Lehrpläne der Mittelschulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne der Mittelschulen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 185/2012 zuletzt
dazu Z 2 des dritten Teiles). In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die „Bildungs- und Lehraufgabe“ festgelegt, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte für den Kernbereich festgelegt.
- Gesetzlicher Auftrag Die Neue Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen zu befähigen und auf das Berufsleben vorzubereiten (§ 21a des Schulorganisationsgesetzes). Die Neue Mittelschule hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
- Leitvorstellungen Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der partizipative Prozess in einem gemeinsamen Europa, in einer global vernetzten Gesellschaft mit internationalen Märkten führt zu Fragen der interkulturellen Begegnung und Herausforderungen im Bereich Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Gegenseitige Achtung, Respekt und Anerkennung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Kontext des gesellschaftlichen Umgangs mit Vielfalt, Differenz und Identität. In Klassengemeinschaften von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Erstsprachen und unterschiedlichen kulturellen Hintergründen ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache dem respektvollen Umgang mit Sprachenvielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Schulen sind im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten sind in hohem Maße Selbstwirksamkeit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und eigenständiges Handeln zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben. Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit und Einzigartigkeit aller Menschen sowie die Solidarität insbesondere mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule. Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Zur Förderung der „digitalen Kompetenz“ ist im Rahmen des Unterrichts diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen. Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen. Der Unterricht hat sich entsprechend § 17 des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren. Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.
- Aufgabenbereiche der Schule Wissensaneignung, Kompetenzerwerb Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört die Aneignung fundierten Wissens, eine zentrale Aufgabe der Schule. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in altersadäquater Form mit Problemstellungen auseinander setzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten. Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“). Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen. Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln, wobei zu beachten ist, dass für den Erwerb von Sachkompetenz Selbst- und Sozialkompetenz eine notwendige Voraussetzung darstellen. Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.
- Bildungsbereiche Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben. In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, (digitale) Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschafts- und Konsumentenerziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt. Bildungsbereich Sprache und Kommunikation Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind. Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt. Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von (digitalen) Medien sind zu fördern. Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern. Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen. Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte. Die Vorbereitung auf das private und die Teilhabe am öffentlichen Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen. Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule. Bildungsbereich Natur und Technik Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen. Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich daher im Rahmen des Unterrichts grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz aneignen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln. Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung Neues zu schöpfen sowie Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen sind wesentliche Teile des menschlichen Lebens. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden. Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung Körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden ist zu fördern, wobei Körperbewusstsein und Gesundheit unter Berücksichtigung der individuellen Disposition zu thematisieren sind. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten. Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei sich die Schülerinnen und Schüler Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung aneignen sollen. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen. ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan gibt Ziele vor. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, durch geeignete Gestaltung des Unterrichts den einzelnen Schülerinnen und Schülern die Erreichung dieser Ziele zu ermöglichen. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer – die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen, – im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen, – eine ansprechende und anregende Lernumgebung aufzubereiten, – vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten, – Gelegenheiten zu schaffen, fachbezogene sowie fächerüberreifende Kompetenzen zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen. Eine zentrale Voraussetzung für Lernen ist das persönliche Interesse, die Betroffenheit, die Begeisterung für ein Thema. Für die Nachhaltigkeit von Lernergebnissen ist es demnach von grundlegender Bedeutung, den einzelnen Schülerinnen und Schülern den Zugang zum Lerninhalt zu eröffnen und Lernprozesse entsprechend ihrer Vorerfahrung, Interessen und Lernpräferenzen zu gestalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu aufgefordert werden, ihre Interessen, Neigungen, Fähigkeiten und Stärken in die Gestaltung von Unterricht einzubringen. Die Gestaltung der Lernkultur soll sie zum selbsttätigen Handeln – allein und mit anderen – anregen, durch eine Vielfalt an Lernmaterialien, Sozialformen, Aufgaben und Lernarrangements. Dazu gehören auch transparente Lernziele und Kriterien für die Selbst- und Fremdbeurteilung, damit sie ihr eigenes Handeln zielgerecht und dem Anspruch entsprechend ausrichten können. Gelingende Lernprozesse gründen auf einer wertschätzenden, unterstützenden Beziehung – das gilt insbesondere für schulische Lernprozesse. Die Lehrerinnen und Lehrer haben – als Erwachsene – die Verantwortung für die Qualität der Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen. Die wesentlichen Merkmale dieser Beziehung sind Gleichwürdigkeit, Authentizität, Verantwortung, Gemeinschaft (Subjekt-Subjekt-Beziehung statt Subjekt-Objekt-Beziehung). Gedanken, Reaktionen, Gefühle, Selbstbild, Träume, innere Realität der Kinder und Jugendlichen sind genauso ernst zu nehmen, wie die von Erwachsenen, und müssen in der Beziehung berücksichtigt werden. Der Einsatz digitaler Technologien ist eine unabdingbare Voraussetzung für zeitgemäßes Lernen. In allen Gegenständen sind daher altersadäquate Grundzüge von Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren. Dabei sind in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren und zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren. Die Ergebnisse und deren Interpretation sind stets kritisch zu hinterfragen und Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft zu reflektieren. Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist in altersgemäßem Ausmaß anzuregen. Dazu zählen: Recherche und Verarbeitung von Informationen mit einer Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
- Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen, damit die Lerninhalte und Lernprozesse anschlussfähig sind und der Zugang dazu gesichert wird. Vorwissen soll bereits im Vorfeld der fachdidaktischen Planung mittels Vorerhebungen möglichst fach- und lernzielgerecht festgestellt werden. Dabei können auch bestehende Falschannahmen erkannt und ihre Auswirkungen vermieden werden. Kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst friktionsfreie Übergänge an den Nahtstellen. An die Anforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Grundschule ist anzuschließen.
- Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre, individuell herausfordernder Aufgaben, einer förderlichen Lerngemeinschaft und einer anregenden Lernumgebung eigenverantwortliches und selbsttätiges Lernen besonders zu fördern. Das Ziel der unterrichtlichen Bemühungen muss sein, die Schülerinnen und Schüler als Subjekte ihres eigenen Lernens zu erkennen und zu stärken. Dafür bieten sich alle Unterrichtsaktivitäten an, die Auseinandersetzung, Entdeckung, Erkenntnisgewinnung, Problemlösung, Anwendung und Reflexion fördern und fordern. Eine Öffnung des Unterrichts trägt zur Stärkung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung bei. Offenheit des Unterrichts zeigt sich am Grad der Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler in folgenden Dimensionen: Organisation (Zeiteinteilung, Orts- und Partnerwahl), Methode (Gestaltung individueller Lernwege), Inhalt (Auswahl der Themen und Fragestellungen), soziales Leben in der Klasse (Regeln und Ablauf des Klassenlebens, Umgang mit Konflikten, Entscheidung über gemeinsame Vorhaben), Werte (Beziehung zwischen Lehrperson und Schülerinnen bzw. Schülern sowie zwischen letzteren untereinander, Grundsatz der Gleichwürdigkeit). Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern. Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden Zugänge und Methoden zum Erwerb der geforderten Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz wählen können und solcherart auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Lehrerinnen und Lehrer sind dabei Vermittler und Vorbilder, indem sie ihr eigenes Lernen vorleben, demonstrativ reflektieren und erläutern. Bei der Gestaltung des Unterrichts soll auch Möglichkeit geboten werden, außerschulisch erworbenes Wissen in die Klassengemeinschaft einzubringen.
- Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt Im Sinne des exemplarischen Lernens und der Kompetenzorientierung sind zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Schule öffnet sich nach außen und setzt dabei verstärkt auf partnerschaftliche Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Institutionen, Betrieben u.ä. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu. In Hinblick auf die Entscheidung bezüglich des weiteren Aus-/Bildungsweges kommt den Bezügen zur Lebenswelt besondere Bedeutung zu. Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblick in Tätigkeitsfelder, die für ihren zukünftigen Bildungsweg sowie ihr zukünftiges Berufsleben relevant sein können gewinnen. Sie sollen befähigt werden, ihre Fähigkeiten und Potenziale einzuschätzen, sich ihren Interessen entsprechende Ziele zu setzen und ihren weiteren Aus-/Bildungsweg entsprechend zu planen. Dafür ist eine gut ausgeprägte Orientierungskompetenz notwendig.
- Diversität und Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit Die Schulen stehen heute vor der Herausforderung, mit der wachsenden Vielfalt bzw. Heterogenität der Schülerinnen und Schülern konstruktiv umzugehen, sodass die individuellen Begabungen und Potenziale – unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen – bestmöglich gefördert und aktiviert werden. Es geht um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Mädchen und Buben unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Eine zentrale Rolle dabei spielt neben einem individualisierten Unterricht und der Orientierung an der Erreichung bestimmter Leistungen bzw. Kompetenzen v.a. auch das soziale Lernen im Raum Schule und der Umgang mit Differenzen und Konflikten. Inklusion in der Schule bedeutet – gleiche Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler, – wahrnehmen der Individuen, vermeiden von Etikettierungen und Fremdzuschreibungen, – erkennen, dass Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht Probleme, die es zu überwinden gilt, – Steigerung der Teilhabe aller Schülerinnen und Schülern an Arbeit, Kultur und Gemeinschaft der Schule, – Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in der Schule, so dass sie besser auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schülern des jeweiligen Umfeldes eingehen, – Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe aller Schülerinnen und Schülern, nicht nur solcher mit Beeinträchtigungen oder solcher, denen besonderer Förderbedarf zugesprochen wird, – Anregung durch Projekte, die Barrieren für Zugang und Teilhabe bestimmter Schülerinnen und Schülern überwinden und mit denen Veränderungen zum Wohl vieler Schülerinnen und Schülern bewirkt werden können, – den Auf- und Ausbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden. Interkulturelles Lernen Aufgabe des interkulturellen Lernens ist das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte beim gemeinsamen Lernen und nicht nur die Vermittlung von Kenntnissen über andere Kulturen. Sensibilität für die psychische und soziale Situation von Kindern mit Migrationshintergrund ist besonders wichtig. Der Zusammenhalt in der Klasse wird dadurch gefördert, dass alle Schülerinnen und Schüler als gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Diskursgemeinschaft der Klasse ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken, zum Beispiel ihre Mehrsprachigkeit, einbringen und dafür Anerkennung erfahren. Interkulturelle Bildung behandelt nicht nur Fragen der Kommunikation über sprachliche Unterschiede hinweg, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Sprachen und ihren kulturellen Hintergründen, Fragen des Austauschs und des Verstehens zwischen Gruppen verschiedener sprachlicher, sozialer, geographischer bzw. sonstiger Herkunft und damit Fragen der individuellen und sozialen Identität sowie der Zugehörigkeit und der Strategien zum Umgang mit kulturellen Praktiken. Gleichwertigkeit und gleiche Gültigkeit sind Leitbegriffe, an denen sich die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung und Wertschätzung orientieren soll. Die Normalität des Anderen soll zunehmend zur Selbstverständlichkeit werden. Interkulturelles Lernen leistet seinen Beitrag dazu, indem es eine sprachliche und kulturelle Vielfalt in einer inklusiven Lernkultur fördert und pflegt. Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden. Mehrsprachigkeit Sprache hat in einer von Globalisierung und sprachlich-kultureller Vielfalt geprägten Welt große Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Wahrnehmung von Bildungs- und Lebenschancen. Im Mittelpunkt sollen die Wertschätzung aller Sprachen und die Entwicklung der Fähigkeit aller Schülerinnen und Schüler stehen, mehrere Sprachen zu lernen und zu verwenden. Diese Kompetenzen sollen durch angemessenen Unterricht und durch eine plurilinguale Bildung verbreitert und vertieft werden, mit dem Ziel, sprachliche Sensibilität und interkulturelles Verständnis als Basis für eine demokratische Gesellschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Eine allfällige Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schüler wird als wertvolle Ressource gesehen und nicht nur in jenen Unterrichtsgegenständen genutzt, die sich primär mit Sprache beschäftigen. Der Spracherwerb ist kein Prozess, der sich nur auf die Nachahmung der Sprache der Eltern, anderer Kinder usw. beschränkt, sondern das Erlernen der Sprache in ihrem gesamten sozialen Umfeld fördert. Mimesis, verstanden als schöpferische Nachahmung sprachlicher Vorbilder, ist dabei die Basis des Spracherwerbs, die Systematisierung des solcherart Erworbenen ist der zweite Schritt im sprachdidaktischen Prozess. Besondere Bedeutung kommt der Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer zu, sprachliche Ressourcen in der Klasse zu nutzen. Kompetenzorientierter Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik auszurichten, wobei insbesondere Modelle der Immersion in der schulischen Praxis bzw. „Content and Language Integrated Learning“ (CLIL) gefördert werden sollen. Das Wahrnehmen anderer Sprachen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede, mit allen Sinnen fördert nicht nur das Interesse und den Respekt für andere Sprachen, sondern schafft die Möglichkeit, die unbewusst bereits vorhandenen Theorien über Sprache und Sprachen bewusst zu machen und zu elaborieren („Language Awareness“). „Interimssprache“ („Interlanguage“) ist eine Sprache, die sich Lernende zurechtlegen aus all dem, was sie über die neue Sprache schon wissen, und dem, was sie aus ihrer eigenen Sprache an Sprachwissen mitbringen. Sie hat System und Logik, obwohl sie fehlerhaft sein kann. Interimssprache ist das Optimum dessen, was Lernende in einer gewissen Phase des Spracherwerbs aus dem mitgebrachten Sprachwissen und dem für sie neuen Repertoire der Zielsprache zu machen imstande sind. Man könnte sie daher als asymptotische Annäherung an die Zielsprache bezeichnen. Sie ist nichts Fixes, sondern ständig in Bewegung, und zwar hin in Richtung auf die Zielsprache. Die Interimssprache sollte allmählich zugunsten der Zielsprache in den Hintergrund treten. Beim Umgang mit Interimssprache wird vom Korrekturverhalten der Lehrerinnen und Lehrer besondere Sensibilität verlangt. Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, inwiefern Interferenzen als Zeichen von Kreativität und als notwendige Bausteine auf dem Weg zur Zielsprache gesehen und verstanden werden können. Lokale sprachliche Ressourcen sollen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen genützt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik. Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt können sich dann am besten entwickeln, wenn sie auf frühem und kontinuierlichem Sprachenlernen, dem Unterricht des Deutschen als Erst- und als Zweitsprache, dem Unterricht der Volksgruppensprachen, der Herkunftssprachen von Migrantinnen und Migranten sowie einer Vielzahl von lebenden Fremdsprachen und klassischen Sprachen basieren. Die Förderung und Weiterentwicklung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen ist die Grundlage dieses sprachdidaktischen Ansatzes. Reflexive Koedukation und gendersensible Pädagogik Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine forschungsgestützte Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Stereotypisierungen zu führen, um die Handlungsspielräume und Potenziale von Mädchen und Buben möglichst breit zu entfalten. Es ist wesentlich, die Lerninhalte und Unterrichtsmethoden so auszuwählen, dass sie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen und den Unterricht so zu gestalten, dass er sozialisationsbedingt unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegenzusteuern in der Lage ist. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern )Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen und eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren. Lehrerinnen und Lehrer sollen sich ein Grundwissen über die Ergebnisse der Geschlechterforschung aneignen, sowohl gegenstandsbezogen als auch in Bezug auf allgemeinpädagogische, psychologische, soziologische und didaktische Fragestellungen. Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann auf Basis eines reflektierten Konzepts genderkompetenter Lehrerinnen und Lehrer zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Burschen beitragen. Im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen kann es sinnvoll sein, unter Beachtung der im § 8a des Schulorganisationsgesetzes sowie der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung festgelegten Voraussetzungen den Unterricht temporär nach Geschlechtern getrennt durchzuführen. Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unter Beachtung des Prinzips der inklusiven Pädagogik ist gemäß § 21a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Neue Mittelschule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der Neuen Mittelschule anzustreben sind. Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.
- Förderung durch Differenzierung und Individualisierung Lernen ist ein zutiefst persönlicher, aktiver Aneignungsprozess, auf eigenen, vielfältigen Wegen, die nicht linear verlaufen. Die Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. Diese Unterschiede sind zu würdigen und für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Je nach dem persönlichen Entwicklungsstand, nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht, finden die Schülerinnen und Schüler in unterschiedlicher Weise Zugang zu den Lerninhalten. Aufgabe der Schule ist es, durch Individualisierung, Personalisierung und Differenzierung den Schülerinnen und Schülern die jeweils passenden Zugangsmöglichkeiten zu eröffnen, damit sie aktiv und zunehmend eigenständig ihre individuellen Leistungspotenziale und besonderen Begabungen entfalten können. Leistungsfähigkeit ist dabei kontinuierlich zu fördern und herauszufordern. Für den Unterricht ergeben sich jedenfalls folgende Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen: – wertschätzende Beziehungen aufbauen und pflegen, – Erstellung von differenzierten, zielgerichteten Lernangeboten, die unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen berücksichtigen und individuelle Zugänge ermöglichen sowie auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten, – Auswahl und Offenheit bei der Aufgabenstellung, um Raum für persönliche Bezugnahmen seitens der Schülerinnen und Schüler zu schaffen, – flexibles Eingehen auf unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten, abwechslungsreiche Gruppenkonstellationen, – Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs (bis hin zu Einzelgesprächen), – Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist, – Entwicklung von wertschätzenden Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten und wie persönliche Strategien, Handlungen und Arbeitsweisen weiter verbessert werden können, – Abstimmen der Unterrichtsplanung auf den jeweils aktuellen Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler, – Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation, Beschämung und Entfremdung, – Trennen von Lern- und Leistungsphasen, um Fehlermachen als selbstverständlichen Bestandteil von Lernprozessen zulassen zu können, – Verständnis von Unterricht als Lern- und Entwicklungsbegleitung statt Vermittlung von Lernstoff. Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler gestatten, aber auch bisher unerkannte vorhandene Potenziale und Interessen aktivieren. Einzelarbeit, Partnerarbeit und die zahlreichen Formen der Gruppenarbeit sind von besonderer Bedeutung, weil sie auch Raum und Zeit für individuelle Begleitung eröffnen. Auch fächerverbindende, fächerübergreifende, projektorientierte und offene Lern- und Lehrformen mit Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler haben große Bedeutung. Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache: Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten selbstverständlich auch für die differenzierten Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden, die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird und die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen in besonderem Maße auf die Leistungen in diesen Unterrichtsgegenständen abzielen. In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache erfolgt ab der
- Schulstufe im Kernbereich eine Unterscheidung nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung, wobei die Inhalte der vertieften Allgemeinbildung eine Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten in einer über die Grundanforderungen hinausgehenden Art auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen haben. Die Anforderungen der Vertiefung haben jenen der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule zu entsprechen. Die Anforderungen sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen, vor allem über transparente Beurteilungskriterien mit Bezug zu den jeweiligen Kompetenzen. Ihre Einschätzung des eigenen Leistungsstandes ist zu fördern und es sind ihnen Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu eröffnen. In der
- und
- Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen in grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung im Rahmen der Benotung auszuweisen. Schülergruppen können zur Förderung, wie in § 31a Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz vorgesehen, temporär gebildet werden. Dies entspricht den Grundsätzen der Individualisierung und inneren Differenzierung. Dies gilt sinngemäß auch in Bezug auf alle Formen der Schwerpunktbildung. Auf Leistungsänderungen ist unmittelbar zu reagieren, und zwar im Falle eines Leistungsabfalls durch fördernde Angebote, im Fall einer Leistungssteigerung durch geeignete zusätzliche und komplexere Lernangebote. Ein differenziertes Angebot an grundlegenden und vertiefenden Aufgaben ist grundsätzlich vorzusehen und dient einerseits dem Zugang und der Herausforderung für alle sowie andererseits der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Pädagogische Bemühungen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zum Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung führen. Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Grundlage ist dabei der von den Prinzipien der Individualisierung/Personalisierung getragene Unterricht im Klassenverband. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler rückt (gegenüber dem Lehren) in den Mittelpunkt des Unterrichts. Dieses didaktische Grundschema wird entscheidend unterstützt, wenn Lehrerinnen und Lehrer im Team unterrichten (Teamteaching). Beim Einsatz von mehreren Lehrerinnen bzw. Lehrern ist auch eine temporäre räumliche Trennung in Schülergruppen oder die temporäre Bildung von Förder- oder Leistungskursen möglich, wenn dies aus Gründen der Förderung nötig erscheint. Diese Gruppen und Kurse sind dem jeweiligen Bedarf der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Leistungsstand und ihrer Leistungsentwicklung laufend anzupassen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren und die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (unter anderem durch Kinder-Eltern-Lehrer-Gespräche).
- Förderunterricht Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. In die zeitgemäße Förderdidaktik fließen die neuesten Erkenntnisse der Lern- und Motivationsforschung ein. Insbesondere geht es darum, eine individuell passende und andere als die im Unterricht verwendete Herangehensweise zu eröffnen, wenn alle Bemühungen im Rahmen von Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung nicht ausreichend waren. Für die Planung und Umsetzung pädagogischer Fördermaßnahmen sind die in der Schule wirkenden Beziehungen (Schüler/in-Schüler/in, Schüler/in-Lehrer/in, Schüler/in-Eltern etc.), die soziale Situation, lernhinderliche Bedingungen oder mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Lehrerteam, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet. Förderung baut auf den Stärken und Ressourcen und nicht auf Schwächen oder Defiziten auf. Eine Defizitorientierung ermöglicht es nicht, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Situation zu sehen. Analog zur Arbeit im differenzierten, individualisierten Regelunterricht im heterogenen Gruppen- oder Klassenverband wird die Arbeit im Förderunterricht ständig beobachtet und reflektiert, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls flexibel weiter zu entwickeln oder neu zu konzipieren. In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen im Bereich der vertieften Allgemeinbildung entsprechend umzugehen. Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Der Förderunterricht kann als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Z 3 und 4 der Bemerkungen zu den Stundentafeln verwiesen.
- Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; neue Prüfungskultur und Leistungsbeurteilung Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht Selbsttätigkeit sowie ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit können Hausübungen gegeben werden. Sie sollen besondere Intentionen verfolgen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, oder – sofern nötig – zusätzliche Übung und Festigung. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten, und die Hausübungen sind so vorzubereiten, dass sie von den Schülerinnen und Schülern ohne Hilfe anderer durchgeführt werden können (
auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes). An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen und über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Mögliche Effekte durch die Erwartungshaltung der Lehrerinnen und Lehrer auf das Erkennen von Leistung oder die Möglichkeit zur Leistungserbringung, die u.a. aus der Genderforschung bekannt sind, sind zu beachten und zu reflektieren. Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten. Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind. Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse aktiv einzubeziehen, damit sie Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente, wie zB Portfolio-Präsentationen oder (Projekt)Arbeiten sind für die Entwicklung von Selbstkompetenz und Selbsteinschätzung geeignet. Den Schülerinnen und Schülern ist für jede erfolgreich absolvierte Schulstufe zusätzlich zum Jahreszeugnis eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung auszustellen, die in schriftlicher Form die Leistungsstärken ausweist. DRITTER TEIL SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen. Dabei sind im Sinne des Lerndesigns ausgehend von den Lernzielen deduktiv Inhalte, Aufgaben und Prozesse zur Erreichung der Lernziele im Rahmen der Unterrichtsgestaltung sowie Kriterien für die Leistungsfeststellung vorzubereiten. Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf: – Konkretisierung der Kernbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer, – Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer, – fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen, – Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die Lehrerin bzw- den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen, – Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen, – Gestaltung des Angebots an Wahlpflichtgegenständen, Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, – schulautonome Lehrplanbestimmungen, – Festlegung des Schwerpunktbereichs. Nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen können auch mehrere Schwerpunkte angeboten werden, um so den Schülerinnen und Schülern interessensbezogene Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Die Schwerpunktsetzungen (
Teil 4, Ziffer 2, Stundentafeln a bis d) gelten für den Bildungsgang (
§ 21bAbs.
1 Z 1 lit. a bis d Schulorganisationsgesetz). Das heißt, eine derartige Schwerpunktentscheidung umfasst in der Regel die gesamte Schule. Die Kombination mit einem oder mehreren schulautonomen Schwerpunkten ist möglich. Der Bund finanziert weiterhin sechs zusätzliche Wochenstunden je NMS-Klasse. Diese zusätzlichen sechs Lehrerwochenstunden stehen jeder NMS-Klasse zweckgewidmet für Individualisierungsmaßnahmen in den differenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache) sowie bei Bedarf in den Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches im Sinne der Lehr- und Lerninhalte der Neuen Mittelschule zur Verfügung. Parallel dazu sind auch jene Ressourcen an Unterrichtsleistung, die durch den Wegfall der äußeren Differenzierung (Leistungsgruppen in der Hauptschule) generiert werden, in den differenzierten Pflichtgegenständen ebenfalls dafür einzusetzen. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter den Einsatz dieser Mittel in einem anderen Pflichtgegenstand der Klasse anordnen. Auf diesen Umstand wäre im Schulentwicklungsplan gem. § 18 Abs. 2 Z 2 Bundes-Schulaufsichtsgesetz Rücksicht zu nehmen. Für den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer bzw. für deren Unterrichtstätigkeit in den differenzierten Pflichtgegenständen sind die in § 31a Abs. 2 SchUG genannten Prinzipien maßgeblich. Die zusätzlichen sechs Wochenstunden sowie die aus den wegfallenden Leistungsgruppen frei werdenden Ressourcen dürfen keinesfalls für Koordinations- und Planungstätigkeiten eingesetzt werden. Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert. 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (
§ 17und § 57a des Schulunterrichtsgesetzes).
Die Vorgaben im Abschnitt „Kernbereich“ der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (
- bis
- Schulstufe) sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich (
- bis
- Schulstufe) zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich (
- bis
- Schulstufe) behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken. Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche (
- bis
- Schulstufe) bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden. Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres. In die Planung mit einbezogen werden sollen zB projektorientierte, fächerübergreifende und offene Lernformen, Planen im Team /Teamteaching.
- Kern- und Erweiterungsbereich Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (
Z 2 im Vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert. Bei den differenzierten Pflichtgegenständen Mathematik, Deutsch und Lebende Fremdsprache erfolgt ab der
- Schulstufe sowohl innerhalb des Kernbereichs als auch im Erweiterungsbereich eine Unterscheidung nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung. Die Bildungsinhalte der vertieften Allgemeinbildung zeichnen sich dadurch aus, dass eine Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten in einer über die Grundanforderungen hinausgehenden Art auf einem höheren Komplexitätsgrad erfolgt. Die Anforderungen der Vertiefung haben jenen der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule zu entsprechen. Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt „Lehrstoff“ legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegen den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern. Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen. Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; aktives Lernen; Abbau von Barrieren; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); Berücksichtigung der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler; individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; schulautonome Lehrplanbestimmungen. Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche.
- Schulautonome Lehrplanbestimmungen Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Im Rahmen der Schulautonomie können Freigegenstände bzw. unverbindliche Übungen in Pflichtgegenstände umgewandelt werden. Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten. Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen. Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten: – Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen und Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule – Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt – Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf bestimmte Schul- und Berufslaufbahnen – Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten – Vermeidung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen Bereichen – Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (
§ 6Abs.
3 des Schulorganisationsgesetzes bzw. § 63a des Schulunterrichtsgesetzes). Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können die in § 21b SchOG geregelten Schwerpunktbereiche näher ausgestaltet werden bzw. können auch andere Schwerpunkte gesetzt werden, wie z. B. – Informatikschwerpunkt – interkultureller Schwerpunkt – bewegungsorientierter Schwerpunkt – Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen. Auch das Zusammenlegen von Unterrichtsgegenständen ist möglich. Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände oder in eine andere Schulstufe desselben Unterrichtsgegenstandes ist möglich, im Falle einer zeitlichen Reduktion von mehr als einem Drittel verpflichtend. Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls nachvollziehbar festzulegen, welche Lehrstoffbereiche dieser schulautonomen Lehrpläne über die im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.Bezüglich spezieller Vorgaben für autonome Beschlussfassungen
auch die Abschnitte „Förderunterricht“, „Kern- und Erweiterungsbereich“, „fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht“, „Betreuungsplan für ganztätige Schulformen“ sowie die Stundentafeln (samt den Bemerkungen zu den Stundentafeln).
- Leistungsfeststellung Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben. Hier können beispielsweise „Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche (KEL), das sind regelmäßige Gespräche über den Leistungsstand unter Einbeziehung der Schülerin bzw. des Schülers, Eingang finden. In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
- Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht auf Basis der im ersten Teil, Punkt 5, definierten Bildungsbereiche. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (
den Ersten Teil „Allgemeines Bildungsziel“) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen. Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts -ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen. 6. Gestaltung der Nahtstellen Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich. Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (§ 3 Abs.1 des Schulorganisationsgesetzes sowie § 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes). Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 5. Schulstufe auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der Vorerhebung von Interessen und Lernpräferenzen dienen, in weiterer Folge der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts. Erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode sind die Formen der Leistungsfeststellung einzusetzen. Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten. 7. Öffnung der Schule Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen. Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen, außerschulische Kooperationen und Partnerinnen und Partner. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte. Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Expertinnen und Experten einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können. 8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden. Aufgaben des Betreuungsteils: Allgemein: – Individuelle Interessens- und Begabungsförderung – Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung – sprachliche Förderung – Leseförderung – Förderung des Gesundheitsbewusstseins Freizeit: – Erholung – individueller Freiraum – Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten – Förderung der Kreativität – Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung Lernzeiten: – Förderung der Lernmotivation – Festigung des Unterrichtsertrages – Unterstützung des schulischen Erfolgs – Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten: Pädagogisches Konzept und Planung: Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Kommunikation und Austausch: Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen. Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen. Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich. Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln. Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen. Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein. Lernzeiten: Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten. Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden. Aufgabenstellungen aus dem Unterricht: Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. Gegenstandsbezogene Lernzeit: Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen. Individuelle Lernzeit: Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen. Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden: Lernzeiten Wochenstunde(
- n)Gegenstandsbezogene Lernzeit 1 2 3 4 Individuelle Lernzeit 8 6 4 2 Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen. Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden. Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern. Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken. Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden. Freizeit: Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen. An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen: – Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen. – Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw. – Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden. – Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern. – Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw. – Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken. – Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen). – Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen. VIERTER TEIL STUNDENTAFELN (Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände *1) Klassen und Wochenstunden *2) 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Summe Religion 2 2 2 2 8 Deutsch 11-22 Lebende Fremdsprache 10-20 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung 4-10 Geographie und Wirtschaftskunde 5-12 Mathematik 10-20 Biologie und Umweltkunde 5,5-12 Chemie 1,5-4 Physik 3,5-10 Musikerziehung 5-10 Bildnerische Erziehung 5,5-12 Technisches und textiles Werken *4) 5,5-12 Bewegung und Sport 13-19 Ernährung und Haushalt 1-4 Verbindliche Übung Berufsorientierung 0-1 0-1 1-2 1-2 2-4 *3) Sonstige verbindliche Übungen 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4 Gesamtwochenstundenzahl 26-30 28-32 28-32 30-34 120 Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie in Ziffer 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können. Förderunterricht: Wie in Ziffer 2. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
- a)Pflichtgegenstände und verbindliche Übung bei Führung eines Schwerpunktes, der dem sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *2) Summe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 Deutsch 4 4 4 4 16 Erste lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 Zweite lebende Fremdsprache oder Latein *5) - - 3 3 6 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 2 2 2 6 Geographie und Wirtschaftskunde 2 1 2 2 7 Mathematik 4 4 4 3 15 Biologie und Umweltkunde 2 2 2 1 7 Chemie - - - 2 2 Physik - 1 2 1 4 Musikerziehung 2 2 1 1 6 Bildnerische Erziehung 2 2 1 2 7 Technisches und textiles Werken *4) 2 2 1 2 7 Bewegung und Sport 4 3 3 3 13 Ernährung und Haushalt - 1 - - 1 Verbindliche Übung Berufsorientierung - - 0-1x 0-1x 1x *6) Gesamtwochenstundenzahl 28 30 30-31 31-32 120
- b)Pflichtgegenstände und verbindliche Übung bei Führung eines Schwerpunktes, der dem naturwissenschaftlichen und mathematischen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *2) Summe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 Deutsch 4 4 4 4 16 Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 2 2 2 6 Geographie und Wirtschaftskunde 2 1 2 2 7 Mathematik 4 4 4 3 15 Geometrisches Zeichnen - - - 2 2 Biologie und Umweltkunde 2 2 2 2 8 Chemie - - 1 2 3 Physik - 1 2 2 5 Musikerziehung 2 2 1 1 6 Bildnerische Erziehung 2 2 2 1 7 Technisches und textiles Werken *4) 2 2 2 2 8 Bewegung und Sport 4 3 3 3 13 Ernährung und Haushalt - 1 - - 1 Verbindliche Übung Berufsorientierung - - 0-1x 0-1x 1x *6) Gesamtwochenstundenzahl 28 30 30-31 31-32 120
- c)Pflichtgegenstände und verbindliche Übung bei Führung eines Schwerpunktes, der dem ökonomischen und lebenskundlichen (einschließlich praxisbezogenen) Schwerpunktbereich zuzuordnen ist: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *2) Summe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 Deutsch 4 4 4 4 16 Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 2 2 2 6 Geographie und Wirtschaftskunde 2 1 2 3 8 Mathematik 4 4 4 3 15 Biologie und Umweltkunde 2 2 1 2 7 Chemie - - - 2 2 Physik - 1 2 2 5 Musikerziehung 2 2 1 1 6 Bildnerische Erziehung 2 2 2 1 7 Technisches und textiles Werken *4) 2 2 2 2 8 Bewegung und Sport 4 3 3 4 14 Ernährung und Haushalt - 1 2 - 3 Verbindliche Übung Berufsorientierung - - 0-1x 0-1x 1 x *6) Gesamtwochenstundenzahl 28 30 30-31 31-32 120
- d)Pflichtgegenstände und verbindliche Übung bei Führung eines Schwerpunktes, der dem musisch-kreativen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *2) Summe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 Deutsch 4 4 4 4 16 Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 2 2 2 6 Geographie und Wirtschaftskunde 2 1 2 2 7 Mathematik 4 4 4 3 15 Biologie und Umweltkunde 2 2 1 1 6 Chemie - - - 2 2 Physik - 1 2 2 5 Musikerziehung 2 2 2 2 8 Bildnerische Erziehung 2 2 3 3 10 Technisches und textiles Werken *4) 2 2 2 2 8 Bewegung und Sport 4 3 3 3 13 Ernährung und Haushalt - 1 - - 1 Verbindliche Übung Berufsorientierung - - 0-1x 0-1x 1x *6) Gesamtwochenstundenzahl 28 30 30-31 31-32 120
- e)Pflichtgegenstände und verbindliche Übung ohne Führung eines Schwerpunktes: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *2) Summe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 Deutsch 4 4 4 4 16 Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 2 2 2 6 Geographie und Wirtschaftskunde 2 1 2 2 7 Mathematik 4 4 4 3 15 Biologie und Umweltkunde 2 2 2 2 8 Chemie - - - 2 2 Physik - 1 2 2 5 Musikerziehung 2 2 2 1 7 Bildnerische Erziehung 2 2 2 2 8 Technisches und textiles Werken *4) 2 2 2 2 8 Bewegung und Sport 4 3 3 4 14 Ernährung und Haushalt - 1 - - 1 Verbindliche Übung Berufsorientierung - - 0-1x 0-1x 1 x *6) Gesamtwochenstundenzahl 28 30 30-31 31-32 120
- f)Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf die Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Klassen und Wochenstunden Summe Wochenstunden 1. Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4. Kl. Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes
Pflichtgegenstände 2-8 Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung *7) Spezielle Interessen-und Begabungsförderung 2-8 Berufsorientierung 2-8 Chorgesang 2-8 Darstellendes Spiel 2-8 Informatik 2-8 Ernährung und Haushalt 2-8 Geometrisches Zeichnen 2-8 Kurzschrift 2-8 Maschinschreiben 2-8 Schach 2-8 Spielmusik (Instrumentalmusik) 2-8 Technisches Werken bzw. Textiles Werken 2-8 Verkehrserziehung 2-8 Freigegenstand Fremdsprache 6-12 Englisch Französisch Italienisch Russisch Spanisch Tschechisch Slowenisch Bosnisch/Kroatisch/Serbisch Ungarisch Kroatisch Slowakisch Polnisch Türkisch Muttersprachlicher Unterricht *8) 2-6 2-6 2-6 2-6 8-24 g) Förderunterricht: Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
den Abschnitt „Förderunterricht“ im zweiten Teil. h) Fußnoten *1) Bei Führung des Pflichtgegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ sind mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorzusehen und der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist als „Erste lebende Fremdsprache“ zu bezeichnen. *2) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil. *3) In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. *4) Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile „technisches Werken“ und „textiles Werken“ ist bei Bedarf möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass innerhalb eines Schuljahres beide Gegenstandsteile gleich stark vertreten sind. *5) Anstelle der Zweiten lebenden Fremdsprache kann auch eine Volksgruppensprache gewählt werden. *6) In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der
- bzw. 4 Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. *7) Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. *8) Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch i) Bemerkungen zu den Stundentafeln: 1) Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden. 2) Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der
- oder
- Klasse vollenden, kann in der
- und
- Klasse bzw. in der
- Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (z. B. Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung). 3) Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zum Erwerb der Unterrichtssprache zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden, der bei besonderen Lernproblemen bis auf achtzehn Wochenstunden erweitert werden kann. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichts nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist – allenfalls auch durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen – dafür Sorge zu tragen, dass die zusätzliche Belastung höchstens sechs Wochenstunden beträgt. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. 4) Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden. FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) Folgende Lehrpläne sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die jeweiligen Bestimmungen für die Hauptschulen und die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule bzw. die
- bis
- Schulstufe zur Anwendung kommen:
- Katholischer Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/
- Evangelischer Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/
- Altkatholischer Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. Nr. 63/
- Islamischer Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/
- Israelitischer Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/
- Neuapostolischer Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/
- Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/
- Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/
- Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/
- Buddhistischer Religionsunterricht
die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/
- SECHSTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe: Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern. Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, – mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen; – Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen; – Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein. Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit-(Dritt- oder Viert )Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird. Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache. Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und Traditionen die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation: Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden. Mensch und Gesellschaft: Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern. Natur und Technik: Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben. Kreativität und Gestaltung: Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden. Gesundheit und Bewegung: Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben. Didaktische Grundsätze: Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden. Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten. Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch ...) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben. Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten. Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen. Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen. Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft – das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann, – das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen, – das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens, – das spielerische und das schöpferische Schreiben. Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden. Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden. Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig. Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen. Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen. Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen. Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern. Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden. Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen. Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist. Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen. Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist: Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu. Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben. Hörverstehen Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren. Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen. Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen. Sprechen Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden. Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten. Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten. Lesen und Leseverstehen Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu: – Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen. – Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen. Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern. Schreiben Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen. Rechtschreiben Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben). Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei: – Laut-Buchstaben-Entsprechungen, – Abgrenzung von Wörtern, – Wortzusammensetzungen, – Groß- und Kleinschreibung, – Satzzeichen. Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und Fehlschreibungen verhindern. Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden. Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden. Sprachbetrachtung Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Deutschunterricht und Erzeugungsgrammatik für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden: Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren. Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels). Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen. Mangelnde Sprachkompetenz in de r Zweitsprache Deutsch legitimiert nicht, dass nur nach der grundlegenden Allgemeinbildung unterrichtet wird. Ziel ist es, zur vertieften Allgemeinbildung zu führen. Lehrstoff: Kernbereich:
- Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben. Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen. Sprache als Gestaltungsmittel Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben. Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
Abschnitt 1
Klasse 2. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben. Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen. Sprache als Gestaltungsmittel Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben. Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
Abschnitt 1
Klasse 3. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben. Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Sprache als Gestaltungsmittel Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
Abschnitt 1
Klasse 4. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären. Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen. Sprache als Gestaltungsmittel Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzähle