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Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 906/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 256/2006 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.09.2006 Außerkrafttretensdatum 31.01.2009 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte Semesterweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 3 Abs. 5). Text Anlage ---------- LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Art und Gliederung des Lehrplans Der Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerin/des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt. Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Semester angeführten Lehrstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten. Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler gemäß Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt - die allgemeinen Bestimmungen, - das allgemeine Bildungsziel, - die allgemeinen didaktischen Grundsätze, - die Stundentafel und - die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Semestern gegliedert) und didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes. Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag des Kollegs sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.
  2. Unterrichtsprinzipien Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht bloß einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken mehrerer oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen. Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen: - Gesundheitserziehung - Interkulturelles Lernen - Leseerziehung und Sprecherziehung - Medienerziehung - Musische Erziehung - Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung) - Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern) - Umwelterziehung - Verkehrserziehung - Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt - Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken - Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung) - Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schülerinnen und Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik und Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Semestern zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
  3. Unterrichtsplanung Die Lehrerin/der Lehrer hat ihre/seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes). Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern von der Lehrerin/vom Lehrer - die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche („Unterrichtsprinzipien”), - die Auswahl der Lehrstoffe, - die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie - die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts. Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans bezogen auf ein Semester zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse einzugehen. Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Semesterplanung und mittelfristige Planungen. In der Semesterplanung, die in den ersten Wochen des Schuljahres zu erstellen ist, erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen, Differenzierungen und ähnliches zu achten ist. Die Semesterplanung ist während des Semesters durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Semesterplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten auch eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien. Bei der Semesterplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen: - geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten; - die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung; - die Einplanung von Lernzeiten, die der Schülerin/dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern; - die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler; - die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien. In allen Unterrichtsgegenständen können in der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden: - fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht, - die Gestaltung von Festen und Feiern, - Formen der inneren Differenzierung, - Schulveranstaltungen, - die Einbeziehung von Experten in den Unterricht. Gemeinsame Planung mit Lehrerinnen und Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände ist wünschenswert.
  4. Schulautonome Lehrplanbestimmungen 4.1 Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. 4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel In der Stundentafel ist für die einzelnen Semester im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Semestern innerhalb des in der Stundentafel für dieses Semester vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans zu beachten. Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
  5. Der Pflichtgegenstand “Religion” ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,
  6. ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) um höchstens zwei Wochenstunden, der Pflichtgegenstand “Kindergartenpraxis” um höchstens drei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester kann schulautonom abgeändert werden; Unterrichtsgegenstände mit nur einer Gesamtwochenstundenzahl sind zu vermeiden. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen abgeändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu ändern. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (
  7. bis
  8. Semester) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; diesfalls sind vorbehaltlich der sonstigen Möglichkeiten der schulautonomen Gestaltung des Lehrplans jedenfalls die Wochenstunden und die Lehrstoffe auf die einzelnen Semester aufzuteilen. An den Kollegs für Berufstätige kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden. An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen. Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schüler fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen. Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand “Instrumentalunterricht” zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte sowie seminaristische Unterrichtsformen und Blockungen vorgesehen werden. Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen festgelegt werden, wobei das Bildungsziel des Kollegs für Kindergartenpädagogik, besonders einschlägige Interessen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes zu beachten sind. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungsund Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Kolleg für Kindergartenpädagogik hat gemäß den §§ 94 Abs. 1 und 95 Abs. 3a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolvent/inn/en von höheren Schulen jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich sind. Als Experten des Erziehens für den gesamten vorschulischen (frühkindlichen) Bereich und als Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Kindergartenpädagogen eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und kindergartendidaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der weiteren Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit. In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler zur kompetenten Berufsausübung geführt. III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit am Kolleg für Kindergartenpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:
  9. Personbezogenheit - Wissenschaftsorientierung - Soziales Lernen Der Unterricht ist im Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen: Er hat die Ansprüche des Menschen auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zu berücksichtigen. Dadurch kann das Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen. Der Unterricht soll den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und dessen wissenschaftstheoretische Reflexion berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt. Weiters ist die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung anzustreben. Das Sammeln von Erfahrungen in der Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kindergruppen von großer Bedeutung.
  10. Berufsorientierung - Kompetenzorientierung Bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele sollten jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.
  11. Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug Im Rahmen der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch die Praxisorientierung der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülerinnen und Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen und sie mitwirken zu lassen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für eine stets notwendige Didaktisierung zu sensibilisieren.
  12. Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration Die Lernangebote des Kollegs für Kindergartenpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt. Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.
  13. Aktivierung und Motivierung Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Aufgabenstellungen und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.
  14. Strukturierung und Exemplarität Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs (ua. auch in seminaristischer Form). Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes, forschendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.
  15. Lebensbezogenheit und Veranschaulichung Im Unterricht sind Lernsituationen zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie des Kollegs, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülerinnen und Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Berufsleben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit des Unterrichts mit dem Leben (insbesondere Berufsleben) außerhalb der Schule aus. Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Schülerinnen und Schüler mehr- bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
  16. Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen Individualisierung verlangt von den Lehrenden, daß sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Persönlichkeiten der Schülerinnen und Schüler und ihre Bedingtheit ernst nehmen und diesen Tatsachen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Individuallagen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Wissensstand auf Grund bisheriger Lernerfahrungen in den Zubringerschulen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere im ersten Semester). Die Unterschiedlichkeiten der Schülerinnen und Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit, ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrenden durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
  17. Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schülerinnen und Schüler verschiedene erwachsenengerechte Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen, das vermittelnde und selbstaneignende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die für das Berufsfeld Kindergarten und für die ständige Fortbildung von Bedeutung sind. Jedenfalls dient das geleitete Lernen als Grundlage zu selbständigem, reflektierendem und handelndem Lernen.
  18. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen und zur Selbsteinschätzung der Lernenden (hinsichtlich von Stärken und Defiziten) zu sensibilisieren. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen. Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind so vorzubereiten, daß sie von den Schülerinnen und Schülern selbständig durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler ist Bedacht zu nehmen. Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schülerinnen und Schüler und informiert diese über den Leistungsstand und über Lernfortschritte. IV. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) --------------------------------------------------------------------- Wochenstundenzahl Lehrver- a) Pflichtgegenstände *1) Summe pflich- tungs- Semester gruppe *1a)
  19. --------------------------------------------------------------------- Religion .................. 2 2 2 2 8 (III) Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie *2) ......... 4(+2)*2)4(+2)*2)4 4 II Heil- und Sonderpädagogik . - - 2 2 II Didaktik (insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung) ...... 5 5 4 4 II Kindergartenpraxis *3) .... 6 6 6 6 III Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) .... 1 1 1 1 I Rechtskunde und Politische Bildung ................. - - 1 2 III Biologie und Umweltkunde *2)

(2)*2)
(2)*2)
(2)*2)
(2)*2) III Gesundheitslehre .......... - 1 1 1 (III) Musikerziehung ............ 3 3 2 2 (IVa) Instrumentalunterricht 1. Instrument (Gitarre/Klavier/ Akkordeon) *3a) ...... 2 2 2 1 IV 2. Instrument (Flöte/Violine) *3a) . - 1 2 1 IV Rhytmisch-musikalische Erziehung ............... 2 1 1 1 IV BildnerischeErziehung*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2) (IVa) Werkerziehung ............. 4 4 4 4 (IV) Leibeserziehung ........... 2 2 2 2 (IVa) ---------------------------------------------------------------------
  1. b)Verbindliche Übungen *1) --------------------------------------------------------------------- Ergänzende berufskundliche Unterrichtsveranstaltungen Hauswirtschaftlich- gesundheitlicher Bereich 3 - - - V Fächerübergreifende berufsrelevante Aspekte . - 1 1 1 III Figurenspiel/ Verkehrserziehung ....... - - 1 1 IV Buchhaltung/ Kommunikationstechniken und Gruppendynamik ...... 2 2 - - III --------------------------------------------------------------------- Gesamtwochenstundenzahl *2) 32-38 (+5) *2) (Anm.: 1. Semester) 33-37 (+5) *2) (Anm.: 2. Semester) 34-38 (+3) *2) (Anm.: 3. Semester) 33-37 (+3) *2) (Anm.: 4. Semester) 146 *3b) (+16) *2) (Anm.: Summe) ---------------------------------------------------------------------
  2. c)Freigegenstände *1) --------------------------------------------------------------------- Instrumentenbau *4) *5) ...
(2)
(2)
(2)
(2)4 (V) Früherziehungspraxis ...... - - 2 2 4 III Slowenisch ................ 2 2 2 2 8 I Kroatisch ................. 2 2 2 2 8 I Ungarisch ................. 2 2 2 2 8 I --------------------------------------------------------------------- Wochenstundenzahl Lehrver- d) Unverbindliche Übungen *1) Summe pflich- tungs- Semester gruppe
  1. *1a) --------------------------------------------------------------------- Chorgesang *4) ............ 1 1 1 1 4 (V) Spielmusik *4) ............ - - 1 1 2 (V) Praxisanleitung *4) ....... 1 1 1 1 4 III Interkulturelle Erziehung *4) *5) .................
(2)
(2)
(2)
(2)2 III Darstellendes Spiel *4) *5)
(2)
(2)
(2)
(2)2 V Medienkunde ............... 1 1 1 1 4 III ---------------------------------------------------------------------
  1. e)Förderunterricht *1) --------------------------------------------------------------------- Musikerziehung *6)......... 2 2 - - 4 (IVa) --------------------------------------------------------------------- *1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. *1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. *2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war. *3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt. *3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen. *3b) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen sind festzulegen; siehe Abschnitt I Z 4. *4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. *5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. *6) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
  2. a)Katholischer Religionsunterricht: Bildungsziele: Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Kindergartenpädagogik an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Kindergarten- und HortenerzieherInnen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergarten- und HortenerzieherInnen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit den Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für eine christliche Erziehungsaufgabe im Kindergarten bzw. Hort zu übernehmen. Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik zu beachten. Didaktische Grundsätze: Zu Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der SchülerInnen auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbständigkeit sollen gefördert werden. Der vorliegende Lehrplan berücksichtigt in erster Linie religionspädagogische Themen, die in den Lehrplänen des bisherigen Religionsunterrichtes, der von den SchülerInnen des Kollegs besucht wurde, nicht berücksichtigt wurden. Der berufsorientierte Unterricht erfordert trotzdem die persönliche Auseinandersetzung, Aneignung und Kenntnis von Glaubensinhalten im Sinne des Religionsunterrichtes. Diesem Anliegen ist nach Möglichkeit bei allen Themenfeldern Rechnung zu tragen. Die Reihung der Themenfelder liegt in der Verantwortung der LehrerInnen. Lehrstoff: 1. und 2. Semester (je zwei Wochenstunden) RELIGIÖS-CHRISTLICHE ERZIEHUNG - Klärung von Begriffen (Religionsbegriff; human, religiös, konfessionell, Glaube) und die Konsequenzen aus dem Begriffsverständnis für die berufliche Praxis. - Erziehungsansätze und -konzepte (zB situativer Ansatz, festorientierter Ansatz, Montessoripädagogik, Waldorfpädagogik...) - Erziehungsprinzipien (zB ganzheitlich, situativ, symbolbezogen) - Begründung für religiöse Erziehung (zB das religiöse Wesen des Menschen, rechtliche Begründung) - Mediale Hilfsmittel und Kriterien für ihre Auswahl (zB Bilderbücher) - Religiöse Literatur für Kinder (Geschichten, Legenden, Märchen ...) DAS KIND - Kind als Subjekt des Erziehungsprozesses - Die religiöse Entwicklung des Kindes - Grundzüge des kindlichen Glaubens - Würde des Menschen - Würde des Kindes - Beziehung als religiöses Grundanliegen (zB Forderung nach Zuwendung, gegenseitiger Achtung, Nächstenliebe, Wertschätzung. DIE KINDERGÄRTNERIN/DER KINDERGÄRTNER UND DIE RELIGIÖSE ERZIEHUNG - Die Auseinandersetzung mit der persönlichen Religiosität und dem gelebten Glauben - Das Berufsethos - Glaubensvermittlung durch Leben und Handeln - Leitlinien christlicher Erziehung (Geborgenheit vermitteln, Umgehen mit Konflikten, Beachten der Umwelt, Liebe und Sorge für den Mitmenschen, Werthaftigkeit von Regeln, Begegnung mit einem den Menschen liebenden Gott, Umgang mit Schuld, Gerechtigkeit, Anschaulichkeit, Annahme des Kindes ...) - Planungshilfen für die religiöse Erziehung im Kindergarten aus der Sicht der Religionspädagogik. DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN FAMILIE UND KINDERGARTEN - Eltern als Katecheten - Religiöse Familienkultur - Wichtige Methoden der Erwachsenenbildung - Elternabend zur religiösen Erziehung (Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand Didaktik) - Religiosität in der Gesellschaft (Formen der Religiosität, Indifferentismus, Säkularisierung, Pluralismus, neue Heilslehren) - Zusammenarbeit mit an Religion nicht interessierten Familien. MIT DEM MITMENSCHEN LEBEN - Grundzüge christlichen Sozialverhaltens - Verantwortung füreinander - Wert der eigenen Überzeugung für das Leben in der Gemeinschaft - Religionen, Konfessionen, Weltanschauungen im Kindergarten - Umgang mit Andersgläubigen und Andersdenkenden im Kindergarten - Zusammenarbeit mit der Pfarre und dem Kindergartenerhalter 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden) IM JAHR MIT DEM KIND LEBEN - Entwicklung der Feierkultur (Verständnis des Festes, Feieranlässe, Feierabfolge) - Formen der Kinderliturgie - Der kirchliche Festkalender und seine Berücksichtigung im Kindergarten - Brauchtum - Kinderfeste (Persönliche Anlässe, wie Geburtstag, Namenstag ...) - Heilige (Biographien, Feiern, Geschichten, Darstellungen, Heilige für Kinder). BIBEL - DIE GLAUBENSQUELLE DER CHRISTEN - Wichtige bibelwissenschaftliche Informationen - Auslegungsmöglichkeiten für biblische Texte (historisch-kritische Methode, linguistische Methode, existentielle Auslegung ...) - Der persönliche Zugang zur Bibel (Schritte der Bibellektüre und der Auseinandersetzung mit biblischen Texten) - Kinderbibeln (Arten, Auswahl, Beurteilung...) - Kriterien für eine kindgerechte Textauswahl - Methodische Möglichkeiten für die Bibelarbeit im Kindergarten (Erzählen, Spiele ...) GEBET - Gebetspraxis des Erwachsenen (Verständnis, Möglichkeiten, Probleme) - Grundsätze der Gebetserziehung - Gebetsformen und -haltungen - Meditation - Anliegen und Möglichkeiten mit Kindern - Gebetbücher für Kinder. GOTT - DER TRAGENDE GRUND DES GLAUBENS - Ansatzpunkte für die Transzendenzerfahrung - Zugang zu Gott über Symbole und Zeichen - Gottesbilder und ihre Wirkungsgeschichte - Trinität als Urgrund und Urbild glückender Beziehung - Durch Jesus Christus Gott kennenlernen - Religiöse Fragen der Kinder - Glaube in bedrängenden Lebensituationen (Trennung, Abschied, Leid, Sterben, Tod) - Glaubensverwirklichung durch Leben und Handeln - Das Interesse der Kinder an Gott.
  3. b)Evangelischer Religionsunterricht Didaktische Grundsätze: Der Rahmenlehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, ist ein Lehrplan, der sich der theologischen Korrelationsmethode verpflichtet weiß. Insofern sind in diesem Lehrplan die spezifischen Anliegen evangelischer Theologie genauso berücksichtigt wie die unterschiedlichen möglichen religionspädagogischen Ansätze. Damit soll der Lehrplan für die Kindergartenpädagogik einen spezifischen evangelischen Beitrag in diesem Schultyp darstellen und es dem Lehrer ermöglichen, diesen spezifischen evangelischen Beitrag im Erziehungsanliegen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik einzubringen und zu vertreten. Dabei wird in besonderer Weise darauf Bedacht genommen, daß die Schülerinnen und Schüler der Bildungsanstalten in doppelter Weise unterrichtet werden müssen, einerseits sollen sie für ihre persönliche und religiöse Entwicklung die notwendigen Impulse und Hilfestellungen erhalten, andererseits soll aber auch bedacht werden, daß die Schülerinnen und Schüler in Zukunft in Kindergärten arbeiten werden und von daher gefordert sind, christliche Vorstellungen, Lebensweisen und auch Inhalte vertreten sowie vermitteln zu können. Weiters ist der Lehrplan dadurch gekennzeichnet, daß die klassischen religionspädagogischen Disziplinen wie Bibelkunde, Kirchengeschichte und so weiter nicht als eigene Themenbereiche ausgewiesen werden, sondern daß Bibel- und Kirchengeschichte sowie die anderen klassischen Gegenstandsbereiche als didaktische Prinzipien in jedem Themenfeld und in jedem Themenvorschlag vorauszusetzen sind. Dabei wird dem korrelativen Ansatz Rechnung getragen, der besagt, daß religiöse und theologische Aussagen eingebettet sein sollen in den Lebensvollzug der Lernenden und in diesem Fall auch der später Lehrenden, um auf diese Weise sowohl Daseinserhellung als auch Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Es ist also strikt davon auszugehen, daß die angegebenen Themenfelder auf einer theologischen Folie zu sehen sind, wobei diese Folie nicht explizit ausgewiesen werden muß, weil sie in den einzelnen Themenfeldern von ihrer inneren Logik her bestimmend ist. Weiters ist als didaktischer Grundsatz zu beachten, daß der/die Lehrer/in entsprechend der vorhandenen Lerngruppe aus den Themenfeldern die einzelnen Themen auswählt und von daher die Inhalte vermittelt. Diese Freiheit des Lehrers/der Lehrerin bedeutet aber gleichzeitig die Bindung an eine verantwortete Lehrstoffverteilung, die von dem/der Lehrer/in genau zu führen ist und alle Klassen zu umfassen hat. In diesem Zusammenhang soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die einzelnen Themenfelder natürlich auf Grund entwicklungspsychologischer und schulpädagogischer sowie religionspädagogischer Vorgaben einzelnen Schulstufen zugewiesen werden, daß die Themenfelder aber von ihrer Konzeption her alle miteinander eng verknüpft sind und von daher ein Netzwerk ergeben, das die Beziehungen der einzelnen Themenfelder zueinander sichert und die Stringenz der Unterrichtsinhalte in ihren gegenseitigen Verknüpfungen immer wieder neu aufweist. Es sind also die einzelnen Themenfelder in ihrer schulstufenübergreifenden und allgemeinbildenden Perspektive zu sehen. Damit ist der evangelische Religionsunterricht in seinem Ansatz als fächerverbindender Unterricht definiert, der auf die Zusammenarbeit und die Impulse der anderen Lehrgegenstände in der Bildungsanstalt in der Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, hinweist. Gleichzeitig ist damit aber auch festgelegt, daß die Inhalte der einzelnen Schulstufen in aufbauender und, wie schon gesagt, in verknüpfender Weise zur Vorbereitung auf die Matura dienen. Insofern ist der evangelische Religionsunterricht zielgeleitet, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Unterlagen für die Berufsberechtigung, die mit der Matura erworben wird, zu liefern. Die Themenfelder sind nach drei übergeordneten Gesichtspunkten geordnet, nämlich nach: I. Individualen Themen, II. Sozialen Themen und III. Globalen Themen. Diese Zuordnung bedeutet für die einzelnen Themenfelder eine Schwerpunktsetzung, bedeutet aber nicht, daß sie sachlich, geschweige denn theologisch auf diesen Themenbereich eingeschränkt sind, sondern natürlich weisen die individualen Themenfelder genauso soziale und globale Momente auf, wie dies bei den anderen Themenfeldern umgekehrt auch der Fall ist. Es wird in der didaktischen Reflexion notwendig sein, die dauernden Querverbindungen der einzelnen Themenfelder untereinander und auch der einzelnen Themenfelderbereiche zu suchen, aufzuzeigen und für die Schüler/innen transparent zu machen. Auf diese Weise wird die Kompetenz des Lehrers im Gefüge der relevanten Themenfelder einerseits und im Gefüge der übrigen Gegenstände gesichert, andererseits wird aber durch die konsequente Verarbeitung der einzelnen Themenfelder der spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, festgeschrieben. Schulpraktische Prinzipien Der evangelische Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist bestimmt durch die Anzahl der Schüler/innen und daher die Möglichkeit, welche die zur Verfügung stehende Zeit dem Unterrichtsverlauf gibt. Der/die Lehrer/in hat also stärker als in anderen Gegenständen aus didaktischen Prinzipien heraus, die dargestellt worden sind, auszuwählen und den Lehrstoffverteilungsplan für die einzelne Schulstufe zu erstellen. Dabei sind die didaktischen Prinzipien, die für die anderen Gegenstände im Bereich der Bildungsanstalten gelten, zB vom Einfachen zum Komplizierten, vom Anschaulichen zum Abstrakten, die ebenfalls für den evangelischen Religionsunterricht gelten, und von daher die Vergleichbarkeit dieses Unterrichtes mit anderen Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsformen innerhalb der Bildungsanstalt herzustellen. Die zeitliche Begrenzung des Unterrichtes bedeutet aber keine Beschränkung in der Auswahl der Themenfelder und im Angebot der zu besprechenden Einzelthemen, sondern eine Konzentration auf wesentliche Themenfelder. Diese didaktische Entscheidung hat der/die jeweilige Lehrer/in aus schulpraktischen Erwägungen, die von der pädagogischen Soziologie, Psychologie und von der Lernpsychologie her begründbar sein müssen, zu treffen. Damit soll das Prinzip der Schülerorientierung des Unterrichtes besonders noch einmal angesprochen werden, weil natürlich der evangelische Religionsunterricht stark motivierenden Charakter hat und von daher auf die intensive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler angelegt ist. Insofern bietet sich auch als ein Bereich der didaktischen Entscheidung die Möglichkeit an, die Mitbestimmung der Schüler/innen bei der Reihung der einzelnen Themenfelder und bei der Auswahl konkreter Themen zu fördern. Gleichzeitig sind die angegebenen Themen im Rahmen der Themenfelder entsprechend der schulpädagogischen Situation zu modifizieren oder zu erweitern; allerdings unter Bedachtnahme auf die vorangestellten Lernziele. Die vorangestellten Lernziele in jedem Themenbereich nehmen das grundsätzliche didaktische Anliegen wieder auf, indem sie einerseits den daseinsauslegenden und daseinserhellenden Aspekt betonen (Lernziele 1-4) und andererseits aber auch den berufspraktischen Aspekt (Lernziel Nr. 5) jeweils aufnehmen. Praktische Unterrichtsgestaltung Die Frage nach der praktischen Unterrichtsgestaltung, die gewählte Methode und der Einsatz von Medien und anderen Lehr- und Lernmitteln richtet sich nach den oben genannten didaktischen Kriterien. Es soll also zwischen didaktischen Vorüberlegungen und deren Umsetzung in praktische Unterrichtsarbeit mit Hilfe von methodischen Hilfsmitteln unterschieden werden. Die jeweiligen methodischen Ansätze werden sich nach den didaktischen Überlegungen richten und nicht umgekehrt. Dabei ist das Prinzip der Schülerorientierung ein weiteres Mal zu beachten, damit einerseits sowohl Unter- wie auch Überforderungen vermieden werden und andererseits die Aktualität und Lebendigkeit des evangelischen Religionsunterrichtes nicht aufs Spiel gesetzt wird. An dieser Stelle wird die pädagogische Arbeit des Lehrers nach der Erstellung des verantworteten Lehrstoffverteilungsplanes ihre weitere Aufgabe erhalten, nämlich die adäquaten Unterrichtsmittel für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, wobei Unterrichtsmittel grundsätzlich so zu wählen und einzusetzen sind, daß durch sie die zunehmende Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet wird. Gerade hier wird das fächerverbindende Denken, das dem evangelischen Religionsunterricht zugrunde liegt, seine besondere Bedeutung haben, weil der Lehrer bzw. die Lehrerin sich von den methodischen Vorgaben der anderen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, gelernten Gegenstände inspirieren läßt. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze für den Gesamtlehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, bieten hierfür die besten Voraussetzungen. Übersicht über die Themenfelder des Lehrplanes: I. Individualer Aspekt Gewissen Hoffnung II. Sozialer Aspekt Die Bedeutung der Gemeinschaft Fremde Kinder Glauben „lehren” III. Globaler Aspekt Arbeit und Leben Freizeit Gerechtigkeit Themenfelder geordnet nach Semester 1. Semester Gewissen Die Bedeutung der Gemeinschaft 2. Semester Freizeit Glauben „lehren” 3. Semester Hoffnung Fremde Kinder 4. Semester Arbeit und Leben Gerechtigkeit THEMENFELDER Gewissen: 1. Die Bereiche des Guten und Bösen benennen und nach den Begründungen für gutes Handeln und böses Handeln fragen. 2. Die Freiheit menschlichen Handelns darstellen können. 3. Gewissen als Widerspruch zwischen Zielen und Wirklichkeit darstellen können. 4. Den christlichen Glauben als Dialektik des Handelns darstellen können. 5. Die Schuldproblematik im menschlichen Leben erkennen und akzeptieren können. 6. Unschuld und Schuld in der Gewissenerziehung bei Kindern darstellen können. Mögliche Themen: Das Böse als Thema in der Literatur Das Böse als Erfahrung in der Geschichte Das Böse, ein verfehlter Begriff (Verhaltensforschung, Gesellschaftstheorien usw.) Die Frage nach dem guten Menschen (Beispiele aus der Literatur) „Das Dichten und Trachten des Menschen ist böse von Jugend an” Strafe bei Kindern Die Frage von Gut und Böse in den Märchen Gewalt in der Erziehung Gewalt in Beziehungen Mut zum Widerstand Hoffnung: 1. Zukunftsentwürfe und deren Bedeutung für gegenwärtiges Handeln darstellen können. 2. Hoffnung als tragenden Sinn erkennen. 3. Weltprobleme und die Chancen ihrer Lösung benennen können. 4. Den christlichen Begriff „Hoffnung” beschreiben und auf das eigene Leben hin befragen können 5. Den Begriff Hoffnung als Grundaussage für das Leben von Kindern benennen können. Mögliche Themen: Utopien und künftige Weltvorstellungen Die Bedeutung der Offenbarung und der Apokalypse Das Prinzip Hoffnung und seine Bedeutung für die politische Diskussion Stadtplanung: Kindergärten und Spielplätze Hoffnung in Theaterstücken für Kinder Kinder als Zeichen der Hoffnung Die Bedeutung der Gemeinschaft: 1. Die Erwartungen an und die Verbindlichkeit für menschliche Beziehungen darstellen können. 2. Die Bedeutung der Gemeinschaft als Ausdruck grundsätzlicher anthropologischer Aussagen. 3. Die Ausformungen des Gemeinschaftsbegriffes und das jeweils daraus resultierende Menschenbild in religiösen Gruppierungen darstellen können. 4. Auffassungen des Gemeinschaftsbegriffes darstellen können und den eigenen Standpunkt dazu nennen können. 5. Die Bedeutung von Gemeinschaft in der Biographie von Kindern. Mögliche Themen: Die Krise des Gemeinschaftsbegriffes in den verschiedenen Kulturen und in den verschiedenen politischen Strukturen Freunde, Gegner und Feinde bei Kindern Spielgemeinschaften als Probe für Lebensgemeinschaften Die Anforderungen verschiedener Gemeinschaften für den einzelnen Was will ich von der Gemeinschaft? Das Mitmachen bei Gebeten, Feiern und Festen Außenseiter und Insider Die Gemeinschaft der Glaubenden - Gemeinschaft von Kindern Die Bedeutung der Familienstrukturen für die Gemeinschaft Kindergarten, Kinderspielplätze und Wohnbau Die Frage nach dem Teilen und nach dem Eigentum Fremde Kinder: 1. Wahrnehmen, daß es in der Umwelt verschiedene Gruppen gibt, die selber und deren Kinder benachteiligt sind. 2. Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als gesellschaftliche Aufgabe erkennen. 3. Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als Humanitätsbeitrag des Christentums argumentieren können. 4. Bereitschaft für den Einsatz für andere Gruppen und Benachteiligte in unserer Gesellschaft entwickeln. 5. Durch den Kontakt mit fremden Kindern fremde und eigene Kulturen kennenlernen. Mögliche Themen: Ausländerkinder in der Umwelt Mädchenerziehung in verschiedenen Kulturen Erziehung von Buben in verschiedenen Kulturen Rolle von Mann und Frau in verschiedenen Kulturen und Religionen Küche und Eßgewohnheiten in anderen Kulturen Wohnen und Leben von Fremden in unserer Gesellschaft Freuden und Leiden von Fremden und Randgruppen in unserer Gesellschaft Gastfreundschaft als biblischer Auftrag Glauben „lehren”: 1. Die Problematik der Vermittlung von Religion beschreiben können. 2. Lehraussagen verschiedener Religionen zueinander in Beziehung setzen können. 3. Die Differenz von Lehraussagen und Lebensvollzug beschreiben können. 4. Lehraussagen der christlichen Kirchen sichten und beurteilen können. 5. Lehraussagen mit Lebensäußerungen von Kindern verbinden und beurteilen können. Mögliche Themen: „Klassische” evangelische Pädagogik Konzepte evangelischer Religionspädagogik Der Zusammenhang von Didaktik und Methodik Die Frage des Kinderabendmahls Religiöse Sprache und Alltagssprache Das Erzählen von biblischen Geschichten Fragen und Zweifeln als Wege des Glaubens Bausteine für einen Katechismus für Kinder Arbeit und Leben: 1. Die verschiedene Konzeption und Konstellation von Arbeit kennen. 2. Erkennen, daß die Verteilung und Entlohnung von Arbeit sowie die Freizeit in gesellschaftlicher Verantwortung zu betrachten sind. 3. Den Vergleich von Vorstellungen über Arbeit und Beruf im christlichen und nichtchristlichen Bereich ziehen können. 4. Die eigene Einstellung zu Arbeit, Beruf und Freizeit kritisch argumentieren können. 5. Die Frage von Arbeit, Freizeit und Beruf in Bezug auf das Leben von Kindern darstellen können. Mögliche Themen: Mögliche Berufswünsche von Kindern Arbeit von Eltern - Leben in der Familie Arbeit als Last und Abhängigkeit Arbeit als Dienst in der Gemeinschaft Der Zusammenhang von Arbeit, Ruhe und Feier in Familienstrukturen „Arbeit” von Kindern und deren Bedeutung für die Erwachsenen Leben nur am Wochenende? Freizeit und Spiel Arbeitslosigkeit von Eltern in ihren Auswirkungen auf Kinder Die Bedeutung des Geldes für Kinder und für Erwachsene Die arbeitenden Eltern - die alleingelassenen Kinder Sabbatgebote Leistung: 1. Formen, Motive und Auswirkungen des Leistungsdenkens aufzeigen können. 2. Arbeit und Leistung darstellen und argumentieren können. 3. Den Zusammenhang zwischen Rechtfertigungslehre und Leistungsdenken darstellen und argumentieren können. 4. Leistung im Arbeits- und Lebensbereich einsetzen können. 5. Die Leistungserwartung an Kinder darstellen und argumentieren können. Mögliche Themen: Leistung und Leistungserwartung in Schule und Arbeitswelt Der Zusammenhang zwischen Leistung und Anerkennung bzw. Selbstbewußtsein Kindliche Leistung im Gegensatz zur Erwachsenenleistung Die Kinderwelt in Zeichnungen und Bastelergebnissen im Bezug auf Leistungsanforderungen von Eltern Kindliches Leistungsvermögen und elterliche Leistungserwartung Der Zusammenhang zwischen Leistungszwang und Leistungsfreude Fehlformen von Leistung im religiösen Bereich Fehlformen von Leistung im sozialen Bereich Luthers Rechtfertigungslehre angewendet auf Kinder Freizeit: 1. Erkennen, daß sinnvolle Freizeitgestaltung das große Problem der Zeit ist. 2. Freizeit als Möglichkeit für Selbstfindung und Selbstentfaltung des Menschen argumentieren können. 3. Die Chancen erkennen, in der Freizeit Lebensqualität und damit Lebenssinn zu gewinnen. 4. Die Arten von Freizeitgestaltung einander gegenüberstellen können. 5. Sinnvolle Freizeitangebote für Kinder nennen können. Mögliche Themen: Die Bedeutung der manuellen Fähigkeiten für die Freizeitgestaltung von Kindern Spiel als Teil der Freizeit von Kindern und Erwachsenen Kinderwünsche als Wirtschaftsfaktor Die Bedeutung der Medien im Freizeitbereich Die Gestaltung von Urlaub und Ferien Freizeitverhalten der Familie und Bedürfnisse von Kindern Theater und Spiel als Freizeitangebot für Kinder Die Bedeutung von Religion im Freizeitangebot Das Verhältnis von Zeit als geschenkter Zeit Die Bedeutung von Gesellschafts-, Familien- und Kinderspielen Die automatisierten Spielzeuge für Kinder Das Spielen von biblischen Geschichten Der Sonntag Gerechtigkeit: 1. Die Auseinandersetzungen um die Frage der Menschenrechte darstellen können. 2. Das Eintreten für die Menschenrechte in ihrer Verbindung mit der Wahrung der Menschenwürde argumentieren können. 3. Die Aussagen der christlichen Tradition für die Diskussion um Menschenrechte und Menschenwürde darstellen können. 4. Die Bereitschaft entwickeln, sich selber für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen. 5. Erkennen, daß die pädagogische Arbeit mit Kindern in den Bereich der Wahrung der Menschenrechte einzuordnen ist. Mögliche Themen: Die Menschenrechtserklärung und die Zehn Gebote Sklaverei Das Zusammenleben und das Zusammenwirken der verschiedenen Rassen und Kulturen Die Bedeutung der Fremden in der Gesellschaft Kinder verschiedener Kulturen in der Gesellschaft Freiheit der Religionsausübung als Grundrecht Die Arbeit von Menschenrechtsgruppen Kinder als Leidtragende von politischer Gewalt Kinder in der Dritten Welt Die Bedeutung der Vorurteile Menschenrechtserziehung in Kindergarten und Familie Der offene und der verdeckte Rassismus VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE PÄDAGOGIK (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie) Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind. Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülerinnen und Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen. Die Schülerinnen und Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können. Sie sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situationen im Kindergarten. Im Bereich der Philosophie sind die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Sie sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen. Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen. Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schülerinnen und Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen. Lehrstoff: 1. und 2. Semester: Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik. Die Stellung der Pädagogik in den Humanwissenschaften. Das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik. Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels: Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel). Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen. Gewinnen von Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte). Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Kleinkindes. Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen. Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie ua. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie: Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltung und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen. Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audiovisuellen Bereich. Schriftliche Arbeiten: Eine einstündige Schularbeit je Semester. 3. und 4. Semester: Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse. Überblick über Entwicklung Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät und Jugendalter. Phasen des Erwachsenenalters. Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in die Kulturanthropologie. Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen. Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit. Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten (einschließlich Vor- und Frühformen) im Wandel der Zeit und der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse. Kennenlernen verschiedener pädagogischer Ansätze für die Arbeit im Kindergarten. Gegenwärtig bestehende alternative Betreuungsformen für Klein- und Vorschulkinder. Im Sinne der Vergleichenden Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik Aufzeigen von Aufbau und Organisation der Kleinkind- und Vorschulbetreuung im Ausland an Hand ausgewählter Beispiele. Aufgaben einer interkulturellen Erziehung und Bildung (Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit). Sozialpädagogische Einrichtungen. Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung. Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf das künftige Berufsfeld. Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften. Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Auseinandersetzung mit Forschungsliteratur, insbesondere mit Ergebnissen aus Forschungsarbeiten zur institutionellen Kleinkinderziehung. Gebrauch von berufsrelevanten Medien. Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe. Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation. Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen insbesondere mit solchen der Kleinkind- und Vorschulpädagogik sowie Initiatoren institutionalisierter Kleinkinderziehung. Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben. Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrerinnen und Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse. Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung. Schriftliche Arbeiten: Eine zweistündige Schularbeit je Semester. Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich: 1. und 2. Semester: Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren. Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik. Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus). Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien. Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform. Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion. Definieren; Argumentieren. Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit. Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers. Einzelne philosophische Problemstellungen: Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben. Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs. Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld. Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz. Didaktische Grundsätze: Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Kindergartenpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen. Daher soll der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik die Schülerinnen und Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen. Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematik an, sondern sollen sich am Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten. Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler sowie auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern. Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf eine individuelle humanwissenschaftliche wie berufsrelevante Bibliographie Bedacht zu nehmen. Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik, Heil- und Sonderpädagogik sowie Kindergartenpraxis zu gewährleisten, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten. Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind Initiativen der Schülerinnen und Schüler anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern der Übungs- und Besuchskindergärten anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht im ersten Semester vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten. Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind stets Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind Anleitungen zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens zu geben. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt. Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen. Ab dem 4. Semester ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schülerinnen und Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen. Der Unterricht hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu vertiefen - durch seminaristisches Arbeiten (individuelle Arbeiten, Partner und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und der Eigenständigkeit); - durch Anleitung zum Erfassen von aktuellen Problemstellungen, zur differenzierten Auseinandersetzung mit diesen, um eigenständige Problemlösungen entwickeln zu können (dabei ist den Schülerinnen und Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Prozessen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Gruppe bewußtzumachen); - durch Projektaufgaben auch unter Ausnützung der Konzentration von Unterrichtsgegenständen (dabei ist auf die Motivierung der Schülerinnen und Schüler zur späteren selbstverantwortlichen Weiterbildung hinzuarbeiten). Beim zusätzlichen Philosophieunterricht 1. und 2. Semester für Schülerinnen und Schüler, für die der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze, hinzuweisen. HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken. Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen. Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehest mögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten. Lehrstoff: 3. und 4. Semester: Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz). Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens: Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten; Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen. Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik: Bewegungsunruhe, Einnässen, Einkoten, Schlafstörungen, Eßstörungen, Erbrechen ua. Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie. Teilleistungsstörungen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik). Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung (optisch, akustisch, taktil-kinästhetisch) und der Sprache. Hirnfunktionsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten (Konzentration, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Hyperaktivität, Kontaktschwäche ua.). Sehbehinderung, Hörbehinderung, Sprachbehinderung und Sprachentwicklungsverzögerungen. Sensibilisieren für das Erkennen von verschiedenen Teilleistungsstörungen und der sich daraus ergebenden Schwächen; Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie. Fragen der Integration in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Beruf, Freizeit und Gesellschaft sowie Formen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Chancen und Grenzen der Integration. Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen, Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik. Die Situation der Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen; Aufgaben der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene. Didaktische Grundsätze: Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergartenpraxis und Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülerinnen und Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft. Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen” geübt und gefestigt werden. Für manche Schülerinnen und Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum/zur Sonderkindergärtner/in. DIDAKTIK (insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht in der „Didaktik” soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern. Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Sie sollen dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen. Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, sollen die Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden. Durch das Prinzip der Reflexion sollen sie befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen. Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten. Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll die Schülerinnen und Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen. Lehrstoff: 1. und 2. Semester: Einführung in die Didaktik der Kindergartenerziehung Information über die Kindertagesheime, insbesondere Institution Kindergarten. Kennenlernen und Gestalten von Bildungsmitteln zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern. Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote. Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich, Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität. Kriterien für die Beurteilung von Bildungsmitteln und Medien. Vertrautwerden mit Berufsliteratur sowie Gewöhnung an eine berufsspezifische Fachsprache. Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des Verstehens didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse. Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen. Auseinandersetzung mit den Bildungs- und Erziehungszielen der Arbeit im Kindergarten. Kennenlernen der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche im Gruppenraum und im Freien. Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder. Beobachtung als Voraussetzung für verantwortungsbewußtes pädagogisches Handeln in der Praxis. Durch Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder. Daraus resultierend Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation. Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe (Beobachtungsaufgaben). Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit. Schriftliche Arbeiten: Eine einstündige Schularbeit pro Semester. 3. und 4. Semester: Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung der verschiedenen Persönlichkeitsbereiche des Kindes. Einsicht in die Komplexität des Aufbaus von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen durch verschiedene Medien. Didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten unter dem Aspekt der Entwicklungsgemäßheit und der individuellen Begabungsvarianten. Aufzeigen von Möglichkeiten auf Spezialinteressen von Kindern einzugehen. Kenntnis entwicklungsgemäßer Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen. Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Förderung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen; Probleme der Integration im Regelkindergarten. Didaktische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe. Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse; Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen. Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland. Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten: Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und daraus resultierende Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Erzieherverhalten; vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen. Auf der Basis von Beobachtung und Reflexion Erarbeiten unterschiedlicher Möglichkeiten der schriftlichen Festlegung geplanter Kindergartenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung. Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung. Formen und Probleme der Zusammenarbeit mit Erwachsenen: Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen; Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings. Kenntnis der administrativen Aufgaben im Kindergarten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner. Schriftliche Arbeiten: Eine zweistündige Schularbeit je Semester. Didaktische Grundsätze: Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein. Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen. Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden. Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden. Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren bzw. zur Vorbildung der Schüler/innen sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern. Die Lehrerinnen und die Lehrer sollen den Schülerinnen und Schülern ihre Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei sollen sie sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten. Insbesondere im 1. und 2. Semester soll der methodische Ansatz sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schülerinnen und Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingung für kreatives Denken und Gestalten erfahren. Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen. Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden. Aufbauend auf die ersten Erfahrungen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Zur Förderung der Kritikfähigkeit sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern. Speziell ab dem 3. Semester sind die didaktischen Grundsätze für die vorangegangenen Semester mit dem Ziel der Strukturierung fortzusetzen. Auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen ist zu achten. Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden. Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig. Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten. Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben. Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen. KINDERGARTENPRAXIS Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeiten werden, die eine umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen. Sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen. Lehrstoff: 1. und 2. Semester: Hospitieren und Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht und ein Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden. Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens. Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern. Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnung für die Reflexion. An Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können. Bereits im ersten Semester Hospitieren im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten in verschiedenen Sozialformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden, auch im Hinblick auf das Spiel im Freien. Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte. In enger Verbindung mit dem Hospitieren und Praktizieren sowie den Anforderungen der Didaktik Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen. Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten. Eine Praxiswoche im Kindergarten im 1. Semester und zwei Praxiswochen im 2. Semester. 3. und 4. Semester: Praktizieren in Kindergärten bei Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppen. Fallweise Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Weiterführung der Elternzusammenarbeit. Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten. Bekanntmachen mit der Nahtstellenproblematik hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe. Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen. Mit steigernder Anforderung weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten. Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen. Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz und Teamarbeit in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind. Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits. Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien der Aufgabenbereiche und der Berufsleistung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner. Je zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung im 3. und 4. Semester. Didaktische Grundsätze: Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten. Gelegentlich sind auch jene Lehrerinnen und Lehrer anderer Unterrichtsgegenstände mit berufsbezogenen Aspekten sowie die Übungs- und Besuchskindergärtnerinnen und -kindergärtner miteinzubeziehen. Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar. Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab dem 3. Semester auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Es ist ihnen eine Einführung in diese Form der Kindergartenarbeit zu bieten. Diese Schülerinnen und Schüler haben ab dem 3. Semester jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit der Lehrerin/dem Lehrer der Zweitsprache ist anzustreben. Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis im 1. und 2. Semester nach Möglichkeit von einer Lehrerin bzw. einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist wünschenswert. Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren im Rahmen der jeweils vorgesehenen Wochenstunden, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen. Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audiovisueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden. Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen. DEUTSCH (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit der Kindergärtnerin/des Kindergärtners zu nutzen. Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten. Folgende Lehrziele sind zu berücksichtigen: - Kritische Sprachbetrachtung - Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen - Standardsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben - Sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen - Erkennen sprachlicher Strukturen und ihre Funktion - Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur - Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur - Einsicht in die Bedeutung des Kindergartens für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung) - Bewußtmachen der Mitverantwortung des Kindergartens für die sprachliche und somit soziokulturelle Entwicklung der Kinder - Einblick in kommunikationstheoretische Ansätze und Aspekte der Medienerziehung Lehrstoff: 1. und 2. Semester: Sprecherziehung: Beachtung der richtigen Atemtechnik, Lautlehre, Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens. Übungen an Beispielen aus der Literatur und aus Kinder- und Jugendbüchern. Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite. Freie Rede, vorbereitetes Sprechen, Sprachakzente, Melodie und Rhythmus, Bedeutung der Pause für richtige Gliederung und Sprachwirkung; praxisbezogenes Sprechen. Mithilfe beim Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern. Kinder- und Jugendliteratur: Übersicht über die wichtigsten Kategorien der Kinder- und Jugendliteratur. Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur. Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische und soziologische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte. Das Kinder- und Jugendbuch als literarisches Kunstwerk durch die Einheit von Stoff, Aussage und Form. Trends und Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung: Ausgewählte Themen aus der Sprach- und Stilkunde, Satz- und Wortgrammatik sowie Rechtschreibung für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die Berufsorientierung. Pflege des schriftlichen Ausdrucks: Verschiedene Formen des Erzählens; Ersinnen und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind. Dramatisieren von Geschichten für das Kleinkind. Schriftliche Arbeiten: Eine zweistündige Schularbeit je Semester. 3. und 4. Semester: Sprecherziehung: Übungen zum situationsgerechten Sprechen. Vorbereitung, Aufbau und Durchführung von Reden (zB zu besonderen Anlässen, zur Motivation und Animation, für Informationsgespräche). Freie und vorbereitete Rede. Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen unter Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit. Gesprächstechnik in der Gruppe; Diskussion; Schulung zum Diskussionsleiter. Kinder- und Jugendliteratur: Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis und auf ihre Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach künstlerischen, entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten. Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur. Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien. Darstellungsmöglichkeiten. Übungen in der Auswahl und Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde. Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung: Stilkritische Übungen einschließlich Satz- und Wortgrammatik an verschiedenen Texten zur Vertiefung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für berufsbezogenen Umgang mit Sprache. Pflege des schriftlichen Ausdrucks: Schriftverkehr mit Behörden. Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit. Wesentliche kommunikationstheoretische Ansätze und Aspekte der Medienerziehung. Schriftliche Arbeiten: Eine zweistündige Schularbeit je Semester. Didaktische Grundsätze: Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollten unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen, dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit den Lehrern der Didaktik bzw. Kindergartenpraxis zu pflegen. Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur im Bereich Sprecherziehung, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden. Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch mit Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften im Kindergarten zu sichern, sind die Schülerinnen und Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten. Das Erarbeiten einer Leseliste erscheint zweckmäßig. RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Unterrichtes ist es, aufbauend auf die Vorbildung der Schülerinnen und Schüler die Kenntnis aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie jener wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten erforderlich sind. Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden. Lehrstoff: 3. und 4. Semester: Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen. Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung). Aus dem Privatrecht: Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft); Grundzüge des Sachwaltergesetzes. Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindes Statt. Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.). Schadenersatzrecht; Haftung und Haftpflicht. Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung: Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer. Interessensvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aus dem öffentlichen Recht: Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt, Jugendschutz); Jugendanwaltschaften. Kindergartengesetz (bzw. Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner (bzw. Erzieherinnen und Erzieher an Horten) des zutreffenden Landes. Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen. Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte); Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter; wichtigste Rechtsmittel. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler/innen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler/innen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden. Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie politischen Bildung dienen. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden. Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind. Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen. Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist. BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe: Für Schülerinnen und Schüler, für die der Unterrichtsgegenstand nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, soll der Unterricht unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und sie dazu befähigen, in ihrem zukünftigen Beruf als Kindergärtner/in Fragen der Kinder aus dem Bereich Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, - die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen; - den Menschen in seiner Individualität, aber auch seinem Eingefügtsein in die Gesellschaft und die Gesamtheit der Natur zu erkennen; - die vielfältigen Möglichkeiten zu erkennen, die Natur im Interesse des Menschen verantwortungsbewußt zu nützen, aber auch zur Erkenntnis zu gelangen, daß Eingriffe in biologisch-ökologische Systeme nur nach verantwortungsvoller Prüfung erfolgen dürfen; - durch Erkennen der Einsparungspotentiale im Energie- und Verpackungsbereich zur sinnvollen und schonenden Nutzung unserer natürlichen Ressourcen beizutragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen - mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt; - Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen; - Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart erhalten; - zu Achtung vor dem Leben und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Mitwelt, Umwelt und Nachwelt gelangen. Ziel ist der verantwortungsbewußte Mensch, der auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse und seiner Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere in Kindergärten - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder im weiteren Sinne die Erhaltung der Natur und des Lebens in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist. Lehrstoff: 1. und 2. Semester: Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen. Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller. Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ. Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger bedeutender Pflanzenfamilien, der Blütenpflanzen und geschützte Pflanzen. Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß. Reizreaktionen der Pflanzen, Bewegung und Wachstum. Überblick über das System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt. Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation; Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht; Humangenetik (Erbkrankheiten, eugenische Maßnahmen); Gentechnik. Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation - molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen. Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen. 3. und 4. Semester: Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung. Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose): Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt - Anpassungen an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme - ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.). Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling). Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz. Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Aspekt der Gesunderhaltung. Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates. Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten. Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.). Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren. Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.). Didaktische Grundsätze: Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit miteinzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Gesundheitslehre, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden. Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte sowie zu Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein. Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten. Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnisse. GESUNDHEITSLEHRE Bildungs- und Lehraufgabe: Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Die Schülerinnen und Schüler sollen über hygienische Maßnahmen im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte und der Vorbildung - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülerinnen und Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen. Ziel ist es, im Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten. Lehrstoff: 2. Semester: Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten. Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln. Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...). 3. und 4. Semester: Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes - Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene. Öffentliche Gesundheitsvorsorge und Mutter-Kind-Paß. Hausapotheke. Didaktische Grundsätze: Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten maßgebend. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen. Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden. Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen. MUSIKERZIEHUNG Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage zur Verordnung BGBl. Nr. 514/1992 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sinngemäß Anwendung. INSTRUMENTALUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Grundfertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen: - Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit - Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung - Kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes - Eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel - Praxisbezogene Verwendung des Instrumentes - Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früherziehung Alle genannten Lernziele sollen den sicheren Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten und der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen. Gitarre Lehrstoff: 1. und 2. Semester: Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung. Wechselschlag. Melodiespiel in verschiedenen Lagen; Melodiespiel mit Lagen und Saitenwechsel. Tonbildungsübungen. Tonleitern mit Lagenwechsel. Daumenschlag, Dämpftechnik. Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Rhythmische und melodische Improvisationsübungen und kreatives Gestalten auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten. Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien - zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten. Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes. Blattleseübungen. Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik. Festigu

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.