Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 359/2005 §/Artikel/Anlage Anl. 4 Inkrafttretensdatum 05.11.2005 Außerkrafttretensdatum 31.08.2006 Text Anlage D LEHRPLÄNE DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Wie Anlage A; mit folgenden Abweichungen: Der Ausdruck “Schülerinnen” bzw. “Schüler” wird durch den Ausdruck “Studierende” ersetzt. Z 2 (Gesetzlicher Auftrag) lautet: “Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige haben gemäß § 37 Abs. 3 SchOG die Aufgabe, Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nach Vollendung der Schulpflicht eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zum Bildungsziel einer AHS zu führen. Die dabei zu leistende Bildungsarbeit orientiert sich an den Ausführungen des § 2 SchOG, sie hat aber auch das reifere Alter, die Berufs- und Lebenserfahrung, das soziale Umfeld, die stärker ausgeprägten Werthaltungen sowie die Bildungserwartungen und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen. Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule gibt den Studierenden im Sinne des § 34 SchOG in einem didaktisch eigenständigen zweiten Bildungsweg eine umfassende Hochschulreife. Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen Organisationsstruktur und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen Andragogik.” ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung. Die folgenden Absätze werden angefügt. “Der Unterricht an der Sonderform ist darüber hinaus durch die besondere Voraussetzung einer erwachsenengerechten Didaktik charakterisiert. 1. Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat die Aufgabe, sich damit auseinanderzusetzen, den manifest gewordenen Bildungswillen zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit zu verhindern. 2. Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten stärker geprägt als die Schülerinnen und Schüler der Tagesschule. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen. Dem Aspekt des sozialen Lernens kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Wenn immer zweckmäßig und sinnvoll, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit die Kooperationsbereitschaft der Studierenden untereinander fördern, sie ermutigen, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen, und so den Prozess des Bildungserwerbes auf eine demokratische, humane und leistungsorientierte Grundlage zu stellen. 3. Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, wird sich bemühen, auch die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden in jene Fächer einzubeziehen, in denen dadurch das angebotene Bildungsgut bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer anpassungsfähig und bereit sein, Anregungen der Studierenden aufzugreifen, von der Möglichkeit, eine sinnvolle Stoffauswahl aus dem Lehrplan vorzunehmen, auch Gebrauch zu machen und darüber hinaus aus Aktualitätsgründen auch Themen aufzugreifen, die über das Lehrplanangebot hinausgehen. Dabei ist aber eine Über- oder Unterforderung der Studierenden zu vermeiden. 4. Gerade erwachsene Studierende sollen im Sinne einer partnerschaftlichen Unterrichtsgestaltung die Möglichkeit haben, Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen zu lernen, um in der Lage zu sein, bei notwendig gewordenen Gewichtungen und Akzentuierungen mitbestimmen zu können. 5. Die Unterrichtsarbeit an der Sonderform für Berufstätige vollzieht sich in einer Studiengemeinschaft von Studierenden sowie Lehrerinnen und Lehrern. Sie erhält ihre Impulse von der Lehrerin bzw. dem Lehrer und in der Auseinandersetzung mit dem angebotenen Lehr- und Bildungsgut; Lehrerinnen und Lehrer sowie Studierende sind gemeinsam für die Erreichung des Bildungszieles verantwortlich. Berufsbedingte Absenzen sind in einem vertretbaren Ausmaß zu tolerieren und in der Unterrichtsplanung und Durchführung einzukalkulieren. Das darf aber nicht dazu führen, dass dadurch starke Stoffeinschränkungen vorgenommen werden. 6. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein. Diese sind insbesondere
- a)Ermüdung durch die berufliche Tätigkeit.
- b)Stark schwankende Aufmerksamkeit und längere Anlaufzeit.
- c)Private (familiäre) Verpflichtungen.
- d)Knappe Lernzeit und wenig Freizeit. Daher sind zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrerin bzw. den Lehrer und eine diesen Umständen angepasste Organisation des Unterrichts unabdingbar. Dazu gehören ua.:
- a)Von der Stundenplangestaltung her die Möglichkeit, zwei aufeinander folgende Unterrichtseinheiten pro Fach zuzulassen, damit genug Zeit für Darbietung, Einübung und Transfer zur Verfügung steht.
- b)Die Erarbeitung des Unterrichtsstoffes hat hauptsächlich während der Unterrichtszeit zu erfolgen. Hausübungen sind auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken. Das Ausmaß häuslicher Vorbereitung bzw. das Einüben der durchgenommenen Stoffinhalte außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit liegt im persönlichen Verantwortungsbereich des Studierenden. Der Lehrerin bzw. dem Lehrer kommt eine beratende Funktion zu.
- c)Erwachsene Studierende haben in der Regel ein höheres Abstraktionsvermögen und können Zusammenhänge oft rascher und besser erkennen als gehäuftes Faktenwissen in kurzer Zeit aufzunehmen. Daher kommt der Sichtbarmachung von Zusammenhängen in jedem Unterrichtsgegenstand sowie einer fächerübergreifenden Zusammenschau (eventuell in Form von Projekten), der Entwicklung der Urteilsfähigkeit, dem Erkennen des Wesentlichen und dem wertenden Unterscheidungsvermögen größere Bedeutung zu als der Akkumulation von Fakten. Diese sind in jedem Gegenstand kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und sinnvoll zu beschränken. Darüber hinaus ist die Pflege des sprachlichen Ausdrucks Aufgabe und Methode aller Unterrichtsgegenstände. 7. Bei notwendig gewordenen Klassenzusammenlegungen ist Vorsorge zu treffen, dass solche administrativen Maßnahmen den Studienerfolg der Studierenden nicht beeinträchtigen. Es ist daher sicherzustellen, dass die Studierenden mit einem vergleichbaren Wissens- und Kenntnisstand in das nächstfolgende Semester aufsteigen. Die Wiederholung bestimmter Lehrstoffgebiete im Anschluss an das vorhergehende Semester wird in solchen Fällen daher angebracht sein. 8. Der Unterricht setzt sich zum Ziel, Wissen und Können zu vermitteln. Er schafft damit die Voraussetzung für die Studierenden, zu einem fundierten und eigenständigen Kritik- und Urteilsvermögen zu gelangen, und leistet damit auch einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung. 9. Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch
- a)zusammenfassende Überblicke und Wiederholung größerer Sachgebiete;
- b)einprägsame, wechselnde und nicht ermüdende Methoden zur Festigung des bereits Erarbeiteten;
- c)ermutigende und motivierende Impulse.” DRITTER TEIL SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG Wie Anlage A. VIERTER TEIL STUNDENTAFELN Gymnasium/Realgymnasium/Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige 1. Gymnasium für Berufstätige / Realgymnasium für Berufstätige (mit Zweiter lebender Fremdsprache) ____________________________________________________________________
- a)Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden 1. S. 2. S. 3. S 4. S. 5. S. 6. S. ____________________________________________________________________ Religion ............ - 1 1 1 1 1 Deutsch .............. 3 3 3 3 3 3 Erste lebende Fremd- sprache .............. 3 3 3 3 3 3 Latein/Zweite lebende Fremdsprache *1) ..... - 3 3 3 3 3 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung .............. 3 3 3 - - - Geographie und Wirtschaftskunde ..... 4 4 - Mathematik ........... 3 3 3 3 3 3 Biologie und Umweltkunde .......... - - 4 4 - - Chemie ............... - - - 3 3 - Physik ............... - - - - 4 5 Psychologie und Philosophie .......... 2 - - - - - Informatik ........... - - - - - 2 Musikerziehung ....... - - - - - - Bildnerische Erziehung ............ - - - - - - ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 18 20 20 20 20 20 ____________________________________________________________________
- a)Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrver- pflich- 7. S. 8. S. 9. S. Summe tungsgruppe ____________________________________________________________________ Religion ............ 1 1 1 8 (III) Deutsch .............. 3 3 4 28 (I) Erste lebende Fremd- sprache .............. 3 3 4 28 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache ......... 3 4 4 26 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung .............. - - - 9 III Geographie und Wirtschaftskunde ..... - - - 8 (III) Mathematik ........... 3 3 4 28 (II) Biologie und Umweltkunde .......... - - - 8 III Chemie ............... - - - 6 (III) Physik ............... - - - 9 (III) Psychologie und Philosophie .......... - 4 - 6 III Informatik ........... - - - 2 II Musikerziehung ....... 3 - - 3 (IVa) Bildnerische Erziehung ............ 3 - - 3 (IVa) ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 19 18 17 172 2. Realgymnasium für Berufstätige ____________________________________________________________________
- a)Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden 1. S. 2. S. 3. S 4. S. 5. S. 6. S. ____________________________________________________________________ Religion ............. - 1 1 1 1 1 Deutsch .............. 3 3 3 3 3 3 Erste lebende Fremd- sprache .............. 3 3 3 3 3 3 Latein/Zweite lebende Fremdsprache ......... - 3 3 3 3 3 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung .............. 3 3 3 - - - Geographie und Wirtschaftskunde ..... 4 4 - - - - Mathematik ........... 3 3 3 3 3 3 Darstellende Geometrie ............ - - - - - - Biologie und Umweltkunde .......... - - 4 4 - - Chemie ............... - - - 3 3 - Physik ............... - - - - 4 5 Psychologie und Philosophie .......... 2 - - - - - Informatik ........... - - - - - 2 Musikerziehung *)....) Bildnerische ) - - - - - - Erziehung *).........) ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 18 20 20 20 20 20 ____________________________________________________________________
- a)Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrver- pflich- 7. S. 8. S. 9. S. Summe tungsgruppe ____________________________________________________________________ Religion ............ 1 1 1 8 (III) Deutsch .............. 3 3 4 28 (I) Erste lebende Fremd- sprache .............. 3 3 4 28 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache ......... 3 - - 18 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung .............. - - - 9 III Geographie und Wirtschaftskunde ..... - - - 8 (III) Mathematik ........... 5 4 4 31 (II) Darstellende Geometrie ............ 2 3 4 9 (II) Biologie und Umweltkunde .......... - - - 8 III Chemie ............... - - - 6 (III) Physik ............... - - - 9 (III) Psychologie und Philosophie .......... - 4 - 6 III Informatik ........... - - - 2 II Musikerziehung *)....) (IVa) Bildnerische ) 2 - - - Erziehung *).........) (IVa) ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 19 18 17 172 ____________________________________________________________________ *) Alternative Pflichtgegenstände 3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige ____________________________________________________________________
- a)Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden 1. S. 2. S. 3. S 4. S. 5. S. 6. S. ____________________________________________________________________ Religion ............. - 1 1 1 1 1 Deutsch .............. 3 3 3 3 3 3 Erste lebende Fremd- sprache .............. 3 3 3 3 3 3 Latein/Zweite lebende Fremdsprache ......... - 3 3 3 3 3 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung .............. 3 3 3 - - - Geographie und Wirtschaftskunde ..... 4 4 - - - - Mathematik ........... 3 3 3 3 3 3 Biologie und Umweltkunde .......... - - 4 4 - - Chemie ............... - - - 3 3 - Physik ............... - - - - 4 5 Psychologie und Philosophie .......... 2 - - - - - Informatik ........... - - - - - 2 Musikerziehung *)....) Bildnerische ) - - - - - - Erziehung *).........) Ökonomie ............. - - - - - - ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 18 20 20 20 20 20 ____________________________________________________________________
- a)Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrver- pflich- 7. S. 8. S. 9. S. Summe tungsgruppe ____________________________________________________________________ Religion ............ 1 1 1 8 (III) Deutsch .............. 3 3 4 28 (I) Erste lebende Fremd- sprache .............. 3 3 4 28 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache ......... 3 - - 18 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung .............. - - - 9 III Geographie und Wirtschaftskunde ..... - - - 8 (III) Mathematik ........... 3 3 4 28 (II) Biologie und Umweltkunde .......... - - - 8 III Chemie ............... - - - 6 (III) Physik ............... - - - 9 (III) Psychologie und Philosophie .......... - 4 - 6 III Informatik ........... 2 2 2 8 II Musikerziehung *)....) (IVa) Bildnerische ) 2 - - 2 Erziehung *).........) (IVa) Ökonomie ............. 2 2 2 6 III ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 19 18 17 172 ____________________________________________________________________ *) Alternative Pflichtgegenstände FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung. SECHSTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A für das Gymnasium, Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium. Lehrstoff: 1. Semester (4 Wochenstunden): Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: In knapper Form über Sachverhalte, Erfahrungen und Probleme berichten und erzählen, Gelesehnes und Gehörtes zusammenfassen und wiedergeben; Gruppendiskusdionen. Texte verfassen: Texte als Ergebnis unterschiedlicher Schreibmotivationen und – ziele abfassen, zB eigene Erfahrungen und Gefühle darstellen; nach Impulsen in verschiedenen Textformen schreiben; Kurzfassungen, Inhaltsangaben erstellen. Rechtschreibung und Zeichensetzung gezielt verbessern. Sprachbetrachtung: Die unterschiedlichen Bedingungen bei verschiedenen Kommunikationsformen untersuchen und beschreiben; Ausdruckswerte sprachlicher Erscheinungen erfassen; die Rolle der Grundwortarten im Satz untersuchen; den Bau des einfachen Satzes und der Gliedsätze erkennen. Den Wortschatz erweitern (Wortfelder aufbauen, Ober- und Unterbegriffe erarbeiten, Bedeutung von Fremdwörtern klären). Literaturbetrachtung: Dichterische und nichtdichterische Texte lesen und besprechen. Merkmale verschiedener Textarten feststellen. Schwerpunkt: epische Texte (Erzählperspektive, Ich-Erzählung, Erzählerbericht). Individuelle Leseinteressen artikulieren und Lektüreeindrücke mitteilen. Erkennen, daß die Wahl eines bestimmten Buches von Gefühlen und Erwartungen, von Informationen, Erfahrungen und von der Situation des Lesers abhängt. Schriftliche Arbeiten: Zwei Schularbeiten (ein- oder zweistündig). 2. Semester (3 Wochenstunden): Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: Stellungnahmen abgeben, Gespräch, Gruppen- und Plenardiskussion üben, dabei bestimmte Rollen wahrnehmen. Texte verfassen: Texte als Ergebnis unterschiedlicher Schreibmotivationen und – ziele abfassen, zB Exzerpt und Protokoll erstellen; Stellungnahmen zu Sachverhalten und Problemen abgeben; Vorgänge und Situationen beschreiben; Gesuch und Lebenslauf abfassen; mit Sprache spielen. Sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen üben. Sprachbetrachtung: Ausdruckswerte sprachlicher Erscheinungen kennenlernen: Konjunktiv, indirekte Rede, zusammengesetzte Sätze, Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen. Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten im Wortschatz feststellen; unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen. Literaturbetrachtung: Dichterische und nichtdichterische Texte lesen und besprechen. Merkmale verschiedener Textarten feststellen. Schwerpunkt: dramatische Formen (Aufbau, Dialogführung, direkte und indirekte Figurenzeichnung). Texte in ihrem jeweiligen Kontext untersuchen, um das Textverständnis zu vertiefen. Deutungsmöglichkeiten aufzeigen, die sich aus der Beschreibung von Texten erschließen lassen. Schriftliche Arbeiten: Zwei Schularbeiten (ein- oder zweistündig). 3. Semester (3 Wochenstunden): Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: Einzel- und Gruppenreferate halten; verschiedene Formen der Diskussion erproben; Information, Meinung, Argument und Frage in Diskussionsbeiträgen einsetzen. Texte verfassen: Begriffe erklären, appellative und argumentative Texte herstellen, zB Aufruf, Flugblatt, Leserbrief. Den gedanklichen Aufbau von Texten entwickeln. Techniken des sinnvermittelden Lesens weiterentwickeln. Sprachbetrachtung: Einblicke in die Entwicklung der deutschen Sprache gewinnen; über Probleme der Normierung der Rechtschreibung sprechen. Bedeutungsbeziehungen zwischen Wörtern und Wortgruppen erproben; satzübergreifende Verknüpfungen (Verweiswörter, Ersatzformen) erkennen; Stilfiguren besprechen. Literaturbetrachtung: Dichterische und nichtdichterische Texte lesen und besprechen. Merkmale verschiedener Textarten feststellen. Schwerpunkt: lyrische Texte (gebundene Sprache, Vergleiche, sprachliche Bilder). Texte auf der Grundlage der Textbeschreibung deuten. Einblicke in die Literatur des Mittelalters und der Barockzeit an Textbeispielen gewinnen. Urteile über Texte als zeit- und standortbedingte Stellungnahmen erkennen. Schriftliche Arbeiten: Zwei Schularbeiten (zweistündig). 4. Semester (3 Wochenstunden): Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: Impulsreferat, Diskussion und Debatte abhalten. Texte verfassen: Argumentative Texte schreiben, Thema erschließen, Informationen verarbeiten, Ordnungskriterien suchen, Gliederung üben. Graphische Darstellungen und Statistiken in Sprache umsetzen und interpretieren, Texte umformen. Sprachbetrachtung: Zeitungssprache und journalistische Stilformen vergleichen (zB: Leitartikel, Bericht, Reportage, Kommentar, Glosse). Die Funktion von Stilfiguren. Die Wechselwirkung von Text und Bild zB in Comics und Werbung untersuchen. Literaturbetrachtung: Texte auf der Grundlage der Textbeschreibung deuten. Formale Merkmale als Mittel der Aussage begreifen. Einblicke in die Literatur der Aufklärung und des Sturm und Drang an Textbeispielen gewinnen. Unterschiedliche Darstellungen eines Werkes in der Fachliteratur vergleichen. Den Einfluß persänlicher Wertvorstellungen auf das Urteil über Texte erfassen. Schriftliche Arbeiten: Zwei Schularbeiten (zweistündig). 5. Semester (3 Wochenstunden): Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: Bewußtes Einsetzen von Redestrategien üben; Interviewtechniken üben. Stellungnahmen (auch unvorbereitet) abgeben. Texte verfassen. Leseeindrücke zusammenfassend formulieren; dichterische und nichtdichterische Texte beschreiben und deuten. Rolle und Situation von Figuren dichterischer Texte beschreiben. Sprachbetrachtung: Unterschiede zwischen gesprochener und geschriebener Sprache feststellen, Umformungsübungen dazu machen. Die Funktion von sprachlichen Sprachformen, Sprachklischees und Redundanzen erkennen. Sprachliche Verfahrensweisen untersuchen und ihre Wirkung beschreiben. Strategien der Meinungsbildung in den Massenmedien untersuchen (Auswahl und Aufbereitung der Information, offene und verdeckte Beeinflussung). Literaturbetrachtung: Die im Werk dargestellte Welt erarbeiten: Raum- und Zeitgefüge, das Verhalten der Figuren und deren Beziehungen zueinander. Wirkungsmöglichkeiten und Intentionen eines Textes auf der Basis der Textbeschreibung überprüfen. Einblicke in die Literatur von der Französischen Revolution bis zu den Anfängen der Romantik an Textbeispielen gewinnen. Die bildungspolitischen Aspekt „klassisch” gewordener Literatur in der Gegenwart erörtern. Die historische Bedingtheit eines Textes in die Deutung einbeziehen. Mögliche Aspekte der Textauswahl: Erziehung zur Humanität. Irrationalismus als Lebens- und Kunstprinzip. Zuwendung zur Vergangenheit (Antike, Mittelalter). Schriftliche Arbeiten: Zwei Schularbeiten (zweistündig). 6. Semester (3 Wochenstunden): Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: Einander widersprechende Ansichten in einem Streitgespräch vertreten; Befragung von Einzelpersonen, die sich auf ein bestimmtes Thema vorbereitet haben (Hearing); den Zusammenhang von Mitteilungs- und Wirkungsabsicht einerseits und den sprachlichen Mitteln anderseits bewußtmachen. Texte verfassen: Zu aktuellen Themen Stellung nehmen, auch mit Hilfe von Informationsmaterial oder ausgehend von einem Text. Referierendes oder erklärendes Darstellen unterscheiden. Texte verfremden, parodistische Texte zu schreiben versuchen. Sprachbetrachtung: Außersprachliche und sprachliche Bedingungen des Kommunikationsprozesses erkennen und in ihrer Beziehung zueinander beschreiben. Darstellung desselben Ereignisses in verschiedenen Medien vergleichen; Manipulationstechniken durchschauen lernen. Aufbauelemente eines Textes erkennen. Sprachformen in ihrer Verwendung aufzeigen: Idiolekt, Soziolekt, Sondersprachen, Dialekt, Umgangssprache, Standartsprache. Literaturbetrachtung: Motive eines Textes erkennen, Fabel herausarbeiten, motivähnliche Texte aus verschiedenenj Zeiten vergleichen. Mögliche Absichten eines Textes erfassen, die historische Bedingtheit eines Textes in die Deutung einbeziehen. Erkennen, daß eigene Wertvorstellungen und Vorurteile die Textrezeption beeinflussen. Einblicke in die Literatur von den Anfängen der Romantik bis zur Jahrhundertwende, besonders in die österreichische Literatur des 19. Jahrhunderts, an Texten gewinnen. Mögliche Aspekte der Textauswahl: Sozialkritisch-oppositionelle im Gegensatz zu apolitisch-ästhetischer Literatur. Realistische Erzählkunst als Antwort auf die politischen Verhältnisse nach 1848. Naturwissenschaftlicher Determinismus und das Problem der Handlungsfreiheit. Darstellung der neuen sozialen Wirklichkeit Schriftliche Arbeiten: Zwei Schularbeiten (zweistündig). 7. Semester (3 Wochenstunden). Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: Referate mit anschließender Befragung des Referenten halten; Rede zu konkreten Anlässen üben. Texte verfassen: Dichterische und nichtdichterische Texte beschreiben und deuten; ein dichterisches Werk unter bestimmten Aspekten behandeln. Literarische Vorlagen nach- und umgestalten. Verschiedene Vortragsweisen als Ausdruck unterschiedlicher Textdeutung beobachten, erproben und einsetzen. Sprachbetrachtung: Sprache als Zeichensystem verstehen lernen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von Zeichen beschreiben. Textkonstituierende Merkmale erkennen und anwenden. Literaturbetrachtung: Verschiedene Zugänge zum Sinnverständnis von Texten erproben (zB psychologischer, religiöser, soziologischer Deutungsansatz). Die Wirkungsweise filmischer Ausdrucksmittel untersuchen. Kritiken und Buchbesprechungen in verschiedenen Medien vergleichen. Einblicke in die Literatur von der Jahrhundertwende bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges an Texten gewinnen. Mögliche Aspekte der Textauswahl: Kulturkrise und Ästhetizismus der Jahrhundertwende. Auseinandersetzung der österreichischen Literatur mit den sozialen und politischen Zuständen der österreichisch-ungarischen Monarchie. Revolte gegen traditionelle Lebens- und Kunstformen. Fortführung bürgerlicher Literaturtraditionen. Literatur in Korrelation zu den sozialen und politischen Spannungen der Zwischenkriegszeit. NS- Literatur: Mechanismen und Formen politischer Propagandaliteratur. Auseinandersetzung mit Literatur und Krieg. Schriftliche Arbeiten: Zwei Schularbeiten (zweistündig). 8. Semester (3 Wochenstunden): Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: Referate und Diskussionen besonders über dichterische Werke bzw. zum Literaturbetrieb halten. Texte verfassen: Zwei oder mehrere dichterische Werke unter einem übergreifenden Gesichtspunkt vergleichend behandeln. Vorformen wissenschaftlichen Arbeitens anwenden (zB: Argumentation, Folgerung, Zitieren). Kritik einer Theateraufführung, TV-Sendung oder Buchbesprechung verfassen. Zu aktuellen Themen und Problemen Stellung nehmen. Eventuell Texte in Anlehnung an dichterische Formen schreiben: Innerer Monolog, dramaturgische Dialogszene, Kurzgeschichte, Filmdrehbuch, experimenteller Text. Sprachbetrachtung: Die Verknüpfung von Gedanken in sprachlichen Ausdrucksformen herausarbeiten (zB: reihende, folgernde, bedingende, entgegensetzende, ausschließende Relationen). Überlegungen zum Verhältnis der Sprache zur außersprachlichen Wirklichkeit anstellen. Literaturbetrachtung: Die für die Beschreibung von Texten jeweils charakteristischen Merkmale zusammenfassen und im Hinblick auf das Textverständnis auswerten. Einblicke in den kommerzialisierten Literatur- und Medienbetrieb gewinnen (Buchmarkt, Literaturtagungen und -preise, Stellung und Arbeitsbedingungen der Autoren, Bestseller, Buchgemeinschaften, Beitrag der Massenmedien zur Popularisierung und Internationalisierung der Literatur). Die Funktion der Lektüre innerhalb der eigenen Lebenswelt erkennen. Einblicke in die Literatur nach dem Zweiten Weltkrieg an Texten gewinnen. Mögliche Aspekte der Textauswahl: Exilliteratur. Humanistisch-christliche Traditionen in der Nachkriegszeit. Gruppenbildungen im literarischen Leben nach 1945. Entwicklung der Literatur in verschiedenen Gesellschaftssystemen. Sprache und Sprachverwendung als Thema der Literatur. Gesellschaftskritisch und politisch engagierte Literatur. Schriftliche Arbeiten: Zwei Schularbeiten (die erste zwei-, die zweite dreistündig). 9. Semester (5 Wochenstunden): Sprachliches Gestalten: Sprechen vor und mit anderen: Referate und Gesprächsformen anhand von Themen persönlichen Interesses üben. Texte mit besonderer Berücksichtigung der bei der Reifeprüfung verlangte Arbeitsformen verfassen. Sprachbetrachtung: Die aus dem Umgang mit Texten verschiedener Art gewonnenen Beschreibungskriterien anwenden. Literaturbetrachtung: An Texten Einblicke in die zeitgenössische Literatur unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Anteils gewinnen. Schriftliche Arbeiten: Eine Schularbeit (vierstündig). Didaktische Grundsätze: Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die als Teilbereiche bezeichneten Lehraufgaben sind verbindlich. Auswahl und Gewichtung der Unterrichtsinhalte und die Wahl geeigneter Methoden sind dem Lehrer überlassen, wobei die besonderen Bedingungen dieser Schulform und des Erwachsenenunterrichts zu berücksichtigen sind. Unterrichtsgestaltung - Erarbeitung und Verarbeitung: - Der Deutschunterricht hat für die erwachsenen Studierenden nicht nur fachbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, sondern er ist auch wesentlich ein Gegenstand der unmittelbaren Auseinandersetzung mit der Lebensrealität. Daher muß bei der Auswahl der zu behandelnden Stoffe die Erfahrung der Studierenden berücksichtigt werden. Im Rahmen der Ziele und Lehraufgaben des jeweiligen Semesters ist ihnen eine angemessene Mitbestimmung bei der Stoffauswahl und beim Setzen von Schwerpunkten zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, daß die Sprachhandlungskompetenz der Studierenden erweitert, wissenschaftliches Verständnis angebahnt und eine Auseinandersetzung mit persönlichen und sozialen Problemen gefördert wird. - Als Methoden zur Erarbeitung der verschiedenen Lehraufgaben sollen angemessene Gesprächs- und Sozialformen eingesetzt werden: Unterrichtsgespräch, Information und Impuls durch Lehrer und Studierende, Diskussion und Debatte, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit. Fachübergreifender und projektorientierter Unterricht soll soviel wie möglich praktiziert werden. Querverbindungen zu anderen Fächern sind zu nutzen. - Audio-visuelle Medien und gegebenfalls Computer sind heranzuziehen. - Die Lehrnarbeit ist vorwiegend in den Unterrichtsstunden zu bewältigen. Hausübungen zur Vorbereitung des Unterrichts und zur Festigung des Unterrichtsertrages sollen nur im beschränktem Maß eingesetzt werden. Die Teilbereiche des Deutschunterrichts: Zum Sprachlichen Gestalten: Die Formen mündlichen und schriftlichen Gestaltens sollen vor allem dazu dienen, - Gedanken zu formulieren und dadurch zu klären; - sich einen Sachverhalt vor Augen zu führen und ihn sich dadurch verfügbar zu machen; - auf andere einzuwirken; - Emotionen und Situationen zu verbalisieren; - Sprache als kreatives Ausdrucksmittel zu verwenden. Sicherheit im Gebrauch der Standartsprache ist anzustreben. In manchen Situationen jedoch (zB Diskussionen, Konfliktaufarbeitung) kann sich die Herkunftssprache als angemessene Sprachform erweisen und soll in diesem Fall ohne Wertung zugelassen werden. Im Anfangsunterricht sind die unterschiedlichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen der erwachsenen Studierenden aufzunehmen. Die Bereitschaft zum Sprechen und Schreiben soll geweckt und gefördert werden. Sprechen und Schreiben der Studierenden sollen auch Gegenstand der Reflexion sein. Das Schreiben wird nach der vorherrschenden Schreibhaltung bzw. -absicht in beschreibende und kommentierende, argumentierende und appelierende sowie erzählende und andere kreative Formen unterteilt. Die Textarten lassen sich jedoch nicht immer scharf abgrenzen. Das Verfassen von Texten soll durch entsprechende Übungen zur Textgestaltung vorbereitet werden. Meinungen der Studierenden, sofern sie nicht sachlich falsch sind oder auf sachlich falschen Grundlagen beruhen, haben die Lehrer gelten zu lassen. Das bezieht sich auf Fragen der Weltanschauung ebenso wie auf ästhetische Urteile. Übungen zur Rechtschreibung und Zeichensetzung sind an den individuellen Erfordernissen der Studierenden zu orientieren und während aller Semester durchzuführen, ohne daß dies im Lehrplan explizit angeführt ist. Die Verwendung des Wörterbuches auch bei Schularbeiten in allen Semestern soll eine an der außerschulischen Wirklichkeit orientierte Arbeitshaltung fördern. Zur Sprachbetrachtung Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es, - Einblicke in die Struktur der Sprache zu vermitteln; - verschiedene Sprachformen in ihrer Funktion aufzuzeigen; - Bedingungen sprachlichen Handelns bewußt zu machen und die eigene Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern. Sprachliche Merkmale sind an gesprochenen und geschriebenen Texten festzustellen. Dadurch soll die „Sprachbetrachtung” mit der „Literaturbetrachtung” und mit dem „Sprachlichen Gestalten” verbunden werden. Zur Literaturbetrachtung: Im Mittelpunkt der Literaturbetrachtung steht die Auseinandersetzung mit Texten aller Art (erweiterter Literaturbegriff), wobei das Schwergewicht auf Ganzschriften liegt. Darüber hinaus sind Textproben in ausreichendem Maß anzubieten. Folgende vier Aspekte sind zu beachten und miteinander zu verbinden: Die Textbeschreibung stellt Themen, Strukturen sowie Darstellungsmittel und deren Funktion in Texten fest, um eine empirisch faßbare und überprüfbare Grundlage für Interpretation und Wertung zu schaffen. Die literaturgeschichtliche Orientierung stellt Einzelwerke in ihren geschichtlichen Kontext (dh. in gattungs-, stil- und motivgeschichtliche Entwicklungen). Werke der Gegenwartsliteratur sind in allen Semestern zu besprechen. Literaturhistorische Kenntnisse sind nicht Selbstzweck, sondern sollen soweit vermittelt werden, als sie für das Verständnis der Dichtung notwendig sind. Dabei soll eine Epoche modellhaft in ihren gesellschaftspolitischen und kulturellen Ausprägungen behandelt werden. Die Interpretation baut auf dem spontanen Texterlebnis und dem Interesse des Studierenden, der Textbeschreibung und der literaturgeschichtlichen Orientierung auf. Sie soll zum Erfassen und Unterscheiden verschiedener Deutungsmöglichkeiten anleiten. Das wichtigste Kriterium für mögliche Deutungen ist die Begründbarkeit aus dem Text. Die literarische Wertung soll erarbeiten, daß literarische Erfahrungen, Literaturverständnis, persönliche Werthaltungen sowie ästhetische und intellektuelle Sensibilität die Urteile über Literatur bestimmen. Die Zielsetzungen der Literaturbetrachtung erlauben es, die Lesegewohnheiten und Interessen der Studierenden zu berücksichtigen, die Fähigkeit zu selbständiger Auseinandersetzung mit den literarischen Zweckformen auszubilden und insbesondere das Verständnis für dichterische Literatur zu fördern und die Freude am Lesen zu wecken. Durch Hinweise und Anregungen sollen die Studierenden zur Privatlektüre animiert werden. In einer Literaturmappe können Schul- und Privatlektüre, Theateraufführungen und durch audio-visuelle Medien vermittelte Werke als Grundlage für die Reifeprüfung gesammelt werden. Im Mittelpunkt soll die Beschäftigung mit der Literatur des deutschen Sprachraums unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur stehen. Die Rolle der fremdsprachigen Literatur ist zu berücksichtigen. ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE ENGLISCH Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht in Englisch soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fachübergreifende Aspekte enthalten. Dem Englischunterricht ist ein vierfaches Ziel gesetzt: - die Beherrschung der Fremdsprache als Kommunikationsmittel, welche die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdrucks umfaßt und auf der das Hauptgewicht zu liegen hat; - die Erweiterung des Erfahrungshorizontes durch das Kennenlernen der englischsprachigen Länder und durch die Auseinandersetzung mit ihrer Kultur, auch im Spiegel der Literatur; - die Einsicht in Struktur und Wesenzüge der Englischen Sprache; - die Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Sinne der Entfaltung des Wertbewußtseins, der Bereitschaft zu sozialer Verantwortung, Kommunikation und Kooperation, der Erlebnisfähigkeit, der Kreativität, der Aneignung von Arbeitsweisen, die zu weiterem Studium befähigen. Lehrstoff: 1. und 2. Semester (je 3 Wochenstunden): 1. Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff) Die einzelnen Themenbereiche sind nicht notwendigerweise getrennt voneinander zu behandeln; auch können die Intensität ihrer Behandlung und die Schwerpunktsetzung je nach Klasse und Gegebenheit variieren. Personalien, Familie (personal identifikation): zB name, adresse, telephone number, date and place of birth, age, sex, status, nationality, profession, occupation, family, religion Der menschliche Körper: zB: parts of the body, positions of the body, sensory perception, health, illness Beruf und Arbeitsplatz (trade, profession, occupation): zB place of/kind of work Tages- und Jahresablauf (daily routine): zB washing, dressing, meals, going to school Wetter: weather conditions Haus und Wohnung (house and home): zB accomodation, furniture Schule (education): zB classroom, subjekts Einkauf und Geschäfte (shopping): zB shopping facilities, foodstuffs, clothes Freizeit, Unterhaltung (free time, entertainment); zB hobbies, radio, TV, press, sports, holidays Reisen (travel): zB holidays, countries, places, languages, hotel, camping-site, travel documents, fares, luggage, traffic. 2. Ausdrucksmittel 2.1 Wortschatz 2.2 Denkkategorien 2.3 Sprachfunktionen 2.4 Grammatikalisch-strukturelle Katekorien (Sprachlehre) ad 2.1 Wortschatz: siehe Thematische Bereiche ad 2.2 und 2.3 Denkkategorien und Sprachfunktionen: Die Denkkategorien und die Sprachfunktionen bleiben ihrer Natur gemäß gleich. Ausdifferenzierungen und Lernfortschritt ergeben sich durch die Lehrplanangaben zu den - thematischen Bereichen - gammatikalisch/strukturellen Kategorien - sowie den mündlichen und schriftlichen Übungsformen, und zwar in Hinblick auf: - Komplexität und Abstraktionsgrad der Themen (siehe: thematische Bereiche) - Nuancierung der Redeabsicht und des Gefühlsausdrucks (siehe: mündliche und schriftliche Übungsformen) - Länge und Komplexität der Gedankenfolgen, die verstanden bzw. ausgedruckt werden sollen (siehe: thematische Bereiche, mündliche und schriftliche Übungsformen und grammatikalisch/strukturelle Katekorien) - Spontaneität und Geläufigkeit im Verstehen (listening/reading comprehension) sowie im sprachlichen Ausdruck (siehe: mündliche und schriftliche Übungsformen). ad 2.2 Denkkategorien In Betracht kommt sprachliches Material zum Ausdrücken von - Existenz: Sein, Scheinen, Gleichbleiben, Verändern, Möglichkeit und Unmöglichkeit - Raum: Dimensionen, Ort, Bewegung, Richtung - Zeit: Zeitpunkt (einmalig, wiederholt, bestimmt, unbestimmt); Zeitdauer (dauernd, zeitlich begrenzt); allgemeine Feststellungen ohne konkreten Zeitbezug; Zeitstufen und Zeitformen - Quantifizierung: zählbar, nicht zählbar - Qualifizierung: von Personen, Örtlichkeiten, Dingen, Zuständen, Vorgängen, Handlungen, - logischen Beziehungen: Verbindung, Trennung, Gegensatz, Ursache, Wirkung, Zweck, Vergleiche - bestimmter und umbestimmter Bedeutung. ad 2.3 Sprachfunktionen Die Sprachfunktionen betreffen folgende Bereiche: Informationen - Informationen erfragen/geben - Sachverhalte darlegen; erzählen, berichten; beschreiben - erläutern, detaillieren, aufzählen; mit Beispielen belegen - Informationen ergänzen/berichtigen/wiederlegen/bestätigen - nach der Richtigkeit/Verläßlichkeit fragen - Wissen/Nichtwissen bekunden - erinnern, vergessen - begründen Haltungen - intellektuelle - emotionale - moralische Ausdruck von - Zustimmung, Vorbehalt, Ablehnung, Wiederspruch - Möglichkeit, Unmöglichkeit, Grad der Wahrscheinlichkeit, Mutmaßung, Sicherheit, Überzeugung, Leugnen - Einstufung nach Wichtigkeit/Bedeutungslosigkeit - Interesse, Neugierde, Desinteresse, Gleichgültigkeit - Vorliebe, Abneigung, Abscheu, Entrüstung - Freude, Vorfreude, Begeisterung, Optimismus - Zweifel, Pessimismus, Entäuschung, Verärgerung - Angst, Kummer, Sorge, Trauer - Erleichterung, Beruhigung, Befriedigung, Zufriedenheit - Vertrauen, Mißtrauen, Reserviertheit - Ungeduld, Erwartung, Hoffnung - Überraschung, Verwunderung. Handlungssteuerung und Willensäußerung - Verhalten steuern durch Wünsche, Bitten, Befehle, Aufträge, Aufforderungen, Warnungen, Drohungen - Vorschläge machen, Ratschläge erteilen bzw. erbitten - Hilfe erbitten/verweigern/anbieten - zur Entscheidung auffordern, entscheiden, beschließen - ermutigen, überreden, überzeugen - sich beschweren, protestieren, Einsprüche - Bereitschaft bzw. Weigerung ausdrücken - Erlaubnis erteilen/verweigern/erbitten; Verbot - Ausdruck von/Frage nach Absichten - fragen, ob jemand etwas tun will/zu tun bereit ist - versprechen, zusagen. Sozialbezüge - grüßen, begründen, grüßen lassen - Anrede (auch in Briefen) - sich/jemanden vorstellen: Name, Beruf, Nationalität, usw. - nach dem Befinden fragen, über das Befinden Auskunft geben - Aufmerksamkeit erlangen - Gesprächseröffnung - bitten, danken - gratulieren, Glück wünschen - dafür danken - einladen, akzeptieren, ablehnen - sich entschuldigen, darauf antworten - Mitleid zeigen, Bedauern ausdrücken - sich verabschieden (auch in Briefen). Gesprächsverlauf - Gespräch eröffnen, wieder aufnehmen, weiterführen, zum Abschluß bringen - bitten, etwas zu wiederholen/zu erläutern; sich vergewissern - Aufmerksamkeit/Interesse bekunden - ablenken, besonders betonen, beharren - Floskeln verwenden, um Zeit zum Überlegen zu gewinnen - Thema wechseln. ad 2.4 Grammatikalisch-strukturelle Kategorien (Sprachlehre) Die folgenden Schwerpunkte sind im Sinne der didaktischen Grundsätze in die laufende Unterrichtsarbeit zu integrieren: Satzbau - die grundlegenden Satzbauformen, gerade Wortfolge; bejahende und verneinende Aussagesätze; bejahende und verneinende Fragesätze, Befehlssätze, Ausrufsätze; Kurzantworten; - einige grundlegende Arten der näheren Bestimmung von Nomen, Verben, Adjektiven, Adverbien, sowie die Stellung dieser näheren Bestimmungen im Satz; - einfache Satzverknüpfungen. Grammatik der Satzelemente - Nomen: regelmäßige und unregelmäßige Pluralbildung, Genitiv-s in Singular und Plural der Personen, of-Konstruktion anstelle des Genitivs, besonders bei Sachen - Bestimmter und unbestimmter Artikel: einige wenige ideomatische Wendungen ohne Artikel, Eigennamen; Ersatz des Nomen durch „one/ones” - Prononmen: personal, possessiv, demonstrativ, quantifizierende Ausdrücke wie (not) much, (not) many; few, little, all, every, each; some, any; both, either, neither - Adjektiv: Steigerung durch Suffix (-er, -est) sowie mit „more, most” (einige wichtige Fälle); außerdem better-best, worse-worst, more-most; Vergleiche - Verb: Die Grundformen der Verben und ihre Verwendung zur Bildung von Zeit und Aspekt. Passive Ausdrucksweise in häufigen Fügungen (zB He is called Peter.). Die Grundfunktionen von Present Tense (progressive und non-progressive); Past Tense (progressive und non-progressive); Present Perfect (non-progressive); Möglichkeiten des Ausdrucks der Zukünftigkeit mit „going to” und „will (shall)”. Die grundlegenden Satzmuster, vom Verb ausgehend (zB want to, want somebody to; make somebody do something), Eigenheiten bei Rechtschreibung und Aussprache, insbesondere bei Suffixverwendung. Be, have, do und modale Hilfsverben. Die besonderen Funktionen dieser Verben bei Kurzfragen, Kurzantworten, question-tags, sowie insbesondere bei der Bildung von Frage und Verneinung. Einige gebräuchliche phrasal verbs. - Numeralien: Grund- und Ortnungszahlwörter, unbestimmte Zahlwörter; Datumsangabe; Eigenheiten der Aussprache und Schreibung. - Adverbielle Bestimmungen: Arten, Verwendung, Stellung im Satz. - Präpositionen: einige gebräuchliche Präpositionen in ihrer Grundbedeutung, wichtige Präpositionalverbindungen. - Konjunktionen: die Wichtigsten Möglichkeiten, Wörter, Wortgruppen und Sätze zu verbinden; Beiordnung und Unterordnung. 3. Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen Im Bereich des Hörens: - regelmäßige Übungen anhand sehr einfacher und kurzer Texte unter Heranziehung verschiedener Tonträger, wobei das Einhören auf „native speakers” besonders zu pflegen ist; - Lautunterscheidung und Sinnverstehen - Beantworten einfacher Fragen zum Inhalt - Ausführen von Anweisungen und Aufgaben (task listening) - Nachsprechen mit Zielrichtung auf Lautunterscheidung und Intonationsmuster. Im Bereich des Sprechens: - Frage und Antwort, insbesondere in Rollenspiel und Partnerarbeit - regelmäßig einfachste Gespräche, insbesondere zu Inhalten und wortschatzmäßig erarbeiteten Bereichen - Neubildung von Sätzen, möglichst in situativer Einbettung - Erzählen einfacher Geschichten unter Zuhilfenahme von Bildern und/oder key-words bzw. ausgehend von Gehörtem und Gelesenem - einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Perspektive und der Darstellungsform nach mündlicher Erarbeitung, gegebenfalls schriftliches Fixieren - Artikulations- und Intonationsübungen sowie Übungen zur Sprechflüssigkeit durch Nachsprechen und Variieren, vornehmlich in ganzen Sätzen. Im Bereich des Lesens: - Übungen im stillen, sinnerfassenden Lesen mit anschließender Auswertung. Im Bereich des Schreibens: - Gruppieren von Wörtern nach Aussprache und Schreibung (Gleichheit und Kontrast) - Einsetz- und Zuordnungsübungen - Fragen stellen und beantworten - Abfassen kurzer Texte, ausgehend von graphischen und sprachlichen Impulsen - Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem - einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel des Gesichtspunkts (aspect modulation) und der Darstellungsform - nach mündlicher Erarbeitung gegebenfalls schriftliches Fixieren. - Diktate zur Förderung des Hörverstehens und/oder zur Festigung der Rechtschreibung. Fallweise mündliche und schriftliche Hausübungen (siehe Didaktische Grundsätze): - zur Festigung von Kenntinissen und Fertigkeiten im Anschluß an die Unterrichtsarbeit - zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht. Schularbeiten: 1. Semester: zwei Schularbeiten (einstündig): 2. Semester: zwei Schularbeiten, ein- oder zweistündig. 3. und 4. Semester (je 3 Wochenstunden): 1. Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff) Der einzelne und seine Familie/Freunde (family events): wie bisher; dazu likes and dislikes, character, temperament, disposition Der einzelne und die Gemeinschaft (teams, clubs, parties); Haus, Wohnung, Umgebung: wie bisher; dazu amenities, region, climate, flora and fauna, housing characteristics in the U.K. and/or the USA Berufe: wie bisher; dazu conditions of work; income, training, prospects Freizeit: wie bisher; dazu cinema, theatre, music, books Reisen: wie bisher; dazu traffic, public transport, private transport Einkauf und Geschäfte: wie bisher; dazu shopping facilities, currency, weights and measures Dienstleistungen (services): post, telephone, telegraph, banking, police, hospital, surgery, repairs, garage, petrol station Gesundheitswesen: ailments/accidents; personal comfort, hygiene, insurance, medical services, emergency services 2. Ausdrucksmittel 2.1 Wortschatz (siehe Thematische Bereiche) 2.2 Denkkategorien (siehe 1. und 2. Semester) 2.3 Sprachfunktionen (siehe 1. und 2. Semester) 2.4 Grammatikalisch-strukturelle Kategorien (Sprachlehre) Die grammatikalischen Kenntnisse sind zu erweitern, zu vertiefen und geläufig zu machen, sodaß der Lernende zunehmend befähigt wird, auch komplexere Aussageeinheiten zu verstehen sowie sein Sprachverhalten der gegebenen Situation und der Redeabsicht gemäß zu steuern. Satzbau: Erweiterung der grundlegenden Satzbaumuster durch nähere Bestimmung der einzelnen Satzteile, besonders auch durch Wortgruppen und neben-/untergeordnete Sätze; vereinzelt idiomatische Fälle der Inversion. Grammatik der Satzelemente: - Nomen: typische Substandivendungen; das Nomen und seine nähere Bestimmung durch adjectives und determiners, und zwar identifiers (articles, demonstratives, possessives) and quantifiers (numerals, much/many); countables and uncountables (or mass nouns); Artikelgebrauch; einige Besonderheiten im Gebrauch des Genitivs, der Pluralbildung und des Artikels; Ersatz von Nomen: one/ones - Adjektiv: Adjektivverwendung nach be/remain/get/become/look/sound/taste/smell; der nominale Gebrauch von Adjektiven; Kontrast zum Deutschen. - Verb: Present perfect (non-progressive und progressive), Present Perfect - Past tense, Present Perfect - Present Tense im Kontrast zum Deutschen. Past Perfect (non-progressive - progressive); Ausdruck der Zukünftigkeit durch Present (non-progressive - progressive); gebräuchliche Passive Voice-Formen; das Passiv - im Kontrast zum Deutschen aktiven Satz mit unbestimmtem „man” – auch bei Verben mit zwei Objekten (zB We were shoen the sights); Ausdruck von Zeitbeziehungen: Vorzeitigkeit, Gleichzeitigkeit, Nachzeitigkeit; indirekte Darstellung (indirekte Frage (indirekte Rede); Ersatzformen der modalen Hilfsverben zur Bildung von Zeiten; weitere phrasal verbs; - Adverbielle Bestimmungen: Die Stellung des Adverbs im Satz; Steigerung und Vergleiche, Umstandssätze; - Präpositionen: häufig verwendete Präpositionalverbindungen, idiomatische Gebrauch von Präpositionen; - links und connectives: Weitere Möglichkeiten, Wörter, Wortgruppen und Sätze zu verbinden, insbesondere zum Ausdruck von Folgerung, Grund, Bedingung. 3. Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen Die Übungsformen im einzelnen wie für das 1. und 2. Semester, erweitert durch: - Wiedergabe und Zusammenfassung von Gehörtem - Darstellung von Erlebtem und von einfachen Sachverhalten; - Stellungnahme zu einfachen Sachverhalten und Fragen, jeweils sowohl nach vorbereitender Klassenarbeit als auch ohne Vorbereitung (spontanes Sprechen); - nach mündlicher Erarbeitung gegebenfalls schriftliches Fixieren, auch in verschiedenen Darstellungs- und Einkleidungsformen; - remedial work und fallweise Übersetzungen im Sinne der didatischen Grundsätze. Fallweise mündliche und schriftliche Hausübungen (siehe „Didaktische Grundsätze”): - zur Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Anschluß an die Unterrichtsarbeit - zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht zur Förderung des autonomen und kreativen Arbeitens zur Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit. Schularbeiten: 3. Semester: zwei Schularbeiten, ein- oder zweistündig. 4. Semester: zwei Schularbeiten, zweistündig. Bei der Themenstellung ist Lese- und Hörverständnis adäquat zu berücksichtigen. 5. bis 7. Semester (je 3 Wochenstunden): 8. Semester (4 Wochenstunden), 9. Semester (5 Wochenstunden): am Gymnasium bzw. am Realgymnasium (mit sprachlichem Schwerpunkt) für Berufstätige: 1. Thematische Bereiche: Bei der Behandlung der nachstehenden angeführten thematischen Bereiche soll die Sachinformation stets im Zusammenhang mit dem jeweiligen Lese-, Gesprächs- und Hörstoff stehen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind nach Möglichkeit herzustellen. Ab dem 7. Semester ist bei der Auswahl der Themenbereich und Materialien auf die jeweilige Schulform Bedacht zu nehmen. Die Interessenslage der Studierenden ist dabei zu berücksichtigen. Die einzelnen Themenbereiche sind nicht notwendigerweise getrennt voneinander zu behandeln, auch können die Intensität ihre Behandlung und die Schwerpunktsetzung ja nach Klasse und Gegebenheiten variieren, jedenfalls mit Steigerung der Ansprüche. Wenn angezeigt, soll die historische Entwicklung berücksichtigt werden. Die bei einzelnen Themenkreisen angegebenen Beispiele sollen Reflexionsebene und Anforderungsniveau verdeutlichen. - Ereignisse des Tages: persönliches Erleben sowie aktuelle politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sportliche Ereignisse und Entwicklungen - zwischenmenschliche Beziehungen: zB im privaten Bereich, Werthaltungen; Rolle der Familie, Generationsprobleme; zwischenmenschliche Beziehungen in unserer Zeit (Toleranz, Kommunikationsfähigkeit, Isolation) - der einzelne und die Gesellschaft, die Entwicklung der Idee der Menschenrechte und der Demokratie: zB Demokratie vs. Totalitarismus, Individualismus vs. Kollektivismus; politische Parteien in Großbritannien und den USA (einschließlich der historischen Entwicklung); Interessengruppen und Interessenvertretungen - Der Mensch und seine Umwelt; zB Lebensformen in Stadt und Land - Erziehung und Bildung, bildungspolitische Probleme: zB Chancengleichheit, Leistung, Allgemeinbildung und Spezialisierung, Weiterbildung - Wissenschaft, Technik und Wirtschaft: zB Technik und industrielle Produktion; technische und industrielle Revolution; soziale Folgen, soziale Reformen (mit besonderer Berücksichtigung Großbritanniens und der USA); neue Technologien, Fragen der Energie- und Rohstoffsicherung, Chancen und Bedrohungen durch technischen Fortschritt, Wirtschaftssysteme, Arbeitswelt, Werbung (Bedeutung, Methoden) - Presse, Hörfunk, Fernsehen und Film: zB Analyse einer Zeitung (Aufmachung, Schreibweise; historische Aspekte), Aufgaben der Medien und ihre Verantwortung; Fragen der Objektivität - Tourismus - Beispiele für bedeutendes literarisches Schaffen (vor allem in kurzen Ausschnitten) - religiöse und weltanschauliche Fragen - einigen Entwicklungslinien in der angelsächsischen Welt von den Anfängen bis zur Gegenwart, soweit diese wichtige Beiträge zur geistigkulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation der Gegenwart geleistet haben. 2. Ausdrucksmittel 2.1 Wortschatz (siehe thematische Bereiche) 2.2 Denkkategorien (siehe 1. und 2. Semester) 2.3 Sprachfunktionen (siehe 1. und 2. Semester) 2.4 Grammatikalisch-strukturelle Kategorien (Sprachlehre) Fortführung der Arbeit, die im 1. bis 4. Semester begonnen wurde, mit dem Ziel der weiteren Vertiefung und Geläufigmachung. Beim Nomen: Einblicke in die Wortbildungslehre. Besondere Fälle von Singular- und Pluralbildung. Beim Verb: Infinitivkonstruktionen. Synonymik komplexer Ausdruckweisen („how to express” Zustimmung, Ablehnung, Möglichkeit, Kontrast); Neuformulierung eines Gedankens (restatement). Satzverknüpfung und Gedankenentwicklung (Syntax und Textgrammatik): Anwendung von Konjunktionen, adverbiellen Bestimmungen, Phrasen und Sätzen zur Entwicklung von Gedanken und Gedankenfolgen. Indirekte Ausdrucksweise Remedial teaching zum Ausmerzen von Fehlern (zB Present Perfect - Past Tense; progressive - non-progressive; modal verbs, causative verbs, phrasal verbs; Präpositionalverbindungen, adjective - adverb, word order). 3. Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen Im Bereich des Hörens: - regelmäßig Hörübungen anhand von anspruchvolleren Texten, wobei die Verwendung verschiedener Textsorten, darunter auch authentische Aufnahmen, einen Schwerpunkt bilden soll. - Note-taking, wobei der Selbständigkeit der Studierenden erhöhte Bedeutung zukommt. - Erfassen der Redeabsicht auf Grund verschiedener Intonationsmuster (Ermunterung, Aufforderung, Ironie usw.). Im Bereich des Sprechens: - regelmäßig Gespräche, die an aktuelle Anlässe innerhalb und außerhalb der Klasse anknüpfen, - Übungen zu flüssigem, idiomatisch und grammatikalisch richtigem Sprechen längerer Einheiten: Übungen in einfacher freier Rede, Übungen des sprachlichen Reagierens (apt reply), auch unter Vorgabe bestimmter Redeabsichten, Situationen und gegebenfalls Rollen - Diskussion - Kurzreferat (eventuell auch Koreferat) - Interview - Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem: detailliert (reproduction), gegliedert zusammengefaßt (summary) und kommentierend. Im Bereich des Lesens: - Entwicklung von Lesestrategien: rasches Erfassen des Wesentlichen („skimming for gist”) gezieltes Lesen auf bestimmte Teilaspekte hin („scanning for particular information”) - Lesen von Ganzschriften als Heimlektüre, nur ausschnittweise in der Klasse (anzustreben: eine Ganzschrift pro Semester) - Ausbau der persönlichen Leseliste - Einlesen in Texte aus bestimmten Sachgebieten (zB Menschenrechte) und Fachgebieten (zB Naturwissenschaften). Im Bereich des Schreibens: - Fortsetzung der Übungen wie in den vorhergehenden Semestern, jedoch mit gesteigerten Anforderungen in sprachlicher und gedanklicher Hinsicht - Abfassen von Briefen formeller und informeller Natur, von Dialogen (Konversation; Argumentation; apt reply); Beschreibung und Charakterisierung von Personen, Örtlichkeiten, Vorgängen - Schreiben von Zusammenfassungen (summary/precis), von Protokollen (auf Grund von note-taking) - Abfassen von statements - Verbindung kürzerer Einheiten (paragraphs) zu längeren Texten - einfache Textanalysen und Textinterpretationen - guided (unguided) composition (narrative/imaginative/expositive/reflective/argumentative) - Fortsetzung der Übungen zur Festigung des Wort- und Fügungsbestandes sowie zum Bewußtmachen von Unterschieden zwischen deutschem und englischem Sprachgebrauch, fallweise auch durch Übersetzungen (kontrastives Verfahren). Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen. Schularbeiten: 5. bis 7. Semester: zwei zweistündige je Semester, 8. Semester: zwei zweistündige, 9. Semester: eine dreistündige. Bei freien Aufgabeformen ist die Benützung des Wörterbuches zu gestatten. Didaktische Grundsätze: Allgemeines: 1. Die Studierenden bringen in der Regel bereits Vorkenntnise mit. Sie sind oft „false beginners” mit den bekannten Vor- und Nachteilen. 2. Sie verfügen als Erwachsene über ein höheres Maß an Abstraktionsfähigkeit. 3. Im mehrsemestrigen Lehrgang ist auf die zur Verfügung stehende Zeit besonders Bedacht zu nehmen. Im Anfangsunterricht kommt daher dem einsichtigen (= kognitiven) Lernen und dem konstrativen Verfahren größere Bedeutung zu. Im Hinblick auf die Inhalte der Landes- und Kulturkunde gilt das exemplarische Prinzip verstärkt. Beim neunsemestrigen Englischunterricht steht das kommunikative Element gegenüber der Bewältigung komplexer linguistischer Inhalte sowie landes- und kulturkundlicher Information deutlich im Vordergrund. Die sichere und korrekte Beherrschung der für die Verständigung wesentlichen sprachlichen Ausdrucksmittel ist oberstes Lernziel. An die rezeptiven Fertigkeiten (Hören und Lesen) sind zunächst höhere Ansprüche zu stellen als an die produktiven (Schreiben und Sprechen). Im Unterricht sollen sich Lehrer und Studierende der Zielsprache bedienen, mit Ausnahme der Gebiete, auf denen die Gegenüberstellung mit der Muttersprache das eigentliche Unterrichtsziel ist. Wenn Erwachsene eine Fremdsprache lernen, besteht naturgemäß eine Diskrepanz zwischen Sprachkönnen einerseits und inhaltlichen sowie gedanklichen Ansprüchen andererseits. Diese Tatsache ist den Studierenden bewußt zu machen. Diese Einsicht verhindert Entmutigung und bildet gleichzeitig einen Ansporn, gezielt an der eigenen Sprachkompetenz zu arbeiten. Im Unterricht sollen alle sich bietenden Möglichkeiten der Veranschaulichung und der Motivierung genützt werden. Dazu zählen: - Einsatz von Bild- und Tonmaterial - Einsatz von Computers - Aktivieren durch Heranziehen bei der Erarbeitung, Partner- und Gruppenarbeit, Unterrichtsprojekte, zB landeskundliche Art, - Privatlektüre, - fremdsprachige Filme und Theateraufführungen, - Schülerkorrespondenz auf individueller wie auch auf kollektiver Basis, - Heranziehen von neative speakers (Assistenten oder Austauschlehrern), gegebenfalls Gästen. Hausübungen sind nicht verpflichtend vorgesehen, können aber auf freiwilliger Basis zur Ergänzung des Arbeitsunterrichtes als Hilfestellung und Serviceleistung des Lehrers angeboten werden. Zu den einzelnen Teilbereichen 1. Schulung der vier Fertigkeiten Hörübungen, Sprechübungen, Lektüre und schriftliche Übungen können nicht isoliert voneinander betrachtet werden, sondern sollen einander in vielfältiger Weise bedingen und durchdringen. 1.1 Hören Hörübungen haben als erstes und wichtigstes Ziel die Studierenden zu befähigen, akustisch wahrgenommenes Englisch sofort und ohne Hilfe zu verstehen. Weiters haben Hörübungen die Aufgabe, im Zusammenwirken mit anderen Arbeitsbereichen des Englischunterrichts - sprachliche Fertigkeiten wie Sprechen und Schreiben zu fördern - den Wortschatz und den Bestand an Strukturen zu erweitern und zu festigen - zur Verbesserung von Aussprache und Intonation beizutragen - Sachinformation zu bringen - durch die Verarbeitung ihres Inhaltes im Unterricht auch fachübergreifende Bildungsziele erreichen zu helfen (siehe Bildungs- und Lehraufgaben). Die Studierenden sollen im Rahmen des Englischunterrichts möglichst regelmäßig Sprecher englischer Muttersprache hören. Darüber hinaus sind sie anzuregen, englischsprachige Rundfunksendungen zu hören. Auch auf andere Möglichkeiten (Filme, Theateraufführungen, Vorträge in englischer Sprache) sollen sie hingewiesen werden. Im Laufe des Lehrganges sollte das verwendete Hörmaterial möglichst variiert werden. Der Wechsel wird dabei in den letzten Semestern schneller und unvermittelter erfolgen können als im Anfangsunterricht; dort soll man länger bei einer Textart verweilen. Für die Differenzierung des Hörmaterials nach Art und Schwierigkeit sind die Texte selbst sowie ihre akustische Gestallt zu berücksichtigen. Bei schwierigen Hörtexten empfehlen sich einleitende Verständnishilfen. Bei der Textauswahl ist zu beachten: - Inhalt (einfach und komplex; informierend - zB Durchsage -, erzählend, darstellend, argumentativ, reflektierend, konkret und abstrakt), - Textart (insbesondere: frei oder nach Manuskript gesprochen, fiktional oder nicht fiktional; monologisch oder dialogisch; auch kurze Gebrauchstexte), - Grad der Redundanz bzw. Stringenz (gerade beim Hören von entscheidender Bedeutung!), - verwendedte Lexis (einfacher Wortschatz oder viele schwierige, seltene, für die Studierenden neue Wörter), - verwendete Syntax (einfacher Satzbau mit überwiegender Nebenordnung von Sätzen oder komplizierter Satzbau mit überwiegender Über- und Unterordnung von Sätzen). Bei der akustischen Gestalt ergeben sich Unterschiede, die wegen der wünschenswerten Variation zu beachten sind, durch - Sprecher (einer oder mehrere; Männer, Frauen, Kinder), - Sprechtempo, - Deutlichkeit in der Artikulation, - regional bzw. sozial bedingte Färbung. Bei der Erarbeitung und Verarbeitung von Hörstoffen ist hinsichtlich des Lernzieles zu unterscheiden zwischen: - Erfassen von Einzelinformationen - Übungen im Erfassen des inhaltlich Wesentlichen, wie es auch in der Praxis zumeist erforderlich ist (listening for gist) und - Übungen im Erfassen von bestimmten Einzelheiten, wie es für die Praxis ebenfalls wichtig sein kann (listening for detail mit gezielten Fragen zum Inhalt) sowie dem - Erfassen des Textes auf den Ebenen des wörtlich Gesagten (literal level), des damit Gemeinten (interpretative level), des textübergreifenden Bezugs (applied level). Hinsichtlich der Darbietungsweise ist zu unterscheiden zwischen - durchgehendem Anhören und - Anhören mit gezielter Unterbrechung (zB durch Bandstopp). Hörübungen sollen in vielfältiger Weise mit anderen Lehraufgaben verknüpft werden. Si können damit für die Erreichung umfassender Bildungs- und Lehrnziele - sprachlicher und außersprachlicher Art - nutzbar gamacht werden. Die wichtigsten Möglichkeiten der Integration in den übrigen Sprachunterricht sind: in Verbindung mit Sprechen: - Nachsprechübungen - Beantworten von Fragen zum Hörtext - Partnerarbeit im Anschluß an Fragen zum Text - Nacherzählungen, Zusammenfassung, gegebenfalls Stellungnahme zum gehörten Text - Klassengespräch zu thematisch interessanten Aspekten des Textes in Verbindung mit Lesen: - gelegentliches Mitlesen in Verbindung mit Schreiben: - Herstellung der Verbindung zwischen Klangbild und Schriftbild eines Wortes - kurze Diktate - schlagwortartiges Festhalten des Gehörten (note-taking), - Wiedergabe des Inhalts - Verfassen verschiedenartiger Texte im Anschluß an die mündliche Verarbeitung. Weitere Integrationsmöglichkeiten für Hörübungen sind: - Verbindung mit Klassenlektüre und aktuellen Anlässen - Wortschatzübungen, insbesondere Paraphasieren von Passagen (restatement), Sammeln weiterer Ausdrücke im Anschluß an die sprachliche Textauswertung (Wortfamilien, Wortfelder, Kollokationen). - Übungen zu bestimmten im Text auftretenden wichtigen Strukturen (auch im Sinne von remedial teaching). Es soll keineswegs versucht werden, von den angeführten didaktischen Möglichkeiten in einer Unterrichtseinheit alles zu berücksichtigen und zu verwerten. Umgekehrt ist jedoch jegliche einseitige Behandlung von Hörtexten zu vermeiden und eine Integration verschiedener Lehraufgaben und methodischer Prinzipien anzustreben. 1.2 Sprechen Ziel dieser Lehraufgabe ist der möglichst freie und sichere Gebrauch der Sprache im Mündlichen. Dies bedeutet: - die Beherrschung von Aussprache und Intonation in einer Weise, die in Annäherung an die Sprache von native speakers problemfreie Verständigung gewährleistet - die Fähigkeit, sich spontan und mit möglichst natürlicher Sprechflüssigkeit zu äußern, Fragen zu erfassen und auf Äußerungen anderer zu reagieren (fluency of speech, spontaneity of response) - die Fähigkeit, sich sach- und situationsgerecht sowie entsprechend der jeweiligen Redeabsicht auszudrücken. Neben diesen sprachlichen Aspekten hat die Lehraufgabe „Sprechen” das Ziel, soziale Verhaltensweise zu üben: die Bereitschaft, sich offen und den eigenen Überzeugungen entsprechend mitzuteilen, dem anderen zuzuhören, auf Argumente einzugehen und zusammenzuarbeiten. An Formen des Sprechens bzw. des Gesprächs kommen insbesondere in Betracht: - einfache Formen des Klassengesprächs (Frage - Antwort, Auskunftserteilung, Anweisungen usw.) - strukturierter Kurzdialog (conversation patterns) - apt reply - Telephongespräch, Verkaufsgespräch - Interview - andere Formen des Rollenspiels (zB acting out of scenes) - Stellungnahme - Bericht - Rundgespräch - Diskussion (nach sprachlicher und sachlicher Vorbereitung) - Diskussionsleitung Bei der Übung dieser Formen sind neben dem freien und richtigen Gebrauch von Wortschatz und Strukturen folgende sprachliche Gesichtspunkte zu beachten: - jene Eigenheiten der englischen Aussprache und Intonation, die für das Englische charakteristisch und für das Sinnverstehen wesentlich sind (zB big - pig; thick - sick), und solche die insbesondere österreichischen Sprechern Schwierigkeiten bereiten - die Verwirklichung der Redeabsicht (Verwendung der gängigsten Formen der Konversation, Differenzierung der Äußerung nach dem Grad der Höflichkeit, der Bestimmtheit uä.) - der Einsatz logischer Partikel (links, connectives). Für die Verfahrensweise im Unterricht gilt: - Es soll möglichst viel gesprochen werden - es soll von möglichst vielen Studierenden gesprochen werden - es soll über möglichst vieles gesprochen werden Wichtige Hilfen sind Sprechimpulse wie: - Fragen und Anregungen - kurze Impulse für Dialoge (language games, roleplay, cue cards) - Hör- und Lesetexte - provokante Äußerungen. Folgende Arbeitsweisen und Sozialformen des Unterrichts tragen dazu bei, jede(
- r)Studierende möglichst oft Gelegenheit zum Sprechen erhält: - Partnerarbeit - Gruppenarbeit - Rundgespräch - Sammeln von kurzen Aussagen zu einem Thema, wobei viele Studierende an die Reihe kommen sollen (verschiedene Formulierungen gleichen Inhalts sollen dabei als nützliche Beiträge anerkannt werden) - Kurzreferate (max. 3 Minuten) mit anschließender Fragebeantwortung und Diskussion unter Beteiligung der gesamten Klasse (eventuell mit note-taking). Mit Hilfe der genannten Verfahrensweisen sollen Sprechhemmnisse, wie sie bei erwachsenen Studierenden des öfteren auftreten, überwunden werden. Besonders wichtig sind dabei Gesprächsthemen, die die Studierenden interessieren, und natürliche Gesprächssituationen, die das Ausdrucksbedürfnis wecken. Dem Lehrer kommt die Aufgabe zu, Modelle, Anhaltspunkte und Stützen zu geben sowie das Unterrichtsgeschehen so zu gestalten, daß Wortschatz, Syntax und kommunikative Kompetenz ständig aktiviert und erweitert werden. Die angeführten Arbeitsweisen und Übungsformen sollen variiert und auch in den Dienst anderer Lehraufgaben gestellt werden. Ergebnisse sollen gelegentlich auch schriftlich fixiert werden (zB Erarbeitung des Wortschatzes, Stoffsammlung und Gliederung als Vorbereitung schriftlicher Darstellungsformen). Hinsichtlich des Korrigierens von Fehlern beim Sprechen ist zu beachten: Ausmaß und Zeitpunkt des Korrigierens sind so zu wählen, daß die natürliche Sprechsituation möglichst wenig gestört wird. Grobe Germanismen, phonetisch oder strukturell sinnstörender Fehler sollen sofort richtiggestellt, aber im Augenblick nicht weiter behandelt werden. Die Aufarbeitung dieser Fehler erfolgt in einer anderen Unterrichtsphase. Häufig auftretende Fehler und Schwächen sollen zum Anlaß für späteres remedial teaching genommen werden. Jedenfalls gilt die Forderung nach taktvollem und die Studierenden förderndem Vorgehen, das weniger den Vordergrund stellt (zB Wiederholung der Aussagen der Studierenden in verbesserter Form durch den Lehrer). Aussprache Die Aussprache soll einer Standartaussprache im einem englischsprachigen Land möglichst nahekommen, wobei auf die bei Erwachsenen bereits weitgehend festgelegte Artikulationsbasis Bedacht zu nehmen ist. Sie ist ausgehend von kleineren Sinneinheiten zu vermitteln und zu üben. Von Anfang an ist Wert zu legen auf eine annähernd normale Sprechgeschwindigkeit, auf natürliche Intonation sowie auf die typischen Laute des Englischen, vor allem jene, die österreichische Sprechern Schwierigkeiten bereiten. Besonderes Augenmerk ist zu richten auf - bedeutungsunterscheidende Phoneme - stimmhafte vs. stimmlose Konsonanten - th, r, v, w - Diphthonge, Schwachtonformen, Bedingungen (linking). Die internationale Lautschrift als Merkhilfe sowie zum Verständnis der Ausspracheangaben in den Wörterbüchern ist zu vermitteln. 1.3 Lesen Ziel des Lesens im Englischunterricht ist es, die Studierenden zu befähigen, englischsprachige Texte verschiedenster Art ohne Hilfe zu verstehen. Auch soll die Freude am Lesen, insbesondere an der Literatur (ficitonal und non-fictional), geweckt und gefördert werden. Im Anfangsunterricht hat das Lesen ein dreifaches Ziel: - Erfassen schriftlich vorliegender Texte in Bezug auf das Wesentliche („skimming for gist”), aber auch in bezug auf Einzelinformationen („scanning for particular information”), - Aufbau und ständige Erweiterung eines sprachlichen Repertoirs (Vokabular, Strukturen, Funktionen), das somit als Muster für eigene Sprachproduktion dienen kann, - als Schulung von Aussprache, Intonation und Sprechflüssigkeit durch lautes Lesen. In weiterer Folge hat das Lesen die zusätzliche Aufgabe, - Ausgangspunkte für Zusammenfassungen und Stellungnahmen (mündlich und schriftlich) zu bilden, - Ausgangspunkt für Wortschatz-, Struktur- und (in den letzten beiden Semestern) Ausdrucksübungen zu bilden, - Sachinformation zu bieten, - zu Gesprächen und Diskussionen anzuregen. Für Klassen- und Privatlektüre sollen Texte verschiedener Art herangezogen werden: fiktional (einfache und anspruchsvolle literarische Werke) und nichtfiktional (Sachtexte, Berichte, Zeitungsartikel). Die Auswahl von Lesetexten bedarf bei Englisch für erwachsene Studierende besonderer Sorgfalt. Wichtig für die Auswahl sind Gesichtspunkte wie - Schwierigkeitsgrad (einfacher oder anspruchsvoller Wortschatz, dh. Anteil unbekannter/schwieriger/archaischer Ausdrücke und Wendungen; einfache und komplizierte Syntax; redundante oder stringente Darstellungsweise; einfach-vordergründiger Inhalt in leicht überschaubarer Gliederung oder vielschichtig-komplexe Thematik) - Erwachsenengemäßheit in Thematik und Art der Darstellung - Ergiebigkeit in Hinblick auf sprachliche und außersprachliche Bildungs- und Lernziele. Die Texte sollen vorwiegend der gepflegten Gegenwartssprache entstammen. Hinsichtlich der didaktischen Verarbeitung steht im Anfangsunterricht das Verbinden von Schriftbild, Klangbild und Informationsgehalt im Vordergrund. Geeignete Arbeitsformen sind: - Vorlesen und stilles Mitlesen (Lehrer bzw. Tonträger) - Nachsprechen mit Hilfe des Schriftbildes. Die Aktivitäten sollen in vielfältiger Weise mit anderen Lehraufgaben verknüpft werden (analog zu „Hörübungen”). In weiterer Folge des Lehrgangs ist zwischen zwei Verfahrensweisen zu unterscheiden, dem intensiven und dem extensiven Lesen. Intensives Lesen bedeutet möglichst genaues Erfassen kürzerer Texte in sprachlicher und inhaltlicher Hinsicht durch vielfältige Verarbeitung. Die für intensives Lesen bestimmten Texte/Textstellen sollen in sprachlicher Hinsicht leicht über den Kenntnisstand der Studierenden hinausgehen. Zu leichte Texte bringen keinen Fortschritt, zu schwere schrecken ab. Beim intensiven Lesen soll nicht allein das laute Lesen (Aussprache, Intonation, sondern insbesondere das stille Lesen geübt werden. Vor allem in den letzten beiden Semestern soll stilles Lesen auch mit Zeitbegränzung geübt werden. Beim intensiven Lesen ist die sprachliche Verarbeitung wesentlich. Der Text oder eine Textstelle soll Ausgangspunkt für das Erfassen sprachlicher Erscheinungen sowie für einfache Analysen, Stellungnahmen und Interpretationen sein. Gegebenfalls wird eine schriftliche Fixierung der Ergebnisse erforderlich sein. Damit wird nicht nur ein genaues Lesen erreicht, sondern der Text auch für andere Lehraufbaben erweitert, und zwar im Hinblick auf - Strukturen (zB Passivkonstruktion für unpersönliche Darstellung) und - Wortschatz (zB alle Ausdrücke, die ein bestimmtes Gefühl beschreiben; Wortfamilien, Wortschatz zu bestimmten Themenkreisen, Fragen der Wortbildung). Die inhaltliche Verarbeitung kann erfolgen durch: - Fragen und Antworten (referential, inferential, transferential), auch in Partnerarbeit - Herausarbeiten des Kerngedankens - Zusammenfassungen - Stellungnahmen, Kommentare und Diskussionen - Stellungnahmen in der Rolle einer der Personen des Textes oder einer von der Thematik des Textes betroffenen fiktiven Person - Gestalten verschiedener sprachlicher Reaktionen auf eine im Text vorkommende Äußerung (apt reply) - Besprechen von kulturellen, historischen oder politischen Gesichtspunkten und Herstellen von Zusammenhängen Die Übungen sollen das sprachliche Können und den Horizont erweitern, aber keine inhaltliche und sprachliche Überförderung darstellen. Die verschiedenen Verarbeitungsmöglichkeiten sollen variiert und kombiniert werden. Das „Ausschlachten” eines Textes ist jedoch zu vermeiden. Beim extensiven Lesen steht das Erfassen des inhaltlich Wesentlichen und der Sinnzusammenhänge im Vordergrund. Daher sind insbesondere für die Anfangsphase Texte zu wählen, deren Verständnis keine besonderen Schwierigkeiten bereitet; sie sollen jedenfalls merklicher leichter sein als die für intensives Lesen vorgesehenen. In weiterer Folge ist jedoch auch zur extensiven Lektüre schwierigerer Texte hinzuführen. Extensives Lesen von Texten soll die Freude am Lesen wecken und fördern. Es ist jedoch zu bedenken, daß gerade extensives Lesen in Heimlektüre größerer Selbständigkeit verlangt. Vorbereitende Hinweise bzw. Fragen zum Text können dabei eine wertvolle Hilfe sein. Die Verarbeitung kann erfolgen in Form von - Kurzreferaten mit Fragebeantwortung (bei individueller Lektüre), - kurzen schriftlichen Zusammenfassungen, - Klassengesprächen (bei gemeinsamer Lektüre). Intensives und extensives Lesen können miteinander kombiniert werden. Dies ist vor allem bei längeren Ganztexten empfehlenswert. Die Vielfalt von Verwertungsmöglichkeiten kann als Kriterium für die Ergiebigkeit von Lesetexten gelten. Es soll anderseits jedoch nicht versucht werden, in einer Unterrichtseinheit bzw. anhand eines Textes alle Möglichkeiten zu realisieren (siehe auch den Abschnitt über Literatur). 