Lehrpläne der Hauptschulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne der Hauptschulen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 134/2000 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 571/2003 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.09.2003 Außerkrafttretensdatum 15.11.2005 Index 70/02 Schulorganisation; 70/06 Schulunterricht; 70/07 Schule und Kirche Text Anlage 1 LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für - die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule, - die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht, - die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen, - Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien, - das standortbezogene Bildungsangebot, - die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler. Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände. Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans. Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches. In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die “Bildungs- und Lehraufgabe” festgelegt, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt “Lehrstoff” werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte für den Kernbereich festgelegt. 2. Gesetzlicher Auftrag Die Hauptschule hat im Sinne des § 2 und des § 15 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen. 3. Leitvorstellungen Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran, zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele, insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens. Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen - zB unterschiedlichen Muttersprachen - gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben. Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, der Frauen und der Männer, sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule. Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen. Den Schülerinnen und Schülern sind unter Berücksichtigung der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen. Der Unterricht hat sich entsprechend § 17 des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren. Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen. 4. Aufgabenbereiche der Schule Wissensvermittlung Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, in altersadäquater Form Problemstellungen zu definieren, zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren. Kompetenzen Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken (“dynamische Fähigkeiten”). Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen. Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln. Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen. 5. Bildungsbereiche Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten “Aufgabenbereiche der Schule” und “Leitvorstellungen” den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben. In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt. Bildungsbereich Sprache und Kommunikation Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache - zB auch in Form von Bildsprache - zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind. Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt. Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern. Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern. Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen. Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte. Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen. Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule. Bildungsbereich Natur und Technik Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen. Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft. Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln. Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden. Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung Unter Bewusstmachung der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten. Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen. ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer - die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen, - im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen, - vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten, - Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: 1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Kontinuierliche Kontakte mit vorgelagerten und weiterführenden Schulen sind zweckmäßig. 2. Interkulturelles Lernen Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen. Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen. 3. Integration Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist gemäß § 15 des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Hauptschule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der Hauptschule anzustreben sind. Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule. 4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen: - Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten, - Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld, - Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs, - Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist, - Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten, - Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation. Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache: Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten auch für Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt jedoch insofern im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden und die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird. Bei der Führung von Leistungsgruppen ist zu beachten: Leistungsdifferenzierung dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Die Stimmigkeit der Einstufung und der Noten ist regelmäßig durch vergleichende Maßnahmen (zB bei den Aufgabenstellungen) abzusichern. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Die Anforderungen der höchsten Leistungsgruppe haben jenen der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule zu entsprechen. Die Anforderungen der übrigen Leistungsgruppen sind so zu dimensionieren, dass sich jede Leistungsgruppe nach Möglichkeit um eine Notenstufe von der nächsthöheren unterscheidet. Die Einstufung in die einzelnen Leistungsgruppen gemäß § 31b des Schulunterrichtsgesetzes hat nach einem Beobachtungszeitraum zu erfolgen, welcher mindestens zwei Wochen ab Beginn des Unterrichtsjahres und längstens bis zum Ende des ersten Semesters dauert. Eigenständige Leistungsfeststellungen zum Zweck der Einstufung sind dabei nicht zulässig. Allfällige Umstufungen in höhere oder niedrigere Leistungsgruppen sind gemäß § 31c des Schulunterrichtsgesetzes vorzunehmen. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu informieren. Sofern die Leistungsgruppen in getrennten Schülergruppen unterrichtet werden, ist eine zeitlich und inhaltlich genau abgestimmte gemeinsame Grundlage herzustellen, damit die Möglichkeit der Umstufung in eine höhere Leistungsgruppe sichergestellt wird. Die Anforderungen der einzelnen Leistungsgruppen sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen. Ihre Einschätzung des eigenen Leistungsstandes ist zu fördern und es sind ihnen Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zum Zweck der Umstufung in die nächsthöhere Leistungsgruppe zu zeigen. Die Förderung in Leistungsgruppen sowie die Umstufungen gemäß § 31c des Schulunterrichtsgesetzes haben insbesondere unter Bedachtnahme auf die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen zu erfolgen. Der Auftrag zur Differenzierung und Individualisierung kann sich nicht in der Zuordnung zu bestimmten Lerngruppen erschöpfen. Auch der Unterricht in Schülergruppen hat gemäß der oben genannten Grundsätze, die für alle Unterrichtsgegenstände gelten, zu erfolgen, weil die Annahme, es gäbe homogene Niveaus, empirisch nicht zutreffend ist. 5. Förderunterricht Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes (“Frühwarnsystem”) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die
- a)eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, weil sie die Anforderungen in den wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder Umstellungsschwierigkeiten wegen eines Schulwechsels haben; nach der Einstufung in Leistungsgruppen kommt dieser Förderunterricht nur mehr für Schülerinnen und Schüler der dritten Leistungsgruppe in Betracht;
