Lehrpläne der humanberuflichen Schulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 150/2023 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 5/3 Inkrafttretensdatum 01.09.2023 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche Beachte zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 5 Text Anlage E3 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR PFLEGE UND SOZIALBETREUUNG I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. A.1 ALLGEMEINE PFLICHTGEGENSTÄNDE
- Religion/Ethik 1 2 2 2 2 2 10 (III)
- Ausdruck, Sprache, Kommunikation 2.1 Bewegung und Sport 2 2 2 1 0 7 (IVa) 2.2 Kreativer Ausdruck 0 1 1 0 0 2 IVa 2.3 Allgemeine und Interkulturelle Kommunikation 1 1 2 2 2 8 III 2.4 Deutsch 4 3 3 2 2 14 (I) 2.5 Englisch 4 3 3 2 2 14 (I)
- Allgemeinbildung 3.1 Angewandte Mathematik 3 3 2 2 2 12 (I) 3.2 Digitalisierung in Theorie und Praxis 2 2 1 0 0 5 III 3.3 Geografie, Geschichte und Politische Bildung 3 2 1 1 1 8 III A.2 BERUFSSPEZIFISCHE PFLICHTGEGENSTÄNDE 4.1 Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung (Humanbiologie, Chemie und Physik, Gesundheit und Ernährung) 4 3 2 0 0 9 III 4.2 Humanwissenschaftliche Bildung (Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Gerontologie und Geragogik) 3 1 1 1 1 7 III 4.3 Berufsbezogene Rechtskunde 0 1 1 0 0 2 III 4.4 Berufsbezogene Management- und Organisationslehre 0 0 1 2 1 4 II 4.5 Berufskunde und Ethik 1 1 1 1 0 4 III 4.6 Beruf und Wissenschaft 0 0 1 1 0 2 III 4.7 Pflegerische Basisbildung 0 2 1 1 1 5 III 4.8 Berufsspezifische Bildung I Humanwissenschaften 2 Gesundheitswissenschaften Niveau Pflegeassistenz 3 0 3 3 0 0 6 III
- Fachrichtungen 5a. Fachrichtung Pflege 5a.
- Berufsspezifische Bildung II Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz 0 0 0 10 11 21 III 5a.2 Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) 4 Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz 5 5 5 5 5 5 +15 6 6 5 +5 6 6 5 27 5 +20 6 5a.3 Fachpraktisches Seminar Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz 1 1 2 2 4 10 III 5b. Fachrichtung Sozialbetreuung 5b.1 Berufsspezifische Bildung II Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit 0 0 0 5 11 16 III 5b.2 Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) 7 Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit 5 8 5 8 5 8 +15 9 11 8 +5 9 8 8 34 8 +20 9 5b.3 Fachpraktisches Seminar Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit 1 1 2 2 2 8 III B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
- Supervision und Psychohygiene 0 1 1 1 1 4 III
- Theorie-Praxis-Transfer 0 1 1 1 1 4 IVb Gesamtwochenstundenanzahl Pflege 35 38 37 38 37 185 Gesamtwochenstundenanzahl Sozialbetreuung 35 38 37 38 37 185 C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete Muttersprachlicher Unterricht D. FÖRDERUNTERRICHT _____________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Dieser Pflichtgegenstand ist von Schülerinnen und Schülern des Ausbildungsschwerpunktes Behindertenbegleitung zu besuchen. 3 Dieser Pflichtgegenstand ist von Schülerinnen und Schülern der Ausbildungsschwerpunkte Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit zu besuchen. 4 Die berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) im Rahmen der Pflegefachassistenz ist im Ausmaß von 27 Wochenstunden während des Unterrichtsjahres und im Ausmaß von 20 Wochen während der Ferien zu absolvieren. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. 5 Absolvierung während des Unterrichtsjahres 6 Absolvierung während der Ferien: 15 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang und 5 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang. 7 Die berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) im Rahmen der Sozialbetreuung ist im Ausmaß von 34 Wochenstunden während des Unterrichtsjahres und im Ausmaß von 20 Wochen während der Ferien zu absolvieren. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. 8 Absolvierung während des Unterrichtsjahres. 9 Absolvierung während der Ferien: 15 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang und 5 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
- Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
- Religion 2 (III)
- Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übungen Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ___________________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung. 4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung dient im Sinne der §§ 65 und 83 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der im jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich festgeschriebenen Aufgaben der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe erforderliche Haltung und Einstellung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Empowerment (Selbstermächtigung) Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Inklusion (ein mitmenschliches Miteinander aller Beteiligten), Diversität (Wertschätzung und Anerkennung von Unterschiedlichkeit) und Employability (Beschäftigungsfähigkeit) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation einschließlich Kultursensibilität, – Allgemeinbildung einschließlich Demokratiebildung, – Mathematik und Digitalisierung, – Naturwissenschaftliche Bildung mit den Schwerpunkten Mensch, Gesundheit und Ernährung, – Humanwissenschaftliche Bildung einschließlich Gerontologie und Geragogik, – Management- und Organisationslehre, – Berufsbildung mit den Schwerpunkten Pflege oder Sozialbetreuung, – Berufsorientierte Praxis und Supervision sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – sensibel und offen philosophisch-existentielle und spirituelle Fragestellungen speziell auch im Hinblick auf die Zielgruppen ihrer Aufgaben- und Arbeitsbereiche diskutieren; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen; – sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, mit Hilfe mathematischer Schlussweisen berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informations- technischen Hilfsmitteln gewinnen, interpretieren und präsentieren; – gesellschaftliche und politische Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene analysieren und ihr eigenes Handeln nach demokratischen und/oder demokratiefördernden Grundprinzipien ausrichten; – lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung begreifen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Menschen fördern; – demografische Entwicklungen verfolgen, einordnen und interpretieren, um die dadurch erworbenen Erkenntnisse in die auf das jeweilige Berufsfeld bezogenen Konzepte einfließen zu lassen; – Alter und Altern als zentrale Herausforderungen der Gesellschaft erkennen und darauf basierende Handlungsansätze und Leitideen in den Aufgabenfeldern der Pflege und Sozialbetreuung umsetzen und (mit-)entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung verfügen insbesondere über die Kompetenzen, – sozial, verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend zu handeln; – ihre Rolle in der Arbeit im Rahmen von sozialen Dienstleistungen zu reflektieren; – sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten im Alltags- und Berufsleben umzugehen; – in der Teamarbeit das eigene Handeln und die eigene Rolle kritisch zu reflektieren und kooperativ zu agieren; – die Wünsche und Bedürfnisse von Menschen einfühlsam zu verstehen; – ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal) situationsadäquat einzusetzen; – zentrale Fragestellungen der Humanwissenschaften auf Situationen im Alltags- und Berufsleben zu übertragen und humanwissenschaftliche Denkansätze und Konzepte in ihr Handeln zu integrieren; – ihr umfassendes und vernetztes Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einzusetzen; – ihre berufliche Tätigkeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und sich bewährenden, praktischen Erfahrungen auszurichten; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken auf Fragestellungen der Praxis anzuwenden; – Situationen rasch zu erfassen und adäquate Handlungsansätze zu entwickeln; – Prozesse der Betreuung und Pflege entsprechend der individuellen Lebenssituation der Menschen zu gestalten; – Menschen mit Hilfebedarf entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand zu unterstützen, anzuleiten und zu beraten; – andere Menschen in ihren Lern- und Arbeitsprozessen anzuleiten und Projekte zu koordinieren; – mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umzugehen; – reflektiert mit dem Spannungsfeld Normierung und individueller Entwicklung umzugehen; – für Klientinnen und Klienten passende institutionelle Angebote im Berufsfeld unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte auszuwählen; – Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) im Hinblick auf das jeweilige Berufsfeld anzuwenden. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung vermittelt in ausgewogener Weise fachtheoretisches Wissen und fachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dadurch erwerben die Absolventinnen und Absolventen Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeit in verschiedenen Berufsfeldern im Gesundheits- und Sozialbereich. Dazu zählen insbesondere: – digitale Grundkompetenzen, – sozialwirtschaftliche Grundkompetenzen, – umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz, – breites Basiswissen im Bereich der Gesundheits- und Humanwissenschaften, – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen sowie – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS AUSDRUCK, SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der kreativen Ausdrucksmöglichkeiten (Bewegung, Sprache, Musik, bildnerisches und textiles Gestalten, Plastizieren, darstellendes Spiel) erläutern; – Angebote zur Förderung und Aktivierung von individuellen Ressourcen entwickeln; – die Bedeutung kultureller Teilhabe für die Lebensqualität der Menschen beschreiben; – grundlegende Kommunikationstheorien und Gesprächsführungstechniken anwenden; – die Zusammenarbeit mit Angehörigen als wichtige Ressource in den Feldern der sozialen Arbeit beschreiben, unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige benennen und fallbezogen ein Unterstützungskonzept entwickeln; – die Bedeutung von Krisen und krisenhaften Entwicklungen im Lebenslauf eines Menschen beschreiben und in konkreten Krisensituationen die Grundprinzipien und Methoden der Krisenintervention situationsadäquat anwenden; – die eigene kulturelle Identität reflektieren, kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen; – Diversität als Konzept zur Anerkennung der Vielfalt kultureller und individueller Merkmale der Menschen benennen und Heterogenität als Ressource diskutieren; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zu einem vertiefenden Spracherwerb; – als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler die Kommunikation zwischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt; – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets mündlich und schriftlich klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren und dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und die wesentlichen Inhalte zusammenfassen; – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken und die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – sich in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen oder Adressaten beziehen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98)6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen oder Adressaten beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG Die Schülerinnen und Schüler können – mathematische Methoden und Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – den Einfluss des menschlichen Handelns auf den Raum (Siedeln, Wirtschaften) beschreiben; – Wechselbeziehungen zwischen natürlicher Umwelt, kultureller Gestaltung und individuellem Handeln erörtern; – gesellschaftliche, soziale, politische, wirtschaftliche, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – Lösungsansätze für gesellschaftliche und soziale Probleme nennen und diese bewerten; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung tolerant und respektvoll umgehen; – Aspekte der Globalisierung und Regionalisierung im Kontext von Gesellschaft und Raum beschreiben; – die Begrenztheit der Ressourcen der Erde einschätzen und Konflikte um deren Nutzung und Verteilung analysieren; – die Auswirkungen digitaler Technologien auf soziales Wohlbefinden und Inklusion erläutern; – die Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag optimieren; – Risiken und Bedrohungen durch die Digitalisierung beschreiben; – Informationen und digitale Inhalte kritisch vergleichen, analysieren und bewerten (manipulative und monoperspektivische Darstellungen); – mit elektronischen Instrumenten der Qualitätssicherung umgehen und deren Bedeutung beschreiben; – die Grundlagen des Datenschutzes im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung benennen und erläutern, wie und inwieweit persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und verwaltet werden können/dürfen; – mit verschiedenen, automationsgestützten Dokumentationssystemen in ihrem beruflichen Kontext arbeiten. LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE NATUR- UND GESUNDHEITSWISSENSCHFTLICHE BILDUNG SOWIE HUMANWISSENSCHAFTLICHE BILDUNG Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale des biologischen Lebens beschreiben und die Mechanismen der Evolution erklären; – grundlegende Prinzipien aus Physik und Chemie erläutern und chemische und physikalische Prozesse im menschlichen Körper beschreiben; – die Grundlagen der klassischen Genetik beschreiben und ihre Bedeutung im Hinblick auf die Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern; – die Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung beschreiben, verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern und Methoden der Familienplanung und deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen; – Ernährung als Teil der Gesundheitsförderung und Prävention verstehen, den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen und nach ernährungsmedizinischen Erkenntnissen Speisen und Menüs für Gesunde und Kranke zubereiten; – gesunde Menschen im Hinblick auf eine gesundheitsbewusste Ernährung beraten; – Gesundheit als mehrdimensionales Konzept verstehen, grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention benennen und für sich selbst und andere Menschen Maßnahmen ableiten; – die Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erläutern und Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und -prophylaxe beschreiben; – die anatomischen und physiologischen Grundlagen zum Aufbau und der Funktionsweise des menschlichen Körpers unter Verwendung der medizinischen Fachsprache beschreiben; – die im Kontext der Handlungsfelder von Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufen häufig auftretenden Krankheitsbilder, psychischen Störungen und Behinderungsformen benennen und die medizinischen Grundlagen dazu erläutern; – die theoretischen Grundlagen der Pflege erläutern und daraus den Handlungsraum für die berufliche Praxis ableiten; – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie die gesetzlich definierten Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen; – beobachtbare Wirkungen von bzw. Reaktionen auf Arzneimittel erkennen und beschreiben; – das humanistische Menschenbild mit seinen Grundannahmen und einer daraus resultierenden Haltung auf das eigene Arbeitsfeld beschreiben; – grundlegende Theorien und Methoden der Humanwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie) benennen und in Fallsituationen anwenden; – grundlegende Theorien der Alter(n)swissenschaften situationsadäquat anwenden; – individuelle und gesellschaftliche Herausforderungen durch die demografische Veränderung der Gesellschaft beschreiben; – die Begriffe Leben, Sterben, Tod und Trauer zueinander in Beziehung setzen und ihre Bedeutung bezogen auf persönliche und berufliche Herausforderungen reflektieren. LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE BERUFSBEZOGENE RECHTSKUNDE, BERUFSBEZOGENE MANAGEMENT- UND ORGANISATIONSLEHRE, BERUFSKUNDE UND ETHIK SOWIE BERUF UND WISSENSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche ethische Positionen zu den elementaren Fragen des Lebens benennen und kritisch diskutieren; – die wichtigsten Dokumente der Berufsethik(
- en)benennen und ihre Bedeutung in der Praxis anhand der Entstehungsgeschichte sowie aktueller Entwicklungstendenzen analysieren; – die Bedeutung von Ressourcenorientierung, Lebensweltorientierung und Kultursensibilität für die Arbeit in Sozialbetreuung und Pflege erläutern; – anhand von ausgewählten Beispielen Normalisierung, Integration, Inklusion und Selbstbestimmung als Leitideen der Pflege und Sozialbetreuung darstellen; – die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erläutern und verschiedene für die berufliche Praxis relevante Rechtsnormen auf Fallsituationen anwenden; – Grundzüge des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens beschreiben und daraus den eigenen beruflichen Handlungsraum ableiten; – die Grundlagen der Organisationslehre sowie relevanter Managementsysteme bezogen auf die typischen Institutionen im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern; – anhand von konkreten Beispielen die Besonderheiten und speziellen Herausforderungen von Non-Profit-Organisationen beschreiben; – die Grundprinzipien des Qualitätsmanagements und ihre praktische Umsetzung in unterschiedlichen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern; – wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturiert und lösungsorientiert bearbeiten; – die wissenschaftlichen Grundlagen der Pflege und Sozialbetreuung erläutern; – von Fallsituationen aus der Praxis wissenschaftliche Fragestellungen ableiten; – zu konkreten Fragestellungen eine Literaturrecherche durchführen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und die Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens anwenden. – fachspezifische Informationen (Medienberichte etc.) verstehen sowie analysieren, interpretieren und kommunizieren. LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE PFLEGERISCHE BASISBILDUNG, BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG I, BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG II, BERUFSSPEZIFISCHE PRAXIS (PFLICHTPRAKTIKUM) UND FACHPRAKTISCHES SEMINAR Die Schülerinnen und Schüler können – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung erläutern; – die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erörtern und darauf basierend die unterschiedlichen Formen der Kooperation und Koordination in verschiedenen inter- und multiprofessionellen Teams im Kontext der Pflege und/oder Sozialbetreuung beschreiben; – die institutionellen Rahmenbedingungen in den einzelnen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung vergleichend analysieren; – ethische Fallanalysen zu ausgewählten Beispielen aus der Praxis durchführen; – Ideen, Wertvorstellungen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – ethische Standards im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Versorgung erläutern; – die theoretischen Grundlagen der Pflege und Sozialbetreuung erläutern; – aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an Hand konkreter Fallsituationen erörtern; – das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – anhand der Literatur ein theoriegeleitetes Handlungskonzept erstellen; – fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – die Bedürfnisse von einzelnen Menschen und Gruppen im Kontext von Sozialbetreuung und/oder Pflege erörtern; – ausgewählte Kommunikationstheorien und Gesprächsführungstechniken auf bestimmte Zielgruppen und Settings der Pflege und/oder Sozialbetreuung bezogen anwenden; – bezogen auf die Bedürfnisse der Menschen in den unterschiedlichen Dimensionen des Lebens grundlegende (medizinische) Pflegetechniken anwenden; – einzelne Verfahren der medizinischen, pflegerischen und/oder sozialen Diagnostik und Therapie erläutern; – bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen und Settings sozialbetreuerische und/oder pflegerische Methoden und Herangehensweisen beschreiben und situationsadäquat anwenden; – die Möglichkeiten und Grenzen der professionellen Hilfe im Gesundheits- und Sozialbereich beschreiben. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Ethik“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulgemeinschaft insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Stundenverteilung zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte: Die Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte sind schulautonom festzulegen. Es kann die Fachrichtung Pflege mit dem Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz und/oder die Fachrichtung Sozialbetreuung mit den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung oder Familienarbeit geführt werden. Pro Jahrgang können maximal zwei, klassenübergreifend maximal drei Ausbildungsschwerpunkte angeboten werden. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: In der Fachrichtung Pflege können die Wochenstunden der unterjährigen berufsspezifischen Praxis (Pflichtpraktikum) im I. bis III. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt maximal 6 Wochenstunden reduziert werden, wobei in jedem Jahrgang mindestens 2 Wochenstunden verbleiben müssen. Die frei werdenden Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: Es muss entweder – ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens zwei Wochenstunden eingeführt werden und/oder – das Wochenstundenausmaß eines oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen erhöht werden. Darüber hinaus können die frei werdenden Wochenstunden auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit zwei Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie). Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(
- en)zu führen. Ausgenommen von der schulautonomen Verteilung sind die Pflichtgegenstände, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der unterjährigen berufsspezifischen Praxis und der verbindlichen Übungen in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der unterjährigen berufsspezifischen Praxis und der verbindlichen Übungen von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der verbindlichen Übungen erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Ausgenommen von der schulautonomen Verteilung sind die Pflichtgegenstände, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich des integrierten Fremdsprachenlernens (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit des integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. IV. INTEGRIERTE BERUFSQUALIFIKATIONEN Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung führt zu einer unmittelbaren Berufsqualifikation in Pflegeassistenzberufen bzw. in einem Sozialbetreuungsberuf. Je nach Ausbildungsschwerpunkt sind die lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände einschließlich berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) erfolgreich zu absolvieren und die verbindlichen Übungen zu besuchen. Der Lehrplan erfüllt die berufsrechtlichen Anforderungen der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz) und Sozialbetreuungsberufe. Für die Berufsausbildung geltende rechtliche Rahmenbedingungen: – Für die Ausbildung in der Pflege(fach)assistenz: Schulrechtliche Regelungen betreffend die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung in Verbindung mit den relevanten berufs- und ausbildungsrechtlichen Regelungen des Gesundheits- und Krankenpflegerechts (GuKG, PA-PFA-AV). – Für die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen: Sämtliche schulrechtliche Regelungen betreffend die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung in Verbindung mit den relevantenberufsrechtlichen Bestimmungen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe sowie für die Ausbildungsschwerpunkte Alten-, Behinderten- und Familienarbeit die relevanten Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes samt der zugehörigen Ausbildungsverordnung zur Pflegeassistenz bzw. für den Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung die Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes samt der zugehörigen Ausbildungsverordnung zum Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Berufsrechtliche Rahmenbedingungen: – Für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz: Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz umfasst 3.200 Stunden, verteilt auf mindestens zwei Ausbildungsjahre. Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Diese umfasst insgesamt 1.600 Stunden. Davon entfallen mindestens 800 Stunden auf die theoretische und mindestens 530 Stunden auf die praktische Ausbildung. 270 Stunden können gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen der Theorie oder Praxis zugeordnet werden. Diese sind in diesem Lehrplan der Theorie zugeordnet. Die Ausbildung in der Pflegeassistenz schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als fakultative Vorprüfung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung. Das zweite Ausbildungsjahr umfasst ebenfalls 1.600 Stunden. Davon entfallen 1.070 Stunden auf die theoretische und 530 Stunden auf die praktische Ausbildung. Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz schließt ebenfalls mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (Diplomarbeit und mündliche Prüfung). – Für die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen: Die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen umfasst 3.600 Stunden, verteilt auf mindestens drei Ausbildungsjahre. 1.800 Stunden entfallen auf die theoretische und 1.800 Stunden auf die praktische Ausbildung. In den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung ist die Ausbildung in ein Fach- und ein Diplommodul gegliedert. Das Fachmodul umfasst 2.400 Stunden. Davon entfallen jeweils 1.200 Stunden auf die theoretische und die praktische Ausbildung. Das Fachmodul schließt mit einer Fachprüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als Diplomarbeit im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung. Das Diplommodul umfasst 1.200 Stunden. Davon entfallen jeweils 600 Stunden auf die theoretische und die praktische Ausbildung. Das Diplommodul schließt mit einer Diplomprüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (mündliche Prüfung). In den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit ist die Ausbildung zur Pflegeassistenz integriert. Die Ausbildung in der Pflegeassistenz schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als Vorprüfung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung. Im Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung ist das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ integriert. Das Modul schließt mit einer Prüfung ab. Verankerung der Berufsausbildungen im Lehrplan: Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Wahl für einen Ausbildungsschwerpunkt auf Basis erster Erfahrungen in der Praxis treffen können, ist die Ausbildung modular gestaltet. Dh., in den Ausbildungsschwerpunkten Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit absolvieren die Schülerinnen und Schüler zuerst die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Spätestens am Ende des III. Jahrgangs müssen sie einen Ausbildungsschwerpunkt wählen. Für den Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung muss die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler bereits am Ende des I. Jahrgangs getroffen werden. – Ausbildung in der Pflegeassistenz: Die Stunden der theoretischen Pflegeassistenz-Ausbildung sind folgendermaßen verteilt: 270 Stunden im I. Jahrgang, 455 Stunden im II. Jahrgang und 345 Stunden im III. Jahrgang. Die Inhalte der Ausbildung sind dabei auf die einzelnen lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände verteilt. Die drei der Pflegeassistenz zuzurechnenden Praktika absolvieren die Schülerinnen und Schüler während der Hauptferien zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Das Praktikum ist grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres durchzuführen. Sofern die Schülerinnen und Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt das gesetzlich definierte Mindestalter für das Praktikum (Vollendung des 17. Lebensjahres) noch nicht erreicht haben, können medizinisch-pflegerische Maßnahmen in Form von Simulationen durchgeführt werden. Ausschließlich praktische Ausbildungsmaßnahmen, die der Erreichung von sozialen und kommunikativen Kompetenzen dienen, die auf die Erhöhung der Lebensqualität insbesondere der sozialen Teilhabe von institutionell gepflegten und betreuten Personen abzielen (wie Mitgestaltung der Tagesstruktur, lebensnahe Beschäftigung, Gesprächsführung), können im Patientenkontakt vorgenommen werden. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. – Ausbildung in der Pflegefachassistenz: Die Stunden der theoretischen Pflegefachassistenz-Ausbildung sind folgendermaßen verteilt: 587 Stunden im IV. Jahrgang, 483 Stunden im V. Jahrgang. Die Inhalte der Ausbildung sind dabei auf die einzelnen lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände verteilt. Das erste der Pflegefachassistenz zuzurechnende Praktikum absolvieren die Schülerinnen und Schüler während des IV. Jahrgangs. Das zweite Praktikum absolvieren sie während der Hauptferien zwischen dem IV. und V. Jahrgang. Das dritte Praktikum absolvieren sie während des V. Jahrgangs. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. – Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen: Die Stunden der theoretischen Ausbildung sind im Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung folgendermaßen verteilt: 100 Stunden im I. Jahrgang, 350 Stunden im II. Jahrgang, 420 Stunden im III. Jahrgang, 510 Stunden im IV. Jahrgang; 420 Stunden im V. Jahrgang. Die Stunden der theoretischen Ausbildung sind in den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Familienarbeit und Behindertenarbeit folgendermaßen verteilt: 100 Stunden im I. Jahrgang, 515 Stunden im II. Jahrgang, 405 Stunden im III. Jahrgang, 360 Stunden im IV. Jahrgang; 420 Stunden im V. Jahrgang. Sämtliche lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtpraktika, die nicht der Pflegeassistenz bzw. dem Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ zugeordnet sind, werden der Sozialbetreuung zugeordnet. Insgesamt sind 1.800 Stunden Pflichtpraktikum zu absolvieren. Davon entfallen, ausgenommen im Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit, 1.200 Stunden auf das Fachmodul und 600 Stunden auf das Diplommodul. V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben stellen verbindliche Lehr- und Lernziele dar. Sie sind immer in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und in Zusammenhang mit dem Lehrstoff zu verstehen. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den berufsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Gesundheits-, Human- und Pflegewissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc. Die lernergebnisorientierte Formulierung des Lehrplans ermöglicht auch die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden erfolgt durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben der Cluster und die ergänzenden Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei auszuschöpfen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Den Lernenden soll weiters die Möglichkeit aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung, nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrenden verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass die Lernenden einerseits bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten (fachlicher Bereich), als auch andererseits beim Erwerb von sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen (sprachlicher Bereich) unterstützt werden. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Didaktische Grundsätze des Clusters Ausdruck, Sprache, Kommunikation: Der eigene Körper stellt das Hauptwerkzeug für die sozialberufliche Arbeit dar. Der Kompetenzerwerb erfolgt wesentlich durch den Zugriff auf den eigenen Körper und seine Ausdrucksmöglichkeiten. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Entwicklung eines breiten Repertoires an unterschiedlichen Ausdrucksformen (Körperausdruck, kreativer Ausdruck, Kommunikation) ermöglicht wird. Konkrete Kommunikationsformen und Gesprächsführungstechniken sollen auch praktisch angewendet und trainiert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch: Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend. Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen. Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln, – dass Argumentieren und Kommunizieren in Angewandter Mathematik charakteristische Tätigkeiten sind, – dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann, – dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Digitalisierung in Theorie und Praxis: Vorrangiges Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern einen informierten, sicheren, verantwortungsvollen und reflektierten Umgang von Medien und Technik zu vermitteln. Der Unterricht soll alle notwendigen Kompetenzen vermitteln, um Technologien bewusst, produktiv und reflektiert für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung einzusetzen zu können. Folgende Kompetenzen sollen erworben und erweitert werden: – digitale Kompetenz; – Medienkompetenz; – politische Kompetenz. Der Erwerb von Handlungskompetenzen im Bereich digitaler Technologien erfolgt stets reflektiert und hat dabei auch Voraussetzungen und Folgen, Vor- und Nachteile bzw. gesellschaftliche Auswirkungen des Technikeinsatzes im Blickfeld. Kritisches und kreatives Denken sind zentrale Aspekte der Medienbildung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Geografie, Geschichte und Politische Bildung: Ein Schwerpunkt ist auf den Bereich der Humangeografie zu legen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Entwicklung eines Verständnisses für – den Einfluss des menschlichen Handelns auf den (Natur-)Raum, – die Wechselbeziehungen zwischen natürlicher Umwelt, kultureller Gestaltung und individuellem Handeln, – die Zusammenhänge von (politischen) Machtverhältnissen und räumlichen Strukturen und deren Auswirkungen auf den Lebensraum von einzelnen Menschen oder Gruppen, – die Begrenztheit der Ressourcen der Erde und die aktuellen und potenziellen Konflikte um deren Nutzung und Verteilung. Ein weiterer Schwerpunkt ist auf Demokratiebildung zu legen. Durch die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen und Prozessen sollen die Zusammenhänge zwischen geografischen Räumen gesellschaftlichen Lebensformen und politischen Entscheidungen sichtbar gemacht werden. Der Fokus soll dabei auf jene Meilensteine der Geschichte gerichtet werden, die für die aktuellen (gesellschafts-)politischen Herausforderungen und Entwicklungen besonders relevant sind. Durch Politische Bildung soll die Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, um ihre Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Kritikfähigkeit zu stärken. Im Zentrum soll die vernünftige Auseinandersetzung mit Konflikten, Problemen und Herausforderungen stehen. Ausgangspunkt sollen die subjektiven Zugänge der Schülerinnen und Schüler sein. Der Unterricht hat sich an den Prinzipien des forschenden Lernens zu orientieren. Dabei sollen offene Aufgabenstellungen formuliert werden. Durch Exkursionen an historische Stätten soll die Bedeutung von Gedächtnisorten und Erinnerungsräumen für die kollektive Identität erlebbar gemacht werden. Weiters soll für die Schülerinnen und Schüler der Gegenwartsbezug verstehbar werden. Aufgabe der Lehrenden ist es, ein Verständnis für Zusammenhänge zu vermitteln. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sollen dabei aktuelle Ereignisse im historischen Kontext betrachtet werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung sowie Humanwissenschaftliche Bildung: Vorrangiges Ziel ist es, die für die berufliche Bildung relevanten theoretischen Grundlagen und methodischen Zugänge der beiden Wissenschaftszweige zu vermitteln. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Die Arbeitsweisen der Gesundheits- und Humanwissenschaften sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Konkrete Methoden und Techniken sind auch praktisch anzuwenden und regelmäßig zu trainieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist auf eine gute Grundbildung und die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis größter Wert zu legen. Die Vernetzung des fachtheoretischen Wissens mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Berufsbezogene Rechtskunde, Berufsbezogene Management- und Organisationslehre, Berufskunde und Ethik sowie Beruf und Wissenschaft: Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung eines Verständnisses für die Rahmenbedingungen der Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich. Ein wesentlicher Grundsatz ist die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Ausgehend von persönlichen Erfahrungen oder eingebrachten Fallsituationen sollen die Strukturen und Prozesse einzelner Handlungsfelder analysiert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit – relevanten ethischen Prinzipien, – berufsrelevanten Rechtsgrundlagen und – wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der Unterricht soll ein grundlegendes Verständnis für Zusammenhänge vermitteln. Durch die Abstimmung der Pflichtgegenstände ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Pflegerische Basisbildung, Berufsspezifische Bildung I und Berufsspezifische Bildung II: Vorrangiges Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung aufzuzeigen. Der Unterricht soll jene Kompetenzen vermitteln, die zur Ausübung des jeweiligen Berufes notwendig sind. Konkrete Fallsituationen sollen Ausgangspunkt für den Unterricht sein. Aus den Fallsituationen sollen sowohl wissenschaftliche Fragestellungen als auch praktische Aufgabenstellungen abgeleitet werden. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass konkrete Methoden und Techniken wiederholt geübt und vertieft werden können. Für die Anwendung der theoretischen Inhalte sind geeignete Übungs- und Demonstrationsräume einzurichten. Die Ausbildungsziele gemäß den Berufsbildern und Qualifikationsprofilen von Pflege (Pflegeassistenz/Pflegefachassistenz) und Sozialbetreuung (Fachniveau/Diplomniveau) auf dem jeweiligen Ausbildungsniveau, der jeweilige Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler sowie die Organisation und Planung der Praktika sind zu berücksichtigen. Durch die Abstimmung der Pflichtgegenstände ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden. Weiters ist eine Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum)“ und „Fachpraktisches Seminar“ sowie den verbindlichen Übungen anzustreben. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum): Vorrangiges Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schülern ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung kennenlernen. Im Pflichtpraktikum sollen die im Unterricht erworbenen Kompetenzen vertieft und entsprechende Fertigkeiten erworben werden. In der Vorbereitung sind für jedes Pflichtpraktikum gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern konkrete Ziele zu formulieren. Die Zielsetzungen haben sich am jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich zu orientieren. Für die Pflegeassistenzberufe sind dabei die mit der zugehörigen Ausbildungsverordnung verlautbarten Qualifikationsprofile heranzuziehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Basis der jeweiligen berufsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Praktikumsstellen haben mit den Lernenden eine Praktikumsvereinbarung abzuschließen. Während des Pflichtpraktikums sind die Schülerinnen und Schüler zu betreuen. Aufgabe der Lehrenden ist es, den individuellen Lernprozess durch geeignete Maßnahmen (Besuch an der Praktikumsstelle, Methodentraining in Einzelarbeit oder in der Kleingruppe, Supervision) zu unterstützen. Die Betreuung und Reflexion der Pflichtpraktika sind von fachkompetenten Lehrkräften aus dem Bereich Sozialbetreuung bzw. Pflege durchzuführen. Nach Beendigung des Pflichtpraktikums ist der Lernerfolg zu evaluieren. Das Pflichtpraktikum ist ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen. Als Beurteilungsgrundlage sind die in der Vorbereitung formulierten Zielsetzungen heranzuziehen. Im Rahmen der Ausbildung zu den Pflegeassistenzberufen ist der Kompetenzerwerb gemäß dem jeweiligen Qualifikationsprofil schriftlich zu dokumentieren. Im Laufe der Ausbildung sind unterschiedliche Schwerpunktsetzungen (Hospitation, Kernaufgaben Sozialbetreuung/Pflege, angrenzende Bereiche) vorgesehen. Das Maß an Eigenverantwortlichkeit orientiert sich am jeweiligen Schwerpunkt sowie am Ausbildungsstand. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Pflichtpraktika können im Inland und teilweise auch im Ausland absolviert werden. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich im Sinne einer optimalen Qualität der Ausbildung, mit den Praktikumsstellen und den damit verbundenen Trägerorganisationen engen Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fachpraktisches Seminar sowie der verbindlichen Übungen Supervision und Psychohygiene und Theorie-Praxis-Transfer: Vorrangiges Ziel ist es, den Theorie-Praxis-Transfer zu begleiten. Ein wesentlicher Grundsatz ist die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum sollen einzeln oder in der Gruppe reflektiert werden. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihrem Lernstand entsprechend die Anwendung einzelner Methoden oder Techniken trainieren können. Fallbesprechungen und die Bearbeitung komplexer praxisbezogener Aufgabenstellungen sollen im Mittelpunkt stehen. Das Methoden- bzw. Techniktraining hat sich an den berufsrelevanten Zielgruppen und Settings zu orientieren. Der Unterricht kann in der Schule oder an einer Praxisstelle erfolgen. Gruppenteilungen sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler die Methoden bzw. Techniken jeweils dem gewählten Ausbildungsschwerpunkt entsprechend trainieren können. Eine gemeinsame Abstimmung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs auf die einzelnen Pflichtgegenstände ist unerlässlich. Weiters ist eine Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Pflegerische Basisbildung“, „Berufsspezifische Bildung I“ und „Berufsspezifische Bildung II“ anzustreben. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird; – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Pflichtgegenstände, zB „Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung“ und „Humanwissenschaftliche Bildung“ bzw. „Berufsbezogene Rechtskunde“, Berufsbezogene Management- und Organisationslehre“, „Berufskunde und Ethik“ sowie „Beruf und Wissenschaft“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte; – Unterrichtsgegenstände, in denen ein wesentlicher Fokus auf praktische Übungen gelegt wird; – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation im Sinne der berufsrechtlichen Bestimmungen verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist praxisorientiertes Fachwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiterentwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen allgemeine Lern- und Reflexionsprozesse sowie soziales Lernen und solidarisches Handeln fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsprinzipien: Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen sowie die individuelle Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Die Einordnung der Lehr- und Lerninhalte in die persönliche Erlebenswelt fördert zusammenhängendes, vernetztes Denken. Eine bewusste Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Kenntnissen und Erfahrungen fördert darüber hinaus die Reflexionsfähigkeit. Interkulturelles Lernen Die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität ist für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung unabdingbar. Das Erfahren von und die Auseinandersetzung mit kulturell bedingten Gemeinsamkeiten und Unterschieden, insbesondere in den alltäglichen Ausdrucksformen von Kultur (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), soll die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung führen. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen der Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach individuellem Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen: – Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten; – Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und Lebenswelten; – Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist; – Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten; – Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation. Die methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an. Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden. Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu. Koedukation und Teamteaching Die Entwicklung und Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen zählen zu den wesentlichen Bildungs- und Lehraufgaben in der sozialberuflichen Bildung. Soziales Lernen fördert die Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. In der Gruppe lernen sie, ihre eigenen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse einzubringen und gleichzeitig jene der Mitschülerinnen und Mitschüler zu respektieren. Aufgabe der Lehrenden ist es, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen und die individuellen Entwicklungsprozesse der Schülerinnen und Schüler durch eine entsprechende Unterrichtsgestaltung zu fördern. Koedukation soll in den Unterrichtsgegenständen „Bewegung und Sport“ und „Kreativer Ausdruck“ Anwendung finden. Teamteaching kann im Rahmen von fächerübergreifendem Unterricht eingesetzt werden. Ebenso kann in jenen Unterrichtsgegenständen, in denen eine Gruppenteilung vorgesehen ist, die gesamte Klasse von zwei Lehrenden in Form von Teamteaching unterrichtet werden. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können. Ausrichtung auf die beruflichen Aufgaben und Handlungsfelder Im Unterricht wie auch in der praktischen Ausbildung ist sicherzustellen, dass jene Kompetenzen vermittelt werden, welche die Schülerinnen und Schüler auf die Ausübung des jeweils gewählten Berufes vorbereiten und die für die Ausübung des gewählten Berufes essenziell sind. Ausgehend von den Handlungsfeldern von Pflege und Sozialbetreuung haben der Unterricht und die praktische Ausbildung jene handlungsleitenden Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Haltungen und Einstellungen zu vermitteln, die für die Arbeit mit den unterschiedlichen Zielgruppen bzw. in den unterschiedlichen Settings notwendig sind. Die methodisch-didaktische Aufbereitung des Unterrichts wie auch der praktischen Ausbildung in jenen Unterrichtsgegenständen, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind, ist daher unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielgruppen und Settings lernergebnisorientiert zu gestalten. Die von der Gesundheit Österreich GmbH entwickelten Curricula für die Ausbildungen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, die den Erwerb der Qualifikationsprofile für die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gemäß der Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung im Rahmen der Ausbildung sicherstellen sollen, sind dem Unterricht wie auch der praktischen Ausbildung zugrunde zu legen. Die in den genannten Curricula für die Ausbildungen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz formulierten Lernergebnisse sind Teil des Bildungsziels. VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a. Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung. b. Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 in der jeweils geltenden Fassung. c. Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d. Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung. e. Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung in BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f. Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung. g. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung. h. Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung. i. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung. j. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung. k. Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung. l. Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung. m. Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 in der jeweils geltenden Fassung. VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1 Allgemeine Pflichtgegenstände 1. ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte. Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur. Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung. Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft. Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik. Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit. Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation. Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz. Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion. Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation. Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen. Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung. Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten. Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik. Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte. Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung. 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität. Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus. Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik. Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit. Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung. 2. AUSDRUCK, SPRACHE, KOMMUNIKATION 2.1 BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung: II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Aktivität und Mobilität im Hinblick auf die Lebensqualität sowie den Gesundheitszustand eines Menschen erörtern; – Angebote zur Förderung und Aktivierung von individuellen Ressourcen entwickeln; – Bedürfnisse und (verbliebene) Fähigkeiten der zu betreuenden Personen in Bezug auf Angebote für Bewegung und Sport erkennen und zielorientiert Vorschläge zur Umsetzung machen; – Möglichkeiten der Förderung von Motorik benennen und daraus situations- und bedarfsgerechte Angebote ableiten. Lehrstoff: Aktivität und Mobilität. Mobilisationsübungen. Sicherheit und Risikosituationen. Anatomische und physiologische Grundlagen (Aktivierung, Muskulatur, Kreislauf). Bewegungsbedürfnisse, -interessen, -ziele. Strategien zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit des Bewegungsapparates. Physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster. Einfluss- und Risikofaktoren auf Bewegung. Beobachtung und Beschreibung von Bewegung. 2.2 KREATIVER AUSDRUCK II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – differenziert sinnlich wahrnehmen und fachgerecht beschreiben; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen. Lehrstoff: Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre. Instrumente/Stimme im Überblick. Akustische Grundlagen und Gehör. Musikalische Parameter. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei auf fachtheoretischen Grundkenntnissen basierend Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – experimentell und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Grundlagen des grafischen Gestaltens. Dreidimensionales Gestalten: Entwurf, Funktion, Material, Form. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in soziale Projekte einbringen; – die eigenen Fähigkeiten reflektieren und motivierend für andere Menschen einsetzen, um dadurch einen Beitrag zur Sinnfindung, Freude und Gesundheit der Klientinnen und Klienten zu leisten; – situations- und bedarfsgerechte Angebote zur Förderung des kreativen Ausdrucks vorschlagen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte). Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung bzw. als Beschäftigungs- und Förderangebot im Rahmen der Lebens- und Alltagsgestaltung. Arbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien. Alters- und Entwicklungsgerechte Beschäftigungsformen und -angebote. Feste, Feiern, Rituale und Lebensübergänge gestalten. Musik und Tanz. Singen und Musizieren. Rhythmik und Spiel. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der kreativen Ausdrucksmöglichkeiten (Sprache, Musik, bildnerisches und textiles Gestalten, Plastizieren, darstellendes Spiel) als Hilfe zur Bewältigung von herausfordernden Situationen erläutern; – individuelle Vorlieben der Klientinnen und Klienten in den Bereichen Musik, Bewegung, Kultur erheben und Angebote entwickeln; – passend für die jeweilige Zielgruppe unterschiedliche kreative Methoden selbst praktizieren und Klientinnen und Klienten adäquat anleiten, sodass diese in ihren eigenen kreativen Ausdruck einsteigen können; – die Bedeutung kultureller Teilhabe für die Lebensqualität der Menschen beschreiben. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte). Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung bzw. als Beschäftigungs- und Förderangebot im Rahmen der Lebens- und Alltagsgestaltung. Arbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien. Alters- und Entwicklungsgerechte Beschäftigungsformen und -angebote. Feste, Feiern, Rituale und Lebensübergänge gestalten. Musik und Tanz. Singen und Musizieren. Rhythmik und Spiel. 2.3 ALLGEMEINE UND INTERKULTURELLE KOMMUNIKATION I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe Kommunikation, Supervision und Mediation erläutern; – den Unterschied zwischen Beobachtung und Bewertung erklären; – die Bedeutung professioneller Kommunikation im Bereich der sozialen Arbeit erläutern; – unterschiedliche Kommunikationsmodelle beschreiben und anwenden; – Praktikumserfahrungen mit der Theorie verknüpfen und reflektieren; – Beziehungen und Kommunikation durch Anwendung allgemeiner Kommunikationsregeln initiieren und beenden; – wesentliche Gesprächsführungstechniken im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung beschreiben und praktisch umsetzen. Lehrstoff: Grundlagen sozialer Interaktion. Beziehungsgestaltung. Formen der Kommunikation. Kommunikationsmodelle. Wahrnehmung und Beobachtung. Beurteilen und Bewerten. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die eigene Rolle und ihre individuellen Verhaltensweisen reflektieren und im Spannungsfeld von Selbst- und Fremdwahrnehmung analysieren; – das Nähe-Distanzverhältnis berufsadäquat gestalten und allgemeine Grundprinzipien der Kommunikation reflektiert anwenden; – Menschen, insbesondere entsprechend deren Alter, Entwicklung, sozialem und kulturellem Hintergrund, mit Empathie, Wertschätzung und Kongruenz begegnen; – wesentliche Gesprächsführungstechniken im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung beschreiben und praktisch umsetzen; – Regeln zum Feedback benennen und praktisch anwenden; – den Betreuungs- und Pflegeprozess als Beziehungsprozess wahrnehmen und beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Kommunikation und Kommunikationstheorie. Gruppenprozesse und Gruppendynamik. Soziale Rollen und Rollenverständnis. Selbst- und Fremdwahrnehmung. Soziale Rolle, soziale Schichtungen, Sozialisation, Werte und Normen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Kommunikationsmodelle. Grundlagen der Gesprächsführung. Vertrauensaufbau und Beziehungsorientierung. Personenzentrierte Gesprächsführung. Konflikt und Konfliktlösung. Feedback und Feedbackkultur. Gesprächsführungstechniken in der sozialen Arbeit und Pflege bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen (insbesondere Kinder, alte Menschen, Menschen mit (Sinnes-)Behinderung). 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Phasen der Teambildung erkennen, auf die eigene Rolle umlegen und das individuelle Handeln entsprechend ausrichten; – Gruppenprozesse beschreiben und im Hinblick auf soziale Rollen und individuelle Verhaltensweisen analysieren; – eigene Kommunikationsformen und -muster reflektieren; – Teamarbeit als wesentliches Bestimmungsmerkmal der Pflege und Sozialbetreuung anerkennen. Lehrstoff: Team, Teambildung- und Teamentwicklung. Gruppenprozesse. Peerkompetenz. Rollen- und Beziehungsgestaltung. Supervision. Grundlagen der Gesprächsführung (Feedbackregeln, Diskussionsregeln, Spiegeln). Aktives Zuhören. Konflikte, Spannungen und Aggressionen in der Gruppe. Analyse von Gruppenprozessen, Einführung in die Gruppendynamik. Gewaltfreie Kommunikation. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kommunikationstheorien zur Erklärung von Gesprächen und anderen Kommunikationsformen im Alltag anwenden; – unterschiedliche Formen von Gesprächen führen (zB Information, Instruktion, Anleitung, Beratung); – die Zusammenarbeit mit Angehörigen als wichtige Ressource für die Arbeit in der Pflege und Sozialbetreuung erkennen und beschreiben sowie unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige benennen und fallbezogen ein Unterstützungskonzept entwickeln; – die eigene kulturelle Identität reflektieren und die individuellen kulturellen Besonderheiten benennen; – kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen. Lehrstoff: Entwicklungspsychologische Grundlagen. Vertrauensaufbau und Beziehungsorientierung. Arten von Gesprächen: Informieren, Anleiten, Beraten. Gesprächsführung im Alltag (kontrollierter Dialog, Spiegeln, Paraphrasieren und Aktives Zuhören). Gewaltfreie Kommunikation. Personenzentrierte Gesprächsführung. Spezielle Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Behinderungsformen (unterstützte Kommunikation, basale Kommunikation). Kommunikation im gerontopsychiatrischen Kontext. Konzepte zur Anleitung, Beratung und Schulung von Angehörigen. Rolle von An- und Zugehörigen. Mensch und Kultur, kulturelle Identität. Kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten. Kultur und soziale Ungleichheit. Kultur und gesundheitliche Ungleichheit. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Krisen und krisenhaften Entwicklungen im Lebenslauf eines Menschen beschreiben und konkrete Krisensituationen wahrnehmen und analysieren; – Grundprinzipien und Methoden der Krisenintervention situationsadäquat anwenden; – Konzepte, Ziele, Methoden und Anwendungsbereiche des Konfliktmanagements erläutern; – Konflikte erkennen und beschreiben und konkrete Lösungsansätze entwickeln; – Herausforderungen im beruflichen Alltag auf Grund von Sprachbarrieren beschreiben und Möglichkeiten zu deren Abbau aufzeigen; – die Kommunikation mit Klientinnen und Klienten unter Berücksichtigung von deren Alter und Entwicklung sowie sozialem und kulturellem Hintergrund gestalten. Lehrstoff: Krise. Arten von Krisen. Krisenphasen. Krise und Lebenszyklus. Krisenintervention. Konfliktformen. Konfliktphasen. Konfliktlösung. Kommunikation in Krisen- und Konfliktsituationen. Deeskalation. Konfliktstufen. Diversität. Kultur und Kommunikation. Kulturell bedingte Missverständnisse. Interkulturelle Kommunikation. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden zielgruppenadäquat einsetzen; – Informationen zielgruppenspezifisch aufbereiten und strukturiert vermitteln; – den Informationsgehalt bei der Empfängerin und dem Empfänger überprüfen; – Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf Aufklärung, Information und Instruktion in der Anleitung von Klientinnen und Klienten, Angehörigen bzw. Lernenden erkennen und erläutern. Lehrstoff: Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden: Basale Stimulation. Basale Kommunikation. Validation. Unterstützte Kommunikation. Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen. Gesprächsführungstechniken im Rahmen der Aufklärung, Information und Instruktion. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden zielgruppenadäquat einsetzen; – Informationen zielgruppenspezifisch aufbereiten und strukturiert vermitteln; – den Informationsgehalt bei der der Empfängerin und dem Empfänger überprüfen; – Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf Aufklärung, Information und Instruktion in der Anleitung von Klientinnen und Klienten, Angehörigen bzw. Lernenden erkennen und erläutern. Lehrstoff: Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden: Basale Stimulation. Basale Kommunikation. Validation. Unterstützte Kommunikation. Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen. Gesprächsführungstechniken im Rahmen der Aufklärung, Information und Instruktion. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Gesprächskonstellationen in einem Unternehmen benennen; – Gesprächsführungstechniken bezogen auf konkrete Konstellationen und Situationen aus der Praxis anwenden; – auf die Kommunikation bezogene Managementsysteme erläutern; – kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen; – Diversität als Konzept zur Anerkennung der Vielfalt kultureller und individueller Merkmale der Menschen benennen und Heterogenität als Ressource diskutieren. Lehrstoff: Gespräche mit Führungskräften und Vorgesetzten. Gespräche mit Schülerinnen und Schülern. Diversity Management. Informationsmanagement. Kommunikationsmanagement. Wissensmanagement. Einsatz von Kommunikationstechnologien. Social Media. Fallbeispiele und Übungssituationen. Interkulturelle Kompetenz. Mensch und Kultur, kulturelle Identität. Familie im kulturellen Kontext. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Gesprächskonstellationen in einem Unternehmen benennen; – Gesprächsführungstechniken bezogen auf konkrete Konstellationen und Situationen aus der Praxis anwenden; – auf die Kommunikation bezogene Managementsysteme erläutern; – persönliche, kulturelle und religiöse Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege integrieren; – Herausforderungen im beruflichen Alltag auf Grund von Sprachbarrieren beschreiben und Möglichkeiten zu deren Abbau aufzeigen. Lehrstoff: Gespräche mit Führungskräften und Vorgesetzten. Gespräche mit Schülerinnen und Schülern. Kommunikation und Interaktion im interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Team. Diversity Management. Informationsmanagement. Kommunikationsmanagement. Wissensmanagement. Einsatz von Kommunikationstechnologien. Social Media. Kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten im Hinblick auf Alter, Krankheit, Behinderung. Kultur und soziale Ungleichheit. Kultur und gesundheitliche Ungleichheit. Fallbeispiele und Übungssituationen. 2.4 DEUTSCH I. Jahrgang: 1.und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden; – Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkenne, bestimmen und korrekt anwenden; – grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – das wesentliche Fachvokabular anwenden; – einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – Informationen ordnen und wiedergeben; – Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – sinnerfassend lesen; – Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Privatbrief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die persönliche Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung persönlicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – Sprachnormen beschreiben und anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – Redeabsichten wahrnehmen; – einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – an Diskussionen teilnehmen; – Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – Sprachnormen beschreiben und anwenden; – wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Informationen gliedern und wiedergeben; – über das nötige Textsortenwissen verfügen; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme; Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – Sprachnormen beschreiben und anwenden; – berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – nichtlineare Texte lesen und analysieren; – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – Informationen gliedern und wiedergeben; – Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz, Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte, nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen Medien als Informationsquellen. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – Sprachnormen anwenden; – berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; –