Lehrpläne der humanberuflichen Schulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 395/2019 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1/8 Inkrafttretensdatum 11.12.2019 Außerkrafttretensdatum 31.08.2021 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte
- jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. 1 § 4 Abs. 2 Z 2) 1.9.2019 (hinsichtlich des I., II., III. und IV. Jahrganges) 1.9.2020 (hinsichtlich des V. Jahrganges)
- zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Text Anlage A8 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE – FACHRICHTUNG „KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN“ I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V.
- Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
- Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 3 3 2 2 3 13 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 3 3 15 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 2 2 2 2 2 10 (I)
- Wirtschaft 3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 0 0 2 2 3 7 III 3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement 3 2 2 2 2 2 10 I 3.3 Rechnungswesen und Controlling 3 3 2 2 2 2 11 I 3.4 Recht 0 0 0 0 3 3 III 3.5 Officemanagement 3 2 2 0 0 0 4 III
- Gesellschaft, Kunst und Kultur 4.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 1 0 5 III 4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 0 2 2 4 III 4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck 4 2 2 2 2 0 8 IVa
- Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung 5.1 Angewandte Mathematik 5 2 2 2 2 2 10 (I) 5.2 Naturwissenschaften 6 und Ernährung 2 4 2 2 2 12 III
- Kommunikations- und Mediendesign 3 6.1 Kommunikations- und Mediendesign 7 3 4 4 4 3 18 I 6.2 Angewandte Informatik 0 0 2 2 2 6 I
- Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement 3 8 3 3 3 3 3 15 III
- Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 (IVa) Wochenstundenzahl 31 35 34 35 35 170 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 33 35 34 35 35 172 C. Pflichtpraktikum 8 Wochen zwischen dem II. und dem V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 9 E. Förderunterricht 9 ______________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 7 Der Pflichtgegenstand besteht aus 12 Wochenstunden gemeinsamen Grundlagen und 6 Wochenstunden Vertiefungsbereich (je 2 Wochenstunden im III., IV. und V. Jahrgang). 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 5-15 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
- Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
- Religion 2 (III)
- Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Informationstechnologie, gehobener Dienstleistungssektor und Verwaltung sowie im Kreativ- und Kulturbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung einschließlich kultureller Bildung, – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich), – Naturwissenschaften einschließlich Ernährung, – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – multimediale Aufbereitung und Gestaltung von Information, – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – neue Entwicklungen in den Bereichen Kommunikations-, Medien- und Informationstechnologie wahrnehmen und reflektieren sowie situationsbezogen umsetzen; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – ihre eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – ihre gestalterischen und musischen Fähigkeiten im beruflichen Kontext zum Einsatz bringen; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign verfügen insbesondere über – betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen; – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften; – Kompetenzen in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sowie Informationstechnologie; – Fähigkeiten, Informationen logisch zu strukturieren und Lösungswege zu entwickeln; – kreatives Gestaltungsvermögen und die Kenntnisse, dieses umzusetzen; – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen; – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom
- März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
- Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.
- Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom
- März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.
- Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
- Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden; – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben; – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten; – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN Die Schülerinnen und Schüler – können aktuelle Entwicklungen im Bereich der neuen Medien, insbesondere im Kommunikations- und Mediendesign, beschreiben und deren Bedeutung für die berufliche Praxis einschätzen; – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 5 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen, wobei die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff der ersten 3 Semester nicht verändert werden dürfen. Kürzungen sind vom höchsten Semester absteigend vorzunehmen. Die dadurch gegebenenfalls frei werdenden maximal 10 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
- Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 6 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ um mindestens 6 Wochenstunden erhöht werden.
- Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden.
- Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem II. Jahrgang folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
(1)Von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
(2)Von den gemäß Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden. 4. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(
- en)zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 172 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Im Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff für 12 Wochenstunden verbindlich vorgegeben. Für die verbleibenden 6 Wochenstunden ist schulautonom festzulegen, ob die Vertiefung im Bereich „Kreatives Design“ oder im Bereich „Technisches Design“ erfolgt. Innerhalb des Bereiches „Kreatives Design“ müssen mindestens 4 der im Lehrplan definierten 6 Wahlbereiche schulautonom festgelegt werden. Die allenfalls verbleibenden maximal 2 Jahreswochenstunden (= 4 Semesterwochenstunden) sind für eine weitere Vertiefung in mindestens einem der gewählten Wahlbereiche zu verwenden. In diesem Fall sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu ergänzen. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1. schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. . Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und Ernährung: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Clusters Kommunikations- und Mediendesign: Die Abstimmung der Lehrstoffverteilungen der Pflichtgegenstände „Kommunikations- und Mediendesign“ sowie „Angewandte Informatik“ ist in Bezug auf die inhaltliche und zeitliche Unterrichtsplanung unabdingbar. Weiters sind in beiden Gegenständen – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation zentrale Elemente des Unterrichts. Innerhalb des Pflichtgegenstandes „Kommunikations- und Mediendesign“ sind eine Abstimmung der schulautonomen Ergänzungsmöglichkeiten mit dem Grundlehrplan und ein entsprechend ganzheitlich ausgerichteter Unterricht sowie eine den gesamten Unterrichtsgegenstand umfassende einheitliche Leistungsbeurteilung sicherzustellen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird dem unternehmerischen und kreativ-multimedialen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der vor allem im I. Jahrgang und teilweise im 3. Semester vermittelten Grundlagen des Catering sowie der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen betriebswirtschaftlichen, kreativen und medialen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Schaffung von Projektstrukturen und die Einbettung des Unterrichts in einen unternehmerischen Kontext bzw. in den organisatorischen Kontext des jeweiligen Auftraggebers. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“), – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich möglicher Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeiter- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a)Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
- b)Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
- c)Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
- d)Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
- e)Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f)Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
- g)Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h)Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i)Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
- j)Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
- k)Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
- l)Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
- m)Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfasen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreiben und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme; Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Reflexion über den eigenen und fremden Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorischer Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. 3.5 OFFICEMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise eines Computersystems beschreiben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfequellen nutzen; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – sichere Passwörter erstellen und damit verantwortungsvoll umgehen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den privaten Bereich nennen; – der Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz und Firewall einschätzen; – aktuelle Online-Dienste (zB Cloud-Services) nutzen und Daten online verwalten; – persönliche Online-Wissensdatenbanken strukturiert anlegen und verwalten (zB Online-Bookmarksysteme, Literaturverwaltung); – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Zeichen- und Absatzformate effizient einsetzen; – Tabellen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – private und betriebliche Schriftstücke erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – unterschiedliche Lizenzmodelle beschreiben; – sicher im Internet agieren; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – soziale Netzwerke verantwortungsbewusst nutzen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Wissensmanagement. Textverarbeitung. Bildbearbeitung. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts. Lizenzmodelle). Internet und Internetdienste. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Schriftstücke erstellen; – Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps, nutzen; – Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient durchführen; – grundlegende Funktionen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient nutzen; – Zellenformatierungen und Zahlenformate aufgabenspezifisch anwenden; – Präsentationen unter Berücksichtigung der Präsentationsrichtlinien erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Tabellenkalkulation. Präsentation: Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationstechniken. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – Elemente aus anderen Anwendungen einbinden; – erweiterte Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogramms effizient einsetzen; – Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse). Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 4. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge erklären und beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen und kennen Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte). Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien). Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus). Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914. Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Österreich 1918 bis 1945. Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus). Verfolgung, Holocaust, Widerstand. Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und EU-Bürger handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung – Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung. Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien). Internationale Geschichte ab 1945. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben und kritisch bewerten; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und können diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und EU-Bürger handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen. Lehrstoff: Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen). Österreich ab 1945. Aktuelle Entwicklungen. 4.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie und Philosophie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründend diskutieren (Reflexionsaspekt); – können die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – können Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – können begründend argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – können eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie. Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie und Wissenschaft. Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. Gedächtnis und Lernen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Erkenntnistheorie und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründend diskutieren (Reflexionsaspekt); – können die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – können Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – können begründend argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – können Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – können eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen. Lehrstoff: Erkenntnistheorie (Erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen). Problemlösen, Kreativität. Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.). Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Sozialpsychologie, politische Philosophie, Persönlichkeitspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründend diskutieren (Reflexionsaspekt); – können begründend argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – können Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – können eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – können sich mit der eigenen Persönlichkeitsentwicklung vor dem Hintergrund psychologischer und philosophischer Erkenntnisse auseinander setzen; – können sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz (zB Sinn, Tod, Glück) auseinander setzen; – können die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – können die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiter entwickeln. Lehrstoff: Sozialpsychologie. Politische Philosophie. Persönlichkeitspsychologie. Tiefenpsychologie. Psychische Störungen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Ethik und philosophische Anthropologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründend diskutieren (Reflexionsaspekt); – können begründend argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – können Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – können eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – können sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz (zB Sinn, Tod, Glück) auseinander setzen; – können die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – können die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiter entwickeln; – können moralisch verbindliche Grundpositionen beschreiben und moralische Urteile begründen. Lehrstoff: Ethik (Ethische Theorien, angewandte Ethik). Philosophische Anthropologie. 4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikkonsum abschätzen; – moderne Medien einsetzen; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – grundlegende Gestaltungskriterien erkennen und anwenden; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Unterschiede der einzelnen Kunstsparten erkennen. Lehrstoff: Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen der allgemeinen Musiklehre. Instrumente und Stimme im Überblick. Orchester und Ensembles. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend. Musikalische Parameter. Dreidimensionales Gestalten: Entwurf, Funktion, Material, Form. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Form und Farbe auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahrung und Gestaltungsmittel bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – grundlegende Gestaltungskriterien erkennen und anwenden; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – einfache harmonische Strukturen erkennen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik. Grafisches Gestalten: Schriftgestaltung, Kombination von Schrift und Bild. Grafik. Grundlagen der digitalen Grafik. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel bewusst einsetzen; – unterschiedliche Techniken bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell arbeiten und kreative Ideen entwickeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – künstlerische Werke auf Grund formaler und inhaltlicher Merkmale interpretieren und stilistisch zuordnen; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – grundlegende Gestaltungskriterien nennen und sie anwenden; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – einfache harmonische Strukturen erkennen und harmonische Schemata anwenden. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Gestaltungsgrundlagen der Malerei (Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger; experimentelle und malerische Techniken). Objektkunst. Experimentelles und plastisches Gestalten. Grafisches Gestalten (Zusammenhänge von Schrift, Layout, Logodesign). Musikalische Formen und Gattungen. Vertonung von Bildern und Texten. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Form, Farbe und Klang auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien, digitale und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – mit digitalen Medien experimentieren; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – mit digitalen Medien arbeiten und damit experimentieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – Musik visuell darstellen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen unterschiedlicher Musikprogramme. Musikgeschichtlicher Überblick. Grafische und malerische Gestaltungsaufgaben. Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung. Grafische Darstellungsgrundlagen. Bewegungsabläufe, Storyboards, Trickfilm. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerichtet einsetzen; – Form, Farbe und Klang auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien, digitale und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – mit digitalen Medien experimentieren; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – unterschiedliche Arten der Druckgrafik erkennen und technisch umsetzen; – für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden; – Musik visuell darstellen; – kulturelle Einrichtungen nutzen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Ausgewählte Musikprogramme. Vertiefung Tontechnik. Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen. Fotografie, Medienkunst, Video- und Computerkunst. Drucktechniken. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Medienkunst, Video- und Computerkunst. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Form, Farbe und Klang auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerichtet einsetzen; – unterschiedliche Techniken bewusst einsetzen; – fachtheoretische Kenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – kreative Inhalte in Gesamtkonzepten umsetzen; – Informationstechnologien, digitale und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – mit digitalen Medien experimentieren; – Möglichkeiten optischer und akustischer Manipulation erläutern und diesen bewusst begegnen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – kulturelle Einrichtungen nutzen. – Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Einsatz von Musik in Video, Film und Werbung. Wirkung und Funktionen von Musik. Elektronische Musik. Corporate Design. Einblicke in die Werbepsychologie. Künstlerisches Projekt inkl. Dokumentation und Präsentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Grafik, Zeichen, Plastik, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Schwerpunkte Werbung, Bildmanipulation. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Form, Farbe und Klang auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahrung und Gestaltungsmittel zielgerichtet einsetzen; – fachtheoretische Kenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – kreative Inhalte in Gesamtkonzepten umsetzen; – mit digitalen Medien arbeiten und damit experimentieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – Möglichkeiten optischer und akustischer Manipulation erläutern und diesen bewusst begegnen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material einschätzen; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – gemeinsame Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiter