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Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr

Obsah (8)§ 11§ 28§ 8§ 12§ 8h§ 29§ 25§ 2

Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungs

den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der standortbezogenen Gegebenheiten sind möglichst viele verschiedene Fachbereiche zur Wahl anzubieten. Die Schülerinnen und Schüler haben nach der Orientierungsphase (siehe Abschnitt II, Unterabschnitt C) einen Fachbereich zu wählen, wobei

§ 11Abs.

3 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, ein späterer Wechsel des Fachbereichs auf Ansuchen der Schülerin bzw. des Schülers von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter bewilligt werden kann. Die Fachbereiche gliedern sich in Fachbereiche des Clusters Technik – Fachbereich Bau, – Fachbereich Elektro, – Fachbereich Holz sowie – Fachbereich Metall und die Fachbereiche des Clusters Dienstleistungen – Fachbereich Handel und Büro, – Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie – Fachbereich Tourismus. An jedem Standort sind je nach Schülerinnen- und Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend bzw. in Form einer inneren Differenzierung geführt werden. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, dass Fachbereiche kombiniert werden. Darüber hinaus können, falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft es erfordern, zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vorgesehen werden (siehe Abschnitt III). C. Phasen des Unterrichtsjahres Zu Beginn des Unterrichtsjahres stehen eine Orientierungsphase sowie eine optionale Schwerpunktphase. Daran anschließend folgt die Intensivierung der Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich. Orientierungsphase Eine Orientierungsphase (§ 11 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes) dient den Schülerinnen und Schülern zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennen zu lernen. Die Dauer der Orientierungsphase hat mindestens vier Wochen und längstens acht Wochen zu betragen. Schwerpunktphase In Schulen, die mindestens drei nicht kombinierte Fachbereiche anbieten, kann eine Schwerpunktphase vorgesehen werden. Für kombinierte Fachbereiche kann die Schwerpunktphase entfallen. In der Schwerpunktphase, die an die Orientierungsphase anschließt und spätestens mit Ende des 1. Semesters aufhört, werden die alternativen Pflichtgegenstände Fachkunde und Fachpraxis des gewählten Fachbereichs (Schwerpunkt) durch Lehrplaninhalte (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) von bis zu zwei anderen Fachbereichen (Ergänzungsbereich) ergänzt. Die Bezeichnung, die Lehrplaninhalte sowie das Unterrichtsausmaß des Ergänzungsbereichs sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei für den Unterricht im Ergänzungsbereich zumindest 16 Unterrichtsstunden über die gesamte Schwerpunktphase heranzuziehen sind. Durch den Unterricht im Ergänzungsbereich erhalten Schülerinnen und Schüler spezifische Einblicke in weitere Berufsfelder und können so neue Perspektiven für ihre Berufswahl gewinnen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist eine Dauer von zumindest acht Wochen für die Schwerpunktphase zweckmäßig. Für die Umsetzung des Unterrichtes im Ergänzungsbereich sind auch projektorientierte Arbeitsphasen unterschiedlicher Dauer geeignet. Berufspraktische Tage Berufspraktische Tage sind in der Jahresunterrichtsplanung vorzusehen. D. Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräche Um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei ihrer Berufs- und (Aus-)Bildungsentscheidung zu unterstützen, ist während des Schuljahres zumindest ein Gespräch zwischen Schülerin bzw. Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrperson vorzusehen. Die Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler, die Interaktion mit den Erziehungsberechtigten, die Analyse der vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen abseits der Leistungsbeurteilung sowie die Erhebung des Ist-Standes betreffend die Berufsüberleitung stehen im Mittelpunkt dieses Gesprächs. E. Unterrichtsprinzipien Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Lesererziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung. Ein weiteres fächerübergreifendes Prinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar. F. Differenzierungsmaßnahmen Die Individualität der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Differenzierte Lernangebote berücksichtigen die unterschiedlichen Vorerfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler und eröffnen individuelle Zugänge. Darüber hinaus ermöglicht der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden auf verschiedene Lerntypen einzugehen. Als Grundlage der Unterrichtsplanung sind Lernstandserhebungen durchzuführen, um die aktuelle Ausprägung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu erheben und gezielte Fördermaßnahmen zu erarbeiten. Der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache kann in zwei Leistungsniveaus erfolgen, wobei die Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen nach Möglichkeit entsprechend ihrem Leistungsniveau in Schülergruppen zusammenzufassen sind.

§ 28Abs.

2 des Schulorganisationsgesetzes kann der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache auch differenziert nach Interessen (den gewählten Fachbereichen bzw. dem entsprechenden Cluster) der Schülerinnen und Schüler erfolgen. Darüber hinaus sind in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache insbesondere die in § 31a Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes angeführten Differenzierungsmaßnahmen einzusetzen, um die Schülerinnen und Schüler zum bestmöglichen Lernergebnis zu führen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch Beobachtung und den Einsatz von Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen zu aktualisieren und die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Im Falle eines Leistungsabfalls ist unmittelbar durch fördernde Angebote, im Fall einer Leistungssteigerung durch geeignete zusätzliche und komplexere Lernangebote zu reagieren. G. Fördermaßnahmen 1. Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, ist ein Förderunterricht

§ 8lit.

g sublit. aa bzw. cc des Schulorganisationsgesetzes vorgesehen.

§ 12Abs.

9 des Schulunterrichtsgesetzes kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter das Ausmaß für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an diesem Förderunterricht beschränken.

  1. Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der
  2. Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotenziale aktivieren sowie Motivation und Perspektiven für ihr weiteres (Berufs-)Leben entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen (§ 28 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes). Ziel ist jedenfalls die Festigung und Förderung zentraler Basiskompetenzen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen, die in den Lehrplanzusätzen der Allgemeinen Pflichtgegenstände „Deutsch und Kommunikation“, „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ sowie „Angewandte Mathematik“ definiert sind. 3.

§ 8h

des Schulorganisationsgesetzes sind außerordentlichen Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe der Testergebnisse

den §§ 4 Abs. 2a und 18 Abs. 14 und Abs. 15 des Schulunterrichtsgesetzes in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen. H. Betreuungsplan für ganztägige Polytechnische Schulen Der Betreuungsplan für ganztägige Mittelschulen (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung) ist sinngemäß anzuwenden. I. Lehrplanabweichungen für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler Für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler hat die zuständige Schulbehörde

§ 29

des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf die Behinderung und die Förderungsmöglichkeiten sowie die grundsätzliche Erfüllung der Aufgabe der Polytechnischen Schule Abweichungen vom Lehrplan festzulegen.

§ 25Abs.

6 des Schulorganisationsgesetzes können therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen durchgeführt werden. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume in der Gestaltung der Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen (ausgenommen ist der Unterrichtsgegenstand „Religion“) sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie auf die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf die Aufgabe der Polytechnischen Schule

§ 28

des Schulorganisationsgesetzes (Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung, Berufsgrundbildung), das in Abschnitt I umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplans sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im österreichischen Schulsystem (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel, den Bildungs- und Lehraufgaben sowie dem Lehrstoff Durch schulautonome Bestimmungen kann die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) bzw. alternativen Pflichtgegenstand im vorgegebenen Rahmen (siehe Abschnitt IV, Unterabschnitt 2) festgelegt werden. Das Stundenausmaß für den Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ darf nur dann reduziert werden, wenn im Ausmaß der Reduktion ein zusätzlicher fachbereichsspezifischer alternativer Pflichtgegenstand mit Lehrplaninhalten (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) aus dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ geschaffen wird. Wird die Wochenstundenanzahl eines alternativen Pflichtgegenstands reduziert, können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen vorgesehen werden. Werden zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen geschaffen, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des alternativen Pflichtgegenstands bzw. der verbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten. Durch schulautonome Abweichungen von der Stundentafel darf es zu keiner Erhöhung der Gesamtwochenstundenanzahl kommen. Wird das Stundenausmaß eines alternativen Pflichtgegenstandes reduziert, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes bzw. eines alternativen Pflichtgegenstandes können auch vertiefende oder erweiternde Kompetenzen in den zusätzlichen Lehrplanbestimmungen festgeschrieben werden. In diesem Fall haben sich die Formulierungen am Kompetenzmodell, das dem Lehrplan zugrunde liegt, zu orientieren. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in Hinblick auf Begabung und Interesse zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen festgelegt werden. In diesem Fall haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des Freigegenstands bzw. der unverbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten. Weiters kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß der im Lehrplan festgelegten Freigegenstände und unverbindlichen Übungen abgeändert werden. Schulautonome Abweichungen im Fachbereich Fachbereiche können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu kombinierten Fachbereichen zusammengefasst werden. Dabei sind sowohl das Stundenausmaß der für die einzelnen Fachbereiche vorgesehenen alternativen Pflichtgegenstände als auch die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff zusammenzufassen und gegebenenfalls zu reduzieren. Eine Erhöhung des für den Fachbereich vorgesehenen Stundenausmaßes ist bei der Zusammenfassung mehrerer Fachbereiche nicht zulässig. Falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festgelegt werden. Dabei müssen jedenfalls die Bezeichnung des Fachbereichs, die Bezeichnung der alternativen Pflichtgegenstände, deren Stundenausmaß, die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben und der dazugehörige Lehrstoff sowie gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze festgeschrieben werden. Für den alternativen Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist zumindest eine Wochenstunde vorzusehen. Die Bezeichnung des Fachbereichs muss so gewählt werden, dass sie den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereichs wiedergibt. Das Gesamtstundenausmaß für einen schulautonom definierten Fachbereich darf nicht vom Stundenausmaß eines im Lehrplan definierten Fachbereichs abweichen. Schulautonome Abweichungen im Zusammenhang mit der Schwerpunktphase Der im Rahmen der Schwerpunktphase vorgesehene Ergänzungsbereich eines Fachbereichs ist aufbauend auf den alternativen Pflichtgegenständen Fachkunde und Fachpraxis dieses Fachbereichs anhand von schulautonomen Lehrplanbestimmungen aus den Lehrplaninhalten der alternativen Pflichtgegenstände Fachpraxis und Fachkunde von bis zu zwei weiteren Fachbereichen zu bilden. Insbesondere sind die Bezeichnung, das Unterrichtsausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff des Ergänzungsbereichs festzulegen. IV. STUNDENTAFEL

