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Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 895/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 235/2019 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1/01 Inkrafttretensdatum 01.09.2019 Außerkrafttretensdatum 10.12.2019 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte Zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. I § 4 Abs. 7. Text Anlage A1 Lehrplan der Handelsakademie I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie wird in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung vermittelt. Die Ausbildung an der Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischem Gebiet. Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Studierfähigkeit (studiability). Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mit zu gestalten. Nach Abschluss der Handelsakademie verfügen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz, – ihr umfassendes und vernetztes wirtschaftliches Wissen sowie ihre praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer Lebenssituation einzusetzen, – eine aktive und verantwortungsbewusste Rolle als Unternehmerin und Unternehmer, als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer oder als Konsumentin und Konsument einzunehmen, – kreative und anspruchsvolle Lösungen für wirtschaftliche Problemstellungen zu erarbeiten, – die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbstständig zu beschaffen und zu bewerten sowie Informations- und Kommunikationstechnologien einzusetzen, – im Team zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen, – in korrektem Deutsch sowie in den besuchten Fremdsprachen situationsadäquat zu kommunizieren, – sich mit Religionen, Kulturen und Weltanschauungen auseinanderzusetzen, am Kulturleben teilzunehmen sowie Verständnis und Achtung für andere aufzubringen, – sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinander zu setzen, – unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte zu handeln, – die Notwendigkeit des eigenständigen, berufsbegleitenden Weiterlernens zu erkennen und entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu setzen, – sozial verantwortlich zu agieren, was sich in Respekt, angemessener Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein zeigt, – ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal, schriftlich) einzusetzen, – sich kooperativ, verantwortlich und zielorientiert einzubringen, – aufgabenorientiert selbstständig und im Team zu arbeiten, – mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umzugehen, – Einfühlungsvermögen, Wertschätzung und Motivationsfähigkeit zu zeigen, – Arbeitskontexte zu leiten und zu beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Änderungen auftreten, – situationsgerecht in ihrem äußeren Erscheinungsbild und in der ihnen zukommenden Rolle aufzutreten, – kontrolliert, reflektiert und mit Eigeninitiative das Arbeitsumfeld zu gestalten, – Aufgaben systematisch zu entwickeln, strukturiert umzusetzen und Vernetzung mit anderen Situationen herzustellen, – lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung umzusetzen, – durch integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) das für das selbständige und unselbständige Berufsleben erforderliche Sprachwissen und die Fähigkeit der korrekten Sprachanwendung (Fremdsprachenkompetenz). Zudem verfügen die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Handelsakademie über umfassende Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wissen über die Bedeutung der Europäischen Union und die Stellung Österreichs innerhalb dieser Bescheid, können sich auf gehobenem Niveau mit den Werten der Demokratie auseinandersetzen und sind über die Notwendigkeit der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sensibilisiert. Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“: Im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, ihre individuelle Berufskarriere zu gestalten und sich situationsadäquat in Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verhalten. Die Schülerinnen und Schüler können ihre jeweils aktuelle Ausgangssituation für die Planung ihrer Karriere sowie für den Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen einschätzen und darauf Weiterbildungsaktivitäten und Entwicklungsschritte aufbauen. Zudem verfügen sie über die Kompetenz, sich selbst zu organisieren. Sie können soziale Situationen in Beruf und Gesellschaft analysieren und sich sowohl als Gruppenmitglied als auch in Führungspositionen rollengerecht verhalten. Die Schülerinnen und Schüler können die Charakteristika von Unternehmen und Branchen auch in verschiedenen Kulturen beschreiben, typische Verhaltensweisen, Kommunikationsformen und Erscheinungsmerkmale akzeptieren und mitgestalten. Sie können sich in unterschiedlichen Situationen des Berufslebens im In- und Ausland angemessen verhalten und ihre Mehrsprachigkeit nutzen. Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung körperlicher Bewegung und Fitness für die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit einschätzen, kennen den Stellenwert des Sports im gesellschaftlichen Leben und für die Wirtschaft und können sich in Leistungs- und Wettbewerbssituationen fair und regelkonform verhalten. Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Sprachen und Kommunikation“ Im Cluster „Sprachen und Kommunikation“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, die Unterrichtssprache als Basis aller Lernprozesse einzusetzen. Sie erwerben außerdem eine profunde praxisorientierte Sprachkompetenz, die auch als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben gesehen wird. In der Unterrichtssprache Deutsch erwerben die Schülerinnen und Schüler profunde Kenntnisse in den Fertigkeiten Lesen, Sprechen, Zuhören und Schreiben, die nicht nur Grundlagen für eine Beherrschung der Unterrichtssprache auf hohem Niveau sind, sondern auch die Bereiche Kunst und Kultur nahebringen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprache situationsangemessen gebrauchen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden. Sie können Texte formal und inhaltlich erschließen und analysieren, die grundlegenden Sprachnormen anwenden und haben einen umfassenden Wortschatz. Sie können Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die jeweils spezifischen Textmerkmale gezielt einsetzen. Sie können Texte redigieren sowie grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden. Die Schülerinnen und Schüler können zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen sowie gesellschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen. Durch die intensive Beschäftigung mit Kunst und Kultur können sie zu künstlerischen, insbesondere literarischen Werken und Erscheinungen Stellung nehmen (literarische Rezeptionskompetenz) sowie die Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten (Medienkompetenz). Die Schülerinnen und Schüler können in mindestens zwei Fremdsprachen situationsadäquat kommunizieren: in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache auf dem Niveau B2 laut GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R

(98)6 vom
  1. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie in einer weiteren lebenden Fremdsprache auf dem Niveau B
  2. Sie können die Fremdsprache dem Niveau entsprechend fließend, korrekt und wirkungsvoll einsetzen, sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen schriftlich als auch mündlich praxisgerecht ausdrücken und sich angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen und Adressaten beziehen. Sie zeigen interkulturelle Kompetenz, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und der fremden Kultur bewusst sind, kulturspezifische Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren und in beruflichen Situationen nutzen. Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Der Cluster steht für den Aufbau von praxisorientierter Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau. Die Orientierung an nationalen und europäischen Standards der Berufsbildung befähigt sowohl zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes als auch zur Bewältigung der Anforderungen weiterführender Bildungsinstitutionen. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale und soziale Kompetenzen wie Lösungs- und Zielorientiertheit, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion, Selbstmotivation, Entscheidungsfreude, Teamfähigkeit, Kundenorientierung, Ausdauer, Belastbarkeit, Hands-on-Mentalität, Konfliktlösungskompetenz, Leistungsbereitschaft und Engagement aufgebaut. Arbeitstechniken wie die Beschaffung und Bewertung fachspezifischer Informationen sowie vernetztes Denken und Arbeiten, Selbstorganisationsfähigkeit, Projektmanagement, Networking, analytisches Denken, Präsentationsfähigkeit und Argumentationsfähigkeit werden im Unterricht laufend trainiert und sind im Repertoire der Schülerinnen und Schüler vorhanden. Die Schülerinnen und Schüler haben Entrepreneurshipkompetenzen aufgebaut, das sind zentrale Kompetenzen, wie Kreativität und Innovationsbereitschaft, unternehmerisches Denken, Markt- und Branchenwissen, Fachwissen im Bereich der Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Dazu gehört es, die Folgen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abschätzen und geeignete risikopolitische Maßnahmen einsetzen zu können, die Grundsätze und Methoden des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses umsetzen zu können, die in der Praxis relevanten Qualitätsmanagement-Systeme darstellen und die Bedeutung von Qualitätsmanagement beurteilen zu können sowie in der Lage zu sein Managementtechniken anzuwenden. Im Rahmen der Leistungserstellung und -verwertung können die Schülerinnen und Schüler Marketingkonzepte analysieren, strategische und operative Marketinginstrumente anwenden, Beschaffungsprozesse komplett durchführen und optimieren, Absatzvorgänge anbahnen und abwickeln sowie vertragsrechtliche Fragen klären und Markteintrittsmaßnahmen vornehmen. Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Management und Intrapreneurship strategische und operative Planungsprozesse durchführen, evaluieren und bewerten, Aufgaben im Personalmanagement inkl. Lohn- und Gehaltsabrechnungen abwickeln und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten Ethik und Nachhaltigkeit bewerten. Im Bereich Finanz- und Investitionsmanagement können die Schülerinnen und Schüler, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen und argumentieren, Finanzpläne erstellen und Finanzkennzahlen interpretieren, Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfte durchführen und diesbezüglich beraten sowie Steuerungsvorgänge im Unternehmen bewerten. Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Unternehmensrechnung laufende Geschäftsfälle auf der Grundlage von Originalbelegen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Doppelten Buchführung verbuchen, unternehmensrelevante Steuern und Abgaben berechnen und deren Abfuhr abwickeln, den Gewinn oder Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, Jahresabschlüsse erstellen, interpretieren und beurteilen, Kosten- und Preiskalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen, eine Betriebsabrechnung durchführen, Kosten analysieren und deren Auswirkungen auf Preise und Betriebsergebnis beurteilen. In den Bereichen Recht und Volkswirtschaft können die Schülerinnen und Schüler einfache Rechtsfragen aus Sicht der Unternehmerin und des Unternehmers, der Arbeitnehmerin und des Arbeitsnehmers sowie der Konsumentin und des Konsumenten klären. Sie sind in der Lage, als mündige Staatsbürgerin bzw. mündiger Staatsbürger mit Europakompetenz zu agieren, sich Informationen zu beschaffen, kritisch zu analysieren sowie eine eigene Position zu ökonomischen Fragestellungen zu entwickeln. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie können die Schülerinnen und der Schüler Informatiksysteme einsetzen, mit Publikation und Kommunikation (Textverarbeitung, E-Mail Kommunikation, Internet, Desktop-Publishing) betriebliche Arbeitsabläufe umsetzen, kaufmännische Problemstellungen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm lösen, dazu eine Datenbank einsetzen sowie Daten sichern und schützen, E-Business-Anwendungen nutzen und IT-Rechtsbestimmungen berücksichtigen. Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Gesellschaft und Kultur“ Im Cluster „Gesellschaft und Kultur“ wird der Aufbau einer ganzheitlichen Ausbildung fokussiert, durch die das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozessen sowie auch ein umfassendes Demokratieverständnis gefördert wird. Die Schülerinnen und Schüler können aktuelle Themen der Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Kultur kritisch reflektieren, kontroverse Positionen analysieren und ideologischen Positionen zuordnen, fremde Kulturen und Lebensweisen verstehen und auf Übereinstimmungen mit demokratisch-humanistischen Werten prüfen sowie ihre individuelle Lebenssituation in Bezug auf Gesellschaft und Politik reflektieren. Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“ Die Schülerinnen und Schüler können im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“ die für weiterführende Ausbildungen und für die Berufspraxis notwendigen mathematischen und naturwissenschaftlichen Begriffe und Methoden anwenden, Sachverhalte beschreiben, analysieren und interpretieren. Sie können mathematische und naturwissenschaftliche Modelle beschreiben und analysieren sowie in der jeweiligen Fachsprache kommunizieren, argumentieren und interpretieren. Sie können zeitgemäße technische Hilfsmittel zielorientiert für ihre Rechenverfahren einsetzen. Die Schülerinnen und Schüler können außerdem Zusammenhänge zwischen Mathematik, Natur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften durch eine ganzheitliche Sichtweise von Ökologie, Technologie und Warenlehre erkennen. II. Allgemeine didaktische Grundsätze Lehr- und Lernziele: Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen. Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der fünf Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend. Die Betriebswirtschaft steht als Leitfach im Zentrum der Ausbildung. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kompetenzen dient das didaktische Konzept der Übungsfirma dem Erwerb einer ganzheitlich-integrativen Handlungsfähigkeit. Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit integriertem Fremdsprachenlernen (Content Integrated Learning – CLIL) von großer Wichtigkeit. Unter CLIL versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Pflichtgegenstandes Englisch unter Einbeziehung von Elementen der Fremdsprachendidaktik Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren. Unterrichtsplanung: Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie weiters die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Nach Lernjahren und Kompetenzmodulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu planen, wobei die im Lehrplan bei den entsprechenden Gegenständen definierten Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Eine möglichst enge Vernetzung zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben, wobei der Betriebswirtschaft als Leitfach der Ausbildung eine besondere Bedeutung zukommt. Der Aufbau einer praxisorientierten Wirtschaftskompetenz ist durch die Berücksichtigung des Bezuges zu einer Übungsfirma und zu Wirtschaftspartnern in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern. Der gründlichen Erarbeitung von Basiskenntnissen und dem Training grundlegender Fähigkeiten ist der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung bzw. Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen. Teambesprechungen (auch in Form von Fach- oder Klassenlehrerkonferenzen) sind im Sinne der Vernetzung der Unterrichtsgegenstände abzuhalten, wenn es für die Lehrstoffplanung durch die betreffenden Lehrerinnen und Lehrer zweckmäßig ist. Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Auf deren situationsadäquaten Einsatz und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift (korrekter Gebrauch der Standardsprache Deutsch – Sprach-, Sprech- und Schreibrichtigkeit) hat jede einzelne Lehrerin und jeder einzelne Lehrer hinzuwirken. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) sowie die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung maßgeblich. Dem Aufbau von personalen und sozialen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern ist in allen Unterrichtsgegenständen besonderes Augenmerk zu schenken. Unterrichtsmethoden: Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Es ist ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion einzusetzen. Besonderer Wert ist auch auf den Aufbau von Methodenkompetenz zu legen. – Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Schülerinnen und Schülern geweckt wird. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Arbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen) sind anzustreben. – Lernarrangements sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln und aus ihren Fehlern lernen können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. – Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Geeignete Arten von Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. – Die Vermittlung des Integrierten Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) hat integrativ so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Schülerinnen und Schüler bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einem globalen Arbeitsmarkt gestärkt wird. – Die Organisation künstlerischer und kultureller Aktivitäten und der Besuch künstlerischer und kultureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur motivieren. Business Training und Übungsfirma: Das didaktische Konzept der Übungsfirma fördert die Individualisierung und den Aufbau von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz bei den Schülerinnen und Schülern. Die Übungsfirma ist der Ort, an dem kompetenter- und praxisorientierter Unterricht im Sinne des kaufmännischen Bildungsziels erfolgt. Im Betriebswirtschaftlichen Zentrum wird die Arbeit in einem Unternehmen in verschiedenen Abteilungen und unterschiedlichen Positionen trainiert und die Praxis realitätsgetreu simuliert. Der Einsatz von Fremdsprachen soll durch den Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Übungsfirmen forciert werden. Der Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ bildet durch seine Vernetzung mit allen anderen Unterrichtsgegenständen die Grundlage für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips Entrepreneurship Education in allen Jahrgängen. Unterrichtsorganisation: Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug. Einzelne Unterrichtsgegenstände können teilweise in Form von Blockunterricht abgehalten werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist. Unterrichtsqualität und Evaluation: Die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess der Schule dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung. Es ist dabei besonderes Augenmerk auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen. Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentlich zur Motivation und zum guten Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung ist anzustreben. Unterrichtstechnologie: Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Wörterbücher und andere Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen – soweit es mit den Bildungszielen, der Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Anforderungen der Reife- und Diplomprüfung vereinbar ist – im Unterricht und in Prüfungssituationen verwendet werden. Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes: Das Pflichtpraktikum ist in den Unterrichtsgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ sowie „Business Behaviour“ unter dem Gesichtspunkt der Karriereplanung, Bezug nehmend auf das zu erstellende Praxisportfolio, vor- und nachzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler haben in geeigneter Weise Aufzeichnungen zu führen; diese sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantin oder als Praktikant zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie sich bei Problemen auch an die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenden können. Die Lehrerinnen und Lehrer der entsprechenden Unterrichtsgegenstände sollen mit den Betrieben (Praxisstätten), in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, Kontakt halten. Auslandspraktika sind in Hinblick auf (fremd)sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen nach Möglichkeit zu überprüfen ist. III. Unterrichtsprinzipien Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Diese Unterrichtsprinzipien sind insbesondere – Entrepreneurship Education Befähigung des Einzelnen zu Eigeninitiative und selbstständigem Denken und Handeln als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, und auch als Konsumentin und Konsument, aktives und verantwortungsbewusstes Agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mitgestalten, – Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung – kritisch reflexive Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, – Umwelterziehung – Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, – Politische Bildung – Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken sowie zur Weltoffenheit, – Europapolitische Bildungsarbeit – Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsrahmen, Transparenzinstrumente), – Gender Mainstreaming – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern, – Medienbildung – Sensibilisierung für bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien, – Gesundheitserziehung – Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln. IV. Stundentafel 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe A. Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Wochenstunden Jahrgang I. II. III. IV. V. Summe A.1 Stammbereich 2
  3. Persönlichkeit und Bildungskarriere 23 1.1 Religion 2 2 2 2 2 10 (III) 1.2 Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz 2 – – – – 2 III 1.3 Business Behaviour – 1 1 1 – 3 II 1.4 Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
  4. Sprachen und Kommunikation 40 2.1 Deutsch 3 3 3 2 3 14 (I) 2.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache 3 3 2 3 3 14 I 2.3 Lebende Fremdsprache 3 2 3 3 2 2 12 (I)
  5. Entrepreneurship – Wirtschaft und Management 54 3.1 Betriebswirtschaft 3 3 3 3 2 14 I 3.2 Unternehmensrechnung 4 3 3 3 3 2 14 I 3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies 4 – 2 2 3 1 8 I 3.4 Wirtschaftsinformatik – 1 2 2 1 6 I 3.5 Officemanagement und angewandte Informatik 4 2 2 2 – – 6 II 3.6 Recht – – – 3 – 3 III 3.7 Volkswirtschaft – – – – 3 3 III
  6. Gesellschaft und Kultur 12 4.1 Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) – 1 2 2 – 5 III 4.2 Geografie (Wirtschaftsgeografie) 2 3 – – – 5 III 4.3 Internationale Wirtschafts- und Kulturräume – – – – 2 2 III
  7. Mathematik und Naturwissenschaften 23 5.1 Mathematik und angewandte Mathematik 2 2 2 3 2 11 I 5.2 Naturwissenschaften 3 2 3 2 – 10 III 5.3 Technologie, Ökologie und Warenlehre – – – – 2 2 III Wochenstundenzahl Stammbereich 29 33 32 32 26 152 A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich 5 2.1 Ausbildungsschwerpunkt 6 7 – – 2 2 2 6 I 2.2 Seminar(e) 8 – – – – – 0–18 I/III 9 A.3 Verbindliche Übungen 5 – – – – – 0–18 I–III Gesamtwochenstundenzahl (max. 38 pro Jg.) 29 33 34 34 28 158 B. Pflichtpraktikum 300 10 C. Freigegenstände 5 D. Unverbindliche Übungen 5
  8. Unterstützendes Sprachtraining Deutsch 2 2 2 – – 6 III
  9. Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen 0–5 0–5 0–5 – – 0–15 IVa E. Förderunterricht ___________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden. 2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert. 3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes. 6 Der Lehrstoff der im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich), angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. 7 In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen. 8 In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. 9 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen. 10 Arbeitsstunden zu je 60 Minuten. Stundentafel der Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
  10. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
  11. Religion 2 (III)
  12. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände 4 Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Handelsakademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Handelsakademie. 4 Wie Stundentafel der Handelsakademie. V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Allgemeine Bestimmungen Der Pflichtgegenstand Religion ist von schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten ausgenommen. Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten. Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der Handelsakademie zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der fünf Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:
  13. Der Stammbereich ist in allen Parallelklassen gleich zu gestalten, sofern nicht die Profilbildung der Schule eine Abweichung erfordert.
  14. Autonome Verschiebungen zwischen den Clustern sind nicht möglich.
  15. Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes können die für diesen vorgesehenen sechs Wochenstunden zur Erhöhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstände im Stammbereich verwendet werden.
  16. Pflichtgegenstände mit bis zu vier Gesamtwochenstunden dürfen um höchstens eine Wochenstunde und Pflichtgegenstände mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden schulautonom verändert werden. Innerhalb eines Clusters dürfen dabei höchstens drei Gesamtwochenstunden verändert werden. Das gilt nicht für den Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, in dem nur eine Erhöhung der Gesamtwochenstunden um bis zu zwei Wochenstunden, welche aus dem Erweiterungsbereich zu entnehmen sind, in jedem Unterrichtsgegenstand dieses Clusters möglich ist.
  17. Der Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“ ist ab dem ersten Jahrgang als Pflichtgegenstand zu führen.
  18. Wird schulautonom in der Stundentafel bei einem Unterrichtsgegenstand mehr als eine Wochenstunde verändert, ist eine Anpassung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes vorzunehmen.
  19. Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, können bis zu drei Wochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.
  20. 1, vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sechs Wochenstunden (zwei Wochenstunden pro Schulstufe) verschoben werden.
  21. Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden (eine oder zwei Wochenstunden pro Seminar) angeboten werden, wobei einem Kompetenzmodul gemäß dem VII. Abschnitt eine Wochenstunde entspricht. Seminare mit einer Wochenstunde (einem Kompetenzmodul) können ab dem II. Jahrgang mit zwei Wochenstunden in einem Semester geblockt werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
  22. Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
  23. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Religion“ ist nicht veränderbar.
  24. Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann auf bis zu sechs Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausmaß können bis zu zwei weitere lebende Fremdsprachen vorgesehen werden.
  25. Im Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf im IV. Jahrgang die Wochenstundenzahl von drei nicht unterschritten werden.
  26. Der Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ ist jedenfalls im II. Jahrgang vorzusehen.
  27. Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Z
  28. Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.
  29. Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes „Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)“ sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschäftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen. Die Jahreswochenstundenzahl von 38 pro Jahrgang darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 168 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen. Gemäß § 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl Nr. 86/1981 in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) ab dem III. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht (Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949)
  30. Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung
  31. Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 in der geltenden Fassung
  32. Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
  33. Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung
  34. Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  35. Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 82/2006 (auslaufend) und BGBl. II Nr. 108/2016 (aufsteigend) jeweils in der geltenden Fassung
  36. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988
  37. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung
  38. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 225/2011 (auslaufend) und BGBl. II Nr. 114/2016 (aufsteigend) jeweils in der geltenden Fassung
  39. Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung
  40. Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung
  41. Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern (Persönlichkeit und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship – Wirtschaft und Management, Gesellschaft und Kultur, Mathematik und Naturwissenschaften) zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern. A. Pflichtgegenstände A.1 Stammbereich
  42. PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE Bildungsziele des Clusters „Persönlichkeit und Bildungskarriere“: Der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ umfasst Unterrichtsgegenstände zur Entwicklung von Persönlichkeit und sozialer Kompetenz sowie von Verhaltensrepertoire und Einstellungen, die zu einer erfolgreichen Gestaltung des öffentlichen und beruflichen Lebens beitragen. Er beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Religion“, „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“, „Business Behaviour“ sowie „Bewegung und Sport“. 1.1 Religion Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht) 1.2 Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz I. Jahrgang (
  43. und
  44. Semester): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Stärken und Schwächen einschätzen, mit diesen umgehen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur individuellen Weiterentwicklung einsetzen, – die Bedeutung von Regeln erkennen, sich an deren Erstellung und Umsetzung aktiv beteiligen sowie deren Einhaltung reflektieren, – eigene Lernprozesse organisieren, strukturieren und dokumentieren sowie ihre Lernfähigkeit weiterentwickeln, – an sie gestellte Arbeitsaufträge erfassen, planen, durchführen und das Ergebnis evaluieren, – die Entwicklungsphasen von Gruppen feststellen sowie unterschiedliche Rollen und Funktionen einnehmen, – Konflikte identifizieren, ansprechen und Strategien der Konfliktlösung anwenden, – mit anderen, persönlich und in digitalen Netzwerken, lösungsorientiert und wertschätzend kommunizieren, – mit einer Gruppe und mit Menschen unterschiedlicher Charaktere adäquat in Beziehung treten und einen kooperativen Umgang pflegen, – sich selbst in der Öffentlichkeit positiv darstellen, – bei individuellen Schwierigkeiten geeignete Beratungsstellen in Anspruch nehmen, – gesellschaftliche Werte beschreiben und reflektieren. Lehrstoff: Personale Kompetenz: Stärken-/Schwächenanalyse, Selbst- und Fremdbild, Selbstwert, Selbstmotivation, Selbstwirksamkeit, Selbstreflexion, Feedback, Umgang mit Krisen und Konflikten, Angebot Beratungsstellen Soziale Kompetenz: Erstellen und Einhalten von Regeln, auch Klassen- und Schulregeln, soziale Interaktion, persönliche und digitale Netzwerke, Gruppenprozesse, Rollen und Funktionen in Gruppen, Konfrontation und Kritik, Elemente einer positiven Kommunikation, Konfliktphasen und -bewältigung Methodenkompetenz: Lern- und Arbeitstechniken, Organisation des Lernumfeldes, Zeitmanagement und Kalenderführung, Informationsbeschaffung, situationsgerechtes Verhalten im schulischen Bereich Gesellschaftliche Mitgestaltung und Verantwortung für die Gemeinschaft: Gesellschaftliche Unterschiede, kulturelle Vielfalt, Respekt und Akzeptanz, Werte und Wertewandel 1.3 Business Behaviour II. Jahrgang:
  45. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Charakteristika von Unternehmen und Branchen einschätzen, – die für ein Unternehmen typischen Verhaltensweisen, Kommunikationsformen und Erscheinungsmerkmale einschätzen und gestalten, – die Angemessenheit ihres Verhaltens in unterschiedlichen Situationen des Berufslebens einschätzen, – das eigene Pflichtpraktikum vorbereiten und organisieren. Lehrstoff: Unternehmenskultur, Corporate Identity (Corporate Design, Corporate Behaviour, Corporate Communication), Verhaltensregeln im Berufsleben Angeleitete Vorbereitung und Organisation des Pflichtpraktikums (Auswahl eines geeigneten Unternehmens, Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch, Zeitmanagement), Dokumentation durch ein Portfolio
  46. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Besprechungen vorbereiten, leiten und dokumentieren, – Verkaufs- und Verhandlungstechniken anwenden, – Produkte in verschiedenen Verkaufssituationen präsentieren. Lehrstoff: Vorbereitung, Leitung und Dokumentation von Besprechungen, Moderationstechniken, Verkaufs- und Verhandlungstechniken, Produktpräsentationen III. Jahrgang:
  47. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Kundentypen klassifizieren und mit ihnen adäquat umgehen, – sich auf die Besonderheiten verschiedener Kundengruppen einstellen, – Verkaufsgespräche strukturiert und kundenzentriert führen, – besondere Situationen im Umgang mit Kunden bewältigen, – Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung des Kundenstocks planen und durchführen. Lehrstoff: Kundentypen, Kundengruppen, Verkaufsgespräche, Customer Relationship Management, Konfliktmanagement, Behandlung von Reklamationen und Beschwerde, Kundenberatung und Produktpräsentationen, auch in einer Fremdsprache
  48. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Verkaufsgespräche und Produktpräsentationen in einer Fremdsprache durchführen, – die Chancen und Schwierigkeiten vom Arbeiten und Studieren im Ausland abschätzen, – ihre Einstellung zur Verschiedenheit von Menschen analysieren und in ihrem Umgang berücksichtigen, – Diversity Management im beruflichen Leben anwenden. Lehrstoff: Fachsprache für die Kundenberatung und Produktpräsentation in einer Fremdsprache, Formen der Verschiedenheit und deren gesellschaftliche Relevanz, Diversity-Management, Wohnen und Arbeiten im Ausland, Kulturschock und Reintegration IV. Jahrgang
  49. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Unterschiede in den Werten und Verhaltensregeln wichtiger internationaler Handelspartner wahrnehmen und in ihr Verhaltensrepertoire einbauen, – Besprechungen und Verhandlungen in einer Fremdsprache vorbereiten, leiten und dokumentieren. Lehrstoff: Gesellschaft, Kultur und Verhaltensregeln in wichtigen Import- und Exportländern Österreichs, Fachsprache für Verhandlungsführung und Moderation in einer Fremdsprache
  50. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Tätigkeitsfelder und Anforderungen verschiedener Berufe unter Einbeziehung der Erfahrungen im Pflichtpraktikum beschreiben und mit den eigenen Fähigkeiten und Erwartungen in Beziehung setzen, – Entwicklungen am Arbeitsmarkt beobachten und für die Planung der eigenen Berufskarriere nutzen, – mit nationalen und internationalen Bewerbungssituationen sowohl im Beruf als auch im Studium professionell umgehen, – geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Berufsfähigkeit ergreifen. Lehrstoff: Berufsfelder und deren typische Anforderungen und Tätigkeiten, Arbeitsmarktsituation und entwicklung, Studienangebote, Bewerbung und Assessment in Beruf und Studium, Work-Life-Balance Nachbereitung der Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum unter den Gesichtspunkten von Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform, Organisation, Produktpalette, rechtliche Rahmenbedingungen des Dienstverhältnisses 1.4 Bewegung und Sport Siehe BGBl. Nr. 37/1989 zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 284/