- b)auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen oder deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll. Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Der Förderunterricht kann in der 1. bis 4. Klasse als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. Bezüglich des Förderunterrichts in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen siehe Z 4 (Förderung durch Differenzierung und Individualisierung). Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch wird auf Z 3 und 4 der Bemerkungen zu den Stundentafeln verwiesen. 6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre - nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten - die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an. Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern. Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden. Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden. 7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu. 8. Bewusste Koedukation Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern )Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren. Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß § 8a des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen. 9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass im Regelfall eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem - soweit möglich - Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Hausübungen sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes). Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten. Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind. Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können. DRITTER TEIL SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen. Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf: - Konkretisierung der Kernbereiche durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer, - Gestaltung der Erweiterungsbereiche durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer, - fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen, - Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch den einzelnen Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen, - Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen, - Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, - schulautonome Lehrplanbestimmungen. Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert. 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe § 17 und § 57a des Schulunterrichtsgesetzes). Die Vorgaben im Abschnitt “Kernbereich” der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken. Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden. Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres. 2. Kern- und Erweiterungsbereich Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Z 2 im vierten Teil - Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert. Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt “Lehrstoff” legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegt den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern. Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen. Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; autonome Lehrplanbestimmungen. Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche. 3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen. Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können zB folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Fremdsprachenschwerpunkt, - künstlerisch-kreativer Schwerpunkt, - naturkundlich-technischer Schwerpunkt, - ökologischer Schwerpunkt, - Informatikschwerpunkt, - gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt, - interkultureller Schwerpunkt, - bewegungsorientierter Schwerpunkt, - Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung. Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten. Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es - um Stoffwiederholungen zu vermeiden - erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen. Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden. Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände ist möglich. Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten: - Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der Hauptschule, - Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt, - Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf bestimmte Schul- und Berufslaufbahnen, - Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten, - Vermeidung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen Bereichen, - Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 63a des Schulunterrichtsgesetzes). Bezüglich spezieller Vorgaben für autonome Beschlussfassungen siehe auch die Abschnitte “Förderunterricht”, “Kern- und Erweiterungsbereich”, “fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht”, “Betreuungsplan für ganztägige Schulformen” sowie die Stundentafeln (samt den Bemerkungen zu den Stundentafeln). 4. Leistungsfeststellung Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben. In der 1. bis 4. Klasse beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt - vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen - durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer. 5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den ersten Teil “Allgemeines Bildungsziel”) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen. Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken - zB im Sinne des Projektunterrichts - ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen. 6. Gestaltung der Nahtstellen Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich. Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes). Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen. Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten. 7. Öffnung der Schule Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen. Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte. Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können. 8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Die Schülerinnen und Schüler sollen - durch gezielte individuelle Förderung, durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung von Lerntechniken in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation gefördert werden, - mehr Gelegenheit für soziales Lernen erhalten und die Kontakte untereinander intensivieren können - über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg, - zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Kreativität erhalten, - ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) geführt werden, - ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung auch bei geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten: Die individuelle Betreuung wird am besten durch innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen erreicht, vor allem dann, wenn die Gruppe aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassen besteht. Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist so einzugehen, dass sowohl Lernschwache als auch überdurchschnittlich Lernbefähigte möglichst wirkungsvoll gefördert werden. Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen. Der Zusammenarbeit der für den Betreuungsteil Zuständigen mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt besondere Bedeutung zu. Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Sie ist jeweils einem bestimmten Pflichtgegenstand, in der Regel einem, für den schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, zuzuordnen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Bei schriftlichen Arbeiten ist der vollständigen sowie möglichst richtigen und eigenständigen Ausarbeitung Augenmerk zu schenken. Die Unterstützung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe selbstständige Leistung der Schülerin bzw. des Schülers bleibt. Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus schulautonomen Regelungen nicht anderes ergibt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden festgesetzt werden. Das Ausmaß der individuellen Lernzeit ist in diesen Fällen entsprechend auf sechs Wochenstunden zu erhöhen bzw. auf zwei Wochenstunden zu reduzieren. VIERTER TEIL STUNDENTAFEL Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: ____________________________________________________________________ Klassen und Wochenstunden *3) Summe Pflichtgegenstände *1) *2) 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. ____________________________________________________________________ Religion ................. 2 2 2 2 8 Deutsch .................. 15-21 Lebende Fremdsprache ..... 12-18 Geschichte und Sozialkunde 5-10 Geographie und Wirtschaftskunde ....... 7-12 Mathematik ............... 14-20 Geometrisches Zeichnen ... 2-6 Biologie und Umweltkunde . 7-12 Chemie ................... 1,5-4 Physik ................... 5-10 Musikerziehung ........... 6-11 Bildnerische Erziehung ... 7-12 Technisches Werken *4) ...) Textiles Werken *4) ......) 7-12 Ernährung und Haushalt ... 2-6 Leibesübungen ............ 12-18 ____________________________________________________________________ Verbindliche Übungen Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *5) sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4 ____________________________________________________________________ Gesamtwochenstundenzahl 27-31 27-31 28-32 30-34 120 Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können. Förderunterricht: Wie in Ziffer 2. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung: ____________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *1) 1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. Summe ____________________________________________________________________ Religion ................. 2 2 2 2 8 Deutsch .................. 5 4 4 4 17 Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14 Geschichte und Sozialkunde .............. - 2 2 2 6 Geographie und Wirtschaftskunde ......... 2 1 2 2 7 Mathematik ............... 4 4 4 4 16 Geometrisches Zeichnen ... - - - 2 2 Biologie und Umweltkunde . 2 2 1 2 7 Chemie ................... - - - 2 2 Physik ................... - 1 2 2 5 Musikerziehung ........... 2 2 1 1 6 Bildnerische Erziehung ... 2 2 2 1 7 Technisches Werken *2) ..) Textiles Werken *2) .....) 2 1 2 2 7 Ernährung und Haushalt ... - 1,5 1,5 - 3 Leibesübungen ............ 4 3 3 3 13 Verbindliche Übung Berufsorientierung ....... - - x *3) x *3) x *3) ____________________________________________________________________ Gesamtwochenstundenzahl 29 29,5 29,5 32 120 Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. ____________________________________________________________________ Klassen und Wochenstunden Summe Freigegenstände und 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. unverbindliche Übungen ____________________________________________________________________ Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes siehe Pflichtgegenstände 2-8 Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung Spezielle Interessen- und Begabungsförderung . 2-8 *7) Berufsorientierung ..... 2-8 *7) Chorgesang ............. 2-8 *7) Darstellendes Spiel .... 2-8 *7) Einführung in die Informatik ............. 2-8 *7) Kurzschrift ............ 2-8 *7) Maschinschreiben ....... 2-8 *7) Schach ................. 2-8 *7) Spielmusik (Instrumentalmusik) .... 2-8 *7) Technisches Werken bzw. Textiles Werken ........ 2-8 *7) Verkehrserziehung ...... 2-8 *7) Freigegenstand Fremdsprachen Englisch ............... 6-12 Französisch ............ 6-12 Italienisch ............ 6-12 Russisch ............... 6-12 Spanisch ............... 6-12 Tschechisch ............ 6-12 Slowenisch ............. 6-12 Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch ............... 6-12 Ungarisch .............. 6-12 Kroatisch .............. 6-12 Türkisch ............... 6-12 Muttersprachlicher Unterricht *8) ........... 2-6 2-6 2-6 2-6 8-24 Förderunterricht: Deutsch Mathematik Lebende Fremdsprache Kann auch in den übrigen Pflichtgegenständen angeboten werden (siehe Abschnitt Förderunterricht im zweiten Teil) -------------------------------------------------------------------- *1) Wenn bei Einführung des Pflichtgegenstandes “Zweite lebende Fremdsprache” mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorgesehen werden, ist der Pflichtgegenstand “Lebende Fremdsprache” als “Erste lebende Fremdsprache” zu bezeichnen. *2) Die Verbindung der Pflichtgegenstände “Mathematik” und “Geometrisches Zeichnen” ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. *3) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil. *4) Als alternativer Pflichtgegenstand. *5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. *6) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. *7) Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. *8) Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch. --------------------------------------------------------------------- Bemerkungen zu den Stundentafeln: 1. Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden. 2. Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung). 3. Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler, mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, kann zum Erwerb der Unterrichtssprache zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden, der bei besonderen Lernproblemen bis auf achtzehn Wochenstunden erweitert werden kann. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichts nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist - allenfalls auch durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen - dafür Sorge zu tragen dass die zusätzliche Belastung höchstens sechs Wochenstunden beträgt. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. 4. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler, mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden. 5. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ist in höchstens fünf Pflichtgegenständen bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: - Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und - Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN HAUPTSCHULEN (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, sofern nicht gesondert bekannt gemacht) (Anm.:
- a)Katholischer Religionsunterricht siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003)
- b)Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2002.
- c)Altkatholischer Religionsunterricht Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze: 1. Die Allgemeinen Bestimmungen und die Didaktischen Grundsätze der vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten durch Verordnung festgesetzten Lehrpläne für die Hauptschulen sind nach gegebener Möglichkeit anzuwenden. 2. Werden Schüler von mehreren Schulstufen zu einer Religionsunterrichtsgruppe zusammengezogen, so kann eine entsprechende Wechselfolge der Lehrpläne einsetzen. 3. Es liegt in der Verantwortung der Religionsunterrichtsleitung und der Religionslehrkraft, die Lehrstoffverteilung jeweils unter Beobachtung des Stundenausmaßes, der Leistungsfähigkeit und der Stufenzusammensetzung der Religionsunterrichtsgruppe zu erstellen. Allgemeines Bildungsziel: Der Religionsunterricht hat an die christlich-sittliche und soziale Bildung anzuschließen, die nach dem Lehrplan für den Religionsunterricht in der Grundschule erzielt wurde. Der weitere Ausbau soll in Verbindung mit Bildern aus dem Ablauf kirchlichen Geschehens aus der Vergangenheit bis zur Gegenwart so vorgesehen werden, dass eine lebensnahe Bildung erzielt wird. Bei der Vermittlung von Bildungsgrundlagen und Kenntnissen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schüler sowohl für die Teilnahme am Religionsunterricht in berufsbildenden Schulen wie gegebenenfalls in allgemein bildenden höheren Schulen vorzubereiten sind. Zugleich soll damit eine allgemeine Bildungsgrundlage geboten werden, durch die die Schüler befähigt werden, in einer objektiven Geistes- und Gesinnungshaltung verantwortungsbewusst vor Gott und den Menschen als Glieder ihrer Kirche und der menschlichen Gesellschaft wie deren Ordnung zu leben und zu handeln. In Verbindung mit dem Lehrstoff ist jeweils eine entsprechende Auswahl von Gebeten und Liedern zu bieten. Bildungs- und Lehraufgaben: 1. Klasse: Der Schüler ist soweit in die Bibelkunde einzuführen, als dies zum Verständnis der Bibel und ihrer einzelnen Teile erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der Entstehung der wichtigsten Schriften des Alten Testaments und mit der alttestamentlichen Umwelt ist die Geschichte des israelitisch-jüdischen Volkes so weit zu behandeln, dass der Schüler eine entsprechende Grundlage zum Erfassen des Neuen Testaments erhält. 2. Klasse: Unter Heranziehung der neutestamentlichen Zeitgeschichte ist dem Schüler Jesus Christus, sein Leben und seine Wirksamkeit nach der Darstellung der Evangelien nahe zu bringen. Darauf aufbauend, ist der Schüler mit der Geschichte der Urgemeinden in Jerusalem und Antiochia und damit mit der Persönlichkeit des Paulus sowie mit den Fragen des Juden- und Heidenchristentums bekannt zu machen. 3. Klasse: Im Unterricht sind Bilder aus der Kirchengeschichte zu bieten, soweit sie in das Verständnis der heutigen christlichen Situation hineinführen: Die Kirche bis 313. - Östliches und westliches Christentum bis zur Trennung. - Die Entwicklung des Papsttums. - Kirchlicher Verfall und Reformversuche (Reformation. - Die Anglikanische Kirche. - Die Kirchenversammlung zu Trient.). - Die kirchlichen Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert. - Die Entstehung der altkatholischen Bewegung. 4. Klasse: Die Altkatholische Kirche: Von der gegenwärtigen kirchlichen Situation ausgehend, ist Lehre und Verfassung der Altkatholischen Kirche, ihr Verhältnis zur anglikanischen Kirchengemeinschaft und zu den Ostkirchen und ihre Stellung in der Ökumene zu behandeln.
- d)Israelitischer Religionsunterricht Lehrziel: Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiös-sittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte. Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Hauptschule: 1. Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf. 2. Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen. 3. Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluss an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen. Lehrstoff: Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaß nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen des Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen. 1. Klasse:
- a)Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte “Josua” bis “Sauls Tod”. Geographie des Landes Israel.
- b)Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23, Drittes Buch Mosis, Kapitel 19.
- c)Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch “Maariw und Mincha für Sabbat”; lesen und übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L`cha adonaj, W`soss Hathora, J`hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj`chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah. Schehechejanu.
- d)Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht und Zahl des Hauptwortes. 2. Klasse:
- a)Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse.
- b)Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von “David” bis zum “Untergang des Reiches Juda” (586 v.). Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl), Sprüche Salomos (Auswahl), Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11.
- c)Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf - Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Waj`daber, Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Hallelujah und B`zess Jisrael. Der Priestersegen.
- d)Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang. 3. Klasse:
- a)Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom “Babylonischen Exil” bis zur “Zweiten Tempelzerstörung”.
- b)Bibellektüre: Aus “Hiob”, “Ezechiel” 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl).
- c)Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussaf aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`Sefer-Chajim, Awinu Malkenu (Übersetzen die ersten fünf und die “Katwenu”). Synagogengesang.
- d)Sprachliches: Wiederholen des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen. 4. Klasse:
- a)Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender.
- b)Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, II. B. M. Kap. 19, Vers 3-6, Kap. 20, Vers 1-3, 7-8, 12-17. Ferner Lesestoff Auswahl aus “Sprüche der Väter”.
- c)Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige “Al-Chet”, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang.
- d)Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben. SECHSTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern. Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, - mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen; - Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen; - Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein. Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit- (Dritt- oder Viert )Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird. Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache. Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religion, Weltanschauung und Tradition die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation: Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden. Mensch und Gesellschaft: Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern. Natur und Technik: Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben. Kreativität und Gestaltung: Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden. Gesundheit und Bewegung: Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben. Didaktische Grundsätze: Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden. Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten. Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch .) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben. Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten. Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen. Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen. Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft - das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann, - das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen, - das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens, - das spielerische und das schöpferische Schreiben. Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden. Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden. Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig. Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen. Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen. Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen. Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern. Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden. Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen. Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist (siehe weiter unten). Die Leistungsdifferenzierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist (siehe auch den Abschnitt “Förderung durch Differenzierung und Individualisierung” im dritten Teil). Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen. Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist: Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den besonderen Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu. Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben. Hörverstehen Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren. Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen. Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen. Sprechen Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden. Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten. Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten. Lesen und Leseverstehen Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu: - Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen. - Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen. Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern. Schreiben Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen. Rechtschreiben Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben). Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei: - Laut-Buchstaben-Entsprechungen, - Abgrenzung von Wörtern, - Wortzusammensetzungen, - Groß- und Kleinschreibung, - Satzzeichen. Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und Fehlschreibungen verhindern. Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden. Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden. Sprachbetrachtung Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht und Erzeugungsgrammatik für den Zweitund/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden: Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren. Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels). Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen. Mangelnde Sprachkompetenz in der Zweitsprache Deutsch legitimiert nicht eine Zuweisung in die niedrigste Leistungsgruppe. Vor allem in Sprechen, Lesen und Schreiben erwerben Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Herkunftssprache im gemeinsamen Unterricht mit Schülern und Schülerinnen der höchsten Leistungsgruppe eine hohe Sprachkompetenz in Deutsch - vor allem aus der Sicht der sozialen Funktion des Sprachlernens. Lehrstoff: Kernbereich: 1. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben. Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen. Sprache als Gestaltungsmittel Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben. Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse 2. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben. Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen. Sprache als Gestaltungsmittel Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben. Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse 3. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben, um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen, um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben. Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Sprache als Gestaltungsmittel Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse 4. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen - versuchsweise auch leitend - angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen, um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem - auch größeren Umfangs - Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären. Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen. Sprache als Gestaltungsmittel Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse 1. bis 4. Klasse: Sprachbetrachtung und Rechtschreibung (bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche): Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Rechtschreiben Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden. Erweiterungsbereich: Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Türkisch) Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der Fremdsprache in altersgemäßer, situationsadäquater und der jeweiligen Leistungsstufe entsprechender Form zu informieren und auszudrücken. Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler führen und ihr Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen vertiefen. Dabei ist der Vergleich mit den eigenen Erfahrungen und den österreichischen Gegebenheiten anzustreben. Der Fremdsprachenunterricht soll Grundlage für den weiteren selbstständigen Spracherwerb sein; darüber hinaus soll er auch einen Beitrag zur Entwicklung adäquaten Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler leisten. Das Erlernen der vier Fertigkeiten (Hörverstehen, mündliche Kommunikation, Leseverstehen, schriftliche Kommunikation) soll unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit die Bewältigung von Alltags- und Unterrichtssituationen ermöglichen. Allgemeine Fachziele sind: - Das Verstehen von gesprochener Sprache in direktem Kontakt oder über Medien als Ergebnis der Erarbeitung von vorgeschlagenen Themen und Sprachmitteln ausgehend von Standardaussprachen sowie einer durchschnittlichen Sprechgeschwindigkeit. - Der aktive Einsatz der erworbenen Redemittel in für die Schülerinnen und Schüler relevanten Situationen. - Das selbstständige Erfassen schriftlicher, fremdsprachlicher Texte verschiedener Art unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel. - Die schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenbewusster und mediengerechter Form (der Textsorte entsprechend) auch unter Einbeziehung neuer Technologien (Textverarbeitung, E-Mail). Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Eine Fremdsprache ist Ausdruck von teilweise anderen und fremden Kultur- und Lebensformen sowie Wertsystemen. Der Erwerb einer Fremdsprache soll auch dem Kennenlernen dieses Fremden, der bewussten Auseinandersetzung, dem Abbau von Vorurteilen und der Entfaltung des Wertbewusstseins dienen. In der Anwendung der Fremdsprache soll wertorientiertes Handeln im politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld umgesetzt werden. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation: Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches beitragen. Mensch und Gesellschaft: Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Wertorientiertes Handeln im politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld wird durch Sprache umgesetzt. Der Erwerb einer Fremdsprache soll auch dem Kennenlernen von Fremdem und der bewussten Auseinandersetzung damit dienen. Dadurch sollen auch Vorurteile abgebaut werden. Sofern es sich bei der Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten und friedlichen Zusammenleben beitragen. Natur und Technik: Eine Internationalisierung der Fachsprachen hat bereits stattgefunden, Fremdsprachenkenntnisse erleichtern den Zugang. Themen aus diesem Bereich sollen auch im Fremdsprachenunterricht bearbeitet werden. Kreativität und Gestaltung: Anregung kreativer Aktivitäten durch Fremdsprachenunterricht wie zB: fremdsprachliche Theateraufführungen, Rollenspiele, Verstehen und Verfassen fremdsprachlicher Liedtexte, kreatives Schreiben in den Fremdsprachen. Gesundheit und Bewegung: Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sollen auch im Fremdsprachenunterricht genutzt bzw. hergestellt werden. Sportspezifisches Vokabular soll im Fremdsprachenunterricht vermittelt werden. Auseinandersetzung (auch) mit landestypischen Sportarten (zB Baseball, Cricket usw.) und gegebenenfalls auch deren Ausübung könnte angeregt werden. Didaktische Grundsätze: Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich, so wenig Unterrichtssprache wie nötig einzusetzen. Die Techniken der mündlichen und schriftlichen Übersetzung und Übertragung sind lediglich punktuell, und nur wenn sie dem besseren Verständnis dienen, einzusetzen. Der Wortschatzvermittlung in vielfältiger und vernetzter Form (Vokabular im Kontext, Kollokationen, Vokabular mit impliziter Grammatik, fixe Redewendungen, halbfixe Redewendungen) ist größtes Gewicht beizumessen. Die vier Fertigkeiten sind regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Als Ziel ist die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist, anzustreben. Die jeweiligen kommunikativen Anliegen sind beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu stellen. Neue Technologien (Textverarbeitung, E-Mail, Internet) sind einzubeziehen. Regelmäßige Hörübungen sind durchzuführen, und den Schülerinnen und Schülern sind möglichst viele Sprechanlässe für den Gebrauch der Fremdsprache anzubieten. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Das Erarbeiten und Einüben von grammatischen Strukturen hat möglichst im kommunikativen Zusammenhang zu geschehen und darf nicht zum Selbstzweck werden. Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache) ist zu fördern. Dabei sind komparative und kontrastive Methoden in der 1. und 2. Klasse eher zu vermeiden, in der 3. und 4. Klasse vor allem dort einzusetzen, wo es sinnvoll erscheint und zu einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führt. Der Einsatz von spielerischen und musisch-kreativen Elementen ist erforderlich, da sich dies einerseits sehr positiv auf die Motivation auswirkt und andererseits auch lernpsychologisch sinnvoll ist. Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen sinnvoll zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen. Um möglichst große Authentizität zu gewährleisten sind direkte persönliche Begegnungen (Einsatz von “native speakers”, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) und Einsatz und Nutzung von audiovisuellen Medien, neuen Technologien (zB E-Mail, Internet) empfehlenswert. Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden Situationen ist anzustreben. Die Vermittlung und Anwendung von Lerntechniken, insbesondere im Hinblick auf autonomes Lernen und als Grundlage für das Erlernen weiterer Fremdsprachen, soll zentrales Anliegen sein. In Englisch und Französisch ist das rezeptive Beherrschen der Lautschrift als Hilfsmittel bezüglich der Aussprache und Intonation anzustreben (Förderung des selbstständigen Erarbeitens von unbekanntem Wortmaterial). Standardisierte Akzentzeichen sind als Lernhilfen zu verwenden. Für den Lernerfolg sind alle vier Fertigkeiten im gleichen Ausmaß (im Anfangsunterricht überwiegend mündliche Kommunikation) ausschlaggebend. Übersetzungen von Texten kommt keine eigenständige Bedeutung zu. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Kriterien und können nicht alleine ausschlaggebend sein. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist - nach Maßgabe der Aufgabenstellung - zu ermöglichen. Übungsphasen sind in mündlicher und schriftlicher Form zu integrieren. Fertigkeitsorientierung steht im Vordergrund des Fremdsprachenunterrichts. Dies ist bei der Festlegung des Erweiterungsbereichs zu berücksichtigen. Bei Vertiefung der Fertigkeiten ist es nahe liegend, die Ziele des Kernbereichs weiter zu führen. Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo, Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) müssen durch verschiedene methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung und entsprechend individualisierte Arbeits- und Betreuungsformen Berücksichtigung finden. Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Eine solche Konstellation stellt meist eine natürliche Chance dar, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen, direkte Informationen über die kulturellen Hintergründe zu erhalten und ermöglicht eine positive Hervorhebung von Mehrsprachigkeit. Leistungsdifferenzierung (siehe auch den Abschnitt Förderung durch Differenzierung und Individualisierung im dritten Teil) Die Beschreibung des Lehrstoffes erfolgt in Form globaler Zielsetzungen, welche unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler gelten. Eine Differenzierung kann im Grad der Erreichung der einzelnen Ziele und im Grad der Hilfestellung zum Ausdruck kommen. Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip: “Vom Einfachen zum Schwierigen” vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zusätzliche Angebote, die aber auch für die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen. Lernschwächere Schülerinnen und Schüler werden die Lernziele häufig in einer weniger komplexen oder abstrahierten Form erreichen. Dies kommt in der Fremdsprache vor allem durch eine einfachere Ausdrucksweise und durch Konzentration auf elementare Strukturen im Bereich der Grammatik zum Tragen. Durch Schaffung und Erhaltung eines positiven Lernklimas sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unterstützt werden. Ein solches Lernklima kann durch Stärkung des Selbstwertgefühls und Fokussierung auf vorhandene Stärken der Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Differenzierungsmaßnahmen sind zu treffen in Bezug auf die methodische Aufbereitung des Lehrstoffes (Zugänge über mehrere Wahrnehmungskanäle), auf Abstraktionsgrad und Komplexität der Aufgabenstellung, Komplexität der sprachlichen Äußerungen und unterrichtsorganisatorische Maßnahmen (offene Lernformen). Kriterien für die Planung und Durchführung der Differenzierungsmaßnahmen: - Grad des Verständnisses gehörter oder gelesener Texte; - Komplexität der Ausdrucksmittel sowohl im rezeptiven als auch im produktiven Bereich; - Komplexität bzw. Verständlichkeit der Aufgabenstellungen; - Unterschiedliches Zeitausmaß, das von den einzelnen Schülerinnen und Schülern zur Erreichung der Lernziele benötigt wird (Übung und Festigung); - Intensität der erforderlichen Betreuung bzw. der erforderlichen Hilfestellung; - Stellenwert von schriftlichen und mündlichen Ausdrucksformen (bei lernschwachen Schülerinnen und Schülern ist vor allem die lernunterstützende Funktion des Schreibens zu beachten); - Umgang mit Fehlern (ein sensibler Umgang mit Fehlern ist notwendig. In den verschiedenen Unterrichtsphasen ist klar zu machen, ob das Hauptaugenmerk bei sprachlicher Korrektheit - mit Korrektur - oder bei Geläufigkeit - ohne Korrektur durch die Lehrkraft - liegt.); - Vielfalt an methodischen Zugängen mit Berücksichtigung der verschiedenen Wahrnehmungskanäle. Lehrstoff: Kernbereich: Fertigkeiten: 1. Klasse: Rezeptive Fertigkeiten: Regelmäßige Lese- und Hörübungen haben als Ziel: - das Erschließen der Textintention; - das Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen); - das Erfassen bestimmter Einzelheiten (Detailverstehen); - das Erschließen von unbekanntem Sprachmaterial aus dem Zusammenhang. Hörverstehen: Hörtexte müssen sich am rezeptiven Wortschatz der Schülerinnen und Schüler orientieren. Es sind vor allem Texte heranzuziehen, die von kommunikativem Wert sind und authentischen Sprechtexten zumindest nahe kommen. Zielsetzung ist das Verstehen von: - Einfachen Äußerungen und dem Klassengespräch (wie zB Anweisungen, Fragen und Auskünfte der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler); - kurzen Texten, die aus bekannten Elementen bestehen; - themenbezogenen Texten, die einige unbekannte Elemente enthalten; - Liedern. Leseverstehen: Ziel ist die Grundlegung für das stille, sinnerfassende Lesen. Bei der Auswahl der Texte ist einerseits auf Handlungsrelevanz für den Alltag zu achten, andererseits darauf, dass ein vielfältiges Bild der Gesellschaft in den Ländern der Zielsprache vermittelt wird. Das Verständnis verschiedener Textsorten (im Russischen/Serbischen in cyrillischer Schrift) ist anzustreben. Zielsetzung ist das Verstehen von: - kurzen Sachtexten und Mitteilungen; - einfachen Briefe persönlichen Inhalts; - Dialogen als Basis für die Entwicklung des Sprechens; - einfachen fiktionalen Texten; - Gedichten und Liedern. Produktive Fertigkeiten: Im Vordergrund steht die Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit, wobei der Schulung des mündlichen Ausdrucks Vorrang zu geben ist. Das Prinzip der Handlungsorientiertheit, Adressatenbewusstheit und Mediengerechtheit ist zu beachten. Ein korrekter Sprachgebrauch ist anzustreben, jedoch steht die kommunikative Leistung im Vordergrund. Mündliche Kommunikation: Die Fremdsprache ist als Kommunikationsmittel im Unterricht zu verwenden. Zielsetzung dabei ist: - Gesprächsführung über Themen und Texte, die vom Erfahrungs- und Interessenshorizont der Schülerinnen und Schüler ausgehen und ihn erweitern; sich dabei über ihre Meinungen, Wünsche und Entscheidungen verständigen; - die Sprachmittel und damit verbundene kulturspezifische Verhaltenskonventionen für relevante Alltagssituationen erwerben; - Schulung der Aussprache und Intonation, wobei die Lautschrift als Unterstützung einbezogen werden soll, wenn die jeweilige Fremdsprache es erfordert. Schriftliche Kommunikation: Das Schreiben hat im Anfangsunterricht vorwiegend lernmethodische Funktion. Im Zuge des Lernfortschritts ist es zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln, wobei die kommunikative Leistung vorrangig ist. Sprach- und Schreibrichtigkeit sind ebenfalls anzustreben. Zielsetzung dabei ist: - Umgestaltung von erarbeiteten Texten; - Verfassen von Beschreibungen und einfachsten kreativen Texten; - Schreiben von einfachen Briefen und Mitteilungen. 2. Klasse: Hörverstehen: Bei der Schulung des Hörverstehens sollen die Texte nicht wesentlich über den rezeptiven Wortschatz der Schülerinnen und Schüler hinausgehen. Sie sollen auch längere fiktionale Texte im Wesentlichen erfassen. Leseverstehen: Die Schülerinnen und Schüler sollen auch längere fiktionale Texte im Wesentlichen erfassen. Mündliche Kommunikation: Über die Zielsetzungen der 1. Klasse hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler in gelenkter Form kurze, zusammenhängende Äußerungen über Erlebtes, Beobachtetes, Gelesenes und Gehörtes machen. Schriftliche Kommunikation: Über die Zielsetzungen der 1. Klasse hinaus ist auch das Schreiben einfacher Zusammenfassungen zu erarbeiten und zu üben. 3. Klasse: Rezeptive Fertigkeiten: An den generellen Zielsetzungen der 1. und 2. Klasse ist weiterzuarbeiten. Zusätzlich ist die Einführung in die Arbeit mit dem Wörterbuch vorgesehen. Reflektiert werden soll auch der Unterschied zwischen gesprochener und geschriebener Sprache. Die Kommentierung von Texten soll angeregt werden. Hörverstehen: Es sind vor allem Texte heranzuziehen, die von kommunikativem Wert sind. In zunehmendem Ausmaß sollen authentische Texte herangezogen werden. Dabei sind unterschiedliche Textsorten zu bearbeiten. Zielsetzung ist das Verstehen von: - Klassengesprächen (wie zB Anweisungen, Fragen und Auskünfte der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler); - längeren und komplexeren Texten aus verschiedenen Bereichen des Alltags; - kurzen fiktionalen Texten; - Liedern. Hörtexte sollen über den rezeptiven Wortschatz der Schülerinnen und Schüler in angemessener Weise hinausgehen. Leseverstehen: Ziel ist der Ausbau der grundgelegten Lesefertigkeit und die Förderung der Lust am Lesen. Das Verständnis verschiedener und von der Thematik her anspruchsvollerer Textsorten (im Russischen/Serbischen in cyrillischer Schrift) mit komplexeren Aufgabenstellungen ist anzustreben. Auswahlkriterien für Texte: siehe 1. und 2. Klasse. Zielsetzung ist das Verstehen von: - alltagsbezogenen Sachtexten; - persönlichen Mitteilungen (Notizen, Briefe usw.) auch handschriftlicher Art; - kurzen Artikeln aus Zeitungen, Magazinen unter Einbeziehung der neuen Technologien (Internet, E-Mail); - fiktionalen Texten; - Liedern und Gedichten. Neue Technologien sind einzubeziehen. Produktive Fertigkeiten: Es wird auf die generellen Zielsetzungen der 1. und 2. Klasse verwiesen. Zusätzlich ist die Einführung in die Arbeit mit dem Wörterbuch vorgesehen. Reflektiert werden soll auch der Unterschied zwischen gesprochener und geschriebener Sprache. Die Kommentierung von Texten soll angeregt werden. Ein korrekter Sprachgebrauch ist anzustreben, jedoch steht die kommunikative Leistung im Vordergrund. Mündliche Kommunikation: Die Vorkenntnisse sind zu festigen und zu erweitern und die zunehmend selbstständige Anwendung ist zu fördern. Folgende Ziele sind über die der 1. und 2. Klasse hinausgehend zu verfolgen: - Vorbereitung auf Realsituationen durch Schaffung und Nutzung von Sprechanlässen im Unterricht, ausgehend von den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler; - selbstständige Anwendung von erlernten Redemitteln und damit verbundene kulturspezifische Verhaltenskonventionen für relevante Alltagssituationen; - Erzählen von Erlebtem, Beobachtetem, Erfundenem usw.; - kreative Gestaltung von Spielszenen. Schriftliche Kommunikation: Die Vorkenntnisse sind zu festigen und zu erweitern und zunehmend selbstständig anzuwenden. Da der Zweck des Schreibens im Vordergrund steht, ist die kommunikative Leistung gegenüber der Schreibrichtigkeit vorrangig. Neue Technologien sind einzubeziehen. Als Textsorten sind zu erarbeiten: - einfache Beschreibungen und Berichte; - Notizen und Mitteilungen; - Briefe und Texte persönlicher Art (zB Lebenslauf); - einfache Stellungnahmen und Zusammenfassungen; - kreative Texte und einfache Gebrauchstexte; - Umgestaltung von Texten. 4. Klasse: Hörverstehen: Über die Zielsetzungen der 3. Klasse hinaus sollen auch längere Texte verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch verschiedene standardsprachliche Varianten der Zielsprache verstehen lernen. Leseverstehen: Über die Zielsetzungen der 3. Klasse hinaus sollen die Anforderungen durch die Zunahme der Länge und des Schwierigkeitsgrades der Texte steigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, sich auch außerhalb der Unterrichtszeit mit fremdsprachlichen Texten auseinander zu setzen. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Die Zielsetzungen der 3. Klasse für die mündliche und schriftliche Kommunikation gelten auch für die 4. Klasse, jedoch steht eine zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Fertigkeiten im Mittelpunkt. Auch die sprachliche Qualität von mündlichen und schriftlichen Äußerungen soll durch den Lernzuwachs steigen. Sprachfunktionen, Themen und Wortschatz: 1. bis 4. Klasse: Sprachfunktionen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit konkreten mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen stehen, die sich aus der Erarbeitung von Themen ergeben. Die genannten Themenbereiche sind zu erarbeiten und sollen an Erfahrungen, Interessen und Verständigungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. Diese Themen sollen den Einblick in die Lebensweisen und -bedingungen (Vorstellungen, Wünsche, Werte und Normen) von Menschen verschiedener sozialer Gruppen zum Ziel haben. Landesspezifische Sprach- und Verhaltenskonventionen und die Alltagskultur der Länder der Zielsprache sind anwendungsorientiert zu vermitteln. Anzustreben ist ein Basiswortschatz, der sich aus den behandelten Themen und Situationen nach den Kriterien der Verwendbarkeit, Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der Erlernbarkeit ergibt. Es ist zwischen produktivem, rezeptivem und potenziellem (aus dem Kontext erschließbarem) Wortschatz zu unterscheiden. Bei der Erarbeitung des Wortschatzes sind nicht nur einzelne Wörter wichtig, sondern vor allem Kollokationen und fixe Redewendungen, die als lexikalische Einheiten zu erlernen sind. 1. Klasse: ____________________________________________________________________ Funktionen Kommunikative Tätigkeiten/Aufgaben ____________________________________________________________________ Kontakte pflegen o Sich vorstellen unter Beachtung von Beziehungen regeln mündlichen/schriftlichen Konventionen (Begrüßung, Anrede, Verabschiedung) o Wünsche, Bitten, Dank, Entschuldigung formulieren Ratschläge, Warnungen, Lob und Tadel ausdrücken o Hilfe anbieten/erbitten o Informationen über Namen, Alter, Hobbys, das Befinden austauschen o Mitschülerinnen und Mitschüler, Eltern, Geschwister, Freundinnen und Freunde vorstellen o Einladungen aussprechen, sich verabreden (Zeit- und Ortsangaben machen) o Ansichts-, Gruß- und Glückwunschkarten schreiben ____________________________________________________________________ Kommunikation o Nichtverstehen/Nichtwissen äußern und Handlungen o Wörter erfragen; sich nach der Bedeutung von steuern Wörtern erkundigen; um Erklärung, Wiederholung, langsameres Sprechen bitten o Vorschläge machen; Absprachen treffen o Informationen einholen Stellungnahmen o Zustimmung, Ablehnung, Aufforderung, abgeben Anordnungen und Verbote, Bitten und Wünsche äußern und auf die anderer eingehen o Erwartungen und Absichten äußern ____________________________________________________________________ Gefühle äußern o Bewunderung, Missfallen, Zuneigung, Abneigung, Freude, Traurigkeit, Ärger, Angst, Wohlbefinden, Unwohlsein ausdrücken ____________________________________________________________________ Informationen o berichten, erzählen, erklären, benennen, geben und erfragen fragen o Zustände, Eigenschaften, Aussehen, Abläufe beschreiben o Besitzverhältnisse und Mengen angeben o über Gehörtes/Gelesenes/Erlebtes berichten o Vorlieben und Abneigungen darstellen o ein Vorhaben umreißen o einfache Handlungsanweisungen verstehen und geben o Fähigkeit/Unfähigkeit ausdrücken o Vergleiche anstellen o Bedingungen und Folgen ausdrücken ____________________________________________________________________ Erzählen und o Rollenspiele gestalten o erlebte und erfundene Geschichten kreativ gestalten o spontane Assoziationen, Einfälle, Eindrücke äußern ____________________________________________________________________ Diskutieren und o in einfacher Weise Meinungen äußern; argumentieren widersprechen, verneinen, bezweifeln, vermuten o Begründungen erfragen/geben ____________________________________________________________________ Themenbereiche: 1. Klasse: Familie und Freunde; Wohnen und Umgebung; Schule; Einstellungen und Werte; Erlebnisse und Fantasiewelt (einfache fiktionale Texte); Hobbys und Interessen. 2. Klasse: Die angeführten Sprachfunktionen sind auch in der 2. Klasse dieselben, jedoch sollen der zur Verfügung stehende Wortschatz, die Geläufigkeit, die raschere Verfügbarkeit und die Komplexität der sprachlichen Äußerungen zunehmen. Die Themenbereiche der 1. Klasse sind auch in der 2. Klasse in vertiefender Form zu bearbeiten. 3. Klasse: Für den Bereich der Sprachfunktionen gelten dieselben Vorgaben wie für die 1. und 2. Klasse. Die Themen und die Qualität der sprachlichen Äußerungen verändern sich auf Grund des Prinzips der Altersgemäßheit und der zunehmenden sprachlichen Anforderungen. Themenbereiche: Umwelt und Gesellschaft; Interkulturelle und landeskundliche Aspekte; Schule und Arbeitswelt; Einstellungen und Werte; Erlebnisse und Fantasiewelt; Kultur und Medien; Freizeit- und Konsumverhalten. 4. Klasse: Die angeführten Sprachfunktionen sind auch in der 4. Klasse dieselben, jedoch sollen der zur Verfügung stehende Wortschatz, die Geläufigkeit, die raschere Verfügbarkeit und die Komplexität der sprachlichen Äußerungen zunehmen. Die Themenbereiche der 3. Klasse sind auch in der 4. Klasse, allerdings in vertiefender Form, zu bearbeiten. Grammatik - alle Fremdsprachen: Im Sinne der Zirkularität des Sprachenlernens soll die Mehrzahl der anschließend aufgelisteten Strukturen zwar in den ersten beiden Lernjahren eingeführt, in den Folgejahren aber wiederholt und erweitert werden. Im Zuge der Erarbeitung der Grammatik ist auf kommunikative Zusammenhänge im mündlichen und schriftlichen Bereich besonders Bedacht zu nehmen. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sollen grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten vermittelt werden. Generell ist die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus Textbeispielen anzustreben. Die anschließenden Aufstellungen enthalten die Basisgrammatik der einzelnen Sprachen, und benennen die grammatischen Elemente, die im Laufe von vier Lernjahren produktiv beherrscht werden sollen. Das Vorkommen grammatischer Strukturen im rezeptiven Bereich kann darüb