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Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 395/2019 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 3/3 Inkrafttretensdatum 11.12.2019 Außerkrafttretensdatum 31.08.2021 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Text Anlage C3 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE – AUFBAULEHRGANG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. A.1 Stammbereich

  1. Religion 2 2 2 6 III
  2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 3 3 3 9 I 2.2 Englisch 4 3 3 10 I 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 0 3 3 6 I
  3. Naturwissenschaft und Mathematik 3.1 Naturwissenschaften 3 2 2 0 4 III 3.2 Angewandte Mathematik 4 4 3 3 10 I
  4. Gesellschaft und Kultur 4.1 Geschichte und Politische Bildung 2 1 0 3 III
  5. Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung 0 2 1 3 III
  6. Wirtschaft 5.1 Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft 2 0 0 2 III 5.2 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement 5 1 2 2 5 I 5.3 Rechnungswesen 4 2 1 2 5 I
  7. Produktentwicklung und Produktion 6.1 Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement 4 und Qualitätsmanagement 1 1 1 3 II 6.2 Textiltechnologie und Textilchemie 0 0 2 2 III 6.3 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung 4 2 2 2 6 II 6.4 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken 4 5 5 14 IV
  8. Bewegung und Sport 2 2 1 5 IVa Wochenstundenanzahl Stammbereich 31 32 30 93 A.2 Schulautonome Vertiefung 6 4 4 4 12 II Mode und Produktionstechniken Modedesign und Grafik Angewandte Betriebsführung Modemarketing und Visual Merchandising Modemanagement und Design Gesamtwochenstundenzahl 35 36 34 105 B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 6 C. Förderunterricht 6 D. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang __________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 4 Mit Technologieunterstützung. 5 Mit Computerunterstützung. 6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
  9. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
  10. Religion 2 (III)
  11. Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Aufbaulehrgang für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode (bzw. Mode und Bekleidungstechnik) erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für Mode zu führen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale –Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene sprachliche Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R

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  1. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit Native Speakers ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
  2. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
  3. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.
  4. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden; – können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben sowie gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können ihr kreatives Potenzial in Einzel- und Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – formal ästhetische Charakteristiken und historische Ereignisse einer Epoche zuordnen; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären; – politische und wirtschaftliche Konzepte sowie Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – branchenspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION Die Schülerinnen und Schüler können – die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche nennen; – Aufgaben aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig oder im Team einschließlich Planung und Organisation durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – relevante Gesetze und Vorschriften anwenden; – Arbeitsprozesse anleiten und begleiten; – Instrumente der Arbeitsorganisation, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software adäquat einsetzen; – die Bedeutung der Qualitätssicherung erkennen und entsprechende Maßnahmen anwenden; – die Fachsprache richtig anwenden; – Aufgaben und Verantwortung entsprechend der beruflichen Position übernehmen; – Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – die Bedeutung von Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen einschätzen; – ihre Fähigkeiten im Team einbringen und weiter entwickeln sowie Feedback geben und annehmen; – kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen; – sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen; – theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen und weiterentwickeln sowie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN VERTIEFUNG Die Schülerinnen und Schüler können – schöpferische, unkonventionelle Lösungen finden sowie offene Denkweisen zur Förderung der Fantasie und Kreativität anwenden; – auf den Grundlagen des Stammbereiches aufbauend tiefergehende Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, anwenden und vernetzen; – Aufgaben des Managements wahrnehmen, umsetzen und bewerten; – theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden und analysieren; – Projekte planen, durchführen, dokumentieren und analysieren; – projektorientierte Lösungen im Visual Merchandising umsetzten und präsentieren – fachspezifische Software gezielt einsetzen (CAD) – berufliche Kontakte aufbauen, pflegen und nutzen; – Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden; – die Ergebnisse der Gestaltungsprozesse in zeitgemäßer Form dokumentieren und präsentieren. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Es muss pro Jahrgang maximal 1. schulautonome Vertiefung festgelegt werden. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(
  1. en)zu führen. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die entsprechenden Rundschreiben sind daher zu beachten. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten . – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich.. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprachen: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder CLIL (Content and Language Integrated Learning) ist anzustreben. Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind berufsspezifische Kompetenzen in Verbindung mit sprachlichen Kompetenzen zu sehen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lehrenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken: Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind.. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
  2. a)Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
  3. b)Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
  4. c)Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
  5. d)Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
  6. e)Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  7. f)Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
  8. g)Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
  9. h)Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
  10. i)Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
  11. j)Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
  12. k)Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
  13. l)Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
  14. m)Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in Sachtexten analysieren; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr und können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können Inhalte öffentlich präsentieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht und stilistisch angemessen verfassen und gestalten; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – erfassen wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen und können diese beschreiben; – können sich in der Medienlandschaft orientieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (Dialekte, Soziolekte, etc.). Zuhören und Sprechen: Argumente und Standpunkte. Konkrete Empfehlungen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Medien als Informationsquellen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung komplexer alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in journalistischen Texten analysieren; – können Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können journalistische Textsorten und die wichtigsten österreichischen Printmedien beschreiben; – können die wesentlichen Informationen aus Berichten, Kommentaren, Leserbriefen etc. zusammenfassen; – können zu aktuellen Problemen und Medienberichten Stellung nehmen; – können Leserbriefe, Offene Briefe und Stellungnahmen schreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur nennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren. Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (Dialekte, Soziolekte, etc.). Zuhören und Sprechen: Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln, usw. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele). Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Leserbrief, Offener Brief, Stellungnahme). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale journalistischer Texte. Funktion von Medien. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – die Argumentationsmuster und sprachlichen Besonderheiten von Meinungstexten beschreiben; – Inhalte, Strukturen sowie sprachliche Merkmale von Sachtexten zusammenfassen und erläutern; – fiktionale und nichtfiktionale Texte beschreiben und analysieren; – ihre Meinung zu aktuellen Themen und Sachfragen schriftlich wie mündlich darlegen; – an Diskussionen teilnehmen; – Texte der deutschsprachigen Literatur nennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung). Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele). Schreiben: Lineare und Nichtlineare Texte. Fiktionale und Nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien. Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten. Medien als Informationsquelle. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können komplexere argumentative Texte planen, schreiben und überarbeiten; – sind in der Lage die Argumentationsmuster, sprachlichen Besonderheiten sowie die Funktion und Wirkung von Reden zu beschreiben; – können ihre Meinung in Redebeiträgen und Reden sowie in schriftlichen Empfehlungen darlegen; – können Texte der deutschsprachigen Literatur nennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen; Rhetorische Mittel. Reden. Statements. Kommunikationstechnologien. Lesen: Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele). Schreiben: Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte. Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede; Empfehlung). Reflexion: Literarische Texte; Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur. Medien als Informationsquelle. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und beschreiben; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – sind in der Lage sich in der Medienlandschaft zu orientieren sowie Texte und Medien kritisch zu beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Diskussion und Moderation. Aktuelle Themen; literarische Texte. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und beschreiben; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Aktuelle Themen; literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart. Lesen: Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten). Schreiben: Textsorten (Thesenpapier). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Mode und Trends, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Ernährung, Gesundheit, Berufe, zwischenmenschliche Beziehungen. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung, zB E-Mail, Brief, Blog. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Verkaufsgespräche; Bewerbung und Lebenslauf. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht, – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und haben interkulturell kommunizieren; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Mode und Trends, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung, Ernährung, Gesundheit. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung, zB. E-Mail, Brief, Blog. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung und Lebenslauf. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die interkulturell kommunizieren; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Bericht, E-Mail usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Mode und Trends, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Bericht, E-Mail usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen: zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Antrag, usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Bericht, Antrag, usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen: zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang:1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Sätzen, besonders wenn das Gesagte durch nonverbale Kommunikationsmittel unterstützt wird; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern; – können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken). Kurze alltägliche Mitteilungen, Notizen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen. Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport. und Orientierung. Geografische und landeskundliche Grundkenntnisse des Ziellandes. Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Einkaufsgespräche. Einladungen, Notizen, alltägliche Gespräche, Wegbeschreibung. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Miteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen sowie Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausrücken; – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache), einfache Beschreibungen von Kleidungsstücken, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld. Einfache Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten in ihrem Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation (Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass. Bewerbungsgespräch). Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK 3.1 NATURWISSENSCHAFTEN I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – in Grundzügen die Formelsprache der Chemie anwenden; – den Aufbau von ausgewählten anorganischen Stoffen beschreiben; – Bedeutung und Gefahren der Radioaktivität beschreiben; – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens darstellen; – chemische Experimente beobachten und sachrichtig beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler – erfassen und nutzen die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften; – können Stoffumwandlungen anhand chemischer Reaktionen beschreiben; – können einfache chemische Gleichungen aufstellen; – arbeiten sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst; – führen einfache Freihandexperimente durch und dokumentieren sie. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler – beachten Sicherheitsbestimmungen und schließen aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien; – können Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären; – können beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- bzw. Wassergüte angeben. Lehrstoff: Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben. Arbeitsweise der Naturwissenschaften. Gemenge und Reinstoff, Trennmethoden. Bausteine der Materie: Atommodelle und Periodensystem. Radioaktivität und Strahlenschutz. Chemische Bindungen und Reaktionen. Formelsprache der Chemie. Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen anhand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze, Metalle). Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Treibhauseffekt). Gefahrensymbole. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen, die wichtigsten organischen Stoffklassen und ihre Eigenschaften beschreiben; – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen; – die wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie nennen; – den Aufbau von wichtigen Kohlenstoffverbindungen und Derivaten beschreiben; – die Herstellung und Bedeutung ausgewählter synthetischer und halbsynthetischer Stoffe erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler – führen einfache Untersuchungen im Bereich der organischen Chemie durch; – können zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten Themen aus dem Bereich „synthetische Stoffe“ referieren; – können zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten Themen aus dem Bereich „Biochemie“ referieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über die wichtigsten organischen Verbindungen geben; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Texten oder anderen medialen Beiträgen beschreiben und beurteilen; – einen Überblick über die wichtigsten Makromoleküle geben und ihre Stellung in der Biochemie bewerten. Lehrstoff: Grundlagen der organischen Chemie: Struktur, Benennung nach IUPAC. Reaktionstypen. Kohlenwasserstoffe und Petrochemie. Stoffklassen anhand ausgewählter Beispiele. Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen. Kunststoffe (zB Fasern). Biochemie: zB Nährstoffe, Enzyme, Drogen, Arzneimittel. Zellatmung, Fotosynthese, Gärung; Erbsubstanz – Nukleinsäuren. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik beschreiben; – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen und oft verwendete Vorsilben benutzen; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die wichtigsten Größen der Mechanik nennen; – die wichtigsten Formen von Energie nennen; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen erklären; – die Umwandlungen von Energieformen beobachten und beschreiben sowie die Energiearten benennen; – Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts beschreiben; – die Gefahrenpotentiale bestimmter elektromagnetischer Wellen erläutern; – die wichtigsten Phänomene des Schalls nennen; – die Informationssysteme im menschlichen Körper beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – Natur- und Alltagsphänomene beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern; – die Grundbegriffe der Mechanik dem Alltagsgeschehen zuordnen; – Diagramme (s-t, v-t, a-
  15. t)interpretieren; – einfache Experimente durchführen und dokumentieren; – unter Anleitung beobachten, experimentieren, einfache Protokolle verfassen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten; – einfache Versuche zur Sinnesphysiologie durchführen; – Natur- und Alltagsphänomene beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern; – medizinische Diagnosemöglichkeiten vergleichen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundidee des internationalen Einheitensystems beschreiben; – mit wichtigen physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden; – die Lebensbedingungen innerhalb unseres Planetensystems unterscheiden und die Chance auf extraterrestrische Lebensentwicklung erläutern; – Vor- und Nachteile, die bei Nutzung der unterschiedlichen Energieformen auftreten, bewerten; – das Prinzip der Energieumwandlung anhand von Beispielen aus Alltag und Technik erklären und anwenden. Lehrstoff: Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz. Internationales Einheitensystem: Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos. Grundbegriffe der Mechanik. Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbildes aus historischer Sicht: Astronomie – Entstehung des Universums, Planetensystem, Kepler´sche Gesetze. Energie: Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung; Energietechnik. Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung. Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen. Elektrizität: Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms. Maßnahmen zur Einsparung von Energie. Schwingungen und Wellen – Grundlagen von Optik und Akustik . Informationssysteme – Sinnesorgane, Nervensystem. Medizinische Diagnosetechniken. Nanotechnologie. Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale des Lebens beschreiben; – den Unterschied zwischen Pro- und Eukaryoten beschreiben; – die Grundlagen der klassischen Genetik darstellen; – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben; – das Grundvokabular der Molekulargenetik beschreiben; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – die wichtigsten Methoden der Genetik und ihre wichtigsten Grundzüge erläutern; – Mechanismen der Evolution erklären und Beispiele anführen; – die Bedeutung von Mikroorganismen erläutern; – einfache ökologische Systeme beschreiben und wechselseitige Beziehungen der Lebewesen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Anleitung beobachten, mikroskopieren und dokumentieren; – Stammbäume zu genetisch bedingten Erkrankungen erstellen; – die Bedeutung von Nukleinsäuren, genetischem Code, Replikation und Genexpression erläutern; – den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen; – Informationen zu ausgewählten Themen wie zB Infektionskrankheiten gewinnen; – Sachinformationen zu Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und sie in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen auswerten und mit Hilfe entsprechender Techniken und Methoden verarbeiten; – zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen referieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Karyogramme interpretieren; – Argumente für und gegen die Nutzung von Gentechnik oder anderen aktuellen Technologien in geeigneter Weise gegenüberstellen und reflektieren; – die Bedeutung der Epigenetik erläutern; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen; – Aspekte des menschlichen Lebens unter ökologischen Gesichtspunkten betrachten; – Auswirkungen von Umweltfaktoren erläutern und bewerten; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen. Lehrstoff: Kennzeichen des Lebens. Zelle als Grundeinheit des Lebens. Genetik: Klassische Genetik. Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden). Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation). Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein). Epigenetik. Gentechnologie, Stammzellen, Biomedizin. Aktuelle Forschungsergebnisse, Chancen und Risiken. Evolution: Entstehung des Lebens, Entwicklung der Artenvielfalt. Evolutionsmechanismen. Mikrobiologie – Mikroorganismen und ihre Bedeutung. Ökologie: Grundbegriffe, Ökosysteme, Beeinflussung durch den Menschen. Nachhaltigkeit, ökologischer Fußabdruck. Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften. 3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten sinnvoll umwandeln; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a ± b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und interpretieren und die Ergebnisse kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in zwei Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen in rechtwinkeligen Dreiecken einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz berechnen; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren; – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ a λx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und können Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden; – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. Sparformen. Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren; – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen; – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren und die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Pre

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