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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 204/2024 Typ V §/Artikel/Anlage Anl. 1/m1 Inkrafttretensdatum 01.09.2024 Index 64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht Beachte zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 3 Text Anlage A/m1 LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung. ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG Wie Anlage A. DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung. VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

  1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
  2. Entrepreneurship Education
  3. Gesundheitsförderung
  4. Informatische Bildung
  5. Interkulturelle Bildung
  6. Medienbildung
  7. Politische Bildung
  8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
  9. Sexualpädagogik
  10. Sprachliche Bildung und Lesen
  11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
  12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
  13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Pflichtgegenstände Religion 1 Sprachen Deutsch x x x x x x x x x x x Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler x x Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs x x Lebende Fremdsprache x x x x x x x Latein x x x x x x x Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik x x x x x x x x x x Geometrisches Zeichnen x x x Digitale Grundbildung x x x x x x x x x Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) x x x x x x x x x x Physik x x x x x x x x Biologie und Umweltbildung x x x x x x x Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung x x x x x x x x Geographie und wirtschaftliche Bildung x x x x x x x x x x x Musik, Kunst und Kreativität Musik x x x x x x x x x Musik (im Schwerpunkt) x x x x x x x x Chor x x x x x x Orchester x x x x x x Kunst und Gestaltung x x x x x x x x x x x x Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt) x x x x x x x x x x x Technik und Design x x x x x x x x x Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport x x x x x x x x Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x x x x x x x x Erstsprachenunterricht x _______________________ 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.
  14. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen. Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen; – in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben; – gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren; – Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen; – reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design
  15. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM

(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen; – Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen; – Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen; – aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen; – Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln; – empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design
  1. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986). Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben; – Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten; – Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen; – altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen; – altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Orchester
  2. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten. Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können. Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern; – mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen; – Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen; – eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren; – die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design
  3. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt. Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen; – die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen; – eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen; – Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten; – Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chor, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester
  4. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben; – Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen; – Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen; – Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen; – mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Technik und Design
  5. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen. Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten; – wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen; – Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen; – unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten; – verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung). Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt)
  6. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden. Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien). 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln; – die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt); – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen; – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen; – argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design
  7. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden. Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren; – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren; – mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen; – diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen; – ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik
  8. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei. Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können. Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten; – ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen; – Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen; – die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design
  9. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten; – die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen; – sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken; – die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten; – Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Physik, Technik und Design
  10. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Verkehrsvorschriften erklären und einhalten; – Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln; – die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen; – Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen; – Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design
  11. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen; – sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren; – ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren; – ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden; – die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten; – das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN Wie Anlage A. SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN (Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
  12. Unterstufe
  13. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Erste lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache mind. 7 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik /Dokumente/Bundesnormen/NOR40264297/hauptdokument.img1is.jpg mind. 24 3) (IVa) alternativ Chor oder Orchester IV/IV Kunst und Gestaltung (IVa) Technik und Design mind. 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 4) III 5) Sonstige verbindliche Übungen - 6) Schulautonome Vertiefung 7) Gesamtwochenstundenzahl 128-136 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
  14. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  15. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1 (mind. acht Wochenstunden), „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 (mind. 16 Wochenstunden) zusammen. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ (mind. acht Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ (mind. acht Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat. 4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Gymnasium.
  16. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unterstufe Lehrverpflichtungsgruppe
  17. Kl.
  18. Kl.
  19. Kl.
  20. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Erste lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache – – 4 3 7 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie – – – 2 2 (III) Physik – 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 1 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung – 2 2 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 3/2 3/2 3/2 3/2 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40264297/hauptdokument.img2is.jpg 28 1) (IVa) alternativ Chor oder Orchester 2/– 2/– 2/– 2/– IV/IV Kunst und Gestaltung 2/5 2/5 2/5 2/5 (IVa) Technik und Design 2 2 – – 4 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 2) x 2) x III 3) Gesamtwochenstundenzahl 32 34 34 36 136 1 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Für die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kommen als schwerpunktspezifische Unterrichtsgegenstände die Lehrpläne nach Anlage A/m1, anderenfalls die Lehrpläne nach Anlage A zur Anwendung. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 28 Wochenstunden, wobei in Summe in der
  21. bis
  22. Klasse jeweils sieben Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind. 2 In der
  23. und
  24. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Gymnasium.
  25. Deutschförderklassen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A für das Gymnasium.
  26. Oberstufe a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
  27. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste Lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Latein mindestens 10 4) (I) Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 11 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik /Dokumente/Bundesnormen/NOR40264297/hauptdokument.img3is.jpg mindestens 18 5) (IVa) 6) alternativ Chor oder Orchester IV/IV Kunst und Gestaltung (IVa) 6) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 120 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 7) 0-12 Summe autonomer Bereich höchstens 16 Gesamtwochenstundenzahl 130-136 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
  28. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  29. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 18 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens drei Wochenstunden vorzusehen sind. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. zwölf Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat. 6 In der Schwerpunktform
  30. und
  31. Klasse jedoch (IVb). 7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.
  32. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrverpflich-tungsgruppe
  33. Kl.
  34. Kl.
  35. Kl.
  36. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Latein 3 3 2 2 10 (I) Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache 3 3 2 2 10 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 3 3 3 3 12 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 – 2 6 III Chemie – – 2 2 4 (III) Physik – 3 2 2 7 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2) 2/2 3/1 2/– 2/– /Dokumente/Bundesnormen/NOR40264297/hauptdokument.img4is.jpg 20 3) (IVa) 4) alternativ Chor oder Orchester 2) 2/– 2/– 2/– 2/– IV/IV Kunst und Gestaltung 2) 2/4 1/5 –/4 –/4 (IVa) 4) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 33 33 31 33 130 bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 136 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildende Pflichtgegenstände. 3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 20 Wochenstunden, wobei in Summe in der
  37. und
  38. Klasse jeweils sechs Wochenstunden und in der
  39. und
  40. Klasse jeweils vier Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind. 4 In der Schwerpunktform
  41. und
  42. Klasse jedoch (IVb). bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde: Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Musik ist folgende Zeile einzufügen: Chor
(2)
(2)
(2)4/2 IV Orchester
(2)
(2)
(2)4/2 IV
  1. b)FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A.
  2. c)UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A.
  3. d)FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A.
  4. e)DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A. SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Wie Anlage A. ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
  5. a)Pflichtgegenstände Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen: MUSIK Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik: Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, dem instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit 1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien 6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben 11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern 1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen. Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen. 1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht 1, 2 , beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben. Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden. Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen 1, 2 , Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten: Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation. Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials. Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten. Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten. Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme 10 , dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien 6 . Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten. Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden. Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert 1, 2, 10 werden. Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben. Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse 6 genutzt. Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen. 7 Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. 10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen. 10 – Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen. 10 – mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten. – grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern. – freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen. – Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben. – Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben. Anwendungsbereiche Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme – spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte 10 Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument – Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe 11 Von Alltagsbewegungen zur Performance – freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition – musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus – rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung – Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen – musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten – Alltag und Berufsleben 1, 2 Musik zwischen Vertrautem und Neuem – Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken Musikhören vom Handwerk zur Kunst – rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge 2. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang. – eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern singen – auch auswendig und mehrstimmig. – Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen. – einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden. – musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit rhythmische, melodische und harmonische Strukturen erfassen und beschreiben. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben. – Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten. – Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben. Anwendungsbereiche Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme – Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation 10 Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument – Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen 6 Von Alltagsbewegungen zur Performance – gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus – Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung – äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen – Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten – Kunstkonsum und Medienrummel 1, 2, 13 Musik zwischen Vertrautem und Neuem – Musikwelten – Weltmusik 5 Musikhören vom Handwerk zur Kunst – formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen 3. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten. 10 – unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen. 7 – mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen; – zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen. – mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten. – Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben. – Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben. Anwendungsbereiche Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme – Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme 10 Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument – Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen Von Alltagsbewegungen zur Performance – komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus – rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung – äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen – Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen 6 , Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten – von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion 1, 2, 6 Musik zwischen Vertrautem und Neuem – gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen Musikhören vom Handwerk zur Kunst – Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden 4. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen. – mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten. 6 – im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern. – außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen. 1, 2 – eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren. – sich in Partituren orientieren. – Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen 5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen. – ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen. 6 Anwendungsbereiche Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme – Vokaltraditionen im Kontext 1, 2, 10 Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument – elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien 6 Von Alltagsbewegungen zur Performance – Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus – rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung – formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen – Musik und Musiktheater auf der Bühne 1, 2, 6, 7 Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten – gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge 1, 2, 7 Musik zwischen Vertrautem und Neuem – Musikgeschmack und Toleranz 5 Musikhören vom Handwerk zur Kunst – Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich. Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel. Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse. Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen. Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung. Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: – Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern; – Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar; – Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben; – Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen; – In der 5. und 6. Klasse können Schularbeiten durchgeführt werden. In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten verpflichtend durchzuführen. Anzahl und Umfang richten sich nach dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils der Anlage A. Kompetenzmodell Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt. Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“. Vokales und instrumentales Gestalten Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen. Hören, erfassen, lesen und notieren Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens. Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
  6. a)Soziale Kompetenzen – einander zuhören; – den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen; – unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen; – gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten; – Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen; – sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten; – mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen; – konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen; – sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten.
  7. b)Personale Kompetenzen – eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen; – Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten; – Eigeninitiative entwickeln; – sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen; – selbstständig und eigenverantwortlich üben; – sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren; – die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen; – künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen; – Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern; – Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen.
  8. c)Kommunikative Kompetenzen – Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen; – gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen; – Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen; – Stimme und Instrument differenziert einsetzen; – sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern; – eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen.
  9. d)Methodenkompetenzen – Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden; – Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen; – aktuelle Technologien und Medien nutzen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Thematischer Bezugsrahmen – Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik. Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
  10. a)Vokales und instrumentales Gestalten – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen; – ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren.
  11. b)Hören, erfassen, lesen und notieren – einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten; – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten; – traditionelle Notenschrift lesen und anwenden. Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Stimmtypen erkennen und beschreiben; – Instrumente erkennen und beschreiben; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen; – die Funktionen von Musik erfassen und erklären; – einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben. Exemplarische Inhalte – Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen; – Stars und Virtuosen; – Gebrauchsmusik; – Filmmusik; – Bausteine der Musik; – Musik und Technik; – Songwriting; – Urheberrecht. 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Thematischer Bezugsrahmen – Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik. Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
  12. a)Vokales und instrumentales Gestalten – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen; – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
  13. b)Hören, erfassen, lesen und notieren – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten; – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten; – verschiedene Notationsformen lesen und anwenden. Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen; – musikalische Strukturen erkennen und beschreiben. Exemplarische Inhalte – Formen des Musiktheaters; – weltliche und geistliche Vokalformen; – Textvertonungen; – Wort-Ton-Verhältnis; – polyphone Gestaltungsprinzipien; – formale Zusammenhänge. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Thematischer Bezugsrahmen – Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik. Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
  14. a)Vokales und instrumentales Gestalten – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen; – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
  15. b)Hören, erfassen, lesen und notieren – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten; – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten; – verschiedene Notationsformen lesen und anwenden. Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen; – musikalische Strukturen erkennen und beschreiben. Exemplarische Inhalte – Kompositionstechniken; – Klangkörper im Wandel der Zeit; – formale Zusammenhänge; – Instrumentation und Arrangement; – zyklische Formen; – Instrumentalgattungen; – polyphone Gestaltungsprinzipien. 7. Klasse: 5. Semester –Kompetenzmodul 5: Thematischer Bezugsrahmen – Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik. Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
  16. a)Vokales und instrumentales Gestalten – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument improvisieren; – Klassenensembles leiten.
  17. b)Hören, erfassen, lesen und notieren – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – gängige Musiksoftware einsetzen. Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen; – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben; – sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern. Exemplarische Inhalte – Interpretinnen und Interpreten; – Volksmusik; – Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen; – außereuropäische Musikkulturen; – World-Music; – Festivals; – Entwicklung des Jazz; – formale und harmonische Strukturen des Jazz; – Musik und Business; – Musiksoftware. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Thematischer Bezugsrahmen – Wirkung und Effekt. Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
  18. a)Vokales und instrumentales Gestalten – ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument improvisieren; – Klassenensembles leiten.
  19. b)Hören, erfassen, lesen und notieren – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – gängige Musiksoftware einsetzen. Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen; – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben; – Wirkung von Musik erfassen und erklären. Exemplarische Inhalte – absolute Musik; – Programmmusik; – Musikpsychologie; – Medien und Publikum; – Musiksoftware; – synästhetische Phänomene; – Wirkung von Akkordverbindungen; – Spannung und Lösung; – Affektenlehre. 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Thematischer Bezugsrahmen – Musik und Gesellschaft. Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
  20. a)Vokales und instrumentales Gestalten – ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – Klassenensembles leiten.
  21. b)Hören, erfassen, lesen und notieren – komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren. Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen; – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben; – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen; – sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen. Exemplarische Inhalte – Musik und andere Kunstformen; – Musik und Politik; – Musik und Religion; – Musik in ihrer Zeit; – musikbezogene Berufe; – Original und Bearbeitung; – Interpretationen. 8. Semester: Thematischer Bezugsrahmen – Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte. Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
  22. a)Vokales und instrumentales Gestalten – ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen.
  23. b)Hören, erfassen, lesen und notieren – komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden. Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen; – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben; – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen. Exemplarische Inhalte – Musikalische Eigenproduktion; – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe; – Themenzentrierte Querschnitte. CHOR Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Ziele des Unterrichts sind die Erschließung der eigenen Stimme und deren Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens im Chor- und Ensemblegesang eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen 1 . Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, auf die Gesundheit ihrer Stimme zu achten 3 , selbständig Chorstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Chorformationen mitzuwirken. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Chor ist einerseits der Erwerb gesanglicher und interpretatorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Chorsingen fördert durch die Beschäftigung mit der menschlichen Stimme als elementarem und ureigenem Klangwerkzeug des Menschen zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Bei der Auswahl der Chorliteratur ist auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Kinder- und Jugendstimme zu legen. Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Interpretation zu sehen 10 . Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden. Vielfältige Auftritte des Chores bei verschiedenen Anlässen und Wettbewerben sowie gegebenenfalls die Einbindung des Chores in musikdramatische Produktionen sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Chor-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit. 2, 13 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Interkulturelle Bildung 5 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Chor orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Chormusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Singen charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Chormusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten: Singen in Gemeinschaft Schulchöre sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen. 1 Stimmliche und interpretatorische Qualität Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Einsatzes der Stimme ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Chor. Der physiologisch richtige und gesundheitsfördernde Einsatz der Stimme und das Wissen um Stimmtechnik unterstützen die Schülerinnen und Schüler auf einem gesundheitsbewussten Lebensweg 3 und bereiten sie auf ihr Berufsleben vor 1 . Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler. Ausbildung eines vielfältigen Repertoires Chorliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab 5 . Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das vokale Musizieren umfasst die drei Kompetenzbereiche 1. Singen, Interpretieren und Gestalten, 2. Stimmliche Grundlagen sowie 3. Hören und Erfassen . Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gesungenen Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Singen, Interpretieren und Gestalten Der Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten umfasst Körperwahrnehmung, Atmung, Stimmeinsatz, Registerausgleich, Intonation sowie die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziele sind ein physiologisch richtiger Stimmeinsatz 3 und eine qualitätsvolle künstlerische Produktion. Stimmliche Grundlagen Der Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen umfasst Kenntnisse über die Physiologie der Stimme, die Entwicklung der Stimme, den effizienten und ökonomischen Stimmeinsatz 3 , Besonderheiten des chorischen Singens und verschiedene Gesangsstile. Hören und Erfassen Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Chorliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – einstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen. – bei einfachen Kanons die Stimme halten. – einfache Bewegungsgestaltungen zu Liedern erfinden. Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Warm-ups für den Körper durchführen. – Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex durchführen. – den Atmungsapparat beschreiben. Kompetenzbereich Hören und erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – beim Singen aufeinander hören und auf musikalische Zeichengebung reagieren. – den Aufbau einfacher Lieder beschreiben. – das Tongeschlecht einfacher Lieder erkennen. Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. – Entwicklung eines Liedrepertoires – einfache Kanons – Warm-ups für den Körper und Bewegungsgestaltungen – Der Atmungsapparat und seine Funktionen – Elementare Zeichengebung – Abgrenzung von Teilen von Liedern – Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll 2. Klasse: Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – zweistimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen. – bei Kanons die Stimmen halten. – rhythmische Gestaltungen von Texten erfinden. – Abschnitte von Chorstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitten) selbständig erarbeiten. 10 Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler können – Warm-ups für die Stimme anwenden. – Vokalbildungs- und Artikulationsübungen durchführen. – den Stimmapparat beschreiben. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Koordinationsaufgaben in der Stimmgruppe übernehmen. – Formelemente in einfachen Liedern erkennen. Anwendungsbereiche – Weiterentwicklung des Liedrepertoires – Kanons – Kreative Gestaltung von Texten – Der Stimmapparat und seine Funktionen, Warm-ups für die Stimme – Elementare Ensembleleitung – Formelemente (Motiv, Phrase, Thema) 3. Klasse: Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – mehrstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen. – verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren. – Abschnitte von Chorstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten. 10 Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler können – chorische Lockerungsübungen und Resonanzübungen durchführen. – wesentliche Aspekte der Stimmhygiene beschreiben. 3 – die Auswirkungen des bewussten Körpereinsatzes auf die Stimme erkennen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden. – einfache harmonische Abläufe erkennen. – homophone und polyphone Satzweise unterscheiden. Anwendungsbereiche – Weiterentwicklung des Liedrepertoires – Interpretation und Präsentation – Stimmhygiene 3 – Einfache harmonische Strukturen – Homophonie und Polyphonie 4. Klasse: Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – Chor- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen auch unter Einbeziehung von Instrumenten singen. – Gestaltungsaufgaben in Bezug auf Text und Bewegung lösen. – Abschnitte von Chorstimmen selbständig erarbeiten und einfache Chorsätze vom Blatt singen. 