  51. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION Bildungsziele des Clusters „Sprachen und Kommunikation“: Der Cluster „Sprachen und Kommunikation“ beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Deutsch“, „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ und „Lebende Fremdsprache“. Die Schülerinnen und Schüler – gebrauchen die Unterrichtssprache als Basis für Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen und nutzen die Sprache für die gesamte Lernkarriere, – verstehen den Aufbau von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben, – können in der Unterrichtssprache in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsverhältnissen situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren (Sprachregister), – können Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen aufnehmen, verarbeiten sowie kritisch bewerten und daraus Entscheidungen und Handlungen ableiten (Methodenkompetenz, Quellenkritik), – können über die Unterrichtssprache hinaus in mindestens zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B1 (Lebende Fremdsprache(n)) bzw. auf dem Niveau B2 (Englisch einschließlich Wirtschaftssprache) laut GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom
  1. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren, – zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie Gemeinsamkeiten sowie unterschiedliche Sichtweisen zwischen der eigenen Kultur und fremden Kulturen erkennen und respektieren sowie situationsadäquat handeln (Interkulturelle Kompetenz), – können den Wert von Sprachen erkennen und zeigen Bereitschaft, Sprachkenntnisse zu vertiefen bzw. weitere Sprachen zu erlernen, – verstehen den Einsatz von Sprachen als Bereicherung und als wichtiges Kommunikationsmittel in einer globalisierten Welt sowie in einer plurikulturellen Gesellschaft, – erkennen die Notwendigkeit von Mehrsprachigkeit für die berufliche Entwicklung. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache: Die Schülerinnen und Schüler – können Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel anwenden, um sich klar auszudrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler zu agieren, – können Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen erkennen, um diese für das eigene Sprachlernen zu nutzen, – können kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern erkennen, um plurikulturelles Verständnis zu entwickeln, – zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten mit und den Unterschieden zwischen der eigenen und fremden Kultur bewusst sind und können situationsadäquat reagieren und agieren. Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über – ausreichende sprachliche Mittel, um sich in der jeweiligen Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen und klar auszudrücken, – ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen und Standpunkte darzulegen, – einen großen Wortschatz in ihrem Sachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen. Sie können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, – ein ausreichendes Spektrum an grammatischen Strukturen, um auf dem Niveau B2 angemessen schriftlich und mündlich kommunizieren zu können, – eine klare, natürliche Aussprache und Intonation. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“ – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen Präsentationen verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird, – Fachdiskussionen im eigenen Ausbildungsbereich und beruflichen Umfeld verstehen, – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist, – audiovisuelle Aufnahmen, Redebeiträge, Diskussionen, Dokumentationen, Präsentationen in Standardsprache verstehen, denen man im beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet, und sie erfassen dabei nicht nur den Informationsgehalt, sondern auch Standpunkte und Einstellung der Sprechenden. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Lesen“ – selbstständig lesen, Lesestil und –tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Nachschlagewerke selektiv benützen und sie verfügen über einen entsprechend großen Lesewortschatz, – Texte zu aktuellen Fragen lesen und verstehen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, – berufsbezogene Korrespondenz und komplexe Texte durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden, Inhalt und Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln und Berichten zu einem breiten Spektrum allgemeiner und berufsbezogener Themen erfassen, – komplexe Anleitungen im eigenen Fachgebiet und detaillierte Vorschriften oder Warnungen verstehen, sofern schwierige Passagen mehrmals gelesen werden können. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“ – die Sprache fließend, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner und berufsbezogener Themen einsetzen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen und Gedanken deutlich machen, wobei der Grad der Formalität den Umständen anzupassen ist, – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch und anhaltende Beziehungen zu Gesprächspartnern und auch Muttersprachlern ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist, – die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen für sich selbst hervorheben und Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente klar begründen und verteidigen, – aktiv an routinemäßigen allgemeinen und berufsbezogenen formellen Diskussionen teilnehmen und dabei ihre Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer situations- und adressatenadäquat reagieren, – wirksam und fließend ein Interview bzw. Gespräch führen, von vorbereiteten Fragen abweichen, auf interessante Antworten näher eingehen und nachfragen, – ein Alltagsproblem oder ein berufsbezogenes Problem erläutern und zielorientierte Gespräche führen, in denen es darum geht, eine Lösung herbeizuführen. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“ – zu vielen Themen aus ihren Interessens- und Fachgebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern sowie Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben, – in gleichmäßigem Tempo sprechen, auch wobei kaum auffällig lange Pausen entstehen, auch wenn sie nach Strukturen oder Wörtern suchen, – etwas klar beschreiben oder erzählen und dabei wichtige Aspekte anführen sowie mit relevanten Details und Beispielen stützen, – eine Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um ihre Äußerungen zu einem klaren, zusammenhängenden Text zu verbinden, vorbereitete berufsbezogene Präsentationen gut strukturiert und sprachlich klar gestalten, sodass für Zuhörerinnen und Zuhörer die Hauptpunkte und wichtige unterstützende Details eindeutig erkennbar sind und dabei auch spontan auf Nachfragen reagieren, – verschiedenste Abläufe beschreiben, Regeln erklären, detaillierte Arbeitsanleitungen oder Anweisungen geben, sodass andere danach handeln können. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Schreiben“ – strukturierte Berichte, Artikel und argumentative Texte zu verschiedenen Themen aus dem eigenen Interessens- und Fachgebiet verfassen und dabei zentrale Punkte hervorheben, Standpunkte angemessen darstellen und durch geeignete Beispiele und/oder Begründungen stützen sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutern, – zusammenhängend und klar verständlich schreiben und dabei die üblichen Konventionen der Gestaltung und der Gliederung in Absätze einhalten, – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken und sich angemessen auf die jeweiligen Adressateninnen und Adressaten beziehen, – berufliche Korrespondenz und Protokolle, die sich auf ein vertrautes Aufgabengebiet beziehen, klar formulieren, wobei sie die Regeln der entsprechenden Textsorten beachten. Lebende Fremdsprache: Die Schülerinnen und Schüler – können Spracherwerbsstrategien anwenden, um sich klar auszudrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler zu agieren, – können Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen erkennen, um diese für das eigene Sprachlernen zu nutzen, – können kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern erkennen, um plurikulturelles Verständnis zu entwickeln, – zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten mit und den Unterschieden zwischen der eigenen und fremden Kultur bewusst sind und können situationsadäquat reagieren und agieren. Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über – einen ausreichend großen Wortschatz, um sich mit Hilfe von Umschreibungen über Themen des eigenen Alltagslebens äußern zu können, – einen guten Grundwortschatz, – ein ausreichendes Spektrum an grammatischen Strukturen, um auf dem Niveau B1 angemessen schriftlich und mündlich kommunizieren zu können, – eine verständliche Aussprache, – sprachliche Mittel, um ein ausreichendes Spektrum von Sprachfunktionen zu realisieren und auf sie zu reagieren. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“ – den Hauptpunkten von längeren Gesprächen folgen, sofern deutlich artikuliert und in Standardsprache gesprochen wird, – verstehen, was in einem Alltagsgespräch gesagt wird, – das Wesentliche von kurzen und klar strukturierten Berichten, Präsentationen, Vorträgen und Reden zu vertrauten Themen aus dem beruflichen Bereich verstehen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird, – Anweisungen, Auskünfte, Nachrichten und Mitteilungen sowie öffentliche Durchsagen in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen verstehen. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Lesen“ – einen klar strukturierten und sprachlich nicht zu komplexen Text global verstehen, – in Texten aus dem beruflichen Alltag wichtige Informationen auffinden und verstehen, – in längeren Texten relevante Informationen auffinden, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, – klar strukturierte berufliche Standardkorrespondenz, die sich auf vertraute Situationen bezieht, gut genug verstehen, um angemessen zu reagieren. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“ – Gespräche in vertrauten beruflichen Standardsituationen beginnen, in Gang halten und beenden, – sich aktiv an formellen und informellen Gesprächen und Diskussionen beteiligen. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“ – Erlebnisse, Sachverhalte und Abläufe im beruflichen Umfeld einfach, aber strukturiert beschreiben, erklären oder zusammenfassen, – vorbereitete, unkomplizierte Präsentationen zu einem vertrauten Thema vortragen. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Schreiben“ – Texte über Ereignisse, Erfahrungen und Erlebnisse verfassen, – die eigene Meinung angemessen darstellen und durch geeignete Beispiele und Begründungen illustrieren, – berufsbezogene schriftliche Kommunikation in vertrauten Bereichen erfolgreich bewältigen, – einfache Präsentationen im beruflichen Bereich erstellen. 2.1 Deutsch Didaktische Grundsätze: Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen „Zuhören“, „Sprechen“, „Lesen“, „Schreiben“, „Sprachbewusstsein“ und „Reflexion über gesellschaftliche Realität“ die für den Beruf, das Studium, die Weiterbildung und die individuelle Entwicklung notwendige rezeptive und produktive Sprachkompetenz erwerben. I. Jahrgang (
  2. und
  3. Semester): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie aktiv zuhören. Bereich Sprechen – Sprache situationsangemessen gebrauchen, – Gespräche führen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in beruflichen Sprechsituationen anwenden. Bereich Lesen – unterschiedliche Lesetechniken anwenden, indem sie sowohl still sinnerfassend als auch laut gestaltend lesen, – Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie Texten Informationen entnehmen und relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen, – Texte adressatenadäquat formulieren, – Texte redigieren, indem sie Texte formal überarbeiten, – Schreiben als Hilfsmittel einsetzen, indem sie relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten gewinnen, – über Aspekte der eigenen Lebenswelt reflektieren. Bereich Sprachbewusstsein – grundlegende Sprachnormen sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden, – einen umfassenden Wortschatz anwenden und Begriffe definieren, – mit Fehlern konstruktiv umgehen und häufige Fehlerquellen erkennen. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien Grundlagen der Kommunikation, Sprechen in der Standardsprache, Kommunizieren auf verschiedenen Sprachebenen, Darstellung von Sachverhalten, Gesprächsführung, praxisbezogene Gesprächssituationen (Bewerbungsgespräch, Telefonat, Rollenspiel, Kundengespräch), Feedbackkultur Sprechhandlungen: Zusammenfassen, Präsentieren Lesen: Steigerung der Lesekompetenz und Lesemotivation, Lesetechniken und Lesestrategien (punktuelles Lesen, kursorisches Lesen, Querlesen und Parallellesen), sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen, Informationsbeschaffung und -auswertung Bereich Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen), informierende und praxisbezogene Textsorten (Nacherzählung, Inhaltsangabe, Exzerpt, Zusammenfassung, Bericht, Präsentationen), kreative Textformen Gestaltung der Texte mit informationstechnologischen Mitteln Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Erzählen, Beschreiben, Berichten Reflexion über gesellschaftliche Realität: Sachliche Auseinandersetzung mit Problemen aus Gesellschaft und Arbeitswelt, Entwickeln von Medienkompetenz, unterschiedliche Lebenswelten und Kulturen, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Anwenden von Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Textgrammatik, Erweiterung des Wortschatzes, korrekte Anwendung häufiger Fremdwörter, Rechtschreibregeln und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Zwei einstündige Schularbeiten II. Jahrgang:
  4. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Kerninformationen entnehmen. Bereich Sprechen – Sprache partnergerecht gebrauchen, indem sie sprachsensibel formulieren und Gestaltungsmittel angemessen einsetzen, – Gespräche führen, indem sie praxisbezogene Informationen einholen und weitergeben, indem sie eigene Anliegen sprachlich differenziert vorbringen. Bereich Lesen – Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen, – sich in der Medienlandschaft sowohl rezeptiv als auch produktiv orientieren, indem sie Medienangebote nutzen. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen, – Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen, – Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten beschreiben – über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren, – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen. Bereich Sprachbewusstsein – grundlegende Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, – einen umfassenden Wortschatz anwenden und Begriffe definieren, Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden, – Strategien zur Fehlervermeidung anwenden. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien Grundlagen der Rhetorik wie Sprechtechnik, Aufbau und Inhalt einer Präsentation, Einsatz von Präsentationsmedien Sprechhandlungen: Präsentieren, Referieren, Diskutieren Lesen: Lesetraining, Steigerung des Textverständnisses, Rezeption von Sach- und Gebrauchstexten (lineare und nichtlineare Texte), Entwickeln eines Bewusstseins für Textsorten, Erkennen, Filtern, Sammeln, Festhalten und Strukturieren relevanter Inhalte und Kernaussagen Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Protokoll, Zusammenfassung, Textanalyse, Analyse von Infografiken, Blog, Posting; Redigieren von Texten Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Informieren, Dokumentieren, Analysieren, Argumentieren Reflexion über gesellschaftliche Realität: Entwicklung von Kulturbewusstsein, Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt anhand von Sachtexten und ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit
  5. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Kerninformationen entnehmen und Redeabsichten erkennen. Bereich Sprechen – Sprache partnergerecht gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen erkennen, sprachsensibel formulieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und Feedback geben, – Gespräche führen, indem sie praxisbezogene Informationen einholen und weitergeben, indem sie eigene Anliegen sprachlich differenziert vorbringen. Bereich Lesen – Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen sowie Textsorten und deren strukturelle Merkmale erkennen, – sich in der Medienlandschaft sowohl rezeptiv als auch produktiv orientieren, indem sie Medienangebote nutzen und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen, – Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen und geschlechtergerecht formulieren, – Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten beschreiben, – über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren, – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, – den Einfluss von Medien in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht erkennen. Bereich Sprachbewusstsein – Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, – einen umfassenden Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen anwenden und Begriffe definieren; Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden, – Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Erkennen von Redeabsichten, Fragetechniken Sprechhandlungen: Argumentieren, Diskutieren Lesen: Rezeption von literarischen Texten und Sachtexten, Wahrnehmen von Textintention und Textwirkung, Erkennen von Textsorten und Textgattungen, Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus verschiedenen Medien Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Manuskript für Präsentation oder Referat, Handout, Leserbrief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Informieren, Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren Reflexion über gesellschaftliche Realität: Erwerb interkultureller Kompetenz, Beschäftigung mit gesellschaftsrelevanten Themen anhand von Beispielen aus Literatur, Kunst und Medien, literarisches Lernen durch die Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Sprachstrukturen wie Satzarten und Textgrammatik, Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten, korrekte Anwendung von Fremdwörtern, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit III. Jahrgang:
  6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen. Bereich Sprechen – Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen unterscheiden, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren, – öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren. Bereich Lesen – sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie diese auf ihre Intention hin analysieren, – Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten herstellen. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen, – Texte gemäß ihrer Funktion verfassen, – Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – unterschiedlich Kulturen und Lebenswelten beschreiben, – über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren, – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, – den Einfluss von Medien in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht bewerten. Bereich Sprachbewusstsein – Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, – Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen, – Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Anwendung von rhetorischen Kenntnissen in Sprech- und Präsentationssituationen unter besonderer Berücksichtigung von para- und nonverbalen Äußerungen Sprechhandlungen: Präsentieren, Referieren, Diskutieren, Moderieren Lesen: Sicherung der Lesekompetenz und des Textsortenwissens, Lesestrategien Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Offener Brief, Kommentar, Textanalyse, Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen: Informieren, Analysieren, Argumentieren, Kommentieren Reflexion über gesellschaftliche Realität: Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mithilfe unterschiedlicher Medien, Entwickeln eines eigenen Standpunktes, literarisches Lernen anhand von ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse, Beherrschung der grundlegenden Kommaregeln, Erweiterung des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache, sicherer Umgang mit Fremdwörtern, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit
  7. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte zuordnen. Bereich Sprechen – Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen, – öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel gezielt einsetzen. Bereich Lesen – sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie diese auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten, – Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten sowie zu ihren Erfahrungen herstellen. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen, – Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren, – Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten beschreiben und analysieren, – über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren, – gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, – den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien erkennen. Bereich Sprachbewusstsein – Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, – Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen, – Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen verstehen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, gegensätzliche Standpunkte vorbringen und verteidigen Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Gespräche moderieren Lesen: Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, Lesestrategien, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Kommentar, offener Brief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen: Kommentieren, Argumentieren, Appellieren Reflexion über gesellschaftliche Realität: Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mit Hilfe unterschiedlicher Medien, Entwickeln eines eigenen Standpunktes, Beiträge für Medien gestalten, literarisches Lernen anhand von ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Vertiefung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse, Erkennen von Satzstrukturen, Beherrschung der Zeichensetzung, Einsatz des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit IV. Jahrgang:
  8. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte zuordnen und Zusammenhänge herstellen. Bereich Sprechen – Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern, – öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppenorientierung einsetzen. Bereich Lesen – sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten, – Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Weltwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen, – Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren, – Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten beschreiben und analysieren, – gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, – über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien reflektieren, – typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten. Bereich Sprachbewusstsein – Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, – Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen, – Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen einsetzen, sprachliche Register (Standard-, Umgangssprache, Dialekte, Soziolekte) nützen, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, Argumente abwägen, Argumentationsstrategien entwickeln Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Interpretieren Lesen: Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung und -auswertung Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Textanalyse, Erörterung, offener Brief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen: Analysieren, Erörtern, Argumentieren, Appellieren Reflexion über gesellschaftliche Realität: Entwickeln eines eigenen Standpunktes, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Beherrschung komplexer Satzstrukturen, Vertiefung von Ausdruck und Stil, sicherer Umgang mit verschiedenen Mitteln der Redewiedergabe, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
  9. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Weltwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen. Bereich Sprechen – Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerecht appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern, – öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Kundenorientierung gezielt einsetzen. Bereich Lesen – sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten, – Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen, – Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren, – Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen, – zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen, – durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen, – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen, – den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren. Bereich Sprachbewusstsein – Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, – Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen, – Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen, – innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen, – die deutsche Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen anwenden, sprachliche Register (Standard-, Umgangssprache, Dialekte, Soziolekte) gezielt einsetzen, Kommunikations- und Argumentationsstrategien anwenden Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Appellieren Lesen: Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung) Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Erörterung, Textinterpretation, Meinungsrede, kreative Textformen, Einführen in das wissenschaftliche Schreiben (Umgang mit Fachsprache, richtiges Zitieren, Anwenden elaborierter Schreibstrategien, Einsatz wissenschaftlicher Textsorten wie Exzerpt, wissenschaftliches Protokoll, Rezension, Mitschrift usw.), Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen: Erörtern, Interpretieren, Argumentieren, Appellieren Reflexion über gesellschaftliche Realität: Medienkompetenz, sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter Berücksichtigung der deutschsprachigen Literatur des
  10. Jahrhunderts, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Einsatz von Wissenschaftssprache, sicherer Umgang mit Ausdruck und Stil, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig) V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
  11. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Welt-, Sach- und Fachwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen. Bereich Sprechen – Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen unterscheiden und differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern, – öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppen- und Kundenorientierung gezielt einsetzen. Bereich Lesen – sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten, – Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen, – Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren, – Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen, – zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen, – durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen, – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen, – den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren. Bereich Sprachbewusstsein – Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, – Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen, – Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen, – innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen, – die deutsche Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Argumentationsstrategien gezielt einsetzen Sprechhandlungen: Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Argumentieren Lesen: Beherrschen von Lesestrategien, Sicherung der produktorientierten Textarbeit, Ausbildung und Anreicherung von Wissensstrukturen durch Leseprozesse, Wahrnehmung ästhetischer Textkomponenten Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Textanalyse, Textinterpretation, Leserbrief, Offener Brief, Zusammenfassung, Kommentar, Empfehlung, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Analysieren, Interpretieren, Erörtern, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren Reflexion über gesellschaftliche Realität: Kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur des
  12. Jahrhunderts, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse sowie der Kommasetzung, sicherer Umgang mit Fachsprache, Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
  13. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Welt-, Sach- und Fachwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen. Bereich Sprechen – Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen unterscheiden und differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern, – öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppen- und Kundenorientierung gezielt einsetzen. Bereich Lesen – sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten, – Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen. Bereich Schreiben – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen, – Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren, – Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität – typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen, – zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen, – durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen, – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen, – den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren. Bereich Sprachbewusstsein – Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, – Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen, – Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen, – innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen, – die deutsche Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten. Lehrstoff: Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, gezielter Einsatz von Kommunikations- und Präsentationstechniken Sprechhandlungen: Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Argumentieren, Präsentieren Lesen: Sicherung der produktorientierten Textarbeit, Wahrnehmung ästhetischer Textkomponenten, Informationsbeschaffung und -auswertung Schreiben: Prozessorientiertes Schreiben, Wiederholung relevanter informierender und meinungsbildender Textsorten, Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen: Erörtern, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren Reflexion über gesellschaftliche Realität: Kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt sowie aus Kunst und Kultur, Kulturportfolio Sprachbewusstsein: Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse sowie der Kommasetzung, sicherer Umgang mit Fachsprache, Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine dreistündige Schularbeit 2.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Didaktische Grundsätze: Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl in den rezeptiven als auch in den produktiven Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom
  1. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), erreichen. Der Sprachunterricht ist darauf auszurichten, dass die fünf Fertigkeiten des GER ausgewogen trainiert werden und jegliche sprachliche Kommunikation im Rahmen der öffentlichen und beruflichen Domäne (Lebensbereich) stattfindet. Der Bezug zur Übungsfirma findet sich in der beruflichen Domäne. Es ist zu beachten, dass trotz einer guten Beherrschung der grammatischen Strukturen gelegentlich Fehler vorkommen können. I. Jahrgang (
  2. und
  3. Semester): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einfache sprachliche Strukturen anwenden, – beherrschen einen begrenzten Wortschatz zur Bewältigung konkreter Alltagssituationen im Rahmen mündlicher und schriftlicher Kommunikation, – verstehen einfache, alltägliche und vertraute mündliche Kommunikation, wenn langsam, klar und deutlich gesprochen wird, – verstehen einfache und kurze Alltagstexte, – können sich in einfachen routinemäßigen Sprachsituationen verständigen, – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen, – können sowohl schriftlich als auch mündlich Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutine, Vorlieben oder Abneigungen usw. in einfachen Sätzen beschreiben sowie über Erlebnisse und Erfahrungen berichten. Lehrstoff: Festigung aller Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich: Alltagsleben, Schule, Umfeld, Freizeit und Hobbys, Bekleidung, Wohnen, Essen und Trinken, Meinungen, Erfahrungen, Unterhaltung, Medien, interkulturelle Beziehungen, Einkaufen, Gewohnheiten, Gesundheit, Ferien und Feiertage, Leben in der Gesellschaft Beruflicher Bereich: Übungsfirmenbezug (Junior-, Miniübungs- sowie Übungsfirma) Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Brief, E-Mail, Blog, Textmessage, Notiz, Leaflet, Erlebnisbericht, Ausfüllen eines Formulars, private Einladung, Beschreibung, einfache Präsentation Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen: Present Tenses, Past Tenses, Present Perfect Tenses, Past Perfect Tenses, Future Tenses, Modalverben, Passiv, Wortarten (Pronomen, Nomen, Adjektiv, Adverb, Präpositionen), Syntax Schularbeiten: Zwei einstündige Schularbeiten II. Jahrgang:
  4. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einfache sprachliche Strukturen anwenden, – beherrschen einen begrenzten Wortschatz zur Bewältigung konkreter Alltagssituationen im Rahmen mündlicher und schriftlicher Kommunikation, – verstehen einfache, alltägliche und vertraute berufsrelevante mündliche Kommunikation, wenn langsam, klar und deutlich gesprochen wird, – verstehen Texte, in denen vor allem einfache Alltags- oder Berufssprache vorkommt, – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen geht, – können sich in einfachen routinemäßigen berufsrelevanten Sprachsituationen verständigen, – können Texte zu vertrauten Themen verfassen, – können sowohl schriftlich als auch mündlich Menschen, Alltags- und einfache Berufsroutine, Vorlieben oder Abneigungen usw. in einfachen Sätzen beschreiben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich: Ernährung, soziale Netzwerke, Leben in der Gesellschaft, Ausbildung, Einkaufsmöglichkeiten, Unterhaltungsangebote, Freizeiteinrichtungen, interkulturelle Beziehungen Beruflicher Bereich: Erste Erfahrungen in der Arbeitswelt, routinemäßige Bürotätigkeiten, Büroausstattung, Übungsfirmenbezug Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Brief, E-Mail, Blog, Textmessage, Memo, Notiz, Leaflet, einfache Präsentation, Erlebnisbericht, Ausfüllen eines Formulars, Beschreibung, Hand-out, Ausfüllen eines Fragebogens Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen: Konditionalsätze, Infinitivkonstruktionen, indirekte Rede Schularbeiten: Eine einstündige Schularbeit
  5. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können grundlegende sprachliche Strukturen anwenden, – beherrschen einen ausreichenden Wortschatz zur Bewältigung von Alltagssituationen, zum strukturierten Berichten und Beschreiben von Erfahrungen und Ereignissen, eigener Gefühle und Reaktionen, – kommen mühelos in den meisten einfachen Routinegesprächen zurecht, können Fragen stellen und beantworten und in vorhersehbaren Alltagssituationen Gedanken und Informationen austauschen, – verstehen einfache, alltägliche und vertraute berufsrelevante mündliche Kommunikation, wenn klar und deutlich gesprochen wird, – verstehen Texte, in denen vor allem Alltags- oder einfache Berufssprache vorkommt und erkennen die wesentlichen Informationen, – verstehen einfache berufsrelevante Sachtexte, – verstehen einfache berufsbezogene Korrespondenz, – können sowohl schriftlich als auch mündlich eine detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfache Berufsroutine, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten, – können auf einfache berufsbezogene Korrespondenz situationsadäquat reagieren. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und öffentlicher Bereich: Soziale Netzwerke, Medien, Fremdenverkehr, Transportmittel, Ausbildung Beruflicher Bereich: Erfahrungen in der Arbeitswelt, Berufe, einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation in der Übungsfirma, Strukturen einer Übungsfirma Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Aufbau und Layout eines Geschäftsbriefes, erste routinemäßige schriftliche Geschäftskommunikation (Anfrage und Angebot), E-Mail, Blog, Textmessage, Memo, Notiz, Leaflet, Präsentation, Erlebnisbericht, Ausfüllen eines Formulars, einfache Anweisung, Beschreibung, Hand-out, Ausfüllen eines Fragebogens Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen: Gerundium, Partizipialkonstruktionen Schularbeiten: Eine einstündige Schularbeit III. Jahrgang:
  6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – beherrschen grundlegende sprachliche Strukturen gut, – beherrschen einen ausreichend großen Wortschatz zur Bewältigung von Alltagssituationen und routinemäßiger berufsrelevanter mündlicher und schriftlicher Kommunikation, – verstehen alltägliche und vertraute berufsrelevante Kommunikation, wenn klar und deutlich gesprochen wird, – verstehen Texte, in denen vor allem Alltags- oder einfache Berufssprache vorkommt und können diese auf ihre Relevanz untersuchen, – verstehen einfache berufsrelevante Sachtexte, die Bilder und Infografiken enthalten und können diesen die wesentlichen Informationen entnehmen, – verstehen einfache berufsbezogene Korrespondenz, – bewältigen einfache routinemäßige berufsrelevante mündliche und schriftliche Kommunikation, – können in einer kurzen und vorbereiteten Präsentation ein Thema aus ihrem Alltag und ihrer Ausbildung vorstellen, – können sowohl schriftlich als auch mündlich eine detaillierte Beschreibung zu verschiedenen vertrauten Themen geben, detailliert über Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und Berufsroutine, Vorlieben oder Abneigungen usw. berichten, Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen detailliert beschreiben, – können auf einfache berufsbezogene Korrespondenz adressaten- und situationsadäquat reagieren. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich: Diversität in der Gesellschaft, Tourismus, Medien Beruflicher Bereich: Arbeitsabläufe in der Übungsfirma, einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation, Unternehmensformen, Firmenprofile, Infografiken Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Standardmäßige Geschäftskorrespondenz (Bestellung), E-Mail, Blog, Textmessage, Memo, Notiz, Leaflet, Präsentation, Rundschreiben, Hand-out, Ausfüllen eines Fragebogens, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen: Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache Schularbeiten: Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig)
  7. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – beherrschen ein Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, das es ihnen ermöglicht, Alltagssituationen und berufliche Situationen mit voraussagbaren Inhalten zu bewältigen, – beherrschen einen ausreichend großen Wortschatz, um sich mit Hilfe von einigen Umschreibungen über die meisten Themen des eigenen Alltagslebens äußern zu können, – können die grammatischen Strukturen anwenden, wobei Fehler vorkommen können, aber klar bleibt, was ausgedrückt werden soll, – verstehen berufsrelevante Vorträge oder Reden, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und klar strukturiert ist, – verstehen die Hauptpunkte in einer Kommunikationssituation, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise im Berufsleben, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet, – verstehen unkomplizierte Sachtexte und Infografiken, die mit den eigenen Interessen und berufsrelevanten Themen in Zusammenhang stehen, – verstehen berufsbezogene Standardsituationen und berufsbezogene Korrespondenz, – können eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten berufsrelevanten oder allgemeinen Thema, in der die Hauptpunkte hinreichend präzise erläutert werden, durchführen, – können auf einfache berufsbezogene Korrespondenz adressaten- und situationsadäquat reagieren, – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich: Politik und Gesellschaft, EU, Werbung, Transportwesen, Umwelt, interkulturelle Beziehungen Beruflicher Bereich: Firmen, Dienstleistungen, Produkte, Business Etikette, Geschäftsreisen (Reservierung, Stornierung), berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation, Übungsfirmenbezug Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Standardmäßige Geschäftskorrespondenz (Auftragsbestätigung), E-Mail, Memo, Notiz, Leaflet, Präsentation, Leserbrief, Hand-out, einfache Broschüre, Blog Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen: Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache Schularbeiten: Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig) IV. Jahrgang:
  8. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ein Repertoire an hinreichend sprachlichen Mitteln anwenden, das es ihnen ermöglicht, Alltagssituationen und berufliche Situationen mit voraussagbaren Inhalten zu bewältigen und setzen einige komplexe Satzstrukturen ein, – beherrschen einen ausreichend großen allgemeinen und grundlegenden berufsrelevanten Wortschatz, wobei Lücken im Wortschatz noch Umschreibungen notwendig machen, – können die grammatischen Strukturen anwenden, wobei Fehler vorkommen können, aber klar bleibt, was ausgedrückt werden soll, – können routinemäßige berufsrelevante Sprachsituationen durchführen, – verstehen Standardsprache im direkten Kontakt und in den Medien, wenn es um vertraute oder auch weniger vertraute Themen des gesellschaftlichen, beruflichen Lebens und der Ausbildung geht, – verstehen Texte über aktuelle Themen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, – verstehen mühelos vertraute berufsbezogene Korrespondenz, – können sowohl schriftlich als auch mündlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen, diese durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und adressatenadäquat appellieren und Empfehlungen abgeben, – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren, – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen, – können auf vertraute berufsbezogene Korrespondenz adressaten- und situationsadäquat reagieren. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich: Diversität in der Gesellschaft, nationale und internationale gesellschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen (NPOs, NGOs, Interessenvertretungen, humanitäre Organisationen) Beruflicher Bereich: Entrepreneurship, Nationale und internationale wirtschaftliche Organisationen, berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation, Beschreibung und Analyse von Infografiken, Messen und Ausstellungen Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Standardmäßige Geschäftskorrespondenz (Lieferverzug, Versandanzeige), Memo, Notiz, Proposal, Präsentation, Erstellen einfacher Werbematerialien wie Leaflet, Hand-out, Erstellen eines Fragebogens, Blog Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen: Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit
  9. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ein Repertoire an hinreichend sprachlichen Mitteln anwenden, das es ihnen ermöglicht, Alltagssituationen und berufliche Situationen zu bewältigen, – verfügen über einen ausreichend großen allgemeinen und grundlegenden berufsrelevanten Wortschatz, – können komplexere grammatische Strukturen anwenden, wobei Fehler vorkommen dürfen, aber klar bleibt, was ausgedrückt werden soll, – verstehen Standardsprache im direkten Kontakt und in den Medien, wenn es um vertraute oder auch weniger vertraute Themen des gesellschaftlichen, beruflichen Lebens und der Ausbildung geht, – verstehen Sachtexte und Texte zu allgemeinen Themen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, – verstehen mühelos vertraute berufsbezogene Korrespondenz, – können auf vertraute berufsbezogene Korrespondenz adressaten- und situationsadäquat reagieren, – können routinemäßige berufsrelevante Sprachsituationen durchführen, – können sowohl schriftlich als auch mündlich zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Absichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente darlegen, verteidigen, adressatenadäquat appellieren und Empfehlungen abgeben, – können vorbereitete Präsentationen durchführen und spontan auf Fragen reagieren, – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien anwenden. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich: Gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Diversität in der Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie, Corporate Social Responsibility Beruflicher Bereich: Bankwesen, berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation zur Arbeit in der Übungsfirma, Übungsfirmenmesse, Karriere und Karriereplanung (Letter of Motivation), Corporate Blogs Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Standardmäßige Geschäftskorrespondenz (Zahlungsverzug, Mängelrüge, Beschwerde), E-Mail, Memo, Notiz, Präsentation, Report, Artikel, Kommentar, Erstellen von Werbematerialien wie Leaflet Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen: Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig) V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
  10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – beherrschen ein breites Repertoire an sprachlichen Mitteln und einige komplexe Satzstrukturen, die es ihnen ermöglichen, klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern, – beherrschen einen großen Wortschatz in berufsrelevanten und in den meisten allgemeinen Themenbereichen, indem sie Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, – beherrschen die Grammatik gut und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen, – verstehen einen Vortrag oder ein Gespräch zu einem berufsrelevanten Thema oder einer beruflichen Situation, soweit der Beitrag klar vorgetragen wird, – verstehen Texte über allgemeine und berufsrelevante Themen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, – verstehen anspruchsvollere Sachtexte und entscheiden beim raschen Lesen, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind, – verstehen mühelos vertraute berufsbezogene Korrespondenz, – können routinemäßige berufsrelevante Sprachsituationen bewältigen, – können eine klare und systematisch angelegte Präsentation verfassen und vortragen, indem sie die wesentlichen Punkte hervorheben und spontan auf Nachfragen reagieren, – können auf berufsbezogene Korrespondenz adressaten- und situationsadäquat reagieren, – können sowohl schriftlich als auch mündlich zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Absichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente darlegen, verteidigen, adressatenadäquat appellieren und Empfehlungen abgeben, – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich: Werbemittel, Werbestrategien, Marketing, Public Relations Beruflicher Bereich: Internationale Wirtschaft, Global Players, Customer Relations, unregelmäßiger Geschäftsfall Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Standardmäßige Geschäftskorrespondenz, Memo, Notiz, Leaflet, Präsentation, Presseaussendung, Kommentar, Report, Artikel, Rundschreiben, Werbetexte, Corporate Blogs Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen: Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
  11. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – beherrschen ein breites Repertoire an sprachlichen Mitteln und einige komplexe Satzstrukturen, die es ihnen ermöglichen, klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern, – beherrschen einen großen Wortschatz in berufsrelevanten und in den meisten allgemeinen Themenbereichen, indem sie Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, – beherrschen die Grammatik gut und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen, – verstehen einen Vortrag oder ein Gespräch zu einem berufsrelevanten Thema oder einer beruflichen Situation, soweit der Beitrag klar vorgetragen wird, – verstehen Texte über allgemeine und berufsrelevante Themen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, – verstehen anspruchsvollere Sachtexte und entscheiden beim raschen Lesen, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind, – verstehen mühelos vertraute berufsbezogene Korrespondenz, – können routinemäßige berufsrelevante Sprachsituationen bewältigen, – können eine klare und systematisch angelegte Präsentation verfassen und vortragen, indem sie die wesentlichen Punkte hervorheben und spontan auf Nachfragen reagieren, – können auf berufsbezogene Korrespondenz adressaten- und situationsadäquat reagieren, – können sowohl schriftlich als auch mündlich zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Absichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente darlegen, verteidigen, adressatenadäquat appellieren und Empfehlungen abgeben, – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden. Lehrstoff: Festigung der Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich: Verantwortung des einzelnen Bürgers in der Gesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene Beruflicher Bereich: Arbeitsmarkt, Weiterbildung, Leben und Arbeiten im Ausland Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Festigung der schriftlichen Textsorten und -formate Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen: Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig) 2.3 Lebende Fremdsprache Didaktische Grundsätze: Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl in den rezeptiven als auch in den produktiven Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER erreichen. Der Sprachunterricht ist darauf hin auszurichten, dass die fünf Fertigkeiten laut GER ausgewogen trainiert werden. Sprachliche Kommunikation findet im Rahmen der privaten, öffentlichen und beruflichen Domänen (Lebensbereiche) und der Domäne Bildung statt. Die Lebens- und Erfahrungswelt von Jugendlichen ist zu berücksichtigen. Die im Übungsfirmenunterricht erworbenen Kompetenzen sind im Fremdsprachenunterricht in der beruflichen Domäne einzusetzen. Die sprachlichen Aktivitäten sind so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler ausreichende sprachliche Mittel erwerben, um sich in vertrauten Situationen angemessen und ausreichend korrekt verständigen zu können. Dabei können Fehler vorkommen, aber es bleibt klar, was ausgedrückt wird. Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Schulpartnerschaften, internationale Projekte, Praktika, Projektwochen usw. gefördert werden. I. Jahrgang (
  12. und
  13. Semester): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen vertraute Wörter und einfache Sätze, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, – verstehen ganz einfache, kurze Texte und schriftliche Mitteilungen in vertrauten Alltagssituationen (Schilder, Annoncen, Formulare, einfache Prospekte usw.), – verständigen sich auf sehr einfache Art in vertrauten Alltagsgesprächen, wenn die Gesprächspartner sich auch um das Gelingen des Gesprächs bemühen, – können elementare Informationen über sich und andere schriftlich und mündlich weitergeben, – können elementare sprachliche Strukturen anwenden, – können ein sehr elementares Spektrum einfacher Wendungen in Bezug auf Dinge und Bedürfnisse konkreter Art anwenden, – können zu einigen wenigen Alltagsthemen mit formelhaften Wendungen kurze, einfache Texte schreiben oder ergänzen. Lehrstoff: Aufbau der Fertigkeiten „Lesen“, „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängendes Sprechen“ und „Schreiben“ und der für das Kompetenzniveau kommunikationsrelevanten grammatischen Strukturen Privater und Öffentlicher Bereich, Bildung: Themen aus dem Umfeld wie Familie, Freunde und soziale Beziehungen, Schule, Berufe, Freizeit, Hobbys und Vorlieben, Wohnen und Umgebung, Einkaufen, Essen und Trinken, Tagesablauf Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Kurze einfache Texte in sozialen Netzwerken, kurze Mitteilungen und Notizen Schularbeiten: Zwei einstündige Schularbeiten II. Jahrgang:
  14. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Fragen und Auskünfte, einfache Dialoge über vertraute Themen, wenn deutlich gesprochen wird, – verstehen einfache Anleitungen und Vorschriften, kurze Briefe, E-Mails, Postings, und können vertrauten Alltagstexten die wichtigsten Informationen entnehmen, – können einfache Informationen über sich und andere in einem erweiterten Themenspektrum schriftlich wie mündlich austauschen und wiedergeben, – können Gegenwärtiges und Vergangenes in einfacher Form schriftlich wie mündlich wiedergeben, – können kurze, einfache Texte zu Themen des Alltags verfassen, wobei oft formelhafte Wendungen eingesetzt werden und Aussagen mit einfachen Bindewörtern verknüpft werden, – können einfache sprachliche Strukturen anwenden, – können einen begrenzten Wortschatz zur Bewältigung konkreter vertrauter Alltagssituationen anwenden. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich, Bildung: Vertiefung der im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Bekleidung und Aussehen Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Einfache Alltags- und Sachtexte (Prospekte, Anzeigen, kurze einfache Texte in sozialen Netzwerken) Schularbeiten: Eine einstündige Schularbeit
  15. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Fragen und Auskünfte, einfache Dialoge über vertraute Themen und einfache Texte auf Tonträgern, wenn klar und deutlich gesprochen wird, – verstehen im Großen und Ganzen kurze einfache Briefe, Karten, E-Mails, SMS, kurze sachliche Mitteilungen und einfache Berichte, besonders wenn Bilder dabei helfen, – können über einige Themen des täglichen Leben in mehreren Sätzen Auskunft geben, – können über Gegenwärtiges, Vergangenes und Zukünftiges sprechen, – können mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Satzmustern kurze, zusammenhängende Texte zu Themen des unmittelbaren Alltags verfassen. Lehrstoff: Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen: Privater und Öffentlicher Bereich, Bildung: Vertiefung der im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von, Einkaufen, Körper und Aussehen, Verkehrsmittel, Reisen Erlebnisse und Erfahrungen Mündliche Kommunikation: Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Schriftliche Textsorten und –formate: Einfache Alltags- und Sachtexte (Prospekte, Anzeigen, Notizen, kurze einfache Texte in sozialen Netzwerken und Zeitschriften) Schularbeiten: Eine einstündige Schularbeit III. Jahrgang:
  16. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gespräche über vertraute Themen und auch Einzelheiten in einfachen Texten, wenn das Thema bekannt ist und langsam und deutlich gesprochen wird, – verstehen einfache Texte, wenn das Th

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.