1.4 Schreiben Ziel dieser Lehraufgabe ist der sichere und freie Gebrauch der Sprache im Schriftlichen. Das bedeutet die Fähigkeit, - englische Wörter und Sätze korrekt niederzuschreiben, - Gehörtes und Gelesenes sinngemäß festzuhalten (zB note-taking) und wiederzugeben (zB summary) sowie zu kommentieren, - sich sachgerecht, situationsgerecht und entsprechend der Mitteilungsabsicht auszudrücken, - eigene Einfälle und Gedanken zu formulieren, - auch längere und komplexere Gedankengänge zu entwickeln. Im Anfangsunterricht ist die den Spracherwerb unterstützende Funktion des Schreibens ebenso wichtig wie das Schreiben als eigene Fertigkeit. Die Stützfunktion bleibt im Laufe des Lehrgangs zwar erhalten, tritt aber allmählich gegenüber den anderen Zielen zurück. Ausschließlich unterstützende Funktion haben Übungsformen wie - Übungen zur Festigung der Rechtschreibung (zB Diktat, auch über Tonträger; Gedächtnisübung; word-puzzles) - Einsetzübungen - Ergänzungsübungen. Im Hinblick auf das Schreiben als Fertigkeit kommen insbesondere folgende Darstellungsformen in Betracht: - Information und Auskunftserteilung - Brief (formell und informell) - Erlebnisbericht - Exzerpt, summary, precis, guided and unguided composition - texts (narrative/imaginative/expositive/reflective/argumentative). Schriftliche Arbeiten sollen in der Regel mündlich vorbereitet werden. Sie dürfen die Studierenden in sachlicher und sprachlicher Hinsicht nicht überfordern. Es ist besonders darauf zu achten, daß keine Aufgaben zur schriftlichen Behandlung gestellt werden, durch die die Studierenden dazu verleitet oder gar gezwungen werden, Gedankengänge niederzuschreiben, die über ihre Ausdrucksfähigkeit in der Fremdsprache hinausgehen. Die Studierenden müssen im Laufe des Lehrgangs üben, Gehörtes und Gelesenes zu verwerten, es zu ordnen und neu zu kombinieren. Der Kreativität soll Spielraum gegeben werden. Die Aufgabenstellung soll es ermöglichen, ja geradezu veranlassen, in englischer Sprache zu denken. Daher sollen schriftliche Arbeiten in struktureller, lexikalischer und thematischer Hinsicht vorbereitet sen. Die Unmittelbarkeit der Vorbereitung soll jedoch in den letzten beiden Semestern abnehmen. Die Verwendung vin „sprachlichen Fertigteilen” (auswendig gelernte Passagen) ist allmählich abzubauen. Als weitere wichtige Übungsformen kommen in Betracht: - Sammeln und Gruppieren von Einzelaussagen zu einer Situation, zu einem Impuls, zu einem Thema - Erarbeiten und schriftliches fixieren jener Ausdrücke und Strukturen, die von der Situation, dem Impuls, dem Thema her zu erwarten sind - Üben intendionsgerechten sprachlichen Reagierens (apt reply) - note-taking - Gliederung eines vorgegebenen Textes - logisches Verknüpfen von Aussagen - paragraph writing - Ausarbeiten von Stichwörtern und Notizen zu einem zusammenhängenden Text - grammatikalisch-strukturelle Übungen (siehe Abschnitt Sprachlehre), wobei im Verlauf des Lehrganges eine Schwerpunktverlagerung zu remedial/revision exercises erfolgt. Den angeführten kürzeren Übungsformen kommt ebenso große Bedeutung zu wie der guided (unguided) composition. Sie besitzen Eigenwert praktischer und formalbildender Natur; sie dienen aber auch als notwendige Vorübung zu komplexen Darstellungsformen (zB guided and unguided composition). Der Weg soll überhaupt grundsätzlich von kleineren Formen zu größeren führen. Hinweise zu Übersetzungsübungen: Das Übersetzen soll gelegentlich schriftlich und mündlich geübt werden. Zweck dieser sparsam einzusetzenden Übung ist die Befähigung zur sinngemäßen Wiedergabe eines Inhaltes und das Bewußtmachen struktureller und idiomatischer Unterschiede (konstratives Verfahren). Es sind verschiedene Möglichkeiten (wortgetreu, frei) zu berücksichtigen. Wenn überhaupt dürfen bei Leistungsfeststellungen Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche und umgekehrt nur einen sehr kleinen Teil der Aufgabenstellung ausmachen. Übertragungen eines zusammenhängenden deutschen Textes ins Englische dürfen bei Leistungsfeststellungen nicht gefordert werden. 2. Ausdrucksmittel 2.1 Wortschatz Die Studierenden sollen sich am Ende ihrer Studienzeit einen Wortschatz angeeignet haben, der sie befähigt, - die englische Sprache im Alltag mündlich und schriftlich als Verständigungsmittel zu benützen (aktiver Wortschatz) - Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, Belletristik, Dichtung, Sachbücher sowie englische Hörfunk- und Fernsehsendungen zu verstehen (passiver Wortschatz), mündlich und schriftlich wiederzugeben und, soweit sie über Sachkenntnisse verfügen, dazu Stellung zu nehmen - Gedanken und Erlebnisse mündlich und schriftlich in Übereinstimmung mit Situation und Redeabsicht darzulegen. Darüber hinaus sollen die Studierenden angeleitet werden, - zu erkennen, welche Ausdrücke und Wendungen zum Verständnis eines Textes wirklich notwendig sind - die Bedeutung solcher Ausdrücke und Wendungen aus dem Kontext zu erschließen - die Bedeutung von Ausdrücken aus der Verwandtschaft mit deutschen oder Fremdwörtern zu erschließen (vor „falschen Freunden” - zB sensible/sensibel; actual/aktuell - ist zu warnen). Auf Grund dieser Kenntnisse sollen sie im Sinne der Studierfähigkeit imstande sein, ihren Wortschatz selbständig zu erweitern. Zu diesenm Zweck müssen sie im Unterricht auch gelernt haben, zweisprachige sowie einsprachige Wörterbücher zu gebrauchen und die Lautschrift zu lesen. Auswahlkriterien: Die Auswahl der zu vermittelnden sprachlichen Ausdrucksmittel ist vorzunehmen nach bestimmten Kriterien wie etwa Häufigkeit (frequency); Streuungsbreite oder Bandbreite der Vorkommens (range), Fülle der Anwendungsmöglichkeiten (coverage) sowie Nützlichkeit und Situationsgerechtheit (availability, adequacy). Die Entwicklung der Sprache in Hinblick auf die Neubildung bzw. Neuverwendung von Ausdrücken ist zu berücksichtigen. Auf die Problematik der Verwendung von regional bedingtem, modischem oder noch nicht in den allgemeinen Sprachgebrauchübernommenem Wortgut soll allerdings hingewiesen werden. Während der Erwerb des passiven Wortschatzes überwiegend im Wege der freien und ungesteuerten Aufnahme und Gewöhnung erfolgt, sind für die Aneigung und Beherrschung des aktiven Wortschatzes gezieltes Erarbeiten und Üben erforderlich. Die Sudierenden sollen ein neues Wort oder eine idiomatische Wendung in einem typischen Kontext kennenlernen. Die Bedeutung kann durch Synonyme, Antonyme, Hinweise auf Zugehörigkeit zu Wortfamilien und Wortfeldern, Definitionen oder durch Übersetzungen erschlossen werden. Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in der Hauptsache collocations, Wortgruppen, idioms an die Studierenden herangetragen werden und nur selten Einzelwörter. Die Festigung des aktiven Wortschatzes erfolgt dadurch, daß die Wörter in immer neuen sprachlichen und situativen Zusammenhängen verwendet werden, sodaß sie schließlich zu freiem Gebrauch zur Verfügung stehen. 2.2 Denkkategorien, Sprachfunktionen, Sprachlehre Wer eine Fremdsprache hört, spricht, liest oder schreibt, tut dies stets in einer ganzen konkreten Situation und Umgebung, in einer ganz bestimmten Rolle und Absicht, mit ganz bestimmten Themen. Ein Fremdsprachenunterricht, der sich im lexikalischen Bereich allein an Themenkreisen (Sachgebieten) orientiert und im syntaktischen Bereich bloß nach grammatikalischen Kategorien vorgeht, würde wichtige sprachliche Bedürfnisse des Lernenden nur unzureichend decken. Besonders zu berücksichtigen sind daher: - der sprachliche Ausdruck von Denkkategorien (zB Ausdruck von Möglichkeit - Unmöglichkeit; Relationen; Ursache - Wirkung) - die kommunikativen Funktionen der Sprache, wie das Aufsuchen und Weitergeben von Informationen; das Herausfinden, Ausdrücken und Darstellen intellektueller, emotionaler und moralischer Haltungen; Handlungssteuerung; Willensäußerung; Sozialbezüge; die Gestaltung des Gesprächsverlaufes. Grammatik ist von zwei Gesichtspunkten aus zu sehen, nähmlich als formales wie als funktionales System. Diese bedingen und ergänzen einander. - Als formales System wird die Grammatik mit Hilfe der krammatikalischen Kategorien beschrieben (zB Präpositionen, Infinitivkonstruktionen, Present Perfect), - als funktionales System dient sie zum Ausdruck von Denkkategorien (zB Raum/Zeit; Ursache/Wirkung) und Redeabsichten (zB Ablehnung, Übereinstimmung, Wunsch, Überraschung, Warnung). Die Betonung soll jedenfalls stets auf dem dienenden Charakter der Grammatik liegen, auf dem Bewußtmachen der grammatikalischen Form als Bedeutungsträger. Bei der Unterrichtsarbeit in Englisch muß wegen der kürzeren Dauer des Lehrganges kommunikativ-funktionale Charakter der Grammatik gegenüber dem formalen Aspekt besonders stark im Vordergrund stehen. Wo immer möglich, ist daher von Situationen und Kontexten auszugehen, die die Verwendung bestimmter Strukturen und grammatikalischer Formen erfordern. Auszugehen ist zB von der Redeabsicht („How to express purpose”), die durch verschiedene Strukturen wie „to + Infinitive, so as to, in order to, so that” geübt werden kann. Die verschiedenen Möglichkeiten des Spracherwerbs (imitativ, situativ, kognitiv-reflektierend) sind zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, daß bei Erwachsenen der Spracherwerb vorwiegend durch Bewußtmachen erfolgt und daher das rein imitative Lernen in den Hintergrund tritt. Zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten soll auf Situationen, die aus Gesprächen und Lektüre bekannt sind, zurückgegriffen (Wiederholung) und bekanntes Material in neue Zusammenhänge gebracht werden (Transfer). Grammatikalische Erscheinungen, besonders solche, die erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereiten, sind immer wieder zu üben. Eine einmalige, wenn auch noch so ausführliche, Behandlung ist nicht ausreichend. Der Entwicklung der Sprache ist Rechnung zu tragen (will - shall, who - whom). Das dem gegenwärtigen Sprachgebrauch nach zulässige muß jedenfalls toleriert werden (zB less - fewer). Auf verschiedene Sprachebenen ist ebenso hinzuweisen wie auf die Problematik von nachlässigem Sprachgebrauch, der Mischung von Standartsprache und bloßen Modeerscheinungen. 3. Literatur Die Beschäftigung mit englischsprachiger Literatur anhand ausgewählter Texte im Unterricht und als Hauslektüre soll - die Freude am Lesen und das Interesse am Literatur wecken und fördern - neben der Sprachprosa als Quelle der Information dienen - Ausgangspunkt für die Behandlung der jeweiligen thematischen Bereiche sowie für Gespräche und Diskussionen sein, aber auch die Verbindungen zu landeskundlichen und allgemein menschlichen Problemen herstellen - mit wichtigen Beiträgen der englischsprachigen Literatur zur Weltliteratur bekanntmachen - Einsichten in den fremden Kulturkreis in seinen geistigen, politischen und sozialen Zusammenhängen fördern. Über die im Abschnitt „Lesen” angeführten Auswahlkriterien hinaus - Schwierigkeitsgrad, Erwachsenengemäßheit, sprachliche und Sschliche Ergiebigkeit - ist bei der Auswahl literarischer Texte darauf zu achten, - daß den Interessen der Studierenden in besonderem Maß Rechnung getragen werden soll - daß Textproben verschiedener Autoren sowie unterschiedliche Textsorten behandelt werden sollen, wobei das Schwergewicht auf zeitgenössischen Werken liegen soll - daß unbedingt exemplarisch vorzugehen und eine historisch-systematische Darstellung zu vermeiden ist - daß die Texte - vor allem aber ihre Behandlung im Unterricht - bei aller weltanschaulicher Offenheit zu einer possitiven Lebensauffassung und wertgerichteten Lebensbewältigung beitragen. Hinsichtlich der Auswertung gilt, daß nicht jeder Text nach sämtlichen möglichen Gesichtspunkten zu behandeln ist. Den Studierenden soll bezüglich der Interpretation ein Freiraum gewahrt bleiben. Es ist zu beachten, daß eine zu-lange andauernde Beschäftigung mit einzelnen Werken im Unterricht den Zielsetzungen entgegenwirken. Für die intensive Behandlung im Unterricht kommen vor allem kürzere Texte (short stories; Ausschnitte aus einem Roman oder einem Drama) in Betracht. Weiters ist zu beachten, daß die verschiedenen Unterrichtsinhalte nicht restlos zum Gegenstand von Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung gemacht werden müssen. Gerade bei der Beschäftigung mit Literatur kann der gelegentliche ausdrückliche Verzicht auf Leistungsüberprüfung den Erlebniswert erhöhen und die Freude am Lesen steigern. Hinsichtlich des Aufbaus einer privaten Leseliste sind die Studierenden unter sinngemäßer Anwendung der obigen Zielsetzungen und Leitlinien zu beraten. Aus der Natur der Sache ergibt sich, daß individuelle Schwerpunktsetzung möglich sein muß. Bei der Empfehlung son literarischen Werken als Hauslektüre ist der sprachliche Schwierigkeitsgrad besonders zu beachten. Eine diesbezügliche Überforderung kann die Freude an der Privatlektüre im Keim ersticken. Der Lehrer soll alle Möglichkeiten wahrnehmen, das Lesen als Freizeitbeschäftigung zu fördern. Dei Behandlung literarischer Texte bietet vielfach Gelegenheit zu Querverbindungen (zB Deutsch, Französisch, Geschichte und Sozialkunde, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung). Der Einsatz von elektronischen Medien, Filmen, aber auch die gelegentliche Darstellung dramatischer Szenen durch die Studierenden intensiviert das Erlebnis und fördert das Verstehen. 4. Landes- und Kulturkunde Ziel des Landes- und Kulturkundeunterrichts ist es, die Studierenden mit einigen Wesenzügen der englischsprachigen Welt bekannt zu machen. Dabei soll der Kulturbegriff nicht zu eng gefaßt werden. Auf der pragmatischen Ebene sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, - sich durch Einblicke in die Lebens- und Denkweise im Alltag des Fremden Landes zurechtzufinden - über das eigene Land und seine Gegebenheiten Auskunft geben zu können. Im weiteren geht es um die Vermittlung eines bestimmten Wissens um die kulturellen Gegebenheiten. Das Verständnis für Weltsicht und Verhaltensweisen anderer Völker sollen nicht zuletzt dem Überdenken und tieferem Erfassen der eigenen Kultur, aber auch dem Auffinden menschlicher Gemeinsamkeiten dienen und somit zu Persönlichkeitsbereicherung und Weltoffenheit beitragen. Die Spannweite des Kulturbegriffes, wie er hier verwendet wird, reicht von Grundsituationen des täglichen Lebens (zB Gruß- und Höflichkeitsformen, Mahlzeiten, Freizeit) über die sogenannte Volkskultur (zB folklore; pop-music) bis zu Bereichen wie Rechtswesen, politisches Leben, Literatur, wie sie für die Länder der Zielsprache charakteristisch sind. Der Mensch als einzelner und in der Gemeinschaft soll dabei als Schöpfer und Träger der Kultur nicht vernachlässigt werden (Lebensbilder aus dem Alltag sowie aus dem Wirken bedeutender Persönlichkeiten). Die diachrone Betrachtungsweise - Einbeziehen der historischen Entwicklung - kann sich nur auf einzelne Hinweise und Exkurse beschränken. Jedenfalls ist auch im Sinne des Unterrichtsprinzip Politische Bildung eine differenzierte Betrachtungsweise - also ohne Klischeevorstellungen und einseitige Deutungsmuster - anzustreben. Die Vermittlung von Tatsachen soll sich auf die wesentlichen Beiträge der Völker der englischsprachigen Welt, insbesondere Großbritanniens und der USA, zur Gesamtkultur beschränken. Exemplarisches Vorgehen ist unerläßlich - aus Gründen der größeren Einprägsamkeit - unter Berücksichtigung des Vorrangs, den der Spracherwerb im Unterricht hat. Bei der Beschäftigung mit landes- und kulturkundlichen Phänomenen sind drei Aspekte zu berücksichtigen und womöglich zu verbinden: - Information (zB durch Texte, graphische Darstellungen, Bildmaterial, Landkarten, Statistiken, Filme) - sprachliche Verarbeitung (zB durch Verbindung von Stichworten; Umsetzen von graphischen Darstellungen, Bildmaterial, Landkarten, Statistiken in Sprache) - der affektive Bereich, in welchen es um Miterleben und Einsichten geht. Hier ergeben sich durch Heranziehen literarischer Schilderungen und Erlebnisberichte (auch in selbständiger Lektüre) vielfältige Möglichkeiten. Auf Grund der Zielsetzung der Englischunterrichts soll Landes- und Kulturkunde nicht vom anderen Unterrichtsgeschehen getrennt werden. So können einerseits aktuelle Ereignisse oder die Lektüre als Ausgangspunkt dienen; andererseits können landeskundliche Informationen sprachlich verarbeitet werden (zB restatement, Zusammenfassung, Stellungnahme). Das bedeutet auch, daß Landes- und Kulturkunde in englischer Sprache behandelt werden muß und jede Gelegenheit zu sprachlicher Vervollkommnung genützt werden soll. LATEIN Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: Lehrstoff: 2. und 3. Semester (je 3 Wochenstunden): ANFANGSUNTERRICHT Wie Anlage A für die 5. Klasse des Realgymnasiums, mit folgenden Abweichungen: Bei den „Sprachlichen Teillernzielen” sind folgende ausgenommen: velle, nolle, malle, ire, ferre und fieri. Partizipialkonstruktionen: Participium coniunctum. Ablativus absolutus. Infinitivkonstruktionen: N.C.I., A.C.I. Je zwei Schularbeiten im 2. und 3. Semester. 