10 Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler können – Übungen zum Registerausgleich durchführen. – den Vorgang der stimmlichen Mutation beschreiben. 3 – eine aktive Körperhaltung für das Singen bewusst einsetzen und reflektieren. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – stilistische Merkmale wichtiger Chorstücke erkennen. – formale und harmonische Strukturen von Chorstücken erkennen. Anwendungsbereiche – Erweiterung des Repertoires – Mutation – Einfache Stilkunde – Formale und harmonische Strukturen in Chorwerken 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Singen im Chor ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Singen, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Chor. Wesentliche Ziele des Chorunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Singen, Interpretieren und Gestalten; Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Chorliteratur erreicht. Beiträge zu den Bildungsbereichen Mensch und Gesellschaft Der Unterrichtsgegenstand Chor soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Chorwesen, Musik als Wirtschaftsfaktor, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist. Natur und Technik Im Chorunterricht soll das Verständnis für Klang und Funktionsweise der Stimme sowie für neue Medien gefördert werden. Gesundheit und Bewegung Die Schülerinnen und Schüler sollen Chorsingen als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei. Kreativität und Gestaltung Der Unterrichtsgegenstand Chor soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Ziel des Unterrichtsgegenstandes Chor ist einerseits der Erwerb sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Chor- und Ensemblegesang sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Singen fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten. Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit. Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Singens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen. In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig. Kompetenzmodell Chor- und Ensemblesingen als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Chor umfasst die vier Kompetenzbereiche: – Singen, Interpretieren und Gestalten – Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten – Hören und Erfassen – Wissen und Reflektieren. Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte: – Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble – Üben – Analyse – Musikgeschichte/Stilkunde – Interpretation/Improvisation – prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Unterricht in Chor unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: – in der Gruppe singen – selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben – Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten – Leitungsfunktionen in der Stimmgruppe, im Ensemble und im Chor übernehmen – Präsentationen vorbereiten und moderieren – eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen – Feedback geben und annehmen – Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen – aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen – Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln – sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten – sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Semesterübergreifende Kompetenzen Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.
  24. a)Singen, Interpretieren und Gestalten – Notentext verstehen, deuten und umsetzen – entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden – einen homogenen Chorklang mitgestalten – freies Gestalten und Improvisieren – sich in Chor und Ensemble künstlerisch präsentieren – eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
  25. b)Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten – grundlegende gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden – den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen – intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden – differenzierte Gesangstechniken einsetzen – die eigene Stimme in einen homogenen Chorklang integrieren – verschiedene Übetechniken anwenden – vom Blatt singen – Literatur auswendig singen – in Chor und Ensemble Soli übernehmen und im solistisch besetzten Ensemble mitwirken
  26. c)Hören und Erfassen – beim Singen aufeinander hören – Intonation wahrnehmen – die eigene Stimme in Bezug auf einen homogenen Chorklang wahrnehmen – Chorklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben – musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden – formale Abläufe mitverfolgen – Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben
  27. d)Wissen und Reflektieren – musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden – Wissen über die Funktion der Stimme und über Stimmhygiene anwenden – chorspezifische Literaturkenntnisse vorweisen – musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden – Komponistinnen und Komponisten sowie Chöre und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren – Unterrichtsinhalte dokumentieren 5. Klasse (1. und 2. Semester): Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble Exemplarische Inhalte – gesangsspezifisches Wissen – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten – Körperbewusstsein – Atmung – Haltung – Klanggestaltung und Tonbildung – Stimmhygiene – physiologische Grundlagen der Stimme – Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Singen – musikalische Fachausdrücke – Notationsformen – Rhythmen – harmonische Strukturen 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Üben Exemplarische Inhalte – verschiedene Übetechniken – Strategien des Übens – gesangstechnische Fertigkeiten – Strategien für Textsicherheit und Auswendigsingen – zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe – Reflexion individuellen Übeverhaltens – Mentales Üben – Übeplan – Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen – Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Analyse Exemplarische Inhalte – Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen – formaler Aufbau von Musikstücken – rhythmische und melodische Strukturen – motivisch – thematische Aspekte – harmonische Zusammenhänge 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Musikgeschichte/Stilkunde Exemplarische Inhalte – Verbindung musikhi

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.