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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 216/2018 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 4 Inkrafttretensdatum 01.09.2018 Außerkrafttretensdatum 31.08.2019 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht Beachte Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des 1. bis 3. Semesters mit 1. September 2018 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. Februar bzw. mit 1. September der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. III § 2 Abs. 24 Z 2). Text Anlage D LEHRPLÄNE DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für – die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht, – schulautonome Lehrplanbestimmungen, – die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien, – das standortbezogene Bildungsangebot, – die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Studierenden. Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände. Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume für die Umsetzung des Lehrplans. Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen. Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt. 2. Gesetzlicher Auftrag Die allgemein bildende höhere Schule für Berufstätige hat gemäß § 37 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben und das 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollenden, eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und zur Universitätsreife zu führen. Die dabei zu leistende Bildungsarbeit orientiert sich an § 2 des Schulorganisationsgesetzes; sie hat insbesondere auch die Heterogenität im Hinblick auf die Altersstruktur, die bisherige Schullaufbahn, die Berufs- und Lebenserfahrung, das soziale Umfeld sowie die unterschiedlichen Werthaltungen und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen. Dabei sind kritisches Denken und selbstständige Reflexion besonders zu fördern. Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen (inneren) Organisationsstruktur gemäß § 4 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV (ua. auch durch Fernunterricht) und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen Andragogik. 3. Leitvorstellungen Der Bildungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Im Zusammenhang mit der Globalisierung der Wirtschaft, vielfältigen Krisenerscheinungen und Konfliktregionen sowie damit einhergehenden Migrationsbewegungen stellen sich verstärkt Herausforderungen in den Bereichen sozialer Zusammenhalt, Verteilungsgerechtigkeit, interkulturelle Begegnungen und Geschlechtergleichstellung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Die Studierenden sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Studierenden sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Studierende Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben. Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte, die in der Schule zu vermitteln sind. Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer, rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen. Den Studierenden sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen. Der Unterricht hat sich entsprechend § 18 SchUG-BKV sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Studierenden aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren. Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Studierenden bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen. 4. Aufgabenbereiche der Schule Wissensaneignung, Kompetenzerwerb Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Studierenden im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden. Die Studierenden sollen sich mit Problemstellungen auseinander setzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten. Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“). Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Studierenden auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen. Es ist wichtig, dass Studierende lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln. Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension Die Studierenden stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Studierende sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Studierenden zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll – auf der Grundlage der demokratischen Grundwerte – gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der Studierenden. 5. Bildungsbereiche Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben. In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien. Bildungsbereich Sprache und Kommunikation Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Studierenden mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind. Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt. Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern. Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben. Die Studierenden sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Studierenden sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern. Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen. Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern; sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Studierenden ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte. Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen. Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule. Bildungsbereich Natur und Technik Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und deren Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen. Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft. Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Studierenden sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als wesentliche Voraussetzungen für die Analyse und Lösung von Problemen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln. Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden. Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Studierenden sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern. Sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen, soll den Studierenden verstärkt bewusst gemacht werden. ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichtsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer – die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen, – im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen, – vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten, – Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen. Die Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer hat auf das Lebensalter und die Berufstätigkeit der Studierenden Bedacht zu nehmen. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: 1. Ausgangssituation und Anknüpfen an Vorkenntnisse Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, sich damit auseinander zu setzen, den manifest gewordenen Bildungswillen zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit zu verhindern. Aufgrund der heterogenen Vorbildung der Studierenden ist bei Bedarf durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der 5. bis 8. Schulstufe sicher zu stellen, dass von einem einigermaßen gleichen Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann. 2. Interkulturelles Lernen Aufgabe des interkulturellen Lernens ist das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte beim gemeinsamen Lernen und nicht nur die Vermittlung von Kenntnissen über andere Kulturen. Die Studierenden sollen als gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Diskurs im Unterricht ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken (zB ihre Mehrsprachigkeit) einbringen und dafür Anerkennung erfahren. Sensibilität für die psychische und soziale Situation von Studierenden mit Migrationshintergrund ist besonders wichtig. Interkulturelle Bildung behandelt nicht nur Fragen der Kommunikation über sprachliche Unterschiede hinweg, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Sprachen und ihren kulturellen Hintergründen, Fragen des Austauschs und des Verstehens zwischen Gruppen verschiedener sprachlicher, sozialer, geographischer oder sonstiger Herkunft und damit Fragen der individuellen und sozialen Identität sowie der Zugehörigkeit und der Strategien zum Umgang mit kulturellen Praktiken. Unterschiedliche Sichtweisen und allfällige Konfliktthemen sollen auf der Grundlage einer offenen und respektvollen Auseinandersetzung und unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und Prinzipien diskutiert und bearbeitet werden. Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden. 3. Mehrsprachigkeit Sprache hat in einer von Globalisierung und sprachlich-kultureller Vielfalt geprägten Welt große Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Wahrnehmung von Bildungs- und Lebenschancen. Im Mittelpunkt sollen die Wertschätzung aller Sprachen und die Entwicklung der Fähigkeit aller Studierenden stehen, mehrere Sprachen zu lernen und zu verwenden. Diese Kompetenzen sollen durch angemessenen Unterricht und durch eine plurilinguale Bildung verbreitert und vertieft werden, mit dem Ziel, sprachliche Sensibilität und interkulturelles Verständnis als Basis für eine demokratische Gesellschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Eine allfällige Mehrsprachigkeit von Studierenden wird als wertvolle Ressource gesehen. Besondere Bedeutung kommt der Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer zu, sprachliche Ressourcen in der Klasse zu nutzen. Das Wahrnehmen anderer Sprachen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede, mit allen Sinnen fördert nicht nur das Interesse und den Respekt für andere Sprachen, sondern schafft die Möglichkeit, die unbewusst bereits vorhandenen Theorien über Sprache und Sprachen bewusst zu machen und zu elaborieren („Language Awareness“). Kompetenzorientierter Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik auszurichten, wobei insbesondere Modelle der Immersion in der schulischen Praxis bzw. der Nutzung von Fremdsprache als Arbeitssprache („Content and Language Integrated Learning“, CLIL) gefördert werden sollen. Lokale sprachliche Ressourcen sollen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen genützt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik. Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt können sich dann am besten entwickeln, wenn sie auf frühem und kontinuierlichem Sprachenlernen, dem Unterricht des Deutschen als Erst- und als Zweitsprache und dem Unterricht der Volksgruppensprachen, der Herkunftssprachen von Migrantinnen und Migranten sowie einer Vielzahl von lebenden Fremdsprachen und klassischen Sprachen basieren. Die Förderung und Weiterentwicklung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen ist von besonderer Bedeutung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Studierende in Sprachaneignungsprozessen der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Dies verlangt besondere Sensibilität beim Ausbessern von Fehlern durch Lehrerinnen und Lehrer. 4. Geschlechtssensible Pädagogik Darunter ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu verstehen. Um den Herausforderungen im Bereich der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter zu entsprechen, sind die Lehrerinnen und Lehrer im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten, den Unterricht so zu gestalten, dass er beide Geschlechter auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens gleichermaßen anspricht und den sozialisationsbedingten unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegensteuert. 5. Diversität und Inklusion Die Schulen stehen heute vor der Herausforderung, mit der wachsenden Vielfalt bzw. Heterogenität der Studierenden konstruktiv umzugehen, sodass die individuellen Begabungen und Potenziale – unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen – bestmöglich gefördert und aktiviert werden. Es geht um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Erwachsenen unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Eine zentrale Rolle dabei spielt neben einem individualisierten Unterricht und der Orientierung an der Erreichung bestimmter Leistungen und Kompetenzen va. auch das soziale Lernen im Raum Schule und der Umgang mit Diversität. Inklusion in der Schule bedeutet – gleiche Wertschätzung aller Studierenden, – Wahrnehmen der Individuen, Vermeiden von Etikettierungen und Fremdzuschreibungen, – Erkennen, dass Unterschiede zwischen den Studierenden Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht nur Probleme, die es zu überwinden gilt, – Steigerung der Teilhabe aller Studierenden an Arbeit, Kultur und der Gemeinschaft der Schule, – Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in der Schule, damit auf die Vielfalt der Studierenden besser eingegangen werden kann, – Anregung von Projekten mit dem Ziel, Barrieren für den Zugang und die Teilhabe bestimmter Studierenden zu überwinden, – den Auf- und Ausbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden. 6. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse und Lernbiografien, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten bereits geprägt. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen: Wann immer zweckmäßig und sinnvoll, sollen mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit sowie Phasen des offenen Lernens die Kooperationsbereitschaft der Studierenden untereinander gefördert und die Studierenden ermutigt werden, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen. 7. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, hat auch die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden einzubeziehen, wodurch das Bildungsangebot bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Lehrerinnen und Lehrer Anregungen der Studierenden und auch aktuelle Themen aufzugreifen. Partizipative Unterrichtsgestaltung sieht vor, dass erwachsene Studierende Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen und in der Lage sind, Akzentuierungen aus ihrer Sicht einzubringen. Die Studierenden sind zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Weiterentwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Studierenden anregen und fördern. Den Studierenden ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden. Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden. Die Studierenden sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und nach Möglichkeit Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen. Die Kompetenz der Studierenden ist durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen, durch den Einsatz von Medien aller Art und nach Möglichkeit auch durch Schulveranstaltungen zur Ergänzung des Unterrichts zu steigern. Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Studierenden aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen. Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Der Einsatz digitaler Technologien fördert zeitgemäßes Lernen und unterstützt altersadäquates Informations- und Lernmanagement. 8. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Studierenden zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen – soweit dies mit der Berufstätigkeit der Studierenden vereinbar ist – stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu. Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche im Internet und Verarbeitung von Informationen mittels Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten sowie Modellierung und Simulation. 9. Besondere Aspekte einer erwachsenengerechten Didaktik Die Lehrerinnen und Lehrer sollen die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein. Zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrkräfte sind daher für die Organisation des Unterrichts unerlässlich. Folgende Prinzipien sind hier zu berücksichtigen: – Im Hinblick auf die Stundenplangestaltung können zwei aufeinander folgende Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand sowie Blockunterricht zugelassen werden, damit genug Zeit für Darbietung, Einübung und Transfer zur Verfügung steht. – Die Erarbeitung des Unterrichtsstoffes hat hauptsächlich während der Unterrichtszeit zu erfolgen. Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit sind den Studierenden Übungen zur Festigung des Lehrstoffs zu empfehlen, wobei diese auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken sind. Das Ausmaß häuslicher Vorbereitung bzw. das Einüben der durchgenommenen Stoffinhalte außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit liegt im persönlichen Verantwortungsbereich der Studierenden. Den Lehrerinnen und Lehrern kommt eine beratende Funktion zu. – Bei der Leistungsfeststellung haben punktuelle Prüfungen gegenüber der Feststellung der Mitarbeit der Studierenden im Unterricht im Vordergrund zu stehen. Dadurch soll im Sinne einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung aller Studierenden dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Studierende je nach den beruflichen Anforderungen während des Arbeitstages im Abendunterricht in unterschiedlicher Intensität mitarbeiten werden. – Erwachsene Studierende haben in der Regel ein höheres Abstraktionsvermögen und können Zusammenhänge oft rascher und besser erkennen als gehäuftes Faktenwissen in kurzer Zeit aufzunehmen. Daher kommt der Sichtbarmachung von Zusammenhängen, der Entwicklung der Urteilsfähigkeit, dem Erkennen des Wesentlichen und dem wertenden Unterscheidungsvermögen größere Bedeutung zu als der Anhäufung von Fakten. Diese sind kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und sinnvoll zu beschränken. – Berufsbedingte Absenzen sind in der Unterrichtsplanung und im Unterricht didaktisch zu berücksichtigen. 10. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Dabei ist aber eine Über- oder Unterforderung der Studierenden zu vermeiden. Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch – zusammenfassende Überblicke und Wiederholung größerer Sachgebiete – einprägsame, wechselnde und nicht ermüdende Methoden zur Festigung des bereits Erarbeiteten – ermutigende und motivierende Impulse. Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Studierenden positiv beeinflussen. Für die Bestimmung der wesentlichen Bereiche für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten. Methodenkompetenz und Teamkompetenz sind in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind. Die Studierenden sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können. 11. Förderunterricht Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 22 Abs. 3 SchUG-BKV dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, sowie zur Vorbereitung auf Einstufungsprüfungen gemäß § 14 Abs. 2 SchUG-BKV, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Der Förderunterricht kann in allen Semestern als Modulkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen pro Semester für jede Studierende bzw. jeden Studierenden bis zu 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. 12. Fernunterricht Der folgende Absatz enthält Bestimmungen für den Fall, dass der Unterricht unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts (§ 4 Z 4 SchUG-BKV) erteilt wird. Die didaktischen Grundsätze für den Fernunterricht berücksichtigen die zusätzlichen, besonderen Bedingungen, unter denen das Lernen und Lehren im Fernunterricht vollzogen wird. Der Fernunterricht ist als Kombination von Sozialphase (Anwesenheit der Studierenden vor Ort im Unterricht) und Individualphase (Fernunterrichtsphase, also dislozierte Arbeitsformen ohne Präsenz in einem Klassenzimmer) organisiert. Im Fernunterricht sind Individualphase wie Sozialphase gleichermaßen didaktisch und inhaltlich organisierte Unterrichtsteile. Die Unterrichtserteilung erfolgt durch die Lehrende oder den Lehrenden entsprechend einem feststehenden Curriculum, indem sie bzw. er die Lerninhalte zur jeweiligen Unterrichtsphase klar zuordnet. Im Einzelnen charakterisieren sich Individualphase und Sozialphase wie folgt: In der Sozialphase (oder Präsenzphase), die auf die direkte Kommunikation und Gruppenbildung Wert legen soll, sind die Lerninhalte gemeinsam im Klassenverband zu erarbeiten. Dieser Teil des Fernunterrichts dient der Vermittlung von Lerninhalten und deren Wiederholung, Festigung und Vertiefung und Reflexion. Die klassen- oder gruppenspezifische Arbeit ist sowohl lehrplan- als auch nachfrageorientiert abzuhalten. Dabei sind die Inhalte der Sozialphase auf die Lernprozesse in der Individualphase abzustimmen. In der Individualphase des Fernunterrichts sind Lerninhalte auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) selbstständig durch die Studierenden zu erarbeiten, wobei von den Unterrichtenden Materialien inklusive Übungs- und Selbstprüfungsaufgaben zur Verfügung zu stellen sind. Während der Individualphase sind die Studierenden fachlich zu betreuen. Die Lehrenden haben die Lernprozesse zu steuern, die Studierenden zu beraten und sie in ihren Lernfortschritten zu unterstützen. Eine interaktive Kommunikation ist zu ermöglichen. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen. Die im Rahmen des Fernunterrichts den Studierenden übertragenen Aufgaben sind mit Bedacht auf leistbare Lernprozesse sowie auf die Belastbarkeit der Studierenden auszuwählen. Bei Fernunterricht ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen. DRITTER TEIL SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Studierenden oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 18 SchUG-BKV nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen. Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf: – Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Leistungen der Studierenden, – Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen, – Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, – schulautonome Lehrplanbestimmungen. Planungsvorgänge im Fernunterricht beziehen sich insbesondere auf: – Festlegung von Lerninhalten, die von den Studierenden auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) und mit dem jeweils zur Verfügung gestellten Lernmaterial in der Individualphase selbstständig zu erarbeiten sind, – Erstellung und Bereitstellung von unterrichtsunterstützenden Materialien, – projektorientiertes Lernen unter Berücksichtigung der Schlüsselkompetenzen, – Rückkoppelung von Lernprozessen der Individualphase mit der Gestaltung der Sozialphase, – Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden über neue Medien. Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert. 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichtsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Studierenden auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe §§ 18 und 55 SchUG-BKV). Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben (Inhalte und Beispiele) obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung. Ebenso sind das allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Semesterplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Halbjahres. 2. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in einem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und beziehen sich auch auf Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie auf Unterrichtsorganisation. Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsstunden können auch geblockt abgehalten werden. Bei der Nutzung dieser Freiräume ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule auszugehen. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen und ausstattungsmäßigen Standortbedingungen sowie der personellen Ressourcen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen sowie personellen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Zur Optimierung der Ausbildung kann die Summe der einzelnen Pflichtgegenstände unter Beachtung des jeweiligen Mindestausmaßes sowie weiters unter Berücksichtigung der Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände (siehe Vierter Teil, Stundentafeln) abgeändert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Verteilung der Unterrichtsstunden in Pflichtgegenständen, die als Prüfungsgebiete der Reifeprüfung vorgesehen sind, in aufeinander folgenden Semestern ohne Unterbrechung erfolgt (dies gilt nicht für den Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie“). In allen Pflichtgegenständen, in denen keine Schularbeiten vorgesehen sind, darf die Verteilung der Unterrichtsstunden auf nicht mehr als drei Semester erfolgen (dies gilt nicht für die Pflichtgegenstände „Informatik“ und „Religion“). Im Zuge schulautonomer Lehrplanbestimmungen darf die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände je Semester 16 nicht unterschreiten und 23 nicht überschreiten. Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen. Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, neu geschaffen werden, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben den Lehrstoffumschreibungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze enthalten. Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten: – Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige – Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt – Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten – Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 58 SchUG-BKV). 3. Leistungsfeststellung Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Studierenden zu Beginn jedes Semesters in geeigneter Weise bekannt zu geben. Die Festlegung der Anzahl und der Dauer der in den einzelnen Unterrichtsgegenständen durchzuführenden Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen und den jeweiligen Regelungen im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Deutsch Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 6. 2 – 3 EH 1 – 2 1 – 2 EH 7. 3 – 5 EH 1 – 2 1 – 3 EH eine mit 3 EH 8. 4 EH 1 4 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Erste lebende Fremdsprache Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 4. 2 – 3 EH 1 – 2 1 – 2 EH 5. – 6. 2 – 4 EH 1 – 2 1 – 3 EH 7. 3 – 6 EH 1 – 2 mind. 1 EH, eine mit mind. 3 EH 8. 3 – 4 EH 1 3 – 4 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Zweite lebende Fremdsprache Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 4. 1 – 2 EH 1 – 2 1 – 2 EH 5. – 6. 2 – 4 EH 1 – 2 1 – 2 EH 7. 3 EH 1 3 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Mathematik Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 5. 2 – 3 EH 1 – 2 1 – 2 EH 6. – 7. 2 – 4 EH 1 – 2 2 EH 8. 3 EH 1 3 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Latein Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 5. 1 – 2 EH 1 – 2 1 EH 6. 2 – 4 EH 1 – 2 2 EH 7. 3 EH 1 3 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Darstellende Geometrie Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 7 2 EH 1 2 EH 8 3 – 4 EH 1 3 – 4 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) 4. Gestaltung der Nahtstellen Bei der pädagogischen Gestaltung der Schuleintrittsphase ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe bzw. der letzte Schulbesuch mitunter viele Jahre zurückliegt und das notwendige Vorwissen nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient die Anfangsphase des jeweiligen Unterrichts bei Bedarf der Heranführung an die nötigen Grundkenntnisse und es dürfen die Lernanforderungen, die an die Studierenden gestellt werden, nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen. 5. Öffnung der Schule Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen. Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte. Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule oder auch Studierende der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Studierenden bzw. Mitstudierenden weitergeben können. VIERTER TEIL STUNDENTAFELN

  1. a)Pflichtgegenstände 1. Gymnasium für Berufstätige / Realgymnasium für Berufstätige (mit Zweiter lebender Fremdsprache) 1 Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände Summe Lehrverpflichtungsgruppe 2 Religion 8 (III) Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein / Zweite lebende Fremdsprache 3 4 mindestens 24 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III) Mathematik mindestens 26 (II) Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik mindestens 2 II Musikerziehung 4 mindestens 5 (IVa) Bildnerische Erziehung 4 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 157 schulautonomer Bereich 15 Gesamtsumme 172 Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrverpflich 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. Summe tungsgruppe Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 8 (III) Deutsch 4 3 3 4 3 3 4 4 28 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 4 4 4 4 28 (I) Latein / Zweite lebende Fremdsprache 3 4 - 4 3 4 3 4 4 4 26 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 4 5 - - - - - 9 III Geographie und Wirtschaftskunde 4 4 - - - - - - 8 (III) Mathematik 4 3 3 3 3 4 4 4 28 (II) Biologie und Umweltkunde - - 4 4 - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - 6 (III) Physik - - - - 5 4 - - 9 (III) Psychologie und Philosophie 2 - - - - 2 2 - 6 III Informatik 2 - - - - - - - 2 II Musikerziehung 4 - - - - - - 3 3 (IVa) Bildnerische Erziehung 4 - - - - - - 3 - 3 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 20 22 22 22 22 22 22 20 172 2. Realgymnasium für Berufstätige 1 Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände Summe Lehrverpflichtungsgruppe 2 Religion 8 (III) Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache mindestens 16 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III) Mathematik 4 mindestens 29 (II) Darstellende Geometrie 4 mindestens 8 (II) Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik mindestens 2 II Musikerziehung 5 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40207235/image001.png mindestens 2 (IVa) Bildnerische Erziehung 5 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 157 schulautonomer Bereich 15 Gesamtsumme 172 Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrverpflich 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. Summe tungsgruppe Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 8 (III) Deutsch 4 3 3 4 3 3 4 4 28 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 4 4 4 4 28 (I) Latein / Zweite lebende Fremdsprache - 4 3 4 3 4 - - 18 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 4 5 - - - - - 9 III Geographie und Wirtschaftskunde 4 4 - - - - - - 8 (III) Mathematik 4 4 3 3 3 3 4 6 5 31 (II) Darstellende Geometrie 4 - - - - - - 5 4 9 (II) Biologie und Umweltkunde - - 4 4 - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - 6 (III) Physik - - - - 5 4 - - 9 (III) Psychologie und Philosophie 2 - - - - 2 2 - 6 III Informatik 2 - - - - - - - 2 II Musikerziehung 5 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40207235/image001.png - - - - - - 2 2 (IVa) Bildnerische Erziehung 5 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 20 22 22 22 22 22 22 20 172 3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige 1 Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände Summe Lehrverpflichtungsgruppe 2 Religion 8 (III) Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache mindestens 16 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III) Mathematik mindestens 26 (II) Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik 4 mindestens 8 II Musikerziehung 5 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40207235/image001.png mindestens 2 (IVa) Bildnerische Erziehung 5 (IVa) Ökonomie 4 mindestens 5 III Summe der Pflichtgegenstände 157 schulautonomer Bereich 15 Gesamtsumme 172 Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrverpflich 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. Summe tungsgruppe Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 8 (III) Deutsch 4 3 3 4 3 3 4 4 28 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 4 4 4 4 28 (I) Latein / Zweite lebende Fremdsprache - 4 3 4 3 4 - - 18 (I) Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung - 4 5 - - - - - 9 III Geographie und Wirtschaftskunde 4 4 - - - - - - 8 (III) Mathematik 4 3 3 3 3 4 4 4 28 (II) Biologie und Umweltkunde - - 4 4 - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - 6 (III) Physik - - - - 5 4 - - 9 (III) Psychologie und Philosophie 2 - - - - 2 2 - 6 III Informatik 4 2 - - - - - 3 3 8 II Musikerziehung 5 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40207235/image001.png - - - - - - 2 2 (IVa) Bildnerische Erziehung 5 (IVa) Ökonomie 4 - - - - - - 4 2 6 III Summe der Pflichtgegenstände 20 22 22 22 22 22 22 20 172 1 Diese Stundentafel gilt auch für den Fernunterricht. Wird der Unterricht als Fernunterricht gestaltet, so ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Am Gymnasium für Berufstätige nur Latein. 4 Typenbildender Pflichtgegenstand. 5 Alternative Pflichtgegenstände.
  2. b)FREIGEGENSTÄNDE 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Studierenden vorgesehen werden. Das Angebot soll möglichst vielfältig sein. Es ist sowohl die semesterweise als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, sowie geblockte Führung möglich. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Freigegenstände Summe Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Lebende Fremdsprache 6-18 (I) Latein 6-18 (I) Griechisch 6-18 (I) Darstellende Geometrie 6-8 (II) Informatik 2-8 II Muttersprachlicher Unterricht 2-12 II Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken 1-2 (III) Informatik: E-Learning Repetitorium 1-2 II Bewegung und Sport 1-18 (IVa)
  3. c)UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie lit. b (Freigegenstände).
  4. d)FÖRDERUNTERRICHT Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil. FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Wie Anlage A unter sinngemäßer Anwendung. SECHSTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester): Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Studierenden – befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen, – befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen, – Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln – befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln, – befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen, – befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen, – einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur gewinnen, – befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen. Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Studierenden sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Mensch und Gesellschaft Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf. Natur und Technik Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel. Kreativität und Gestaltung Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Gesundheit und Bewegung Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben. Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester): Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Studierenden einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten. Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die Studierenden in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs-und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Studierenden zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Studierende sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Die Auswahl der Textsorten hat sich weiters an der schulischen Wirklichkeit zu orientieren (Stundenanzahl, Vorkenntnisse, Leistungsniveau der Studierenden). Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen. An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt. Literarische Bildung hat den Studierenden möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Studierenden sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Studierenden erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen. Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung des Menschen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren. Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Studierenden. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk „(SR)“ versehen. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Studierenden damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen und dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden können Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Grundbegriffe der Kommunikation kennenlernen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; vorzugsweise Exzerpt, Zusammenfassung bzw. Inhaltsangabe; Grundbegriffe der Analyse von Sachtexten und literarischen Texten kennenlernen Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern Grammatik : Wortgrammatik Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen finden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Antike, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von epischen Textarten feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler in ihrer Funktion erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen und dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden können Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Grundbegriffe der Kommunikation kennenlernen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen und eine argumentative Textsorte wie zB Leserbrief; Grundbegriffe der Analyse von Sachtexten und literarischen Texten erweitern Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern Grammatik : Satzgrammatik Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen finden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von dramatischen und lyrischen Textarten feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; das lyrische Ich in seiner Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden; journalistische Textsorten im Überblick kennenlernen 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR) Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR) Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, vorzugsweise eine argumentative Textsorte wie lineare oder dialektische Erörterung sowie Empfehlung. Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR) Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, dem Humanismus und der Reformation, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten (zB Werbung) analysieren können (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR) Kommunikatives Verhalten: sich mit Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, vorzugsweise offener Brief und Kommentar Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR) Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere des Barock, der Aufklärung und des Sturm und Drang, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch einsetzen Medienkulturkompetenz: Einblicke in den Literaturmarkt gewinnen 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, vorzugsweise Meinungsrede, Textanalyse sowie textbezogene Erörterung (zB Sachtext, Impulsbild, Grafik). Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene bzw. fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biografischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere der Weimarer Klassik, der Romantik, des Biedermeier und des Vormärz, anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-)medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, vorzugsweise Textinterpretation Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR) Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biografischen und psychologischen Kontext erfassen; deutschsprachige bzw. österreichische Literatur, insbesondere des Realismus, des Naturalismus und der Gegenströmungen des Naturalismus kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR) Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen, Wiederholung und Vertiefung diverser Textsorten Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren) Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der experimentellen Literatur, der Literatur von der Jahrhundertwende bis zur Zwischenkriegszeit und des Exils, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; deutschsprachige, insbesondere österreichische, Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkung literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch einsetzen Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren, Wiederholung diverser Textsorten Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden Textkompetenz Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen Literarische Bildung Texte und Kontexte: Texte zu Themen wie zB Interkulturalität, Migration, Gender kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR) Mediale Bildung Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in diversen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite) (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch) Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die erste lebende Fremdsprache und für die zweite lebende Fremdsprache. Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester): Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz Ziel des Fremdsprachenunterrichts der allgemein bildenden höhere Schule für Berufstätige ist es, die Studierenden zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen,schulischen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten. Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Interkulturelle Kompetenz Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Studierenden für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben. Wenn sich im Modulverband Studierende befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu berücksichtigen als auch in der Modulgemeinschaft zu nutzen. Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Studierenden ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu. Mensch und Gesellschaft Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Studierenden sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht. Natur und Technik Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen. Kreativität und Gestaltung In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Gesundheit und Bewegung Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträglichen Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester): Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei zu achten. Berücksichtigung der Lernersprache Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Studierende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln, wobei das Augenmerk immer auf dem Gelingen der Kommunikation liegt. Zielsprache als Unterrichtssprache Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind die Studierenden mit Aktivitäten und Strategien der Sprachmittlung (zB Übertragen, Zusammenfassen, Übersetzen) als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen. Mehrsprachigkeit und Sprachenvergleich Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- oder Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen oder mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Motivation zum Spracherwerb zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis sowie das Reflektieren über Sprache und Mehrsprachigkeit zu ermöglichen. Dies kann auch durch fächerübergreifende Aktivitäten geschehen. Beim Erwerb einer zweiten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen und Kenntnisse in einer eventuell vorhandenen (in der Familie erworbenen) Erstsprache als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mit Hilfe von Medien und anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios). Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren um unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Lerntypen, Lernstil, Lerntempo, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu berücksichtigen. Studierende sollen angeregt werden, ihre sprachlichen Mittel durch außerschulische Beschäftigung mit fremdsprachigen Materialien (zB Filme, Lektüre auch literarischer Werke, Onlinematerialien) auch eigenständig zu erweitern. Vertrautheit mit Lehr- und Lernmaterialien Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln, in Print- und in digitaler Form sind die Studierenden zum effizienten Umgang und zu Eigenständigkeit hinzuführen. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen der Führung von Portfolios). Für die Aktualität und angemessene Authentizität der Lehr- und Lernmaterialien ist laufend zu sorgen. Außerdem ist auf den Einsatz von authentischem Textmaterial zu achten. Einbindung authentischer Begegnungen Im Fremdsprachenunterricht wird höchstmögliche Authentizität auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen erreicht, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (dies kann erfolgen zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im Unterricht, Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen sowie andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten). Fächerübergreifende Aktivitäten Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sollen in fächerübergreifender Kooperation mit anderen Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch genutzt werden. Darüber hinaus sind wo möglich fächerübergreifende Kooperationen mit allen Unterrichtsgegenständen zu nutzen (landeskundliche, inter- und transkulturelle, soziologische, geschichtliche Aspekte, Sprachvergleich, ua.). Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 17 SchUG-BKV. Länder und Kulturen Durch Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und Kunst der betreffenden Sprachräume soll ein grundlegendes inter- und transkulturelles Verständnis geschaffen werden. Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Linguistische Kompetenzen Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist anzustreben. Wortschatz, grammatische Strukturen und Idiomatik sind in allen Fertigkeitsbereichen situationsorientiert, unter funktionalem Aspekt, im Kontext und systematisch zu erweitern. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der 8 Module stetig zu intensivieren. Die entsprechenden Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Studierenden das produktive Sprachvermögen übertrifft. Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen. Pragmatische Kompetenzen Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einsetzen zu können, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Kohäsion, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist ein Bewusstsein für grundlegende Formen der non-verbalen Kommunikation zu schaffen (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körpersprache). Soziolinguistische Kompetenzen Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen und vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Studierenden sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca), ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen. Vielfältige Kommunikationssituationen Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von privaten und öffentlichen situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport). Vielfältige Themenbereiche Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires (Handlungsfähigkeit/ Kommunikationsfähigkeit) sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten, wobei sowohl das Thema als auch der Komplexitätsgrad, mit dem es behandelt wird, dem sprachlichen Niveau der Studierenden entsprechen soll (mögliche Themenbereiche sind zB Ich und mein Umfeld; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Rolle der Medien; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen; kulturelle und interkulturelle Aspekte; Umwelt; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Studierenden sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen. Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Quellen zu erschließen, wobei bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein angemessener Stellenwert einzuräumen ist. Leistungsfeststellung Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles Anwendung. Dabei können bei mehrstündigen Schularbeiten bis zum 5. Modul die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“ in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen, in Modul 6 bis 8 haben sie getrennt voneinander zu erfolgen. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig. Bei der Ersten lebenden Fremdsprache ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe mitunter viele Jahre zurückliegt und das Kompetenzniveau A2 nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient das 1. Semester der Festigung und Vertiefung des Kompetenzniveaus A2. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Studierenden im Laufe der jeweiligen Kompetenzmodule erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 – B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R

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  1. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Zielniveaus in den einzelnen Sprachen Die Studierenden erreichen: – in der ersten lebenden Fremdsprache am Ende des
  2. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2 – in der zweiten lebenden Fremdsprache am Ende des
  3. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1 bzw. am Ende des
  4. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeiten das Niveau A2+ (im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium) Linguistische Kompetenzen Bei den linguistischen Kompetenzen ist zu beachten, dass – die Studierenden auf dem Zielniveau B1 ein hinreichend breites Spektrum an sprachlichen Mitteln, die eher vorhersehbare Situationen beschreiben, korrekt erkennen und anwenden können. – die Studierenden auf dem Zielniveau B2 in Texten zu einem breiten Spektrum an konkreten und abstrakten Themen auch komplexe grammatische, lexikalische und argumentative Strukturen erkennen und präzise anwenden können. Teilkompetenzen und Lernsemester Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen. Erste lebende Fremdsprache Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
  5. Semester – Kompetenzmodul 1 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen ua. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können Schreiben – kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können
  6. Semester – Kompetenzmodul 2 Hören – die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können
  7. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können
  8. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird Lesen – unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.