Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 321/2006 §/Artikel/Anlage Anl. 4 Inkrafttretensdatum 01.09.2006 Außerkrafttretensdatum 31.08.2013 Beachte Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vgl. Art. III § 2 Abs. 14. Text Anlage D LEHRPLÄNE DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für - die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht, - schulautonome Lehrplanbestimmungen, - die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien, - das standortbezogene Bildungsangebot, - die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Studierenden. Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände. Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans. Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen. In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die „Bildungs- und Lehraufgabe“ festgelegt. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt. 2. Gesetzlicher Auftrag Die allgemein bildende höhere Schule für Berufstätige hat gemäß § 37 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die das 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollenden, eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln. Die dabei zu leistende Bildungsarbeit orientiert sich an den Ausführungen des § 2 des Schulorganisationsgesetzes; sie hat aber auch die Heterogenität im Hinblick auf die Altersstruktur, die bisherige Schullaufbahn, die Berufs- und Lebenserfahrung, das soziale Umfeld, sowie die unterschiedlichen Werthaltungen und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen. Dabei sind kritisches Denken und selbstständige Reflexion besonders zu fördern. Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule gibt den Studierenden im Sinne des § 34 des Schulorganisationsgesetzes in einem didaktisch eigenständigen zweiten Bildungsweg eine umfassende Universitätsreife. Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen (inneren) Organisationsstruktur gemäß § 4 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige (ua. auch durch Fernunterricht) und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen Andragogik. 3. Leitvorstellungen Der Bildungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran, zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung und Herausforderungen im Bereich Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Wenn Studierende mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen – gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Schulen sind im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Durch das Kennenlernen unterschiedlicher Weltanschauungen sollen den Studierenden umfassende Orientierungshilfen für ihr berufliches und privates Leben, aber auch für die Gestaltung der Gesellschaft angeboten werden. Die Studierenden sind zum selbstständigen, verantwortungsbewussten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen sie Fähigkeiten erwerben, die in der Berufswelt dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben. Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte, die in der Schule zu vermitteln sind. Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen. Den Studierenden sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen. Der Unterricht hat sich entsprechend § 18 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige sowohl am Stand der Wissenschaft und Technik als auch am Erfahrungsbereich der Studierenden zu orientieren und eine gemeinsame Bildungswirkung aller Gegenstände anzustreben. 4. Aufgabenbereiche der Schule Wissensvermittlung Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Studierenden im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden. Die Studierenden sollen lernen, Problemstellungen zu definieren, zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren. Kompetenzen Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“). Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Studierenden auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen. Es ist wichtig, dass Studierende lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln. Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension Die Studierenden stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Studierende sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Studierenden zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der Studierenden. 5. Bildungsbereiche Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben. In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Medienerziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien. Bildungsbereich Sprache und Kommunikation Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Studierenden mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind. Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt. Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern. Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben. Die Studierenden sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern. Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen. Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Studierenden ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte. Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen. Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule. Bildungsbereich Natur und Technik Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und deren Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen. Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft. Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Studierenden sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als wesentliche Voraussetzungen für die Analyse und Lösung von Problemen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln. Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativgestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden. Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Studierenden sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern. Sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen, soll den Studierenden verstärkt bewusst gemacht werden. ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichtsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer - die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen, - im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen, - vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten, - Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen. Die Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer hat auf das Lebensalter und die Berufstätigkeit der Studierenden Bedacht zu nehmen. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: 1. Ausgangssituation und Anknüpfen an Vorkenntnissen Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, sich damit auseinander zu setzen, den manifest gewordenen Bildungswillen zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit zu verhindern. Aufgrund der heterogenen Vorbildung der Studierenden ist bei Bedarf durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der 5. bis 8. Schulstufe sicher zu stellen, dass von einem einigermaßen gleichen Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann. 2. Interkulturelles Lernen Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um gemeinsames Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Studierenden zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen. Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden. 3. Geschlechtssensible Pädagogik Darunter ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu verstehen. Um den Herausforderungen im Bereich der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter zu entsprechen, sind die Lehrerinnen und Lehrer im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten, den Unterricht so zu gestalten, dass er beide Geschlechter auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens gleichermaßen anspricht und den sozialisationsbedingten unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegensteuert. 4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse und Lernbiografien, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten bereits geprägt. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen: wenn immer zweckmäßig und sinnvoll, sollen mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit sowie Phasen des offenen Lernens die Kooperationsbereitschaft der Studierenden untereinander gefördert und die Studierenden ermutigt werden, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen. 5. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, hat auch die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden ein zu beziehen, wodurch das Bildungsangebot bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Lehrerinnen und Lehrer Anregungen der Studierenden und auch aktuelle Themen aufzugreifen. Partizipative Unterrichtsgestaltung sieht vor, dass erwachsene Studierende Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen und in der Lage sind, Akzentuierungen aus ihrer Sicht einzubringen. Die Studierenden sind zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Weiterentwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Studierenden anregen und fördern. Den Studierenden ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden. Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden. Die Studierenden sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und nach Möglichkeit Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen. Die Studierenden sind zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team anzuleiten. Dabei sind von ihnen nach Möglichkeit Wörterbücher und andere Korrekturhilfen, Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger im Unterricht zu verwenden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Bei der Informationserstellung ist der Einsatz des Computers, insbesondere die Anwendung des Internet zu fördern. 6. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Studierenden zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen – soweit dies mit der Berufstätigkeit der Studierenden vereinbar ist – stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu. In allen Gegenständen sind Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren. Dabei sind in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren, zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren. Die Ergebnisse und deren Interpretation sind stets kritisch zu hinterfragen und Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft zu reflektieren. 7. Besondere Aspekte einer erwachsenengerechten Didaktik Die Lehrerinnen und Lehrer sollen die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein. Zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrkräfte sind daher für die Organisation des Unterrichts unerlässlich. Dazu gehören ua: - Von der Stundenplangestaltung her die Möglichkeit, zwei aufeinander folgende Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand sowie Blockunterricht zuzulassen, damit genug Zeit für Darbietung, Einübung und Transfer zur Verfügung steht. - Die Erarbeitung des Unterrichtsstoffes hat hauptsächlich während der Unterrichtszeit zu erfolgen. Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit sind den Studierenden Übungen zur Festigung des Lehrstoffs zu empfehlen, wobei diese auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken sind. Das Ausmaß häuslicher Vorbereitung bzw. das Einüben der durchgenommenen Stoffinhalte außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit liegt im persönlichen Verantwortungsbereich der Studierenden. Den Lehrerinnen und Lehrern kommt eine beratende Funktion zu. - Bei der Leistungsfeststellung haben punktuelle Prüfungen gegenüber der Feststellung der Mitarbeit der Studierenden im Unterricht im Vordergrund zu stehen. Dadurch soll im Sinne einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung aller Studierenden dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Studierende je nach den beruflichen Anforderungen während des Arbeitstages im Abendunterricht in unterschiedlicher Intensität mitarbeiten werden. - Erwachsene Studierende haben in der Regel ein höheres Abstraktionsvermögen und können Zusammenhänge oft rascher und besser erkennen als gehäuftes Faktenwissen in kurzer Zeit aufzunehmen. Daher kommt der Sichtbarmachung von Zusammenhängen, der Entwicklung der Urteilsfähigkeit, dem Erkennen des Wesentlichen und dem wertenden Unterscheidungsvermögen größere Bedeutung zu als der Anhäufung von Fakten. Diese sind kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und sinnvoll zu beschränken. - Berufsbedingte Absenzen sind in der Unterrichtsplanung und im Unterricht didaktisch zu berücksichtigen. 8. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Dabei ist aber eine Über- oder Unterforderung der Studierenden zu vermeiden. Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch - zusammenfassende Überblicke und Wiederholung größerer Sachgebiete - einprägsame, wechselnde und nicht ermüdende Methoden zur Festigung des bereits Erarbeiteten - ermutigende und motivierende Impulse. Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Studierenden positiv beeinflussen. Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten. Methodenkompetenz und Teamkompetenz sind in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind. Die Studierenden sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können. 9. Förderunterricht Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 22 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, sowie zur Vorbereitung auf Einstufungsprüfungen gemäß § 14 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Der Förderunterricht kann in allen Semestern als Klassen- oder Mehrklassenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Semester insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Studierende/n 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. 10. Fernunterricht (gilt nicht für das Realgymnasium für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie) Der folgende Absatz enthält Bestimmungen für den Fall, dass der Unterricht unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts (§ 4 Z 4 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige) erteilt wird. Die didaktischen Grundsätze für den Fernunterricht berücksichtigen die zusätzlichen, besonderen Bedingungen, unter denen das Lernen und Lehren im Fernunterricht vollzogen wird. Der Fernunterricht ist als Kombination von Sozialphase (Anwesenheit der Studierenden vor Ort im Unterricht) und Individualphase (Fernunterrichtsphase, also dislozierte Arbeitsformen ohne Präsenz in einem Klassenzimmer) organisiert. Im Fernunterricht sind Individualphase wie Sozialphase gleichermaßen didaktisch und inhaltlich organisierte Unterrichtsteile. Die Unterrichtserteilung erfolgt durch den/die Lehrende entsprechend einem feststehenden Curriculum, indem er/sie die Lerninhalte zur jeweiligen Unterrichtsphase klar zuordnet. Im Einzelnen charakterisieren sich Individualphase und Sozialphase wie folgt: In der Sozialphase (oder Präsenzphase) sind die Lerninhalte gemeinsam im Klassenverband zu erarbeiten. Dieser Teil des Fernunterrichts dient der Vermittlung von Lerninhalten und deren Wiederholung, Festigung und Vertiefung. Die klassen- oder gruppenspezifische Arbeit ist sowohl lehrplan- als auch nachfrageorientiert abzuhalten. Dabei sind die Inhalte der Sozialphase auf die Lernprozesse in der Individualphase abzustimmen. In der Individualphase des Fernunterrichts sind Lerninhalte auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) selbstständig durch die Studierenden zu erarbeiten, wobei von den Unterrichtenden Materialien inklusive Übungs- und Selbstprüfungsaufgaben zur Verfügung zu stellen sind. Während der Individualphase sind die Studierenden fachlich zu betreuen. Die Lehrenden haben die Lernprozesse zu steuern, die Studierenden zu beraten und sie in ihren Lernfortschritten zu unterstützen. Eine interaktive Kommunikation ist zu ermöglichen. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen. Die im Rahmen des Fernunterrichts den Studierenden übertragenen Aufgaben sind mit Bedacht auf leistbare Lernprozesse sowie auf die Belastbarkeit der Studierenden auszuwählen. Bei Fernunterricht ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen. DRITTER TEIL SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Studierenden oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 18 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen. Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf: - Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Leistungen der Studierenden, - Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen, - Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, - schulautonome Lehrplanbestimmungen. Planungsvorgänge im Fernunterricht beziehen sich insbesondere auf: - Festlegung von Lerninhalten, die von den Studierenden auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) sowie von zur Verfügung gestelltem Lernmaterial in der Individualphase selbstständig zu erarbeiten sind, - Erstellung und Bereitstellung von unterrichtsunterstützenden Materialien, - projektorientiertes Lernen unter Berücksichtigung der Schlüsselkompetenzen, - Rückkoppelung von Lernprozessen der Individualphase mit der Gestaltung der Sozialphase, - Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden über neue Medien. Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert. 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichtsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Studierenden auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe § 18 und § 55 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige). Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben (Inhalte und Beispiele) obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung. Ebenso sind das allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Die Unterrichtsplanung umfasst die Methode, die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Planung der Inhalte für ein Semester. 2. Schulautonome Lehrplanbestimmungen (gelten nicht für das Realgymnasium für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie) Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in einem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und beziehen sich auch auf Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie auf Unterrichtsorganisation. Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsstunden können auch geblockt abgehalten werden. Bei der Nutzung dieser Freiräume ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule auszugehen. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen und ausstattungsmäßigen Standortbedingungen sowie der personellen Ressourcen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen sowie personellen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Zur Optimierung der Ausbildung kann die Summe der einzelnen Pflichtgegenstände unter Beachtung des jeweiligen Mindestausmaßes sowie weiters unter Berücksichtigung der Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände (siehe Vierter Teil, Stundentafel) abgeändert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Verteilung der Unterrichtsstunden in Pflichtgegenständen, die als Prüfungsgebiete der Reifeprüfung vorgesehen sind, in aufeinander folgenden Semestern ohne Unterbrechung erfolgt (dies gilt nicht für den Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie“). In allen Pflichtgegenständen, in denen keine Schularbeiten vorgesehen sind, darf die Verteilung der Unterrichtsstunden auf nicht mehr als drei Semester erfolgen (dies gilt nicht für die Pflichtgegenstände „Informatik“ und „Religion“). Im Zuge schulautonomer Lehrplanbestimmungen darf die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände je Semester 16 nicht unterschreiten und 23 nicht überschreiten. Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen. Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, neu geschaffen werden, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben den Lehrstoffumschreibungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze enthalten. Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten: - Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige - Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt - Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten - Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 58 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige). 3. Leistungsfeststellung Die Festlegung der Anzahl und der Dauer der in den einzelnen Unterrichtsgegenständen durchzuführenden Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer entsprechend den Bestimmungen des Sechsten Teiles. 4. Gestaltung der Nahtstellen Bei der pädagogischen Gestaltung der Schuleintrittsphase ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe bzw. der letzte Schulbesuch mitunter viele Jahre zurückliegt und das notwendige Vorwissen nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient die Anfangsphase des jeweiligen Unterrichts bei Bedarf der Heranführung an die nötigen Grundkenntnisse und es dürfen die Lernanforderungen, die an die Studierenden gestellt werden, nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen. 5. Öffnung der Schule Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen. Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte. Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule oder auch Studierende der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Studierenden bzw. Mitstudierenden weitergeben können.“ VIERTER TEIL STUNDENTAFELN
- a)PFLICHTGEGENSTÄNDE 1. Gymnasium für Berufstätige/Realgymnasium für Berufstätige (mit Zweiter lebender Fremdsprache) *1) Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: ____________________________________________________________________ Summe Lehrverpflich- Pflichtgegenstände tungsgruppe *2) ____________________________________________________________________ Religion 8 (III) Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache *3) *4) mindestens 24 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III) Mathematik mindestens 26 (II) Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik mindestens 2 II Musikerziehung *4) (IVa) Bildnerische Erziehung *4) mindestens 5 (IVa) ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 157 ____________________________________________________________________ schulautonomer Bereich 15 ____________________________________________________________________ Gesamtsumme 172 ____________________________________________________________________ Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: ____________________________________________________________________ Semester und Wochenstunden Lehr- Pflicht- 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. 9.S. Summe ver- gegen- pflich- stände tungs- gruppe ____________________________________________________________________ Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 - 8 (III) Deutsch 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I) Erste Lebende Fremd- sprache 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I) Latein/ Zweite lebende Fremd- sprache *3) *4) - 3 3 3 3 3 3 4 4 26 (I) Geschichte und So- zialkunde/ Politische Bildung 3 3 3 - - - - - - 9 III Geographie und Wirt- schafts- kunde 4 4 - - - - - - - 8 (III) Mathematik 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (II) Biologie und Umwelt- kunde - - 4 4 - - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - - 6 (III) Physik - - - - 4 5 - - - 9 (III) Psycholo- gie und Philo- sophie 2 - - - - - - 4 - 6 III Informatik - - - - - 2 - - - 2 II Musik- erziehung *4) - - - - - - 3 - - 3 (IVa) Bild- nerische Erziehung *4) - - - - - - 3 - - 3 (IVa) ____________________________________________________________________ Summe der Pflicht- gegen- stände 19 20 20 20 20 20 19 18 16 172 2. Realgymnasium für Berufstätige *1) Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: ____________________________________________________________________ Summe Lehrverpflich- Pflichtgegenstände tungsgruppe *2) ____________________________________________________________________ Religion 8 (III) Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache mindestens 16 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III) Mathematik *4) mindestens 29 (II) Darstellende Geometrie *4) mindestens 8 (II) Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik mindestens 2 II Musikerziehung *5) (IVa) Bildnerische Erziehung *5 } mindestens 2 (IVa) ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 157 ____________________________________________________________________ schulautonomer Bereich 15 ____________________________________________________________________ Gesamtsumme 172 ____________________________________________________________________ Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: ____________________________________________________________________ Semester und Wochenstunden Lehr- Pflicht- 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. 9.S. Summe ver- gegen- pflich- stände tungs- gruppe ____________________________________________________________________ Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 - 8 (III) Deutsch 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I) Erste Lebende Fremd- sprache 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I) Latein/ Zweite lebende Fremd- sprache - 3 3 3 3 3 3 - - 18 (I) Geschichte und So- zialkunde/ Politische Bildung 3 3 3 - - - - - - 9 III Geographie und Wirt- schafts- kunde 4 4 - - - - - - - 8 (III) Mathematik *4) 3 3 3 3 3 3 5 4 4 31 (II) Darstel- lende Geometrie *4) - - - - - -- 2 3 4 9 (II) Biologie und Um- weltkunde - - 4 4 - - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - - 6 (III) Physik - - - - 4 5 - - - 9 (III) Psycho- logie und Philo- sophie 2 - - - - - - 4 - 6 III Informatik - - - - - 2 - - - 2 II Musik- erziehung *5) (IVa) Bildne- rische Erziehung *5) - - - - - - 2 - - 2 (IVa) ____________________________________________________________________ Summe der Pflicht- gegen- stände 19 20 20 20 20 20 19 18 16 172 ____________________________________________________________________ 3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige *1) Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: ____________________________________________________________________ Summe Lehrverpflich- Pflichtgegenstände tungsgruppe *2) ____________________________________________________________________ Religion 8 (III) Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache mindestens 16 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III) Mathematik mindestens 26 (II) Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik *4) mindestens 8 II Musikerziehung *5) (IVa) Bildnerische Erziehung *5) } mindestens 2 (IVa) Ökonomie *4) mindestens 5 III ____________________________________________________________________ Summe der Pflichtgegenstände 157 ____________________________________________________________________ schulautonomer Bereich 15 ____________________________________________________________________ Gesamtsumme 172 ____________________________________________________________________ Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: ____________________________________________________________________ Semester und Wochenstunden Lehr- Pflicht- 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. 9.S. Summe ver- gegen- pflich- stände tungs- gruppe ____________________________________________________________________ Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 - 8 (III) Deutsch 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I) Erste Lebende Fremd- sprache 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I) Latein/ Zweite lebende Fremd- sprache - 3 3 3 3 3 3 - - 18 (I) Geschichte und Sozial- kunde/ Politische Bildung 3 3 3 - - - - - - 9 III Geographie und Wirt- schafts- kunde 4 4 - - - - - - - 8 (III) Mathematik 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (II) Biologie und Um- weltkunde - - 4 4 - - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - - 6 (III) Physik - - - - 4 5 - - - 9 (III) Psycho- logie und Philo- sophie 2 - - - - - - 4 - 6 III Informatik *4) - - - - - 2 2 2 2 8 II Musik- erziehung *5) (IVa) Bildne- rische Erziehung *5) } - - - - - - 2 - - 2 (IVa) Ökonomie *4) - - - - - - 2 2 2 6 III ____________________________________________________________________ Summe der Pflicht- gegen- stände 19 20 20 20 20 20 19 18 16 172 ____________________________________________________________________ *1) Diese Stundentafel gilt auch für den Fernunterricht. Wird der Unterricht als Fernunterricht gestaltet, so ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen. *2) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. *3) Am Gymnasium für Berufstätige nur Latein. *4) Typenbildender Pflichtgegenstand. *5) Alternative Pflichtgegenstände.
- b)FREIGEGENSTÄNDE 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Studierenden vorgesehen werden. Das Angebot soll möglichst vielfältig sein. Die Durchführung kann auch klassen- und semesterübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die semesterweise als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, sowie geblockte Führung möglich. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Freigegenstände Summe Lehrverpflichtungs- Wochenstunden gruppe Lebende Fremdsprache 6-18 (I) Latein 6-18 (I) Griechisch 6-18 (I) Darstellende Geometrie 6-8 (II) Informatik 2-8 II Muttersprachlicher Unterricht 2-12 II Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken 1-2 (III) Informatik: E-Learning Repetitorium 1-2 II Bewegung und Sport 1-18 (IVa)
- c)UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie lit. b (Freigegenstände).
- d)FÖRDERUNTERRICHT Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil. FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung. SECHSTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe: Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Studierenden - befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen - befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen - Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln - befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln - befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen - befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen - einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur erhalten - befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional zu genießen. Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Studierenden sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation: Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Mensch und Gesellschaft: Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinander zu setzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erlangen der Studierfähigkeit und zum Erwerb von Grundfertigkeiten für den Beruf. Natur und Technik: Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich sind sie Medien der Reflexion über die Rolle des Individuums und der Gesellschaft zwischen Naturzustand und technischer Zivilisation. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel. Kreativität und Gestaltung: Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Gesundheit und Bewegung: Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben. Didaktische Grundsätze: Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Studierenden einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten. Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass Studierende in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten können. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Schriftliche Kompetenz ist eine Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, ein wesentlicher Faktor für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für die berufliche Tätigkeit der Studierenden. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Studierenden zu begleiten, Schreibmotivation und Freude am Schreiben zu fördern. Studierende sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der kognitiv-analysierende Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt. Literarische Bildung hat den Studierenden möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Studierenden sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Studierenden erwecken. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen. Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung und Information zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der Neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren. Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Studierenden. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten sowie Projektarbeiten an. Schularbeiten: 1. bis 7. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils ein bis zwei Unterrichtseinheiten, im 8. Semester ein bis zwei Schularbeiten im Gesamtausmaß von drei oder fünf Unterrichtseinheiten (Dauer einer Schularbeit zwei oder drei Unterrichtseinheiten) und im 9. Semester eine Schularbeit im Ausmaß von vier Unterrichtseinheiten. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Studierenden damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Lehrstoff: Mündliche Kompetenz 1. bis 5. Semester Hörverständnis - Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen; aktives Zuhören anwenden - Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden Sprechsituationen und Sprechanlässe - in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet und unvorbereitet sprechen - auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten - Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten - Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden - Präsentationsformen anwenden - Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesse wahrnehmen Kommunikatives Verhalten Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: - Anlass und Intention bewusst machen; Redeumgebung erkennen - Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen - symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen - die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten 6. bis 9. Semester Hörverständnis - medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen, das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören, Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Sprechsituationen und Sprechanlässe - in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen - verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen - nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen - Mittel der Rhetorik nutzen - frei vortragen - Präsentationstechniken allein und im Team zielorientiert einsetzen Kommunikatives Verhalten Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: - Kontextbezogenheit erkennen - Redeumgebung nützen - mediengerechtes Verhalten einnehmen Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz 1. bis 5. Semester Schreibhaltungen und Textsorten - Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen - Schreiben für sich durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Interaktionswege der Neuen Medien; eigene Lernprozesse dokumentieren - Schreiben für andere; Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess - Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen - Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten - Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen - Rechtschreiben: eigene Rechtschreibstärken wahrnehmen, eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen 6. bis 9. Semester Schreibhaltungen und Textsorten - unterschiedliche Textsorten verfassen - Schreiben für sich; poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung; eigene Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess übernehmen - Schreiben für andere; Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess - Planen: Gedanken strukturieren - Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren - Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen; Qualität eigener und fremder Texte einschätzen und beurteilen - Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden Textkompetenz 1. bis 5. Semester - eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen - Textinhalt erfassen, Textsinn verstehen, den Text reflektieren und bewerten - verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen - äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen - Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden - wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden, Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen - den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen - verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen (zB Textvergleich) - Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen - Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen 6. bis 9. Semester - den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen - Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren - Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen - Interpretationen entwickeln - durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen - den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen Literarische Bildung 1. bis 5. Semester Texte und Kontexte - persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren und begründen - ästhetische Texte in ihrem Kontext erfassen: - literarische Zeugnisse aus der Antike und dem Mittelalter kennen lernen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Beispiele deutschsprachiger Literatur von Beginn der Neuzeit bis zur Französischen Revolution kennen Beispiele von Gegenwartsliteratur besprechen Werkpoetik - Kennzeichen verschiedener Textsorten erkennen - Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen - Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen - sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen, filmsprachliche Mittel erfassen Rezeption und Interpretation - den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren - Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben - Interpretationsversuche auf Basis von Textbeschreibung und Kontexten anstellen 6. bis 9. Semester Texte und Kontexte - ästhetische Texte in ihrem Kontext erfassen - deutschsprachige, insbesondere österreichische Literatur vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen - multikulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat, Exil, ethnische Minderheiten, Migration usw.) kennen lernen - Beispiele künstlerischer Filme kennen - das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen Werkpoetik - Bezüge zwischen Inhalt und Form herstellen - Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen - Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren - Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen aufzeigen Rezeption und Interpretation - unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben - Texte interpretieren - zu einem eigenen begründeten Urteil kommen Mediale Bildung 1. bis 9. Semester Mediennutzungskompetenz entwickeln - Wissen aus Medien erfassen: Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen - Daten aus komplexen konventionell oder elektronisch gespeicherten Datenmengen selektieren, analysieren, strukturieren, interpretieren und online oder offline präsentieren - Fertigkeiten des Informationslesens in den Neuen Medien anwenden: Querlesen, Parallellesen, Wahrscheinlichkeitslesen, Hypertextlesen, multimediales Lesen usw. - die Neuen Medienformate rezeptiv und produktiv nützen - Medien zur Kommunikation nützen und als Basis multikultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenzen entwickeln - unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, Neue Medien) kennen sowie ihre Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung erfassen - gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren - Interessen und Absichten hinter (multi-)medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen - künstlerische Ausdrucksformen in verschiedenen Medien (zB Buch und andere Printmedien, Theater, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, Neue Medien) rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen Sprachreflexion 1. bis 9. Semester Sprachliche und grammatische Phänomene - Grundkenntnisse der deutschen Grammatik erwerben - grammatische Phänomene in ihrem Kontext reflektieren - die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen - den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken überlegen Sprach- und Kommunikationsverhalten - sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren - verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen - öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisieren - zu sprachkritischen Diskursen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) beitragen LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite) (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch) Bildungs- und Lehraufgabe: Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die Erste lebende Fremdsprache (1. bis 9. Semester) und Zweite Lebende Fremdsprache (2. bis 9. Semester). Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz Ziel des Fremdsprachenunterrichts der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige ist es, die Studierenden zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten. Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Interkulturelle Kompetenz Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Studierenden für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben. Wenn sich Studierende im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen. Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Studierenden ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation: Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu. Mensch und Gesellschaft: Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Studierenden sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht. Natur und Technik: Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human- , sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen. Kreativität und Gestaltung: Im Fremdsprachenunterricht sind methodisch und inhaltlich kreative Aktivitäten nach Möglichkeit anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Studierenden in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken mit einzubeziehen. Gesundheit und Bewegung: Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Didaktische Grundsätze: Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten. Berücksichtigung der Lernersprache Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Studierende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln. Zielsprache als Unterrichtssprache Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind Übertragung und Übersetzung den Studierenden als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen. Reflektierender Sprachenvergleich Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen. Beim Erwerb einer zweiten, dritten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien Eine breite Streuung an studierendenzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (wie zB Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios). Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind auch in einer differenzierten Lernberatung der Studierenden durch die Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu berücksichtigen. Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print- , Ton-, Datenträger- und Online-Version sind die Studierenden zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen. Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben. Zur Schulung von Aussprache und Akzentuierung ist das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift anzustreben. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios). Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Texte und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen. Einbindung authentischer Begegnungen Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Authentische Begegnungen sind – unter Rücksichtnahme auf die soziale, berufliche und familiäre Situation der Studierenden – auch in Ergänzung des Unterrichts anzubieten. Fächerübergreifende Aktivitäten Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln. Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 17 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige. Erwerb linguistischer Kompetenzen Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Studierenden führen. Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Studierenden im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft. Studierende sollen angeregt werden ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre fremdsprachiger Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern. Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter funktionalem Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Wort- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lernertypen entgegenkommen. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen. Erwerb pragmatischer Kompetenzen Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (wie zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der non-verbalen Kommunikation zu vermitteln (wie kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt sowie räumlicher Abstand von Sprechern und Sprecherinnen in Interaktionssituationen). Erwerb soziolinguistischer Kompetenzen Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Studierenden sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Fertigkeitsbereich Hörverstehen zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca) ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen. Vielfältige Kommunikationssituationen Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (wie zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport). Vielfältige Themenbereiche und Textsorten Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (wie zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Studierenden sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen. Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (wie zB Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Briefe, E-Mails, Märchen, Lieder, Gedichte). Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen. Länder und Kulturen Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst des betreffenden Sprachraumes zu sorgen. Leistungsfeststellung Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten. Erste lebende Fremdsprache Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Studierenden damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Schularbeiten: 1. bis 3. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, 4. bis 6. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten, 7. und 8. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils ein bis drei Unterrichteinheiten, insgesamt jedoch maximal vier und mindestens drei Unterrichtseinheiten pro Semester und im 9. Semester: eine Schularbeit im Ausmaß von drei Unterrichtseinheiten. Zweite lebende Fremdsprache Schularbeiten: 2. bis 6. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im 7. und 8. Semester ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten, im 9. Semester eine Schularbeit im Ausmaß von drei Unterrichtseinheiten. Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – B1 bzw. B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
- März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Raster zu den Fertigkeitsbereichen Kompetenzniveau A1 Hören: Die Studierenden können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen. Lesen: Die Studierenden können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen. An Gesprächen teilnehmen: Die Studierenden können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei helfen zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt. Zusammenhängendes Sprechen: Die Studierenden können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen. Schreiben: Die Studierenden können eine kurze einfache Postkarte schreiben, zB Feriengrüße. Sie können auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen. Kompetenzniveau A2 Hören: Die Studierenden können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen. Lesen: Die Studierenden können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen. An Gesprächen teilnehmen: Die Studierenden können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten. Zusammenhängendes Sprechen: Die Studierenden können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Studierende beschreiben. Schreiben: Die Studierenden können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken. Kompetenzniveau B1 Hören: Die Studierenden können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird. Lesen: Die Studierenden können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird. An Gesprächen teilnehmen: Die Studierenden können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen. Zusammenhängendes Sprechen: Die Studierenden können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben. Schreiben: Die Studierenden können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten. Kompetenzniveau B2 Hören: Die Studierenden können die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird; sie können auch Fachdiskussionen im eigenen Spezialgebiet verstehen. Sie können im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen einigermaßen verstehen. Sie können die meisten Spielfilme verstehen, sofern in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache gesprochen wird. Lesen: Die Studierenden können Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Sie können zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen. An Gesprächen teilnehmen: Die Studierenden können mit einiger Anstrengung vieles verstehen, was in Gesprächen, die in ihrer Gegenwart geführt werden, gesagt wird, dürften aber Schwierigkeiten haben, sich wirklich an Gruppengesprächen mit Muttersprachlern zu beteiligen, die ihre Sprache in keiner Weise anpassen. Sie können sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen. Zusammenhängendes Sprechen: Die Studierenden können zu vielen Themen aus ihren Interessengebieten eine klare Darstellung geben. Sie können einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Schreiben: Die Studierenden können über eine Vielzahl von Themen, die sie interessieren, klare und detaillierte Texte schreiben. Sie können in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Sie können Briefe schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen. Kompetenzniveaus und Semester Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Semestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen. Wird verschiedenen Semestern das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen. Bei der Ersten lebenden Fremdsprache ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an AHS für Berufstätige der Abschluss der
- Schulstufe mitunter viele Jahre zurückliegt und das Kompetenzniveau A2 nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dienen die Semester 1 und 2 der Heranführung an das Kompetenzniveau A2, sowie dessen Festigung und Vertiefung. Erste lebende Fremdsprache
- bis
- Semester: Nach dem
- Semester der ersten lebenden Fremdsprache - Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten. Nach dem
- Semester der ersten lebenden Fremdsprache - Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1 Nach dem
- Semester der ersten lebenden Fremdsprache - Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der Themenbereiche und Textsorten. Nach dem
- Semester der ersten lebenden Fremdsprache - Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten. Nach dem
- Semester der ersten lebenden Fremdsprache - Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B2 Zweite lebende Fremdsprache
- bis
- Semester: Nach dem
- Semester: - Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1 - Lesen, Schreiben: A2 Nach dem
- Semester: - Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten. Nach dem
- Semester: - Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1 Nach dem
- Semester: - Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: B1, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der Themenbereiche - Schreiben: B1, bei gleichzeitiger Erweiterung der Themenbereiche und Textsorten - Lesen: erweiterte und vertiefte Version von B1 LATEIN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft: - er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen und Interpretieren von Originaltexten - er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung und Sprachreflexion das Erlernen von Fremdsprachen und vertieft das Verständnis für die Muttersprache - er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen - er steigert somit die aktive und passive Sprachkompetenz. Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt: - Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Aufklärung bis in die Gegenwart - Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen und die Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte - Latein vermittelt beispielhaft die Rezeption und Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins - Latein fördert somit das historische Denken und die „kulturelle Erinnerung“. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlichpolitische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach- , Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation: Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation Mensch und Gesellschaft: Bewusst machen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext Natur und Technik: Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt Kreativität und Gestaltung: Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen Gesundheit und Bewegung: Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil. Didaktische Grundsätze: Unterrichten in Modulen Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Alle Module sind zu behandeln. Deren Reihenfolge ist innerhalb von drei Semestern frei wählbar. Dadurch soll eine inhaltliche Abstimmung mit anderen Fächern ermöglicht werden. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte. Am Gymnasium für Berufstätige/Realgymnasium für Berufstätige mit Zweiter lebender Fremdsprache ist innerhalb der letzten 3 Semester eines der vorgegebenen Module als Projektmodul zu gestalten. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist die Eigenständigkeit der Studierenden unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu fördern. Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Studierenden zu orientieren. Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden. Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten. Studierenden sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten. Die Studierenden sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten. Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben, wobei zur Vorbereitung, wenn möglich, regionale Quellen zu berücksichtigen sind. Im
- Semester des Realgymnasiums/Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums sind die Module Politik und Rhetorik und Formen der Lebensbewältigung zu behandeln. Schularbeiten:
- bis
- Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im
- Semester ein bis zwei Schularbeiten im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten und im
- Semester eine Schularbeit im Ausmaß von drei Unterrichtseinheiten. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten. Lehrstoff:
- und
- Semester: Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: - Vertrautheit mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive und Partizipia; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen); unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen und Kenntnisse der Wortbildungslehre erwerben; Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
- und
- Semester: Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: - Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) erweitern und vertiefen; den Basiswortschatz festigen und erweitern und die effiziente Benutzung des Wörterbuchs lernen
- Semester: Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: - weitere Vertiefung der Kenntnisse der lateinischen Morphologie und des Wortschatzes - in der Lektürephase des zweiten Quartals die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der gewählten Textsorte erweitern Aus den folgenden beiden Modulen ist eines zu wählen (Einstiegsmodul): Gestalten aus Mythologie, Legende und Geschichte - anhand von einfachen mythologischen, biographischen und hagiographischen Texten Gestalten und Persönlichkeiten kennen lernen, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben Der Mensch in seinem Alltag - anhand von einfachen Texten mit dem Alltagsleben in verschiedenen Epochen vertraut werden und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen
- bis
- Semester: Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: Politik und Rhetorik - durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung aneignen; die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse kennen lernen Formen der Lebensbewältigung - sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen; Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und das Christentum bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen Heiteres und Hintergründiges - am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden, und sich damit in kreativ-kritischer Weise auseinander setzen Latein und Europa - anhand von Schlüsseltexten Europas den Einfluss der Romanisierung und Christianisierung auf die Regionen Europas bis in die Gegenwart kennen lernen; fokussierend auf die Austria Latina in exemplarischer Weise archäologische und schriftliche Zeugnisse im lokalen und regionalen Kontext kennen lernen Mythos und Rezeption - wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos kennen lernen und sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst anhand von Beispielen nachvollziehen GESCHICHTE und SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (
- und
- Semester) und Geschichte und Politische Bildung (
- Semester) zusammen. Im Unterricht sind die Grundstrukturen und der Strukturwandel der Weltgeschichte und der europäischen Geschichte sowie aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Dabei sind zu Geschichte, Gegenwart und politischer Struktur Österreichs ausreichende Bezüge herzustellen. Die Studierenden sollen ein globales Geschichtsverständnis entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Ein solches Geschichtsverständnis bildet auch die Basis für das Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und die wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Kulturen. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördert die Identitätsbildung, die für die Entwicklung eines europäischen Selbstverständnisses der Studierenden notwendig ist. Orientiert am europäischen Leitziel der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen die Studierenden auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse im Laufe der Geschichte unterschiedlich definiert waren und demnach veränderbar und gestaltbar sind. Die Studierenden sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Studierenden. Durch den Unterricht sollen die Studierenden befähigt werden, die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen und Abläufe kritisch zu analysieren und die Zusammenhänge zwischen Politik und Interessen sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen. Studierende sollen ihre gesellschaftliche Position und ihre Interessen erkennen und über politische Probleme urteilen und entsprechend handeln können. Die dafür notwendige demokratische Handlungskompetenz erfordert: - Sachkompetenz (Verstehen und politisches Wissen um institutionelle Regeln, Entscheidungsprozesse, internationale Abhängigkeiten und Verknüpfungen usw.); - Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer Instrumente und Verfahren; Recherche aus unterschiedlichen Quellen usw.); - Sozialkompetenz (sensibles Gruppenverhalten, Argumentieren eigener Positionen, Verantwortungsbewusstsein, Reflexionsfähigkeit usw.). Es soll Interesse an Politik und politischer Beteiligung geweckt und die Identifikation mit grundlegenden Werten der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates sichergestellt werden. Geschichte und Politische Bildung setzt sich mit politischen Fragestellungen der Gegenwart auseinander, die zur Entscheidung anstehen, auf die Einfluss genommen werden kann und die Konsequenzen für die Zukunft haben. Themen der Politischen Bildung haben meist eine historische Dimension, daher soll der Geschichtsunterricht insbesondere im
- Semester zum Verständnis der Gegenwart beitragen. Politischer Bildung ist ein Politikbegriff zu Grunde gelegt, der analytisch drei Dimensionen unterscheidet: - Formale Dimension: Im Sinne von Regelungsmechanismen geht es dabei um Verfassungsregeln, Gesetze und Rechtsnormen, politische Institutionen - Inhaltliche Dimension: Umfasst im Sinne von Gestaltung politische Sachprobleme, Programme, Ziele, Lösungen, Ergebnisse der Politik - Prozessuale Dimension: Bezieht sich im Sinne von Durchsetzung auf politische Akteure, Beteiligte, Betroffene, Konflikte und Konsens, Kampf, Machtausübung, Beschaffung von Legitimation, Entscheidungsprozesse, Interessen und ihre Durchsetzung Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Geschichte und Sozialkunde soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierenden und reflektierten Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Kulturen sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen bietet den Studierenden mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Geschichte und Politische Bildung befähigt die Studierenden nicht nur gesellschaftliche und politische Strukturen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation: - Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen - Förderung kritischer Reflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von Quellen (Texte, Bilder, Diagramme, Statistiken und Karten ua.) unter Einbeziehung der modernen Medien - Aufbau einer demokratischen Kommunikationskultur Mensch und Gesellschaft: - Stellenwert und Stellung von Männern und Frauen als Individuen und Sozialwesen im jeweiligen historischen Kontext - Kollektivismus versus Individualismus - Konzepte der Rechtfertigung von und der Auflehnung gegen Herrschaft - massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen Natur und Technik: - natürliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen und Vorgänge - Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft - gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen - Grenzen des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts - nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen in die Natur Kreativität und Gestaltung: - simulative und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte und Politischen Bildung - kreative und vielfältige Formen der Präsentation - Auswirkung von Kunst und Kultur auf Politik und Gesellschaft Gesundheit und Bewegung: - soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt - gesellschaftliche und politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen Didaktische Grundsätze: Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte, Gegenwartsbezüge und chronologische Darstellungen zu behandeln. Bei der Bearbeitung sind regionale Aspekte zu beachten: die lokale und regionale Ebene soll als naheliegendes Erfahrungs- und Erprobungsfeld herangezogen werden. Sozialkundliche, alltagsgeschichtliche und politische Inhalte sind interdisziplinär; sie sollen verstärkt im fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht - unter Bezug auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung - umgesetzt werden. Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu erörtern. Lehrerinnen und Lehrer haben den Studierenden ausreichend Platz zu lassen für gegensätzliche Meinungen, für die auch Argumente und Materialien eingebracht werden sollen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Studierenden zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Für die Organisation des Lernprozesses sind die eingesetzten Methoden und Arbeitsweisen von großer Bedeutung. Den Zielsetzungen der Politischen Bildung entsprechend ist Medienkompetenz – im Sinne von Medienkunde, Medienkritik und Mediengestaltung – zu vermitteln. Den Studierenden sind Orientierungshilfen für ihre reellen und virtuellen Bewegungen in der Medien- und Informationsgesellschaft bereit zu stellen. Historisches und politisches Lernen soll mehr sein als eine rein intellektuelle Aneignung von Sach- und Fachwissen: Es geht auch um das Entwickeln eines individuellen Handlungsrepertoires für die politische Auseinandersetzung und Meinungsbildung (Sozialkompetenz). Lehrerinnen und Lehrer haben durch ihren Unterricht beizutragen, dass die Studierenden politisch handlungsfähig werden. Dazu müssen diese lernen, selbst Erfahrungen zu machen, sich aktiv betätigen zu können, um die politische Wirklichkeit bewusst handelnd zu erschließen. Handlungskompetenz meint in diesem Sinne vor allem die politikrelevante Methodenkompetenz der Studierenden. Diese Kompetenz sollen sie in einem Unterricht erwerben, der praktisches, forschendes, problemlösendes, soziales, kommunikatives, projektartiges, produktorientiertes Lernen umfasst. Für den Erwerb der notwendigen methodisch-instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Studierenden haben die Lehrkräfte entsprechende Lernmöglichkeiten und geeignete Methoden anzubieten; dies hat – wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt – unter Einbeziehung der Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfolgen. Es lassen sich drei Handlungsfelder unterscheiden: - reales Handeln: Erkundigungen, Befragungen von Expertinnen und Experten, Straßeninterviews, Projekte/Initiativen, Fall-, Sozialstudien, Wahl von Schulsprecherinnen und Schulsprechern, Schülerzeitung usw. - simulatives Handeln: Rollenspiele, Planspiele, Entscheidungsspiele, Konferenzspiele, Pro- und Kontra-Debatte, Hearing, Tribunal, Zukunftswerkstatt usw. - produktives Gestalten: Tabellen/Schaubilder erstellen; Flugblatt, Plakat, Wandzeitung; Reportage, Hörspiel, Diareihe, Video; Homepages, Referate und Berichte, Ausstellung, Fotodokumentation, Rätsel, Quiz, Lernspiele; Arbeitsblätter erstellen usw. Der handlungsorientierte Unterricht hat jene Unterrichtsformen und Unterrichtssequenzen zu ergänzen, in denen neben den notwendigen Fertigkeiten auch das nötige Grund- und Detailwissen vermittelt wird (Sachkompetenz). Lehrstoff (in Klammer werden beispielhafte Konkretisierungen angeführt):
- Semester: Von der griechisch-römischen Antike bis zum Absolutismus - politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes (Polis; res publica; gesellschaftliche Strukturen; Imperium Romanum) - Wechselwirkungen von Religion, Kultur, Staat und Politik in europäischen und außereuropäischen Machtzentren (Hellenismus, Romanisierung; Fortleben antiker Kulturleistungen; universale Mächte) - die Entwicklung des Rechts im Spannungsfeld von Herrschaft und Zusammenleben (Formen und Modelle der politischen Beteiligung – Gegenüberstellung mit gegenwärtigen Demokratiemodellen; Ständegesellschaft) - die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit (Feudalkrise; konfessionelles Zeitalter, Humanismus und Renaissance; Entdeckungen) - Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen (Absolutismus; Merkantilismus; zentralistischer Nationalstaat)
- Semester: Von der Aufklärung bis zum Ende des
- Weltkrieges - die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Bürgerliche Revolution sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen (Französische Revolution; Grund- und Menschenrechte; Bürgerliche Revolution von 1848; Verfassungsentwicklung) - gestaltende Kräfte des
- Jahrhunderts in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen bis 1918 (Nationalismus; Liberalismus; Konservativismus, Sozialismus; Imperialismus; industrielle Revolution; Ursachen und Folgen des Ersten Weltkrieges) - kollektive Friedenssicherungspolitik nach 1918 und ihr Scheitern; Integrations- und Zerfallsprozesse; Ursachen und Verlauf des Zweiten Weltkrieges (Friedensverträge; Völkerbund; soziale und ökonomische Rahmenbedingungen) - demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien (Systemvergleiche; Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus; Radikalisierung des politischen Lebens in Österreich 1918-1938) - nationalsozialistisches System und Holocaust (Entwicklung; Österreich im Dritten Reich; Widerstands- und Freiheitsbewegungen)
- Semester: Wesentliche Transformationsprozesse im
- und
- Jahrhundert und grundlegende Strukturen der Politik - das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems (Folgen des Zweiten Weltkrieges, z. B. Vertreibungen; Ost-West-Konflikt; Bündnissysteme und internationale Organisationen; neuer Imperialismus; Zerfall der Sowjetunion; Entwicklung neuer Demokratien) - politisches Alltagsverständnis - die verschiedenen Dimensionen und Ebe