4. und 5. Semester (je 3 Wochenstunden): ANFANGSUNTERRICHT Wie Anlage A für die 6. Klasse des Realgymnasiums, mit folgenden Abweichungen und Ergänzungen: Bei den „Sprachlichen Teillernzielen” ist zu ergänzen: velle, nolle, malle, ire, ferre und fieri. Partizipialkonstruktionen: Participium coniunctum. Ablativus absolutus, Infinitivkonstruktionen: N.C.I., A.C.I. Zu den vorliegenden inhaltlichen Teillernzielen sind auch leichte lateinische Originaltexte (vor allem in vereinfachter Form) heranzuziehen. Je zwei Schularbeiten im 4. und 5. Semester. 6. Semester (3 Wochenstunden): 1. Quartal: Fortsetzung und Abschluß des Anfangsunterrichts. 2. Quartal: Es ist zwischen folgenden Themen zu wählen: I. MYTHOS, SAGE UND FABEL Thematische Teillernziele: - Kenntnis einiger Motive und Gestalten des Mythos. - Einblick in das Weiterwirken mythischer Stoffe. - Kennenlernen von Gestalten und Ereignissen aus der antiken Sagenwelt. - Kennenlernen des literarischen Genus Fabel. - Kenntnis einiger Fabelmotive und Einblick in ihr Weiterwirken. Textgrundlage: Auswahl aus Hygin, Eutrop, Phaedrus ua. Ergänzungstexte (in Übersetzung): Auswahl aus Äsop, Luther, La Fontaine, Lessing, Thurber ua. Querverbindungen: zB Deutsch, Englisch: Vergleich von Fabelfassungen aus verschiedenen Epochen. II. CAESAR Thematische Teillernziele: - Kennenlernen der historischen Bedeutung Caesars. - Kenntnis von der Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs. - Einblick in Leben und Werk Caesars. Textgrundlage: Auswahl aus Caesars Commentarii de bello Gallico. Ergänzungstexte (in Übersetzung): Cicero, Oratio de provinciis consularibus. Sueton, Vita Caesaris ua. Querverbindungen: zB Deutsch: Bert Brecht: Die Geschäfte des Herrn Julius Cäsar. Fragen eines lesenden Arbeiters. Englisch: Shakespeare: Julius Cäsar. Thornton Wilder: The Ides of March. Politische Bildung: Wandel von Herrschaftsstrukturen. Tendenzen des Imperialismus. Sprachliche Teillernziele für das 6. Semester: - Erweiterung und Vertiefung des Grundwortschatzes sowie der Kenntnis gramatikalischer Erscheinungen. - Steigerung der Übersetzungsfähigkeit. - Fähigkeit, das Wörterbuch sachgerecht zu benützen. Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen nach den Erfordernissen des Unterrichts. Zwei Schularbeiten, je eine im Quartal. Alle Schularbeiten sind Übersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche. Umfang: 60 bis 80 Wörter. 7. Semester (4 Wochenstunden): 1. Quartal: CAESAR (wenn im 6. Semester nicht gewählt): oder CICERO, DER REDNER UND POLITIKER Thematische Teillernziele: - Kennenlernen der politischen Situation am Ende der Republik. - Einblick in das Wirken Ciceros als Redner und Politiker. - Einblick in Funktion und Bedeutung der Rhetorik. Textgrundlage: Auswahl aus einer Rede Ciceros. Ergänzungstexte (vor allem in Übersetzung): Proben aus weiteren Reden Ciceros ua. Querverbindungen: zB Deutsch: Manipulation durch Sprache. Politische Bildung: Beeinflussung der Meinungsbildung. 2. Quartal: Zwischen folgenden Themen kann gewählt werden:
- a)CICERO, DER REDNER UND POLITIKER (Fortsetzung)
- b)PROBEN AUS RÖMISCHER DICHTKUNST oder
- a)CICERO, DER REDNER UND POLITIKER (Neubeginn)
- b)PROBEN AUS RÖMISCHER DICHTKUNST. PROBEN AUS RÖMISCHER DICHTKUNST Thematische Teillernziele: - Kennenlernen einiger Formen und Aussageweisen römischer Dichtung. - Kenntnis einiger Motive und Gestalten des Mythos. - Verständnis für die dichterische Auseinandersetzung mit Problemen des menschlichen Lebens. - Einblick in das Fortwirken von Themen römischer Dichtung. - Einblick in Leben und Werk Catulls und Ovids. Textgrundlage: Auswahl aus Catull und Ovid. Ergänzungstexte (vor allem in Übersetzung): Proben aus Vergil und Horaz; Carmina Burana ua. Querverbindungen: zB Deutsch, lebende Fremdsprache; Musikerziehung, Bildnerische Erziehung: Weiterleben von Motiven, Gestalten und Formen der römischen Dichtung. Sprachliche Teillernziele für das 7. Semester: - Erweiterung des Grundwortschatzes. - Festigung und Erweiterung der Fähigkeit, wesentliche Erscheinungen der lateinischen Grammatik (zB Partizipialkonstruktionen, Gerundivkonstruktionen, Satzgefüge, Sperrstellung) beim Übersetzen richtig zu erfassen. - Kennenlernen einiger wichtiger rhetorischer Stilmittel und sprachlicher Besonderheiten. - Einblick in die Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung. - Fähigkeit, die zur Erfüllung der thematischen Teillernziele gewählten Texte sinngemäß zu lesen, in sprachrichtiges Deutsch zu übertragen und in einfacher Weise zu interpretieren. Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen nach den Erfordernissen des Unterrichts. Zwei einstündige Schularbeiten, je eine im Quartal. Alle Schularbeiten sind Übersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche. Die Verwendung des Wörterbuches ist zu gestatten. Umfang: 60 bis 80 Wörter. 8. Semester (4 Wochenstunden am Gymnasium oder Realgymnasium für Berufstätige): Folgende Themen sind vorgesehen: I. DIE RÖMISCHE REPUBLIK IM SPIEGEL DER GESCHICHTSSCHREIBUNG II. DIE KAISERZEIT IM SPIEGEL DER BRIEFE DES JÜNGEREN PLINIUS: Es steht dem Lehrer frei, beide Themen oder nur ein Thema zu behandeln. I. DIE RÖMISCHE REPUBLIK IM SPIEGEL DER GESCHICHTSSCHREIBUNG Zwischen den folgenden Themen I a und I b ist zu wählen:
- a)VOM WERDEN DER RES PUBLICA UND DES IMPERIUM ROMANUM Thematische Teillernziele: - Kenntnis wesentlicher Institutionen der res publica sowie sozialer Strukturen und Konflikte. - Kennenlernen einiger für das Werden Roms und des Imperium Romanum bedeutender Persönlichkeiten und Ereignisse. - Einblick in die Intention des Werkes. - Kenntnis von der Entwicklung der römischen Geschichtsschreibung Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden. Textgrundlage: Auswahl aus Livius Ergänzungstexte (in Übersetzung): Zwölftafelgesetze ua. Querverbindungen: zB Politische Bildung: Entwicklung von Staats- und Verfassungsformen. Elemente der „res publica” für den Republik-Gedanken Europas (Französische Revolution). Bildnerische Erziehung: Darstellungen aus Sage und Geschichte der Römer.
- b)KRISE DER REPUBLIK Thematische Teillernziele: - Kenntnis wesentlicher Institutionen der res publica sowie sozialer Strukturen und Konflikte in der ausgehenden Republik. - Kennenlernen wesentlicher Ursachen für den Verfall der römischen Wertordnung. - Einblick in Wollen und Wirken einiger Politiker dieser Epoche. - Einblick in die Intention des Werkes. - Kenntnis von der Entwicklung der römischen Geschichtsschreibung. Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden. Textgrundlage: Auswahl aus Sallusts Bellum Catilinae oder Bellum Iugurthinum. Ergänzungstexte (in Übersetzung): Proben aus Reden Ciceros und aus den Historien des Sallust. Querverbindungen: zB Religion: Verfall der Wertordnung. Politische Bildung: Problem der Wertordnung. Ursachen gesellschaftlicher Krisen. Philosophie: Problem der Wertordnung. II. DIE KAISERZEIT IM SPIEGEL DER BRIEFE DES JÜNGEREN PLINIUS Thematische Teillernziele: A: Wenn die Themen I undII behandelt werden: - Einblick in die soziale und politische Situation. - Kennenlernen der Problematik „Rom und die Christen”. - Einblick in Lebensweise und Interessen eines gebildeten Römers. - Kennenlernen des Plinius als Berichterstatter und Erzähler von Geschichten. - Kenntnis von Leben und Werk des jüngeren Plinius. Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden. Die Behandlung des Teillernziels „Kennenlernen der Problematik ,Rom und die Christen``` wird empfohlen. B: Wenn nur das Thema II behandelt wird, gelten die thematischen Teillernziele von II a mit folgender Ergänzung bei „Kennenlernen der Problematik Rom und die Christen”:
- a)Einblick in das Spannungsverhältnis zwischen dem römischen Staat und dem Christentum
- b)Einblick in die geistige Auseinandersetzung zwischen Heidentum und Christentum. Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden. Die Behandlung des Teillernziels „Kennenlernen der Problematik ,Rom und die Christen``` ist verpflichtend. Textgrundlage: Auswahl aus den Briefen des jüngeren Plinius. Ergänzungstexte zum Thema „Rom und die Christen” (auch in Übersetzung): Tacitus, Annalen XV 44; Märtyrerakten; Laktanz, (Toleranzedikt); Augustinus, De civitate Dei II 21, XIX 21, XIX 23, XIX 24. Querverbindungen: zB Religion: Der römische Staat und das Christentum. Deutsch: Textsorten, Brief, Feuilleton und Essay. Politische Bildung, Psychologie und Philosophie: roblem der Toleranz. Bildnerische Erziehung: Frühkristliche Kunst. Sprachliche Teillernziele für das 8. Semester: - Erweiterung und Festigung des Grundwortschatzes. - Fähigkeit, wichtige Darstellungsmittel der im Lehrplan vorgesehenen Autoren festzustellen und ihre Funktion im Text kennenzulernen. - Erweiterung der Kenntnisse hinsichtlich der Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich. - Fähigkeit, die zur Erfüllung der thematischen Teillernziele gewählten Texte sinngemäß zu lesen, in sprachrichtiges Deutsch zu übertragen und in einfacher Weise zu interpretieren. Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen nach den Erfordernissen des Unterrichts. Zwei zweistündige Schularbeiten. Die Schularbeiten umfassen Übersetzung und einfache Interpretation eines vorgelegten Textes. Die Verwendung des Wörterbuches ist bei allen Schularbeiten zu gestatten. Umfang: 90 bis 110 Wörter. 9. Semester (5 Wochenstunden am Gymnasium oder Realgymnasium für Berufstätige): I VOM PHILOSOPHISCHEN BEMÜHEN DER ANTIKE UM WELTBILD UND LEBENSORDNUNG Thematische Teillernziele: - Kennenlernen einiger Entwicklungen der Philosophie in der Antike. - Kennenlernen einiger Texte Ciceros zur antiken Staatsphilosophie. - Einblicke in die Beschäftigung der antiken Philosophie mit Grundfragen menschlicher Existenz. - Kenntnis von Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas. Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden. Textgrundlage: Auswahl aus den philosophischen Werken Ciceros und/oder Senecas. Ergänzungstexte (in Übersetzung): Proben einiger leicht verständlicher Texte griechischer Philosophie ua. Querverbindungen: zB Religion: Der Mensch im Spannungsfeld der Werte. Gottesvorstellungen. Politische Bildung: Staatstheorien. Vergleich mit der Österreichischen Bundesverfassung. Psychologie und Philosophie: Ansätze und Entwicklungen philosophischen Denkens. Ethik. Etwa ab dem 2. Quartal: AUS DER WELT DER RÖMER UND IHREM FORTWIRKEN Es ist dem Lehrer freigestellt, zum Abschluß des 9. Semesters aus den folgenden Themen zu wählen: 1. RÖMISCHES RECHT Thematische Teillernziele: - Einblick in einige Grundbegriffe des römischen Rechts. - Kennenlernen einiger Beispiele aus der römischen Rechtspraxis. - Kennenlernen einiger wichtiger heute noch gebräuchlicher römischer Rechtsregeln. - Einblicke in das Weiterwirken des römischen Rechts. Textgrundlage: Auswahl aus den Institutionen des Gaius und aus dem Corpus Iuris Civilis sowie Proben aus den Zwölftafelgesetzen. 2. RÖMISCHE GESCHICHTSSCHREIBUNG Textgrundlage: Proben aus Caesar, Sallust, Eutrop ua. 3. RÖMISCHE REDEKUNST Textgrundlage: Proben aus Reden Ciceros. 4. WEITERLEBEN LATEINISCHER SPRACHE UND KULTUR IN MITTELALTER UND NEUZEIT Textgrundlage: Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum (gegebenenfalls naturwissenschaftliche Texte). Sprachliche Teillernziele für das 9. Semester: - Festigung und Erweiterung des Wortschatzes unter Berücksichtigung philosophischer Fachausdrücke. - Erweiterung der Kenntnisse hinsichtlich der Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich. - Fähigkeit, die zur Erfüllung der thematischen Teillernziele gewählten Texte sinngemäß zu lesen, in sprachrichtiges Deutsch zu übertragen und in einfacher Weise zu interpretieren. Schriftliches Arbeiten: Schul- und Hausübungen nach den Erfordernissen des Unterrichts. Eine dreistündige Schularbeit. Die Schularbeit umfaßt Übersetzung und einfache Interpretation eines vorgelegten Textes. Die Verwendung des Wörterbuches ist zu gestatten. Umfang: 120 bis 140 Wörter. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Französisch Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: 2. und 3. Semester (je 3 Wochenstunden): Wie Anlage A für die 5. Klasse, mit folgenden Abweichungen: Der Abschnitt „Grammatik” lautet: „2. Semester: Wesentliche Elemente der Grundgrammatik zur Bewältigung der jeweiligen Kommunikationssituation. Dei Satzarten: Aussagesatz: gerade Wortfolge; extraposition („Jean, je ne l`ai pas encore vu aujourd`hui”). Frage- und Antwortsatz: Fragesatz: reine Intonationsfrage, mit und ohne Fragewort (vorangestellt und nachgestellt); Fragebildung mit EST-CE QUE (mit und ohne Fragewort). Antwortsatz auf Entscheidungs- und auf Ergänzungsfrage. Aufforderungssatz; Verneinung; totale und teilweise Verneinung. Die Nominalgruppe; die Bestandteile der Nominalgruppe: Nomen: Genus, Plural, Begleiter und Substituten des Nomen: bestimmter und unbestimmter Artikel, Teilungsartikel, unselbständiges Demonstrativpronomen, unselbständiges Possessivpronomen, Interrogativpronomen, Grundzahlen, Mengenangaben; Adjektiv: Übereinstimmung mit dem Nomen, Genus, Numerus; Personalpronomen: verbundene Pronomen (Subjektspronomen, Objektspronomen, y, en - jeweils nur 1 Objektspronomen); unverbundene Pronomen. Die Verbalgruppe: Das Verb: Verben auf -er, -ir; unregelmäßige Verben. Indikativ: present, futur compose. Die anderen Modi: imperativ; infinitiv. Unpersönliche Verben, reflexive Verben. Die Erweiterungen des einfachen Satzes: durch Ergänzungen: Nomen, Pronomen, Infinitiv + complement; durch Attribute: nichtadjektivisches Attribut; ursprüngliche Adverbien: Stellung; die häufigsten Präpositionen und Konjunktionen (et, ou, mais, parce que/comme, que, si). Der zusammengesetzte Satz: Beiordnung; Unterordnung: Objektsatz, indirekte Rede (Aussage und FragesatZ). Satzzeichen: Beistrichsetzung in der indirekten Rede. 3. Semester: Wie 2. Semester, dazu: Die Satzarten: Inversionsfrage mit pronominalem Subjekt bei QUE, OU, COMMENT und in formelhaften Wendungen („Comment allez-vous?”); Ausrufesatz; Frage mit QUEL; Verneinung ne . . . que Die Nominalgruppe: das verbundene Pronomen (Sätze mit zwei Objektspronomen: „Je le lui donne”); selbständige Indefinitpronomen; Ordnungszahlen. Die Verbalgruppe: Passe compose/imparfait; Die Erweiterungen des einfachen Satzes: Apposition, Relativsatz mit QUI, QUE, OU; indirekte Rede (Befehlssatz); satzwertige Infinitvkonstruktionen (apres avoir/etre + p.p., avant de + inf.).” Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten” lautet: „Schul- und Hausübungen. Zwei Schularbeiten je Semester.” 4. und 5.Semester (je 3 Wochenstunden): Wie Anlage A für die 6. Klasse, mit folgenden Abweichungen: Der Abschnitt „Grammatik” lautet: „4. Semester: Die Satzarten: Fragesatz mit einfacher Inversion bei nominalem Subjekt mit QUE, OU, COMMENT („Que fait ton pere?”). Die Nominalgruppe: unselbständiges Indefinitpronomen; Vergleich des Adjektivs; selbständiges Demonstrativpronomen; Die Verbalgruppe: futur simple, conditionnel I; Adverb: abgeleitetes Adverb, Vergleich; subjonctif present nach „Il faut que” und den Verben der Willensäußerung; komplexe Mengenangaben (un peu plus de); participe present. Der Zusammengesetzte Satz: gerondif; Bedingungssatz (si + present). 5. Semester: Die Satzarten: der Passivsatz und seine Ersatzkonstruktionen (on, refelexive Verben); mehrteilige Verneinung: ne . . . ni . . . ni Die Nominalgruppe: weitere Numeralia; selbständiges Possessivpronomen; Stellung des attributiven Adjektivs. Die Verbalgruppe: passe simple (rezeptiv); conditionnel II; Der zusammengesetzte Satz: subjonctif present und passe (nach Verben des Gefühlsausdrucks und des persönlichen Urteiles, nach unpersönlichen Ausdrücken, nach den häufigsten Konjunktionen). Partizip: participe present und participe passe in Partizipialkonstruktionen; Zeitenfolge; irrealer Bedingungssatz present und passe; Relativsatz mit DONT und QUI mit Präposition; Adverbialsatz: Temporalsatz, Finalsatz, Konditionalsatz, Kausalsatz mit den entsprechenden Konjunktionen (zB avant que, apres que, pendant que, pour que); Adverbien der Verknüpfung (zB pourtant, neanmoins, seulement, du reste); Satzzeichen: der Beistrich in der indirekten Rede, beim Relativsatz, beim eingeschobenen Satz, bei der adverbialen Bestimmung (am Satzanfang), Ausrufungszeichen.” Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten” lautet: „Schul- und Hausübungen. Zwei Schularbeiten je Semester.” 6. Semester (3 Wochenstunden): 7. Semester (4 Wochenstunden): Lernziele: Hörverstehen: Am Ende des 7. Semesters Verstehen der häufigsten Textsorten wie zB Gespräche, Interviews, Diskussionen, Werbetexte, leichtere Kommentare usw. mit fallweisen Hilfestellungen bzw. nach mehrmaligem Hören. Sprechen: Stärkere Differenzierung des persönlichen Ausdrucks in Alltagssituationen. Beherrschung der sprachlichen Mittel zu Information, Problemdarstellung, Diskussion, zum Zusammenfassen und Erzählen. Leseverstehen und Lesen: Verstehen authentischer Texte. Erkennen der Absicht des Autors sowie Einsicht in die Strukturen und den Sprachgebrauch des Textes. Schreiben: Differenziertere Beherrschung der Ausdrucksformen des discours ecrit (Nominal- und Partizipialkonstruktionen, logische Verknüpfungen, sprachliche Mittel der Argumentation usw.). Fähigkeit zu informieren, zu argumentieren, einen Text zusammenzufassen, einen Handlungsablauf zu erzählen, persönlich Stellung zu nehmen. Lerninhalte: Kommunikationssituationen und Themenbereiche: Erweiterung und Differenzierung der Alltagssituationen in bezug auf Sprechintentionen und Sprachniveau; dazu Schwerpunkt Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, zB: - Arbeit und Beruf, - Berufsbildung, - Freizeitgestaltung: Tourismus, Sport, Kultur, Feste und Feiern usw., - Massenmedien, - Werbung, - aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Probleme. Lektüre: Texte aus den Massenmedien; kurze literarische Texte (bzw. Auszüge), vorwiegend aus dem 20. Jahrhundert. Bei der Textauswahl ist darauf zu achten, daß die Studierenden ein möglichst vielseitiges Bild des modernen Frankreich unter gelegentlicher Einbeziehung der übrigen französischsprechenden Länder erhalten. Dabei Vergleich mit österreichischen Verhältnissen. Sprachliche Mittel: Phonetik: Wie in den vorhergehenden Semestern, dazu besondere Berücksichtigung der „intonation expressive”. Wortschatz: Die Auswahl der einzelnen Wortschatzgebiete wird von den jeweiligen Kommunikationssituationen und Lesetexten her bestimmt. Als Grundlage dient ein wissenschaftlich fundierter Aufbauwortschatz. Einführung eines einsprachigen Wörterbuchs im 6. Semester. Grammatik: 6. Semester: Wie in den vorhergehenden Semestern. Dazu: Die Satzarten: Fragesatz: komplexe Inversion. Die Nominalgruppe: Nominalisierungen. Die Verbalgruppe: Das Verb: futur anterieur, weitere Anwendungen des subjonctif im Gliedsatz; subjonctif passe compose. Der zusammengesetzte Satz: Subjektsatz; Relativsatz mit zusammengesetztem Relativpronomen; Modalsatz (zB mit „de facon que”); Konzessivsatz (zB mit „bien que”); Konsekutivsatz. Satzzeichen und Orthographie: die Beistriche zwischen Haupt- und Gliedsatz, zwischen Gliedsätzen, zwischen Hauptsätzen, bei der Apposition; die Verwendung der Anführungszeichen; die wichtigsten Akzentregeln. Weiterer Ausbau sprachlicher Mittel zur Textkonstituierung (logische und zeitliche Gliederungselemente, Vor- und Rückverweis, Verwendung der Tempora usw.) Grammatik: 7. Semester: Wie 6. Semester. Dazu: Die Satzarten: das „ne expletif” (nur rezeptiv). Verneinter Satz: komplexe und erweiterte bzw. näher bestimmte Formen. Verneinung. Verneinung ohne „pas” (rezeptiv). Ausrufesatz mit „ce que”, „pourvu que”. Die Verbalgruppe; das Verb: passe compose - imparfait - passe simple: Abgrenzung (rezeptiv); Infinitiv: infinitif passif, Wiedergabe des nominalisierten Infinitivs. Erweiterungen des einfachen Satzes: schwierige Formen des Relativsatzes. Der zusammengesetzte Satz: der Bedingungssatz mit „dans le cas ou + conditionnel I oder II”. Schriftliche Arbeiten: Schulübungen und Hausübungen wie im 5. Semester. Schularbeiten: Im 6. Semester zwei (einstündig); im 7. Semester zwei zweistündige. 8. Semester (4 Wochenstunden) 9. Semester (5 Wochenstunden) am Gymnasium und am Realgymnasium (mit sprachlichem Schwerpunkt) für Berufstätige: Lernziele: Hörverstehen: Am Ende des 9. Semester Verstehen der häufigsten Textsorten wie zB Gespräche, Interviews, Diskussionen, Berichte, Werbetexte, leichtere Kommentare usw. Sprechen: Wie 6. und 7. Semester. Leseverstehen und Lesen: Verstehen authentischer Gebrauchstexte sowie literarischer Texte. Erkennen der Absicht des Autors sowie Einsicht in die Strukturen und den Sprachgebrauch des Textes. Schreiben: Wie 6. und 7. Semester. Dazu stichwortartige Mitschrift von Gehörtem und Gelesenem. Commentaire dirige, Dossier. Lerninhalte: Kommunikationssituationen und Themenbereiche: Wie 6. und 7. Semester. Lektüre: Texte aus den Massenmedien; literarische Texte, vorwiegend aus dem 20. Jahrhundert, gelegentlich Proben aus den übrigen Epochen. Mindestens eine Ganzschrift. Bei der Textauswahl ist darauf zu achten, daß die Studierenden ein möglichst vielseitiges Bild des modernen Frankreich unter gelegentlicher Einbeziehung der übrigen französischsprechenden Länder erhalten. Dabei Vergleich mit österreichischen Verhältnissen. Privatlektüre in angemessenem Umfang ist zu empfehlen und zu fördern. Sprachliche Mittel: Phonetik: Wie in den vorhergehenden Semestern. Wortschatz: Die Auswahl der einzelnen Wortschatzgebiete wird von den jeweiligen Kommunikationssituationen und Lesetexten her bestimmt. Als Grundlage dient ein wissenschaftlich fundierter Aufbauwortschatz. Grammatik: Wie 6. und 7. Semester. Dazu: Die Satzarten: Aussagesatz: die Inversion: Die Nominalgruppe: Nomen: zusammengesetzte Nomina mit „de”, mit oder ohne Artikel. Begleiter und Substitute des Nomens: tout: Übereinstimmungsprobleme. Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen wie im 7. Semester Schularbeiten: Im 8. Semester zwei (zweistündig); im 9. Semester eine dreistündige. Bei freien Aufgabenstellungen ist die Benützung des Wörterbuchs zu gestatten. Italienisch Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: Bei Abschluß mit dem 7. Semester sind die Endanforderungen entsprechend anzupassen. Demnach lautet der Abschnitt „Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten”, 2. bis 4. Satz: „Es soll die Fähigkeit erreicht werden, einfache Gespräche in italienischer Sprache zu führen, dh. über eigene Lebensbedingungen und Interessen zu sprechen sowie eigene Meinungen und Stellungnahmen in einfachen Worten darzulegen, außerdem Gesprächen über bekannte Themen zu folgen und daran teilzunehmen. Schriftlich sollen Sachverhalte und Informationen, Meinungen und Stellungnahmen in einfacher Sprache formuliert werden können. Die Studierenden sollen mittelschwere Texte verstehen und deren Inhalte mit eigenen Worten wiedergeben können.” Weiters lautet der Abschnitt „Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken”: „Die Studierenden sollen dazu hingeführt werden, eigene Arbeitstechniken zu entwickeln. Selbständige Beschaffung von Informationen kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Weiter sollen sich die Studierenden auch die Fähigkeit aneignen, in anderen Gebieten bereits erworbene Kenntnisse und Arbeitstechniken im Italienischunterricht anzuwenden, bzw. Arbeitsweisen des Italienischunterrichts auch fächerübergreifend einzusetzen.” Lehrstoff: 2. und 3.Semester (je 3 Wochenstunden): Wie Anlage A für die 5. Klasse; der Abschnitt „Grammatik” lautet: „Artikel, Substantiv, Adjektiv, Konkordanz, Subjekts-, Objekts-Possessivpronomina, regelmäßige und wichtige unregelmäßige Verben im presente und passato prossimo. Interrogativpronomina, Kardinalzahlen, Präpositionalausdrücke, Ortsadverbien, einfache Negation, reflexive Verben.”; der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten” lautet: „Schul- und Hausübungen zur Festigung des Unterrichtsertrages. Zwei Schularbeiten je Semester.” 4. und 5.Semester (je 3 Wochenstunden): Wie Anlage A für die 6. Klasse; der Abschnitt „Hörverstehen” lautet: „Fortschreitende Festigung der Fähigkeit, normales Sprechtempo verschiedener Sprecher bzw. in verschiedenen Situationen zu verstehen.”; dem Abschnitt „Sprechen” wird angefügt: „Schrittweise Hinführung zur gesprochenen Schilderung von Sachverhalten, Erlebnissen uä.”; der Abschnitt „Schreiben” lautet: „Verfassen von einfachen zusammenhängenden Texten; Zusammenfassungen.”; der Abschnitt „Grammatik” lautet: „Weiterer Ausbau des Gebrauches von Präpositionen; sämtliche Objektspronomina und particelle pronominali; Imperativ; si-Konstruktionen: die meisten unregelmäßigen Verben im presente; passato prossimo; Konditional; Imperfekt; Relativsätze.”; der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten” lautet: „Schul- und Hausübungen. Zwei Schularbeiten je Semester.” 6. Semester (3 Wochenstunden): 7. Semester (4 Wochenstunden): Wie Anlage A für die 7. Klasse; der 1. Absatz (Lernziele) lautet: „Automatisierung häufiger Wendungen und Formulierungen; Festigung des kommunikativen mündlichen Ausdrucks: Differenzierung des schriftlichen Ausdrucks.”; dem Abschnitt „Sprechen” wird angefügt: „Vertiefung und Festigung der umfassenderen mündlichen Darstellung von Sachverhalten, Erlebnissen uä.”; der Abschnitt „Schreiben” lautet: „Aneignung von Textbearbeitungstechniken wie: Informationswiedergabe mit eigenen Worten; Darstellung eines Sachverhaltes als strukturelles Element eines Aufsatzes; persönliche Stellungnahme (Vor- und Nachteil) zu aktuellen bzw. grundsätzlichen Problemen.”; Nach dem Abschnitt „Wortschatz” wird folgender Abschnitt „Grammatik” eingefügt: „Futur: Passiv, Konjunktiv Präsens nach Konjunktionen, die als Konjunktiv-Auslöser fungieren (zB benche, senza che, affinche . . .) sowie in volitiven Kontexten (voglio che . . .); Konjunktiv Imperfekt in Konditionalsätzen.”; der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten” lautet: „Schul- und Hausübungen. Schularbeiten: Im 6. Semester zwei (einstündig); im 7. Semester zwei zweistündige.” 8. Semester (4 Wochenstunden) 9. Semester (5 Wochenstunden) am Gymnasium und am Realgymnasium (mit sprachlichem Schwerpunkt) für Berufstätige:” Wie Anlage A für die 8. Klasse, mit folgenden Abweichungen: der 1. Absatz („Lernziele”) lautet: „Aufbauend auf die Lernziele für das 6. und 7. Semester: Förderung des Denkens in der Fremdsprache; direktes Erfassen von Gelesenem und Gehörtem.”; der Abschnitt „Schreiben” lautet: „Selbständige Stellungnahme zu landeskundlichen Gegebenheiten. Zusammenfassung und Umformung. Berichte über Arbeitsergebnisse. Verfassen kürzerer Texte zu variablen Aufgabenstellungen.”; nach dem Abschnitt „Wortschatz” wird folgender Abschnitt „Grammatik” eingefügt: „Konjunktiv in allen seinen Einsatzmöglichkeiten; passato remoto auch in sprachaktiver Anwendung.”; der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten” lautet: „Schul- und Hausübungen. Schularbeiten: Im 8. Semester zwei (zweistündig); im 9. Semester eine dreistündige. Bei freien Aufgabenstellungen ist die Benützung des Wörterbuchs zu gestatten.” Russisch Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: 2. und 3. Semester (je 3 Wochenstunden): Wie Anlage A für die 5. Klasse; der Abschnitt „Wortschatz” lautet: „Grundlegender Wort- und Phrasenschatz im Ausmaß von ungefähr 650 Einheiten”. Im Abschnitt„Querverbindungen” wird „gegebenenfalls Latein (Grammatik);” gestrichen. Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten” lautet: „Schul- und Hausübungen (in beschränktem Ausmaß). Zwei Schularbeiten je Semester”. 4. und 5. Semester (je 3 Wochenstunden): Wie Anlage A für die 6. Klasse; der Ausdr