Lehrpläne der humanberuflichen Schulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 250/2021 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 2/4 Inkrafttretensdatum 01.09.2021 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Text Anlage B4 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS – AUFBAULEHRGANG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang I. II. III. Summe
- Religion/Ethik 12 2 2 2 6 (III)/III
- Allgemeinbildung und Sprache 2.1 Deutsch 3 3 3 9 (I) 2.2 Englisch 4 3 3 10 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 3 4 4 4 12 (I) 2.4 Geschichte und Politische Bildung 0 0 3 3 III 2.5 Naturwissenschaften 4 und Lebensmitteltechnologie 2 0 0 2 III 2.6 Angewandte Mathematik 5 4 3 4 11 (I)
- Tourismus und Wirtschaft 3.1 Tourismusgeografie und Reisebüro 0 2 2 4 III 3.2 Tourismusmarketing und Kundenmanagement 6 0 3 2 5 II 3.3 Kunst und Kultur 0 0 2 2 III 3.4 Betriebs- und Volkswirtschaft 7 2 2 2 6 I 3.5 Rechnungswesen und Controlling 6 3 2 2 7 I 3.6 Recht 0 0 2 2 III
- Alternativer Pflichtbereich 4.a Gastronomie und Hotellerie 4.a.1 Küchenorganisation, Kochen und Ernährung 3 2 0 5 IVa 4.a.2 Serviceorganisation, Servieren und Getränke 3 2 0 5 IVa 4.a.3 Wahlpflichtbereich Spezialisierung 8 9 0 2 1 3 IVa 4.b Tourismusmanagement und Seminare 4.b.1 Tourismusmanagement 2 2 0 4 II 4.b.2 Seminare 4 2 0 6 I-IV 4.b.3 Wahlpflichtbereich: Spezialisierung 8 9 0 2 1 3 IVa
- Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement 10 3 3 3 9 IVa
- Bewegung und Sport; Sportliche Animation 2 2 1 5 (IVa) Gesamtwochenstundenzahl Alternativer Pflichtbereich 4.a 35 35 36 106 Gesamtwochenstundenzahl Alternativer Pflichtbereich 4.b 35 35 36 106 B. Pflichtpraktikum Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 11 D. Förderunterricht 9 E. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang _________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Im III. Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet. 4 Biologie und Ökologie, Chemie und Physik. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Mit Computerunterstützung. 7 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Gegenstände Betriebs- und Volkswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling zumindest im III. Jahrgang organisatorisch zu verbinden. 8 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich. 9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden. 10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-9 Wochenstunden festgelegt werden. 11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
- Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
- Religion 2 (III)
- Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gem. SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachmann bzw. Gastronomiefachfrau, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a SchOG erfolgreich absolviert haben. Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin und Koch, Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin und Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen. Restaurantfachfrauen bzw. Restaurantfachmänner sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen bzw. Köche sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit. Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau/-mann müssen verpflichtend den alternativen Pflichtgegenstandsbereich „Tourismusmanagement und Seminare“ besuchen und sind von der Vorprüfung befreit. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung und Sprache, – Tourismus und Wirtschaft, – Gastronomie und Hotellerie oder – Angewandtes Tourismusmanagement und Seminare, – Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement sowie – Fachpraxis und Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus verfügen über mindestens 16 Wochen einschlägige Berufserfahrung. Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und den anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ alltägliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom
- März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Proficient Users C1 zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – können flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen, gesellschaftlich und bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen; – können sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
- Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.
- Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom
- März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Independent Users B2 zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist sowie der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.
- Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
- Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler – nehmen die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, sowie ihre Rahmenbedingungen als einen im steten Wandel begriffenen Teil der Gesellschaft wahr und können aktiv an einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft teilnehmen; – können regionale, nationale und globale Zusammenhänge im kulturellen, wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Kontext verstehen, diese erklären und argumentieren; – können gesellschaftspolitische bzw. gesamtwirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen vergleichend gegenüberstellen; – können sich mit künstlerischen, kulturellen sowie touristischen Erscheinungsformen offen und kritisch auseinandersetzen; – können Denk- und Verhaltensweisen anderer Gesellschaften und Kulturen beschreiben sowie interkulturelles Wissen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft umsetzen; – können die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und entsprechend handeln; – können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen sowie reflektieren; – können wirtschaftliche und rechtliche, besonders touristisch relevante Sachverhalte lösungsorientiert bearbeiten; – können kulturelle, wirtschaftliche und politische Informationen verstehen und diese interpretieren und kommunizieren; – können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – verfügen über eine professionelle Einstellung zum Berufsfeld der Tourismus- und Freizeitwirtschaft; – können unternehmerisch und dienstleistungsorientiert denken und handeln. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALTERNATIVER PFLICHTBEREICH Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den beruflichen Erfordernissen; – verfügen über Teamfähigkeit, sowie Problemlösekompetenz und sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln, Feedback zu geben und anzunehmen; – verfügen über Leistungsbereitschaft und eine realistische Selbsteinschätzung; – können die Bedeutung eines wertschätzenden und offenen Umgangs mit Mitmenschen sowie anderen Kulturen und Religionen erläutern; – können korrekte Umgangsformen anwenden; – können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie Fachkenntnisse und Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie einsetzen und anwenden; – können in ihrem beruflichen Handeln kaufmännische Grundlagen der Wirtschaftlichkeit, Regionalität und Nachhaltigkeit anwenden; – können ernährungsphysiologisch vernetzt denken und dieses Wissen praxisorientiert einsetzen; – sind in der Lage, entsprechend der beruflichen Position Verantwortung zu übernehmen, leiten selbstständig Arbeitsprozesse und evaluieren diese; – verstehen das Fachvokabular und setzen dieses in der betrieblichen Kommunikation richtig ein; – können relevante Gesetze und Vorschriften, sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben und diese ökonomisch und ökologisch in betrieblichen Situationen anwenden; – können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden: a) „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“: 2 bis 3 Wochenstunden b) „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 4 bis 9 Wochenstunden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit. a und b) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen. Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
- Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 3 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ oder „Bewegung und Sport; Sportliche Animation“ um mindestens 3 Wochenstunden erhöht werden.
- Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden.
- Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
(1)Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
(2)Von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 2 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden. 4. Die 6 Wochenstunden des Pflichtgegenstandes Seminare im alternativen Pflichtgegenstandsbereich 4b sind zur Schaffung von maximal drei neuen Pflichtgegenständen mit mindestens 2 Wochenstunden und/oder einer Verbindlichen Übung zu verwenden. 5. Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module bzw. das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module, unter Einhaltung der Ressourcen und der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, angeboten werden; in diesem Fall müssen die Schülerinnen und Schüler eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich: Spezialisierung“ in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Wochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen. Es gelten in diesem Fall die schulautonomen Bestimmungen der Hotelfachschule. Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen. Im Aufbaulehrgang besteht zudem die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, welche bereits zwei dieser vorgegebenen Spezialisierungen erworben haben, schulautonom zusätzliche Angebote für Spezialisierungen anzubieten. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(
- en)zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Für sämtliche schulautonome Angebote gilt die Einhaltung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Alternativer Pflichtgegenstandsbereich Tourismusmanagement und Seminare: Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Tourismus baut auf den im Allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen. Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis – Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn des 1. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. . Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Im dritten Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und eine Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und Lebensmitteltechnologie: – Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) und Exkursionen sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. – Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen: – eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung; – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses; – die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit und – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Tourismusmanagement und Seminare: Tourismusmanagement: In diesem Gegenstand soll einerseits vertieftes, spezielles Fachwissen in den verschiedenen Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und andererseits Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Anwendung des Wissens in realistischen, auch simulierten, Arbeitssituationen der verschiedenen Berufsfelder erworben werden. Dabei kommt der Entwicklung von planerischen, organisatorischen und unternehmerischen Kompetenzen besondere Bedeutung zu, ein entsprechender Aufbau des Unterrichts in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht ist daher ein wesentlicher Bestandteil. Auch der für die Kompetenzentwicklung erforderliche Lehrstoff ist auf die übrigen Pflichtgegenstände entsprechend abzustimmen und anzupassen. Seminare: Die gute Vernetzung mit den anderen Pflichtgegenständen und die Ausrichtung des Unterrichts auf das Allgemeine Bildungsziel sind bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse. Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen. Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen sowohl das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat. Der Gegenstand „Betriebspraktikum und angewandte Projektmanagement“ ist für Schülerinnen und Schüler die die Gegenstände aus dem Cluster 4.a belegen müssen, verbindlich für die Fächer (4.a.1. Küchenorganisation, Kochen und Ernährung) und (4.a.2. Serviceorganisation, Servieren und Getränke) bestmöglich zur Vertiefung und Festigung der erlernten Kompetenzen zu verwenden. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kunst und Kultur". – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Tourismus und Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin bzw. Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen bzw. P und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a)Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
- b)Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
- c)Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
- d)Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
- e)Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f)Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
- g)Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h)Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i)Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
- j)Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
- k)Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
- l)Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
- m)Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 1. ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. I. Jahrgang 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5 5. Semester Sport erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung Humanismus säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 6. Semester Vertiefung : Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in Sachtexten analysieren; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr und können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können Inhalte öffentlich präsentieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht und stilistisch angemessen verfassen und gestalten; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – erfassen wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Argumente und Standpunkte; Konkrete Empfehlungen; Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Medien als Informationsquellen. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung komplexer alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in journalistischen Texten analysieren; – können Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können journalistische Textsorten und die wichtigsten österreichischen Printmedien beschreiben; – können die wesentlichen Informationen aus Berichten, Kommentaren, Leserbriefen usw. zusammenfassen; – können zu aktuellen Problemen und Medienberichten Stellung nehmen; – können Leserbriefe, offene Briefe und Stellungnahmen schreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren. Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: zB Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele). Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale journalistischer Texte. Funktion von Medien. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können die Argumentationsmuster und sprachlichen Besonderheiten von Meinungstexten beschreiben; – können Inhalte, Strukturen sowie sprachliche Merkmale von Sachtexten zusammenfassen und erläutern; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte beschreiben und analysieren; – können ihre Meinung zu aktuellen Themen und Sachfragen schriftlich wie mündlich darlegen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung). Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele). Schreiben: Lineare und Nichtlineare Texte. Fiktionale und Nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien. Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten. Medien als Informationsquelle. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können komplexere argumentative Texte planen, schreiben und überarbeiten; – sind in der Lage die Argumentationsmuster, sprachlichen Besonderheiten sowie die Funktion und Wirkung von Reden zu beschreiben; – können ihre Meinung in Redebeiträgen und Reden sowie in schriftlichen Empfehlungen darlegen; – können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, rhetorische Mittel, Reden, Statements. Kommunikationstechnologien. Lesen: Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele). Schreiben: Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte. Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung). Reflexion: Literarische Texte. Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur. Medien als Informationsquelle. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare bzw. nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – sind in der Lage sich in der Medienlandschaft zu orientieren sowie Texte und Medien kritisch zu beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Diskussion und Moderation. Aktuelle Themen, literarische Texte. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare bzw. nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart. Lesen: Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten). Schreiben: Textsorten (Thesenpapier). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht, – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen: zB Email, Kommentar, Blog, Leserbrief, Diskussion. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen und Begründen von Meinungen: zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen und Begründen von Meinungen: zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen einfache Zahlen; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze Mitteilungen, Notizen, Checklisten. Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation (medienunterstützt): zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Einladungen, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen. Einfache mündliche berufliche Kommunikation: Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw. – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Einfache mündliche berufliche Kommunikation: Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird bzw. kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und muttersprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt): zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Behandlung der Hotelkorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung, Informationsmaterialien, einfache Korrespondenz. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben sowie in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätig