Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Bundesrecht Bundesrecht www.ris.bka.gv.at Seite 64 von 64 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 661/1993 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 283/2003 §/Artikel/Anlage Anl. 2 Inkrafttretensdatum 01.09.2003 Außerkrafttretensdatum 23.12.2003 Beachte Gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 5, BGBl. Nr. 661/1993 und § 5, BGBl. II Nr. 571/2003)
- 2003 (I. Jahrgang)
- 2003 (II. bis V. Jahrgang) Text Anlage 2 -------- HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) --------------------------------------------------------------------- Wochenstunden Lehrver- A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich- tungs- I. II. III. IV. V. gruppe --------------------------------------------------------------------- KERNBEREICH
- Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
- Deutsch .................... 3 3 2 2 3 (I)
- Englisch ................... 3 3 3 3 3 (I)
- Zweite lebende Fremsprache *3) ............ 3 3 3 3 3 (I)
- Geschichte und Kultur ...... - - 2 2 2 III
- Wirtschaftsgeographie ...... - - 2 2 2 III
- Musikerziehung *1) ......... 1
(1)
(1)
(1)
(2)(IVa) 8. Bildnerische Erziehung *1) . 1
(1)
(1)
(1)
(2)(IVa) 9. Psychologie und Philosophie - - - 2 2 III 10. Biologie und Ökologie ...... - 2 2 - 2 III 11. Mathematik und angewandte Mathematik ...... - 2 2 2 2 I 12. Chemie ..................... 2 2 - - - (III) 13. Physik ..................... - - 2 - - (III) 14. Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 2 2 2 II 15. Rechnungswesen *2) ......... 3 3 2 3 2 I 16. Wirtschaftsinformatik ...... 1 - - - 1 I 17. Textverarbeitung und Publishing *2) .... 3 2 2 - - III 18. Politische Bildung und Recht - - - 2 2 III 19. Ernährung .................. 2 2 - - - III 20. Küchenführung und Servierkunde *2) ....... 4 4 4 4 - IV 21. Angewandte Betriebsorganisation *2) ... - - - 2 - II 22. Kreatives Gestalten ........ 3 - - - - IVa 23. Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 (IVa) --------------------------------------------------------------------- Wochenstunden Lehrver- Jahrgang Summe pflich- tungs- I. II. III. IV. V. gruppe --------------------------------------------------------------------- ERWEITERUNGSBEREICH
- a)Ausbildungsschwerpunkte *4) Dritte lebende Fremdsprache *3) - - 3 2 3 I Fremdsprachen und Wirtschaft *3) ................ - - 3 2 3 I Umweltökonomie ................ - - 3 2 3 II Ernährungs- und Betriebswirtschaft ............ - - 3 2 3 II Betriebsorganisation und Wirtschaftsleitung ............ - - 3 2 3 III Humanökologie ................. - - 3 2 3 III Sozialverwaltung .............. - - 3 2 3 III Kulturtouristik ............... - - 3 2 3 III Gesundheit und Soziales ....... - - 3 2 3 III Medieninformatik .............. - - 3 2 3 I
- b)Schulautonome Pflichtgegenstände *4) ........ 2 2 2 2 2 Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß .... *5) Seminare: Fremdsprachenseminar *3) ...... I Betriebsorganisatorisches Seminar I Allgemeinbildendes Seminar .... III Fachtheoretisches Seminar ..... III Praxisseminar ................. IV --------------------------------------------------------------------- Gesamtwochenstundenzahl 32- 32- 32- 32- 32- 175 *6) 38 38 38 38 38 --------------------------------------------------------------------- B. Pflichtpraktikum 12 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. --------------------------------------------------------------------- C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4) Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik .................... 1 1 1 1 1 5 V Chorgesang .................... 1 1 1 1 1 5 V --------------------------------------------------------------------- D. Fakultatives Praktikum 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang. --------------------------------------------------------------------- E. Förderunterricht *4) Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch ......................
(2)
(2)
(2)
(2)(-)
(8)(I) Englisch .....................
(2)
(2)
(2)
(2)(-)
(8)(I) Zweite lebende Fremdsprache ..
(2)
(2)
(2)
(2)(-)
(8)(I) Mathematik und angewandte Mathematik ................... (-)
(2)
(2)
(2)(-)
(6)I Rechnungswesen *2) ...........
(2)
(2)
(2)
(2)(-)
(8)I Textverarbeitung *2)..........
(2)
(2)
(2)(-) (-)
(6)III --------------------------------------------------------------------- *1) alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang. *2) mit Computerunterstützung. *3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. *4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). *5) wie der jeweilige Pflichtgegenstand. *6) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt III. _____________________________________________________________________ II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 70 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen. Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen. Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden. Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN IIIa. Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen. IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten. Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden: 1. Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen. 2. Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden. 3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig. IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend adaptiert werden. IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden. Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen. Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen. Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil. Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a)Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
- b)Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c)Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
- d)Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e)Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f)Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g)Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h)Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i)Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j)Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Pflichtgegenstände 2. DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können; - die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein; - mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können; - sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können; - sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln; - Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können; - Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können; - Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein. Lehrstoff: I. Jahrgang: Normative Sprachrichtigkeit: Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze). Mündliche Kommunikation: Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat. Lesen und Vortragen von Texten. Schriftliche Kommunikation: Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung). Kreatives Schreiben. Literarische Texte und kulturelle Bezüge: Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers (Motive, Themen, formale Aspekte von Texten). Literarische Gattungen. Medien: Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien). II. Jahrgang: Mündliche Kommunikation: Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten. Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Schriftliche Kommunikation: Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung). Analysieren, Argumentieren, Appellieren. Kreatives Schreiben. Literarische Texte und kulturelle Bezüge: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten). Medien: Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien). Werbung und Konsumverhalten. III. Jahrgang: Normative Sprachrichtigkeit: Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel. Mündliche Kommunikation: Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten. Schriftliche Kommunikation: Analysieren, Argumentieren, Appellieren. Kreatives Schreiben. Literarische Texte und kulturelle Bezüge: Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur. Medien: Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung). IV. Jahrgang: Mündliche Kommunikation: Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement. Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch). Schriftliche Kommunikation: Facharbeit. Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren, Kommentieren. Kreatives Schreiben. Literarische Texte und kulturelle Bezüge: Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur. Medien: Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten. Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung). V. Jahrgang: Mündliche Kommunikation: Referat. Diskussion. Interview. Präsentation. Gesprächs- und Fragetechnik. Schriftliche Kommunikation: Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren, Kommentieren. Interpretation und Textkritik. Freies Gestalten. Literarische Texte und kulturelle Bezüge: Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit. Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und Themenbereichen. Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird. Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler. Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen. Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch Exkursionen gefördert. Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen. Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System. Übungen im kreativen Schreiben schulen das Verständnis für unterschiedliche Sprachformen und führen zu individueller Stilbildung. Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden. Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen. Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an. Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien” fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf und Studium vor. Schularbeiten: I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten; III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten; V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 3. ENGLISCH Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können; - Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können; - das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt; - Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können; - wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist; - zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein; - zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein. Lehrstoff: I. Jahrgang: Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers. Aktuelle Themen. Situationen des täglichen Lebens. Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen. II. Jahrgang: Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers. Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis. Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen. III. Jahrgang: Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich. Kulturleben. Aktuelle Themen. Restaurant, Gastronomie, Rezeption. Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis. Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro. Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen. Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz). IV. Jahrgang: Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft. Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt. Wirtschaftsräume, internationale Organisationen. Aktuelle Themen. Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro. Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache: Strukturen, Wort- und Phrasenschatz. V. Jahrgang: Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele - Public Relations, Marketing. Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache: Strukturen, Wort- und Phrasenschatz. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind - der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, - die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, - der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe. Ein vielfältiges Angebot von Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig. Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist. Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu. Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Pflichtpraktikum auch im Ausland, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers. Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus. British English und American English sind als gleichwertig anzusehen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte. Schularbeiten: I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten; V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können; - die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können; - das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können; - politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind; - gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können; - Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können; - die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten. Lehrstoff: I. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Einfache Situationen aus dem Alltag. Aktuelle Themen. Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen. II. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem beruflichen Umfeld. Aktuelle Themen. Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen. III. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt. Aktuelle Themen. Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen. Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz). IV. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen. Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache. Aktuelle Themen. Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache: Strukturen, Wort- und Phrasenschatz. V. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen. Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische und soziale Themen. Aktuelle Themen. Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache: Strukturen, Wort- und Phrasenschatz. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind - der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben, - die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, - der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit. Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu. Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis. Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu. Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen insbesondere - der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr; - Unterrichtsprojekte; - der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum; - individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz; - Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum. Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte. Schularbeiten: I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten; V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 5. GESCHICHTE UND KULTUR Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können; - Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können; - aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können; - die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen; - zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein; - die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein. Lehrstoff: III. Jahrgang: Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden). Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters. Mittelalter: Kultur und Gesellschaft im Feudalismus. Weltreiche des Glaubens. Vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich. Entwicklungen in Österreich. Frühe Neuzeit: Erfindungen und Entdeckungen. Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft (Renaissance, Humanismus, Reformation). Entwicklungen in Österreich. Zeitalter des Absolutismus: Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion. Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko). Entwicklungen in Österreich. IV. Jahrgang: Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen: Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution. Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung. Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier), Wissenschaft und Technik. Entwicklungen in Österreich. Zeitalter des Imperialismus: Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg. Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau). Ideologien und politische Bewegungen. Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur. Entwicklungen in Österreich. Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg: Russische Revolution. Neuordnung Europas. Österreich in der Ersten Republik. Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien. Internationale Organisationen. Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg. Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur. Entwicklungen in Österreich. V. Jahrgang: Zeitalter des Pluralismus: Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde). Einigung Europas. Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte, Nord-Süd-Konflikt. Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik). Kultur als Wirtschaftsfaktor. Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität). Welt im Umbruch: Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft. Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration. Migrationsprobleme. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart. Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen. Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert. Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen. 6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen; - die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können; - über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen; - die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können; - über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können; - ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können; - einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können; - individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können; - die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können; - bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken. Lehrstoff: III. Jahrgang: Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde. Raum und Gesellschaft: Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum. Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume: Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftsregionen. Regionalisierung der Erde: Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung. Länder der Dritten Welt: Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen. Großregionen: Polargebiete, Afrika, Asien ohne GUS, pazifischer Raum ohne Japan, Lateinamerika (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr und Tourismus, politische Gliederung, Krisengebiete, internationale Beziehungen). IV. Jahrgang: Industrieländer: Typen, Merkmale, Probleme. Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten. Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft. Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung. Großregionen: Nordamerika, GUS, Japan, Australien, Europa (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration). V. Jahrgang: Österreich: Raum und Gesellschaft: Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotential; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung. Raumordnung: Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung). Wirtschaftsstrukturen und -prozesse: Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz: Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Siedlungs- und Landschaftsbild. Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration. Weltwirtschaft und Weltpolitik: Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind: - die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, - der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für die Verantwortung des Menschen innerhalb ökologischer Kreisläufe und Systeme sowie für wirtschaftliche Strukturen und Prozesse, - der Österreichbezug, - die Aktualität. Das vernetzte Denken wird vor allem durch regionale Fallbeispiele gefördert. Als besonders motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiele, der Einsatz geographischer Software, geographische Feldarbeit sowie fachspezifische und fachübergreifende Projekte. 7. MUSIKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Musik als wesentlichen Teil seiner Existenz und als Zugang zur Kunst begreifen; - seine musikalische Bildung durch gemeinsames Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern; - durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit steigern und dadurch Musik genauer erfahren können; - eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können; - die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit und Gegenwart erkennen; - die Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an der europäischen Kultur einschätzen können; - mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart und Vergangenheit vertraut sein; - sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern; - sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können; - die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen. Lehrstoff: I. Jahrgang: Musizieren und Gestalten: Stimmbildung und Sprechpflege. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Vokale und instrumentale Improvisation. Bewegungsgestaltung, Tänze. Musiktheorie: Allgemeine Musiklehre. Akustische Grundbegriffe. Die menschliche Stimme. Musikinstrumente. Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik. Einfache Notationsformen. Musikgeschichtliche Epochen. Werkanalyse: Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei; Original und Bearbeitung. Möglichkeiten der Rezeption von Musik. Musik und Gesellschaft: Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen Umfeld. Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten. II. Jahrgang: Musizieren und Gestalten: Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Klangexperimente. Bildnerische Darstellung von Musik. Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze. Musiktheorie: Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen. Graphische Musikaufzeichnung. Musikgeschichtliche Epochen. Werkanalyse: Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten. Interpretationsmöglichkeiten. Musikalische Fachsprache. Musik und Gesellschaft: Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen Umfeld. Musik in Film, Fernsehen und Werbung. III. Jahrgang: Musizieren und Gestalten: Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Musizieren in Klassenspielgruppen. Klangexperimente. Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung. Musiktheorie: Tonsysteme im Überblick. Musikgeschichtliche Epochen. Klavierauszüge und einfache Partituren. Werkanalyse: Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten. Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen. Literarische Stoffe im Musikdrama. Musik und Gesellschaft: Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum. Musik als Wirtschaftszweig. IV. Jahrgang: Musizieren und Gestalten: Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert. Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen. Bewegung und musikalische Form. Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts. Musiktheorie: Auflösung des Dur/Moll-Systems. Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert. Verschiedene Notationsformen. Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer Kulturen. Werkanalyse: Zusammenhang von Form und Aussage. Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden Zusammenhang. Interpretationsvergleiche. Musik und Gesellschaft: Psychologische Wirkung der Musik. Manipulation durch Musik. Musiksoziologie. Finanzierung und Vermarktung von Musik. V. Jahrgang: Musizieren und Gestalten: Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden Aspekten. Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts. Musiktheorie: Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte. Fächerübergreifende Themen. Werkanalyse: Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik, vor allem des 20. Jahrhunderts. Ausgewählte Werke. Musik und Gesellschaft: Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen Umfeld. Musikkritik. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind - das musikalische Handeln als Mittelpunkt des Unterrichtes, wobei dem Lied, aber auch dem bewußten Hören von und dem Reflektieren über Musik besondere Bedeutung zukommt; - die ausgewogene Behandlung der ständig miteinander zu verbindenden Themenbereiche Musizieren und Gestalten, Musiktheorie, Werkanalyse sowie Musik und Gesellschaft; - die Orientierung am Lebens- und Interessensbereich der Schüler; - das Sichtbarmachen fächerübergreifender Zusammenhänge. Musizieren und Gestalten: Einerseits können kognitive Lehrziele vom Praktischen her erarbeitet werden; andererseits soll dem natürlichen Bedürfnis des Schülers nach zweckfreier musikalischer Äußerung entsprochen werden. Stimmbildung und Sprechpflege sollen in Verbindung mit dem Lied stehen. Dabei sollen Mängel erkannt und nach Möglichkeit behoben werden. Das Auswendigsingen von Liedern erweitert das musikalische Handlungsvermögen. Als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung kommt dem schöpferischen Gestalten größte Bedeutung zu. In der Bewegungserziehung können Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Leibesübungen” hergestellt werden. Musiktheorie: Musiktheoretische Inhalte sind stets in Verbindung mit dem Sing- und Spielgut sowie mit der Hör- und Bewegungserziehung zu erarbeiten und sollen darüber hinaus den Zugang zur Werkbetrachtung und -interpretation erschließen helfen. Werkanalyse: Voraussetzung für jede Art von Werkbetrachtung ist bewußtes Hören. Der Kontakt mit dem Notenbild sowie Singen, Musizieren, graphische und bewegungsmäßige Darstellung musikalischer Strukturen und Formabläufe können hier hilfreich sein. Interpretationsvergleiche können zu einem tieferen Werkverständnis führen. Das Ziel der Eigenständigkeit des Urteils erfordert das oftmalige Ermutigen der Schüler, ihre Meinungen und Eindrücke in zunächst freie, später zunehmend fachgerechte Worte zu fassen. Musik und Gesellschaft: Die Inhalte dieses Themenbereiches sind für fächerübergreifendes Arbeiten und Projektunterricht besonders geeignet. Arbeitsformen wie Einzel- und Gruppenarbeit mit vielfältigen Materialien (Quellentexten, Zeitungsausschnitten usw.) sind hier nützlich. Diskussionen mit kritischer Auseinandersetzung mit Musik sollen ausreichend geführt, die soziale Funktion von Musik soll betont werden. Zur Bereicherung des Unterrichtes können Komponisten, Interpreten und andere Musikexperten eingeladen sowie Konzert-, Musiktheater-, Film- und Ausstellungsbesuche eingeplant werden. Der Unterricht im I. Jahrgang dient auch der Orientierung des Schülers, um ihm die Entscheidung für die Wahl des musischen Pflichtgegenstandes ab dem II. Jahrgang zu erleichtern. 8. BILDNERISCHE ERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden; - seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung - auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen können; - eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart, haben; - das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können; - Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen; - wirtschaftliche und soziale Berufe im Bewußtsein seiner kulturellen Verantwortung ausüben können, darüber hinaus aber auch den Wert der bildnerischen Erziehung für die Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, aber auch für die persönliche Lebensgestaltung erkennen. Lehrstoff: I. und II. Jahrgang: Schrift: Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte. Textgebundene Anwendung. Studien vor dem Objekt: Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe. Malerei: Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung. Grafik: Druckgrafische Verfahren. Reflexion: Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken). III. Jahrgang: Schrift: Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign. Studien vor dem Objekt: Naturstudium. Malerei: Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger). Grafik: Experimentelle druckgrafische Verfahren. Reflexion: Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge. IV. Jahrgang: Schrift: Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung zeitgemäßer Hilfsmittel. Studien vor dem Objekt: Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten, Räumlichkeit. Räumliche Gestaltung: Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild). Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung. Reflexion: Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst. Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz. V. Jahrgang: Schrift: Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information. Studien vor dem Objekt: Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper. Räumliche Gestaltung: Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen (Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive). Visuelle Medien. Verfremdung und Abstraktion. Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst. Reflexion: Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen). Architektur im menschlichen Siedlungsraum ( Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie). Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien). Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind - der Beitrag zur Freude an kreativer Arbeit und an der Betrachtung von Kunstwerken; - der Beitrag zur Förderung individueller Begabungen; - die Vorkenntnisse sowie die persönlichen und beruflichen Interessen der Schüler; - die Ausgewogenheit und Integration von bildnerischer Arbeit und Interpretation; - die Eignung für themen- und problembezogene Aufgabenstellungen; - die Eignung für Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen; - die Vielseitigkeit der Objekte und Stile sowie der Unterrichtsmethoden; - örtliche Gegebenheiten (insbesondere bei Lehrausgängen); - die Aktualität. Bei der Zuteilung der Themen, der Techniken und des Umfanges bildnerischer Aufgaben an die einzelnen Schüler sind auch deren Fähigkeiten von Bedeutung. Hauptkriterien für Auswahl von Werken zur Reflexion sind - die Übertragbarkeit der zu gewinnenden Einsichten auf andere Werke; - die Vielseitigkeit der Epochen und Kulturkreise unter besonderer Berücksichtigung Österreichs. Der Anteil der Reflexion nimmt zweckmäßigerweise mit der Reife der Schüler zu. Aktives Erarbeiten von Sachverhalten ist passivem Rezipieren vorzuziehen. Die allgemeine Forderung nach anschaulicher Unterrichtsgestaltung ist in der bildnerischen Erziehung von besonderer Bedeutung. Daher kommt der Lernzielorientiertheit sowie der optischen Qualität von Unterrichtsmitteln großes Gewicht zu. Vergleichende Bildbetrachtung (Kunst- und Werkbetrachtung, auch von Schülerarbeiten) schult die Urteilskraft. Der Vertiefung einzelner Techniken gebührt Vorrang vor der oberflächlichen Aneignung vieler verschiedener Fertigkeiten. Die meisten Schüler bedürfen der Beratung bei Konzeption und Ausführung, z. B. über - zielangemessene Handhabung von Material und Werkmitteln, - inhaltliche und formale Gesichtspunkte, - die Organisation von Arbeitsschritten, - die Wechselbeziehung zwischen gestellter Aufgabe, verwendeten bildnerischen Mitteln und zu erwartendem Ergebnis. Die Forderung nach Kreativität läßt es wichtig erscheinen, daß nicht bloß nach Vorlagen gearbeitet wird. Die auf vertieftes Verständnis ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe läßt die Erarbeitung von wenigen exemplarischen Werken zweckmäßiger erscheinen als die oberflächliche Behandlung der gesamten Kunstgeschichte. Die selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (zB Museen, Fachliteratur, Massenmedien) kann nur durch wiederholten Umgang mit diesen erlernt werden. Die Begegnung mit dem Originalwerk kann durch Lehrausgänge ermöglicht werden. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages dient eine von jedem Schüler angelegte Mappe von eigenen Aufzeichnungen, gemeinsam erarbeiteten Zusammenfassungen, Skripten, Bildmaterial, Zeitungsausschnitten usw. Nach Lehrausgängen und Exkursionen empfiehlt sich deren Auswertung durch schriftliche Berichte, Arbeitsblätter ua. Zwecks rationeller Arbeit empfehlen sich Doppelstunden. Der Unterricht im I. Jahrgang dient nicht zuletzt der Orientierung des Schülers, um ihm die Entscheidung für die Wahl des musischen Pflichtgegenstandes ab dem II. Jahrgang zu erleichtern. Die Stoffverteilung, insbesondere auf den I. und II. Jahrgang, ergibt sich aus der Interessenslage der Schüler und dem erzielbaren Arbeitsfortschritt. 9. PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können; - sich in der psychologischen und pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können; - seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können; - in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen; - eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen; - sich seiner erzieherischen Verantwortung und Vorbildwirkung bewußt sein; - sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten; - selbständig und kritisch denken; - die geistige Leistung Andersdenkender achten. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Psychologie und Pädagogik: Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen. Psychische Kräfte: Motivation und Emotion. Kognitive Funktionen: Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung. Theorien und Techniken des Lernens. Entwicklungspsychologie: Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter. Kritische Lebensereignisse. Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden). Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung). Aggressionsforschung. Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen. Betriebs- und Arbeitspsychologie. Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung. Sexualpsychologie: Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen. Persönlichkeitspsychologie: Tiefenpsychologische Hauptströmungen. Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik. Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie. V. Jahrgang: Sozialpsychologie: Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene. Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation. Mensch und Erkenntnis: Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie; Sprachphilosophie; Logik. Mensch und Werte: Wertproblematik; Ethik; Ästhetik. Mensch und Natur: Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft). Mensch und Gesellschaft: Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien. Mensch und Transzendenz: Metaphysik. Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind - die Anwendbarkeit; - das Erlebnis und die Orientierungshilfe in konkreten Situationen der Daseinsbewältigung; - die Integration fächerübergreifender Themenbereiche zu einem philosophischen Weltbild; - die Interessen der Schüler; - die Aktualität. Dementsprechend ist es sinnvoll, psychologische und pädagogische Gesichtspunkte integriert darzustellen, sich mit erziehungspsychologischen Problemkreisen kritisch auseinanderzusetzen und aktuelle, anschauliche und lebensnahe Unterrichtsmittel einzusetzen. Angesichts der unausweichlichen Themenvielfalt im Bereich Psychologie wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß der Lehrer von der Möglichkeit der exemplarischen Auswahl Gebrauch machen soll. Die Erziehung zum selbständigen Denken sowie zur wissenschaftlichen Redlichkeit, Genauigkeit und Sachlichkeit erfordert Diskussionen und andere Unterrichtsformen, die Schüleraktivitäten im kommunikativen Bereich gewährleisten. In den philosophischen Themenbereichen stehen im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe das Einüben der Ansätze des philosophischen Denkens und die kritische Reflexion im Vordergrund. Die Behandlung philosophischer Probleme gewinnt durch exemplarische Hinweise auf einzelne Denker und philosophische Richtungen und durch Einbeziehen von Originaltexten an Konkretheit. 10. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können; - die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können; - die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen; - Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können; - der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein; - in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden; - die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können; - die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können; - biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können; - für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen; - die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen. Lehrstoff: II. Jahrgang: Allgemeine Biologie: Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel); Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen. Botanik: Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung. Zoologie: Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme. Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch Domestikation. Allgemeine Ökologie: Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik. III. Jahrgang: Somatologie: Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes. Gesundheitsvorsorge: Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin. Lernbiologie. Ergonomie. Erste Hilfe und Gesundheitstraining. V. Jahrgang: Genetik: Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik. Evolution: Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren. Ökologie: Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen. Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten. Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten. Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler. Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität. 11. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können; - Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben; - Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind; - über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können; - bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen. Lehrstoff: II. Jahrgang: Integration von Vorkenntnissen: Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen. Gleichungen und Ungleichungen: Lineare Gleichungen und Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Funktionen: Allgemeine Eigenschaften. Geometrie: Planimetrie. III. Jahrgang: Gleichungen und Ungleichungen: Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen. Exponentialgleichungen. Funktionen: Rationale Funktionen. Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks); Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen. Geometrie: Stereometrie. Komplexe Zahlen: Darstellungen. Grundrechenoperationen. IV. Jahrgang: Wirtschaftsmathematik: Finanzmathematik. Kosten- und Preistheorie. Lineare Optimierung. Differentialrechnung: Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln. Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben. V. Jahrgang: Integralrechnung: Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln. Wahrscheinlichkeit und Statistik: Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten. Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen). Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle). Regression und Korrelation. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der berufliche Praxis und für Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände. Rechnerische, insbesondere berufsrelevante Anwendungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Lehrstoffbereiche. Die Auswahl der Anwendungsbeispiele sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem persönlichen Bereich trägt auch zur ganzheitlichen Erziehung bei. Die inhaltliche Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ermöglicht die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Vorkenntnisse; auf diese Weise ausgewählte fachübergreifende Lehrinhalte tragen sowohl zur Motivierung der Schüler als auch zur Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration bei. Wo die Schnittstelle mit anderen Pflichtgegenständen Schwierigkeiten im didaktischen Aufbau mit ich bringt, kann Stundenblockung ein Ausweg sein. Schularbeiten: II. - V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten. 12. CHEMIE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und präzise beschreiben können; - chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln; - die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können; - für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln; - die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen; - bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen; - die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen; - bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten; - seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Aufbau der Materie: Atombau, Modellvorstellungen; Lösungen, Konzentrationsangaben; Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen. Chemische Reaktionen: Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie; Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe; Reaktionsarten. Säuren und Basen: Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation; Elektrolyse. Luft: Zusammensetzung, Luftverschmutzung, Schadstoffe. Wasser: Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe. Boden: Zusammensetzung, Bodenparameter; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden; Müll. II. Jahrgang: Kohlenwasserstoffe: Strukturen, Reaktionstypen; Halogenkohlenwasserstoffe, Petrochemie. Alkohole und ihre Oxidationsprodukte: Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate (Ester, Seifen, Hydroxicarbonsäuren, Aminosäuren, Amide). Biochemie: Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie. Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine. Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen). Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Chemie vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie”, „Biologie und Ökologie”, „Physik” sowie „Ernährung” zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern. Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet. 13. PHYSIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten und präzise beschreiben können; - physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln; - Größenordnungen abschätzen und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können; - die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können; - für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln; - die Technologien der Energiegewinnung kennen und ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können; - die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen; - bereit sein, die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten; - seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können. Lehrstoff: III. Jahrgang: Mechanik starrer Körper: Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung. Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen: Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen. Wärme und Energie: Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik. Elektrizität: Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander; Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie. Elektromagnetische Schwingungen und Wellen: Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen. Kernphysik: Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie. Elementarteilchen. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Physik vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie”, „Biologie und Ökologie”, „Chemie” sowie „Ernährung” zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern. Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet. 14. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können; - die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen; - die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen; - betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können; - die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können; - die Bedeutung des Tourismus in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht verstehen; - Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen; - betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen; - Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können; - sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein. Lehrstoff: I. Jahrgang: Grundlagen der Wirtschaft: Bedarf, Bedürfnisse, Markt. Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt. Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat). Wirtschaftssektoren. Betrieb: Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl. Kaufvertrag: Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug); Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Konsumentenschutz. II. Jahrgang: Wechsel: Regelmäßiger und unregelmäßiger Wechselumlauf. Unternehmung: Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch). Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl der Rechtsform. Wirtschaftsstruktur Österreichs: Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen. Produktionsbetriebe: Handwerk, Industrie. Dienstleistungsbetriebe: Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel); Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser). Post (Nachrichten- und Güterbeförderung); Versicherung. Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse. Leistungserstellung: Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren; Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität. III. Jahrgang: Gewerbe: Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus. Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren. Absatz: Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches Instrumentarium. Tourismus: Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung; Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing. Schriftverkehr mit dem Gast. Personalbereich: Rechte und Pflichten des Mitarbeiters. Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung, Arbeitszeugnis). IV. Jahrgang: Geld und Währung: Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank. Preis: Markt und Preis; Preisbildung im Modell; Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration, wirtschaftspolitische Einflußnahme. Außenwirtschaftliche Verflechtungen: Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationalen Wirtschaftshilfe. Wirtschaftsgemeinschaften. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung: Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik. Volkswirtschaftliche Gesamtziele: Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung. Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme: Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik; wirtschaftspolitische Maßnahmen. Öffentliche Wirtschaft: Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich. V. Jahrgang: Finanzierung und Investition: Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung. Außenhandel: Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten (Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung (Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle. Unternehmensführung: Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen. Mitarbeiterführung: Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität. Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches. Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung. Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich. Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.; Diskussionen, Fallstudien, Planspiele). Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu. Grundsätzlich ist der Unterricht im IV. Jahrgang von einem Lehrer mit der Lehrbefähigung für Volkswirtschaft zu führen. 15. RECHNUNGSWESEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen; - insbesondere für Handels-, Produktions- und Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können; - in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können; - Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können; - die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können; - die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können; - die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können; - Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Wirtschaftliches Rechnen: Prozentrechnung, Zinsenrechnung. Grundlagen des Rechnungswesens: Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme (Überblick). System der doppelten Buchführung: Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Umsatzsteuer: System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Beleg und Belegwesen. Verbuchung von Geschäftsfällen: Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle; Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen. Organisation: Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher). II. Jahrgang: Jahresabschluß: Grundzüge der Waren- und Materialbewertung; Anlagenabschreibung; Rechnungsabgrenzung; Rückstellungen; Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten; Jahresabschluß der Einzelunternehmung. Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften. Abrechnung von Giro- und Kontokorrentkonten. Wertpapierabrechnung. Organisation: Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde): EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen). III. Jahrgang: Kostenrechnung: Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung). Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben. Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland: Abrechnung von Valuten und Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften. Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle. IV. Jahrgang: Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes, des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros: Finanzbuchführung; Kostenrechnung einschließlich Kalkulation. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen, Erfolgsermittlung. Personalverrechnung: Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben. Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde): Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung. EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertung) und in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation). V. Jahrgang: Bilanzlehre: Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges. Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik). Steuern: Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Investitionsbegünstigungen. Jahresabschlüsse: Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw). Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit - selbständiges Arbeiten, - rasche und rationelle Belegerfassung, - die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen und Computerausdrucken im Vordergrund. Das im I. Jahrgang grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung. Schularbeiten: I. bis IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten; V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 16. WIRTSCHAFTSINFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen; - diese Geräte bedienen können; - Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können; - auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können; - einfache Organisationsprobleme analysieren und lösen und Ergebnisse präsentieren können; - die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Informationsverarbeitungssysteme: Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme. Bedienung. Standardsoftware: Tabellenkalkulation, Grafik. V. Jahrgang: Standardsoftware: Datenbanken. Telekommunikation: Datenfernübertragung, Kommunikations- und Datennetze. Projektorganisation: Phasen der Projektabwicklung. Präsentationstechnik. Auswirkungen der Informationsverarbeitung: Individuum, Gesellschaft. Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert. Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt. Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt. Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen. Schularbeiten: I., V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten. 17. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen; - selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können; - die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können; - Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen; - ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können; - Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben; - die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung; - das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können; - Personendaten und Termine verwalten können; - fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute. Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes. Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM. Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches. Einführung in die Phonotypie. Büroorganisation: Postbearbeitung, Telefon, Fax. II. Jahrgang: Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken. Serienbriefe. Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche. Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern. Einführung in die selbständige Texterstellung. Grundlagen der Typographie und des Layouts. Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups. Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute. Büroorganisation: Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation. III. Jahrgang: Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis. Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken. Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.). Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung. Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien. Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute. Büroorganisation: Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender. Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler - mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht wird; - für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten wird; - Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat. Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen. Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird. Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Zweite lebende Fremdsprache”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und „Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten. Schularbeiten: I.-III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig. 18. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben; - aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können; - die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen; - Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen; - zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können; - die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen; - andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben; - zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Staat: Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen. Völkerrecht: Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung. Österreichische Bundesverfassung: Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Politische Willensbildung: Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien. Rechtsstruktur: Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht. Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof). V. Jahrgang: Privatrecht: Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht. Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung. Handelsrecht: Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf, Handelsgesellschaften. Gewerberecht: Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Strafrecht: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität. Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler. Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen. 19. ERNÄHRUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen; - um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen; - die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen; - Energie- und Nährwertberechnungen computerunterstützt durchführen und auswerten können; - Speisepläne für verschiedene Kostformen bzw. Zielgruppen computerunterstützt erstellen können; - den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können; - die Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung verstehen; - sich für aktuelle Ernährungsinformationen und für Probleme der Welternährung interessieren; - sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten. Lehrstoff: I. Jahrgang: Ernährung und Gesundheit: Ernährungsverhalten. Funktionen und Bestandteile der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf: Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung. Energieliefernde Nährstoffe: Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme). Mineralstoffe und Vitamine: Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt. Wasser: Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten (Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse. Kostformen: Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Speisepläne. II. Jahrgang: Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion - kohlenhydratreicher Lebensmittel, - der Fette, - eiweißreicher Lebensmittel, - vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel, - alkoholfreier Getränke, - der Würz- und Genußmittel. Behandlung von Lebensmitteln: Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Großküchentechnische Lagerhaltung. Konservierung. Alternative Produktionsformen. Lebensmittelgesetz. Diät: Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen, Speisepläne. Ernährungsverhalten: Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien. Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten. Welternährung: Produktion, Verbrauch, Verteilung. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse der Volksgesundheit. Die Beobachtung des Warenangebotes und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind von großer Bedeutung. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Physik” sowie „Küchenführung und Servierkunde” wichtig. Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge. 20. KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Speisen und Getränke der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können; - die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können; - Waren des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können; - die in einer Großküche anfallenden Arbeiten durchführen können; - die Fachsprache beherrschen; - Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können; - die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell gestalten können; - sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein; - zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein. Lehrstoff: I. Jahrgang: Küchenführung: Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs. Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten. Küchentechnologie: Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle). Ergonomie. Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz. Tiefgefrieren von Lebensmitteln und Speisen. Zubereitung: Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren der Speisen. Service: Berufsbild des Kellners; Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit. Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden. Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen. II. Jahrgang: Küchenführung: Portionsgrößen und Mengenerstellung. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt. Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs. Küchentechnologie: Konservierungstechniken. Zubereitung: Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken. Service: Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke. III. Jahrgang: Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung): Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen, Organisation des Arbeitsablaufes; Einsatz facheinschlägiger Software. Restaurantküchenführung: Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Zubereitung: Abändern der Grundzubereitungsarten für die Erfordernisse der Gemeinschaftsverpflegung. Internationale Küche. Tranchieren, Filetieren, Flambieren. Service: Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im internationalen Restaurantbetrieb. Arbeiten am Tisch des Gastes. Servierablauf beim A-la-carte-Service. Bankettservice. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service). IV. Jahrgang: Küchenführung: Berechnen der Wareneinsatzkosten, des Joule- und Nährstoffgehaltes. Lagerführung in der Großküche. Einsatz facheinschlägiger Software. Zubereitung: Abänderung, Erweiterung und Kombination von Zubereitungsarten; kalte und warme Buffetspeisen. Erweiterte Menüs. Service: Spezialgedecke. Arten, Aufbau und Gestaltung von Buffets. Aperitifs (Arten, Service). Getränkeempfehlung; korrespondierende Getränke. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. Gegebenenfalls ist der Lehrstoff auf den Ausbildungsschwerpunkt abzustimmen. In diesem Sinne empfehlen sich - kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme, - die weitgehende Simulation der betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken), - der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software, - Schülereinsatz in der Brigade in den betrieblichen Lehrküchen, - allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen. Die Berücksichtigung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtes. Bis zum II. Jahrgang steht die moderne österreichische Küche im Vordergrund; im III. und IV. Jahrgang folgt die Erweiterung auf internationale Küche und aktuelle Trends. Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu. 21. ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - Planungs- und Organisationsaufgaben in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Verwendung der Fachsprache und mit Hilfe branchenüblicher Software lösen können; - wirtschaftliche und ökologische Aspekte bei der Betriebsausstattung und der Investitionsplanung berücksichtigen; - die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen; - Kenntnisse über betriebstechnische Abläufe und Methoden kooperativer Betriebsführung erlangen; - sich eine verantwortungsbewußte Arbeitshaltung zu eigen machen. Lehrstoff: IV. Jahrgang: Arbeitsstudien: Zeit- und Datenermittlung; ergonomische Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit. Küchenbetrieb: Küchen- und Tafelgeräte (Funktionalität; Wirtschaftlichkeit; ästhetische, ergonomische und ökologische Komponenten. Rationelle und umweltschonende Techniken der Reinigung und Pflege). Gemeinschaftsverpflegungs- und Ausgabesysteme. Beherbergungsbetrieb: Einrichtung und Ausstattung des Gästebereichs. Betriebsabläufe im Beherbergungsbetrieb, Wäscheverwaltung. Arbeitsorganisation und Personalplanung: Erstellen von Organisationsdiagrammen, Arbeitsablauf- und Arbeitsauftragslisten. Computerunterstützte Organisationsplanung. Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis . Daher kommt dem praxisgerechten Einsatz facheinschlägiger Software große Bedeutung zu. Dem Bezug zur beruflichen Praxis dient auch die Auswertung des Pflichtpraktikums. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer und anwendungsorientierter Unterrichtsarbeit. Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden. 22. KREATIVES GESTALTEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - die historischen, sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerkliche und kunsthandwerklicher Tätigkeiten verstehen; - Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen; - handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können; - nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können; - das Bedürfnis nach sinnvoller Freizeitgestaltung entwickeln; - Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Teamgeist entwickeln; - Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerichtet durchführen können; - umfassende Projekte organisieren und durchführen können; - seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten, besonders auch im Hinblick auf das durch den Ausbildungsschwerpunkt und die vorgesehenen Seminare definierte Berufsfeld, nutzen können; - die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können. Lehrstoff: I. Jahrgang: Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten. Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung. Design: Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes. Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke. Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit. Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierungsumsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung. Didaktische Grundsätze: Die Arbeiten sollen nach einem genauen Plan ausgewählt werden, der die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und das Umweltbewußtsein berücksichtigt. Die jeweilige Gewichtung der einzelnen Lehrstoffinhalte obliegt in besonderem Maße dem Lehrer, der dabei auch das Umfeld der Schülergruppe, mit der er arbeitet, in Betracht ziehen sollte. Berufsbezogenen Arbeiten ist dabei der Vorrang einzuräumen. Werkstücke können nach Maßgabe des individuellen Arbeitsfortschrittes in verschiedenen Varianten wiederholt werden. Eine Vielzahl von Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Einsatz von Medien, Exkursionen soll die effiziente Vermittlung der Lehrinhalte fördern. Eigene Entwürfe und Vorschläge der Schüler sollen weitestgehend die Grundlage für die Arbeiten bilden. Anzustreben ist eine Sammelmappe, die der Schüler auch in seiner späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nützen kann. Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit mit Lernen anderer relevanten Unterrichtsgegenstände gestaltet werden; bei den hier besonders zu empfehlenden Arbeiten in der Gruppe ist auf eine sinnvolle Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligtem Schüler und im Hinblick auf das Gesamtergebnis zu achten. 23. LEIBESÜBUNGEN Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989. Ausbildungsschwerpunkt DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können; - die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können; - das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können; - politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind; - gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können; - Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können; - Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können; - Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können. Lehrstoff: III. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf. Aktuelle Themen. Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen. IV. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem beruflichen Umfeld. Aktuelle Themen. Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen. V. Jahrgang: Kommunikationsthemen: Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt. Berufsspezifische und aktuelle Themen. Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen. Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz). Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind - der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben, - die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, - der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit. Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu. Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis. Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu. Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem - der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr; - Unterrichtsprojekte; - der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum; - individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz; - Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum. Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Zweite lebende Fremdsprache” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte. Schularbeiten: III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten; V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. Ausbildungsschwerpunkt FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll - eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen; - im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln; - den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden; - über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen; - vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen; - einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können; - sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können; - Gesprächsziele festlegen und realisieren können; - über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen. Lehrstoff: III. Jahrgang: Fremdsprache und Pflichtpraktikum: Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums; Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache; Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste; Service, Food Beverage, Rezeption; Freizeitanimation, Führungen. IV. Jahrgang: Kommunikationstechnologien und -medien: Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail; Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen); Präsentation von Datenmaterial. Public Relations: Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis). V. Jahrgang: Wirtschaftssprache: Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis); Inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache; Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, u.a. in Mutter- bzw. Fremdsprachen; Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial. Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis. Didaktische Grundsätze: Aufbauend auf die lehrplandefinierten Vorkenntnisse des I. und II. Jahrganges und in Übereinstimmung mit den Lehrzielen für den Fremdsprachenunterricht in den III. bis V. Jahrgängen soll der Unterricht von den Prinzipien der Relevanz sowie der Umsetzbarkeit und Praxisnähe der vermittelten Fertigkeiten und Inhalte getragen werden. Dies bedingt eine permanente Aktualisierung und Adaptierung des Unterrichtsprogrammes. Die sprachlichen Fertigkeiten sind, den Unterrichtsinhalten entsprechend, nach Möglichkeit integriert auszubauen. Die angestrebte sprachliche Kompetenz und die notwendigen Sachkenntnisse sollen anhand von Fallstudien, akustisch und visuell dargebotenen Impulsen und Informationen, Besprechungen, Präsentationen, von Lektüre und, fallweise, anhand von Übersetzungen erarbeitet und vorwiegend in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt werden. Bei Simulationen ist nach Möglichkeit eine (simultan) mehrsprachliche Kompetenz des Schülers anzustreben. Eine Integ