngestaltenden Lesen Literaturschaffenden beider (Vorlesen) von vorgeübten Sprachen Texten in natürlichen Gebrauchstexte, zB Anleitungen, Lesesituationen Einladungen, Aufforderungen, Hinweise, Anordnungen, Anfragen, Listen, Notizen Eigene Niederschriften und Niederschriften von Mitschülern lesen Anbahnung selbständiger Gespräche und Diskussionen zur Auseinandersetzung mit Texten Sinnverarbeitung verschiedener Art Stellungnahme, Vergleiche, Gegenüberstellungen, Veränderungen und phantasievolle Weiterführung usw. Schreiben/Pisanje Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe - Buchstaben, Ziffern und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form aus der Vorstellung schreiben können (dies schließt nicht aus, daß die Schüler mit dem Schreiben der Druckschrift vertraut gemacht werden); - kurze Texte gut lesbar - auch aus der Vorstellung - schreiben können; - Ansätze zu einer geläufigen Schrift erkennen lassen. Der Schüler soll seine Grundvoraussetzungen für das Schreibenlernen festigen und zumindest in folgenden Teilbereichen weiterentwickeln: Schreibmotivation Freude am grafischen Gestalten, am möglichst genauen Ausführen von grafischen Formen, an der gelungenen Verständigung durch grafische Zeichen Training der für das Schreiben Lockerungsübungen, insbesondere bedeutsamen Grob- und für die Schulter-, Arm-, Hand- Feinmotorik und Fingermuskulatur; auch beidhändige Übungen; Fingerspiele und anderes Bewegungsabläufe von der Grobmotorik in Richtung Feinmotorik überführen; Kräftigungsübungen für die Hand- und Fingermuskulatur (Kneten, Falten, Formen, Biegen, Reißen und dergleichen) Grundlegendes Im Zusammenhang mit dem Training Begriffsverständnis für der Grob- und Feinmotorik: auf, ab, Bewegungsrichtungen und hinaus, hinunter, nach links, nach Bewegungsformen rechts, schräg; in der Mitte, oberhalb, unterhalb, gerade, eckig, rund, spitz Schulung der Vorgegebene einfache und Auge-Hand-Koordination zusammenhängende Bewegungsabläufe übernehmen und möglichst genau nachvollziehen Vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen übernehmen und möglichst genau nachvollziehen Bewegungen aus der Vorstellung möglichst genau nachvollziehen Übungen in kleiner werdenden Spurvorlagen Schreibhaltung; verschiedene Hilfen und Hinweise zur Körper- Schreibwerkzeuge und und Handhaltung Schreibmaterialien gebrauchen Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Schreibgeräten auf unterschiedlichen Schreibflächen sammeln Die Grundformen der Formelemente und Grundformen der Ausgangsschrift nachbilden und Schreibbewegung üben, zB Aufstrich, schreiben Abstrich, Waagrechte, Parallele, Spitze, Arkade, Girlande, Oval, Schleife Das Zeichenverständis (Anm.: Einfache Zeichen (zB richtig: Zeichenverständnis Verkehrszeichen, Symbole) vorbereiten) darstellen und ihre Aussage verbalisieren Bei diesen Übungen werden Leistungsunterschiede deutlich erkennbar. Sie geben Hinweise, in welchen Teilbereichen die einzelnen Schüler individuell zu fördern sind. Auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen Schreiben-, Lesen- und Rechtschreiblernen ist zu achten, wobei aber auch den unterschiedlichen Lernfortschritten der Kinder in diesem Bereich Rechnung zu tragen ist. Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Schreibunterricht der Grundstufe I folgende Bereiche: Buchstaben und Ziffern Aus Form- und Bewegungselementen formgerecht und im richtigen entstehen Buchstaben und Ziffern; Bewegungsablauf ausführen Wechseln von Schriftgröße und Schreibgerät Wörter und Sätze gut lesbar ab- Buchstaben zu Wörtern und Sätzen und aufschreiben zusammenfügen; dabei Schreiben als sinnvolle Tätigkeit erfahren; Selbstgeschriebenes stets auch lesen Bei der Schulschrift: Zeigen und Beschreiben schwieriger Bewegungsabläufe, zB Richtungswechsel, Buchstabenverbindungen Wörter zunehmend als Ganzes abschreiben; Hinführen zum Aufschreiben (Schreiben aus der Vorstellung) Schreibabläufe zunehmend Allmähliches Beschleunigen des automatisieren Bewegungsablaufes, zB durch Nachfahren von Buchstabenverbindungen und kurzen Wörtern Schreibbewegungen automatisieren, damit Schrift frei verfügbar wird Formgerechtes und geordnetes Formale Ordnungen beim Schreiben Schreiben einhalten; zB Steilheit des Schriftwinkels, Verhältnis der Ober-, Mittel-, Unterlängen; gleiche Wortabstände und Zeilenabstände; Rand beachten Die Beziehungen zwischen Druckschrift und Schulschrift Druckschrift und miteinander vergleichen; auf der Schulschrift 2. Schulstufe Wörter und kurze Texte von Druckschrift in die Schulschrift übertragen Verfassen von Texten/Pisno sporocanje Als Schwerpunkt der einzelnen Aufgabenfelder können bis zum Ende der 2. Schulstufe angesehen werden: - Freude am Verfassen von Texten in beiden Sprachen entwickeln; - Mitteilungen, Wünsche, Fragen, Antworten und dergleichen niederschreiben; - eigene Erlebnisse, Beobachtungen und ähnliches in kurzen Sätzen aufschreiben; - über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte schreiben. Vorbereitende und begleitende Das mündliche Erzählen und Übungen zum Verfassen von Mitteilen der Schüler allmählich Texten in die Form kurzer schriftlicher Texte lenken Vorgegebene kurze Texte, aber auch einzelne Sätze und Wortgruppen abschreiben und diese gelegentlich auch ohne Vorlage aufschreiben - Wichtiges von weniger Ungeordnet vorgegebene Wörter zu Wichtigem bzw. Unwichtigem einem Satz, ungeordnet vorgegebene unterscheiden Sätze zu einem sinnvollen Text ordnen Passende Überschriften zu einfachen Geschichten, zu Bildern ua. finden und schreiben Die inhaltlichen Aussagen einer Bildfolge in Sätzen ausdrücken - Vorgegebene Textteile ergänzen ZB zu einer Geschichte einen Schluß finden - Situationsbezogene Formulierungsübungen Im Bereich des Wortschatzes und der Satzstrukturen typische Sprachmuster beider Sprachen berücksichtigen - Einfache schriftliche Muster ZB Beschriften von Heften und funktionsgerecht anwenden Büchern; Adressen auf Grußkarten; Bücherlisten - Gemeinsames Erarbeiten eines ZB zu einem Ereignis, Bild Textes Texte verfassen Selbständig verfaßte Niederschriften können anfangs nur aus einem Wort, einer Wortgruppe oder einem kurzen Satz bestehen. Sie werden im allgemeinen erst allmählich (etwa auch durch das gemeinsame Verfassen von Texten) auf zwei oder mehrere kurze Sätze erweitert. Beim Verfassen von Texten ist - von der ursprünglich starken Ichbezogenheit des kindlichen Schreibens ausgehend - darauf hinzuarbeiten, daß allmählich eine oder mehrere vorwiegende Schreibabsichten berücksichtigt werden: - andere unterhalten oder Anteil nehmen lassen (zB eigene Erlebnisse aufschreiben, damit sie andere lesen können) - andere informieren (zB durch Mitteilungen, durch einfache Beschreibungen) - an andere appellieren (zB durch Bitten, Wünsche, Anfragen, Einladungen, Grüße) - sich etwas notieren (zB Merkzettel, Verzeichnis) Rechtschreiben/Pravopis Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe - einen begrenzten Wortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen; - sich einiger Strategien bedienen können, um zu normgerechtem Schreiben zu gelangen; - einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, der Interpunktion und der Trennung erworben haben. Motivation Das Bemühen um normgerechtes Schreiben wecken und fördern Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes - Auswahl des Wortschatzes Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf spätere Analogie- und Regelbildungen - Wörter durchgliedern Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen zwischen Lautung und Schreibung entdecken In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen (Verdopplungen, Endungen ua.) - Wörter einüben Wörter, Wortgruppen und kurze Sätze abschreiben und aufschreiben Den erarbeiteten Wortschatz in verschiedenen sprachlichen Zusammenhängen anwenden Von gesicherten Wörtern zur Beispiele: Schreibung anderer Wortformen Straße - Straßen bzw. anderer Wörter gelangen Baum - Bäume (Stammprinzip im Deutschen; kalt - kälter Wortfamilien) gehen - geht essen - isst fahren - mitfahren - wegfahren Bahn, Autobahn, Eisenbahn Stange - Stängel Primeri: cesta - ceste drevo - drevesa lep - lepsi hoditi - hodi jesti - je peljati - pripeljati - odpeljati cesta, cestar, avtocesta; Besonderheiten der Rechtschreibung: - Großschreibung Aus vielen Analogiebildungen erfassen, dass - im Deutschen alle Namenwörter, im Slowenischen nur die Eigennamen groß zu schreiben sind, - das erste Wort im Satz und das erste Wort einer Überschrift in beiden Sprachen groß zu schreiben sind - Interpunktion Die Satzschlusszeichen Punkt, Fragezeichen und Rufzeichen in leicht erfassbaren Beispielen richtig anwenden - Trennung Einfache Zusammensetzungen in einzelne Wörter trennen In einfachen Fällen: Wörter nach Sprechsilben trennen (razzlogovanje) Unterstützende Strategien beim Rechtschreibenlernen: - akusto - sprechmotorisch Deutlich artikulierendes Sprechen in schriftnaher Überlautung als gelegentlich mögliche Hilfe zum normgerechten Schreiben erkennen können Beim Schreiben leise mitsprechen - visuell - schreibmotorisch Sich durch Lesen und Schreiben normgerechte Schreibungen einprägen Wörter zunehmend aus der Vorstellung aufschreiben - erstes Rechtschreibwissen Elementare Einsichten in die anwenden Regelhaftigkeit der Rechtschreibung anwenden - Hilfen für das Rechtschreiben Den Lehrer, auch Eltern und Mitschüler um Auskunft bitten Einführung in den Gebrauch des Wörterbuchs; das Wörterbuch und andere schriftliche Unterlagen verwenden Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe - Interesse am bewußten Umgang mit beiden Sprachen entwickeln. Einsicht in Sprache durch Im Zusammenhang mit dem Entdecken, Vergleichen und Erstleseunterricht können viele Betrachten sprachliche Erscheinungen (in den Bereichen Satz, Wort, Buchstabe) bewußtgemacht werden, zB die

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.