Lehrpläne der humanberuflichen Schulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 250/2021 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1/7 Inkrafttretensdatum 01.09.2021 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Text Anlage A7 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE – AUFBAULEHRGANG FÜR HÖRBEEINTRÄCHTIGTE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III.
- Religion/Ethik 12 2 2 2 6 (III)/III
- Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 2 2 2 2 6 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 9 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 3 - ÖGS 4 4 4 12 (I)
- Wirtschaft 3.1 Globalwirtschaft, Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeographie 3 0 0 3 III 3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement 4 0 2 3 5 I 3.3 Rechnungswesen und Controlling 4 2 2 2 6 I 3.4 Officemanagement und angewandte Informatik 4 0 0 2 2 II
- Gesellschaft, Kunst und Kultur 4.1 Geschichte, Politische Bildung und Recht 2 2 0 4 III 4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 2 2 III 4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck 2 2 0 4 IVa
- Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung 5.1 Angewandte Mathematik 5 4 3 3 10 (I) 5.2 Naturwissenschaften 6 0 2 2 4 III 5.3 Ernährung und Lebensmitteltechnologie 0 2 2 4 III
- Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa)
- Alternativer Pflichtgegenstandsbereich 7a. Gastronomie und Hotellerie 7a.1 Küchen- und Restaurantmanagement 4 7 6 5 5 16 IVa 7a.2 Ernährung 4 1 0 0 1 III 7a.3 Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement 4 8 0 2 0 2 I 7b. Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare 7b.1 Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement 4 9 10 2 3 3 8 I 7b.2 Schulautonome Seminare 11 4 3 4 11 I-IV Gesamtwochenstundenzahl: Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7a 33 35 33 101 Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7b 32 34 35 101 B. Pflichtpraktikum Mindestens 8 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 11 D. Förderunterricht 11 _______________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Inklusive Kommunikation und Präsentation. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 13-15 Wochenstunden festgelegt werden. 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 0-2 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Inklusive Service-Design. 10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-8 Wochenstunden festgelegt werden. 11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
- Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
- Religion 2 (III)
- Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gemäß SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und der Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen. Restaurantfachfrauen und Restaurantfachmänner sind vom Unterricht und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen und Köche sind vom Unterricht und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit. Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ besuchen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen)und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
- März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können sehr selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; Zusammenhängend kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
- Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.
- Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
- en)zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 101 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Die Lernergebnisse des Clusters sind zugrunde zu legen. Wird ein neuer Pflichtgegenstand und/oder eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für wirtschaftliche Berufe baut auf den im allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen. Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgeganen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich.Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Lesen, Zusammenhängend sprechen/gebärden, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Didaktische Grundsätze der schulautonomen Seminare: Die gute Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und somit mit allen anderen Unterrichtgegenständen ist bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im III. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a)Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
- b)Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
- c)Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
- d)Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
- e)Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f)Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
- g)Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h)Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i)Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
- j)Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
- k)Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
- l)Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
- m)Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 1. ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. I. Jahrgang 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5 5. Semester Sport erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung Humanismus säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 6. Semester Vertiefung : Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1.Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Sachtexte, vorwiegend zu Themen aus ihrem Lebensalltag, sinnerfassend lesen, deren Kerninformationen erkennen und schriftlich sowie mündlich zusammenfassen; – grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in Sachtexten analysieren; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – Kerninformationen in Infografiken erkennen und verbalisieren; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – Zusammenfassungen und Erörterungen schreiben; – wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen und beschreiben; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen und die Werke in den historischen Kontext einordnen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Berichten, Zusammenfassen, Erzählen und Erklären von Sachverhalten. Stellungnahmen. Thesen und Argumente. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen, Entnahme von Informationen aus Texten. Textsortenwissen (Sachtexte, Informationsgrafiken, literarische Beispiele, Gattungsbeispiele). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeitung von Texten. Textsortenwissen (Zusammenfassung, Erörterung). Reflexion: Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen; einfache Regeln der Textinterpretation. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in journalistischen Texten analysieren; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – journalistische Textsorten und die wichtigsten österreichischen Printmedien nennen; – die wesentlichen Informationen aus Berichten, Kommentaren, Leserbriefen etc. zusammenfassen; – zu aktuellen Problemen und Medienberichten Stellung nehmen; – Leserbriefe, offene Briefe und Stellungnahmen schreiben; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, rhetorische Figuren, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurzpräsentationen. Gedichte, Balladen, Fabeln usw. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale journalistischer Texte. Funktion von Medien. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – die Argumentationsmuster und sprachlichen Besonderheiten von Meinungstexten beschreiben; – Inhalte, Strukturen sowie sprachliche Merkmale von Sachtexten zusammenfassen und erläutern; – fiktionale und nichtfiktionale Texte beschreiben und analysieren; – ihre Meinung zu aktuellen Themen und Sachfragen schriftlich wie mündlich darlegen; – an Diskussionen teilnehmen; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Meinungstexte, Sachtexte, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Textanalyse). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – komplexere argumentative Texte planen, schreiben und überarbeiten; – die Argumentationsmuster, sprachlichen Besonderheiten sowie die Funktion und Wirkung von Reden beschreiben; – ihre Meinung in Redebeiträgen und Reden sowie in schriftlichen Empfehlungen darlegen; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Rhetorische Mittel. Statements, Reden. Lesen: Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele). Schreiben: Strukturierung von Argumenten, Schreiben komplexerer argumentativer Texte. Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung). Reflexion: Literarische Texte, Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Diskussion und Moderation. Aktuelle Themen, literarische Texte. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart. Lesen: Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten). Schreiben: Textsorten (Thesenpapier). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke selektiv nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können sehr selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können sehr selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE – ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache Gebärden und können sich dadurch auf einfache Art verständigen; – verstehen visuelle Kommunikation, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gebärdet wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können einfache Videosequenzen analysieren; – können die Grammatik der deutschen Lautsprache und der österreichischen Gebärdensprache, sowie deutsche Redewendungen und Spezialgebärden fachlich richtig anwenden; – können die Gehörlosengeschichte und –kultur erläutern; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – kennen Institutionen der Gehörlosengemeinschaft; – kennen die Rechte der Gehörlosen auf dem Arbeitsmarkt. Lehrstoff: Geschichtliche Aspekte der Gebärdensprache – Gehörlosenkultur. Technische Hilfsmittel. Grundlagen der Kommunikation in der ÖGS: Grammatikalische Grundstrukturen. Einfache Kommunikation. Zeitangaben, Vokabel, Zahlen. Personalpronomen, Possessivpronomen. Einfache Bildgeschichten und Texte. Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken. Vorstellen (sich selbst oder andere); einfache Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen (Namen, Wohnort, Hobbys, Befinden). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gebärdet wird; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfache Satzstrukturen und Satztypen anwenden; – können einfache Dialogmuster verstehen und anwenden; – können sich auf einfache Art verständigen; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können die Grammatik der deutschen Lautsprache und der österreichischen Gebärdensprache sowie deutsche Redewendungen und Spezialgebärden fachlich richtig anwenden; – können die horizontale, vertikale und diagonale Zeitachse zur Lokalisation im dreidimensionalen Raum umsetzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen: Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse. Modalverben. Verneinungsformen. Lokalisation im dreidimensionalen Raum. Klassifikationen. Inkorporationen. Direkte und indirekte Rede. Ikonizität. Einfache Diskussionen und Präsentationen zu fachbezogenen Themen: Gestik, Mimik und Körpersprache. Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld. Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden. Analyse von einfachen Videosequenzen (Rollenspiel). Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Einfache alltägliche Kommunikation: zB persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gebärdet wird; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen in der Gebärdensprache; – können aus einfachen Videosequenzen konkrete Informationen entnehmen; – können Satzstrukturen und Satztypen anwenden; – können unterschiedliche Dialogmuster verstehen und anwenden; – können sich situationsmäßig durch den Einsatz von Spezialgebärden verständigen; – können Fragen stellen und beantworten, Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können die Grammatik der deutschen Lautsprache und der österreichischen Gebärdensprache sowie deutsche Redewendungen und Spezialgebärden fachlich richtig anwenden; – können die horizontale, vertikale und diagonale Zeitachse zur Lokalisation im dreidimensionalen Raum umsetzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen: Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse. Modalverben. Verneinungsformen. Lokalisation im dreidimensionalen Raum. Klassifikationen. Inkorporationen. Direkte und indirekte Rede. Ikonizität. Glossen. Einfache Diskussionen und Präsentationen zu fachbezogenen Themen: Gestik, Mimik und Körpersprache. Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld. Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden. Analyse von Videosequenzen. Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Situationen der Arbeitswelt, insbesondere Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Erstellen einfacher visueller Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen; – verstehen die wesentlichen Informationen einfacher Videoaufnahmen über vertraute Themen, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gebärdet wird; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können aus einfachen Videosequenzen konkrete Informationen entnehmen; – können Satzstrukturen und Satztypen anwenden; – können unterschiedliche Dialogmuster verstehen und anwenden; – einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können einfache Beschreibungen von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt. Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen: Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse. Modalverben. Verneinungsformen. Lokalisation im dreidimensionalen Raum. Klassifikationen. Inkorporationen. Direkte und indirekte Rede. Ikonizität. Idiome. Glossen. Einfache fachbezogene Diskussionen und Präsentationen: Gestik, Mimik und Körpersprache. Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld. Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden. Analyse von Videosequenzen. Transkription. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit Native Speakers folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gebärdet wird; – verstehen die wichtigsten Informationen in Videos über vertraute Themen, wenn deutlich gebärdet wird; – kennen die Ordnungsprinzipien von Gebärdenlexika; – können gebärdensprachliche Medien herstellen und beurteilen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Übungsdialoge, Rollenspiele, Präsentation, Diskussion: Graphiken und Statistiken. Spezialgebärden, Fachgebärden, Raumorientierung. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen. Analyse und Interpretation von anspruchsvollen Videosequenzen. Transkription – Übersetzung; Glossen. Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit Native Speakers folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gebärdet wird; – verstehen die wichtigsten Informationen in Videos über vertraute Themen, wenn deutlich gebärdet wird; – kennen die Ordnungsprinzipien von Gebärdenlexika; – können gebärdensprachliche Medien herstellen und beurteilen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Übungsdialoge, Rollenspiele, Präsentation, Diskussion: Graphiken und Statistiken. Spezialgebärden, Fachgebärden, Raumorientierung. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen. Ikonizität. Glossen. Analyse und Interpretation von anspruchsvollen Videosequenzen. Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern 3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartografische Medien anwenden und besitzen topografische Kenntnisse; – geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären; – Grundlagen der Klimageografie erklären; – wirtschaftliche Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen analysieren; – die Entwicklungen der globalen Bevölkerung analysieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren und anhand von Kennzahlen interpretieren; – Strukturen in ländlichen und städtischen Regionen gegenüberstellen; – ökonomische Entwicklungen in Industrieländern einschätzen; – die Naturräume Österreichs und Europas beschreiben und deren Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen; – die Bevölkerungsentwicklungen und -bewegungen in Österreich und Europa beschreiben und interpretieren. Lehrstoff: Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen). Nutzung von Naturräumen. Globale Bevölkerungsentwicklung. Entwicklungs- und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede, Bedeutung und Entwicklung in der Landwirtschaft und im Bergbau). Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen. Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten. Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum. Ökonomische und regionale Entwicklungen in Industrieländern. Österreich und Europa: Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung. Bevölkerungsentwicklung – Migration. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären und unterscheiden; – volkswirtschaftliche Grundbegriffe erklären; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie die Gründe für Marktversagen erläutern; – volkswirtschaftliche Messgrößen erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die europäische Integration an Beispielen erklären; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären; – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beschreiben. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftstheorien. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). Österreich und Europa (Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Geld- und Währungspolitik, außenwirtschaftliche Beziehungen). Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben; – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben; – eine einfache Geschäftsidee entwickeln; – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen. Lehrstoff: Grundlagen und Besonderheiten des Dienstleistungssektors. Inhalte des Businessplans: Entwicklung eines Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – den Prozess und die Verfahren der Personalauswahl unterscheiden; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements erläutern; – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen unterscheiden; – die Managementfunktionen beschreiben; – Managementkonzepte analysieren. Lehrstoff: Grundlagen der Investition. Personalmanagement inklusive Personalentwicklung. Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschäftsfelder von Kreditinstituten erläutern; – die Rolle und Funktionen von Kreditinstituten in der Volkswirtschaft beschreiben; – Risiken von Kreditgeschäften im Privatbereich und im Unternehmen einschätzen; – Möglichkeiten aufzeigen, um sich vor Risiken zu schützen; – die grundlegende Funktionsweise des Kapitalmarkts beschreiben; – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben; – Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen; – Trends in der Geldanlage beschreiben und Anlageformen kritisch hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit hinterfragen; – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben; – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung erläutern; – ausgewählte Controllinginstrumente beschreiben; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zum Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff: Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Kreditinstitute. Kapitalmarkt, Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – Chancen und Risiken von Unternehmenszusammenschlüssen erläutern; – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung erläutern; – die Aufgaben einer Controllerin und eines Controllers beschreiben; – die Vernetzung zwischen Controlling und anderen Fachabteilungen erläutern; – Controllinginstrumente einsetzen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zum Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff: Versicherungen. Unternehmenszusammenschlüsse. Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Fachspezifische Standardsoftware. Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Betriebswirtschaft. Case Studies. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtlichen Grundlagen der Buchführung anwenden; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Geschäftsfälle in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) erfassen; – ein Kassabuch führen; – ein Wareneingangsbuch führen; – die Grundzüge der Anlagenbuchführung anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg in der EAR ermitteln; – laufende Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe erfassen sowie die Gewinnauswirkung interpretieren; – Fremdwährungen umrechnen und Auslandgeschäfte verbuchen. Lehrstoff: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung. Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften und Bewertungsgrundsätze anwenden; – Zu- und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Waren- und Vorratsbewertungen durchführen und die erforderlichen Buchungen tätigen; – Forderungen bewerten und die erforderlichen Buchungen durchführen; – Aufwände und Erträge periodenrein abgrenzen und verbuchen; – die Notwendigkeit der Rückstellungsbildung erkennen und die erforderlichen Buchungen durchführen; – die Auswirkungen von Abschlussbuchungen auf den Jahreserfolg interpretieren. Lehrstoff: Jahresabschluss (Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln). Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Material bzw. Waren (einfache Bewertung, Bestandsveränderung, indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung). Forderungen. Rechnungsabgrenzungen. Rückstellungen. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bil