Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 204/2024 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1/w Inkrafttretensdatum 01.09.2026 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht Beachte zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7 Text Anlage A/w LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe. ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG Wie Anlage A. DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe. VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN Wie Anlage A. FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN Wie Anlage A. SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN (Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1 ) Lehrverpflich-tungsgruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Geometrisches Zeichnen mind. 2 (III) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 19 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 3) III 4) Sonstige verbindliche Übungen - 5) Schulautonome Vertiefung 6 ) Gesamtwochenstundenzahl 133-141 _______________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unterstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 4 3 15 (II) Geometrisches Zeichnen - - 2 2 4 (III) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - 3 - 3 (III) Physik - 1 2 3 6 (III) Biologie und Umweltbildung 3 3 2 8 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung 2 2 - 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 5 5 5 6 21 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 35 35 35 36 141 _____________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. Deutschförderklassen (Unterstufe) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) ____________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A. 2. Oberstufe a.) PFLICHTGEGENSTÄNDE 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
- a)Pflichtgegenstände für die realgymnasiale Ausbildung (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrver-pflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 13 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 13 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 6) mindestens 11 (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 13 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 7 (III) Darstellende Geometrie mindestens 4 (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik /Dokumente/Bundesnormen/NOR40264295/hauptdokument.img1is.jpg mindestens 6 (IVa) Kunst und Gestaltung Bewegung und Sport mindestens 8 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 113 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 0-8 schulautonom mindestens 7 5) Gesamtwochenstundenzahl 120 – 130 ______________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
- a)Pflichtgegenstände für die realgymnasiale Ausbildung Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrverpflich-tungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8 Kl. 9. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 2 10 (III)/III Deutsch 3 3 2 3 3 14 (I) Erste Lebende Fremdsprache 3 3 3 2 3 14 (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 3) 4 4 3 - - 11 (I) Geschichte und Politische Bildung - 2 2 - 3 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 3 2 2 - - 7 (III) Mathematik 3 3 3 2 3 14 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 2 - - 6 III Chemie - - - 2 2 4 (III) Physik - 2 2 - 3 7 (III) Darstellende Geometrie - - - 1 3 4 (II) Psychologie und Philosophie - - - 2 2 4 III Informatik 2 - - - - 2 II Musik /Dokumente/Bundesnormen/NOR40264295/hauptdokument.img2is.jpg - 2 2) 2 2) 2 2) 2 2) 8 (IVa) Kunst und Gestaltung Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 10 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 24 27 25 18 28 122 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40264295/hauptdokument.img3is.png
- b)Wahlpflichtgegenstände 8 8 Gesamtwochenstundenzahl
- a)+
- b)130 ______________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Alternative Pflichtgegenstände. 3 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.
- b)Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A für die Oberstufe des Gymnasiums, Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums unter Berücksichtigung der Führung von (schulautonomen) Wahlpflichtgegenständen von der 6. bis zur 9. Klasse.
- c)Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung Klassen- und Wochenstunden Summe Lehrver-pflichtungs- gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl.
- aa)Maschinenbautechnik Werkstätte und Produktionstechnik 10 10 13 12 45 IV Fachkunde 4 5 3 2 14 I Konstruktionslehre 2 2 2 1 7 I Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 16 17 18 18 69
- bb)Mechatronik Werkstätte und Produktionstechnik 10 7 10 9 36 IV Fachkunde 7 5 3 3 18 I Werkstättenlabor - 4 4 4 12 III Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 17 16 17 19 69
- cc)Tischlereitechnik Werkstätte und Produktionstechnik 11 11 14 14 50 IV Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde) 2 3 1 1 7 I Fachzeichnen und Konstruktionslehre 3 2 3 1 9 I Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 16 16 18 19 69
- dd)Tischlerei Fachpraxis 11 11 13 13 48 IV Fachkunde 2 2 2 2 8 I Fachzeichnen 3 3 2 2 10 I Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 16 16 17 20 69
- ee)Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in Werkstätte 11 12 12 12 47 IV Fachkunde 4 3 3 3 13 I Fachzeichnen 1 1 2 2 6 I Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 16 16 17 20 69 Ermächtigung zur schulautonomen Handwerksausbildung
- ff)Metalltechnik mit Spezialmodul 1 ) Technologie I Technische Dokumentation I Laboratoriumsübungen IV Werkstätte IV Summe 13 13 13 14 53
- gg)Mechatronik mit Spezialmodul 1) Technologie I Technische Dokumentation I Laboratoriumsübungen IV Werkstätte IV Summe 13 13 13 14 53 _____________________ 1 Die Festlegung der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände entfallen sowie des Lehrstoffes hat schulautonom unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 23 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969 in der Fassung BGBl. II Nr. 18/2020, zu erfolgen.
- b)FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A.
- c)UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A.
- d)PFLICHTPRAKTIKUM FÜR DIE HANDWERKSAUSBILDUNG Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung
- aa)Maschinenbautechnik
- bb)Mechatronik
- cc)Tischlereitechnik
- dd)Tischlerei
- ee)Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse
- ff)Metalltechnik mit Spezialmodul
- gg)Mechatronik mit Spezialmodul 4 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 4 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse
- e)DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE) Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse………….. 20 (I) Religion………………………………………. 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) …………………….. x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 ______________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A. Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung: Wie Abschnitt d). SIEBTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Wie Anlage A. ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: A. PFLICHTGEGENSTÄNDE 1. Unterstufe Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sowie des Lehrstoffes. BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sowie des Lehrstoffes. CHEMIE Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen. TECHNIK UND DESGIN Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Technik und Design bildet in der Sonderform Werkschulheim einen Schwerpunkt, der sich durch die Vertiefung und Erweiterung aller Inhalte auszeichnet und auf die technisch-handwerkliche Berufsausbildung vorbereitet. Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Lebensbewältigung und -gestaltung miteinander in Beziehung. Design ist als ganzheitlicher Gestaltungs- und Problemlösungsprozess zu verstehen. Der Prozess berücksichtigt bereits im Entwurf alle Schritte des Lebenszyklus: Entwicklung von Systemen und Gegenständen, Herstellung, Reparatur, Recycling, Abbau oder Entsorgung. Zur Technik gehören Produkte oder Sachsysteme und alle Prozesse und Handlungen (Verfahren, Fertigkeiten), in denen diese entstehen, verwendet und entsorgt werden. Design- und Technikprozesse münden in Erkenntnis-, Kompetenz- und Wissensgewinn. Damit hat der Unterrichtsgegenstand Relevanz für die aktuellen und zukünftigen Erlebniswirklichkeiten und Lebensrealitäten von Schülerinnen und Schülern und schafft so die Basis für Innovation und Weiterentwicklung in modernen Wissensgesellschaften. Handwerkliche Grundfertigkeiten werden ganzheitlich über den fachgerechten und sicheren Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und Verfahren erlernt. Ausgehend vom praktischen Handeln werden im Unterricht in der Sonderform Werkschulheim Technik und Design die Kenntnisse, das Wissen und die Kompetenzen vertieft. Durch die wertschätzende Haltung für das Selbstgeschaffene und durch die Befassung mit der materiellen Kultur wird Bewusstsein für Qualität und Nachhaltigkeit entwickelt und geschärft. Forschende, experimentierende und kreative Prozesse sowie die Gestaltung und Herstellung von funktionalen Produkten ermöglichen Technikmündigkeit, Interesse an Innovation und nachhaltiges Handeln. Selbstständiges, reflektierendes Denken und Tun fördern die Orientierung in der sich wandelnden hochtechnisierten, digitalisierten Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt. Der Unterricht bietet und fördert Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt, den Zugang von Schülerinnen und Schülern zu allen Berufsfeldern und berufsnahe Informationen über die Vorgänge in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen sowie die Reflexion der Berufs- und Bildungswahlentscheidung sowie die für die Berufswelt notwendigen Kompetenzen der Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen und Lösungsorientierung. Die Sonderform Werkschulheim bereitet auf handwerkliche Berufe vor und es findet eine Heranführung an die handwerkliche Lehrausbildung in der Oberstufe statt. Der Unterrichtsgegenstand ermöglicht durch all diese Zugänge vielfältige Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Kunst und Gestaltung) und den allgemeinen Unterrichtsprinzipien der Schule. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die Aufgabenstellungen ermöglichen Designprozesse, die Schülerinnen und Schüler ausgehend von einer Fragestellung oder einem Bedürfnis über die eigene Idee bis zur Fertigstellung des eigenen Produkts oder zur Lösung eines spezifischen Problems führen. 1,2 Die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion bilden diesen Zugang ab. Der projekt- und prozessorientierte Unterricht verstärkt handwerkliche Fertigkeiten. Im Unterricht werden durch komplexere und umfassendere Aufgabenstellungen Handlungsabläufe geübt, strategisches Denken, forschendes Lernen und Reflexionsfähigkeit weiterentwickelt. Die Komplexität der Aufgabenstellungen und der Verfahren ist im Sinne eines Spiral-Curriculums kontinuierlich zu steigern Spezifisches Fachwissen wird aufgebaut, die Fachsprache 10 wird erweitert sowie problemlösende, gestalterische und technische Kompetenzen vertieft. Die Freude am Tun, Neugier, Motivation und Sinnlichkeit sind als essenzielle Grunderfahrungen wie Selbstvertrauen, Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Frustrationstoleranz zu fördern. Das Lernen durch Versuch und Irrtum lässt eine Vielzahl an Lernerfahrungen zu, die das Suchen und Finden von eigenen kreativen und innovativen Lösungswegen ebenso unterstützen wie die angemessene Selbsteinschätzung und Kritikfähigkeit. 1, 2 Schülerinnen und Schüler sind dabei individuell zu begleiten und zu fordern. Längerfristige Projekte sind anzustreben und bedingen vorausschauendes Planen, eigenständiges Handeln sowie eine intensive Auseinandersetzung und Ausdauer. Der Unterricht soll Schülerinnen und Schüler motivieren und befähigen, Projekte eigenständig auch im Alltagsleben umzusetzen. 1, 2 Bei der Auswahl und Vermittlung von Inhalten sind der unmittelbare und aktuelle Lebensraum und die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Exkursionen und außerschulische Lernorte unterstützen den praktischen Unterricht. 13 Analoge und digitale Verfahren sind einzusetzen und miteinander zu verschränken. 4 Forschendes und prozesshaftes Lernen schließt die Verwendung von fertigen Werkpackungen und rezeptartigen Anleitungen aus. Der Einsatz von didaktischen Lern- und Forschungsmaterialien, wie zB Lernbaukästen und Experimentierkästen kann durchaus sinnvoll sein, um modellhaft Sach- und Technikzusammenhänge zu veranschaulichen. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler muss in jedem Fall durch die Bereitstellung entsprechender Rahmenbedingungen wie ausreichende Arbeitsplätze gewährleistet sein. Um der Komplexität des praktischen Unterrichts gerecht zu werden, geben die folgenden Auflistungen einen Überblick: Materialien ua. Abfallmaterialien, Baustoffe, Fäden, Fasern, Filamente, Garne, Gestricke, Gewebe, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoff, Leder, Lehm, Metall, Modelliermassen, Naturmaterialien, Papier, Pflanzenfasern, Stein, Verbundstoffe, Wachs, Wolle Werkzeuge material- und verfahrensadäquat Maschinen und Geräte Bandschleifer, Biegevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Dekupiersäge, Heißklebepistole, Heißluftfön, Keramikbrennofen, Lötkolben, Overlockmaschine, Thermosäge, Töpferscheibe, Waschmaschine, Webrahmen Digital ansteuerbare Geräte und Maschinen (inkl. Computer und Software) wie zB 3D-Drucker, Nähmaschine, Schneideplotter, Stickmaschine Verfahren – Darstellen (analog/digital): ua. Design, Entwurf, Modell, Plan, Schnittkonstruktion, Simulationen (von Abläufen, Prozessen, Belastungen, Verformungen), Skizze – Fügen: ua. Filzen, Flechten, Häkeln, Knoten, Kleben, Laminieren, Löten, Nageln, Nähen, Nieten, Schmelzen, Schrauben, Stricken, Verschweißen, Weben – Materialeigenschaften ändern: ua. Applizieren, Aufrauen, Belichten, Beschichten, Brennen, Glätten, Glühen, Härten, Imprägnieren, Magnetisieren, Polieren, Versteifen – Messen: ua. Druck, Masse, Längen, Materialstärken, PH-Wert, Spannung, Stromstärke, Temperatur, Torsionsfestigkeit, Widerstand, Winkel, Zugfestigkeit – Oberflächen gestalten: ua. Batiken, Beschichten, Drucken, Einbrennen, Färben, Falten, Glasieren, Kaschieren, Lasieren, Sticken – Steuern und Regeln (analog/digital): u.a. Coding und Programmierung; mechanische/elektrische/digitale/ua. Steuerungen – Trennen: ua. Bohren, Feilen, Lochen, Perforieren, Raspeln, Reißen, Sägen, Scheren, Schleifen, Schneiden (ua. auch Vinyl-Cut), Schnitzen, Sprengen, Stanzen – Umformen: ua. Biegen, Bügeln, Dehnen, Füllen, Nähen, thermoplastisches Verformen – Urformen: ua. 3D-Drucken, Gießen, Modellieren Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung wie zum Beispiel Sicherheitsschaltern und Not-Halt-Tastern für Maschinen erforderlich. Den Schülerinnen und Schülern ist ein Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein im Zusammenhang mit dem Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Verfahren zu vermitteln. Alle Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen erst nach entsprechender Einschulung der Schülerinnen und Schüler verwendet werden. Nur unter Beaufsichtigung durch fachkundige Lehrkräfte einzusetzen sind: Bandschleifmaschine, Bohrmaschine, 3D-Drucker, Dekupiersäge, Hebelblechschere, Heißluftfön, Nähmaschine, Plattenkocher, Schlagschere, Stickmaschine, Stichsäge, Tellerschleifer. Ausschließlich von fachkundigen Lehrkräften zu bedienen sind: Bandsäge, Fräsmaschine, Drehbank, Hobelmaschine, Keramikbrennofen, Kreissäge, Winkelschleifer. Werkstücke dürfen nur über Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden. Standortspezifische Werkraumordnungen sind seitens der Schule zu erstellen und von Lehrerinnen und Lehrern wie Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Medienbildung 6 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts- Finanz und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Das Konzept Produkt und Produktion umfasst vergangene, gegenwärtige und zukünftige materielle Kulturen. Dabei spielen die Eigenschaften von Werkstoffen und das sich mit dem Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wandelnde Handwerk eine wesentliche Rolle. Das Konzept Mensch und Umwelt beinhaltet den ganzheitlichen, sinnlichen, handelnden und reflektierten Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen sowie Erfahrungen mit Konsum- und Produktkreisläufen. Daraus ergeben sich Zugänge zu Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie zu Technikfolgenabschätzung und Produktethik. Das Konzept Lebens- und Arbeitswelt definiert die Bedeutung von Planung, Produktion, Qualität und Normen sowie von analogen und digitalen Technologien. Das Thema Sicherheit durchdringt alle fachlichen Konzepte. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Das Kompetenzmodell für Design und Technik gliedert sich in die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion. Diese werden über die Anwendungsbereiche aufgebaut. So werden im Kompetenzbereich Entwicklung Kompetenzen zu Wahrnehmung, Problemstellung, Recherche, Erforschung, Ideenfindung, Planung, Gestaltung und zur Erschließung von Funktionen und Prinzipien ausgebildet. Dabei werden Fakten zu Verfahren, Materialien, Bezugsquellen, Entsorgung und Verwertung analog und digital recherchiert und deren Zweckmäßigkeit und Anwendung ausgelotet. Es gilt, das Arbeitsumfeld und Arbeitsschritte zu organisieren, zu planen sowie Lösungsstrategien zu entwickeln. Der Kompetenzbereich Herstellung beschreibt den Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und analogen sowie digitalen Verfahren. Fähigkeiten werden weiterentwickelt und Fertigkeiten erlernt, handwerkliche Kompetenz wird aufgebaut und selbstständig in spezifischen Kontexten eingesetzt. Ästhetische und funktionale Gestaltungskriterien werden erstellt und berücksichtigt. Sicherheitsbewusstsein wird durch das Einhalten der Werkraumordnung und das Wissen zur Unfallverhütung entwickelt. Im Kompetenzbereich Reflexion werden Kompetenzen zu Dokumentation und Kontextualisierung auf- und ausgebaut. Dabei werden Bezüge zur Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt hergestellt. Die Alltagsrelevanz von Technik und Design wird in kulturellen, ökologischen, ökonomischen, gestalterischen und technischen Zusammenhängen sichtbar. Sowohl der Herstellungsprozess als auch das Produkt selbst werden evaluiert, mit fachspezifischem Wortschatz dokumentiert und entsprechend präsentiert. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse : Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Werkzeuge erkunden, Materialien erforschen und Ergebnisse beschreiben, Zusammenhang von Form und Funktion erläutern. 10 – Gegenstände und Räume bewusst wahrnehmen, vermessen und im Maßstab darstellen (Risse). – Ideen skizzieren und Funktionspläne lesen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – Werkstoffe fachgerecht und ressourcenschonend ver- und bearbeiten. 11 – Werkzeuge und Maschinen sachgemäß einsetzen. – grundlegende Technologien und Verfahren erlernen und anwenden. – Probleme erkennen und einfache Lösungswege entwickeln. – den eigenen Arbeitsplatz organisieren, die Werkraumordnung sowie Sicherheitsbestimmungen zur Unfallverhütung erklären und umsetzen. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Technik und Design als Bestandteil der Alltags-, Berufs-, Konsum- und Wirtschaftswelt erkennen. 8, 13 – die Gestaltung des eigenen Produkts beschreiben und Entscheidungen begründen. 1, 2 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Energie/Elektrizität – Textildesign/Textiltechnologie/textile Objekte – Lebensräume/Wohnkonzepte/textile Raumkonzepte – Maschinen/Bohrmaschine/Nähmaschine – Microcomputer 4 Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 2. Klasse: Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Recherchemethoden nutzen 4 , Probleme erkennen, Lösungswege entwickeln 2 und technische Prinzipien erklären. – Arbeitsschritte anhand von Skizzen und Modellen planen 1, 2 und analoge und digitale Darstellungsformen nutzen 4 . – Gegenstände und Räume vermessen und im Maßstab darstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – physikalische Grundlagen anwenden und erproben. – einfache Produkte herstellen. – Werkstoffe nachhaltig einsetzen, Bezugsquellen nennen und Entsorgungssysteme richtig verwenden. 11, 13 – Verfahren, Werkzeuge und Maschinen auswählen, sicher und fachgerecht anwenden. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – funktionelle, gestalterische und technische Zusammenhänge erklären, testen und präsentieren. – alltagstaugliche Qualitätsprüfungen durchführen. – Ausprägungen der materiellen Kultur erkennen und den persönlichen Umgang damit reflektieren. 13 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Baukonstruktion/Statik – Körper/Kleidung/Mode – Mobilität/Strömungstechnik – Textile Produkte/Werkzeuge/Objekt/Spiel – Nachhaltigkeit/Reparatur/Re- und Upcycling 11 Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 3. Klasse : Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Bedürfnisse, Sachverhalte und Anforderungen bei der Entwicklung von Ideen, Lösungen und Planungen berücksichtigen. – Recherchequellen nutzen und kritisch hinterfragen. 4 – Gegenstände und Räume dreidimensional darstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – Projekte eigenständig umsetzen. – Fehlerquellen benennen und konstruktiv korrigieren. – Materialien auswählen, ressourcenschonend verarbeiten und entsprechend entsorgen. 11 – Werkzeuge und Maschinen sachgemäß und verantwortungsbewusst einsetzen. – das eigene Verhalten in den Werkräumen auf Sicherheits- und Gefahrenaspekte abstimmen. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Alltagsrelevanz und Auswirkungen von Technik und Design erklären 8, 10 und die eigenen Prozesse reflektieren und bewerten. – die Qualität von Produkten in Bezug auf Material, Funktion, Form und Verarbeitung erkennen und beurteilen. 13 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Bauwerk/Gebäude/Architektur – Elektronik/Sensorik/Robotik 4 – Mobilität/Mechanik/Kinetik – Produktdesign/Gebrauchsgegenstände Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 4. Klasse: Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – in der Gestaltung kreativ und innovativ auf neue Herausforderungen reagieren und eigene Lösungswege finden. 8, 11, 13 – wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zu Produkten und Produktionsbedingungen recherchieren und berichten. – Entwürfe, technische Zeichnungen, Pläne, Schablonen und Modelle für Projekte herstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – handwerkliche und digitale Grundfertigkeiten sachgemäß, flexibel und innovativ einsetzen. – Verfahren auf neue Aufgabenstellungen übertragen und eigene Projekte umsetzen. – Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Materialien bewusst berücksichtigen. – Gefahren und deren Ursachen erkennen und vermeiden. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltungskriterien, den Herstellungsprozess und eigene Lösungswege begründen, dokumentieren und präsentieren. 1, 2 – Rohstoffnutzung, Produktion und Produktkreisläufe beschreiben. 11, 13 – Wert der Planung und Umsetzung von längerfristigen Projekten erkennen. 2 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Selbstständiges Planen von Arbeitsabläufen 2 – Musikinstrumentenbau – Maschinen – Smart Textiles/Smart Materials 4 – Städtebau/Raumplanung Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 2. Oberstufe A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
- a)Pflichtgegenstände Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen: Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Erste Lebende Fremdsprache, Zweite lebende Fremdsprache/Latein, sowie Musik/Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre (ab der 10. Schulstufe auch mit entsprechender Semestrierung) zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Politische Bildung sowie Geographie und wirtschaftliche Bildung sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können. DEUTSCH Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt. LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE, ZWEITE) (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester und die erste bzw. zweite lebende Fremdsprache die untenstehenden Teilkompetenzen gelten. Zielniveau in den einzelnen Sprachen Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der dreizehnten Schulstufe: – in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2 – in der zweiten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1 Erste Lebende Fremdsprache Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester) Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird Lesen – unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden – Vergleiche anstellen können* – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können* – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können* 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden – Vergleiche anstellen können* – für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können* Schreiben – unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können – in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird* Lesen – längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können – Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik) – über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können Schreiben – Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Hören – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist – die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird Lesen – längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können – lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können – eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden Schreiben – mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Hören – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird Lesen – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können – Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können* – eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden* Schreiben – klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Hören – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird* – die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen Lesen – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können* – Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert – zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können Schreiben – klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können* – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden* – in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können 9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen Lesen – ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert* – zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können* – Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können 10. Semester Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen* Lesen – ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können – ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können* Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können* – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können* Zweite lebende Fremdsprache Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester) Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen Lesen – kurze einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und – wenn nötig – den Text mehrmals liest – kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt Schreiben – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen* – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt* – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt* Schreiben – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können* – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können* 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird* Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können* – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)* – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht* – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen* – gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können* Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird* – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen geben können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten berichten können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können* – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können* 9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 10. Semester Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird* – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden* – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können* LATEIN Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse): Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten. MATHEMATIK Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse für die 9. Klasse gilt. PHYSIK Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse): Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten. DARSTELLENDE GEOMETRIE Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 7. und 8. Klasse hier für die 8. und 9. Klasse gilt.
- b)Wahlpflichtgegenstände
- aa)zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen: LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze: Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu: Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation auf dem jeweiligen Kompetenzniveau nötig sind. Gewichtung der Fertigkeitsbereiche In den beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der in der Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff definierten Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Die dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechenden Sprachfunktionen (zB Wunsch, Vergleich, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Themenbereiche und Kommunikationssituationen Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R
- bb)zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und wirtschaftliche Bildung sowie Biologie und Umweltbildung nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.
- c)Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung
- aa)Maschinenbautechnik WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – technische Unterlagen lesen, beschreiben und anwenden – Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden – die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen – die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen – elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen – elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen – Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein soll entwickelt und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten werden. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden. Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig: – Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit) – Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit) – Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache) – Lernkompetenz (wie Selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) – Recherchenkompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen) Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mechanische Kompetenz – Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können – Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden anwenden – Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken anwenden – Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine, einfaches Härten, Härteprüfung anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen, Handhaben von Mess- und Prüfgeräten anwenden können – Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten anwenden – Einfache Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten und Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können – Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements und Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische Kompetenz – Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl anwenden können Elektroschweißen – Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften anwenden können – Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung vermeiden können – Verschiedene Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen üben Autogenschweißen – Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung anwenden können – Verschiedene Nahtarten üben Brennschneiden – Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät anwenden können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mechanische Kompetenz Plasmaschneiden – Bedienung und Wartung des Schneidgerätes anwenden Winkelschleifer – Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung umsetzen können Kleben von Metallen – Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung anwenden Drehen mit konventionellen Drehmaschinen – Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen von HSS-Drehmeißeln anwenden können Flächenschleifen – Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden Rundschleifen – Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden können Stahlbau – Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden anwenden 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische Kompetenz Drehen – Mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe arbeiten – Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten anwenden können – Außermittigdrehen; ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen Fräsen – Teilarbeiten, Stoßarbeiten durchführen – Mit dem Zentrikator und Ausdrehapparat arbeiten können – Mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn arbeiten können – Verzahnungen fräsen können CNC-Technik – Bedienung und Wartung von CNC-Maschinen anwenden können – Werkzeug und Werkstück vermessen – Verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, und 2D Fräswerkstücke programmieren können CAD/CAM – Ein Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems erstellen können 6.Semester – Kompetenzmodul 6 Mechanische Kompetenz Werkzeugbau – Einfache Schnittwerkzeuge herstellen Installationstechnik – Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation anwenden Arbeitsvorbereitung – PC-gestützte Auftragsbearbeitung anwenden können – Vor- und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens anwenden Stahlbau – Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad anwenden können Automatisierungstechnik – Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen anwenden – Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen anwenden können – Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen anwenden 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Mechanische Kompetenz – Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen perfektionieren 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Mechanische Kompetenz CNC-Technik – Komplexe mehrachsige Werkstücke herstellen – Werkzeugmaschinen warten und instand halten – Einfache selbstgefertigte Maschinen, Geräte und Werkzeugen montieren und in Betrieb nehmen Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden. FACHKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen – sich das für den Beruf der Maschinenbautechnikerin oder des Maschinenbautechnikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von Anlagen und Maschinen aneignen – Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Maschinen und Geräten erwerben – aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden – Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen – Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen – die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen – einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden. Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie E-Learning sollen gefördert werden. Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben. Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mechanische Kompetenz Messtechnik – Grundlagen der Längen und Winkelmessung anwenden – Toleranzsysteme anwenden können – Oberflächenprüfung anwenden Fertigungstechnik – Spanende Formgebung von Hand: Feilen, Reiben, Gewindeschneiden, Körnen, Anreißen, Sägen anwenden können – Spanende Formgebung mit Maschinen: Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen anwenden können – Schneidwerkstoffe anwenden – Grundlagen der spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Biegen anwenden können Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente – Gewinden, Schrauben, Muttern, Sicherungselementen, Stiften, Bolzen, Nieten anwenden können Werkstoffkunde – Verarbeitung und Normung von Stahl kennen und einteilen – Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen kennen und einsetzen können – Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen kennen und einsetzen können – Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen kennen und anwenden können – Fertigungstechnische Eigenschaften der Eisenwerkstoffe kennen und anwenden Wärmebehandlung von Stählen – Gefügearten, Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten kennen und anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – Grundlagen der Gleichstromtechnik anwenden können – Grundlagen der Wechselstromtechnik anwenden – Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und umsetzen – Schaltung von Widerständen anwenden können – Fehler an elektrischen Anlagen und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden können – Grundlagen der Messtechnik anwenden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische Kompetenz Messtechnik – mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte anwenden können – Qualitätsmanagement anwenden Thermisches Fügen – Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen anwenden – Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden anwenden können – Kleben anwenden können – Grundregeln für Schweißkonstruktionen anwenden – Schweißverbindungen prüfen können – Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten anwenden Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente – Arten, Berechnung und Herstellung von Schraubenfedern anwenden – Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen anwenden – Fördertechnik anwenden können – Führungen anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – Antriebseinheiten erklären können – Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren erklären und einsetzen können – Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen erklären und anwenden können – Automatisierungstechnik anwenden können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mechanische Kompetenz Werkstoffkunde – Korrosionsschutz anwenden Mechanik und Festigkeitslehre – Grundlagen der Mechanik anwenden – Grundlagen der Festigkeitslehre anwenden können – Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik anwenden können Umformen – Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen anwenden Kunststoffe – Arten, Herstellung erklären können – Eigenschaften und Verwendung Verbundwerkstoffe erklären können – Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit anwenden können Elektrotechnische Kompetenzen – Steuerungen und Regelungen erklären und einsetzen können – Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben kennen und anwenden – Funktionspläne erklären und anwenden können – Sensoren und Aktoren erklären und anwenden können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische Kompetenz Maschinen- und Gerätetechnik – Innerer Aufbau von Maschinen erklären können – Funktionseinheiten einer CNC-Maschine kennen und anwenden – Ketten, Kettenräder, Kettentriebe erklären und anwenden können – Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe erklären können – Zahnräder und Zahnradgetriebe erklären können – Gleit- und Wälzlager erklären und die anwenden können – Gleit- und Wälzlagerdichtungen erklären und anwenden können – Wellen- und Nabenverbindungen erklären und anwenden können Fertigungstechnik – Schleifen, Feinstbearbeitung erklären und anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke kennen und anwenden – Steuerungs- und Regelungstechnik erklären und anwenden können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mechanische Kompetenz Festigkeitslehre – Knickung erklären und anwenden können – Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion und Biegung) erklären und anwenden können Maschinenelemente – Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen erklären und anwenden können – Wälzführungen, Wälzgewindetriebe erklären und anwenden können – Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen erklären und anwenden können CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung: – Maschinen und Geräte sicher gestalten beziehungsweise planen erklären und anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – Elektrische Steuerungen erklären und anwenden können – Robotik erklären und anwenden können – Automatisierungstechnik kennen und anwenden können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Mechanische Kompetenz Maschinen- und Gerätetechnik – Wiederholung und Verknüpfung konkreter Anwendungen des gesamten Fachkundestoffes im Zuge der Entwicklung des Technikerprojektes anwenden können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Mechanische Kompetenz – Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung KONSTRUKTIONSLEHRE Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – die Fähigkeit und Kenntnis zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen erlangen. – unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD-Systemen, aber auch von Hand ab der 5. Klasse Zeichnungen erstellen. – an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen. – die verschiedensten mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen konstruktiv anwenden. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden. Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen. In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) – Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe anwenden können – Darstellung in 3D-Ansichten und axonometrische Darstellungsarten anwenden – Schnittdarstellungen anwenden können – Vereinfachte beziehungsweise sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubenverbindungen anwenden können – Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken anwenden können – Toleranzsysteme und ihre Anwendung anwenden können – Oberflächenangaben anwenden können – Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen anwenden können – Zeichnen von gebogenen, beziehungsweise abgewinkelten Blechteilen anwenden können – Einführung in das CAD-System und Handhabung von Ausgabegeräten anwenden können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 – Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung anwenden können – Textangaben in Zeichnungen anwenden – Angaben von Form- und Lagetoleranzen anwenden können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 – Tolerierung von Werkstücken anwenden können – Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3D Zeichentechniken anwenden können – Blechwerkstücke konstruieren können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 – Darstellung und Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken anwenden können – Konstruktion einfacher Schnitt- und Biegewerkzeuge konstruieren können – Schweiß- und Spannvorrichtungen konstruieren können – Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen konstruieren können – Kupplungen konstruieren können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 – Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen konstruieren können – CAD-Technik anwenden können – Komplexe Konstruktionsaufgaben lösen können – 3 D-Zeichentechniken festigen – Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems anwenden 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 – Grundlagen der Projektorganisation anwenden können – Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik anwenden können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 – Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes umsetzen können – Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste anwenden können – Erstellen der Detailzeichnungen anwenden können BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE Didaktische Grundsätze: Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Folgende Kompetenzen in Betriebswirtschaftslehre erwerben und anwenden können: – wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen – Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen – geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen – das Schema der Dopik verstehen, die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, die Verbuchung laufender Geschäftsfälle und die Abschlussarbeiten durchführen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen – aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen – die Wichtigkeit der Liquidität und Produktivität für den Bestand des Unternehmens erkennen – die Möglichkeiten, die Controlling für die Unternehmenssteuerung bietet, darstellen Inhalte – doppelte Buchhaltung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, Inventur, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen; Einnahmen-Ausgabenrechnung – Statistik/Kennzahlen: Lagerkennzahlen, Absatzkennzahlen, Bilanzkennzahlen, Finanzkenn-zahlen, ABC-Analyse Kompetenzen im Bereich Steuern und Abgaben – die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen – die Grundzüge der Personalverrechnung erläutern Inhalte – Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer – Rechnungslegung – Personalverrechnung: Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderzahlungen Kompetenzen im Bereich Recht – die Vorteile und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen bei Kapitalaufbringung und Haftung darstellen – die Bedeutung der Daten aus dem Firmenbuch und Grundbuch vermitteln – die gewerberechtlichen Vorgaben beschreiben Inhalte – Rechtsformen von Unternehmen, Unternehmereigenschaft, Stellvertretung, Firma, Firmenbuch, Grundbuch – Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen – das Risikoprofil unterschiedlicher Finanzierungsarten einschätzen – die unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten darstellen – die Beziehung zwischen Fristigkeit der Mittelverwendung und Kreditdauer erkennen – mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen sowie die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern – die Preisfestsetzung am Markt und die innerbetriebliche Kalkulation in Einklang bringen und erklären – die Kosten von Investitionen optimieren Inhalte – Finanzierung: Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing), Umschichtungsfinanzierung; Kreditrisiken, Kreditsicherstellungen, Kreditdauer – Kostenrechnung: Vollkostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung; Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Investitions-rechnung; Planungsrechnung; Unternehmenswert, Firmenwert Kompetenzen im Bereich Entrepreneurship – den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen – die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben – die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen Inhalte – Businessplan-Marketing: Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution) – Unternehmensführung und betriebliche Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation – Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung: Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch Kompetenzen im Bereich Kapitalmarkt und Veranlagung – Vorteile und Nachteile der verschiedenen Anlageformen erkennen – Risikoeinschätzung vornehmen – Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung verstehen Inhalte – Aktien, Anleihen, Fonds; Ablauf des Börsenhandels, Börsenindizes Kompetenzen im Bereich Unternehmen und Gesamtwirtschaft – das Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld einordnen – den Zusammenhang zwischen Wirtschaft, gesellschaftlichem Wohlstand und sozialer Absicherung erkennen – die Bedeutung von Wirtschaft vermitteln – die Bedeutung von Wettbewerb und Effizienz in der Leistungserstellung für eine prosperierende Wirtschaft erläutern Inhalte – Inflation, Bruttonationalprodukt – Einflussmöglichkeiten des Staates (Wirtschaftspolitik, Steuern, Wirtschaftsförderungen) – Arbeitsteilung, der Markt und seine Formen – Produktionsfaktoren, Betriebsarten, unternehmerische Ziele – das ökonomische Prinzip und die Umsetzung im Unternehmen
- bb)Mechatronik WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – technische Unterlagen lesen und anwenden – Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden – die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen – die erforderlichen Materialien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und überprüfen – elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen – elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen – Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren, sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen – Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache auch in Englisch analysieren und präsentieren Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein ist zu entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards zu beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten ist besonderes Augenmerk zu legen. Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt. Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig: – Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit) – Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit) – Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache) – Lernkompetenz (wie selbst gesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) – Recherchekompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen) Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können – Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden Biegen anwenden können – Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine durchführen können – Kenntnisse der Oberflächenbearbeitung anwenden können Elektrische Kompetenz – Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden können – Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen anwenden können – Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten durchführen Elektronische Kompetenz – Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik umsetzen können – Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können – Technische PC-Programme anwenden können – Grundlagen der Programmierung von SPS umsetzen können Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz – Mess- und Prüfgeräten handhaben können – Elektrischen Größen messen 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Einfache mechatronische Geräte aufbauen und testen – Mechanische Parameter einstellen und überprüfen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Mit elektrischen Bauelementen arbeiten – Leiterplatten fertigen, bestücken und prüfen Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Elektrischen Parametern messen und bewerten 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Mechatronische Geräte reparieren, zerlegen und zusammenbauen – Druckmittel führende Leitungen zurichten, verlegen und reparieren Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Mechatronische Schaltungen aufbauen, testen und bewerten – Schaltplänen mit CAD anfertigen Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Einfache SPS-Programme erstellen und testen 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen durchführen können – Normgerechte Zusammenstellungszeichnungen erstellen können Elektrotechnische und elektronische Kompetenzen – Verkabelung von Controllerperipherie verstehen und durchführen können – Störungsbehebung an mechatronischen Anlagen durchführen können Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Übungsprogramme zum Auslesen verschiedenster Sensorik auf einem Mikrocontroller erstellen können – Ansteuern von Aktoren wie Gleichstrommotoren oder Schrittmotoren durchführen können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Normgerechte CAD Zeichnungen für ein Projekt erstellen können Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Komplexe elektronische Systeme entwerfen, herstellen und prüfen können – Messungen an komplexen elektronischen Vorgängen durchführen können – Bau von mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen planen und durchführen Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Programme für ein Projekt planen und umsetzen können – Softwaremodule beschreiben und dokumentieren können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Projektkompetenz – Projekt-Managementaktivitäten, wie die Erstellung von Zieldefinitionen, die Spezifikation von Arbeitspaketen, die Terminplanung sowie die Kosten- und Ressourcenplanung durchführen können – Schaltpläne und Leiterplatten-Layouts mit CAD-Systemen erstellen können – Zusammenstellungs- und Konstruktionszeichnungen für mechanische Baugruppen mit CAD-Systemen anfertigen können – Umfassende technische Dokumentation für mechatronischen Systeme, wie Blockdiagramme, Verdrahtungspläne, Systembeschreibungen, Bedienungsanleitungen, sowie Fertigungs- und Produktionsunterlagen erstellen können – Mechatronischen Bauelemente und Baugruppen nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten auswählen können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Projektkompetenz – Geplante mechatronische Teil-Projekte praktisch umsetzen können – Erstellte technische Projekt-Dokumentation angleichen und aktualisieren können – Ausgewählte mechatronische Bauteile und Baugruppen in Bezug auf Qualität und Funktionalität evaluieren können – Einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen praktisch anwenden und prüfen können – Umfassende Tests und Erstellen von Test-Dokumentation durchführen können – Fehlersuche und Fehlerbehebung durchführen können – Die eigenständig geplante praktische Hausarbeit im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden in den Bereichen Mechanik, Elektrotechnik/Elektronik und Informatik im Zuge einer zweiwöchigen praktischen Klausur als Teil des Techniker-Projektes durchführen können FACHKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, elektronischen und elektrischen Bauteile erwerben und die zur Bauteil- oder Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen – Wissen über Qualitätsmanagement, berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie erwerben – aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden. – Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen – die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. Die Vorschriften der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung elektrischer Unfälle kennen und anwenden – elektrische, elektronische und mechatronische Bauelemente auswählen und diese fachgerecht einsetzen – über ITK Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen – die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können – Grundlagen der Elektro-magnetischen-Verträglichkeit (EMV) und der elektrostatischen Entladung (ESD) verstehen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen – Gesetze der Digitaltechnik, der Mikrokontrollertechnik und des PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen – einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen – mit Steuerungen und Regelungen und den dazu nötigen Sensoren und Aktoren umgehen – mechatronische Lösungen und Probleme auf Deutsch und Englisch präsentieren Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen. Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden. Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB E-Learning sollen gefördert werden. Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden werden durch Projektarbeiten gefördert. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben. Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mechanische Kompetenz – Grundkenntnisse der CAD-Systeme erwerben und anwenden können – Bauteile und einfache Baugruppen in CAD zeichnen und verstehen – Technische Zeichnungen lesen und verstehen können – Längen- und Winkelmessung verstehen und anwenden können – Werkzeuge in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können – Maschinen in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können – Eigenschaften und Normung von Stahl verstehen und einordnen können – Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen verstehen und einordnen können – NE-Metalle, deren Eigenschaften und Anwendungen verstehen können – Eigenschaften und Anwendungen von Kunststoffen verstehen können – Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe und Recyclingfähigkeit verstehen und anwenden können Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Grundlagen der Gleichstromtechnik verstehen und anwenden können – Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle erkennen und danach handeln – Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit und der elektrostatischen Entladung verstehen und anwenden können – Grundlagen der Messtechnik anwenden können – Grundlagen der Digitaltechnik anwenden können – Passive Bauelemente in der Elektronik anwenden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische Kompetenz – Baugruppen und einfachen Geräte konstruieren – Technische Beschreibungen und Dokumentationen erstellen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Grundlagen der Schaltungsanalyse kennen und anwenden – Grundlagen der Wechselstromtechnik kennen und anwenden Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz – Schaltungen messen und die Ergebnisse interpretieren können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mechanische Kompetenz – Kraft und Drehmoment kennen; Gewindetriebe verstehen und anwenden können – Bauteilen freistellen können Elektrotechnische und elektronische Kompetenz: – Elektronische Bauteile und deren Eigenschaften kennen und technische Unterlagen interpretieren können Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz: – Sensoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können – Aktoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können – Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung kennen und anwenden können Projektkompetenz: – Einfaches Projektmanagement kennen und in Projektarbeiten anwenden können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Grundlagen der Maschinendynamik verstehen – Eigenschaften und Anwendungen von Linearachsen kennen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Verschiedene Methoden zur Weg-, Winkel- und Abstandsmessungen kennen – Eigenschaften und Anwendungen verschiedenster Kleinmotoren kennen – Den Aufbau von Dreiphasen- und Einphasenmaschinen kennen – Pneumatischen und hydraulischen Systeme aufbauen, einsetzen und ansteuern können – Grundbegriffe der Automatisierungstechnik kennen und erklären können – Eigenschaften und Unterschiede gängiger Ein,- und Ausgabegeräte kennen – Grundlagen von sicherheitstechnischen Aspekten kennen – Aufbau, Funktion und Eigenschaften unterschiedlicher Regelsysteme kennen und einsetzen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Aufbau von Mikrocontrollern und SPS kennen – Eigenschaften, und Anwendungsbereiche gängiger Programmiersprachen zur Controller und SPS Programmierung kennen – Aufbau von Kommunikationsmodellen kennen und erklären können – Eigenschaften von gängigen Schnittstellen im und am PC kennen – Unterschiedliche Bussysteme und deren Anwendungsbereiche kennen – Grundlagen zur Datenübertragung kennen und verschiedene Leitertechnologien kennen – Eigenschaften und Leistungsmerkmale unterschiedlicher Speichermedien kennen – Zusammenwirken und Leistungsmerkmale von Komponenten und Peripheriegeräten kennen – Verschiedene Betriebssysteme und deren Unterschiede kennen 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Projektkompetenz – Grundlegendes Projekt-Management durchführen können – Arbeitsabläufe vorbereiten und planen können – Technische Dokumentation lesen und anfertigen können Sicherheits- und Qualitäts-Kompetenzen – Grundlagen der Maschinensicherheit und Schutzmaßnahmen von mechatronischen Systemen erklären können – Grundlagen der EMV erklären können – Aspekte zu Recycling und Umweltschutz diskutieren können – Grundbegriffe der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements benennen und erklären können Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche von Werkstoffen erklären können – Grundlagen der Werkstoffbearbeitung erklären können – Grundlagen von Statik und Reibung erklären können – Grundbegriffe der Festigkeitslehre benennen und erklären können – Grundlegende Berechnungen durchführen können – Grundbegriffe der Dynamik benennen und erklären können – Grundlagen der Antriebsmechanik erklären können – Grundlegende Berechnungen durchführen können – Grundlagen der Verbindungstechnik erklären können – Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verbindungen diskutieren können – Grundlagen und Einsatzbereiche von hydraulischen und pneumatischen Systemen erklären können – Grundlagen der Prüftechnik und der verwendeten Prüfmittel erklären können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Kenngrößen der Gleichstromtechnik benennen und erklären können – Grundlegende Berechnungen durchführen können – Grundprinzipien des Elektromagnetismus erklären können – Kenngrößen der Wechsel- und Drehstromtechnik benennen und erklären können – Grundlegende Berechnungen durchführen können – Eigenschaften und Einsatzgebiete von Halbleiterbauelementen erklären können – Grundschaltungen mit Halbleiterbauelementen dimensionieren können – Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Antrieben erklären können – Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Sensoren erklären können – Grundlagen der Digitaltechnik erklären können – Funktionsweise und Einsatzgebiete von DA- und AD-Wandlern erklären können – Grundbegriffe der Automatisierungstechnik benennen und erklären können – Messtechnische Grundprinzipien erklären können – Grundlagen der Regelungstechnik erklären können – Grundlagen der Leistungselektronik erklären können Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Programmiergrundlagen erklären können – Entwurfsunterlagen und Dokumentation erstellen können – Grundbegriffe der Steuerungstechnik erklären können – Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Steuerungs-Systeme erklären können – Arten von Benutzerschnittstellen und deren Einsatzgebiete sowie Vor- und Nachteile benennen und erklären können – Grundbegriffe der Übertragungstechnik benennen und erklären können – Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Netzwerke und Bus-Systeme erklären können – Computerhardware benennen und erklären können – Betriebssysteme und Anwenderprogramme benennen und erklären können WERKSTÄTTENLABOR Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – anfallende Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren. – praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, des Projektmanagements und der Fertigungs- und Qualitätssicherung abwickeln. Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse): Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden. Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische Kompetenz – Mit pneumatischen Systemen arbeiten und deren Dokumentation erstellen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Kenntnisse von CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten – Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz: – Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse – Entwerfen und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen Projektkompetenz: – Rechnerunterstützte Arbeitsplanung durchführen können – Wartungs- und Messplänen erstellen – Produktionslisten und Beschaffung der Teile erstellen 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Normen für Konstruktionszeichnungen kennen und anwenden können Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Programmentwürfe anhand praktischer Übungen ausarbeiten und analysieren können – Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Steuerungen und einfacher Regelkreise durchführen können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Mechatronische Geräte zerlegen, reparieren und zusammenbauen können Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – SPS-Programme in den genormten Programmiersprachen planen, erstellen und ausführen können – Programme auf einem Robotiksystem erstellen und testen können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 – Lösungsvarianten für individuelle mechatronische Projekte konzipieren und ausarbeiten können – Ausgearbeitete Konzepte nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten evaluieren und bewerten können – Software-Designunterlagen für die im Zuge des Projekts anfallenden Software-Module erstellen können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 – Geplante Software-Module implementieren, simulieren und testen können – Implementierte Software-Module integrieren und testen können BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE Wie
- aa)Maschinenbautechnik.
- cc)Tischlereitechnik WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – Werk- und Hilfsstoffe beurteilen, fachgerecht auswählen, bearbeiten, sachgemäß lagern und gegebenenfalls umweltgerecht entsorgen können – Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen unter Bedachtnahme der Unfallverhütung zu rüsten, bedienen und zu warten – Im Bereich Arbeitsvorbereitung, sowohl auf CAD als auch in Form eines Brettaufrisses, das Werkstück planen und eine Materialliste erstellen – Nach handwerklichen Regeln das Werkstück selbstständig herstellen und in exakter Fachsprache analysieren und präsentieren – Mit der Unfallverhütung vertraut machen und die notwendigen Schutzmaßnahmen anwenden können Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt un