Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 254/1951 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 369/1993 §/Artikel/Anlage Anl. 14 Inkrafttretensdatum 04.05.1993 Text Übersetzung GATT Liste XXXII-Österreich Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch TEIL I Meistbegünstigungstarif Allgemeine Anmerkungen ---------------------- Zugeständnisse, die gemäß dem Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen vom 12. April 1979 gewährt werden, sind in der Liste entsprechend bezeichnet. Diese Zugeständnisse werden unter den Bedingungen und Bestimmungen des Artikels 2 des vorerwähnten Übereinkommens angewendet. Die Zollfreiheit oder Zollbefreiung gilt gemäß Artikel 2.1.2 des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen auch für die Instandsetzung von Zivilluftfahrzeugen (der Ausdruck „Instandsetzung” umfaßt Instandhaltung, Wiederherstellung, Änderung oder Umbau). Zur Sicherung der Einhaltung der Bedingung über die Endverwendung übt die Zollverwaltung die Zollaufsicht nicht nur beim Importeur, sondern auch bei jedem weiteren Händler oder Verwender aus. Die Gültigkeitsdauer dieser Zugeständnisse hängt von der Gültigkeitsdauer des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen für Österreich ab. ---------------------------------------------------------------- TARIF Zollsatz in % des Warenbezeichnung Wertes oder in Nr./UNr. Schilling für 100 kg ---------------------------------------------------------------- 0101 -- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:

(10)- Pferde: 11 - - reinrassige Zuchttiere ... ................. 20% 19 - - sonstige: A - zum Schlachten bestimmt ................ 20% B - andere ................................. 20% 0106 00 Andere Tiere, lebend: A - Bienen und ausgebildete Blindenführhunde ... frei B - andere ..................................... frei GATT-Anmerkung 1 - Die mit „C” bezeichneten Zollsätze sind vom Wirksamwerden und von der Aufrechterhaltung gewisser Verpflichtungen, die von bestimmten Haupthandelspartnern Österreichs übernommen wurden, abhängig. Diese Zollsenkungen werden so lange aufrechterhalten, als diese Voraussetzungen erfüllt sind. Fußnoten *2) Dieser Vertragssatz kommt nur auf nicht subventionierte Einfuhren, die den Schwellenpreis nicht unterschreiten, zur Anwendung. 0204 -- Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren:
(20)- anderes Schaffleisch, frisch oder gekühlt: 22 - - sonstige Stücke, mit Knochen: B - andere ................................. 20% 23 - - ohne Knochen: B - andere ................................. 20%
(40)- anderes Schaffleisch, gefroren: 42 - - sonstige Stücke, mit Knochen: B - andere ................................. 20% 43 - - ohne Knochen: B - andere ................................. 20% 50 - Fleisch von Ziegen: B - anderes ................................ 20% 0206 -- Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren: 80 - andere, frisch oder gekühlt: A - von Schafen und Ziegen ................... 10% 90 - andere, gefroren: A - von Schafen und Ziegen ................... 10% 0207 -- Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall von Hausgeflügel der Nummer 0105, frisch, gekühlt oder gefroren:
(20)- Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, gefroren: 22 - - Truthühner.............................. 150,-*2) (C)
(30)- Geflügel, zerteilt sowie Innereien und anderer Schlachtanfall (einschließlich Lebern) von Geflügel, frisch oder gekühlt: 31 - - Fettlebern (foies gras) von Gänsen oder Enten ................................ 315,- 39 - - sonstige: A - Lebern ................................ 315,-
(40)- Geflügel, zerteilt sowie Innereien und anderer Schlachtanfall (ausgenommen Lebern), gefroren: 42 - - von Truthühnern ........................ 150,-*2) (C) 50 - Geflügellebern, gefroren .................... 315,- 0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, frisch, gekühlt oder gefroren: 90 - andere: A - von Wild ................................. 5% 0210 -- Fleisch sowie Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall: 90 - andere, einschließlich genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall: B - Lebern von Hausgeflügel der Nummer 0105: 1 - gesalzen oder in Salzlake ........... 315,- 2 - getrocknet oder geräuchert ........... 30% min 400,- C - von sonstigen Tieren: 1 - von Schafen und Ziegen ............... 20% 0301 -- Fische, lebend: 10 - Zierfische: A - Süßwasserfische: 2 - sonstige ............................. 12% B - andere ................................... frei
(90)- andere lebende Fische: 91 - - Forellen (Salmo trutta, Salmo gairdneri, Salmo clarki, Salmo aguabonita, Salmo gilae): B - andere ................................. 25% 99 - - sonstige: A - Süßwasserfische: 2 - sonstige: a - Lachsfische (Salmonidae), ausgenommen solche der Unternummer 0301 91 ............ 25% B - andere ................................. frei 0302 -- Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Nummer 0304:
(10)- Lachsfische (Salmonidae), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch: 11 - - Forellen (Salmo trutta, Salmo gairdneri, Salmo clarki, Salmo aguabonita, Salmo gilae) 25% 12 - - Pazifische Lachse (Oncorhynchus spp.), Atlantische Lachse (Salmo salar) und Huchen (Hucho hucho) ............................... 25% 19 - - sonstige .................................... 25%
(20)- Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch: 21 - - Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis) ................................. frei 22 - - Schollen oder Goldbutte (Pleuronectes platessa) ................................... frei 23 - - Seezungen (Solea spp.) ...................... frei 29 - - sonstige .................................... frei
(30)- Thunfische (der Gattung Thunnus), Skipjack oder Streifenbauch-Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch: 31 - - weiße Thunfische oder langflossige Thunfische (Thunnus alalunga) ............... frei 32 - - gelbflossige Thunfische (Thunnus albacares) . frei 33 - - Skipjack oder Streifenbauch-Bonito .......... frei 39 - - sonstige .................................... frei 40 - Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch ..... frei 50 - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch ....................... frei
(60)- andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch: 61 - - Sardinen und Pilcharde (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Brislinge, Sprattus sprattus) ................................... frei 62 - - Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) ...... frei 63 - - Köhler oder Blaufische (Pollachius virens) .. frei 64 - - Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) ........... frei 65 - - Haie ........................................ frei 69 - - sonstige: C - andere Seefische ........................ frei 70 - Lebern, Rogen und Milch: A - von Süßwasserfischen: 1 - von Lachsfischen (Salmonidae) ......... 25% B - andere .................................... frei 0303 -- Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Nummer 0304: 10 - Pazifische Lachse (Oncorhynchus spp.), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch ..... 25%
(20)- andere Lachsfische (Salmonidae), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch: 21 - - Forellen (Salmo trutta, Salmo gairdneri, Salmo clarki, Salmo aguabonita, Salmo gilae) ...................................... 25% 22 - - Atlantische Lachse (Salmo salar) und Huchen (Hucho hucho) ............................... 25% 29 - - sonstige .................................... 25%
(30)- Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Cithardae), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch: 31 - - Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis) ................................. frei 32 - - Schollen oder Goldbutte (Pleuronectes platessa) ................................... frei 33 - - Seezungen (Solea spp.) ...................... frei 39 - - sonstige .................................... frei
(40)- Thunfische (der Gattung Thunnus), Skipjack oder Streifenbauch-Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch: 41 - - weißer Thunfisch oder langflossiger Thunfisch (Thunnus alalunga) ................ frei 42 - - gelbflossiger Thunfisch (Thunnus albacares) . frei 43 - - Skipjack oder Streifenbauch-Bonito .......... frei 49 - - sonstige .................................... frei 50 - Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch ..... frei 60 - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch ................. frei
(70)- andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch: 71 - - Sardinen und Pilcharde (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Brislinge, Sprattus sprattus) ................................... frei 72 - - Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) ...... frei 73 - - Köhler oder Blaufische (Pollachius virens) .. frei 74 - - Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) ........... frei 75 - - Haie ........................................ frei 77 - - Seebarsche (Dicentrarchus labrax, Dicentrarchus punctatus) .................... frei 78 - - Seehechte oder Hechtdorsche (Merluccius spp., Urophycis spp.) ............................. frei 79 - - sonstige: C - Seefische ............................... frei 80 - Lebern, Rogen und Milch: A - von Süßwasserfischen: 1 - von Lachsfischen (Salmonidae) ......... 25% B - andere .................................... frei 0304 -- Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren: 10 - frisch oder gekühlt: A - von Lachsfischen (Salmonidae) ............. 25% D - von Seefischen: 1 - Heringfilets .......................... frei 2 - sonstige .............................. frei 20 - gefrorene Fischfilets: A - von Lachsfischen (Salmonidae) ............. 25% D - von Seefischen: 1 - Heringfilets .......................... frei 2 - sonstige .............................. frei 90 - andere: A - von Lachsfischen (Salmonidae) ............. 25% D - von Seefischen ............................ frei 0305 -- Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherte Fische, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets aus Fischen; für den menschlichen Genuß geeignet: 10 - Mehl, Pulver und Pellets aus Fischen, für den menschlichen Genuß geeignet .. frei 20 - Lebern, Rogen und Milch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake: A - nur getrocknet ............................ frei B - geräuchert: 1 - von Pazifischen Lachsen (Oncorhynchus spp.), Atlantischen Lachsen (Salmo salar) und Huchen (Hucho hucho), nicht luftdicht verschlossen ................ 11% 2 - von Aalen (Anguilla spp.), nicht luftdicht verschlossen ................ 11% C - andere: 1 - in unmittelbaren Umschließungen, die 15 kg oder weniger enthalten .......... 25% 30 - Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, nicht geräuchert: A - nur getrocknet ............................ frei B - andere: 1 - in unmittelbaren Umschließungen, die 15 kg oder weniger enthalten: a - von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii), gesalzen, nicht luftdicht verschlossen ............ frei b - andere ............................ 25% 2 - sonstige: a - von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii), gesalzen, nicht luftdicht verschlossen ............ frei
(40)- geräucherte Fische, einschließlich Fischfilets: 41 - - Pazifische Lachse (Oncorhynchus spp.), Alantische Lachse (Salmo salar) und Huchen (Hucho hucho): A - nicht luftdicht verschlossen ............ 11% 42 - - Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii): A - Kippered Heringe (gesalzene und geräucherte Heringe, ohne jeden Zusatz), in luftdicht verschlossenen Umschließungen .......................... 120,- 49 - - sonstige: A - Aale (Anguilla spp.), nicht luftdicht verschlossen ............................ 11%
(50)- getrocknete Fische, auch gesalzen, nicht geräuchert: 51 - - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus): A - nur getrocknet .......................... frei B - andere: 1 - in unmittelbaren Umschließungen, die 15 kg oder weniger enthalten ........ 25% 59 - - sonstige: A - nur getrocknet .......................... frei B - andere: 1 - in unmittelbaren Umschließungen, die 15 kg oder weniger enthalten ........ 25%
(60)- Fische, gesalzen, nicht getrocknet oder geräuchert und Fische in Salzlake: 61 - - Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii): A - Schneideheringe ......................... frei B - andere: 1 - in unmittelbaren Umschließungen, die 15 kg oder weniger enthalten: a - gesalzen, nicht luftdicht verschlossen .................... frei b - andere .......................... 25% 2 - sonstige: a - gesalzen, nicht luftdicht verschlossen .................... frei 62 - - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus): A - in unmittelbaren Umschließungen, die 15 kg oder weniger enthalten ............ 25% 63 - - Sardellen (Engraulis spp.): A - in unmittelbaren Umschließungen, die 15 kg oder weniger enthalten ............ 25% 69 - - sonstige: A - in unmittelbaren Umschließungen, die 15 kg oder weniger enthalten ............ 25% 0306 -- Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets aus Krebstieren, für den menschlichen Genuß geeignet:
(10)- gefroren: 13 - - Garnelen: A - ohne Panzer ............................. 15% B - andere .................................. 15%
(20)- nicht gefroren: 21 - - Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.): A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser gekocht und gesalzen oder in Salzlake ................................ 20% 22 - - Hummer (Homarus spp.): A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser gekocht und gesalzen oder in Salzlake ................................ 20% 23 - - Garnelen: A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser gekocht und gesalzen oder in Salzlake ................................ 20% B - andere ................................. 15% 24 - - Krabben: A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser gekocht und gesalzen oder in Salzlake ................................ 20% 29 - - sonstige, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets aus Krebstieren, für den menschlichen Genuß geeignet: A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser gekocht und gesalzen oder in Salzlake ............... 20% 0307 -- Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; andere wirbellose Wassertiere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets aus anderen wirbellosen Wassertieren als Krebstieren, für den menschlichen Genuß geeignet:
(90)- andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets aus anderen wirbellosen Wassertieren als Krebstieren, für den menschlichen Genuß geeignet: 91 - - lebend, frisch oder gekühlt ................. frei Fußnoten *1) Die Anwendung dieses Zollsatzes unterliegt den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen. 0406 -- Käse und Topfen: 10 - Frischkäse (ungereifte Käse), einschließlich Molkenkäse, und Topfen: A - aus Kuhmilch: 1 - in Einzelpackungen, die 1 kg oder weniger enthalten: b - Mozzarella, Neufchatel .. 500,- 1) 2 - sonstige: b - Mozzarella, Neufchatel .. 500,- 1) 20 - Käse aller Art, gerieben oder pulverförmig: A - aus Kuhmilch: 1 - in Einzelpackungen, die 1 kg oder weniger enthalten: a - Grana, Parmigiano-Reggiano ...... 200,- 1) b - Sbrinz, Glarner Kräuterkäse 200,- 1) 2 - sonstige: a - Grana, Parmigiano-Reggiano ..... 200,- 1) b - Sbrinz, Glarner Kräuterkäse ............. 200,- 1) B - andere: 1 - in Einzelpackungen, die 1 kg oder weniger enthalten: a - ausschließlich aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt, in Einzelpackungen, die 300 g oder weniger enthalten .. 300,- 1) 30 - Schmelzkäse, weder gerieben noch pulverförmig: B - andere: 1 - in Einzelpackungen, die 1 kg oder weniger enthalten: a - ausschließlich aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt, in Einzelpackungen, die 300 g oder weniger enthalten .. 300,- 1) 40 - Käse mit Schimmelbildung im Teig: B - andere: 1 - in Einzelpackungen, die 1 kg oder weniger enthalten: a - Roquefort, ausschließlich aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt .... 200,- 1) b - andere, ausschließlich aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt, in Einzelpackungen, die 300 g oder weniger enthalten .. 300,- 1) 2 - sonstige: a - Roquefort, ausschließlich aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt .... 200,- 1) 90 - andere Käse: A - aus Kuhmilch: 1 - in Aufmachungen, die 1 kg oder weniger enthalten: a - Grana, Parmigiano-Reggiano 200,- 1) b - Asiago, Caciocavallo, Fontina, Provolone ...... 500,- 1) c - Brie, Camembert, Carre de l`Est, Coulommiers, Crescenza, Fromage de Bruxelles, Herve, Limburger, Livarot, Maroilles, Münster, Neufchatel, Pont l`Eveque, Reblochon, Romadour, St. Marcellin, Stracchino ... 500,- 1) d - Sbrinz, Glarner Kräuterkäse ............. 200,- 1) e - Appenzeller, Raclette, Tete de Moine, Vacherin fribourgeois, Vacherin Mont d`Or ............... 500,- 1) 2 - sonstige: a - Grana, Parmigiano-Reggiano 200,- 1) b - Asiago, Caciocavallo, Fontina, Provolone ...... 500,- 1) c - Brie, Camembert, Carre de l`Est, Coulommiers, Crescenza, Fromage de Bruxelles, Herve, Limburger, Livarot, Maroilles, Münster, Neufchatel, Pont l`Eveque, Reblochon, Romadour, St. Marcellin, Stracchino ... 500,- 1) d - Sbrinz, Glarner Kräuterkäse ............. 200,- 1) e - Appenzeller, Raclette, Tete de Moine, Vacherin fribourgeois, Vacherin Mont d`Or ............... 500,- 1) B - andere: 1 - in Aufmachungen, die 1 kg oder weniger enthalten: a - Pecorino oder Fiore sardo, ausschließlich aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt ............. 200,- 1) b - andere, ausschließlich aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt, in Einzelpackungen, die 300 g oder weniger enthalten .. 300,- 1) 2 - sonstige: a - Pecorino oder Fiore sardo, ausschließlich aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt ........... 200,- 1) 0408 -- Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, im Wasserdampf oder Wasser gekocht, geformt, gefroren oder in anderer Weise haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
(90)- andere: 91 - - getrocknet: B - andere: 1 - ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln .............. 280,- 0409 00 Natürlicher Honig ............................... 450,- 0501 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaaren ........... frei 0502 -- Borsten und Haare von Schweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Pinseln, Besen oder Bürsten; Abfälle davon: 10 - Borsten und Haare von Schweinen sowie Abfälle davon ......................................... frei 90 - andere ........................................ frei 0503 00 Roßhaare und Roßhaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage: A - nicht gekrollt .............................. frei B - gekrollt: 1 - mit Unterlage ........................... 7% 2 - sonstige ................................ 7% 0504 00 Därme, Blasen und Magen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder in Stücken ................... frei 0505 -- Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten) und Daunen, roh oder bloß gereinigt, desinfiziert oder zur Haltbarmachung behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Teilen von Federn: 10 - Federn, wie sie als Polsterungs- oder Füllmaterial verwendet werden; Daunen: A - Eiderdaunen: 1 - roh, auch geschlissen ................. frei 2 - sonstige .............................. frei B - andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 80 kg oder mehr oder in hydraulisch gepreßten Ballen, roh, auch geschlissen .......................... frei C - andere: 1 - roh, auch geschlissen ................. 14% 2 - sonstige .............................. 14% 90 - andere ........................................ frei 0506 -- Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zu Formen geschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle dieser Waren: 10 - Ossein und mit Säure behandelte Knochen ....... frei 90 - andere: A - Knochenmehl ............................... 4% B - andere .................................... frei 0507 -- Elfenbein, Schildpatt, Fischbein und Walbarten, Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel, Klauen und Schnäbel, roh oder nur einfach bearbeitet, aber nicht zu Formen geschnitten; Mehl und Abfälle dieser Waren: 10 - Elfenbein; Mehl und Abfälle davon ............. frei 90 - andere ........................................ frei 0508 00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder nur einfach bearbeitet, aber nicht weiter verarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Rückenschilde (Schulp) der Tintenfische, roh oder nur einfach bearbeitet, aber nicht zu Formen geschnitten, Mehl und Abfälle davon .......................... frei 0509 00 Meerschwämme: A - im natürlichen Zustand, weder bearbeitet noch gewaschen .............................. 70,- B - andere ...................................... 420,- C - Abfälle ..................................... frei 0510 00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden (Spanische Fliegen); Calle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, frisch, gekühlt, gefroren oder in anderer Weise vorübergehend haltbar gemacht .. frei 0511 -- Waren tierischen Ursprungs, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; tote Tiere des Kapitels 1 oder 3, für den menschlichen Genuß nicht geeignet:
(90)- andere: 91 - - von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; tote Tiere des Kapitels 3: A - Abfälle von Fischen ..................... frei 99 - - sonstige: A - Blutmehl ................................ 5% B - andere: 1 - Flechsen und Sehnen; Abschnitzel und ähnliche Abfälle von ungegerbten Häuten oder Fellen ..... frei 0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen, -setzlinge und -wurzeln, andere als Wurzeln der Nummer 1212: 10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in Ruhe: A - Maiglöckchentreibkeime und Knollen von Begonien .................................. 35,- B - Knollen von Cloxinien und Blumenzwiebeln .. 200,- C - andere Blumenknollen und Wurzelstöcke ..... 42,- 20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen, -setzlinge und -wurzeln: B - andere: 2 - sonstige: a - Maiglöckchentreibkeime und Knollen von Begonien ...................... 35,- b - Knollen von Cloxinien und Blumenzwiebeln .................... 200,- c - andere Blumenknollen und Wurzelstöcke ...................... 42,- 0602 -- Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel: 10 - Stecklinge, nicht bewurzelt, Pfropfreiser: A - von Reben ................................. 650,- B - andere .................................... frei 20 - Bäume und Sträucher, der genießbaren Fruchtarten, auch veredelt: A - Reben ............................. 650,- B - andere: 1 - mit Topf- oder Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln: b - andere .................... 210,- 2 - sonstige .................... 210,- 30 - Rhododendren (Azaleen), auch veredelt: A - immergrüne ................................ 500,- B - Blütenpflanzen: 1 - Indische Azaleen: a - ohne Blüten oder Knospen .......... 175,- b - mit Blüten oder Knospen ........... 350,- 2 - sonstige .............................. 700,- C - andere: 1 - mit Topf- oder Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln: a - Freilandazaleen: 1 - ohne Blüten oder Knospen ...... 175,- 2 - mit Blüten oder Knospen ....... 350,- b - andere: 1 - nicht in Töpfen oder Kübeln ... 210,- 2 - sonstige ...................... 210,- 40 - Rosen, auch veredelt: A - mit Topf- oder Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln: 2 - andere ................................ 210,- B - sonstige .................................. 210,-
(90)- andere: 91 - - Pilzmyzel ................................... frei 99 - - sonstige: A - Forstpflanzen ........................... 250,- B - Palmen, Lorbeerbäume und andere immergrüne Zierpflanzen: 1 - Palmen und Lorbeerbäume ............. 200,- 2 - sonstige ............................ 500,- C - andere Blütenpflanzen in blühenden oder nicht blühenden Zustand: 1 - Kamelien und Edeleriken, mit Topfballen .......................... 400,- 2 - sonstige ............................ 700,- D - andere Bäume und Sträucher: 1 - mit Topf- oder Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln: b - andere .......................... 210,- 2 - sonstige ............................ 210,- E - andere .................................. frei 0603 -- Blumen, Blüten und Knospen davon, abgeschnitten, wie sie für Binde- oder Zierzwecke verwendet werden, frisch, getrocknet, gefärbt, gebleicht, imprägniert oder anders behandelt: 10 - frisch: C - vom
  1. November bis
  2. März .............. 1200,- 0701 -- Kartoffeln, frisch oder gekühlt: 10 - Saatkartoffeln ................................ 21,- 90 - andere: A - vom
  3. April bis
  4. Juni: 1 - Frühkartoffeln: a - vom
  5. April bis
  6. Juni ........... 21,- 2 - sonstige ................................ 21,- B - vom
  7. Juni bis
  8. Juli: 2 - sonstige ................................ 21,- C - vom
  9. Juli bis
  10. August: 2 - sonstige ................................ 21,- D - vom
  11. August bis
  12. März: 2 - sonstige ................................ 21,- 0702 00 Tomaten, frisch oder gekühlt: B - vom
  13. Juni bis
  14. Juli .................... 21,- C - vom
  15. Juli bis
  16. Juli ................... 21,- 0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch (Porree) und andere Alliumarten, frisch oder gekühlt: 10 - Speisezwiebeln und Schalotten: A - vom
  17. März bis
  18. Juni ................. 28,- B - vom
  19. Juli bis
  20. Juli .................. 70,- C - vom
  21. August bis
  22. September ........... 70,- D - vom
  23. Oktober bis
  24. Jänner ............. 70,- E - vom
  25. Feber bis Ende Feber ............... 70,- F - vom
  26. März bis
  27. März .................. 28,- 20 - Knoblauch ..................................... 21,- 0704 -- Genießbare Kohlarten der Gattung Brassica (einschließlich Kraut), frisch oder gekühlt: 10 - Blumenkohl (Karfiol) und Brokkoli: A - Blumenkohl (Karfiol): 1 - vom
  28. Dezember bis
  29. Mai .......... 35,- 6 - vom
  30. Dezember bis
  31. Dezember ...... 35,- B - Brokkoli: 1 - vom
  32. Feber bis
  33. Juni ............. 35,- 2 - vom
  34. Juni bis
  35. Juli ............. 35,- 3 - vom
  36. August bis
  37. Dezember ........ 35,- 4 - vom
  38. Jänner bis
  39. Jänner .......... 35,- 90 - andere: B - Kraut: 1 - vom
  40. März bis
  41. Juni .............. 35,- 2 - vom
  42. Juni bis
  43. Juli ............. 35,- 3 - vom
  44. Juli bis
  45. Jänner ........... 35,- 4 - vom
  46. Feber bis Ende Feber ........... 35,- C - andere: 1 - vom
  47. Feber bis
  48. Juni ............. 35,- 2 - vom
  49. Juni bis
  50. Juli ............. 35,- 3 - vom
  51. August bis
  52. Dezember ........ 35,- 4 - vom
  53. Jänner bis
  54. Jänner .......... 35,- 0705 -- Salate (Lactuca sativa) sowie Zichorien- und Endiviensalate (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt:
(10)- Salate (Lactuca sativa): 11 - - Häuptelsalat (Kopfsalat): A - vom
  1. Dezember bis
  2. Dezember ........ 49,- B - vom
  3. Jänner bis
  4. März .............. 28,- 0706 -- Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche sowie Radieschen und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt: 10 - Karotten und Weiße Rüben: A - Karotten: 1 - vom
  5. März bis
  6. Mai ............... 49,- 2 - vom
  7. Juni bis
  8. Juli .............. 49,- 3 - vom
  9. Juli bis
  10. Jänner ........... 49,- 4 - vom
  11. Feber bis Ende Feber ........... 49,- 90 - andere: A - Rote Rüben: 1 - vom
  12. April bis
  13. Juni ............. 35,- 2 - vom
  14. Juli bis
  15. Juli .............. 35,- 3 - vom
  16. August bis Ende Feber .......... 35,- 4 - vom
  17. März bis
  18. März .............. 35,- B - Knollensellerie: 1 - vom
  19. März bis
  20. Juli .............. 35,- 2 - vom
  21. August bis
  22. September ....... 35,- 3 - vom
  23. Oktober bis
  24. Jänner ......... 35,- 4 - vom
  25. Feber bis Ende Feber ........... 35,- 0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt: 10 - Erbsen (Pisum sitivum): A - vom
  26. Oktober bis
  27. Jänner ............. 42,- C - vom
  28. April bis
  29. Mai .................. 35,- D - vom
  30. Mai bis
  31. Mai ................... 35,- 20 - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp. A - nicht ausgelöst: 1 - vom
  32. Oktober bis
  33. Jänner ........ 42,- 3 - vom
  34. April bis
  35. Mai .............. 28,- 4 - vom
  36. Juni bis
  37. Juli .............. 28,- 5 - vom
  38. Juli bis
  39. Juli ............. 28,- 7 - vom
  40. Oktober bis
  41. Oktober ........ 42,- 0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt: 20 - Spargel: A - vom
  42. Juni bis
  43. April ................ 35,- B - vom
  44. April bis
  45. Juni ................ 35,- 30 - Auberginen (Eierfrüchte): B - vom
  46. Juli bis
  47. Oktober ............... 50,-
(50)- Pilze und Trüffeln: 51 - - Pilze: A - Champignons (Agaricus campestris, Agaricus bisporus) ...................... 300,- 52 - - Trüffeln .................................... 10% 60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta: B - Früchte der Gattung Pimenta ............... 15% 70 - Spinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde: A - Spinat: 1 - vom
  1. Dezember bis
  2. März .......... 35,- 90 - andere: A - Kürbisse aller Art: 2 - vom
  3. Juli bis
  4. Oktober ........... 50,- B - Oliven .................................... 7% 0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht), gefroren:
(20)- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst: 29 - - sonstige .................................... 18% 80 - andere Gemüse: B - Früchte der Gattung Pimenta ............... 15% D - Sellerie, Tomaten, Champignons (Agaricus campestris, Agaricus bisporus), Zucchini, Speisezwiebeln, Schalotten und genießbare Kohlarten der Gattung Brassica (einschließlich Kraut), ausgenommen Brokkoli .................................. 20% min 250,- E - anderes ................................... 18% 90 - Gemüsemischungen: C - andere: 3 - Sellerie, Tomaten, Champignons (Agarious campestris, Agaricus bisporus), Zucchini, Speisezwiebeln, Schalotten und genießbare Kohlarten der Gattung Brassica (einschließlich Kraut), ausgenommen Brokkoli .............................. 20% min 250,- 4 - sonstige .............................. 18% 0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (z. B. durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet: 10 - Speisezwiebeln ................................ 9% 20 - Oliven: A - in Salzlake ............................... 9% max 70,- B - andere .................................... 9% 30 - Kapern ........................................ 6% 40 - Gurken ........................................ 25% 90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen: A - Tomaten: 1 - in Fässern oder Fäßchen ............... 70,- B - Schalotten ................................ 9% D - Früchte der Gattung Pimenta ............... 15% F - andere: 1 - Mischungen, überwiegend Gurken enthaltend ............................ 25% 0712 -- Gemüse, getrocknet, auch geschnitten, gebrochen oder pulverisiert, aber nicht weiter zubereitet: 30 - Pilze und Trüffeln: A - Trüffeln .................................. 12% 90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen: A - Oliven .................................... 12% max 70,- 0713 -- Getrocknete Hülsenfrüchte, ausgelöst, auch geschält oder zerkleinert: 10 - Erbsen (Pisum sativum): A - ganz ...................................... 56,- 20 - Kichererbsen: A - ganz ...................................... 21,-
(30)- Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.): 31 - - Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek: A - ganz .................................... 21,- 32 - - Adzukibohne (Phaseolus angularis oder Vigna angularis): A - ganz .................................... 21,- 33 - - Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris): A - ganz .................................... 21,- 39 - - sonstige: A- ganz ..................................... 21,- 40 - Linsen: A - ganz ...................................... 21,- 50 - Saubohnen (Vicia faba var. major), Pferdebohnen (Vicia faba var. equina) und Ackerbohnen (Vicia faba var. minor): A - ganz ...................................... 21,- GATT-Anmerkung 1 - Die mit „C” bezeichneten Zollsätze sind vom Wirksamwerden und von der Aufrechterhaltung gewisser Verpflichtungen, die von bestimmten Haupthandelspartnern Österreichs übernommen wurden, abhängig. Diese Zollsenkungen werden so lange aufrechterhalten, als diese Voraussetzungen erfüllt sind. Fußnote *1) Als feines Tafelobst der Unternummer 0808 20 sind Früchte anzusehen, die stückweise eingehüllt oder ohne stückweise Einhüllung durch Einlagen getrennt in Versandumschließungen zur Einfuhr gelangen. 0801 -- Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schale oder enthäutet: 10 - Kokosnüsse .................................... 2% 20 - Paranüsse ..................................... frei 30 - Acajounüsse ................................... frei 0802 -- Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schale oder enthäutet:
(10)- Mandeln: 11 - - in Schale ................................... 56,- 25,-(C) 12 - - ohne Schale: A - Bittermandeln ........................... frei B - andere .................................. 105,- 50,-(C)
(20)- Haselnüsse (Corylus spp.): 21 - - in Schale ................................... 42,- 22 - - ohne Schale ................................. 63,-
(30)- Walnüsse: 31 - - in Schale ................................... 65,- 32 - - ohne Schale ................................. 135,- 40 - Edelkastanien (Castanea spp.) ................. 30,- 50 - Pistazien ..................................... 4% 90 - andere: A - Pinienkerne ............................... 4% B - andere .................................... 4% 0803 00 Bananen (einschließlich Mehlbananen), frisch oder getrocknet: A - frisch ...................................... 100,- B - getrocknet .................................. 126,- 0804 -- Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet: 10 - Datteln ....................................... 7% 20 - Feigen: B - getrocknet: 1 - in Kisten ............................. 10% 2 - sonstige: a - in Schachteln, Kistchen oder Körbchen: 1 - bearbeitet (gedämpft, geformt, gefädelt) ..................... 56,- 2 - unbearbeitet .................. 42,- b - in Kränzen oder anderweitiger Verpackung ........................ 42,- 40 - Avocadofrüchte ................................ 2% 50 - Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte ..... 2% 0805 -- Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet: 10 - Orangen: A - unreife, kleine ........................... 49,- B - anders: 1 - vom
  1. November bis
  2. Mai ........... 105,- 2 - vom
  3. Juni bis
  4. Oktober ........... 126,- 20 - Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten: A - Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas): 1 - vom
  5. November bis
  6. Mai ........... 105,- 30 - Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und saure Limetten (Citrus aurantifolia) .......... 3,50 40 - Grapefruits (einschließlich Pampelmusen) ........ 25,- 90 - andere .......................................... 21,- 0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet: 10 - frisch: A - Tafeltrauben: 1 - in Einzelpackungen mit einem Rohgewicht von 15 kg oder weniger: a - vom
  7. Oktober bis
  8. August: 1 - vom
  9. Oktober bis
  10. November .................. 105,- 2 - vom
  11. November bis
  12. Jänner 84,- 3 - vom
  13. Feber bis
  14. Juni ..... 140,- 4 - vom
  15. Juli bis
  16. August .... 30,- b - vom
  17. August bis
  18. September .. 30,- c - vom
  19. Oktober bis
  20. Oktober .... 105,- 20 - getrocknet .................................... 6% 0807 -- Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papawfrüchte (Papayafrüchte), frisch: 10 - Melonen (einschließlich Wassermelonen): A - Zuckermelonen ............................. 35,- 0808 -- Äpfel, Birnen und Quitten, frisch: 20 - Birnen und Quitten: A - Birnen: 1 - feines Tafelobst: a - vom
  21. Jänner bis Ende Feber ........ 56,- c - vom
  22. Juni bis
  23. Juli ............ 35,- d - vom
  24. August bis
  25. August ........ 35,- f - vom
  26. November bis
  27. November .... 56,- g - vom
  28. Dezember bis
  29. Dezember .... 56,- 3 - sonstige: a - vom
  30. Jänner bis Ende Feber ........ 35,- c - vom
  31. Juni bis
  32. Juli ............ 21,- d - vom
  33. August bis
  34. August ........ 21,- f - vom
  35. November bis
  36. November .... 35,- g - vom
  37. Dezember bis
  38. Dezember .... 35,- B - Quitten: 1 - feines Tafelobst *1) .................... 35,- 2 - sonstige ................................ 21,- 0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich Weichseln), Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen, Zwetschken und Schlehen, frisch: 10 - Marillen: B - vom
  39. Juni bis
  40. Juni .................... 35,- C - vom
  41. Juli bis
  42. Juli .................... 70,- D - vom
  43. Juli bis
  44. Juli ................... 70,- 20 - Kirschen (einschließlich Weichseln): B - andere: 2 - vom
  45. Mai bis
  46. Mai ................ 35,- 3 - vom
  47. Mai bis
  48. Juni .............. 35,- 4 - vom
  49. Juni bis
  50. Juli ............. 56,- 30 - Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und Brugnolen): B - vom
  51. Juni bis
  52. Juli .................. 42,- C - vom
  53. Juli bis
  54. September ............ 42,- 40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen: A - Pflaumen und Zwetschken: 2 - vom
  55. Juni bis
  56. Juli .............. 28,- 3 - vom
  57. August bis
  58. August .......... 28,- 0810 -- Andere Früchte, frisch: 10 - Erdbeeren: B - vom
  59. Mai bis
  60. Mai .................... 70,- C - vom
  61. Juni bis
  62. Juni .................. 90,- D - vom
  63. Juni bis
  64. Juli ................. 105,- 40 - Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium: A - Preiselbeeren ............................. frei 90 - andere: C - Kakifrüchte (Diospyrus Kaki L.) ........... 10,- 0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht), gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln: 10 - Erdbeeren: A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln ............................ 25% B - andere .................................... 20% 20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren: A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln ............................ 25% B - andere: 1 - Brombeeren ............................ 20% 2 - sonstige .............................. 20% 90 - andere: A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln ............................ 25% B - andere: 1 - Bickbeeren, Blaubeeren, Multbeeren, Moosbeeren, Heidelbeeren und Preiselbeeren ......................... 20% 2 - Datteln ............................... 20% 3 - sonstige .............................. 20% 0812 -- Früchte, vorübergehend haltbar gemacht (zB durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet: 10 - Kirschen (einschließlich Weichseln): ex 10 - Pulpe in Fässern ...................... 42,- 20 - Erdbeeren: ex 20 - Pulpe in Fässern ...................... 42,- 90 - andere: A - Orangen und Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), in Salzlake ..... 21,- B - andere Zitrusfrüchte, ausgenommen Grapefruits, in Salzlake .................. 35,- C - Pulpe von anderen Früchten der Nummern 0807 bis 0810 in Fässern .......... 42,- 0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der Nummern 0801 bis 0806; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels: 10 - Marillen: A - ungebleicht ............................... 10% max 84,- B - andere .................................... 10% 20 - Pflaumen und Zwetschken: A - unverpackt ............................... 40,-(C) B - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von: 1 - weniger als 10 kg ..................... 84,- 40,-(C) 2 - 10 kg oder mehr, aber weniger als 80 kg ................................. 84,- 40,-(C) 3 - 80 kg oder mehr ....................... 56,- 40,-(C) 30 - Äpfel: A - ungebleicht ............................... 10% max 126,- B - andere .................................... 10% 40 - andere Früchte: A - ungebleicht ............................... 10% max 84,- B - andere .................................... 10% 50 - Mischungen von getrockneten Früchten oder Schalenfrüchten dieses Kapitels: A - mit einem Anteil von 70 Gewichtsprozent oder mehr an Schalenfrüchten der Unternummer 0802 21, 0802 22, 0802 31, 0802 32, 0802 40, 0802 50 oder 0802 90 B .. 4% B - andere .................................... 8% 0814 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder vorübergehend haltbar gemacht, in Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen Konservierungsmitteln ................... 2% 0901 -- Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an Kaffee:
(10)- Kaffee, nicht geröstet: 11 - - nicht entkoffeiniert ........................ 12% 12 - - entkoffeiniert .............................. 12%
(20)- Kaffee, geröstet: 21 - - nicht entkoffeiniert: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ...... 19,5% B - anderer ................................. 15% 22 - - entkoffeiniert: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ...... 19,5% B - anderer ................................. 15% 30 - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen: A - nicht geröstet ............................ 12% - geröstet: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger .... 19,5% 2 - sonstige .............................. 15% 40 - Kaffee-Ersatz mit Kaffee: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ........ 19,5% B - anderer ................................... 15% 0902 -- Tee, auch mit Geruchs- oder Geschmacksstoffen: 10 - grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger, aber mehr als 1 kg .................................. 10% B - anderer ................................... 10% 20 - anderer grüner Tee (nicht fermentiert) ........ frei 30 - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger, aber mehr als 1 kg .................................. 10% B - anderer ................................... 10% 40 - anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee ........... frei 0903 00 Mate: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ................ 12% B - anders ...................................... 8% 0904 -- Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta, getrocknet, gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
(10)- Pfeffer: 11 - - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 18% B - anderer ................................. 12% 12 - - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 52,5% B - anderer ................................. 35% 20 - Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta, getrocknet oder gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: B - Früchte der Gattung Pimenta: 1 - ganze Früchte: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 18% b - andere ............................ 12% 2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 40,5% b - andere ............................ 27% 0905 00 Vanille: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 4200,- 2 - sonstige ................................ 2800,- B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 4200,- 2 - sonstige ................................ 2800,- 0906 -- Zimt und Zimtblüten: 10 - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .............. 30% B - anders .................................... 20% 20 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .............. 45% B - anders .................................... 30% 0907 00 Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und Stiele): A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 13,5% 2 - sonstige ................................ 9% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 45% 2 - sonstige ................................ 30% 0908 -- Muskatnüsse, Muskatblüten, Amomen und Kardamomen: 10 - Muskatnüsse: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 13,5% 2 - sonstige .............................. 9% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 37,5% 2 - sonstige .............................. 25% 20 - Muskatblüten: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 13,5% 2 - sonstige .............................. 9% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 37,5% 2 - sonstige .............................. 25% 30 - Amomen und Kardamomen: A - Amomen: 1 - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 13,5% b - anders ............................ 9% 2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 37,5% b - anders ............................ 25% B - Kardamomen: 1 - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 9% b - anders ............................ 6% 2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 19,5% b - anders ............................ 13% 0909 -- Anis, Sternanis, Fenchelsaat, Koriander, Kreuzkümmel oder Kümmel; Wacholderbeeren: 10 - Anis und Sternanis: A - Anis: 1 - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 7,5% b - anders ............................ 5% 2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 15% b - anders ............................ 10% B - Sternanis: 1 - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 21% b - anders ............................ 14% 2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................... 45% b - anders ............................ 30% 20 - Koriander: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ... 7,5% 2 - sonstige .............................. 5% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 15% 2 - sonstige .............................. 10% 30 - Kreuzkümmel: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 7,5% 2 - sonstige .............................. 5% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 15% 2 - sonstige .............................. 10% 40 - Kümmel: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 7,5% 2 - sonstige .............................. 5% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 15% 2 - sonstige .............................. 10% 50 - Fenchelsaat; Wacholderbeeren: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...................... 7,5% 2 - sonstige ..................... 5% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger . 15% 2 - sonstige ..................... 10% 0910 -- Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze: 10 - Ingwer: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 18% 2 - sonstige .............................. 12% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 52,5% 2 - sonstige .............................. 35% 20 - Safran: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 24% 2 - sonstige .............................. 16% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 36% 2 - sonstige .............................. 24% 30 - Kurkuma: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .............. 4500,- B - anders .................................... 3000,- 40 - Thymian; Lorbeerblätter: A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 21% 2 - sonstige .............................. 14% B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 30% 2 - sonstige .............................. 20% 50 - Curry: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .............. 22,5% B - anders .................................... 15%
(90)- andere Gewürze: 91 - - Mischungen, wie sie in der Anmerkung 1 b zu diesem Kapitel beschrieben sind: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 4500,- B - andere ................................ 3000,- 99 - - sonstige: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 4500,- B - andere .................................. 3000,- 1006 -- Reis: 20 - geschälter Reis (Braunreis) ................... 7,- 40 - gebrochener Reis: A - mit einem Anteil an gebrochenen Körnern von 20 Gewichtsprozent oder mehr .......... 7,- B - anderer ................................... 7,- 1008 -- Buchweizen, andere Hirse, Kanariensaat; anderes Getreide: 30 - Kanariensaat .................................. 20,- 1106 -- Mehl und Grieß aus getrockneten Hülsenfrüchten der Nummer 0713, aus Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen der Nummer 0714; Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des Kapitels 8: 30 - Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des Kapitels 8: B - von Schalen von Zitrusfrüchten ............. 24,- 1201 00 Sojabohnen, auch gebrochen oder geschrotet ..... frei 1202 -- Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält, gebrochen oder geschrotet: 10 - in Schale..................................... frei 20 - geschält, auch gebrochen oder geschrotet ..... frei 1203 00 Kopra .......................................... frei 1207 -- Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch gebrochen oder geschrotet: 10 - Palmnüsse und Palmkerne ...................... frei 50 - Senfsamen .................................... frei
(90)- andere: 91 - - Mohnsamen ................................. 65,- 1209 -- Samen, Früchte und Sporen, wie sie zur Aussaat verwendet werden:
(10)- Rübensamen: 11 - - Zuckerrübensamen: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere .............................. .. 90, 19 - - sonstige: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere: 1 - Futterrübensamen .................. 90,- 2 - sonstige .......................... 70,-
(20)- Samen von Futterpflanzen, ausgenommen Rübensamen: 21 - - Luzernesamen: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere ................................ 180,- 22 - - Kleesamen (Trifolium spp.): A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere: 1 - Rotklee ........................... 180,- 2 - sonstige .......................... 120,- 23 - - Schwingelsamen: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere ................................ 70,- 24 - - Wiesenrispengrassamen (Poa pratensis L.): A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere ................................ 70,- 25 - - Weidelgrassamen (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.): A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere ................................ 70,- 26 - - Wiesenlieschgrassamen: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere ................................ 70,- 29 - - sonstige: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere: 1 - sonstige Grassamen ................ 70,- 2 - Wickensamen und Lupinensamen ..... . frei 3 - sonstige .......................... 35,- 30 - Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen ihrer Blüten kultiviert werden: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g ...... 210,- C - andere .................................. 70,-
(90)- andere: 91 - - Gemüsesamen: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere ................................ 70,- 99 - - sonstige: A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 100 g .... 210,- C - andere: 1 - Grassamen, nicht für Futterpflanzen .................... 70,- 2 - Samen von Nadelbäumen, auch samenhaltige Zapfen ............... 70,- 3 - sonstige .......................... 35,- 1211 -- Pflanzen und Pflanzenteile (einschließlich Samen und Früchte), wie sie hauptsächlich zur Herstellung von Parfümeriewaren, für medizinische Zwecke oder für Insekticide, Fungicide oder ähnliche Waren verwendet werden, frisch oder getrocknet, auch zerschnitten, zerstoßen oder pulverisiert: 90 - andere: A - Lavendel .............................. .. frei 1212 -- Johannisbrot, Algen und Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Fruchtsteine, Fruchtkerne und andere pflanzliche Waren (einschließlich nicht geröstete Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum), die hauptsächlich für die menschliche Ernährung verwendet werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen: 20 - Algen und Tange .............................. frei
(90)- andere: 99 - - sonstige: A - Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum, getrocknet, auch geschnitten ...................... 14,- B - andere ....................... ......... frei 1213 00 Getreidestroh und Getreidespreu, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepreßt oder in Form von Pellets: A - roh, auch gehäckselt ....................... frei 1214 -- Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches pflanzliches Futter, auch in Form von Pellets: 90 - andere: A - Heu, Klee, Lupinen oder Wicken ........... frei 1301 -- Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Balsame: 10 - Schellack .................................... frei 20 - Gummi arabicum ............................... frei 90 - andere: A - Rohharz (Harzbalsam, Terpentin) ......... 55,- B - Harz, gemeines .......................... 84,- C - andere ............................ ...... frei 1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe, auch modifiziert:
(10)- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: 11 - - Opium: A - Pflanzensaft ........................... frei B - Pflanzenauszug ......................... 6% 12 - - aus Süßholz: A - Süßholzsaft, eingedickt, roh, in Kisten eingegossen oder in Stangen .......... 17,50 B - andere ................................. 6% 13 - - aus Hopfen ................................. 6% 14 - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln rotenonhaltiger Pflanzen ................... 6% 19 - - sonstige: A - Pflanzensaft ........................... frei B - Pflanzenauszug ......................... 6% 20 - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: A - mit einem Zuckerzusatz, gerechnet als Invertzucker, von: 1 - 20 Gewichtsprozent oder weniger ...... 24% B - andere ................................... 24%
(30)- pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe, auch modifiziert: 31 - - Agar-Agar: A - modifiziert .............................. 5% B - anders ................................... frei 32 - - Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: A - modifiziert .............................. frei B - anders ................................... frei 39 - - sonstige: A - modifiziert ............................ 5% B - anders ................................. frei 1401 -- Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zur Herstellung von Korb- und Flechtwaren verwendet werden (z. B. Bambus, Stuhlrohr und Peddigrohr, Schilf, Binsen, Flechtweiden, Raffia, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh und Lindenbast): 10 - Bambus ....................................... frei 20 - Stuhlrohr und Peddigrohr ..................... frei 90 - andere ....................................... frei 1402 -- Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich als Füll- oder Polsterungsmaterial verwendet werden (z. B. Kapok, Pflanzenhaar und Seegras), auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage: 10 - Kapok: A - mit Unterlage ............................ 7% B - anders ................................... frei
(90)- andere: 91 - - Pflanzenhaar: A - mit Unterlage .......................... 7% B - anders .................................. frei 99 - - sonstige: A - mit Unterlage ........................... 7% B - anders .................................. frei 1403 -- Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zur Herstellung von Besen oder Bürsten verwendet werden (zB Besensorgho, Piassava, Reiswurzeln und Istel), auch gebündelt oder zu Strängen gedreht: 10 - Besensorgho (Sorghum vulgare var. technicum) ........................... frei 90 - andere: A - Mexikanische Fiber: 1 - gekrollt oder zu Strängen gedreht ...................... frei 2 - mit Unterlage ................ frei 3 - sonstiges .................... frei B - andere .......................... frei 1404 -- Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig weder genannt noch inbegriffen: 10 - pflanzliche Rohstoffe, wie sie hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendet werden ...... frei 20 - Baumwoll-Linters ............................. frei 90 - andere: A - mit Unterlage ............................ 7% B - anders ................................... frei Nationale Anmerkung 2 - Waren der Unternummern 1508 90 B1a1, 1511 90 B1a1, 1513 19 B1a1, 1513 29 B1a1 und 1516 20 B4b1a unterliegen einem Zuschlag (ZS). 1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von Schweinen und Fette von Geflügel, ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln extrahiert: A - Knochenfett ................................ 3% B - Abfallfett ................................. frei C - andere: 3 - Fette von Geflügel ..................... 18% 1502 00 Fette von Rindern (einschließlich Kälbern), Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln extrahiert: B - Knochenfett ................................ 3% C - Abfallfett ................................. frei D - andere: 1 - für technische Zwecke .................. frei 1504 -- Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: 10 - Fischleberöle sowie deren Fraktionen: A - Fischleberöle: 1 - in Umschließungen mit einem Inhalt von 1 Liter oder mehr: a - rein ............................. frei 2 - sonstige ............................. 10% B - Fraktionen: 1 - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: a - vollständig oder teilweise gehärtet, für technische Zwecke ............ frei 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 20 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Fischleberöle: A - Fette und Öle: 1 - Öle für technische Zwecke ............ frei B - Fraktionen: 1 - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: a - vollständig oder teilweise gehärtet, für technische Zwecke .. frei 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 30 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren: A - Fette und Öle: 1 - Öle für technische Zwecke ............ frei B - Fraktionen: 1 - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: a - vollständig oder teilweise gehärtet, für technische Zwecke .. frei 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 1505 -- Wollfett und Fettstoffe daraus, einschließlich Lanolin: 10 - Wollfett, roh ................................ frei 90 - andere ....................................... frei 1506 00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: A - Knochenfett ................................ 3% B - andere Fette und Öle ....................... frei C - Fraktionen: 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ........................... 315,- b - anders ............................. 12% 1507 -- Sojaöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: 10 - rohes Öl, auch entschleimt: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert .............................. frei B - anders: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger . 19,5% 2 - sonstige ............................. 12% 90 - andere: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle .................................. frei B - anders: 1 - Öle: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ........................ 19,5% b - anders ........................... 12% 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........ .................. 12% 1508 -- Erdnußöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: 10 - rohes Öl: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert .............................. frei 90 - andere: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle .................................. frei B - anders: 1 - Öle: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger: 1 - rein ..................... 12% + ZS b - anders: 1 - rein ......................... 12% 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 1509 -- Olivenöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: 10 - Jungfernöl: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert .............................. frei B - anders: 1 - rein ................................ 70,- 90 - anderes: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle .................................. frei B - anders: 1 - Öle: a - rein ............................ 70,- 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ..... ..................... 12% 1510 00 Andere Öle sowie deren Fraktionen, die ausschließlich von Oliven stammen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen von diesen Ölen oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Nummer 1509: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle .................................... frei B - anders: 1 - Öle: a - rein .............................. 70,- 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger 315,- b - anders ............................. 12% 1511 -- Palmöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: 10 - rohes Öl: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert .............................. frei 90 - andere: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle .................................. frei B - anders: 1 - Öle: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger: 1 - rein ..................... 12% + ZS b - anders: 1 - rein ......................... 12% 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 1512 -- Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie Fraktionen davon, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
(10)- Sonnenblumenöl oder Safloröl sowie Fraktionen davon: 11 - - rohes Öl: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert ............................ frei 19 - - sonstige: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle ................................ frei B - anders: 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ....................... 315,- b - anders ......................... 12%
(20)- Baumwollsamenöl sowie dessen Fraktionen: 21 - - rohes Öl, auch ohne Cossypol: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert ............................ frei B - anders: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger . 19,5% 2 - sonstige ........................... 12% 29 - - sonstige: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle ................................ frei B - anders: 1 - Öle: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ...................... 19,5% b - anders ......................... 12% 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ....................... 315,- b - anders ......................... 12% 1513 -- Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie Fraktionen davon, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
(10)- Kokosöl (Kopraöl) sowie dessen Fraktionen: 11 - - rohes Öl: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert ............................ frei 19 - - sonstige: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle ................................ frei B - anders: 1 - Öle: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger: 1 - rein ................... 12% + ZS b - anders: 1 - rein ....................... 12% 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ....................... 315,- b - anders ......................... 12%
(20)- Palmkernöl und Babassuöl sowie Fraktionen davon: 21 - - rohes Öl: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert ............................ frei 29 - - sonstige: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle: ............................... frei B - anders: 1 - Öle: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger: 1 - rein ................... 12% + ZS b - anders: 1 - rein ....................... 12% 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ....................... 315,- b - anders ......................... 12% 1514 -- Rapsöl, Rüböl oder Senföl sowie Fraktionen davon, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: 10 - rohes Öl: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert .............................. frei 90 - andere: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle .................................. frei B - anders: 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 1515 -- Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
(10)- Leinöl sowie dessen Fraktionen: 11 - - rohes Öl ................................... frei 19 - - sonstige: B - Fraktionen: 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ....................... 315,- b - anders ......................... 12%
(20)- Maisöl sowie dessen Fraktionen: 21 - - rohes Öl: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert ............................ frei 29 - - sonstige: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle ................................ frei B - anders: 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ....................... 315,- b - anders ......................... 12% 30 - Rizinusöl sowie dessen Fraktionen: A - Öle ...................................... frei B - Fraktionen: 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 40 - Tungöl (Holzöl) sowie dessen Fraktionen: B - Fraktionen: 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders .......... ................ 12% 50 - Sesamöl sowie dessen Fraktionen: A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert: 1 - Öle .................................. frei B - anders: 2 - Fraktionen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 60 - Jojobaöl sowie dessen Fraktionen ............. frei 90 - andere: A - Öle: 1 - Sulfuröl ............................. frei 3 - sonstige: a - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert ......... frei B - Fraktionen: 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......................... 315,- b - anders ........................... 12% 1516 -- Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, rückgeestert oder elaidinisiert, auch raffiniert, aber nicht weiter zubereitet: 10 - tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen: A - rückgeestert: 1 - Fischleberöle: b - anders ........................... 10% 2 - Fette und andere Öle, von Fischen oder Meeressäugetieren: a - Öle für technische Zwecke ........ frei 3 - andere tierische Fette und Öle: a - Knochenfett ...................... 3% b - andere ........................... frei B - anders: 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger: 1 - ausschließlich von Fischen oder Meeressäugetieren ...... 315,- 2 - sonstige .................... 315,- b - anders: 1 - ausschließlich von Fischen oder Meeressäugetieren ....... 12% 2 - sonstige ..................... 12% 20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen: A - hydriertes Rizinusöl (sogenanntes Opalwachs) ............................... frei B - rückgeestert: 1 - Leinöl, Rizinusöl und Sulfuröl ....... frei 4 - sonstige: a - für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert ......... frei b - anders: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger: a - Sojaöl und Baumwollsamenöl 12% + ZS 2 - sonstige: a - Sojaöl und Baumwollsamenöl 12% C - anders: 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ........................... 315,- b - anders ............................ 12% 1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette oder Öle sowie deren Fraktionen der Nummer 1516: 10 - Margarine, ausgenommen flüssige ............. 315,- 90 - andere: B - andere: 2 - Mischungen oder Zubereitungen, wie sie als Formentrennmittel verwendet werden 8% 1518 00 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder im inerten Gas polymerisiert, oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen solche der Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels, anderweitig weder genannt noch inbegriffen: A - Linoxyn .................................... 9% B - Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, für technische Zwecke ... frei C - andere: 1 - Rizinusöl, dehydratisiert oder geblasen . 10% 1519 -- Industrielle Monocarbonfettsäuren; Raffinationsfettsäuren; industrielle Fettalkohole:
(10)- industrielle Monocarbonfettsäuren; Raffinationsfettsäuren: 11 - - Stearinsäure ....................... frei 12 - - Ölsäure ............................ frei 13 - - Tallölfettsäuren ................... frei 19 - - sonstige ........................... frei 20 - industrielle Fettalkohole ........... frei 1520 -- Glycerin, auch chemisch rein; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen: 90 - andere, einschließlich synthetisches Glycerin . 175,- 1521 -- Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat (Spermaceti), auch raffiniert oder gefärbt: 10 - Pflanzenwachse ............................... frei 90 - andere: A - Bienenwachs im natürlichen Zustand ....... frei B - andere Insektenwachse im natürlichen Zustand; Walrat (Spermaceti) ............. frei C - andere ................................... 5% 1522 00 Degras (Gerberfett); Rückstände aus der Behandlung von Fettstoffen oder tierischen oder pflanzlichen Wachsen: A - Degras ..................................... 7% GATT-Anmerkung 1 - Die mit „C” bezeichneten Zollsätze sind vom Wirksamwerden und von der Aufrechterhaltung gewisser Verpflichtungen, die von bestimmten Haupthandelspartnern Österreichs übernommen wurden, abhängig. Diese Zollsenkungen werden so lange aufrechterhalten, als diese Voraussetzungen erfüllt sind. 1602 -- Fleisch, Innereien oder anderer Schlachtanfall oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht: 20 - von Lebern von Tieren aller Art: B - von Tieren der Nummer 0104 ............... 25% C - von Geflügel der Nummer 0105: 1 - Geflügellebern, gedämpft oder gekocht . 315,- 2 - von Truthühnern, in luftdicht verschlossenen Umschließungen aus Eisen- oder Stahlblech mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger .......... 30% min 400,- 20% (C) min 250,- 3 - sonstige ............................ 30% min 400,-
(30)- von Geflügel der Nummer 0105: 31 - - von Truthühnern: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen aus Eisen- oder Stahlblech mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger ........................... 30% min 400,- 20% (C) min 250,- B - andere ................ ................ 30% min 400,- 39 - - sonstige ................................... 30% min 400,- 90 - andere, einschließlich Zubereitungen von Blut von Tieren aller Art: B - andere: 2 - von Tieren der Nummer 0104 ........... 25% 1603 00 Extrakte und Säfte aus Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren: B - Extrakte aus Fleisch von Walen ............. 10% max 840,- C - Extrakte aus anderem Fleisch und aus Fischen 10% max 840,- 1604 -- Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern:
(10)- Fische, ganz oder in Stücken, aber nicht fein zerkleinert: 11 - - Lachse: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: 1 - nur in Öl ........................... 15% 2 - sonstige: a - gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen ..................... 110,- b - gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft .................. 90,- c - andere ........................ 430,- B - anders: 1 - paniert und gefroren .............. 530,- 2 - sonstiges ......................... 530,- 12 - - Heringfische: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: 1 - nur in Öl .......................... 15% 2 - sonstige: a - gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen ..................... 110,- b - gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft .................. 90,- c - Bratheringe ................... 360,- d - andere ........................ 430,- B - anders: 1 - paniert und gefroren .............. 530,- 2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt noch paniert ...................... 500,- 3 - sonstige .......................... 530,- 13 - - Sardinen oder Pilcharde, Sardinellen, Sprotten oder Brislinge: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: 1 - nur in Öl: a - Sardinen oder Pilcharde ........ 15% b - andere ......................... 15% 2 - sonstige: a - gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen ..................... 110,- b - gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft .................. 90,- c - andere ........................ 430,- B - anders: 1 - paniert und gefroren .............. 530,- 2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt noch paniert ...................... 500,- 3 - sonstige .......................... 530,- 14 - - Thunfische, Skipjack oder Streifenbauch-Bonito und Bonito (Sarda spp.): A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: 1 - nur in Öl .......................... 15% 2 - sonstige: a - gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen ..................... 110,- b - gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft .................. 90,- c - andere ........................ 430,- B - anders: 1 - paniert und gefroren .............. 530,- 2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt noch paniert ...................... 500,- 3 - sonstige .......................... 530,- 15 - - Makrelen: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: 1 - nur in Öl .......................... 15% 2 - sonstige: a - gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen ..................... 110,- b - gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft .................. 90,- c - andere ........................ 430,- B - anders: 1 - paniert und gefroren .............. 530,- 2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt noch paniert ...................... 500,- 3 - sonstige .......................... 530,- 16 - - Sardellen: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: 1 - gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen ....... 110,- 2 - gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft .............................. 90,- 3 - sonstige .......................... 430,- B - anders: 1 - paniert und gefroren .............. 530,- 2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt noch paniert ...................... 500,- 3 - sonstige .......................... 530,- 19 - - sonstige: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: 1 - nur in Öl .......................... 15% 2 - sonstige: a - gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen ..................... 110,- b - gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft .................. 90,- c - Aale, in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 4,50 kg oder mehr ......... 250,- d - sonstige ...................... 430,- B - anders: 1 - Aale, in Fässern oder ähnlichen Umschließungen .................... 275,- 2 - paniert und gefroren .............. 530,- 3 - Seefische, gefroren, weder mit Teig umhüllt noch paniert .............. 500,- 4 - sonstige .......................... 530,- 20 - Fische, anders zubereitet oder haltbar gemacht: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: 1 - Fische (ausgenommen Sardellen- und sardellenartige Zubereitungen aller Art), nur in Öl: a - Sardinen oder Pilcharde ......... 15% b - andere ........................... 15% 2 - sonstige: a - gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen ..... 110,- b - gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft .................... 90,- c - Bratheringe ..................... 360,- d - Aale, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Inhalt von 4,50 kg oder mehr ........... 250,- e - andere .......................... 430,- B - andere: 1 - Aale, in Fässern oder ähnlichen Umschließungen .................. 275,- 2 - paniert und gefroren ............ 530,- 3 - Seefische, gefroren, weder mit Teig umhüllt noch paniert ....... 500,- 4 - sonstige ........................ 530,- 30 - Kaviar und Kaviarersatz: A - Kaviar .................................. 18% B - Kaviarersatz ............................ 1000,- 1605 -- Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht: 10 - Krabben ...................................... 20% 20 - Garnelen ..................................... 20% 30 - Hummer ....................................... 20% 40 - sonstige Krebstiere .......................... 20% 90 - andere: A - Schnecken ................................ 20% B - andere ................................... 20% 1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), fest; Zuckersirupe ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder Farbstoffen, Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig gemischt; Zucker und Melassen, karamelisiert: 10 - Lactose und Lactosesirup: A - Lactose: 1 - mit einer Reinheit von mindestens 98%: ex 1 - ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder Farbstoffen . 66,50 2 - sonstige: a - ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder Farbstoffen ... 66,50 90 - andere, einschließlich Invertzucker: B - Malzzucker (Maltose): 1 - chemisch rein ...................... 66,50 2 - sonstige: a - ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder Farbstoffen ... 66,50 1801 00 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet: A - roh, in der Schale ......................... 4% B - anders ..................................... 6% 1803 -- Kakaomasse, auch entfettet: 10 - nicht entfettet .............................. 15% 20 - ganz oder teilweise entfettet ................ 15% 1804 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl ............. 5% 1805 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln ................................. 27% 1806 -- Schokolade und andere kakaohaltige Nahrungsmittelzubereitungen: 20 - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken oder Tafeln, mit einem Gewicht von mehr als 2 kg, sowie als Flüssigkeit, Paste, Pulver, Granulat oder in ähnlichen Formen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen, mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: A - Schokolade ............................... 32% min 460,-
(30)- andere, in Blöcken, Tafeln, Rippen oder Riegeln: 31 - - gefüllt: A - Schokolade ............................. 32% min 460,- 32 - - nicht gefüllt: A - Schokolade ............................. 32% min 460,- 90 - andere: A - Schokolade ............................... 32% min 460,- 1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, wie z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli und Canneloni; Couscous, auch zubereitet: 20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet: A - mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch, Innereien oder anderen Schlachtanfall, Fisch, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend: 2 - Fisch ............................... 480,- 3 - sonstige ............................ 20% GATT-Anmerkung 1 - Die mit „C” bezeichneten Zollsätze sind vom Wirksamwerden und von der Aufrechterhaltung gewisser Verpflichtungen, die von bestimmten Haupthandelspartnern Österreichs übernommen wurden, abhängig. Diese Zollsenkungen werden so lange aufrechterhalten, als diese Voraussetzungen erfüllt sind. Fußnoten *3) Die Abkürzung „bT” bedeutet, daß sich Österreich das Recht vorbehält, zusätzlich einen beweglichen Teilbetrag zu erheben, der im Rahmen seiner Regelungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse jeweils festgesetzt wird. 2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht: 90 - andere: A - Trüffeln ................................... 22% D - Früchte der Gattung Pimenta ................ 15% F - andere: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger: a - Kapern ............................ 105,- 2 - sonstige: a - Kapern ............................ 105,- d - Tomatenkonserven, ohne Zusatz von Gewürzen, Senf oder Zucker, in Fässern oder Fäßchen .............. 70,- e - Früchte der Nummern 0801 und 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40 und 0804 50, ohne Zuckerzusatz ...................... 85,- f - andere: ex f - Gemüsekonserven in Kübeln (Mastelli) ................. 350,- 2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht: 10 - Tomaten, ganz oder in Stücken: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 300,- B - andere: 1 - Tomatenkonserven, bloß gekocht, in Fässern oder Fäßchen ................ 70,- 90 - andere: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger: 1 - Tomatenpulpe und Tomatenmark: a - mit einem Gewicht von mehr als 5 kg ............................ 300,- b - anders .......................... 300,- 2 - sonstige ............................ 300,- B - andere: 2 - Tomatenkonserven, bloß gekocht, in Fässern oder Fäßchen ................ 70,- 2003 -- Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht: 10 - Pilze: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger: 1 - Champignons (Agaricus campestris, Agaricus bisporus) .................. 370,- 2 - sonstige ............................ 370,- 20 - Trüffeln .................................... 20% 2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren: 10 - Kartoffeln: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .. 10% + b.T.*3) 90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen: A - Gemüsemischungen von Kartoffeln: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ................ 10% + b.T.*3) B - andere: 2 - Früchte der Gattung Capsicum: a - süßer Paprika: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ..................... 370,- 3 - Früchte der Gattung Pimenta ......... 15% 4 - Oliven: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 140,- b - anders .......................... 140,- 5 - Kapern: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 105,- b - anders .......................... 105,- 6 - Spargel: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 22% 9 - Artischocken: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 370,- 10 - Sauerkraut: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 370,- 11 - sonstige: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 370,- 2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren: 10 - homogenisiertes Gemüse: A - Kartoffeln ............................. 10% + b.T.*3) 370,- C - andere .................................. 370,- 20 - Kartoffeln: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .. 10% + b.T.*3) 30 - Sauerkraut: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .. 370,- 60 - Spargel: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .. 22% 70 - Oliven: A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .. 140,- B - anders .................................... 140,- 90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen: A - anderes Gemüse: 1 - Früchte der Gattung Capsicum: a - süßer Paprika: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ....................... 370,- 2 - Früchte der Gattung Pimenta ........... 15% 3 - Kapern: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 105,- b - anders .......................... 105,- 5 - Artischocken: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 370,- 6 - sonstige: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .......... 370,- B - Gemüsemischungen: 2 - Früchte der Gattung Capsicum: a - süßer Paprika: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 370,- 3 - Früchte der Gattung Pimenta .. 15% 4 - Kartoffeln: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ................... 10% + b.T.*3) 5 - Oliven: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ................... 140,- b - anders .................... 140,- 6 - Kapern: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ................... 105,- b - anders .................... 105,- 7 - Spargel: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger .................. 22% 10 - sonstige: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ................. 370,- b - anders: ex b - Gemüsekonserven in Kübeln (Mastelli) .. 350,- 2006 00 Früchte, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt, glaciert oder kandiert) ....................... 530,- 2007 -- Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmus und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln: 10 - homogenisierte Zubereitungen: A - mit Zusatz von Zucker .................... 30% B - sonstige ................................. 30%
(90)- andere: 91 - - von Zitrusfrüchten: A - Konfitüren, Fruchtgelees und Marmeladen: 1 - mit Zusatz von Zucker .............. 30% 2 - sonstige ........................... 30% B - andere: 1 - mit Zusatz von Zucker ............. 700,- 2 - sonstige .......................... 700,- 99 - - sonstige: A - Pflaumenmus: 1 - mit Zusatz von Zucker .............. 35% 2 - sonstiges .......................... 32% B - Konfitüren, Fruchtgelees und Marmeladen: 1 - mit Zusatz von Zucker .............. 30% 2 - sonstige ........................... 30% C - andere: 1 - mit Zusatz von Zucker ............. 700,- 2 - sonstige .......................... 700,- 2008 -- Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
(10)- Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder Saaten, auch untereinander gemischt: 19 - - sonstige, einschließlich Mischungen: A - Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse .. 8% + 280,- B - Kastaniencreme in luftdicht verschlossenen Umschließungen .......... 25% 20 - Ananas: A - Pulpe und Mark: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ............... 23% max 350,- 2 - sonstige: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen .................. 350,- B - andere: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen ...................... 25% 30 - Zitrusfrüchte: A - Pulpe und Mark: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger: a - von Grapefruit .................. 350,- 2 - sonstige: a - von Grapefruit, in luftdicht verschlossenen Umschließungen ... 350,- B - andere: 1 - Grapefruit, in luftdicht verschlossenen Umschließungen ....................... 25% 70 - Pfirsiche: B - andere: 1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen: a - in Umschließungen aus Eisen- oder Stahlblech, mit einem Gesamtzuckergehalt von 25 Gewichtsprozent oder weniger, gerechnet als Invertzucker ....... 32% 19% (C) b - andere ........................... 32%
(90)- andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen die der Unternummer 2008 19: 92 - - Mischungen: B - andere: 1 - Früchte: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen, die nicht weniger als vier verschiedene Fruchtarten, ausgenommen Äpfel, enthalten und bei welchen der Anteil von Birnen 35 Gewichtsprozent nicht überschreitet .................. 12% + 300,- 7% C) + 175,- 99 - - sonstige: A - Früchte: 1 - Pulpe und Mark: a - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger: 1 - von Früchten der Nummer 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50 ........ 23% b - andere: 1 - von Guaven, in luftdicht verschlossenen Umschließungen ............ 350,- 2 - sonstige: a - Früchte der Nummer 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50: 1 - Guaven .................... 25% 2 - sonstige ohne Zusatz von Zucker ..................... 8% + 280,- 2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, weder gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
(10)- Orangensaft: 11 - - gefroren: A - Dicksaft: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr . 105,- 2 - sonstige ............................ 420,- B - andere: 1 - ohne Zusatz von Zucker: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter: 1 - Rohsaft ................... 150,- 2 - sonstige .................. 105,- 19 - - sonstige: A - Dicksaft: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr . 105,- 2 - sonstige ............................ 420,- B - andere: 1 - ohne Zusatz von Zucker: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter: 1 - Rohsaft ................... 150,- 2 - sonstige .................. 105,- 20 - Grapefruitsaft: A - Dicksaft: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr . 105,- 2 - sonstige: a - gefroren ........................ 270,- 170,- (C) b - anders .......................... 270,- B - andere: 1 - ohne Zusatz von Zucker: a - Rohsaft in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter ........ 150,- 2 - mit Zusatz von Zucker ............... 270,- 30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen Mischungen: A - Saft von Früchten der Unternummern 0805 20 und 0805 30: 1 - Dicksaft: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ....................... 105,- b - andere .......................... 420,- 2 - sonstige: a - ohne Zusatz von Zucker: 1 - in Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter, ausgenommen Zitronenrohsaft: a - Rohsaft ................. 150,- b - andere .................. 105,- 2 - sonstige: a - Zitronenrohsaft in Fässern 42,- B - andere: 1 - Dicksaft: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ....................... 105,- b - andere .......................... 270,- 2 - sonstige: a - ohne Zusatz von Zucker: 1 - Rohsaft, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter .................... 150,- 40 - Ananassaft: A - Dicksaft: 1 - in Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr .................. 80,- 2 - sonstige ............................ 270,- B - andere: 1 - ohne Zusatz von Zucker: a - Rohsaft, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter ........ 120,- 2 - mit Zusatz von Zucker ............... 270,- 50 - Tomatensaft: A - Dicksaft: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr . 105,- 2 - sonstige ............................ 420,- B - andere .................................. 420,- 60 - Traubensaft (einschließlich Traubenmost): A - Dicksaft ................................ 630,- 70 - Apfelsaft: A - Dicksaft ................................ 630,- 80 - Saft von anderen Früchten oder anderem Gemüse, ausgenommen Mischungen: B - Saft von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50: 1 - Dicksaft: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ..................... 80,- b - andere ................... 270,- 2 - sonstige: a - ohne Zusatz von Zucker: 1 - Rohsaft, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter 120,- C - Saft von anderen Früchten: 1 - Dicksaft: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ............................ 105,- b - andere .......................... 420,- 2 - sonstige: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter: 1 - Rohsaft, ohne Zusatz von Zucker ...................... 175,- 2 - sonstige von schwarzen Johannisbeeren, mit Zusatz von Zucker .................. 500,- D - Saft von anderen Gemüsen: 1 - Dicksaft: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ....................... 105,- b - andere .......................... 420,- 2 - sonstige: a - Rohsaft, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter, ohne Zusatz von Zucker ............... 98,- 90 - Mischungen von Säften: A - Dicksäfte: 1 - von Äpfeln oder Birnen .............. 630,- 2 - von Weintrauben ..................... 630,- 3 - von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40 und 0804 50: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ....................... 80,- b - andere .......................... 270,- 4 - von Früchten der Unternummern 0805 40 und 0805 90: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ....................... 105,- b - andere: 1 - Grapefruitsaft, gefroren .... 270,- 170,-(C) 2 - sonstige .................... 270,- 5 - von Früchten der Unternummern 0805 10, 0805 20 und 0805 30: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ....................... 105,- b - andere .......................... 420,- 6 - von anderen Früchten: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ....................... 105,- b - andere .......................... 420,- 7 - von Gemüsen: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 Liter oder mehr ....................... 105,- b - andere .......................... 420,- B - andere: 3 - von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40, 0804 50, 0805 40 und 0805 90: b - mit Zusatz von Zucker: 1 - Mischungen von Ananas- und Grapefruitsäften .. .......... 270,- 4 - von Früchten der Unternummern 0805 10, 0805 20 und 0805 30: a - ohne Zusatz von Zucker: 1 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter .................... 105,- 5 - von anderen Früchten: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 Liter: 1 - von schwarzen Johannisbeeren, mit Zusatz von Zucker ....... 500,- 6 - von Tomaten ......................... 420,- Nationale Anmerkung *1) - Als „Käsefondue” der Unternummer 2106 90 B1b1 gelten: Zubereitungen aus Schmelzkäse zur Herstellung von „Käsefondue”, mit einem Gehalt an Milchfett von 12 Gewichtsprozent oder mehr, jedoch weniger als 18 Gewichtsprozent, zu deren Erzeugung keine anderen Käsesorten als Emmentaler oder Gruyere verwendet wurden, mit Zusatz von Weißwein, Kirschbranntwein, Stärke und Gewürzen, in Einzelpackungen, die 1 kg oder weniger enthalten. Fußnote *1) Die Anwendung dieses Zollsatzes unterliegt den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen. 2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate davon: 10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, und Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee: B - andere: 1 - Auszüge aus Kaffee, fest: a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger ........................ 15,6% b - anders ........................... 12% 20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, und Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate: B - andere: 1 - aus Tee .............................. 24% 2 - aus Mate ............................. 13% 2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf: 10 - Sojasoße ..................................... 25% min 430,- 20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen ....... 25% min 430,- 30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf: A - Senfmehl, auch zubereitet ................ 8% B - andere .................................. 160,- 90 - andere: B - andere ................................... 25% min 430,- 2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür; zusammengesetzte homogenisierte Nahrungsmittelzubereitungen: 10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür .. 25% min 450,- 20 zusammengesetzte homogenisierte Nahrungsmittelzubereitungen: B - andere ..................................... 25% min 450,- 2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt noch inbegriffen: 90 - andere: B - andere: 1 - mit einem Milchfettgehalt von 1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem Zuckergehalt, gerechnet als Invertzucker, von 5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr: b - andere: 1 - „Käsefondue” genannte Zubereitungen 700,- 1) 2201 -- Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Geruchs- oder Geschmacksstoffen; Eis und Schnee: 10 - Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser ...................................... 14,- 90 - andere: A - Eis ...................................... 2% B - Schnee ................................... frei C - andere ................................... frei 2203 00 Bier, aus Malz hergestellt: A - mit einem Stammwürzegehalt von 14% oder weniger (Normalbier): 1 - in Fässern, für ein Jahreskontingent *1) 90,- B - mit einem Stammwürzegehalt von mehr als 14% aber nicht mehr als 20% (Starkbier): 1 - in Fässern, für ein Jahreskontingent *1) 90,- 2204 -- Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, anderer als jener der Nummer 2009: 10 - Schaumwein .................................. 1950,-
(20)- anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder gehemmt wurde: 21 - - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder weniger: A - anderer Wein: 1 - mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 18% Vol. oder weniger: a - in Flaschen ................... 630,- b - anders: ex b - Dessertweine, mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von mehr als 17,5% Vol. ......... 900,- 29 - - sonstige: A - anderer Wein: 1 - mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 18% Vol. oder weniger: a - in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 50 Litern ........ 300,- b - anders: 1 - in Fässern ................ 315,- 2 - in Flaschen ............... 630,- 3 - anders: ex 3 - Dessertweine, mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von mehr als 17,5% Vol. .. 900,- 2205 -- Wermutwein und anderer Wein aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert: 10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder weniger: A - Schaumwein: 1 - in Flaschen mit einem Inhalt von 1 Liter oder weniger ................ 630,- 2 - sonstiger ........................... 630,- B - anderer, mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 18% Vol. oder weniger: 1 - in Flaschen: a - mit einem Inhalt von 1 Liter oder weniger ......................... 630,- b - andere .......................... 630,- 2 - sonstige: ex 2 - mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von mehr als 17,5% Vol. ............... 900,- 90 - andere: A - Schaumwein: 1 - in Flaschen ......................... 630,- 2 - sonstiger ........................... 315,- B - anderer, mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 18% Vol. oder weniger: 1 - in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 50 Litern .................. 300,- 2 - sonstige: a - in Fässern ...................... 315,- b - in Flaschen ..................... 630,- c - anders: ex c - mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von mehr als 17,5% Vol. ........... 900,- 2206 00 Andere gegorene Getränke (zB Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen von gegorenen Getränken und Mischungen von gegorenen Getränken und nichtalkoholischen Getränken, anderweitig weder genannt noch inbegriffen: A - Obstschaumwein .................... 2 100,- 2208 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von weniger als 80% Vol.; Branntwein, Liköre und andere Getränke, die Destillationsalkohol enthalten, zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen, wie sie für die Herstellung von Getränken verwendet werden: 20 - Branntweine, durch Destillation von Traubenwein oder Traubentrester hergestellt ............. 2450,- 30 - Whisky ...................................... 2450,- 90 - andere: B - Kirschbranntwein ........................ 2450,- Fußnote *1) Das Jahreskontingent für die Waren der Unternummern 2309 10 A2a, 2309 10 B2a, 2309 90 B1b1 und 2309 90 B2b1 beträgt insgesamt 5200 t. Das Kontingentjahr beginnt am 1. Jänner eines jeden Jahres. 2301 -- Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien und anderem Schlachtanfall, von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, für den menschlichen Genuß nicht geeignet; Grammeln: 10 - Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall; Grammeln: A - Grammeln .................................. 3% 20 - Mehl, Grieß und Pellets, von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren: A - von Fischen .............................. frei 2304 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets: A - Ölkuchen ................................... frei 2305 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnußöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets: A - Ölkuchen ................................... frei 2306 -- Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von pflanzlichen Fetten oder Ölen, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen solche der Nummer 2304 oder 2305: 10 - aus Baumwollsamen: A - Ölkuchen ................................. frei 20 - aus Leinsamen: A - Ölkuchen ................................. frei 30 - aus Sonnenblumenkernen: A - Ölkuchen ................................. frei 40 - aus Raps- oder Rübsensamen (Anm.: richtig: Rübensamen): A - Ölkuchen ................................. frei 50 - aus Kokosnüssen oder Kopra: A - Ölkuchen ................................. frei 60 - aus Palmnüssen oder Palmkernen: A - Ölkuchen ................................. frei 90 - andere: A - Ölkuchen ................................. frei 2307 00 Weingeläger; Weinstein, roh: A - Weingeläger, flüssig ...................... 210,- 2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden: 10 - Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für den Kleinverkauf: A - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus enthaltend: 2 - sonstige: a - für ein Jahreskontingent *1) ... . 15% B - andere: 2 - sonstige: a - für ein Jahreskontingent *1) ..... 15% 90 - andere: A - Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren: 1 - getrocknet oder konzentriert .......... 9% 2 - sonstige .............................. 9% B - andere: 1 - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus enthaltend: b - andere: 1 - für ein Jahreskontingent *1) .. 15% 2 - sonstige: b - andere: 1 - für ein Jahreskontingent *1) .. 15% 2401 -- Tabak, roh oder unverarbeitet; Tabakabfälle: 10 - Tabak, nicht entstielt oder nicht entrippt .... 400,- 20 - Tabak, ganz oder teilweise entstielt oder entrippt ...................................... 750,- 30 - Tabakabfälle .................................. 400,- 2402 -- Zigarren, Stumpen, Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatz: 10 - Zigarren, Stumpen und Zigarillos, die Tabak enthalten ..................................... 23.300,- 20 - Zigaretten, die Tabak enthalten ............... 26.600,- 90 - andere: A - Zigarren, Stumpen und Zigarillos .......... 23.300,- B - Zigaretten ................................ 26.600,- 2403 -- Anderer verarbeiteter Tabak und anderer verarbeiteter Tabakersatz; „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak; Tabakextrakte und Tabaklaugen: 10 - Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatz ............................... 13.300,-
(90)- andere: 91 - - „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak ................................... 13.300,- 99 - - sonstige: A - Tabakextrakte und Tabaklaugen ....... 13.300,- B - andere .............................. 13.300,- 2501 00 Salz (einschließlich Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässeriger Lösung oder zugesetzte Antibackmittel oder Rieselhilfen enthaltend; Meerwasser frei 2502 00 Schwefelkies (Pyrit), nicht geröstet ........... frei 2503 -- Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter, gefällter und kolloidaler Schwefel: 10 - Schwefel, roh oder nicht raffiniert .......... frei 90 - anderer ...................................... frei 2504 -- Natürlicher Graphit: 10 - Pulver oder Flocken .......................... 2% 90 - anderer ...................................... 2% 2505 -- Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26: 10 - Silikatsande und Quarzsande .................. frei 90 - andere ....................................... frei 2506 -- Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen (einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten lediglich zerteilt: 10 - Quarz ........................................ 3%
(20)- Quarzite: 21 - - roh oder grob behauen ...................... 3% 29 - - sonstige ................................... 3% 2507 00 Kaolin und andere kaolinische Tone, auch gebrannt ..................................... 2,50 2508 -- Andere Tone (ausgenommen expandierte Tone der Nr. 6806), Andalusit, Cyanit und Sillimanit, auch kalziniert; Mullit; Schamotte und Dinaserden: 10 - Bentonit ..................................... 5% 20 - Bleicherden und Walkerde ..................... frei 30 - feuerfester Ton .............................. frei 40 - andere Tone .................................. frei 50 - Andalusit, Cyanit und Sillimanit ............. frei 60 - Mullit ....................................... frei 70 - Schamotte und Dinaserden ..................... frei 2509 00 Kreide ....................................... 3,20 2510 -- Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden: 10 - nicht gemahlen ............................... frei 20 - gemahlen ..................................... 5% 2511 -- Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Nummer 2816: 10 - natürliches Bariumsulfat (Baryt) ............. frei 20 - natürliches Bariumcarbonat (Witherit) ........ frei 2512 00 Kieselsäure Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsaure Erden, auch kalziniert, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger ............................. frei 2513 -- Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch thermisch behandelt:
(10)- Bimsstein: 11 - - roh oder in unregelmäßigen Stücken, einschließlich gebrochener Bimsstein (Bimskies) ................................. frei 19 - - sonstiger .................................. frei
(20)- Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel: 21 - - roh oder in unregelmäßigen Stücken ......... frei 29 - - sonstige ................................... 4% 2514 00 Schiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen (einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten lediglich zerteilt ................... 2,5% 2515 -- Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werk- oder Hausteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, alle diese

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.