Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 355/1985 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2016 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.09.2012 Außerkrafttretensdatum 31.08.2020 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte Tritt hinsichtlich der 1.,
- und
- Klasse mit
- September 2012 und hinsichtlich der weiteren Klassen mit
- September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. III § 3 Abs. 4). Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 3 Abs. 5) Text Anlage I LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Art und Gliederung des Lehrplans Der Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der die unterrichtlichen Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der jeweils geltenden Fassung ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt. Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Jahresstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten. Die Mitwirkungsrechte der Schüler sowie der Erziehungsberechtigten gemäß dem Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt – die allgemeinen Bestimmungen, – das allgemeine Bildungsziel, – die allgemeinen didaktischen Grundsätze, – die Stundentafel und – die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Klassen gegliedert) und Didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes. Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag der Schule sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.
- Unterrichtsprinzipien Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen. Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen: – Gesundheitserziehung – Interkulturelles Lernen – Leseerziehung – Medienerziehung – Musische Erziehung – Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung) – Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern) – Sprecherziehung – Umwelterziehung – Verkehrserziehung – Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt – Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken – Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Kosumentenerziehung). Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik, allenfalls Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
- Unterrichtsplanung Der Lehrer hat seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes). Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern vom Lehrer – die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien), – die Auswahl der Lehrstoffe, – die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie – die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts. Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans bezogen auf eine Schulstufe zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse einzugehen. Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Jahresplanung und mittelfristige Planungen. In der Jahresplanung, die in den ersten Wochen des Schuljahres zu erstellen ist, erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen, Differenzierungen und ähnliches zu achten ist. Es wird empfohlen, die Jahresplanung während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Jahresplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien. Bei der Jahresplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen: – geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten; – die Lernvoraussetzungen der Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung; – die Einplanung von Lernzeiten, die dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern; – die Beteiligung der Schüler in einem ihrer Reife entsprechenden Ausmaß; – die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien. In allen Unterrichtsgegenständen können in der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden: – fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht, – die Gestaltung von Festen und Feiern, – Formen der inneren Differenzierung, – Schulveranstaltungen, – die Einbeziehung von Eltern und Experten in den Unterricht. Gemeinsame Planung mit Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände sind wünschenswert.
- Schulautonome Lehrplanbestimmungen 4.1 Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. 4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel für diese Klasse vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten. Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- Der Pflichtgegenstand „Religion“ ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,
- ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Klassen) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Klassen) um höchstens zwei Wochenstunden, der Pflichtgegenstand „Hort- und Heimpraxis“ um höchstens drei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen kann schulautonom abgeändert werden; Unterrichtsgegenstände mit nur einer Gesamtwochenstundenzahl sind zu vermeiden. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen abgeändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu ändern. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (
- bis
- Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann die Praxis darüber hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zum Teil geblockt werden. Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Der Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen auch geblockt angeboten werden. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben gemäß § 102 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der jeweils geltenden Fassung, die Aufgabe, den Schülern jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die geeignet sind, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen. Als Experten des Erziehens primär für den Bereich des Pflichtschul- und Jugendalters und als Mitglieder einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Erzieher eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und didaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit. In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit geführt. III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:
- Jugendgemäßheit – Wissenschaftsorientierung – Soziales Lernen Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des jungen Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen: Zum ersten hat er die Ansprüche der Jugend auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zwischen Selbständigseinwollen und Selbständigseinkönnen zu berücksichtigen. Dadurch kann vor allem auch ein gesundes Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülern dort Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen, wo dies pädagogisch sinnvoll erscheint. Zum zweiten sollen insbesondere die unmittelbar berufsrelevanten Lehrstoffe den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen. Die Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt. Zum dritten geht es um die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung. Das Sammeln von eigenen Erfahrungen beim Aufbau einer Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kinder- und Jugendgruppen von großer Bedeutung.
- Berufsorientierung und Allgemeinbildung In allen Bereichen hat der Unterricht grundsätzlich darauf Bedacht zu nehmen, der doppelten Zielstellung der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik gerecht zu werden: nämlich die Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und sie andererseits zur Studierfähigkeit zu führen. Was die Berufsorientierung betrifft, sollten bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln. Hinsichtlich des Anspruches der Allgemeinbildung geht es sowohl um die Vermittlung eines soliden Basiswissens und Basiskönnens als auch um die Einführung in die wichtigsten Lern-, Arbeits- bzw. Studiertechniken als wesentlicher Grundlage für die Erteilung der Lernhilfe sowie für die selbständige Weiterbildung und die allfällige Aufnahme eines Studiums.
- Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug Im berufsorientierten Teil der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für das Problem der Didaktisierung zu sensibilisieren.
- Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration Die Lernangebote der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt. Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.
- Aktivierung und Motivierung Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Hausaufgaben und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt die jungen Menschen zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.
- Strukturierung und Exemplarität Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.
- Lebensbezogenheit und Veranschaulichung Im Unterricht sind Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Jugendlichen und der Schule, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Leben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Jugendlichen mehr- bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
- Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen Individualisierung verlangt vom Lehrer, daß er trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Jugendlichen und ihrer Bedingtheit ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird er die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet aufgrund bisheriger Lernerfahrungen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere in der ersten Klasse). Die Unterschiedlichkeiten der Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit; ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrer durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
- Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schüler verschiedene Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen auch jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die sowohl für das Berufsfeld des Erziehers (Hort, Heim, außerschulische Jugendarbeit) und für die ständige Fortbildung als auch für das erfolgreiche Aufnehmen eines Studiums von Bedeutung sind. Jedenfalls bedarf das geleitete Lernen der Ergänzung durch selbständiges Lernen.
- Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schüler zu erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen. Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind gemäß § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes so vorzubereiten, daß sie von den Schülern ohne die Hilfe anderer durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schüler ist – auch unter Berücksichtigung der anderen Unterrichtsgegenstände – besonders Bedacht zu nehmen. Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schüler und informiert diese und deren Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte. Mit den Erziehungsberechtigten hat der Lehrer auch in dieser Hinsicht die erforderlichen Kontakte zu pflegen. IV. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände 6 ) Wochenstundenzahl Summe Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe 8 ) Klasse
- Religion 2 2 2 2 2 10 (III) Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie) – 2 3 3 3 II Heil- und Sonderpädagogik – – – 1 2 II Didaktik (insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung) /Dokumente/Bundesnormen/NOR40141678/image001.png 2 2 3 3 3 II Hort- und Heimpraxis 1 ) 6 ) 2 5 5 4 III III Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) 4 3 3 3 3 I Lebende Fremdsprache 3 3 2 2 3 (I) Geschichte und Sozialkunde 2 2 1 1 1 (III) Geographie und Wirtschaftskunde 2 2 1 1 1 (III) Rechtskunde und Politische Bildung – – – – 2 III Angewandte Mathematik 2 2 2 2 2 10 (I) Physik – – 2 1 2 (III) Chemie – 2 2 – – (III) Biologie und Umweltkunde 2 2 1 1 1 III Gesundheitslehre – – – 1 – (III) Musikerziehung 2 2 1 2 2 (IVa) Instrumentalunterricht
- Instrument 3 ) (Gitarre/Klavier) 2 ) 2 1 1 0/1 – IV
- Instrument 3) (Flöte/Akkordeon/Violine) 2 ) – 1 1 1/0 – IV Rhythmisch-musikalische Erziehung – 1 1 – – IV Bildnerische Erziehung 3 ) 2 2 2 2 0/2 (IVa) Werkerziehung 3 ) 4 2 2 2 2/0 (IV) Leibeserziehung 3 2 2 3 2 (IVa) B. Verbindliche Übungen 6 ) Ergänzende berufskundliche Unterrichtsveranstaltungen Verkehrserziehung 1 – – – – 1 IV Informatik 2 – – – – 2 II Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich – 2 – – – 2 V Lernhilfe für die Grundschule – 1 – – – 1 III Kommunikationstechniken und Gruppendynamik – – – 1 – 1 III Buchhhaltung – – – – 1 1 III Gesamtwochenstundenzahl 33-36 35-38 34-37 34-37 34-36 174 6a ) c) Freigegenstände 6 ) 7 ) Wochenstundenzahl Summe Lehrver-pflich-tungs-gruppe 8 ) Klasse
- Stenotypie 4 ) 5 )
(2)
(2)
(2)– – 2 (V) Instrumentenbau 4 ) 5 )
(2)
(2)
(2)(V) Rhythmisch-musikalische Erziehung 3 ) – – – 1 1 2 IV Instrumentalunterricht Gitarre/Flöte/ Akkordeon/Violine – – – – 1 1 IV Klavier 1 1 1 1 1 5 IV Französisch 2 2 2 2 2 10 (I) Italienisch 2 2 2 2 2 10 (I) d) Unverbindliche Übungen 6 ) 7 ) Chorgesang 4 ) 1 1 1 1 1 5 (V) Spielmusik – 1 1 1 – 3 V Interkulturelle Erziehung 4 ) 5 ) – – –
(2)
(2)2 III Darstellendes Spiel 2 2 2 – – 6 V Sprecherziehung 4 ) 5 ) –
(2)
(2)– – 6 IV Literaturpflege – – – 1 1 2 (III) Biologische Übungen 4 ) 5 )
(2)
(2)
(2)– – 2 III Fest- und Feiergestaltung, Brauchtumspflege sowie Volkstanzen – – – 2 – 2 V Fototechnik 4 ) 5 )
(2)
(2)– – – 2 V Informatik 4 ) – 2 2 – – 4 II Medienkunde – – – 2 2 4 III Leibeserziehung 2 2 2 2 2 10 (IVa) Selbsterfahrungsseminar – – – 2 2 4 V Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens 4 ) – – 2 2 2 6 III
- e)Förderunterricht 6 ) 7 ) Deutsch 2 2 2 2 2 10 (I) Mathematik 2 2 2 2 2 10 (II) Lebende Fremdsprache 2 2 2 2 2 10 (I) Musikerziehung 2 2 – – – 4 (IVa) _______________________ 1 ) Praxiswochen: Acht Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Dazu drei Wochen Ferialpraktikum in der 3. Klasse und drei Wochen Ferialpraktikum in der 4.Klasse. 2 ) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen. 3 ) In der 4. Klasse das „1. Instrument“ oder das „2. Instrument“ und in der 5. Klasse Bildnerische Erziehung oder Werkerziehung nach Wahl der Schüler. 4 ) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. 5 ) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. 6 ) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt I Z 4. 6a ) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen sind festzulegen; siehe Abschnitt I Z 4. 7 ) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen. 8 ) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Hort- und Heimpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
- a)Katholischer Religionsunterricht BILDUNGSZIELE UND LEHRAUFGABEN: 1. Der Religionsunterricht hat folgende Ziele zu verfolgen: – Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen. – Er hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut zu machen. – Er muß in der Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen und zugleich Verständnis und Toleranz wecken. – Er soll versuchen, die Schüler zu einem religiösen Leben zu motivieren und aus dem Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche und Gesellschaft zu ermutigen. – Der Religionsunterricht soll die unterschiedlichen Voraussetzungen und Erwartungen, die der Schüler für diesen Unterrichtsgegenstand mitbringt, berücksichtigen. Das bedeutet: Er muß dem gläubigen Schüler helfen, sich bewußter für seinen Glauben zu entscheiden; dem suchenden und im Glauben angefochtenen Schüler die Möglichkeiten geben, die Antworten der Kirche auf seine Fragen kennenzulernen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen; dem sich als ungläubig betrachtenden Schüler Gelegenheit geben, den eigenen Standort klarer zu erkennen oder auch zu revidieren. (vgl. dazu Österreichisches Katechetisches Direktorium, S. 23) – Er soll – soweit es der zeitliche Rahmen zuläßt – die berufsbezogene Qualifikation für die religionspädagogische Tätigkeit als Kindergarten- und Horterzieher gewährleisten. 2. Aus dieser allgemeinen Aufgaben- und Zielbeschreibung (Globalziele) wurden für den vorliegenden Lehrplan folgende Richtziele formuliert: Der Religionsunterricht soll den Schüler befähigen: (theologischer Gesichtspunkt) A. Welt und Mensch (im Lichte des Glaubens und der wissenschaftlichen Erkenntnis) zu deuten; B. das befreiende Handeln Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen; C. die Bibel als Zeugnis des befreienden Handelns Gottes für die Menschen zu sehen und anzuerkennen; D. Inkulturation als Wesensmerkmal des christlichen Glaubens erfassen und zu verwirklichen; E. aus christlicher Verantwortung heraus handeln. (anthropologischer Gesichtspunkt) 1. sich selbst zu verstehen und anzunehmen; 2. sich mit allen Menschen solidarisch sehen; 3. sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend bejahen; 4. in den Grunderfahrungen und -bedürfnissen die Sinnfrage wahrzunehmen. Die Themen sind jeweils sowohl unter dem theologischen wie auch unter dem anthropologischen Gesichtspunkt zu behandeln. UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND ERZIEHUNGSANLIEGEN: Für den Religionsunterricht haben die Unterrichtsprinzipien der Schultype Geltung wie für jeden anderen Unterrichtsgegenstand. Der Religionsunterricht dient dem Wissenserwerb im Sinne der Allgemeinbildung, der berufsvorbereitenden Ausbildung und ist den Erziehungsaufgaben der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) verpflichtet. Er nimmt diese Aufgaben im besonderen durch Beachtung folgender Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen wahr. 1. Theologische Unterrichtsprinzipien 1.1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung: Es wird verwirklicht durch die Zuordnung jedes Themas sowohl zu einem theologisch wie auch zu einem anthropologisch begründeten Richtziel. 1.2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen Glaubens: Im Zentrum des Religionsunterrichts steht die Person und das Anliegen Jesu Christi (Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der Glaube als personale Beziehung zu sehen ist und nicht nur als die Kenntnis einer mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten (vgl. Catechesi tradendae 5-9). In Person und Werk Jesu Christi findet sich alles aufgenommen und angenommen, was gut ist im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis, sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart. Die Gemeinschaft der Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes (Ekklesiozentrik). Inkulturation des Christentums durch Aufnahme alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug und das Einbringen des Geistes Christi in alle Lebensbereiche des einzelnen der Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen sich so als Grundanliegen, für die der Schüler sensibilisiert werden soll. 1.3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension: Die in allen menschlichen und christlichen Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene eschatologische Dimension ist in jedem Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden, wo sie schwerpunktmäßig behandelt wird. 1.4. Christliche Grundhaltungen als Antwort und Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt: Alle Themen sollen unter diesem Gesichtspunkt unterrichtet werden. Er besagt, daß Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns ist und daß jedem menschlichen Handeln in Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht. 1.5. Das Prinzip der ökumenischen Dimension: „Die Katechese darf von dieser ökumenischen Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung in der Kirche in die Bewegung zur Einheit einzureihen.“ (Catechesi tradendae 32). 1.6. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau: Der Religionsunterricht soll erreichen, daß die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht unverbunden für den Schüler nebeneinander stehen. Er soll sie in sein Leben, aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten (Oek. 11.) entsprechende Gesamtschau integrieren. Nach Catechesi tradendae sind die „Glaubensbekenntnisse“ (beachte: Plural) geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau. Die in den Glaubensbekenntnissen gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte sind gleichsam das „Gefäß“, in das der Schüler die Erfahrung und die Erkenntnis dieser Glaubensinhalte einbringen und festhalten kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse wird dabei im Lehrplan nicht als Form der Anordnung des Lehrstoffes oder der Lehrgänge gesehen, sondern – der ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend – als Endpunkt, in den Einzelthemen münden. 2. Religionspädagogische Unterrichtsprinzipien 2.1. Das Prinzip der Symbolerschließung: Menschliches Leben braucht sinnvoll erfahrbare Zeichen. Sie repräsentieren Wirklichkeit und stiften Gemeinschaft. Sie stellen Entscheidendes dar und sind als Geschehen wirksam. Für die religionspädagogische Arbeit erschließen Symbole elementare Glaubensinhalte, wie die Geheimnisse des Glaubens. Der künftige Erzieher soll Symbole entdecken und erschließen können, für sein eigenes Leben und für die Kinder und Jugendlichen, die seiner erzieherischen Verantwortung anvertraut sind. 2.2. Das Prinzip der ganzheitlichen Erziehung: Erziehung ist das Geschehen, das den Menschen in seiner Ganzheit betrifft. Menschsein verwirklicht sich in der dauernden Bezogenheit von leiblichen, gefühlsmäßigen und geistigen Vorgängen. Der Heranwachsende nimmt sich und diese Beziehungen zu anderen Personen als Ganzheit wahr und darf deshalb nicht spezialisiert und eindimensional (zB nur Wissensvermittlung) erzogen und gebildet werden. Der künftige Erzieher soll diesen Ansatz einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung für sich beanspruchen und anwenden können. Er legt damit die Basis, ganzheitliche Erziehungsprozesse gestalten zu können. 2.3. Das Prinzip der Schulung religiöser Grundfähigkeiten („Kräfteschulung“): Die im Menschen grundgelegten Kräfte (im Sinne von Anlagen, Fähigkeiten, Tugenden), wie zB ehrfürchtiges Handeln, Danken, staunen können, Meditationsfähigkeit usw. brauchen, damit sie wirksam werden, Entfaltung und Schulung. Dabei geht es nicht nur um das „passive“ Training einer Kraft. Im Rahmen verschiedenster Begegnungen und Erlebnisse soll eigenes Verhalten aufgebaut werden und damit die Fähigkeit gefordert werden, einzelne Kräfte selbständig in Gebrauch zu nehmen. 2.4. Das Prinzip der situationsorientierten Erziehung: Lebenssituation der Lernenden und zu Erziehenden stehen im Mittelpunkt jedes Erziehungs- und Lernvorganges. Dieser Ansatz braucht das Wissen um den Entwicklungsstand, die Kenntnis von der jeweiligen Lebenssituation des Schülers, bzw. des Kindes. Tradition und erlernbare Inhalte verlieren nicht an Bedeutung. Sie werden zum „Sinn“ für den Menschen, indem sie aus der und in die Situation des zu Erziehenden gedeutet und damit angemessen bewältigt werden. Vorgegebene Situationen werden interpretiert, fehlende Situationen müssen ermöglicht werden und zwar in der Art, daß sich Schüler und Kinder darin selbst wiederfinden können („echte Situationen“). 2.5. Das Prinzip der Elternbildung aus der Sicht der erzieherischen Verantwortung: Eltern sind die ersten Erziehungsberechtigten ihres Kindes. Dieses Recht gilt auch dann, wenn das Kind anderen Erziehern, bzw. Erziehungsverantwortlichen (Hort und Heim, Schule) überantwortet wird. Eltern bejahen mit ihrer Wahl einer Erziehungsstätte deren Erziehungskonzept und -ziel, dürfen aber auch von dieser Respekt vor der Erziehungskompetenz erwarten. Der Religionsunterricht soll diese Kompetenzverteilung ernstnehmen, das wechselseitige Einwirken aller an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen ansprechen, zur Kooperation und zur Lösung der damit verbundenen Probleme anregen. 2.6. Das Prinzip der Zeugnisgabe durch den Erzieher: Die Glaubensüberzeugung des Erziehers hat Vorbildfunktion. Der Religionsunterricht soll diesen Grundvorgang im erzieherischen Bemühen theologisch und pädagogisch transparent machen. Der künftige Erzieher soll sich bewußt werden, daß jede Qualität der Lebensdeutung auf die Handlungsmuster der Kinder und Jugendlichen Einfluß nimmt. 3. Anthropologische Unterrichtsprinzipien 3.1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen und sozialen Beziehungen: Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung der jeweiligen Reifestufe des Schülers. Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist auch Fundament für andere anthropologische (zB Schülergemäßheit) und schulisch – didaktische (zB Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien. 3.2. Das Prinzip der Schülergemäßheit: Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst am Menschen (Österreichisches Katechetisches Direktorium 1.1.) Die Beachtung des Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers muß jedem einzelnen Schüler gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist nach der Bischofssynode 1977 nicht Objekt, sonder Subjekt der Katechese. 3.3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit: Aus der oben genannten Struktur des christlichen Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen und Begabungen in den Religionsunterricht einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur seine eigene Meinung, sondern die Lehre Christi und die der Kirche zu vermitteln hat. 3.4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung: Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen vorbereiten und ermöglichen (vgl. dazu Religionspädagogische Prinzipien, 2.4.) 3.5. Das Prinzip der Sprachbildung: Als geschichtliche Religion wird christlicher Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergeben und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten sind nur aus dem Lebenskontext verständlich, in dem sie ihre Ausprägung erfuhren (vgl. Redegattungen in der Bibel; philosophische Fachausdrücke in dogmatischen Texten). In höheren Schulen soll der Religionsunterricht die damit verbundenen Verstehensprobleme bewußt machen und Hilfen zum richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung eigener religiöser Erfahrungen und dem Glaubensgespräch kommen zudem immer größere Bedeutung zu, besonders im Hinblick auf den den Glauben vermittelnden Beruf eines Erziehers . Das Prinzip der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen diese Anliegen zu beachten sind. 3.6. Das Prinzip der Gesellschaftsbezogenheit: Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im privaten Bereich. Er nimmt auch im gesellschaftlichen Bereich einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der Gesellschaft und der künftigen Verantwortungen des Schülers gegenüber der Gesellschaft Bezug genommen werden. 3.7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens: Christentums ist eine historisch gewordene und wachsende Religion. Christliches Leben schließt darum wesentlich das Gedächtnis an das Heilswirken Gottes in der Geschichte (Abamnese) ein. Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem Gewordensein heraus verständlich werden. Daher können Teilabschnitte und Anliegen der Kirchengeschichte bei anderen Themen eingebracht werden. Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger), umfaßt das Prinzip des geschichtlichen Denkens neben dem kritischen Blick auf die Vergangenheit immer auch den planenden Blick auf die Zukunft. 3.8. Elternarbeit – Familienbezogenheit: Nach soziologischen Untersuchungen urteilen und handeln junge Menschen gerade im religiösen Bereich stark familienkonform (L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld auch die Familie des Schülers zu beachten. Unter Beachtung der psychischen Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit ist eine Zusammenarbeit des Religionsunterrichtes mit den Familien und Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden. Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen von Schülern und Eltern (Seminare, Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation von Religionsunterricht und Elternhaus ihre Bedeutung und sind gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen. 4. Schulisch-didaktische Unterrichtsprinzipien 4.1. Das Prinzip der Lebensnähe: Der Religionsunterricht soll „vom Leben her“ und „zum Leben hin“ erziehen. Dabei sind nicht nur das individuelle Leben des Schülers und die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und Aufgaben (vgl. auch § 2 des Schulorganisationsgesetzes). 4.2. Das Prinzip der Anschaulichkeit: Im traditionellen Verständnis fordert dieses Prinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung, die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen, der Erfahrungen aus der Hort- und Heimpraxis und der berufsbezogenen Gegenstände. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus zu beachten, daß es neben der äußeren Anschauung, neben sinnenhaft Faßbarem und neben der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der „inneren Anschauung“ (Erfahrung, Meditation, Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt. Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu abstrakten Denkleistungen fähig und fordert sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung auch dort ernstgenommen werden. 4.3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit: In allen Schulstufen hat das „Lernen durch Tun“ seine große Berechtigung. In der Oberstufe fordert die zunehmende Selbständigkeit und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit ein spezifisches Beachten dieses Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen und Methoden der Schülerselbsttätigkeit. Soweit möglich, sind die Schüler auch bei der Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der Themenreihung ua. heranzuziehen. Das Bemühen um größtmögliche Schülerselbständigkeit innerhalb des Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen der Schüler und den damit verbundenen Takt, aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen, appellieren, anbieten kann, da die letzten religiösen und ethischen Entscheidungen aber nicht in seine Hand gegeben sind. 4.4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden Lernens: Religionsunterricht kann und will nicht die gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der Forderung nach einer Gesamtschau macht es die Situation der Schüler und der Klassen notwendig, das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Was etwa am Beispiel eines Sakramentes erschlossen wurde, kann man auf andere Sakramente beziehen. Viele Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt werden. Die Auswahl muß immer im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation des Schülers erfolgen. Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und Einzelziele in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelt werden können. Die Auswahl ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen. Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken und Weiterlernen an. 4.5. Das Prinzip der Methodenvielfalt: Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und dem Lehrer entsprechen. Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden (Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen Persönlichkeiten bei den Schülern (vgl. visuelle, auditive und kinästhetische Typen) entgegen. 4.6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der Kooperation: Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen gesucht und hergestellt werden, ohne aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren. Für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten ist gerade im berufsbezogenen Teil (Religionspädagogik) Kooperation mit den berufsbildenden Fächern, wie zB Pädagogik, Praxis, Didaktik notwendig. Die Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Unterrichtsgegenstände ist gerade in diesem Schultyp geboten, dh. eigentlich Anliegen aller Lehrpersonen. An möglichen Maßnahmen sind beispielhaft zu nennen: Kooperation im geplanten fächerübergreifenden Unterricht, Beratung und Ergänzung in „Grenzgebieten“, Beteiligung an Klassenkonferenzen. 4.7. Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und Erziehungsertrages: Neben der Motivation und der Anleitung zur eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers dienen diesem Anliegen Wiederholungen und das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale Anliegen kehren unter unterschiedlichem Aspekt in mehreren Schuljahren wieder. 5. Erziehungsanliegen 5.1. Als integrierender Teil der österreichischen Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu: – Medienerziehung – Politische Bildung – Sexualerziehung – Erziehung zur Partner- und Elternschaft – Gewissensbildung – Friedenserziehung – Erziehung zu verantworteter Haltung im Beruf – Erziehung zu einem integrativen Lebensstil 5.2. Die religionspädagogische Zielsetzung erfordert ua. eine besondere Beachtung der Gebetserziehung und der liturgischen Bildung (im Sinne der Eigenerfahrung des Schülers und künftigen Erziehers ). Lehrinhalte: Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und die Intensität wird durch die Situation der Schüler (Vorwissen, Aufnahmebereitschaft ua.) bestimmt. Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen Themen einzubringen. Bei begründeten Raffungen (Stundenentfall) wird der Minimallehrplan erfüllt, wenn jedes der Themen mindest im Ausmaß einer Unterrichtseinheit zur Sprache kommt. Die in diesem Fall notwendigen Beschränkungen müssen jedoch die Grundaussage des Kernstoffes wahren. Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer die Möglichkeit, neben dem verpflichtenden Lehrstoff auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler bewegen oder brauchen. Dabei werden in den meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang genannt sind. Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt werden kann. Die im Erweiterungsstoff angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen, aus denen der Religionslehrer je nach Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann. Die beim Kernstoff angegebenen Inhalte sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil dieser Inhalte ist für den Schüler eine Wiederholung aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff umfaßt auch das erwartete Maturawissen im Sinne einer dem Schüler zumutbaren Gesamtschau. 1. KLASSE: „GEMEINSAM UNTERWEGS“ 1.1 RELIGIONSUNTERRICHT UND RELIGIÖSE ERZIEHUNG KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Schule: Lebens- und Arbeitsraum des Schülers 11. Die Kirche als Bildungsträger und Träger von Erziehungseinrichtungen (Bedeutung der Kirche für Bildungsarbeit, Leistung für Kultur, für die Erziehung, für die Schulen usw.) 2. Religion als Unterrichtsthema und Religion als Lebensvollzug 3. Aufgaben und Gestaltung des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt 4. Religiöse Erziehung im Kindesalter – Thema des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt (Überblick) 1.2. DER MENSCH AUF DER SUCHE NACH GLÜCK UND SINN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Der Jugendliche in der Umbruchsituation 11. Zeichen und Symbole für das Glück 2. Die Suche des Menschen (des Kindes) nach Glück und Sinn 12. Zukunftserwartungen und Sinnfrage des Menschen 3. Der Zusammenhang von Glück und Lebenssinn 13. Scheinantworten auf die Sinnfrage 14. Beispiele menschlicher Sinnfindung (biblische Texte, Geschichten, Märchen, Bilder 4. Gott – Urheber des Glücks 1.3. BERUFUNG ZUM LEBEN AUS DEM GLAUBEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Leben als Ruf und Antwort, als Gabe und Aufgabe 11. Beispiele von gläubigen Menschen aus Geschichte und Gegenwart – Heilige 2. Vorfelder des Glaubens (Vertrauen, Zuwendung Geborgenheit, Aufbruch, Hören, Miteinander sprechen usw.) 12. Die Bedeutung des Vorbildes für die Entwicklung des Glaubens 3. Glaube – Glaubensschwierigkeiten – Zweifel – Unglaube 4. Verständnis von und Beispiele für Glauben aus der Bibel 5. Glaubenszeugnis – Glaubensfeier – Glaubenstat 1.4. LEBEN MIT LEID UND TOD KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Lebensverlust und Lebensgewinn (Erhebung von Erfahrungen) 11. Verdrängung und Bearbeitung von Leid und Tod 2. Der Umgang des heutigen Menschen mit Leid und Tod 12. Eschatologie 13. Das Sakrament der Krankensalbung 3. Leid und Tod im Leben eines Kindes 4. Biblisches Verständnis von Leid und Tod 5. Christlicher Umgang mit Leid und Tod 6. Tod und Auferstehung Jesu 1.5. DER GLAUBE AN DEN EINEN GOTT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Gottesvorstellungen junger Menschen 11. Das Verhältnis von Glaube und Wissen 2. Möglichkeiten der Gotteserfahrung 12. Gotteserfahrungen in Kunst und Literatur 3. Gott im Mitmenschen begegnen – Zeugen der Gotteserfahrung 13. Das Gottesbild in Kinderbüchern 4. Gotteserfahrungen in verschiedenen Entwicklungs- und Altersstufen des Kindes; „Spuren Gottes“ in der kindlichen Welt 1.6. GOTTESERFAHRUNGEN IN DER BIBEL KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Beispiele der Gotteserfahrung im Alten Testament 11. Die Schöpfung – der schaffende Gott 12. Vaterbild und Gottesbild 2. Jesu Gottesbild und Gottesbeziehung 13. Der Monotheismus – das erste Gebot 3. Gott, der befreit und mitgeht: (Dtn. 6, 20 – 25; Lk. 1, 46 – 55; ...) 4. Der nahe und der ferne Gott (zB Ps. 22) 5. Biblische Vorstellungen über Gott in kindgemäßer Form 1.7. GLAUBE UND GOTTESBILD IN DEN KONFESSIONEN UND RELIGIONEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Überblick über die wichtigsten christlichen Konfession 11. Verbreitung der Konfessionen und Weltreligionen 2. Wesensmerkmale der außerchristlichen Religionen: Judentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus, Universismus 12. Die Aussagen des 2. Vatikanums zu den Andersgläubigen 13. Von Religionen beeinflußte Weltanschauungen 3. Gottesbild und -verehrung in den Weltreligionen 4. Einschätzung des Christentums durch andere Religionen 5. Verschiedene Religionen und Konfessionen im Hort und Heim (Fakten und erzieherische Konsequenzen) 1.8. GRUNDBEDÜRFNISSE DES MENSCHEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Grundlegende Bedürfnisse des Menschen in materieller, geistiger, sozialer und religiöser Hinsicht 11. Allgemein anerkannte Werte in den Religionen 12. Bedürfnisse des Schülers gegenüber der Klassengemeinschaft 2. Grundbedürfnisse des Kindes, wie Angenommensein, Geborgenheit, Vertrauen, Versöhnung, Gemeinschaft, Liebe ua. 13. Werterziehung nach christlichen Grundsätzen 3. Leben mit christlichen Grundwerten 1.9. LEBEN IN GEMEINSCHAFT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Bedeutung und Aufgaben von Gemeinschaften: Familie, Schule, Kirche, Staat 11. Kirchliche Jugendgemeinschaften 12. Kirchliche Erneuerungsbewegungen 13. Die Gemeinschaft der Heiligen 2. Das Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft 14. Das „ausgeschlossene“ Kind 3. Die Gemeinschaft der Glaubenden – Kirche 4. Probleme, die in und durch die Gemeinschaft entstehen und deren Bewältigung 5. Die Bedeutung und die Möglichkeiten gemeinschaftlichen Lebens im Hort und Heim 1.10. GESTALT DES CHRISTLICHEN LEBENS KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Die eigene Glaubensgeschichte 11. Möglichkeiten religiöser Bildung 2. Ausdrucksformen und Grundzüge des katholischen Glaubenslebens 3. Leben mit der Kirche 4. Feste des katholischen Glaubens und das Kirchenjahr 5. Kirchliche Feste feiern im Hort und Heim 6. Möglichkeiten christlichen Lebens für das Kind 2. KLASSE: „FREIHEIT UND SINNVOLLE BINDUNG“ 2.1 FREIHEIT UND VERANTWORTUNG KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Freiheit als Wesensmerkmal des Menschen 11. Jesus Christus und seine Freiheit bewirkende Botschaft 2. Freiheit für und Freiheit von 3. Freiheit und Normen 12. Das Kind und dessen persönliche Freiheit 4. Freiheit und Gewissen 13. Freiheit durch Regeln geschützt 5. Menschliche Entscheidungsfreiheit 14. Fehlformen der Freiheit 6. Freiheit und Verantwortung 15. Freiheitsberaubung in unserer Zeit 2.2. JUGEND IM AUFBRUCH KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Jugendliche auf der Suche nach neuen Lebensformen 11. Jugend zwischen Aufbruch und Flucht: Alternativgruppen und Aussteiger 2. Jugendkultur als Protest gegen Erstarrung in der Gesellschaft 12. Das Engagement der Jugend für den Frieden 3. Aufbruch und Protest Jesu gegen verschiedene Strömungen und Verhaltensweisen seiner Zeit 4. Flucht in die Sucht: Drogen, Alkohol, Medikamente 5. Die „Eigenart“ des Kindes im religiösen Verhalten 2.3. SEKTEN UND RELIGIÖSE BEWEGUNGEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Sekten: Eine Herausforderung für die großen Kirchen 11. Der Unterschied zwischen kirchlichem und sektiererischem Umgang mit der Bibel 2. Sekten und neue religiöse Bewegungen (Jugendreligionen) 12. Die im Bundesland/Diözese tätigen Sekten und neuen religiösen Bewegungen 3. Umgang mit Vertretern der Sekten und Jungendreligionen 13. Sekten als kirchengeschichtliches Phänomen (Längsschnitt) 4. Gespräche mit betroffenen Eltern und Kindern, die mit diesen Gruppen in Berührung gekommen sind 2.4. AUFBRÜCHE IM GEIST GOTTES KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Berufungen, Charismen, Aufbrüche im Geiste Gottes 11. Jugend in der Erwachsenenkirche 12. Charismatische Bewegungen 2. Berufungen, Impulse, Aufbrüche in der Geschichte der Kirche: Heilige 13. Basisgemeinden in der Kirche 14. Gelebte Ökumene am Beispiel von Taize 3. Das Pfingstereignis als Aufbruchserfahrung 4. Umkehr und Reform als dauernder Auftrag der Kirche 5. Veränderungen im Glaubensverhalten des Erziehers durch das Kind 6. Neue Wege in der religiösen Erziehung im Kindesalter 2.5 VIELFALT DER BERUFUNGEN DURCH GOTT UND DIE ANTWORTEN DES MENSCHEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Gezielte Lebensgestaltung und Berufsvorbereitung als Auftrag und Aufgabe 12. Berufen zum Beruf eines Erziehers 2. Berufung zum Dienst im Licht der Bibel 13. Die Aufgabe der Frau in der Kirche 3. Das allgemeine Priestertum als Berufung zu verschiedenen Diensten in und an der Kirche, in und an der Welt 14. Berufungsgeschichten in der Bibel 4. Das Weihesakrament als Berufung zum Dienst 5. Leben nach evangelischen Raten 6. Laientheologen – Form des kirchlichen Dienstes 2.6. SINN UND BEDEUTUNG VON FREUNDSCHAFT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Freundschaft als Weg der Selbstfindung und Glückserfahrung 11. Beispiele für Freundschaft in der Bibel 12. Symbole für Freundschaft 2. Merkmale von Freundschaft: Treue, Wahrhaftigkeit, Achtung, Rücksichtnahme Verzicht, Hingabe 13. Freundschaft, Kameradschaft, Liebe 14. Wert der Beziehungen im Hort und Heim für die religiöse Entwicklung des Kindes 3. Gefährdung und Fehlformen der Freundschaft 4. Nahe und Distanz des Hort- und Heimerziehers zum Kind 2.7. FAMILIE UND GRUPPE ALS ORTE SOZIALEN LERNENS KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Die Familie – die erste soziale Erfahrung im menschlichen Leben 11. Gefährdung der Familie in der heutigen Zeit 12. Kommunikationsformen in Gruppe und Familie 2. Vermittlung von Werten durch die Familie 3. Familie und Gruppe als Orte der Identitätsfindung 13. Sicht und Ernstnahme familienbedingter Probleme im Leben eines Kindes (Hilfestellung aus christlichen Überlegungen) 4. Aufgabe des Jugendlichen in der Familie und Gruppe 5. Die Bedeutung des Kindes für die Familie 6. Unvollständige Familien 2.8. GEMEINSCHAFTSBILDUNG IN SCHULE UND KIRCHE KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Schülererfahrungen von Gemeinschaft in Schule und Kirche 11. Gemeinschaftsbildung in der Schule (Schülervertretung, Freundschaften, Interessensgruppen, Schulpartnerschaft) 2. Kirche als Gemeinschaft und Institution 3. Notwendigkeit personaler Beziehungen für den Aufbau kirchlicher Gemeinschaft 12. Außenseiter in der Schule 13. Formen der Gemeinschaftsbildung in der Kirche 4. Verkündigung, Liturgie und Diakonie als kirchengemeinschaftsstiftende Elemente 14. Außenseiter in der Kirche 5. Hort und Heimgruppe als Gemeinschaft 15. Das behinderte Kind in der kirchlichen Gemeinschaft 6. Erfahrungen von und mit Kirche in Hort und Heim 2.9. JESUS VON NAZARETH IN SEINER ZEIT UND UMWELT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Biblische und außerbiblische Zeugnisse 11. Unterschiedliche Vorstellungen von Jesus und Erwartungen an ihn (Geschichte und Gegenwart) 2. Jesus als historische Persönlichkeit 3. Leben und Land Jesu aus der Perspektive des Kindes 12. Verhältnis zwischen Judentum und Christentum 4. Gruppierungen und Parteien im Judentum zur Zeit Jesu und deren Messiaserwartungen 5. Die Religionskritik Jesu 6. Palästina zur Zeit Jesu 2.10. JESUS CHRISTUS – DER ERLÖSER KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Jesus Christus – Gottes Sohn 11. Christen in der Nachfolge Jesu 2. Menschen begegnen Jesus und finden in ihm Christus 12. Das Jesusbild in den Evangelien 13. Der Christusglaube in Geschichte und Gegenwart 3. Leben, Sterben und Auferstehung als Erlösungsgeschehen 14. Die Lebensereignisse Jesu im Kirchenjahr 4. Erlösungserfahrungen für das Kind 5. Maria, die Mutter Jesu 2.11. DIE BIBEL IM LEBEN EINES CHRISTEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Frohbotschaft und Zeugnis als Grundstruktur der Bibel 11. Die Bibel als Literatur 12. Wichtige bibelwissenschaftliche Informationen: Offenbarung, Kanon, Irrtumslosigkeit, Inspiration ... 2. Die Entstehung der biblischen Schriften 3. Die Schriften des AT und NT 4. Methodische Zugange zu biblischen Texten 13. Entfaltung der biblischen Wahrheit durch das Lehramt der Kirche 5. Die Bedeutung der Bibel im kirchlichen Leben und im Leben einzelner Menschen 14. Christen leben mit und nach der Schrift (Beispiele und Formen) 6. Biblische Inhalte für Kinder und Jugendliche 3. KLASSE: „DEN GLAUBEN LEBEN – HANDELN AUS DEM GLAUBEN“ 3.1. ZUM GLAUBEN KOMMEN – TAUFE KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Wege zum Glauben 11. Urvertrauen – Urangst 2. Die religiöse Entwicklung des Kindes 12. Das ungetaufte Kind in der Hort-/ Heimgruppe 3. Vermittlungsprozesse von Glauben an das Kind 13. Taufe und Ökumene 4. Die erste Glaubensentscheidung: Die Taufe 14. Das Patenamt 5. Jesus Christus: Grund des Glaubens 15. Die Kindertaufe 16. Markante Glaubensgestalten für das Kleinkind 3.2. GLAUBE ALS HALTUNG UND TAT – FIRMUNG KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Gelebter Glaube 11. Firmung und Pfarre 2. Die Glaubensfähigkeit des Kindes 12. Symbole aus der Firmliturgie 3. Firmung als bewußte Entscheidung für den Glauben 13. Einheit in Glaube, Hoffnung und Liebe 14. Die Beziehung des Erwachsenenglaubens zur kindlichen Glaubensfähigkeit 4. Leben mit dem Hl. Geist 5. Mit Kindern/Jugendlichen Pfingsten feiern 15. Bedeutung und Möglichkeiten der Firmvorbereitung 6. Zeichen religiöser Mündigkeit 7. Der Glaube und Krisen des Glaubens 3.3. SCHULUNG RELIGIÖSER GRUNDFÄHIGKEITEN (KRÄFTESCHULUNG) KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Die Bedeutung der vollen Wirklichkeitserfassung fur den Glauben 11. Kräfte (= Grundfähigkeiten), die für Glaubensverhalten von Bedeutung sind 2. Die Bedeutung des Handelns für den Glauben 3. Die Bedeutsamkeit religiöser Grundfähigkeiten (zB Ehrfurcht haben, Toleranz zeigen ...) für den Glauben. 4. Die „Kräfteschulung“ als Weg zur Glaubenserfahrung 5. Methoden der Kräfteschulung 3.4. SYMBOLERZIEHUNG KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Die Bedeutung der Symbole im kindlichen Leben 11. Vorsakramentale Erziehung 12. Die Symbole in den Sakramenten 2. Symbole im Leben des heutigen Menschen 13. Die Symbole in der katholischen Liturgie 3. Vorgang der Symbolentdeckung und -verarbeitung 4. Begriffserklärung und Differenzierung: Zeichen, Symbole, Verwendungsmerkmale usw. 3.5. JESUSVERKÜNDIGUNG FÜR DAS KIND KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Jesus 11. Gleichnisse (NT) und Wunderberichte für verschiedene Altersstufen aufbereiten 2. Kindgemäße Inhalte aus den Evangelien (Auswahl, Ausmaß und Kriterien) 12. Gleichnisse und Wunder für den Glauben des Christen 3. Möglichkeiten des persönlichen Umgangs mit der Bibel 13. Die Herausforderung von Kreuz und Auferstehung für den Glauben 4. Lernen am Verhalten Jesu 5. Christlicher Glaube – Begegnung mit Jesus 3.6. MENSCHENWÜRDE UND MENSCHENRECHTE KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Anthropologische Begründung: Rechte und Pflichten des Menschen 11. Verbriefte Menschenrechte 12. Abtreibung und Euthanasie 2. Das Recht des Menschen auf Leben 13. Das behinderte Leben 3. Die Rechte und die Würde des Kindes aus christlicher Perspektive 14. Gefährdungen des Kindes durch die Gesellschaft 4. Gefährdungen der Menschenwürde 15. Die Begegnung des Kindes mit dem behinderten Leben 5. Die christliche Begründung der Menschenrechte und die daraus resultierenden Verpflichtungen 6. Das christliche Menschenbild 3.7. DAS GEWISSEN UND DIE GEWISSENSBILDUNG DES KINDES KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Das Wesen und die Formen des Gewissens 11. Gewissen und Gesetz (= soziales Gewissen) 2. Inhalte der kindlichen Gewissensbildung 12. Gewissen und Verantwortung 3. Wege der Gewissensbildung beim Kind 13. Gewissenskonflikt 4. Gewissensfunktion und Gewissensentscheidung 14. Die Bedeutung des Vorbildes für das Kind 15. Moralisches Lernen (Piaget-Kohlberg) 16. Die Frage der Strafe 3.8. GOTT BEFREIT ZUR LIEBE – DEKALOG UND BERGPREDIGT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Menschliche Sehnsucht nach Befreiung und Liebe 11. Möglichkeiten befreiender Erlebnisse und Schritte in Hort und Heim 2. Das biblische Modell dieser Sehnsucht und deren Erfüllung 12. Bibelwissenschaftliche Ergebnisse zu den Dokumenten der Bergpredigt und des Dekalogs 3. Biblische Texte für das Kind, die befreiende Erlebnisse bewirken 13. Dekalog und Bergpredigt im Vergleich mit ähnlichen Texten aus anderen Religionen und Weltanschauungen 4. Gottes- und Nächstenliebe 5. Dekalog 6. Bergpredigt 7. Einübung des Kindes in christliche Gebote und Verhaltensweisen 3.9. SCHULD UND VERSÖHNUNG KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Menschliche Erfahrungen von Heil und Unheil 11. Die Lehre vom Teufel 12. Die Bedeutung des Ablasses 2. Heil- und Unheilserfahrungen in biblischen Texten, besonders in der Urgeschichte 13. Der strafende Gott in der Erziehung 14. Kollektivschuld 3. Texte der Urgeschichte für das Kleinkind 15. Formen der Bußerziehung 4. Formen der Schuldbewältigung 5. Bewältigung von Schuld aus dem Geist des Evangeliums (aus der Praxis Jesu und der Kirche) 6. Das Bußsakrament 7. Kindliche Bewältigung von „Schuld“ und Fähigkeit zur Umkehr 3.10. FESTE UND FEIERN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Die Fähigkeit zu feiern im Menschen und deren religiöse Dimension 11. Der religiöse Ursprung des Festes 12. Das Leben Jesu im Kirchenjahr 2. Anlässe und Bedingungen für das Feiern in der Hort-/Heimgruppe 13. Funktionen des Festes für den Glauben 3. Prinzipien der religiös orientierten Festgestaltung 4. Der kirchliche Festkalender – seine Berücksichtigung in Hort und Heim 5. Werden und Gestaltung eines Festes 6. Bedeutung von Brauchtum, Ritual und Form im Leben eines Menschen, besonders im Leben eines Kindes 3.11. EUCHARISTIE KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Wesen und Verständnis der Eucharistie 11. Die Hinführung des Kindes und Jugendlichen zum Gemeindegottesdienst 2. Aufbau und Gestaltung der Eucharistiefeier 3. Schwerpunkte der Erstkommunionvorbereitung 12. Vom Sabbat zum Sonntag 13. Die Liturgiereform des 2. Vatikanums 4. Kinderliturgie 14. Leben mit der Eucharistie 5. Gestaltung von Kindermessen 6. Der Sonntag 4. KLASSE: „DER EINZELNE UND DIE GESELLSCHAFT“ 4.1. PARTNERSCHAFT ALS CHRISTLICHES ANLIEGEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Charakteristika menschlicher Partnerschaft (Solidarität, Toleranz, Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung ...) 11. Gefährdungen der Partnerschaft 12. Ökumene als Partnerschaft 13. Verschiedengläubige Kinder in der Hort- und Heimgruppe 2. Theologische Begründung von Partnerschaft 3. Partnerschaft als christliches Anliegen in Hort und Heim 14. Die Bedeutung des Gesprächs für die Partnerschaft 4. Partnerschaft in der Kirche 5. Kind als „Partner“ in der kirchlichen Gemeinschaft 4.2. SINN DER GESCHLECHTLICHKEIT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Menschliche Geschlechtlichkeit aus christlicher Sicht 11. Aufklärungsliteratur für das Kind und deren Bewertung 2. Achtung und Mißachtung des Menschen in seiner geschlechtlichen Rolle 12. Mißbrauch menschlicher Sexualität 3. Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit 4. Das sechste Gebot 5. Christlich orientierte Geschlechtserziehung 4.3. EHE UND FAMILIE KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Wesen und Sinn der Ehe 11. Ehe und Familie im Wandel der Zeit 2. Sakrament der Ehe 12. Verantwortung für Geschiedene und Wiederverheiratete 3. Die Bedeutung der Familie für die Lebensgeschichte des Einzelnen 13. Die Verantwortung der Kirche für unvollständige Familien 4. Die Feier der katholischen Trauung 5. Voreheliche Beziehungen und nichteheliche Gemeinschaft aus der Sicht christlicher Verantwortung 14. Das Kind in schwierigen Familienverhältnissen 6. Die Wechselwirkung zwischen Hort- und Heimerziehung und Familie 4.4. ELTERN ALS KATECHETEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Verantwortete Elternschaft 11. Das Kind und der elterliche Alleinerzieher 2. Familie = Form der kirchlichen Gemeinschaft 12. Forderung der katechetischen Rolle der Eltern durch kirchliche Maßnahmen 3. Die religiöse Entwicklung des jungen Menschen 13. Literatur zur religiösen Erziehung 4. Die Bedeutung des elterlichen Vorbildes und der elterlichen Glaubensgeschichte für das Leben des Kindes 5. Wesen der religiösen Erziehung in der Familie 6. Elternarbeit in Zusammenhang mit religiöser Erziehung 4.5. BERUF – ARBEIT – FREIZEIT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Situation und Probleme der heutigen Berufswelt 11. Freizeit als freie Zeit für andere 12. Erholung des ganzen Menschen: Anliegen und Möglichkeiten 2. Arbeit und Beruf im Lichte der katholischen Soziallehre 13. Schöpfungsauftrag und Arbeit 3. Berufsethos des Berufserziehers 14. Kirchliche Berufe und Arbeitsbereiche 4. Wert der Freizeit und ihre Gestaltung 15. Berufliche Fortbildung 5. Bewältigung der Situation der Arbeitslosigkeit 4.6. DIE RELIGIÖSE ERZIEHUNG IM PFLICHTSCHULALTER KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Die religiöse Entwicklung speziell im Pflichtschulalter 11. Zusammenarbeit Hort, Heim und Schule 12. Lehrplan und Arbeitshilfen im Religionsunterricht 2. Die Sozialisationsformen im Pflichtschulalter 3. Der katholische Religionsunterricht in der Pflichtschule Pflichtschulbereich 13. Angebote kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit im Pflichtschulalter 4. Formen kirchlicher Jugendarbeit 4.7. SOZIALE GERECHTIGKEIT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Armut und Reichtum als Herausforderung zur sozialen Gerechtigkeit 11. Auswirkungen sozialer Gegebenheiten im Hort und Heim 2. Entwicklung und Grundlage katholischer Soziallehre 12. Sozialbewegungen und -einrichtungen in der Kirche 3. Sinn und Inhalt der sozialen Gerechtigkeit 13. Soziale Gerechtigkeit und 3. Welt 4. Inhalt und Anliegen des 7. Gebotes 14. Auseinandersetzung mit den Sozialismen dieser Zeit 5. Einüben sozialen Verhaltens in Hort und Heim 15. Caritas als Lebenshaltung 4.8. FRIEDE – GRUNDLAGE MENSCHLICHER GEMEINSCHAFT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Der Wille zum Frieden als persönliche Grundhaltung 11. Persönlichkeiten – für den Frieden engagiert 12. Aktuelle Themen, wie: Gerechter Krieg, Landesverteidigung, Atomwaffe 2. Das Wesen der christlichen Friedensbotschaft 3. Christliche Konfliktlösungsvorschläge 13. Christliche Dokumente zum Thema 4. Friedenserziehung mit dem Kind (Streitlösung, Versöhnung, Abbau von Aggressionen) 4.9. IDEOLOGIEN UND WELTANSCHAUUNGEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Begriffe: Weltanschauung – Weltbild-Ideologie 11. Glaube und Wissenschaften (in Beispielen, Unterschiede, Konflikte) 2. Weltanschauliche Strömungen der Gegenwart und deren Beziehung zum Christentum 12. Verschiedene Erziehungsansätze und deren Beziehung zu Religion (zB Montessoripädagogik, emanzipatorische Pädagogik) 3. Das christliche Weltbild 4. Aufbau eines christlichen Weltbildes im Kind und Jugendlichen 13. Der durch Weltanschauungen herausgeforderte Glaube 4.10. KIRCHE – GEMEINSCHAFT DER GETAUFTEN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Erfahrungen mit kirchlicher Gemeinschaft 11. Reich-Gottes-Gleichnisse 2. Kirche als gesellschaftliche Institution 12. Eine Kirche – viele Kirchen 3. Biblische und lehramtliche Aussagen 13. Das Kirchenbild im Wandel der Geschichte 4. Kindliches Erleben von Kirche 14. Kind und Pfarrgemeinde 5. Heimerziehung als Anliegen der Kirche 15. Erleben der Kirche im Gottesdienst 5. KLASSE: „LEBEN IN CHRISTLICHER VERANTWORTUNG“ 5.1. RELIGIÖSE ERZIEHUNG – INHALTE UND WEGE KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Verständnis und Ziele der religiösen Erziehung 11. Das Glaubenszeugnis des Erziehers 12. Religiöse Weiterbildung 2. Wesentliche Inhalte religiöser Erziehung 13. Religiöse Sozialisation 3. Kennzeichen kindlicher Religiösität 4. Entfaltung des Religiösen in verschiedenen Altersstufen 5. Vermittlungshilfen für die religiöse Erziehung 6. Verantwortliche für die religiöse Erziehung 5.2. GEBETSERZIEHUNG KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Gebet als wesentlicher Ausdruck des Glaubens 11. Meditation 2. Begründung für die Gebetserziehung 12. Mit Kindern meditieren 3. Möglichkeiten der Gebetserziehung in Verschiedenen Altersstufen (Formen, Gebetshaltung, Sprache, Gebetszeiten usw.) 13. Das biblische Gebet 4. Gebet und Gottesbeziehung 14. Die christliche Gebetstradition 5. Gebetspraxis des Jugendlichen und des Erwachsenen (Situation, Probleme, Möglichkeiten und Beispiele) 5.3. KIND UND BIBEL KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Zugänge zur Bibel 11. Auslegungshilfen für biblische Texte (Lexika, Kommentare, Methoden) 2. Die Bibel in der außerschulischen und in der religiösen Erziehung 12. Bibelausgaben für Kinder und Jugendliche (Auswahlkriterien, Beispiele) 3. Das biblische Gottesbild 4. Methoden der Bibelarbeit, Erzählen, Elementarisieren, Spiel ...) 13. Elternbildung zum Thema (Bibel in der Familie) 5. Biblische Texte in Feiern 6. Gottesverkündigung durch biblische Texte und Inhalte 5.4. CREDO – BEZEUGUNG DES GLAUBENS KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Grundstrukturen und -aussagen des katholischen Credo 11. Credoformen des jungen Menschen in der heutigen Zeit (Beispiele und Einübung) 2. Die Bedeutung des Glaubenszeugnisses für das eigene Leben und das der Umwelt 12. Ursprung und Entwicklung christlicher Konfessionen – im Überblick 3. Persönlicher und kirchlicher Glaube 13. Der Glaube an den Schöpfergott 4. Das Glaubensbekenntnis der großen christlichen Kirchen 14. Die Ökumene 15. Die Verschiedengläubigkeit der Kinder/ Jugend im Hort und Heim als erzieherische Aufgabe 5. Möglichkeiten eines kindgemäßen Glaubensbekenntnisses 5.5. SAKRAMENTE – BEZEUGUNG DES GLAUBENS IM FEIERN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Sakramente als kirchlicher Lebensvollzug 11. Heilige Zeichen und Riten in anderen Religionen 2. Der heilsanzeigende und -schaffende Charakter der Sakramente 12. Sakramentalien 3. Die Symbolfähigkeit des Kindes 13. Feier des christlichen Brauchtums 4. Das Feiern von Festen 5. Sakramentale Erziehung 6. Inkarnatorische Grundstruktur des Heils: Christus-Kirche-Sakramente 5.6. DIAKONIE – BEZEUGUNG DES GLAUBENS IN DER TAT KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Menschsein in Mitmenschlichkeit 11. Diakonie als individuelle und gemeindliche Verwirklichung von Glaube, Hoffnung und Liebe 2. Christsein in brüderlich-schwesterlicher Liebe: Diakonie 3. Die Bedeutung des in Taten gelebten Glaubens für die Berufstätigkeit des Erziehers 12. Die österreichische Caritas 13. Beispiele für Diakonie in der kirchlichen Geschichte 4. Die Bezeugungsfähigkeit des Kindes im Handeln 5. Formen und Beispiele christlicher Diakonie in und mit der Hort- und Heimgruppe 6. Leben nach christlichen Normen 5.7. LEBEN AUF DIE ZUKUNFT HIN KERNSTOFF: ERWEITERUNGSSTOFF: 1. Leben aus dem Glauben 11. Ethische Verantwortung gegenüber Zukunftsproblemen der Menschheit zB 3. Welt, Gentechnologie, Technisierung ... 2. Die Lehre von der Zukunft (Eschatologie) 3. Die Verantwortung im Beruf 4. Die politische Verantwortung des Christen 12. Die Verantwortung für das Kind 5. Ehe und Familie 13. Persönliches Engagement in der Kirche 14. Das Problem der Arbeitslosigkeit VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN), DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE PÄDAGOGIK (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie) Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Heranwachsenden relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind. Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Erziehern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen verschiedenster Altersstufen und Zielsetzungen sowie die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von anthropogenen Grundlagen, kommunikativen Regulationen sowie soziokulturellen Strukturen verstehen. Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungs- und Denkebenen erwerben: – Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; – Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmittel sowie über den Aufbau pädagogischer Planungen; – Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im Bereich der Hort- und Heimerziehung mit besonderer Akzentuierung der Führung Jugendlicher. Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können. Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zur Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen. Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungswerb befähigen. Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenszform (Anm.: richtig: Existenzform) führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen, ihren Eltern und Erziehern und im steten Bemühen und die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann. Lehrstoff: 2. Klasse: Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik insbesondere Einsichten über den Erzieherberuf und das sozialpädagogische Handlungsfeld. Überblick über die Institutionen der Erziehung und Bildung (Familie, Schule, Hort, Heim ua.) unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wichtigkeit für das Leben der Schüler sowie ihrer sozialpädagogischen Bedeutung. Vertrautwerden mit grundlegenden Begriffen pädagogischen Handelns auf verschiedenen Altersstufen sowie den Gesetzen der Kommunikation und der Gruppenbildung. Erste Einsichten in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte) durch Analyse konkreter Erziehungssituationen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler, fallweise auch von Erziehungspraktiken und Erziehungsweisheiten anderer Völker und Epochen; interkulturelle Erziehung. Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens auf verschiedenen Altersstufen; Fremd- und Selbstbeobachtung. Anbahnen des Verstehens von Verhaltensauffälligkeiten. Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Spielpädagogik; Medien des Spielens). Überlegungen zum Lernbegriff; grundlegende Lernformen auf verschiedenen Altersstufen; Spiel und Lernen, Lernen in Gruppen. Schülerzentrierte Analyse von Lernproblemen. Gewinnen eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schüler. Vertraut werden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen. Schriftliche Arbeiten: Eine einstündige Schularbeit je Semester. 3. Klasse: Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Ende des Grundschulalters; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen; die Dimensionen der Entwicklung; prä-, peri- und postnatale Fakten, die Bedeutung des Säuglingsalters und der frühestens Kindheit; Auswirkungen frühkindlicher Deprivation. Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Entwicklung; grundlegende Begriffe der Ethologie. Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit: – Beziehung, Prozesse und Probleme in der Familie und in den Institutionen der Fremdversorgung; – die wichtigsten Fragenkreise der Kleinkindpädagogik; – Verhaltensauffälligkeiten im Kleinkindalter. Erziehung und Bildung des Grundschulkindes: Schulfähigkeit, Hort- und Heimfähigkeit; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Einblick in die Lehrpläne und die Methoden der Grundschule. Die Situation des Grundschulkindes in Hort und Heim: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und schulisches Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Verhaltensauffälligkeiten im Grundschulalter. Intentionen und Möglichkeiten der Elternarbeit. Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem familiären Erfahrungsbereich der Schüler; erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen pädagogischen Handelns. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung durch den Gruppenleiter. Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis. Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich. Schriftliche Arbeiten: Zwei einstündige Schularbeiten je Semester. 4. Klasse: Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochalbedingtes Geschehen; Überblick über die Kulturanthropologie. Motive und Ziele des Erziehungsvorganges; Erziehungsbedürftigkeit, Recht auf Erziehung; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltungen und Einstellungen; Erziehungsstile. Aufbau des Bildungswesens in Österreich. Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen, Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie (Führung, Förderung, Modifikation) unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der allgemeinen Psychologie (Gegenstand, Methoden, Aufgaben und Richtungen), der Sozialpsychologie (insbesondere der Milieupsychologie), der Motivationspsychologie, der Tiefenpsychologie. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie: soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe (Gruppenformen, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen), Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); Soziale Gebilde (Soziometrie), soziale Kategorien, soziale Institutionen; Soziologie der Familie (Struktur- und Rollenwandel). Soziale Dimensionen der Erziehung; Sozialisationsdefizite und ihre pädagogischen Konsequenzen; Erziehung und Gesellschaft; Formen sozialer Differenzierung, Kriterien sozialer Schichtungen; Formen der sozialen Kontrolle. Soziologie der Freizeit. Analyse und Interpretation pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe). Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis; Funktion des Sprachzeichens. Objekt und Metasprache. Grundzüge der Logik: Begriffsfindung; Wahrheitsfunktion; deduktive und induktive Denkweisen; das Definitionsproblem. Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften. Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von berufsrelevanten Medien. Schriftliche Arbeiten: Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester. 5. Klasse: Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Erziehers in der Gegenwart; Fragen der pädagogischen Verantwortung; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; die Bezugssysteme innerhalb pädagogischer Institutionen; Fragen der Psychologie der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit. Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Individuation); individuelle, kollektive und epochale Aduldationskriterien, Jugendsoziologie; Jugend und Gesellschaft (Gruppen und Ichidentität); Jugend in der Heimerziehung; Institut der Jugendarbeit. Merkmale der Gegenwartsgesellschaft (Strukturproblem, Rollenwandel, Rollenkonflikte ua.). Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation. Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitsfaktoren, Persönlichkeitstheorien; kreative und kollektive Lebensgestaltung in unserer Epoche. Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagensysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung; Idealvorstellungen über Ziel und Wege pädagogischen Tuns; reale pädagogische Konzepte und Methoden; Überblick über die erzieherischen Strukturen von Lebensvorgängen und epochalen Gegebenheiten; pädagogisch relevante Weltanschauungen und politische Gruppierungen unserer Epoche. Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem; die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Kultur; Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen. Die Verantwortbarkeit menschlichen Handelns; das Willensproblem; die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten. Schriftliche Arbeiten: Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig. Im 2. Semester nur eine Schularbeit. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht in Pädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Einsichten und das erworbene Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Daher muß der Unterricht stets sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen berücksichtigen. Diese erfahrungsorientierten Grundlagen sollen die Schüler auch dazu führen, pädagogisches Geschehen im Hinblick auf seine Struktur und seine Gesetzmäßigkeiten durchschauen zu können. Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes, vor allem in den unteren Klassen, keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben. Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik – allenfalls Heil- und Sonderpädagogik – sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Gegebenenfalls ist auch mit den Lehren anderer Unterrichtsgegenstände sowie mit den Praxisstätten Kontakt aufzunehmen. Wiederholungen von Stoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern. Dabei ist repräsentative Fachliteratur heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie ist Bedacht zu nehmen. Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern. Die Unterrichtseinheiten, die der Philosophie gewidmet sind, haben die Aufgaben, Anregungen aus dem Erfahrungskreis der Schüler aufzunehmen und darauf aufbauend, soweit als möglich an das Philosophieren heranzuführen. Wichtig ist nicht sosehr die Anhäufung von Kenntnissen, sondern die Weckung und das Wachhalten des Interesses an der Philosophie. Durch das philosophische Fragen soll die Fähigkeit zur Reflexion entwickelt und die Fähigkeit zur Zusammenschau gefördert werden. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert und altersadäquat zu gestalten. Dabei ist zu Klarheit und Sachlichkeit auch in Diskussion und Teamarbeit zu erziehen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen. Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlicher Stellungnahme des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen. Dem schülerzentriertern (Anm.: richtig: schülerzentrierten) bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allen in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen. Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine aufbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen sozialer Abläufe zur Aufgabe hat. In der 3. Klasse sollen die Schüler zum systematischen Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit in Horten und Heimen zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen der Situation Heranwachsender und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Verhaltens anzuleiten. Bezüglich der biologischen Grundlagen des Verhaltens ist auf den Kenntnissen der Biologie und Umweltkunde aufzubauen, bezüglich einer eingehenderen Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen. Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen und zu richtiger Verwendung von Fachausdrücken auch in Gruppenarbeit und Diskussion anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen. Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt. In der 4. Klasse ist besonderer Wert auf das integrative Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu legen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen. Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für selbständiges Arbeiten und kritisches Auseinandersetzen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur zu forcieren. Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zusammenzufassen. Dies geschieht – durch seminaristische Arbeiten (Partner- und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Schüler) und in individuellen Arbeiten; – durch aktuelle Problemstellungen; in differenzierter Auseinandersetzung sollten originäre Problemlösungen entwickelt werden können (dabei ist den Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Vorgängen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten bewußt zu machen); – durch Zusammenschau der gesamten Wirklichkeit der Hort- und Heimerziehung; – durch Projektaufgaben unter Ausnützung der Konzentration des Unterrichtes mehrerer Unterrichtsgegenstände (dabei ist auf die Motivierung der Schüler zu späterer selbstverantwortlicher Weiterbildung hinzuarbeiten). HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken. Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen. Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten. Lehrstoffe: 4. Klasse: Allgemeiner Teil: Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung. Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit). 5. Klasse: Spezieller Teil: Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose. Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen, Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen. Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände). Einzelprobleme: Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern; Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten; Suchtgiftproblematik; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher. Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich. Didaktische Grundsätze: Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft. Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden. Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher. DIDAKTIK (insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll die künftigen Erzieher dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem: – Überblick über das gesamte sozialpädagogische Berufsfeld unter besonderer Berücksichtigung der institutionellen Pädagogik; – Wissen um die Möglichkeiten bzw. Grenzen und aktuellen Probleme institutioneller Pädagogik; – Einsicht in die Komplexität des Lebensraumes „Heim“ als einem vernetzten System; – Befähigung zur Umsetzung humanwissenschaftlicher Erkenntnisse in berufspraktisches Handeln; Verringerung des Theorie-Praxis-Gefälles; – Befähigung zur Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit, zur Motivation von Kindern und Jugendlichen zur Auslösung und Begleitung von Lernprozessen, zur Persönlichkeitsbildung in allen ihren Teilbereichen, zur Entwicklung spezieller Stütz- und Fördermaßnahmen ua.; – Befähigung zur Arbeit in einem Team, zur Steuerung von Gruppenprozessen, zur Gesprächsführung und Kontaktlösung; – Kenntnis berufsbezogener Fachliteratur sowie geeigneter Bildungsmittel und Materialien für die praktische Arbeit; – Reflexion, Analyse und Aufarbeitung der in der Hort- und Heimpraxis gewonnenen Erfahrungen. Lehrstoff: 1. Klasse (in Verbindung mit Hort- und Heimpraxis): Überblick über die Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche mit ausgewählten praktischen Übungen. Exemplarische Einführung in Methoden zur Motivation Heranwachsender und zur Auslösung einfacher Lern- und Bildungsprozesse im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich. Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien und Bildungsmittel für die Erziehungspraxis. Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei. Aufzeigen von rationellen und systematischen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens) und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens. Einführung in die berufsspezifische Fachsprache. 2. Klasse: Erster Überblick über sozialpädagogische Einrichtungen. Einflußfaktoren und Bedingungsfelder erfolgreicher institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur; Arbeitsmethoden. Allgemeine Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Erziehers; spezielle Sicherheitsvorkehrungen. Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung und Lernbetreuung: Ziele, Förderung der Lernmotivation, rationelle Lernmethoden, methodische Prinzipien erfolgreicher Lernhilfe in der Hort- und Heimerziehung. Methodisch-didaktische Voraussetzungen und Grundsätze einzelner Erlebnisbereiche: zB Spielerziehung, Leseerziehung, Bewegungserziehung, Medienerziehung, musisch-kreative Erziehung. Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Anboten aus der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen. Einblick in Kriterien einer prozeßorientierten Planung. Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache unter Einbeziehung einfacher berufsrelevanter Fachliteratur. Schriftliche Arbeiten: Eine einstündige Schularbeit pro Semester. 3. Klasse: Auseinandersetzung mit Grundkenntnisse der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene besser erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können: Gruppe als sozialer Lebens- und Lernraum – Eingliederung. Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses. Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns. Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzungen mit den Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, deren Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen. Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und der Jugendlichen, insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, für religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung. Einführung in die Animative Didaktik, Freizeitpädagogik; soziokulturelle Animation und Freizeitmanagement. Überblick über freizeitpädagogisch relevante Institutionen und Organisationen. Grundkenntnisse der Methodik kommunikativen und freizeitpädagogischen Handelns. Einführung in die speziellen Aufgaben, Arbeitsmethoden, Möglichkeiten und Grenzen der Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik, einschließlich der pflegerischen Aufgaben. Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich. Schriftliche Arbeiten: Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester. Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester. 4. Klasse: Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden. Führung von alternativen Formen wie Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften; wirtschaftliche, organisatorische sowie Planungsfragen insbesondere Budgetplanung, Wohnungsunterlagen ua. Entwicklung spezieller Lernprogramme bei Auftreten besonderer Lernschwierigkeiten; kompensatorische Lernförderung. Förderung von Spezialbegabungen. Einführung in methodische Handlungsansätze der Museumspädagogik. Umgang mit verhaltensauffälligen bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen. Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens. Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; Hinweis auf verhaltens-therapeutische Grundsätze. Interkulturelles Lernen und Integration. Einführung in die Methoden und grundlegenden Techniken der Gesprächsführung. Kennenlernen verschiedener Strategien zur Konfliktlösung. Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung; Umgang mit persönlichen Daten; Führung schriftlicher Aufzeichnungen; Führungsbericht. Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen Medien. Schriftliche Arbeiten Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester. Eine zweistündige Schularbeiten im 2. Semester. 5. Klasse: Positive Möglichkeiten und Grenzen der Hort- und Heimerziehung; Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung systemimmanenter Gefahren. Grundlagen demokratischer Prinzipien und deren Umsetzungsmöglichkeiten bei Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen bzw. im Berufsfeld. Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua). Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder. Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in sozialpädagogischen Einrichtungen: Möglichkeiten der Vorbereitung der jungen Menschen auf die spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung. Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Erziehers in der Jugendwohlfahrt. Schriftliche Arbeiten: Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig. Im zweiten Semester nur eine Schularbeit. Didaktische Grundsätze: Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden. Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen. Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden. Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur in allen Klassen notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden. Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern. Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten. HORT- UND HEIMPRAXIS Bildungs- und Lehraufgabe: Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind. Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit Erziehertätigkeit sensibilisieren. Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden. Lehrstoff: 1. Klasse (in Verbindung mit Didaktik): Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Erzieher sowie behutsames Mitwirken an Gruppen- und Freizeitprojekten mit Grundschulkindern insbesondere in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekanntgemacht werden. Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden. An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können. Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen. In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei. 2. Klasse: Fortsetzen des Hospitierens in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen. Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Berufsfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen. An Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können. Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen. Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages. Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder. Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte. 3. Klasse: Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit. Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis. Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis. Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente. Pflege erzieherisch wertvoller Bräuche und Traditionen. Fallweises Hospitieren mit spzieller (Anm.: richtig: spezieller) Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis. Zwei Praxiswochen im Heim. Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen. 4. Klasse: Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe. Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien. Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen. Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis. Drei Praxiswochen im Heim. Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, – heimen oder ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen. 5. Klasse: Kennenlernen ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits. Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen insbesondere Horten und Heimen, praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten. Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe. Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams“; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule. Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung. Didaktische Grundsätze: Der Unterr