Lehrpläne der humanberuflichen Schulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 250/2021 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 4/1 Inkrafttretensdatum 01.09.2021 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Text Anlage D1 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KUNST UND GESTALTUNG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. A.
- Stammbereich
- Religion/Ethik 9 2 2 2 2 2 10 (III)/III
- Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 2 3 3 3 2 2 13 (I) 2.2 Englisch 3 3 2 3 2 13 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 3 0 0 2 2 2 6 (I)
- Naturwissenschaften und Mathematik 3.1 Naturwissenschaften 4 0 2 2 2 0 6 III 3.2 Angewandte Mathematik 5 2 2 2 2 2 10 (I)
- Wirtschaft und Gesellschaft 4.1 Geschichte und Politische Bildung 1 1 1 1 1 5 III 4.2 Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 2 2 0 0 0 4 III 4.3 Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement 6 0 2 3 2 2 9 I 4.4 Rechnungswesen 6 0 2 2 2 2 8 I 4.5 Recht 0 0 0 0 2 2 III 4.6 Officemanagement 2 0 0 0 0 2 III
- Kunst und Gestaltung 5.1 Kunst- und Kulturgeschichte 0 0 2 2 2 6 III 5.2 Mediale Darstellungsverfahren 6 5 5 2 2 2 16 II 5.3 Atelier für räumliches Gestalten 7 6 0 0 0 13 IVb 5.4 Atelier für flächiges Gestalten 5 5 0 0 0 10 IVb
- Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 (IVa) Wochenstundenzahl Stammbereich 34 37 25 24 22 142 A.
- Schulautonomer Erweiterungsbereich (Schulautonome Pflichtgegenstände)
- Schulautonomer Schwerpunkt 7 Produkt Design Objekt 0 0 13 14 15 42 III Produkt Design Textil 0 0 13 14 15 42 III Visuelle Gestaltung 0 0 13 14 15 42 III Objekt Bild Medien 0 0 13 14 15 42 III B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung 1 0 0 0 0 1 III Gesamtwochenstundenzahl 35 37 38 38 37 185 C. Pflichtpraktikum 4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 8 E. Förderunterricht 8 F. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang ____________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Inklusive Inhalte Kommunikation. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Mit Computerunterstützung. 7 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein schulautonomer Schwerpunkt im Gesamtausmaß von mind. 37 Wochenstunden zu führen. 8 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
- Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
- Religion 2 (III)
- Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung dient im Rahmen der Aufgaben der österreichischen Schule § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§§ 65 und 72 SchOG), die zur Ausübung gehobener Berufe in allen Bereichen der Wirtschaft befähigt, sowie zur Universitätsreife (Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten) führt. In einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die zur Ausübung von – auch selbstständigen – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterisch und künstlerisch geprägten Berufsfeldern, sowie im gesamten Kulturbereich befähigen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung, – Sprache und Kommunikation, – Naturwissenschaften und Mathematik, – Wirtschaft und Gesellschaft, – Kunst und Gestaltung sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem, innovativem, kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven bzw. praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene bzw. Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren sowie künstlerisch-kreativen bzw. eigenschöpferischen Leistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz), sowie – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (soziale und personale Kompetenz, kommunikative Kompetenz, emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung – verfügen über breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften; – können Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in Deutsch und mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren sowie situationsadäquat kommunizieren; – sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt; – können Sachverhalte des Alltags sowie des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden analysieren, in Modellen abbilden, berechnen, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- bzw. informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren; – können grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – haben betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen und besitzen Kompetenzen zur Entwicklung innovativer Problemlösungsstrategien; – können Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – können andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz; – können ihre eigenen Potenziale entwickeln, sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – verfügen über Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens; – können komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch sowie verantwortungsbewusst auseinander setzen. Insbesondere verfügen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung über folgende Kompetenzen: – sie können durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen sowie vergangenen Kunst- und Kulturschaffen das Kulturleben aktiv mitgestalten und daran teilhaben; – sie können ihre künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten im beruflichen (auch freischaffenden) Kontext zum Einsatz bringen; – sie haben die Kompetenz, Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen bzw. Abhängigkeiten, von der Idee über das Konzept, den Schaffungsprozess zum Werk sowie dessen (auch) marktorientierten Präsentation, zu erfassen und praktisch umzusetzen; – sie können spezifische Gestaltungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung ihrer ästhetischen, funktionellen sowie kommunikativ-symbolischen Bedeutung erkennen und realisieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt und verfügen über mindestens 4 Wochen einschlägige Berufserfahrung. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und mit anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Sie befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Die Ausbildung fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich im Besonderen durch ihren künstlerisch-ästhetischen Zugang aus, welcher sie in ihrem innovativen Tun, ihrer intuitiven oder reflektierten Herangehensweise, sowie ihrer künstlerisch-kulturellen Haltung zu Expertinnen und Experten macht. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen sowie können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen benennen und anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden; – können mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – können eigenständig – einzeln und gemeinsam – ihren gestalterischen und kreativen Ideen sprachlich Ausdruck verleihen; – können sich mit den eigenen Fähigkeiten kritisch auseinandersetzen und diese weiterentwickeln; – gehen bewusst mit Medien um; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom
- März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
- Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.
- Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Independent Users B1 zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien benennen und diese praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden; – können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können ihr kreatives Potenzial in Einzel- bzw. Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen; – können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Ressourcen erkennen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz; – können naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen für das künstlerische Schaffen berücksichtigen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler – können Ideen und Handlungen sachlich begründen, kritisch hinterfragen und diskutieren sowie die eigenen Fähigkeiten angemessen einschätzen und einsetzen; – können die Bedeutung der Interdisziplinarität von Informationsmanagement, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft, Recht sowie Geschichte und politische Bildung für die schwerpunktmäßige Ausbildung im künstlerischen Bereich einschätzen; – können die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – können internationale sowie nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge verstehen, diese erklären und argumentieren; – verstehen die Zusammenhänge sozialer, ökologischer sowie ökonomischer Nachhaltigkeit und können danach handeln; – können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – können einschlägige Sachverhalte selbstständig und/oder im Team strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen, mit Daten und Informationen sicher umgehen sowie diese verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KUNST UND GESTALTUNG Die Schülerinnen und Schüler können – künstlerische, kulturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge und Phänomene reflektieren; – Werk- bzw. Arbeitsprozesse beschreiben und in schriftlicher sowie bildunterstützter Form darstellen; – Ergebnisse ihrer Arbeit zielgruppenorientiert einer Öffentlichkeit über geeignete Präsentationsformen ästhetisch vermitteln; – sich in der Fachsprache ausdrücken; – ethische Aspekte ästhetischer Phänomene argumentieren. LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES Die Schülerinnen und Schüler – verfügen aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten; – können Aufgaben des Managements benennen und wahrnehmen; – können theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden; – können Projekte planen, durchführen, dokumentieren sowie in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten; – können berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen; – können den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen. LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES VISUELLE GESTALTUNG Die Schülerinnen und Schüler können – einen umfassenden praxisnahen Gestaltungsprozess, bestehend aus Ideen, Skizzen, Studien, Experimenten im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen sowie Realisationen strukturieren und durchführen; – die Bedeutung einschlägiger fachterminologische Bezeichnungen erläutern und diese im Zusammenhang mit Gestaltungsprozessen sowie beim Verfassen von konzeptuellen, werkanalytischen Texten anwenden; – praxisrelevante Methoden und Standards zur Recherche beschreiben sowie diese für Entwicklung und Umsetzung nutzen; – Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen, um zu differenzierten, eigenen gestalterischen Lösungen zu kommen; – in ihren praktischen und theoretischen Arbeiten gesellschaftsrelevante Diskurse aufnehmen, um mit den Mitteln der Gestaltung (neue) Wirklichkeiten zu visualisieren; – können den Grundsatz der Nachhaltigkeit als gesellschaftlichen, ökonomischen Wert in Gestaltungsaufgaben und Reflexionen einbringen; – soziale, kunst- und kulturbezogene Netzwerke nennen, diese nutzen und damit verantwortungsvoll umgehen; – grundlegende wissenschaftliche Arbeitsweisen beschreiben und diese in Begleitung sowie Ergänzung zu ihrer Gestaltungspraxis anwenden; – Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden; – Erfahrungen im außerschulischen künstlerischen Bereich sammeln und einsetzen; – auf nicht klischeehafte Weise durch das Aufbrechen von Wahrnehmungsgewohnheiten eigenständig gestaltend tätig werden; – Gestaltungsprozesse in Einzelarbeit oder im Team sowohl frei als auch aufgabenorientiert planen, organisieren, kommunizieren und umsetzen; – ihre Arbeiten unter Beachtung kontextspezifischer rechtlicher Bedingungen realisieren; – Beziehungen zwischen ästhetischen und ethischen Fragen erörtern und in ihrer Gestaltungspraxis umsetzen; – experimentelle und spielerische Methoden im Umgang mit Materialien und Ideen nutzen und einsetzen. LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES OBJEKT BILD MEDIEN Die Schülerinnen und Schüler können – experimentierend Gestaltungsmöglichkeiten erforschen und daraus Konsequenzen für umfangreichere Gestaltungsprojekte ziehen; – eigene Gestaltungsmaßnahmen benennen, diskutieren und argumentieren; – sich exemplarischer Methoden der Ideenfindung im Zusammenhang mit Kreativitätstechniken bedienen; – die verschiedenen Eigenschaften von Materialien in Hinblick auf ihre Kombination und Verbindung bzw. in Hinblick auf die davon abhängigen Gestaltungsmöglichkeiten anwenden; – bearbeitungs- und verfahrenstechnologische Rahmenbedingungen in der Realisierung der Gestaltungsabsichten berücksichtigen und entscheiden, welche Bearbeitungsverfahren in den einzelnen Realisierungsphasen zum Einsatz kommen sollen; – Grundlagen der Fachtheorie wiedergeben und die einschlägige Fachterminologie anwenden; – in der Werkdimensionierung bzw. für die Wahrnehmbarkeit von Gestaltungen die Beziehung zwischen Objekt und Mensch berücksichtigen; – im zwei- sowie dreidimensionalen Gestaltungsprozess kompositorische Umstände berücksichtigen und beurteilen; – in ihren Entwurfskonzepten und im Bearbeitungsprozess materialökonomische und materialökologische Aspekte berücksichtigen; – visuelle Sachverhalte im alltäglichen sowie künstlerischen Umfeld ästhetisch und funktional einordnen; – verschiedene gesellschaftliche Konnotationen verstehen, welche den Materialien anhängen und diese Kenntnisse in ihren Entwürfen berücksichtigen; – Gestaltungslösungen für die Präsentation ihrer Arbeiten entwerfen und entwickeln; – für die Werkpräsentation situationsbezogen angemessene technische und ideelle Mittel wählen bzw. entwickeln und diese praktisch anwenden bzw. ausführen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Insgesamt stehen schulautonome Stunden im Ausmaß von 42 Stunden zur Verfügung, wobei 1. der schulautonom gewählte Schwerpunkt im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 37 Wochenstunden betragen darf. 2. eine Verschiebung der Stunden aus dem schulautonomen Schwerpunkt ausschließlich zugunsten des Clusters „Kunst und Gestaltung“ möglich ist. 3. Darüber hinaus können maximal 2 Wochenstunden aus dem schulautonomen Schwerpunkt zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung (ausgenommen Religion) verwendet werden. 4. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(
- en)zu führen. 5. Zusätzlich ist eine vertikale Verschiebung von maximal 3 Wochenstunden zwischen den Pflichtgegenständen „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für flächiges Gestalten“ und „Atelier für räumliches Gestalten“ möglich. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis–Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Grundlage in allen Clustern bilden unter anderem auch die bereits vorhandenen Bildungsstandards. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische fremdsprachige Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind die fremdsprachliche und fachsprachliche Komeptenz der Lernenden zu fördern. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: – Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) und Exkursionen sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. – Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft und Gesellschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen sowie – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Kunst und Gestaltung: Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der Praxis ist wesentliche Grundlage für die Befähigung zur Ausübung eines künstlerisch-gestalterisch geprägten Berufes und Berufen im freischaffenden Bereich. Entwicklung der handwerklichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Kompetenz, Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, erfolgt durch eine inhaltliche Verknüpfung der Clustergegenstände untereinander und den Gegenständen der anderen Cluster und trägt somit sowohl dem unternehmerischen Denken und Handeln als auch ökologischen Aspekten Rechnung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Mediale Darstellungsverfahren: Die Bildungs- und Lehraufgaben sind auf semesteradäquater Komplexitätsstufe,mit zunehmender Selbstständigkeit und unter dem Aspekt der Teambildung zu erfüllen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Atelier für räumliches und für flächiges Gestalten: In diesen Pflichtgegenständen ist es wichtig, das schöpferische Potenzial und die Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, damit diese Eigenes von der Idee, über den Entwurf, unter Berücksichtigung des Materials und der Technik umsetzen können. Der Dokumentation des Gestaltungsprozesses kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu. Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ sowie des Schulautonomen Schwerpunktes wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung „Persönlichkeitsentwicklung“: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates und der Schulgemeinschaft) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum Cluster Kunst und Gestaltung ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft und Gesellschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ sowie dem schulautonomen Schwerpunkt nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschüler elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation (Lehramt, Aus-, Fortbildung, usw.) verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Branchen und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a)Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
- b)Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
- c)Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
- d)Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
- e)Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f)Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
- g)Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h)Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i)Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
- j)Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
- k)Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
- l)Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
- m)Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 1. ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen, adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien benennen und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über alltägliche Lebenssituationen. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und wenden sie an; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen sowie diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen, adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen nennen und diese anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen. – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktion von Medien beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussionen. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte wie zB Stellungnahme, Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen nennen und diese anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Mündliche Stellungnahme, Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorischer Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlinearer Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen benennen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen und erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentativer Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer, literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquelle. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer, literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen sowie deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten sowie direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltägliche Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und muttersprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung, Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB einfache Telefonate, kurze Anfragen und Auskünfte, Beantwortung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Arbeitswelt, Werbung, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Reservierung, Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren und diese beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen sowie die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Werbung, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB E-Mail, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): zB Anfrage, Einladung, Telefonate, einfache Werbe- und Informationstexte, Bewerbung. Einfache Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detailliert zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes sowie exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und eine emotionale Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb verfügen; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und