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Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 4 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 4 Kurztitel Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 514/1992 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 256/2006 §/Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.09.2006 Außerkrafttretensdatum 31.08.2014 Beachte Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der

  1. Klasse mit 1.9.2004 und hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 3 Abs. 6). Tritt hinsichtlich der 1.,
  2. und
  3. Klasse mit Ablauf des
  4. August 2012 und hinsichtlich der weiteren Klassen mit Ablauf des
  5. August der Folgejahre klassenweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I § 3 Abs. 8). Text Anlage LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK I. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANS Der Lehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele und Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber sogleich in ihrem Ausmaß begrenzt. Der Lehrplan umfasst - das allgemeine Bildungsziel, - die allgemeinen didaktischen Grundsätze, - die schulautonomen Lehrplanbestimmungen, - die Stundentafel und - die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine fundierte Allgemeinbildung und jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten und Hort bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Hortpädagogik) erforderlich sind und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen. Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen: Persönlichkeitsmerkmale: - Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems), - Sensibilität und Offenheit für philosophisch-existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes, - Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit, - Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation, - Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität, - Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und - Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen. Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen: - Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz, - Sprachkompetenz, - soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität sowie Konfliktfähigkeit, - kommunikative Kompetenzen (Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit), - Leitungskompetenzen (Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement) und - kreative Kompetenz. Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse: - Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen, - Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch-religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken, - umfassendes Wissen zum Thema „(sexuelle) Gewalt gegen Kinder“, - Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit (beispielsweise von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung), - Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten, - besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung sowie - Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung). III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Auswahl des Lehrstoffes und der Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben. Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen: Unterrichtsplanung: Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich. Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen innerhalb des Lehrkörpers und andere Kommunikationsformen ermöglicht. Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen. Entsprechend den Erfordernissen sind inhaltlich und methodisch zu beachten: - Aktualitätsbezug, - Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler, - Chancengleichheit der Geschlechter, - regionale Besonderheiten, - öffentliche Anlässe, - fächerübergreifende Aspekte, - Vielfalt von Lehr- und Lernformen, - verschiedene Sozialformen, - neue Informations- und Kommunikationstechnologien (Medieneinsatz) sowie - im Sinne einer ganzheitlichen Bildung die Unterrichtsprinzipien Gesundheitserziehung, Erziehung zum interkulturellen Denken und Handeln, Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zum partnerschaftlichen Verhalten zwischen den Geschlechtern), Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken, Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung) sowie umfassende Landesverteidigung. Im Rahmen der inneren Differenzierung sind besondere Begabungen, Interessen, Defizite, aktuelle Lernvoraussetzungen sowie die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu beachten. Bei der Unterrichtsplanung sind je nach Aufgabenstellung neben den traditionellen Unterrichtsformen auch besondere Organisationsformen wie zB seminaristisches und projektorientiertes Arbeiten vorzusehen. In jenen Unterrichtsgegenständen, für die Schularbeiten im Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) mit einem vorgegebenen Rahmen vorgesehen sind, hat die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer den Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Schularbeiten festzulegen – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes. Durchführung des Unterrichts: Eine ausgewogene Balance zwischen Theorie und Praxis ist unerlässlich. Zu ihrer Gewährleistung können fallweise außerschulische Kontakte hergestellt, außerschulische Lernorte gewählt und Expertinnen und Experten einbezogen werden. Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in der Unterrichtsarbeit besonders zu achten. Orientiert am neuesten Stand der Wissenschaft ist exemplarischem und projektorientiertem Lehren und Lernen ein großer Stellenwert einzuräumen. Hiebei ist allerdings darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern auch das nötige Ausmaß an Systematik und Überblickswissen vermittelt wird, das ihnen eine sinnvolle Einordnung des erworbenen Wissens ermöglicht. Besondere Aspekte des Unterrichts: - Auf ausreichenden Umgang mit Fachliteratur ist Wert zu legen. - Systemisches Denken ist zu fördern. - Die Hinführung zu wissenschaftlichem Arbeiten ist vorzusehen. - Fehler und Misserfolge sind mögliche Bestandteile von Erkenntnis- und Lernprozessen und gegebenenfalls in die Unterrichtsarbeit einzubinden. Sicherung des Unterrichtsertrages: Als geeignete Formen sind anzuwenden: - kontinuierliches, abwechslungsreiches, sinnvolles Zusammenfassen, Üben und Wiederholen des Wesentlichen, - Anknüpfen an Gelerntes (bei Beachtung der Heterogenität der Voraussetzungen), - Herstellen von Querverbindungen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes und zwischen den Unterrichtsgegenständen, - Anwendung des Gelernten in zunehmend variierenden Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen, - mündliche, schriftliche und praktische nachbereitende Hausübungen. Der Zusammenhang von Lehrplan, Lernzielen und verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung ist in der jeweils gegebenen Situation transparent zu machen. Förderunterricht: Ein Förderunterricht kann in den in der Stundetafel vorgesehenen Pflichtgegenständen und im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden angeboten werden. Hinsichtlich der Organisation und des Ausmaßes des Förderunterrichtes wird auf die achte Fußnote zur Stundentafel (Abschnitt V) und hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und des Lehrstoffes wird auf die Bestimmungen im Abschnitt VII, Unterabschnitt F verwiesen. Evaluation des Unterrichts: Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsarbeit gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes hat die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist Selbstevaluation. Auf individueller Ebene haben die Lehrerinnen und Lehrer durch Feedback seitens der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten sowie anderer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsarbeit zu evaluieren. Im Sinne umfassender Qualitätssicherung kann auch eine Fremdevaluation erfolgen. IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes. Das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten sind zu beachten. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Besondere Bestimmungen: Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden: - Der Pflichtgegenstand „Religion“ ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen. - Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann im Verlauf eines Ausbildungsganges im Gesamtausmaß von höchstens 10 Wochenstunden um höchstens je eine Wochenstunde reduziert werden, um – auch für eine Schwerpunktsetzung – im Ausmaß der Reduktionen zusätzliche Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen und/oder der verbindlichen Übung zu erhöhen. - Werden Wochenstunden in einzelnen Pflichtgegenständen und/oder der verbindlichen Übung in eine andere Klasse verschoben, sind allenfalls die didaktischen Grundsätze und ist jedenfalls die jeweilige Aufteilung der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren. - Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Klasse darf 39 Wochenstunden und bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) 40 Wochenstunden nicht überschreiten. - Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 168 und bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) von 181 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. - Eine schulautonome Schwerpunktsetzung darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte schulautonome Schwerpunktsetzungen festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Schulstufen Bedacht zu nehmen ist. Für schulautonome Schwerpunktsetzungen ist eine nähere Bezeichnung sowie die Bildungs- und Lehraufgabe festzulegen. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (
  6. bis
  7. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin/vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt VII geregelt. Im Rahmen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ kann schulautonom jede lebende Fremdsprache bzw. jede Volksgruppensprache angeboten werden. Die Bestimmungen betreffend die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ können im Hinblick auf sprachspezifische Besonderheiten adaptiert werden. Bei Festlegung einer Volksgruppensprache sind die Bestimmungen betreffend die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ im Hinblick auf volksgruppenrelevante Erfordernisse zu adaptieren. Für den Fall, dass schulautonom keine lebende Fremdsprache oder Volksgruppensprache festgelegt wird, ist als Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ vorgesehen. Wenn zusätzlich eine weitere lebende Fremdsprache oder eine weitere Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes anzuführen. Freigegenstände und unverbindliche Übungen können anstelle und/oder zusätzlich zu den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und der unverbindlichen Übung angeboten werden. Diese sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen. Beim Angebot einer lebenden Fremdsprache bzw. einer Volksgruppensprache finden die Bestimmungen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ Anwendung; für den Fall, dass als Freigegenstand oder unverbindliche Übung eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau angeboten wird, ist dies nach entsprechender Änderung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung in der Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes anzuführen. Wird das Wochenstundenausmaß von im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und der unverbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen Ferner kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts in den Pflichtgegenständen „Kindergartenpraxis“ und „Hortpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen. Im Bereich der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) und im Bereich „Früherziehung“ können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen alle oder einzelne Unterrichtsgegenstände dieses Ausbildungsbereiches geblockt oder in seminaristischer Unterrichtsform angeboten werden. V. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstundenzahl Summe Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a Klasse
  8. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
  9. Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie) - 2 2 3 3 10 II
  10. Heil- und Sonderpädagogik - - - 1 1 2 II
  11. Didaktik 2 2 2 2 2 10 II
  12. Kindergartenpraxis 2 2 2 4 4 4 16 III
  13. Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) 4 3 3 3 2 15 I
  14. Lebende Fremdsprache/ Volksgruppensprache 3 3 3 2 2 2 12 I
  15. Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung 2 1 2 - 2 7 III
  16. Geographie und Wirtschaftskunde 2 - 2 2 - 6 (III)
  17. Mathematik 2 2 2 2 - 8 (II)
  18. Physik - 2 - 2 - 4 (III)
  19. Chemie - 2 2 - - 4 (III)
  20. Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung) 2 2 1 2 - 7 III
  21. Musikerziehung 2 1 1 2 2 8 (IVa)
  22. Instrumentalunterricht
  23. Instrument (Gitarre/Klavier/Akkordeon) 4 2 1 1 1/0 - 5/4
  24. Instrument (Flöte/Violine) 4 - 1 1 0/1 - 2/3 IV
  25. Rhythmisch-musikalische Erziehung - 1 1 1 1 4 IV
  26. Bildnerische Erziehung 2 2 2 - - 6 (IVa)
  27. Werkerziehung 1 1 1 - - 3 (IV)
  28. Textiles Gestalten 1 1 1 - - 3 IV
  29. Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten 6 Schwerpunkt Bildnerische Erziehung - - - 1 1 IVa Schwerpunkt Werkerziehung - - - 1 1 IV Schwerpunkt Textiles Gestalten - - - 1 1 IV
  30. Bewegungserziehung; Bewegung und Sport 2 2 2 2 3 11 IVa
  31. Informatik und Medien 1 1 1 - - 3 II
  32. Seminar Organisation, Management und Recht - - - - 2 2 II
  33. Seminar Ernährung mit praktischen Übungen 1 1 - - - 2 V Wochenstundenzahl Summe Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a Klasse
  34. B. Verbindliche Übung
  35. Seminar Kommunikationspraxis und Gruppendynamik - - - - 2 2 III Gesamtwochenstundenzahl 33 35 35 34 31 168 Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) 5 Wochenstundenzahl Summe Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a Klasse
  36. Pädagogik/Hort - - - 1 - 1 II
  37. Didaktik der Horterziehung - - 1 1 2 4 II
  38. Hortpraxis 2 - - 1 2 2 5 III
  39. Deutsch (Lernhilfe) - - - - 1 1 I
  40. Lebende Fremdsprache (Lernhilfe) - - - - 1 1 (I)
  41. Mathematik (Lernhilfe) - - - - 1 1 (II) Summe (Zusatzausbildung Hortpädagogik) - - 2 4 7 13 Gesamtwochenstundenzahl inklusive Zusatzausbildung Hortpädagogik 33 35 37 38 38 181 D. Freigegenstände Seminar Stimmbildung - 1 - - - 1 V Früherziehung 6 Physiologische Grundlagen - - - - 1 1 III Pädagogik und Didaktik der Früherziehung - - - 2 2 4 II Didaktik der Früherziehung - - 1 - - 1 II Früherziehungspraxis - - 1 2 1 3 III Schulautonome Freigegenstände 7 E. unverbindliche Übungen Früherziehung 6 Früherziehungspraxis, Kommunikation und Persönlichkeitsbildung - - - - 3 3 III Schulautonome unverbindliche Übungen 7 F. Förderunterricht 8 _____________________________ 1 Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen). 1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergarten- oder Hortpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 2 Praxiswochen: 8 Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt, bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) davon 2 Wochen im Hort. 3 Siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen). 4 Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin/den Schulleiter. 5 Falls diese Zusatzausbildung Hortpädagogik gemäß § 94 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes angeboten wird, können sich die Schülerinnen und Schüler spätestens am Beginn des Schuljahres der dritten Klasse hiezu anmelden. Die Anmeldung darf nur dann erfolgen, wenn sich die Schülerin bzw. der Schüler nicht zu den Bereich „Früherziehung“ (Freigegenstände und unverbindliche Übung) angemeldet hat. 6 Falls die Freigegenstände und die unverbindliche Übung des Bereiches „Früherziehung“ angeboten werden, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler spätestens am Beginn des Schuljahres der dritten Klasse nur für alle Freigegenstände und die unverbindliche Übung des Bereiches “Früherziehung” anmelden und nur dann, wenn sie sich nicht zur “Zusatzausbildung Hortpädagogik” angemeldet haben. 7 Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt IV und Abschnitt VII). *8) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Eine Schülerin oder ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen. VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
  42. LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK Bildungs- und Lehraufgabe: Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (nach § 2 des Schulorganisationsgesetzes). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt. Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen. Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die - entsprechend dem christlichen Menschenbild - davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension. Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei. Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch. Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren. Stellung des Religionsunterrichts an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung. Die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist eine Anstalt der Lehrerbildung und der Erzieherbildung. Gemäß § 94 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes können an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik Schülerinnen und Schüler auch zu Erzieherinnen und Erziehern an Horten ausgebildet werden. Daher wird an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik mit Rücksicht auf den besonderen Charakter des Lehrbetriebes auch Religionspädagogik unterrichtet. Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und der Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Pädagogik, Didaktik und Kindergartenpraxis ist anzustreben. Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden. Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen. Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: Die persönlich biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll. Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört. Die Unterstützung der zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen, die religiöse Entwicklung von Kindern kompetent zu begleiten. Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden. Als zentrale religionspädagogische Kompetenz, die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahr zu nehmen und zu kommunizieren. Ziele und Themenbereiche Die Ziele im Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Kindergartenpraxis. Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler ... ... sich in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen, verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod kennen lernen und mit der erlösenden Verheißung im Christentum vertraut werden, insbesondere auch Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und in ihrem Scheitern wahrnehmen und Möglichkeiten suchen, wie sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinne der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleitet werden können. Heil - Unheil - Erlösung ... sich selbst mit all ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten annehmen, sowie ihre Fragen nach Gott ausdrücken lernen, insbesondere ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung auch die philosophisch - theologischen Fragen von Kindern wahrnehmen und aufgreifen. Gott – Gottesfrage ... ihre Sozialität unter dem Anspruch der Liebe entfalten, Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen, insbesondere die Bedeutung von grenzüberschreitenden Gemeinschaftserlebnissen in der Arbeit mit den Kindern erkennen und sich darin einüben, Rituale und religiöse Feste gemeinschaftlich zu gestalten. Glaube - Kirche – Feste ... zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig werden, sich besonders mit der Frage der Gewissensbildung, dem Verständnis von Gut und Böse bei Kindern auseinander setzen und dabei den Gerechtigkeitssinn von Kindern sowie ihre Empathiefähigkeit Schwächeren und Hilfsbedürftigen gegenüber unterstützen. Freiheit – Verantwortung ... das Humanum als Maß für Arbeitswelt, Wirtschaft und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten können, insbesondere marktwirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten und gesellschaftspolitische Entwicklungen verstehen lernen, in ihrer Arbeit im Rahmen der Kindergartenpraxis berücksichtigen, aufzeigen, wie diese das Leben der Kinder beeinflussen und sich dabei am Beispiel Jesu orientieren. Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum ... den Kosmos als von Gott anvertraut sowie sich selbst als Geschöpf Gottes erfahren und für die Schöpfung Sorge tragen, insbesondere die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern stärken, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen und sich in einen geschlechterbewussten Umgang mit Mädchen und Buben, Frauen und Männern, Müttern und Vätern einzuüben. Schöpfung – Geschöpflichkeit .... Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung begegnen, insbesondere ausgehend von einer geleiteten persönlichen Auseinandersetzung mit den biblischen Schriften im religionspädagogischen Umgang mit der Bibel kompetenter werden und die befreiende Kraft dieser Texte in der Arbeit mit den Kindern vermitteln können. Bibel – Tradition ... sich mit der säkularen Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension auseinander setzen, mit der Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seiner vielfältigen Kultur prägenden Kraft vertraut werden und sich in unterschiedliche Formen von Spiritualität einüben, insbesondere durch das reflektierte Erleben von Alltagsritualen, Gebetsformen, Stilleübungen usw. ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung erkennen, Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes erfahren und dadurch die Grundlage erwerben für die Fähigkeit zur Vermittlung an das Kleinkind. Symbole – Rituale – Sakramente ... wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen kennen lernen und sich im Geiste Jesus und des II. Vatikanums respektvoll und kritisch mit ihnen auseinander setzen, insbesondere die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie religiösen Zugänge wert schätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich Herkunftsfamilie und religiöser Kulturen wahr- und ernst nehmen und angesichts der gegenwärtigen kulturellen und religiösen Vielfalt religionspädagogische Modelle kennen lernen, die schon bei Kindern nicht nur die Toleranz, sondern auch den Respekt gegenüber anderen Kulturen und Religionen zu fördern verstehen. Kultur - Religion – Religionen Didaktische Grundsätze Der Lehrplan für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten. Im Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Klassen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten. Die Einzelthemen können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird. Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in denjeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen. Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen. Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Abschnitt III, Allgemeine didaktische Grundsätze, nachzulesen. Religionsdidaktische Prinzipien Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung ... ... der Korrelationsdidaktik ... des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache ... die geschichtliche Dimension der Themen ... der Ökumene ... des interreligiösen Dialogs ... der Spiritualität ... der religiösen Entwicklung ... des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten ... des biblischen Lernens ... des Lernens durch religiöse Übungen. Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung ... ... der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. ... der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen. ... der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion. ... der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend aufgreifen zu können. ... der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten. ... der Handlungsorientierung, zB das Bemühen darum, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen. ... der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes. Lehrstoff:
  43. Klasse Heil – Unheil – Erlösung Jenseitsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler Jenseitsvorstellungen in den Weltreligionen Eschatologie – Himmel, Hölle und ihre Bilder Gott – Gottesfrage Gottesbilder der Schülerinnen und Schüler Gottesfrage in den Religionen Vielfalt der biblischen Gottesbilder Jesus Christus, Sohn Gottes Glaube – Kirche – Feste Freizeit gestalten – das Leben feiern Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste Unterwegs sein – Wallfahrten Freiheit und Verantwortung Leben in sozialen Bezügen - vom Ich zum Du zum Wir Erfahrungen in der Herkunftsfamilie Gewalterfahrung – Konflikte – Konfliktbewältigung Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum Glaubensgeschichten Vorbilder im Glauben und im Leben Heilige – Frauen und Männer Schöpfung – Geschöpflichkeit Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer Individualität – Identität – Würde des Menschen Bibel – Tradition Heilige Schrift – Erfahrungen und Zugänge Abraham – Vater des Glaubens Bibeltexte im Kirchenjahr Symbole – Rituale – Sakramente Was Jugendlichen „heilig“ ist – Symbolerfahrung Rituale und Symbole im Alltag der Schülerinnen und Schüler Liturgische Riten – Liturgieverständnis Das Sakrament der Eucharistie Kultur – Religion - Religionen Erscheinungsformen des Religiösen Heilige Zeichen, Orte, Zeiten Kirchen, Religionen und religiöse Gemeinschaften
  44. Klasse Heil – Unheil – Erlösung Heils- und Unheilserfahrungen Jugendlicher Die Passion Jesu Tod und Auferstehung in der Liturgie Gott – Gottesfrage Biographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild Orientierung am Gottesbild Jesu Förderung eines positiven Gottesbildes Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte und der Glaube an den dreifaltigen Gott Glaube – Kirche – Feste Geschichte der Kirche Christliche Kirchen – Ökumene Glaubensbekenntnisse Weihnachtsfestkreis - Osterfestkreis Freiheit und Verantwortung Leben in Entscheidungen Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit Klärung der Begriffe: gut – böse, Ethik –Moral, Gewissen – Verantwortung Verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum Das Leben und die Lebenspraxis Jesu Menschenfreundlichkeit Gottes „Jesuanische Pädagogik“ Schöpfung – Geschöpflichkeit In Beziehung mit der Schöpfung leben – Spiritualität und Verantwortung Wesen, Wert, Chancen, Gefahren und Entwicklungen von Beziehungen Peer group, Freundschaft, Partnerschaft Auf dem Weg zur Intimität Bibel – Tradition Evangelium – Evangelien Von Jesus zum Christentum, der zweiten abrahamitischen Religion Grundzüge biblischer Ethik Symbole – Rituale – Sakramente Gebetserziehung Formen des Gebetes, Haltungen, meditative Übungen, religiöse Sprache Kräfteschulung – ganzheitlich-sinnorientierte Pädagogik Christliche Symbole in unserer Lebenswelt Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt Kultur – Religion - Religionen Das Volk Israel als Empfänger des Ersten Testaments Das Judentum als erste abrahamitische Religion Aufbruchbewegungen in der Kirche Religiöse Sondergemeinschaften, okkulte Phänomene, Esoterik
  45. Klasse Heil – Unheil – Erlösung Erfahrung von Schuld und Leid Umgang mit Krisen und deren Bewältigung Mit Kindern Versöhnung feiern Gott – Gottesfrage Zuspruchserfahrungen von Gottes Liebe im eigenen Leben und in der Geschichte Gottes- und Nächstenliebe als Antwort Gottesbilder der Kinder Aufbau einer Gottesbeziehung – mit Kindern von Gott reden Glaube – Kirche – Feste Dienst am Menschen, Diakonia – Martyria – Liturgia Weltethos, das Gebot der Nächstenliebe Mit Kindern das Kirchenjahr gestalten Kinder im Gottesdienst Freiheit und Verantwortung Menschenwürde – Menschenrechte – Menschenpflichten Verantwortung für das ungeborene Leben, Humangenetik Einstellung zur Krankheit, Alter, Tod – menschenwürdiges Sterben Aktuelle Fragen angewandter Ethik Erziehung zum mündigen Christen Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum Die Abba-Beziehung Jesu Kultkritik – Sozialkritik – christliche Soziallehre Prophetinnen und Propheten des Ersten Testaments Schöpfung – Geschöpflichkeit Fragestellungen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit Pädagogik der Langsamkeit Bibel – Tradition Mose und die Exoduserzählung Dekalog und Bergpredigt Paulus und die neutestamentlichen Briefe Symbole – Rituale – Sakramente Symbolerziehung Symbole des Verzeihens, des Versöhnens und des Neubeginns Sakrament der Taufe und der Firmung Sakrament der Versöhnung, Sakrament der Krankensalbung Kultur – Religion - Religionen Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit Islam als dritte abrahamitische Religion Die religiöse Entwicklung des Kindes, religiöse Entwicklungsstufen
  46. Klasse Heil – Unheil – Erlösung Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde Mit Kindern über den Tod reden Entwicklung der kindlichen Todesvorstellung Gott – Gottesfrage Reich Gottes – Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches Radikale Lebens- und Gottsuche Philosophieren und Theologisieren mit Kindern Glaube – Kirche – Feste Ausdruck des Glaubens Vielfalt der Kirchenbilder Kunst und Kirche Freiheit und Verantwortung Gewissen – Gewissensentfaltung Gewissensbildung und Werteerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum Zivilcourage in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche Aufbrüche und Umbrüche – Umgang mit Neuem Religionspädagogische Innovationen und Entwicklungen Schöpfung – Geschöpflichkeit Als Mann und Frau geschaffen, Frau sein – Mann sein Körperlichkeit und Sexualität, Vielfalt sexueller Orientierungen Sexualerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen Partnerschaft und Familie, Singleleben, Ehelosigkeit Sakrament der Ehe Bibel – Tradition Literarische Gattungen Psalmen Biblische Geschichten (Erstes Testament – Zweites Testament) Biblisches Erzählen – Narrative Theologie Symbole – Rituale – Sakramente Die Bedeutung von Symbolen in der modernen Welt für die kindliche Entwicklung Symbolgeschichten und Symbolgestalten Kultur – Religion - Religionen Multikulturelles und interkulturelles Lernen Respekt – Begegnung – Vorschriften – Rituale Kultur als schöpferische Lebensäußerung, Kunst und Religion Religionskritik
  47. Klasse Heil – Unheil – Erlösung Reflexion der persönlichen Glaubens- und Zweifelsgeschichte Theodizee Befreiende Antworten aus der Bibel Kinderfreuden – Kinderleiden – Kinderkultur Gott – Gottesfrage Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen Zusammenhang zwischen Grundvertrauen und Gottesglauben Geschäft mit existentiellen Sehnsüchten Glaube – Kirche – Feste Struktur der Kirche, kirchliche Ämter für Frauen und Männer Dienst am Kind und am Jugendlichen Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft und ihr Engagement für Kinder und Jugendliche Freiheit und Verantwortung Berufsethik Beruf – Berufung Macht und Ohnmacht, Erfolg und Misserfolg in der Arbeit mit Kindern Elternarbeit zu religiösen Themen Religiöse Weiterbildung – Notwendigkeit und Angebote Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum Der Umgang von Jesus mit Frauen und Kindern Der Priester als Zeichen – das Sakrament der Priesterweihe Frauen in Bibel, Kirche und Gesellschaft Feministische Theologie Schöpfung – Geschöpflichkeit Schöpfung und Evolution – religiöse und philosophische Zugänge Schöpfung mit Kindern erleben und feiern Bibel – Tradition Bibel und Literatur Kinderbibeln - Auswahlkriterien Symbole – Rituale – Sakramente Sakramentenverständnis Liturgische Feiern mit Kindern und Jugendlichen Theologie und Feier der Sakramente Formen der Marienverehrung - Maria Kultur – Religion - Religionen Weltreligionen im Dialog Arbeiten mit multikulturellen und multireligiösen Kindergruppen Religiöse Praxis im Alltag einer säkularisierten Gesellschaft Erscheinungsformen des Atheismus Das Bild des Kindes, die Stellung der Frau in den Weltreligionen
  48. LEHRPLAN FÜR DEN EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK Bildungs- und Lehraufgabe Die Schüler und Schülerinnen sollen befähigt werden, - den eigenen religiösen „Standort“ bestimmen und formulieren zu können - sich eigenständig und kritisch aus christlicher Sicht zu aktuellen Problemen und Konflikten zu äußern - sich verantwortungsbewusst und mündig in Alltag und Welt von heute einzubringen - religionspädagogisch verantwortlich im Umgang mit Kindern zu arbeiten und deren Bedürfnisse zu erkennen und aufzugreifen - Gelerntes kindgerecht in die Praxis umsetzen zu können - grundlegende Kenntnisse des christlich-evangelischen Glaubens zu erlangen - anderen Religionen offen zu begegnen, ohne dabei die eigenen christlichen Grundsätze aufzugeben Didaktische Grundsätze Die Einteilung des Unterrichtsstoffes erfolgt nach Bausteinen/Modulen ohne Klassenzuordnung, wobei eine Beschränkung auf wesentliche religiöse Inhalte unter besonderer Berücksichtigung evangelischer Spezifika erfolgt. Deshalb ist die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen im gegenständlichen Lehrplan nicht mehr enthalten. Sie soll in Zukunft je nach Unterrichtssituation und autonom erfolgen, wobei die Fachinspektoren darauf zu achten haben, dass § 6 Abs. 2 lit. d des Schulorganisationsgesetzes berücksichtigt wird. Eine Vernetzung der verschiedenen Module ist möglich und wünschenswert, dabei kann ein Thema unter verschiedenen Aspekten erarbeitet werden. Inhaltliche Schwerpunkte und die Reihung des Stoffes wählt der/die Lehrer/in gruppenspezifisch und kann so gegebenenfalls der Form des klassenübergreifenden wie des fächerübergreifenden Unterrichts gerecht werden. Die einzelnen inhaltlichen Punkte verstehen sich als Möglichkeiten. Es liegt in der fachlichen Kompetenz des/der Lehrers/in aus der Vielfalt der vorliegenden, möglichen Lehrinhalte jeweils der Unterrichtssituation entsprechend auszuwählen. Der Unterricht in der
  49. und
  50. Klasse hat einen persönlichkeitsbildenden Schwerpunkt und behandelt vor allem religiöse Inhalte, die auf die Lebenssituation und altersspezifische Fragen der Schüler/innen eingehen. Ab der
  51. Klasse wird religionspädagogischen Themen verstärkt Raum gegeben. Durch das Modulsystem wird ein fächerübergreifender Unterricht erleichtert, außerdem berücksichtigen die Themen-Bausteine die von anderen Unterrichtsgegenständen vorgeschlagenen Anknüpfungsmöglichkeiten. Die Zuordnung der Themenbereiche erfolgt vor allem unter Berücksichtigung religionspädagogischer Aspekte für die Praxis im Kindergarten und im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kindes, wodurch auch der Themenbereich “Kind” eine Ausweitung erfahren hat. Christliche Grundzüge wie Toleranz und gegenseitige Akzeptanz werden sowohl im Umgang miteinander als auch mit den Kindern als unverzichtbar angesehen für das Miteinander in einer zunehmend multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft. Weiters soll der Beitrag des Christentums für die Aufarbeitung und Bewältigung verschiedenster Lebens- und Weltsituationen relevant sein. Lehrstoff
  52. bis
  53. Klasse Gott Der biblische/christliche Gottesbegriff Gottesvorstellungen und Gottesbilder Umgang mit der eigenen Gottesvorstellung Kind und Gott / kindliche Gottesvorstellungen Atheismus und Religionskritik Spiele und Feste als Teil menschlichen Lebens als Bestandteil religiösen Lebens Lebensfeste und Feste in Kirchenjahr und Jahreskreis Feste in der Kirche (Ort) Der Gottesdienst als Fest Ritualisierung von christlichen Festen Feiern mit Kindern /Kinderoffenes Abendmahl Theoretische und praktische Umsetzung von Feiern „Neue“ Feste als Anfrage und Aufgabe Interreligiöses und multikulturelles Feiern Feiern in einer „Fun“- und „Action“-Gesellschaft Feier- und Ruhetage (Sabbat/Sonntag) Glauben kennen lernen, erfahren und weitergeben Glaubensformen, -begriffe und -definitionen Die Reformation und deren Auswirkung auf christlichen Glauben Evangelische Glaubensvorstellung benennen können Christliche Konfessionen in ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden Umgang mit anderen Konfessionen Die Evangelische Kirche in Österreich und ihre Geschichte Glauben in ganzheitlicher Sicht Problematik der Vermittlung von Religion Religionspädagogische Konzepte Die Glaubenswelt und -möglichkeiten von Kindern Faktoren „religiöser“ Erziehung Die religiösen Entwicklungsstufen im Leben des Kindes Die Bibel als Grundquelle christlichen Glaubens Der biblische Kanon Historischer Jesus und seine Umwelt Jesu Rede von Gott und sein Handeln Grundzüge paulinischer Theologie Die Aufnahme biblischer/christlicher Inhalte und Traditionen in diversen Medien Die jüdischen Wurzeln des christlichen Glaubens Wahrheitsfrage Religiöse Ausdrucksformen Formen religiöser Äußerungen verstehen Religiöse Erfahrungen im Alltag Kinder in ihren religiösen Bedürfnissen verstehen, begleiten und fördern Gebet als religiöse Äußerung Kind und Gebet Bedeutung von Symbolen und religiöser Sprache Religiöse Erfahrungen in (kindgerechte) Sprache fassen Religiöse Bekenntnisse Neue religiöse Gruppierungen (Esoterik) und Sonderformen (Sekten) Hoffnung Der christliche Hoffnungsbegriff und dessen Auswirkungen Hoffnung als Lebenselement Apokalyptik und Offenbarung Propheten Zukunftsentwürfe und Weltvorstellungen Christliche Rechtfertigungslehre Reich Gottes Kinder als Zeichen der Hoffnung Gebet als Ausdruck der Hoffnung Beziehungen und Gemeinschaft Menschliche Beziehungen in ihren vielfältigen Formen kennen lernen Eigene Beziehungsvorstellungen erkennen und reflektieren Gesellschaftlicher Wandel von Lebens- und Gesellschaftsformen und aktualisierte christliche Antworten Erwachsenen-Kind- und Eltern-Kind-Beziehung Freundschaft, Partnerschaft, Liebe, Sexualität, Ehe und Familie Geschichtliche Gebundenheit von Rollenbildern und deren christliche Reflexion Christliche Wertvorstellungen als Beitrag für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft Gewissen und Möglichkeiten der Urteilsfindung aus christlicher Sicht Stellenwert von Religion/Kirche Kirche und Macht Religion und Kirche in ihrem Verhältnis zum Staat Die Rolle der Kirche im Laufe der Geschichte Grundkenntnisse der Weltreligionen Anforderungen und Anfragen einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft Lebensgeschichte und Schülerpersönlichkeit Reflexion des eigenen Lebensweges und Ausblick Persönliche Religiosität reflektieren Den eigenen Standpunkt bestimmen können Verschiedene Möglichkeiten von Lebensgestaltung und Sinngebung Leistungsdenken in Schule und Beruf und dessen Auswirkung auf den Menschen Freiheit und Bindung Einfluss von Medien auf die (eigene) Lebensgestaltung Medienangebote auf weltanschauliche und religiöse Motive hinterfragen lernen Kinder Gottesdienst für Kinder/mit Kindern Methodik und Praxis biblischen Erzählens Bibeln und Vorlesebücher für Kinder Kinderliturgie Kinderoffenes Abendmahl Religionspädagogische Ansätze und Konzepte Kind und Tod Kind und Krankheit/Leid/Krieg Gewalt gegen Kinder Religiöse Bilderbücher Religiöse Kinderlieder Gebetbücher für Kinder Beten mit Kindern Kindgerechte kreative Umsetzung religiöser Inhalte Kindgerechter Einsatz von Medien Kindgemäßes Feiern religiöser Feste Methodik und Praxis des Jahresfestkreises für Kinder umzusetzen Fremde Kinder Kinder in verschiedenen Religionen Leben und Umwelt Das christlicher Menschenbild und seine Konsequenzen Wert und Würde des Lebens Bedrohtes Leben: Abtreibung, Todesstrafe, Suizid und Euthanasie Menschenrechte und Christentum Die 10 Gebote als Regeln für das Leben Friedensethik und Gewaltlosigkeit Jesu Handeln und Reden als Lebensmaßstab Rassismus Optionen für Randgruppen Formen des Widerstands Mensch, Umwelt und Natur Die biblische Rede von der Schöpfung als Zu- und Anspruch Der Mensch als Geschöpf Gottes Problematik der Gentechnik Eine Welt Diakonie – Auftrag für das Leben Tod und Sterben Sinnstiftende Lebenskomponenten Arbeit, Arbeitslosigkeit, Freizeit, Erholung Umgang mit Macht Mensch und Technik (Gentechnik ua.)
  54. ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Siehe BGBl. Nr. 514/
  55. LEHRPLAN FÜR DEN ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK Bildungs- und Lehraufgabe: Der Islamische Religionsunterricht leistet im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule einen eigenständigen Beitrag. Er trägt der religiösen Dimension von Bildung und Erziehung Rechnung und versteht sich als Angebot an die zukünftigen KindergärtnerInnen. Er greift die Lebenssituation dieser jungen Menschen auf und gibt Hilfen, das Leben bewusst und sinnerfüllt wahrzunehmen, indem er auf altersgemäße Weise in die elementaren religiösen Grundlagen des Islam einführt. Er geht ein auf grundlegende Lebensumstände und menschliche Erfahrungen wie Freude, Traurigkeit, Krankheit, Tod, Leben, Geborgenheit, Sicherheit, Freiheit, Vertrauen, Zuversicht und thematisiert Eigenschaften wie Großzügigkeit, Bescheidenheit, Gerechtigkeit, Mitgefühl, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Liebe, Fürsorge und Respekt, Toleranz und Geduld. Der Islamische Religionsunterricht: - motiviert und leitet dazu an, die Frage nach Gott zu stellen, und sich mit der Frage nach Sinn und Ziel allen Lebens und allen Daseins auseinander zu setzen. Er eröffnet und reflektiert die Antworten des Korans und des Islam. Er führt darauf hin, in Orientierung auf Gott und in Bezug auf die Schöpfung, die Verantwortung als Mensch zu erkennen, den Zusammenhang von Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wahrzunehmen und sich einzusetzen für ein Leben in Freiheit und sozialer Verantwortung. - erschließt hinterfragend die religiösen Wahrheiten. Durch die Verbindung von Wissen und Erfahrungen der Menschen erzieht er zu Kritik- und Urteilsfähigkeit und befähigt, das Religiöse bewusst als wesentliches Element von Lebensführung wahrzunehmen. - macht aufmerksam auf die islamische Prägung und bildet somit eine Brücke zur muslimischen Kultur und zu islamisch geprägten Ländern und Regionen. Er klärt die Bedeutung und den Beitrag der Religionen zur Zivilisation der Menschheit und zur Prägung der Gesellschaften. Er befähigt dazu, eigene Standpunkte zu entwickeln und zu vertreten, mit anderen zusammen die Frage nach allgemeiner Ethik zu erörtern, andere Auffassungen zu tolerieren und von anderen Menschen zu lernen. - gibt Hoffnung, nimmt Zukunftsängste und stärkt für das Leben einzustehen. Er motiviert zu religiösem Leben, weckt Liebe und Respekt zur Schöpfung und zu den Menschen und dient der Bindung der Menschen untereinander über alle Grenzen hinweg. Das Anliegen des islamischen Religionsunterrichts ist es, den Blick zu schärfen für das Wesentliche sowohl im Dies- als auch im Jenseits. Gegenüber einem rein materiellen Weltbild bringt er die Frage nach dem einen Gott und nach seinen Attributen zur Sprache und führt zu einem ganzheitlichen Denken. Er beschäftigt sich mit existenziellen Daseinsfragen: „Woher komme ich? Wohin gehe ich? Wozu sind wir auf der Welt?“ und sucht rational und vernünftig die Antworten aus dem Islam zu vermitteln. Er befähigt dazu, die Grundpositionen und Grundlagen des Islam zu erfassen, um dabei zu einem ausgewogenen Maß zu kommen. Anhand der Hauptthemen des Korans und der Sunna und unter vielerlei Aspekten, Lebenssituationen und Zielen thematisiert er das Gemeinsame und Verbindende in unserer pluralistischen Gesellschaft. Er fördert dadurch die religiöse Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und motiviert zu gegenseitigem Austausch und Gespräch. Die Aspekte bezüglich der Stiftung von Sinn, Freude, Vertrauen, Frieden und Gerechtigkeit sowie der Vorstellungen über Schutz der Schöpfung und des Schwächeren, von Würde des Menschen und Freiheit als eine Glaubensbedingung im Islam werden vertieft. Er führt auf elementare Weise in den Islam ein und eröffnet eine altersgemäße Begegnung und Beschäftigung mit ihm. Anhand praktischer Beispiele wird den Schülerinnen und Schülern der Zusammenhang von schulischem Lernen und islamischem Leben erfahrbar gemacht. Der Islam spricht den Menschen ganzheitlich an und dementsprechend sollen die unterschiedlichen Glaubenseinstellungen erfahrbar gemacht werden. Besonders soll dabei die koranische Methode “Siehe und begreife”, dem Beobachten und Nachdenken mit offenem Weitblick, Anwendung finden. Somit erschließt der Unterricht die Erlebniswelt für religiöse Erfahrungen. Von den Alltagserfahrungen ausgehend wird die koranische Botschaft in der Realität grundlegend begreiflich. Kognitives wie auch erlebnis- und handlungsbetontes Lernen sind miteinander verbunden. Kreatives Gestalten in unterschiedlichen Sozialformen und Medien werden einbezogen, um der Aufgabe dieser Erzieher bei der Betreuung der Kinder im Kindergarten Rechnung zu tragen. Diverse Beobachtungen und Eindrücke werden emotional und rational verarbeitet sowie soziale Kompetenzen erworben. Beide Geschlechter sollten durch den islamischen Religionsunterricht Impulse bekommen, sich in ihren Verhaltensweisen nicht auf einengende geschlechtsspezifische Rollenmuster reduzieren zu lassen. Somit trägt der islamische Religionsunterricht im Rahmen seiner schulischen Möglichkeiten zur Charakterschulung und Gewissensbildung bei, bemüht sich so der Jugend, Werte und Orientierung zu geben, zeigt Möglichkeiten und Wege ihr Leben am Koran auszurichten, ermutigt situationsbezogen auch gegen eingefahrene Gepflogenheiten und Auffassungen neue Möglichkeiten zu finden, die der Koran für ein besseres und friedvolleres Zusammenleben der Menschen offeriert. Auf diese Weise leistet er seinen Beitrag zur Gestaltung des eigenen wie des gesellschaftlichen Lebens. Er vermittelt die für das Zusammenleben und zur besseren Verständigung notwendigen Verhaltensweisen und Normen. Meinungsvielfalt und Interessengegensätze bilden eine Dynamik in der Gesellschaft, die der islamische Religionsunterricht positiv beeinflusst. Den Lebens- und Erfahrungsraum der Schule gestaltet der islamische Religionsunterricht mit, insbesondere bei Anlässen wie Feste, Feiern und Gottesdiensten, um Religiosität erfahrbar zu machen. Die Inhalte des Lehrplanes sind handlungsorientiert, die den jungen Menschen begründete, verantwortliche Impulse für Ihre Lebensweise geben. Die Lehrplaneinheiten sind tragende Grundlagen. Sie sind Ausgangslage für die Vertiefungen und Weiterführungen in den kommenden Schulstufen. Integriert in die Erfahrenswelt der Schülerinnen und Schüler thematisieren die Einheiten Islam und Muslimsein, Gott und Gebet, die inhaltliche Bedeutung des Korans, Fürsorge und Liebe, Freude, Fest und Traurigkeit, Schöpfung und Verantwortung und lassen über die Beispiele der Gottesgesandten und unter vielerlei Aspekten menschliche Ideale und schöne Eigenschaften erfahren. Sie wirken identitätsstiftend und tragen den menschlichen Bedürfnissen nach Geborgenheit, sich aufgehoben und in Sicherheit wissen, bei Gott und bei Menschen, Rechnung und lassen Vergewisserung erfahren. Das Erkennen seiner Selbst und die des Anderen wird angebahnt, und es wird zu individueller Wahrnehmung und Vertriefung innerer Dimensionen hingeführt. Da die Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, sich selbst und andere zu reflektieren, Herausforderungen und Problemsituationen zu begegnen, finden entsprechende Inhalte in den Lehrplaneinheiten Eingang. Unter den in diesem Bildungs- und Erziehungsauftrag dargelegten Gesichtspunkten sind die Lehrplaneinheiten erstellt und sachlogisch geordnet. Jede Lehrplaneinheit bildet mit ihren Inhalten eine thematische Einheit und versucht durch Verschränkung mit der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler einen oder zwei der folgenden Bereiche schwerpunktmäßig und meistens unter Einbezug von Aspekten der anderen Bereiche zu bearbeiten:
  56. Gott und die Welt als Gottes wunderbare Schöpfung kennen lernen und wahrnehmen
  57. Den Koran kennen lernen
  58. Die Gottesgesandten und ihre Botschaft kennen lernen
  59. Von Mohammad (sallal-lahu `alaihi wa sallam) erzählen und hören wie er Gott und Religion den Menschen nahe bringt
  60. Sich selbst und andere erkennen und im Zusammenleben wirken
  61. Die ethisch-moralischen Werte im religiösen Kontext erfahrbar machen
  62. Das Bewusstsein in der religiösen Dimension erweitern
  63. Erfahrbar machen wie Religiösität eine Stütze, eine Bereicherung im Leben ist
  64. Ausdrucksformen individueller und gemeinsamer Religiösität erleben und verstehen (Gebet, Feste, religiöse Praxis)
  65. Andere Religionen und Lebensweisen kennen lernen
  66. Die Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine Mitmenschen sowie Geschwisterlichkeit, Frieden, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit fördern
  67. Personen der islamischen Geschichte kennen lernen
  68. Geschichte der muslimischen Völker kennen lernen Didaktische Grundsätze: Die allgemein gültigen didaktischen Grundsätze des III. Abschnittes des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dies dessen Eigenart zulässt. Besonders Augenmerk ist darauf zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler den Bezug der Lehrinhalte zu ihrem eigenen Leben und ihrem späteren Beruf erkennen und fähig werden, das Gelernte in ihrem Leben und im späteren Beruf anzuwenden. Dieser Lehrplan soll als Rahmenplan verstanden werden, wobei auf das unterschiedliche Ausmaß islamischer Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung bei der Auswahl der Schwerpunkte im Lehrprogramm Rücksicht zu nehmen ist. Die Unterrichtsthemen sollen bei der Umsetzung möglichst aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden: - Was bedeutet das Thema für die Schülerinnen und Schüler? - Was bedeutete das Thema für Kinder in den Vorschuleinrichtungen? - Was bedeutete das Thema für Kinder mit Migrantenhintergrund? Die Lehrinhalte sind von Gedanken des Dialogs getragen – eine Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere im Rahmen von fächerverbindenden Themen und Projekten ist anzustreben. In der Reihenfolge der Behandlung der angeführten Lehrplaneinheiten ist der Jahreslauf der Feste zu berücksichtigen. Um eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände zu ermöglichen, verweisen einige Lehrplaneinheiten auf fächerverbindende Themen. Einzelne Punkte und Themen der Lehrplaneinheiten können jederzeit im Zusammenhang mit den Themen späterer Lehrplaneinheiten erneut eingebracht, wiederholt, vertieft und gefestigt werden, was im pädagogischen Ermessen der Lehrerin bzw. des Lehrers liegt. Lehrstoff: Der Lehrstoff ist in „Iman“ – die Ebene der Innerlichkeit – und in „religiöse Praxis“ und „Moral- und Werteerziehung“ als Ebene der Praxisbezogenheit gruppiert. Iman Praxisbezogenheit religiöse Praxis Moral- und Werteerziehung
  69. Klasse ALLAH (ta'ala) ist unser Schöpfer. Der Quran ist unser edles Buch. „DIR dienen wir und DICH bitten wir um Hilfe!“ Ibrahim ('alaihis-salam) ist ein Hanif, dem Wahren Zugeneigter! ALLAH (ta'ala) liebt jeden, der sich reinigt. Islamische Reinheit - At-Tahara "Wudu" - Die rituelle Gebetswaschung Fasten ist die Heilung. Tiere, Pflanzen und Steine haben Namen. Natur als Zeichen ALLAHs schützen Wir sind und die Natur Muslime. Wir sind eine kleine Gemeinschaft. Ibrahim und Ismail erbauten die Ka’ba. Die Moscheen Der Gartenbesitzer
  70. Klasse „Es gibt nichts Seinesgleichen!“ Die Engel Die Buchreligionen „Ahlul Kitab“ Musa ('alaihis-salam) erhält die Botschaft ALLAHs. Das Gebet Im Ramadan werden die Tore des Paradieses geöffnet. Und entrichte den Anteil der Armen, die Zakat! Die Höhlenfreunde "As-habul kahf" Tauba "Reue" ALLAHs Segen mit der Gemeinschaft Muslime suchen Asyl bei den Christen. „O Muslime seid gerecht!“ Muslime in Europa heute.
  71. Klasse Iman und Vertrauen auf ALLAH (ta'ala) „So bin ICH (euch) nahe!“ Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) wird Gesandter ALLAHs. Der Koran führt uns auf den richtigen Weg. Leben in Madina Musa ('alaihis-salam) trifft Khidr. „Und ER erlaubte euch die guten Dinge!“ Halal und Haram im Islam Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) liebte die Kinder. Wir leben mit Christen zusammen. Die Hingabe ist unsere Lebensweise. Muslime verlassen sich auf ALLAH (ta'ala) "Ashabul Uchdud" Lukman und sein Sohn Familie des Propheten
  72. Klasse Wir kommen von ALLAH (ta'ala) und zu IHM kehren wir zurück. ALLAH (ta'ala) liebt seine Geschöpfe. Die Propheten überbringen ALLAHs Botschaft. Das Freitagsgebet Die Fiqh-Schulen Frauen und Männer sind miteinander der Khalifa. Fundamente des Islam Seid gütig zu den Eltern! Ein Tag mit Muhammad (sallallahu 'alaihi wa sallam) Anstrengung auf dem Wege Gottes Die Geduld Tiere und Menschen leben in Gemeinschaft Verantwortung für die Familie
  73. Klasse Es gibt keine Gottheit außer ALLAH (ta'ala) „Tauhid“. Jeder wird zur Verantwortung gezogen (Abrechnung in Akhira). Wir sind Mukallaf. Tod und Leben danach Die Hauptquellen unserer Religion „Koran und Sunna“ Die Hadsch „Einheit der Muslime“ Hörst du nicht den Hilferuf der Menschen. Al-khulafa-ur Raschidun Der Islamischer Staat in Madina Die Menschen sind vielfältig. Die Sahaba von Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) Islamische Errungenschaften für Europa Islamische Kunst und Literatur
  74. NEUAPOSTOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Siehe BGBl. Nr. 269/
  75. BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Siehe BGBl. Nr. 255/
  76. VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
  77. PÄDAGOGIK (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie) Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnisse/Einsichten: Die Schülerinnen und Schüler sollen - fachbezogene Grundlagen, - Verständnis für das Phänomen der menschlichen Entwicklung, - Kenntnis der für das Kind relevanten Institutionen, - Einsicht in die Vorläufigkeit von (wissenschaftlichen) Erkenntnissen, - Einsicht in die besondere Natur des Menschen und in die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie - Einsicht in die Möglichkeit, Notwendigkeit und Begrenztheit pädagogischen Handelns erwerben. Fertigkeiten/Fähigkeiten: Die Schülerinnen und Schüler sollen - für das Kind relevante Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen, - pädagogisches Handeln auf argumentative Basis stellen, - altersgemäß und situationsorientiert intervenieren, - pädagogische Aussagesysteme auf ihren Entstehungszusammenhang beziehen und auf aktuelle Relevanz überprüfen, - Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen, - Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen, - sich kritisch mit sozialen Strukturen, Rollen und Handlungsmustern auseinandersetzen, - Phänomene unterschiedlich fokussieren sowie - das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten können. Haltungen/Bereitschaften: Die Schülerinnen und Schüler sollen - offen gegenüber Neuem sein, - Fragen stellen und sich in Frage stellen, - bereit sein, ihre eigene Erziehungsgeschichte und Sozialisation zu reflektieren, - Kritik aushalten und adäquat reagieren, - Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen, - im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren, - lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben, - aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und - lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen können. Didaktische Grundsätze: Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbstverantwortetes Handeln zu verstehen. Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen. Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten. Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen. Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen. Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben. Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind: - Aktualität, - Situationsorientiertheit, - Prozessorientiertheit, - Ganzheitlichkeit, - Exemplarität. Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu: - selbständigem Arbeiten, - eigenständigem Wissenserwerb, - wissenschaftsorientiertem Arbeiten, - Umgang mit Fachliteratur, - effizienten Präsentationen. Lehrstoff:
  78. Klasse: Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation, Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, Leistungsmotivation und Anspruchsniveau der Lernenden, Grundsätze des Lernens, Psychologie und Pädagogik des Spiels, Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen, pädagogisch relevante Beobachtungskriterien, Pädagogische Anthropologie, Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess Beteiligten, Bedingungsfeld der Erziehung, Institutionen der Erziehung und Bildung, sozialpädagogische Einrichtungen sowie Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen.
  79. Klasse: Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren, Pädagogische Psychologie, Grundlagen der Allgemeinen Psychologie, Motivationspsychologie, Lernpsychologie, Tiefenpsychologie, Pädagogische Soziologie, Zugänge zum Philosophieren, der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen, die Stellung der Philosophie, Grundlagen der Erkenntnistheorie, der Logik, der Sprachphilosophie, der Ontologie, der Ethik und der Ästhetik, Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie und erste praktische sowie fächerübergreifende Bezüge sowie fachspezifische Medienarbeit.
  80. Klasse: Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter, Freizeitpädagogik, Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen, Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns, Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention – KRK), Phänomen Gewalt, besondere pädagogische Bedürfnisse, Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen, Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher, Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit, Bildungswesen in Österreich und Europa, Erwachsenenbildung, interkulturelle Erziehung und Bildung, Integrationspädagogik, geschlechtssensible Pädagogik, Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier, ausgewählte Probleme der Logik und der Sprachphilosophie, neue Lernkultur, Forschungsdesigns sowie Strategien der wissenschaftlichen Erarbeitung pädagogisch relevanter Sachverhalte.
  81. Klasse: Arbeits- und Organisationspsychologie, Projektmanagement, konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit, pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien), Kriterien zur strukturellen Erfassung und Bewertung von pädagogisch relevanten Zusammenhängen, Aufarbeitung von Erziehungsproblemen, pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart, Persönlichkeitspsychologie: - Theorien und Methoden wissenschaftlicher Individualitätserfassung, philosophische Problemstellungen aus den Bereichen Ethik, Religionsphilosophie, Rechtsphilosophie, Ontologie und Anthropologie sowie Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft - Globalisierung und Zukunftsvisionen. Schularbeiten:
  82. Klasse: zwei Schularbeiten,
  83. Klasse: zwei Schularbeiten,
  84. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten,
  85. Klasse: zwei Schularbeiten, davon eine zweistündig und eine dreistündig.
  86. HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen). Die Schülerinnen und Schüler sollen - fachbezogene Grundlagen erwerben, - die für zusätzlichen Förderbedarf relevanten Institutionen kennen, - das Phänomen der Behinderung in seiner Vielfältigkeit verstehen, - individuell bedeutsame Problemkreise erkennen, beurteilen und bewältigen können, - kompetent beraten, sensibel agieren und gegebenenfalls intervenieren können und - zukunftsorientierte Handlungsmöglichkeiten eröffnen und stützen können. Didaktische Grundsätze: Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen. Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird. Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären. Lehrstoff:
  87. Klasse: Grundbegriffe und Grundprobleme, Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen, multifaktorielle Bedingtheit von Behinderungen, Arten von Behinderungen und spezifische Behinderungen und Auffälligkeiten (Fallstudien).
  88. Klasse: Wahrnehmungsstörungen, Teilleistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Behindertenintegration, Institutionen zur Diagnose, Bildung, Förderung und Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, Umgang mit Eltern und mögliche Hilfestellungen, Möglichkeiten der Psychohygiene, Bedingungsfeld der Therapie und grundlegende Verhaltensmaßnahmen in Krisenfällen.
  89. DIDAKTIK Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen - Wertekompetenz entwickeln, - die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend planen, vorbereiten, umsetzen und reflektieren können, - Einsicht in die Komplexität des Bildungs- und Erziehungsgeschehens gewinnen sowie Fachkompetenz und Flexibilität in Entscheidungsprozessen erwerben, - erkennen und reflektieren können, wie in Erziehungs- und Bildungsprozessen oftmals geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen unbewusst tradiert werden, - methodisch-didaktische Kompetenz entwickeln, die geeignet ist, den Handlungsspielraum von Mädchen und Knaben unabhängig von traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenklischees zu erweitern, - fachspezifische und fächerübergreifende Aspekte als Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen und integrieren können, - durch vielfältige Lernformen und Unterrichtstechnologien Methodenkompetenz erwerben, - Bildungsmittel kennen, kritisch auswählen und gezielt einsetzen können, - zur kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen gelangen, - zu kompetenter fachspezifischer Anwendung von Informationstechnologie befähigt und auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereitet sein, - zu kritischer Urteilsbildung, eigenverantwortlichem Handeln, zum Wahrnehmen der eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie zu effizientem Nutzen vorhandener Ressourcen befähigt sein, - Erlebnisfähigkeit, individuelle Ausdrucksfähigkeit und Kreativität entfalten, - im Sinne der Sozialkompetenz mit einzelnen Kindern, der Gruppe, mit anderen Interaktionspartnerinnen und -partnern innerhalb der Institution Wertschätzung, Empathie, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten entwickeln sowie - Feldkompetenz in Bezug auf Interaktionsprozesse zwischen Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder sowie der Öffentlichkeit erwerben. Didaktische Grundsätze: Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der
  90. und in der
  91. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden. Vorrangige Kriterien beider Auswahl des Lehrstoffes: Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis, aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und Basis für „lebensbegleitendes Lernen“. Bei der Unterrichtsgestaltung sind zu berücksichtigen: Methodenvielfalt und Methodengerechtheit, Handlungsorientierung, Situationsorientierung, Prozessorientierung, offene Lehr- und Lernformen, exemplarisches Lernen, fächerübergreifendes Lernen, ganzheitliches Lernen, multimediales Lernen, Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzungen, gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten, Einbeziehen von Lehrausgängen und Exkursionen sowie Stundenblockungen und seminaristisches Arbeiten. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, allenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich. Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern: Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie, Reflexion, Objektivierung, Wertorientierung in der Alltagskultur, Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen, Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie Psychohygiene. Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten. Lehrstoff:
  92. Klasse: Begriffe der Didaktik, Institutionen der Kleinkindpädagogik, Raum- und Zeitstruktur im Kindergarten, Kennenlernen von Spielen, Materialien und Medien für die einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereiche, exemplarisch ausgewählte didaktische Modelle, sozial-emotionale Prozesse, Bedeutung der Motivation, Ordnungssysteme für berufsspezifische Medien und Aspekte der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens.
  93. Klasse: Bedingungs- und Entscheidungsfelder der Kindergartenarbeit, Aufgabenbereiche im zukünftigen Berufsfeld, geschlechtsrollenfixierende Faktoren im Kindergartenalltag, kurzfristige Planung, Sozialformen, Spielbereiche, Spiel im Freien, frühkindliche Lernformen, Kriterien für das Wahrnehmen kindlicher Verhaltensweisen und Reflektieren von sozialen Beziehungssystemen, realitätsbezogene Auseinandersetzung mit kindlichen Lebenswelten, aktuellen Situationen und Erlebnissen, Methoden der Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Mädchen und Knaben unter Berücksichtigung von Bildungs- und Erziehungszielen, Kriterien zur Beurteilung von Fachliteratur, Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens mit Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen sowie Einblick in verschiedene Institutionen der Bildung und Erziehung.
  94. Klasse: Didaktische Modelle für den Aufbau der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bereichen: - Spracherziehung - einschließlich Handpuppen und Figurenspiel, - elementare Musikerziehung, - Bewegungserziehung, - Umwelt (Wahrnehmung, Erfahrung, Bewältigung, Verkehrserziehung), qualitative Kriterien für die Auswahl von Medien, Auseinandersetzung mit Fachliteratur, didaktische Prinzipien, Aspekte der Integration und der Inneren Differenzierung, exemplarische Methoden und Modelle zur Förderung von Mädchen und Knaben in der frühen Kindheit, Kriterien für kurz-, mittel- und langfristige Planungs- und Reflexionsprozesse, weiterführende Modelle der Kommunikation und Kooperation im pädagogischen Feld, Kriterien der Beobachtung, kritische Auseinandersetzung mit Faktoren, welche die institutionelle Kleinkinderziehung beeinflussen und Geschichte des Kindergartens.
  95. Klasse: Didaktische Modelle für den Aufbau weiterer grundlegender Bereiche der Bildungs- und Erziehungsarbeit: - emotionale Erziehung, - soziale Erziehung, - Wertorientierung, - Erziehung zur Chancengleichheit, - religiöse Erziehung, - Sexualerziehung, - ästhetische Erziehung, - Förderung der Kreativität, Vernetzung von Kindergarten und Schule: - Modelle der Kommunikation und Kooperation, Modelle der Integration, didaktische Modelle zur Förderung von Mädchen und Knaben mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten, Methoden der Erwachsenenbildung und Modelle der Öffentlichkeitsarbeit, Reflexion von Spiel- und Arbeitsprozessen, Methodenanalysen, Beobachtung individueller kindlicher Verhaltensweisen und kritische Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung von Erziehungsverhalten und Gruppenprozessen, Bestimmungen über die Aufgaben des Kindergartens in den einschlägigen Landesgesetzen, bildungspolitische Trends, administrative Aufgaben und eigenständige Auseinandersetzung mit Fachliteratur.
  96. Klasse: Didaktische Modelle zur Orientierung in der Umwelt und zur Bewältigung von aktuellen Situationen. Auseinandersetzung mit didaktischen Modellen im Hinblick auf gegenwartsbezogene Problemfelder: - Veränderungen kindlicher Lebenswelten, - interkulturelle Erziehung, - geschlechtssensible Erziehung, - Suchtprävention, - Integration, - Medienerziehung, Vergleich von aktuellen Modellen im In- und Ausland, Konzeption, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung, Wandel von Methoden und Materialien im historischen Kontext, vergleichende Auseinandersetzung mit Fachliteratur, grundlegende Techniken zur Anbahnung von wissenschaftlichem Arbeiten und Zusammenschau und Strukturierung des Fachbereiches. Schularbeiten:
  97. Klasse: zwei Schularbeiten,
  98. Klasse: zwei Schularbeiten,
  99. Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),
  100. Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),
  101. Klasse: zwei Schularbeiten (davon eine zweistündig und eine dreistündig).
  102. KINDERGARTENPRAXIS Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen - Achtung vor dem Eigenwert der Persönlichkeit des Kindes entwickeln, - als Erziehungspersönlichkeit Rollenflexibilität (Rollenkompetenz) und Handlungskompetenz erwerben, - für eine bewusste Auseinandersetzung mit Einstellungen und Werthaltungen im Sinne der Berufsethik sensibel werden, - ihr Erziehungsverhalten hinsichtlich Geschlechtsrollenstereotypen hinterfragen, - die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend gestalten, systematisch beobachten, analysieren und reflektieren können, - Teamfähigkeit und Konfliktkultur erwerben, - Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten kompetent gestalten können, - befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne der Qualitätssicherung transparent machen zu können und - zu einem Selbstverständnis für interdisziplinäre Zusammenarbeit gelangen. Didaktische Grundsätze: Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der
  103. und in der
  104. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden. Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ anzustreben. Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der
  105. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Sie haben ab der
  106. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Zweitsprache ist anzustreben. Im Hinblick auf Interkulturalität soll Zweisprachigkeit generell gefördert, aber nicht nur theoretisch unterrichtet, sondern auch in der Kindergartenpraxis erprobt werden. Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben. Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind für die Planungs- Übungs-, Reflexions- und Evaluationsphasen zu berücksichtigen: - Begleitung von Planung, Vorbereitung, Umsetzung sowie Reflexion und Evaluation, - verschiedene Methoden zur Förderung von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Problembewusstsein und Selbstreflexion unter Anwendung auch von Methoden der Erwachsenenbildung, - Aufbau eines verantwortungsbewussten Erziehungsverhaltens und - Hilfestellung bei Reflexionen der Schülerinnen und Schüler über ihre Berufsmotivation. Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei ihrer Sozialisation im Berufsfeld (Leitbild) auch durch außer schulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen: Methodenvielfalt und Methodengerechtheit, Handlungsorientierung, Aufbau von Praxiserfahrungen durch Lernen am Modell und Erfahrungslernen, Situationsorientierung, Prozessorientierung, offene Lehr- und Lernformen, exemplarisches Lernen, fächerübergreifendes Lernen, ganzheitliches Lernen und multimediales Lernen. Die Transferwirkung zwischen „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“ ist besonders zu beachten. Lehrstoff:
  107. Klasse: Auseinandersetzung mit der Institution Kindergarten, Teilnahme an Spielprozessen im Kindergarten, Hospitieren, erstes Praktizieren, Anbahnung und Reflexion von Kontakten und Beziehungen, Einführung in Bibliothek, Ludothek und Materialsammlung, Erproben von Bildungs- und Spielmitteln sowie von Materialien und Medien; beginnender Aufbau entsprechender berufsspezifischer Sammlungen, Wahrnehmen didaktischen Vorgehens und erzieherischen Handelns sowie kindlichen Verhaltens, bewusste Selbstwahrnehmung, Erstellen und Auswerten schriftlicher und mündlicher Berichte und Aspekte der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens.
  108. Klasse: Einführung in Teilbereiche der Planung und Reflexion darüber, Hospitationen mit spezieller Aufgabenstellung, praktisches Arbeiten in verschiedenen Sozialformen, Spiel- und Arbeitsbereichen, Einsatz von Medien, Besuche verschiedener Institutionen der Bildung und Erziehung, schriftliche Aufzeichnungen von Beobachtungen mit engumgrenzten Aufgabenstellungen und Modelle der Kommunikation und Kooperation mit Eltern. Eine Praxiswoche im Kindergarten.
  109. Klasse: Hospitieren mit differenzierten Aufgabenstellungen, Analyse der Bedingungs- und Entscheidungsfelder der Bildungs- und Erziehungsarbeit, Erweitern der situationsorientierten Handlungskompetenz, praktisches Arbeiten mit Teilgruppen, kurz-, mittel- und langfristige Planung, aufbauende Vorgangsweisen: Vorbereitung, Umsetzung und Reflexion, Formen und Methoden der Beobachtung; Darstellung der Beobachtungsergebnisse, Methoden der Praxisreflexion, Reflexion kindlichen Spielverhaltens in Bezug auf Geschlechterrollen, Modelle zur Transparenz von Bildungs- und Erziehungsarbeit, weiterführende Modelle der Kommunikation und Kooperation im pädagogischen Feld, Besuche von berufsbezogenen Institutionen und Aufgabenbereiche des pädagogischen Teams im Kindergarten. Zwei Praxiswochen im Kindergarten.
  110. Klasse: Weitgehend eigenständige kurz-, mittel- und langfristige Planungen auf der Grundlage von Beobachtung und Reflexion, Praktizieren bei weiterer Steigerung der Selbstständigkeit - autonomes Nutzen von Freiräumen, Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, Hospitieren in unterschiedlichen Kindergärten und anderen berufsbezogenen Institutionen, Eingehen auf gesellschaftspolitische Strömungen und kindliche Lebenswelten unter Berücksichtigung folgender exemplarisch genannter Aspekte: - Integration, - Kooperation von Kindergarten und Schule, - interkulturelle Erziehung, - geschlechtssensible Erziehung, Reflexion des eigenen Erziehungsverhaltens hinsichtlich der Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz, Einblick in Kompetenzbereiche des pädagogischen Teams gewinnen und Planung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Teilaufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten in Koordination mit dem pädagogischen Team des Kindergartens. Drei Praxiswochen im Kindergarten; bei „zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik)“ davon eine Woche in einschlägigen Einrichtungen.
  111. Klasse: Eigenständiges Praktizieren als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams, Anwenden effektiver Planungs- und Reflexionsformen, Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht in sozialpädagogische Zusammenhänge, eigenständige systematische Beobachtungen und zweckmäßige Aufzeichnungen, gezielte Förderung einzelner Kinder und Kindergruppen, Dokumentations- und Präsentationstechniken und Projekt- und Konfliktmanagement (allenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten), Qualitätsstandards sowie Qualitätssicherung. Zwei Praxiswochen im Kindergarten; bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) davon eine Woche in einschlägigen Einrichtungen.
  112. DEUTSCH (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen - sprachlich korrekt, situationsadäquat, geschlechtssensibel, zielgruppen- und problemorientiert schriftlich und mündlich kommunizieren, - Texte emotional, ästhetisch und kognitiv verstehen und sich mit ihnen handlungs- und produktionsorientiert auseinandersetzen, - eigenständig verschiedenste Informationsquellen nützen (zB Bibliothek, Medien, Informationstechnologien) und entsprechende Arbeitstechniken einsetzen und - in der Auseinandersetzung mit Texten und in der Interaktion unterschiedliche Werte, Lebenshaltungen und Weltanschauungen kennen lernen und reflektieren und damit eine Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen sowie verantwortungsvoll ihr Berufsethos aufbauen können. Didaktische Grundsätze: Die Bereiche (schriftliches und mündliches Gestalten, Sprecherziehung, Literatur- und Textbetrachtung, Medien- und Massenkommunikation, Sprachbetrachtung und Rechtschreibung und berufspraktische Inhalte) sollen einander im Unterricht durchdringen und ergänzen. Sie sind gleichwertig; die Gewichtung erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer und soll den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden bzw. auf schulstandortrelevante Besonderheiten Rücksicht nehmen (zB schulautonome Schwerpunkte, Projekte). Bei Themen, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch anderer Unterrichtsgegenstände sind, ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloß reproduzierbares Wissen. Im Sinne der Selbsttätigkeit sollen die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet werden, verschiedenste Informationsquellen zu nutzen. Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen. Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen. Schriftliches und mündliches Gestalten: Die Schülerinnen und Schüler sollen vielfältige Gesprächs-, Rede- und Schreibsituationen durch Erleben und Erproben kennen- und erfolgreich gestalten lernen. Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung helfen, das Gesprächs- und Redeverhalten zu beschreiben, bewusst zu machen und zu bewerten; auf Reflexion geschlechtsspezifischen Kommunikationsverhaltens und auf eine geschlechtergerechte Sprache ist Wert zu legen. Regelmäßiges Schreibtraining soll zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen und situationsadäquat anzuwenden. Das betrifft - das handlungsbezogene Schreiben, das je nach Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann, - das sachliche, themenbezogene Schreiben, - das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen, - das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens und - das Schreiben als kreativen Umgang mit Sprache (auf der Laut-, Wort-, Satz- und Textebene). Geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) sind gezielt einzusetzen, um Schreibprozesse zu unterstützen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten. Sprecherziehung: Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip für alle Klassen und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben. Gegebenenfalls ist mit den Lehrerinnen und Lehrern des Freigegenstandes „Seminar Stimmbildung“ zusammenzuarbeiten. Literatur- und Textbetrachtung: Im Bereich der Literatur und Textbetrachtung ist von einem erweiterten Literaturbegriff auszugehen. Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, sollen einen Schwerpunkt des Deutschunterrichtes bilden. Bei der Literaturauswahl sind das Prinzip der Altersgemäßheit und der Lebensnähe sowie die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen. Literatur ist als Möglichkeit zu intellektueller Herausforderung zu sehen, sie soll die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen bewirken und analytisches Denken fördern. Textanalyse sowie Literaturkritik sind nicht Selbstzweck, sondern Mittel, die das Verständnis eines Textes ermöglichen und erweitern. Die Auseinandersetzung mit literarischen Werken und Biographien von Autorinnen und Autoren aus den verschiedenen Epochen kann chronologisch, unter thematischen Gesichtspunkten oder in Längsschnitten erfolgen. Schwerpunktsetzungen sollen die Lehrerin und der Lehrer im Hinblick auf die Erfordernisse der jeweiligen Unterrichtssituation (zB Interessenslage der Schülerinnen und Schüler, kulturelle Gegebenheiten, Projekte) autonom setzen. Voraussetzung dafür ist die Sicherung eines literarhistorischen Grundrasters, der einen Überblick über die literarischen Strömungen und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten gewährleistet. Medien und Massenkommunikation: Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsgegenstandes „Informatik und Medien“ ist unerlässlich. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung: Fundierte Kenntnisse in Grammatik- und Rechtschreibung sollen die sprachliche Kompetenz erweitern und sind Bedingung für erfolgreiche Lernhilfe im Hort. Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Hilfsmittel wie das Wörterbuch sind heranzuziehen. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit ist aufzuzeigen. Berufspraktische Inhalte: Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Informatik und Medien“ sowie gegebenenfalls „Hortpraxis“ unerlässlich. Lehrstoff:
  113. bis
  114. Klasse: Sprecherziehung: Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen) und Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache.
  115. Klasse: Schriftliches und mündliches Gestalten: Erlebnisse, Erfahrungen und Gefühle situationsgerecht mitteilen, Sachverhalte und Texte zusammenfassend wiedergeben und verständlich erklären, Argumentieren (eigene Interessen ausdrücken, Anliegen vorbringen, Standpunkte vertreten; zu Handlungen auffordern, appellieren) und Techniken der Ideenfindung (zB mindmapping, cluster). Nur mündliches Gestalten: Gesprächsverhalten üben (Gesprächsregeln erarbeiten und anwenden), verschiedene Gesprächsformen erproben (zB Paar-, Kleingruppen-, Klassengespräch, Referat, Rollenspiel) und einfache Erzähltechniken kennen lernen und anwenden. Nur schriftliches Gestalten: Schreiben über sich und andere, erzählen, schildern und beschreiben sowie berichten, Inhaltsangabe, einfache argumentierende Textsorten und Formen kreativen Schreibens. Literatur und Textbetrachtung: Literarische Textformen kennen lernen (Übersicht über die wichtigsten Gattungen), persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, individuelle Lesefertigkeit weiterentwickeln (stilles Lesen sowie auch das Vortragen von Texten), Kinder und Jugendliteratur: - Adoleszenzliteratur, Beispiele zu weiteren Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur (Märchen). Medien und Massenkommunikation: Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler mit Massenkommunikationsmitteln thematisieren und Ausdrucksformen in verschiedenen Medien (zB Werbung). Sprachbetrachtung und Rechtschreibung: Erwerb und Ausbau einer persönlichen Rechtschreibkompetenz, Einblick in das Regelsystem der Rechtschreibung, Einblick in Text-, Satz- und Wortgrammatik, Erwerb und Üben von Nachschlagetechniken sowie Lerntechniken und Übungsformen zu Grammatik und Rechtschreibung. Berufspraktische Inhalte: Einer Gruppe erzählen, gestaltendes Vorlesen, Spielregeln und Anleitungen formulieren und Erlebnisberichte.
  116. Klasse: Schriftliches und mündliches Gestalten: Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der
  117. Klasse, Dialogisieren, Argumentationstechniken kennen lernen und anwenden – Wandel von Ich-bezogenen Inhalten zu sachbezogenen Themen und produktive Auseinandersetzung mit literarischen Texten als Vorstufe für das Interpretieren. Nur mündliches Gestalten: Weitere Gesprächsformen erproben (zB Interview), Strukturieren von Sachverhalten (zB als Weiterführung eines Brainstormings), Erzähltechniken erweitern und Dramatisieren von Texten, szenisches Gestalten. Nur schriftliches Gestalten: Dialogisches Schreiben, Charakterisieren, argumentierende Textformen (Fünf-Satz-Technik, Erörterung), Strukturierungs- und Gliederungsübungen, Technik des Exzerpierens, Protokollieren und Formen kreativen Schreibens. Literatur und Textbetrachtung: Anfänge bis Vorklassik – ausgewählte Beispiele im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext, Beispiele aus der Gegenwartsliteratur, Grundlagen der Analyse literarischer Texte, Kinder- und Jugendliteratur: - Übersicht über die Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur, - kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch und - Adoleszenzliteratur. Medien und Massenkommunikation: Produktive und analytische Auseinandersetzung mit Printmedien. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung: Vertiefung und Erweiterung des Lehrstoffes der
  118. Klasse. Berufspraktische Inhalte: Exzerpieren von Fachartikeln, Beobachten und Beschreiben, ausgewählte Werke für das Kindergartenkind sowie Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind.
  119. Klasse: Schriftliches und mündliches Gestalten: Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der
  120. und
  121. Klasse, projektorientiertes Arbeiten im Team sowie Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien). Nur mündliches Gestalten: Weitere Gesprächsformen erarbeiten (zB Debatte, Podiumsdiskussion), Gesprächsrunde leiten, Feedback geben und annehmen sowie Referieren unter Einbeziehung verschiedener Präsentationsmethoden. Nur schriftliches Gestalten: Produktive und analytische Auseinandersetzung mit literarischen Texten, erörterndes Schreiben und Auseinandersetzung mit argumentativen Textsorten, (zB Pro und Kontra-Argumentation, Begriffserläuterungen, Leserbrief) und Formen kreativen Schreibens. Literatur und Textbetrachtung: Sturm und Drang, Klassik, Romantik, Vormärz und Biedermeier – ausgewählte Beispiele im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext, Beispiele aus der Gegenwartsliteratur, poetologische Verfahrensweisen, Kinder- und Jugendliteratur: - analytische und kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch. Medien und Massenkommunikation: Produktive Auseinandersetzung mit Medien unter Einsatz neuer Technologien. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung: Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik und Bewusstmachen von Stilvarianten, vor allem in Bezug auf die eigene Sprachkompetenz. Berufspraktische Inhalte: Grundkenntnisse eines dramatischen Aufbaues als Grundlage für das Figurenspiel, Dramatisieren von Texten, Leitung einer Gesprächsrunde, Bilderbuchanalyse sowie Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur.
  122. Klasse: Schriftliches und mündliches Gestalten: Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1.,
  123. und
  124. Klasse, Interpretation literarischer Texte (Kenntnis und Anwendung analytischer Verfahren mit Verarbeitung von ausgewählter Sekundärliteratur), Grundlagen zur Hinführung auf wissenschaftliches Arbeiten (zB Bibliographieren, Internetrecherche), Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen und berufsbezogenen Themen, (zB Texterörterung, Leserbrief, Kommentar, Problemarbeit), Referieren und Präsentieren (Steigerung des Abstraktions- und Argumentationsniveaus), Problemarbeit, literarische Facharbeit, Weiterführung verschiedener Diskussionsformen, Schriftverkehr mit Behörden (formale Aspekte); Bewerbung, Lebenslauf und Formen kreativen Schreibens. Literatur- und Textbetrachtung: Beispiele der Literatur von 1848 bis zum
  125. Weltkrieg im historischen und soziokulturellen Kontext, Beispiele aus der Gegenwartsliteratur, Interpretationsmethoden, Kinder- und Jugendliteratur: - Entwicklung der Kinderlyrik, Vergleich von Kinder- und Erwachsenenlyrik und - Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur. Medien- und Massenkommunikation: Literatur und Film, Filmanalyse, auch von Kinderfilmen sowie Fernsehspiel und Hörspiel (
  126. oder
  127. Klasse). Sprachbetrachtung und Rechtschreibung: Weitere Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik; Übungsschwerpunkte im Hinblick allfälliger Defizite der Schülerinnen und Schüler sowie Sprachwandel und Sprachnorm. Berufspraktische Inhalte: Technik des wissenschaftlichen Arbeitens, Fachartikel aus Didaktik, Pädagogik als Anlass für Texterörterungen, Internetrecherche, Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD Rom) und Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.
  128. Klasse: Schriftliches und mündliches Gestalten: Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der
  129. bis
  130. Klasse, spontane und vorbereitete Reden zu ausgewählten Situationen und Anlässen (Anwenden rhetorischer Mittel und geeigneter Redetechniken), Moderation von Diskussionen, Problemarbeit, literarische Facharbeit, Interpretation, Texterörterung, Verfassen von Rezensionen (besonders von Kinderbüchern), Formen kreativen Schreibens und formale Kriterien der Textgestaltung bei wissenschaftlichen Arbeiten. Literatur- und Textbetrachtung: Beispiele aus der Literatur des
  131. Jahrhundert in ihrem historischen und soziokulturellen Kontext, Entwicklungen und Tendenzen in der Gegenwartsliteratur, Interpretationsmethoden, Literaturkritik, Kinder- und Jugendliteratur: - Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur. Medien und Massenkommunikation: Literatur und Film, Filmanalyse sowie Fernsehspiel und Hörspiel (
  132. oder
  133. Klasse). Sprachbetrachtung und Rechtschreibung: Analyse und Vergleich von Texten unter stilistischen Gesichtspunkten (zB in Zeitung, Trivialliteratur). Berufspraktische Inhalte: Redesituationen aus der Berufspraxis für den Bereich „mündliches Gestalten“ sowie Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift. Schularbeiten:
  134. Klasse: vier Schularbeiten
  135. Klasse: drei Schularbeiten (davon zwei Schularbeiten zweistündig)
  136. Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)
  137. Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)
  138. Klasse: zwei bis drei Schularbeiten (davon eine dreistündig und eine vierstündig)
  139. LEBENDE FREMDSPRACHE/VOLKSGRUPPENSPRACHE (Alternativ; siehe Abschnitt IV) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen - die rezeptiven und produktiven vier Grundfertigkeiten (Hörverstehen und Lesen, Sprechen und Schreiben) in der Fremdsprache in realitätsnahen Kommunikationsprozessen situationsgerecht einsetzen können, - sich die vielfältigen Möglichkeiten zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologien in der Fremdsprache zum kontinuierlichen Wissenserwerb und zur Auseinandersetzung mit anderen Kulturen im Alltag nutzbar machen können, - Themen unter dem vorrangigen Aspekt der Förderung von Sprachkompetenz erarbeiten und dabei Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in anderen Unterrichtsgegenständen erworben haben, in Beziehung setzen können, - berufsfeldbezogene Themen und Situationen sprachlich bewältigen können, - über die Fremdsprache soziale und kulturelle Gegebenheiten anderer Länder kennen lernen, um deren Kulturen und Wertsysteme auf der Basis von gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung zu respektieren und eine kritische Distanz zur eigenen Weltsicht zu erwerben. Darauf aufbauend sollen sie zur Mitarbeit an der europäischen Integration sowie zu internationaler Verständigung bereit und fähig sein, - bei der Auseinandersetzung mit aktuellen Themen das Bewusstsein erlangen, dass Fremdsprachenkenntnisse den Zugang zu Informationen aus allen Lebensbereichen und Wissensgebieten erleichtert und - Arbeitstechniken anwenden können, die den weiteren selbstständigen Fremdsprachenerwerb im Sinne des lebensbegleitenden, autonomen Lernens ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der zweiten Kasse zumindest das Niveau des Independent Users B1 gemäß den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz (siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen: Sie sollen zumindest - die Hauptpunkte verstehen können, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge wie aus Arbeit, Schule, Freizeit geht, - die meisten Situationen bewältigen können, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet, - sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern können und - über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben können. Die Schülerinnen und Schüler sollen bis zum Ende der fünften Klasse das Niveau Effectivnes C1, zumindest jedoch das Niveau Independent Users Vantage B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen: Sie sollen zumindest - die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, - im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen können, - sich so spontan und fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch mit einem “native speaker” ohne Belastung für beide Gesprächspartner möglich ist und - sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einem Problem erklären und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben können. Didaktische Grundsätze: Die Unterrichtssprache ist die lebende Fremdsprache, mit Ausnahme jener Fälle, in denen Deutsch dem Zweck kontrastiver Sprachbetrachtung in Wortschatz, Syntax und Grammatik dient. Mündliche und schriftliche Übersetzungen von Texten sind punktuell zur Klärung komplizierter Sachverhalte einzusetzen und nicht als eigenständige Übungsform. Auf geschlechtergerechte Sprache und gleichberechtigte Kommunikation ist zu achten. Der Lehrstoffauswahl hat eine Analyse der Situation in der Klasse und der Rahmenbedingungen voranzugehen. Bei der Auswahl der Arbeitstechniken ist dem Prinzip der Methodenvielfalt unter Berücksichtigung der verschiedenen Lerntypen Rechnung zu tragen. Durch das Erleben vielfältiger Methoden sollen den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf autonomes Lernen und als Grundlage für das Erlernen weiterer Fremdsprachen die persönlich relevanten Lernstrategien bewusst gemacht werden. Ein breites Spektrum von Strategien und Techniken dient dazu, dass diese auch selbstständig zielgerichtet angewendet werden können. Bei der Auswahl der Textsorten haben literarische Texte gleichberechtigt neben Gebrauchstexten Verwendung zu finden. Bei literarischen Texten ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Textauswahl fördert deren Motivation und Interesse. Bei der Erarbeitung von literarischen Texten ist dem emotionalen und lebensbezogenen Zugang besondere Bedeutung beizumessen. Schülerinnen und Schüler sollen ihren Erfahrungshorizont erweitern und ihre Kritik- und Reflexionsfähigkeit entwickeln. Die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz steht beim Austausch über Werte, Interessen und persönliche Erfahrungen im Vordergrund. Strategien der Textanalyse oder Literaturkritik sollen nicht Selbstzweck sein, sondern nur dort angewendet werden, wo sie das Verständnis eines Textes erleichtern. Beim Umgang mit der Interlanguage als natürlicher Entwicklungsstufe beim Fremdsprachenerwerb sind in der Unterrichtsarbeit Fehler als Anlass für konstruktives Feedback zu betrachten. Kommunikativer Kompetenz ist gegenüber sprachlichem Perfektionismus der Vorrang zu geben. Die vier Grundfertigkeiten sollen sowohl schwerpunktmäßig und gezielt als auch integrativ geübt werden. Themenorientierte Wortschatzerweiterung ist ein zentrales Anliegen und hat in kontextueller Form (zB Kollokationen, implizite Grammatik, Redewendungen) zu erfolgen. Die Beschäftigung mit Grammatik ist nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne eines zirkulären Spracherwerbs zu verstehen. Prinzipiell ist beim Einsatz von zB Englisch als Arbeitssprache die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände möglich und wünschenswert, sofern sich aus der Unterrichtsarbeit sinnvolle Verbindungen anbieten, die sprachliche Kompetenz dabei gefördert wird und der organisatorische Rahmen gegeben ist. Dies gilt auch für Intensivsprachwochen, Schülerinnen- und Schüleraustausch sowie für berufsbezogene Projekte im fremdsprachigen Ausland. Beim fächerübergreifenden, projektorientierten Arbeiten ist die Kooperation mit anderen Lehrerinnen und Lehrern, besonders bei berufsspezifischen Inhalten, unerlässlich. Die Verwendung von Wörterbüchern auch bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten. Lehrstoff:
  140. und
  141. Klasse: Vier Grundfertigkeiten: Vorführen, Erarbeiten und Einüben verschiedenster Arbeitstechniken des Fremdsprachenerwerbs wie - Lesetechniken (zB: skimming, scanning, reading for detail), - Schreibformen (zB: summary, letter, argumentative writing), - Techniken beim Hörverstehen (zB: listening for gist, listening for detail) und - Sprechsituationen (zB: interviews, discussions, presentations). Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit: Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik (zB Zeitformen, Adjektiv - Adverb, indirekte Rede), Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten, Arbeitstechniken (zB Lerntraining: Formen der Wortschatzerweiterung). Themenschwerpunkte: Aktuelle Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich und dem sozialen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, altersspezifische und geschlechtssensible Fragestellungen (zB Familie, Freundinnen und Freunde, Partnerbeziehungen, Freizeitgestaltung, Berufsorientierung, Lebensplanung), aktuelle landeskundliche Themen, altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler entsprechende Literatur, berufsbezogene Themen: - Aktivitäten, die im Berufsfeld in Verbindung mit der Fremdsprache besonders geeignet sind (zB Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, einfache Anleitungen), Filme und Fernsehprogramme für Kinder.
  142. bis
  143. Klasse: Vier Grundfertigkeiten: Erweiterung der Fertigkeiten, Übungen auf anspruchsvollerem Niveau. Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit: Erarbeitung und Wiederholung von Strukturen zur Bewältigung der Themen, Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten, Erweiterung der Arbeitstechniken (Lerntraining: zB eigenverantwortlicher Umgang mit immer wiederkehrenden grammatikalischen Fehlern). Themenschwerpunkte: Aktuelle Themen an Hand anspruchsvollerer, längerer Texte entsprechend der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler (zB Phänomene unterschiedlicher Jugendkulturen, Beziehungsthematik, Lebensplanung, allgemeine psychologische Fragestellungen), landeskundliche, kulturspezifische und sozialpolitische Themen, altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler entsprechende Literatur mit gehobenem Niveau, vorzugsweise Originaltexte und berufsbezogene Themen: - Gegenüberstellung von pädagogischen Konzepten in verschiedenen Ländern, Auseinandersetzung mit den Arbeitsbereichen im zukünftigen Berufsfeld der Schülerinnen und Schüler. Schularbeiten:
  144. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten
  145. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten
  146. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (ein- oder zweistündig)
  147. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (zweistündig)
  148. Klasse: im ersten Semester ein bis zwei Schularbeiten (zwei- oder dreistündig), im zweiten Semester eine Schularbeit (dreistündig)
  149. GESCHISCHTE UND SOZIALKUNDE, POLITISCHE BILDUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen - historische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge erkennen können, - zwischen historischen und politischen Fakten und deren Interpretationen differenzieren können, - aktuelle Probleme und Konflikte durch die Kenntnis ihrer Ursachen besser verstehen und den Verlauf von Auseinandersetzungen nachvollziehen können, - gegenwärtige soziale und politische Situationen durch das Wissen um ähnliche oder unterschiedliche Situationen in vergangenen Zeiten besser bewältigen können, - als verantwortungsbewusste und mündige Menschen sich in die Welt von heute einbringen und diese mitgestalten können, - auf Grund der Kenntnis ihrer politischen Rechte und Pflichten fähig sein, am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen und als erwachsene Frauen und Männer sowohl politische als auch soziale Verantwortung zu tragen, - erkennen, dass Geschlechterrollen und -verhältnisse im historischen und kulturellen Konnex unterschiedlich definiert und veränderbar sind, - durch das Kennenl

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.