  1. SOWEIT KEINE SCHULAUTONOMEN LEHRPLANBESTIMMUNGEN BESTEHEN: A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Religion 2 Berufs- und Lebenswelt 3 Deutsch und Kommunikation 3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 3 Angewandte Mathematik 3 Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2 Bewegung und Sport 2 Zwischensumme 18 B
  2. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik Fachbereiche Bau Elektro Holz Metall Digitale Grundbildung 1 1 1 1 Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2 2 2 2 Technisches Zeichnen 2 2 2 2 Fachkunde 2 2 2 2 Fachpraxis 7 7 7 7 Zwischensumme 14 14 14 14 Gesamtwochenstundenanzahl (A, B1) 32 32 32 32 B
  3. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales Tourismus Digitale Grundbildung 3 2 2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2 1 1 Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3 2 2 Fachkunde 1 4 3 Fachpraxis 5 5 5 Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation 1 Zwischensumme 14 14 14 Gesamtwochenstundenanzahl (A, B2) 32 32 32 C. Freigegenstände Deutsch 2 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 Mathematik 2 Erstsprachenunterricht 3 D. Unverbindliche Übungen Eigenverantwortliches Lernen 1 Verkehrserziehung 1 Erstsprachenunterricht 3 E. Förderunterricht
  4. ERMÄCHTIGUNG FÜR SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN: A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Religion 2 Berufs- und Lebenswelt 1 2-4 Deutsch und Kommunikation 3-4 Lebende Fremdsprache (Englisch) 3-4 Angewandte Mathematik 3-4 Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2-3 Bewegung und Sport 2-3 Zwischensumme 17-21 B
  5. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik Fachbereiche Bau Elektro Holz Metall Digitale Grundbildung 1-2 1-2 1-2 1-2 Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2-3 2-3 2-3 2-3 Technisches Zeichnen 2-3 2-3 2-3 2-3 Fachkunde 1-2 1-2 1-2 1-2 Fachpraxis 5-9 5-9 5-9 5-9 Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 0-4 0-4 0-4 0-4 Zwischensumme 11-15 11-15 11-15 11-15 B
  6. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales Tourismus Digitale Grundbildung 2-3 1-2 1-2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2-3 1-2 1-2 Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3-4 2-3 2-3 Fachkunde 1-2 3-5 2-3 Fachpraxis 3-6 3-6 3-6 Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation 1-2 Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 0-4 0-4 0-4 Zwischensumme 11-15 11-15 11-15 B
  7. Alternative Pflichtgegenstände Fachbereich autonom Digitale Grundbildung 1-3 Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 10-14 Zwischensumme 11-15 C. Verbindliche Übung 0-1 Gesamtwochenstundenanzahl (A,B,C) 32 D. Freigegenstände 0-4 E. Unverbindliche Übungen 0-4 F. Förderunterricht 1 Eine Festlegung von zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird (siehe Abschnitt III).
  8. STUNDENTAFEL DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN: Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen Wochenstunden Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände, alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 2 10 Summe 32 2 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen der Stundentafeln der Polytechnischen Schule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen: Wie Z 1 Abschnitte C und D bzw. Z 2 Abschnitte D und E. V. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan, wobei die Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Unterrichtsplanung das allgemeine Bildungsziel sowie die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele konkretisieren. Dabei sollen schulspezifische Zielsetzungen, regionale Besonderheiten, aktuelle Gegebenheiten sowie Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Technik berücksichtigt werden. Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand sowie den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt werden. Dazu empfehlen sich sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, in Bezug auf eigene Stärken und Schwächen sensibilisiert und somit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden ermöglicht es auf verschiedene Lerntypen einzugehen. In der Unterrichtsplanung und -gestaltung kommt der Zusammenarbeit und Absprache zwischen den Lehrerinnen und Lehrern besondere Bedeutung zu. Wichtige Elemente dieser Zusammenarbeit sind pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen sowie die Qualitätssicherung und Evaluierung des Unterrichts. Insbesondere sind bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen Querverbindungen zu anderen (alternativen) Pflichtgegenständen zu berücksichtigen, um realitätsnahe Anforderungssituationen im Unterricht abbilden zu können sowie die Fähigkeit zum vernetzten Denken der Schülerinnen und Schüler zu fördern. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten, hat die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen und hat sich sowohl an der Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler als auch an den Anforderungen der Arbeitswelt zu orientieren. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wird in allen Unterrichtsgegenständen ausdrücklich empfohlen. Projektorientierte Arbeitsformen unterstützen einen schülerinnen- bzw. schülerzentrierten, fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht und sind für die Entwicklung der personalen und sozialen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Exkursionen, berufspraktische Tage, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft, der Sozialpartner inklusive deren Bildungseinrichtungen und von Beratungsstellen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden. Diese Realbegegnungen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Einsicht in komplexe fachliche und organisatorische Abläufe der Arbeitswelt zu bekommen, unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Entscheidung über den weiteren (Aus )Bildungsweg, weshalb eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung unerlässlich ist. Zur dauerhaften Festigung von Lernergebnissen ist durch den Einsatz von praxisorientierten Aufgabenstellungen das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für Zusammenhänge zu fördern. Darüber hinaus sind Übungs- und Wiederholungsphasen bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen. Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun. Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem künftigen Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken. Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Fähigkeit zur Selbsteinschätzung sowie in der Reflexion ihres Lernfortschritts zu unterstützen. Dazu eignen sich insbesondere Methoden mit dokumentierender Komponente, wie zB Portfolios oder Lerntagebücher. Darüber hinaus sind die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente für Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen geeignet und bieten die Möglichkeit, individuelle Fördermaßnahmen zu erarbeiten. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien im Rahmen der Leistungsbeurteilung sollen den Schülerinnen und Schülern Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen positiv beeinflussen. Darüber hinaus kommt einer detaillierten Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) besondere Bedeutung zu. Der Lebens- und Arbeitswelt entsprechend empfiehlt es sich, die Verwendung von Unterlagen, Nachschlagewerken und technischen Hilfsmitteln in den Unterricht zu integrieren und in Abhängigkeit der Aufgabenstellung auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen. Lernende mit sprachlichen Defiziten sind in allen Unterrichtsgegenständen in Hinblick auf einen angemessenen Einsatz von Sprache in Wort und Schrift zu sensibilisieren und zu fördern. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFS- UND LEBENSWELT Dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ kommt – insbesondere in der Orientierungsphase – eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu. Es wird empfohlen, in dieser Phase diverse Instrumente zur Analyse der Interessen und Potenziale der Schülerinnen und Schüler einzusetzen, um sie bei der Fachbereichswahl zu unterstützen. Schülerinnen und Schülern, die zusätzliche Unterstützung in Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl oder bei der Suche einer geeigneten Lehrstelle bzw. eines Platzes in einer weiterführenden Schule benötigen, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung empfohlen werden. Bei der Aufbereitung der auf die Berufswahl ausgerichteten Lehrplaninhalte sind nach Möglichkeit die Interessen und persönliche Dispositionen der Schülerinnen und Schüler, das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, zu Anliegen der Klassengemeinschaft sowie aktuellen Anlässen im Schulleben ist der Vorzug gegenüber der Vermittlung abstrakter Inhalte zu geben. VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung ist der Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu erheben. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen sowie insbesondere zu den alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs herzustellen. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Bei der Auswahl von Hörübungen sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für lebenslanges Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für lebenslanges Lernen ist bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen. Die Fehlerkorrektur in den Bereichen Orthografie und Grammatik soll ein Rechtschreibbewusstsein der Schülerinnen und Schüler fördern. Durch Förderung der Selbsteinschätzung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotenziale zu erkennen. Die Verbesserung von Orthografie und Grammatik soll sich an den individuellen Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an konkreten Schreibanlässen orientieren. VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION, WENN DEUTSCH ZWEITSPRACHE IST Diese besonderen didaktischen Grundsätze sind im Wesentlichen als Differenzierungshilfe für den Unterricht, der sich an den Lernergebnissen des Pflichtgegenstandes Deutsch und Kommunikation orientiert, zu verstehen. Eine Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler in der Zweitsprache Deutsch soll auf der Ebene der jeweiligen Unterrichtsplanung erfolgen. Darüber hinaus ist auf die unterschiedlichen sprachlichen Ausgangslagen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie auf Herausforderungen, die sich beim Erwerb der (Bildungs)Sprache Deutsch aus den Unterschieden zu ihren jeweiligen Erstsprachen ergeben, durch geeignete Individualisierungsangebote einzugehen. Diese spezifischen Herausforderungen betreffen insbesondere Laut-Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortbildung, Groß- und Kleinschreibung, Satzbau sowie Satzzeichen. In diesem Zusammenhang wird für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache die Teilnahme am Freigegenstand bzw. an der Unverbindlichen Übung Erstsprachenunterricht empfohlen. Der Erstsprachenunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit. Die systematische Beobachtung der Kompetenzentwicklung und eine daraus abgeleitete individuelle Förderplanung stellen eine angemessene Progression sicher. Die Lehrperson vermittelt die kommunikativen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben vernetzt und durch kontextbezogene Arbeit am Wortschatz und an sprachlichen Mitteln auf Wort-, Satz- und Textebene in vielfältigen Situationen und Interaktionen. Beim Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Kompetenzen für fachliches Lernen kooperiert die Lehrperson anlassbezogen mit Lehrpersonen des Regelunterrichts in allen Fächern und des DaZ-Unterrichts. Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher auch im Rechtschreibunterricht angewendet werden. Für die Arbeit mit (digitalen) Wörterbüchern unterstützt den Erwerb von Lernstrategien zum weiteren selbstständigen sprachlichen Kompetenzaufbau. Angebote zum selbstständigen Lesen und Hören sind als Mittel der Förderung des eigenständigen Spracherwerbs besonders zu nutzen. Lernangebote zum lauten Lesen tragen dazu bei, die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten zu automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit zu festigen. Das stille Lesen dient der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen. IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler sollen Alltags- und Unterrichtssituationen in der Fremdsprache in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R

(98)6 vom
  1. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben. Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie den Anforderungen des Niveaus A2 („Basic User“) und in einzelnen Fertigkeiten den Anforderungen des Niveaus B1 („Independent User“) entsprechen. Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden. Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, sowie Realbegegnungen zu fördern. Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs sind nach Möglichkeit herzustellen. Um die Sprach- und Kommunikationskompetenzen bestmöglich zu fördern, sind Bezüge zwischen Deutsch, einer allfälligen Erstsprache und der Fremdsprache herzustellen. Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln. X. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND ANGEWANDTE MATHEMATIK Durch Problemstellungen aus Themenbereichen mit Bezug zu Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sollen mathematisches Wissen und Können weiterentwickelt werden. Kurze Wiederholungsphasen im Unterricht, in denen Grundkompetenzen angewandt und gefestigt werden, dienen der Nachhaltigkeit. Um den Nutzen der Angewandten Mathematik zu vermitteln sind Aufgabenstellungen aus den verschiedenen Lebens- und Fachbereichen heranzuziehen. Je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sollen schrittweise eine höhere Abstraktionsebene und Komplexität angestrebt werden. Die Einbindung von klassischen und elektronischen Arbeitsmitteln wird empfohlen. Dabei ist auf deren situationsadäquaten Einsatz zu achten. Bei der Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln sollen die Ergebnisse mithilfe geeigneter Kontrollverfahren, wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen und Schätzen, auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Bei der Unterrichtsplanung ist besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstkontrolle zu legen. XI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Förderung jener Kompetenzen, die zu einer aktiven, reflektierten und verantwortungsvollen Teilnahme am politischen und wirtschaftlichen Leben befähigen, auszurichten. Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche in den Unterricht zu integrieren. Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ermöglichen es, relevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen altersadäquat aufzubereiten sowie die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Reflexion des eigenen Handelns und zum Treffen selbstbestimmter Entscheidungen zu fördern. Im Kompetenzbereich „Demokratiebildung, Leben und Mitgestalten in der Gesellschaft“ stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung im Vordergrund des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere für die Bedeutung der Nutzung von politischen und gesellschaftlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu sensibilisieren. Dazu eignet sich insbesondere die Förderung der aktiven Nutzung von Mitbestimmungsmöglichkeiten im schulischen Umfeld. Im Unterricht ist dem Dialog ausreichend Raum zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und ausgewogen zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Dabei ist jedoch jedenfalls auf die Einhaltung demokratischer Grundsätze und rechtlicher Bestimmungen zu achten. Durch die Wahl geeigneter Aufgabenstellungen sind die Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien (Internet, Fachbücher, …) zu sensibilisieren. Transversale Kompetenzen wie die Fähigkeit Informationen zu recherchieren sind im Unterricht zu fördern. Im Kompetenzbereich „Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln“ sind Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs von großer Bedeutung. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler auf einem altersadäquaten Niveau für Verflechtungen und Spannungsverhältnisse zwischen Politik, Wirtschaft und Ökologie zu sensibilisieren. Dazu eignen sich insbesondere Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. XII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN ALTERNATIVEN PFLICHTGEGENSTAND DIGITALE GRUNDBILDUNG Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im
  2. Jahrhundert zu ermöglichen. Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht durch den Fokus auf anwendungsorientiertes Lernen unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen. Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung sind die folgenden Bereiche in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen: – Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus. – Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration). – Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in globalisierten digitalen Kulturen. Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. In koedukativen Gruppen ist auf gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe zu achten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten. XIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS TECHNIK Im alternativen Pflichtgegenstand „Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen“ soll die Anwendung von physikalischen und chemischen Grundlagen im gewählten Fachbereich im Vordergrund stehen. Querverbindungen zu den anderen Alternativen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sowie zu den Pflichtgegenständen „Angewandte Mathematik“ und „Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie“ sind herzustellen. Besonderer Wert ist auf das selbstständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Versuchen und Laborübungen zu legen. In den Alternativen Pflichtgegenständen „Fachkunde“, „Technisches Zeichnen“ und „Fachpraxis“ steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Förderung handwerklicher Fertigkeiten sowie einer genauen und sauberen Arbeitsweise zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Werk-, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Werkzeug und Werkstücken sowie für die Einhaltung von arbeits- und sicherheitstechnischen Bestimmungen zu sensibilisieren. Praktische Arbeiten dürfen nur unter Einhaltung der Werkstättenordnung und von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie nach genauer Unterweisung durch die Lehrperson durchgeführt werden. Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug. Die Motivation der Schülerinnen und Schüler wird vor allem durch die Herstellung von nützlichen Werkstücken gefördert. Weiters empfiehlt sich der Einsatz von Werkstoffkombinationen, da die Schülerinnen und Schüler dadurch Erfahrungen sammeln können, die über ihren Fachbereich hinausgehen. In der Unterrichtsplanung empfiehlt sich die Berücksichtigung von projektorientierten Arbeitsphasen, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsergebnisse auch dokumentieren und präsentieren. Dadurch werden wichtige personale und soziale Kompetenzen – wie Selbstständigkeit, Zeitmanagement und Teamfähigkeit – gefördert. Querverbindungen zwischen den Alternativen Pflichtgegenständen „Fachkunde“, „Technisches Zeichnen“ und „Fachpraxis“ sind herzustellen. Dabei bilden die Alternativen Pflichtgegenstände „Fachkunde“ und „Technisches Zeichnen“ die Basis für den praktischen Unterricht. Dazu sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere in Hinblick auf Schwerpunktsetzungen und zeitliche Abstimmungen erforderlich. Darüber hinaus sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu den alternativen Pflichtgegenständen „Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen“ und „Digitale Grundbildung“ sowie zu den Pflichtgegenständen „Berufs- und Lebenswelt“, „Angewandte Mathematik“ und „Deutsch und Kommunikation“ herzustellen. XIV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS DIENSTLEISTUNGEN In den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitstechniken und -abläufe im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug. Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung einer genauen und sauberen Arbeitsweise, der sprachlichen Ausdrucksweise, der persönlichen Umgangsformen, der interkulturellen Kompetenz und Kompetenz in Bezug auf Geschlechterrollen und geschlechtsspezifische Umgangsformen zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Arbeitsmaterialien sowie für die Einhaltung von fachbereichsrelevanten rechtlichen Bestimmungen, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften zu sensibilisieren. Durch den Einsatz von Rollenspielen können die Schülerinnen und Schüler fachbereichsrelevante Gesprächssituationen trainieren. Bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler soll Feedback ermöglicht werden, womit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden. Im Fachbereich Handel und Büro empfiehlt sich zur Förderung der Praxisnähe ein übungsbetriebsähnlicher Unterricht. Im Fachbereich Tourismus bieten Veranstaltungen, Feste und Projekte gute Möglichkeiten um praxisnahe Erfahrungen zu sammeln und fachbereichsspezifische Kompetenzen weiter zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wird im Sinne einer Vorbildwirkung empfohlen, auf die Verwendung und den Ausschank von alkoholischen Getränken zu verzichten. XV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachungen

§ 2Abs.

2 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017)

  1. Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 198/2017 in der geltenden Fassung.
  2. Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung
  3. Altkatholischer Religionsunterricht Für den Altkatholischen Religionsunterricht ist der Lehrplan der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Themenbereiche aus dem Lehrplan einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
  4. Israelitischer Religionsunterricht Für den Israelitischen Religionsunterricht ist der Lehrplan der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Themenbereiche aus dem Lehrplan einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
  5. Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
  6. Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
  7. Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
  8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
  9. Griechisch-orientalischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.
  10. Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
  11. Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
  12. Alevitischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren Schulen (Anlage 4 der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 in der geltenden Fassung) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz 1 bis 10 einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen. XVI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE BERUFS- UND LEBENSWELT Kompetenzbereich Berufsorientierung, Berufsfindung und Arbeitswelt Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Bildungswege im österreichischen Bildungs- und Ausbildungssystem recherchieren und beschreiben sowie damit verbundene Berufsmöglichkeiten darlegen, – kennen ihre Stärken und Schwächen und können die Anforderungen unterschiedlicher Berufe mit ihren eigenen Fähigkeiten vergleichen, – können berufspraktische Tage vorbereiten und reflektieren, – können ihren Berufswunsch artikulieren und begründen sowie Wege, die zu ihrem Wunschberuf führen, aufzeigen, – können geschlechtsspezifische Zuordnungen von Berufen erkennen und diskutieren sowie den eigenen Berufswunsch vor diesem Hintergrund kritisch hinterfragen, – können einen Bewerbungsprozess organisieren, Bewerbungsunterlagen zusammenstellen sowie Bewerbungsgespräche führen, – kennen die Anforderungen der Wirtschaft an das Erscheinungsbild, die Arbeitshaltung und die Umgangsformen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und können sich selbst in Hinblick auf diese reflektieren, – können Berufsfelder in Hinblick auf Chancen und besondere Belastungen beschreiben, – können die Anforderungen einer sich verändernden Arbeitswelt erkennen und erklären, – können die Bedeutung von Arbeit für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beschreiben und Folgen von Arbeitslosigkeit diskutieren, – können den Wert einer abgeschlossenen Ausbildung für den weiteren Lebensweg sowie für die Chancen am Arbeitsmarkt aufzeigen, – können das Duale Ausbildungssystem sowie wesentliche Rechte und Pflichten der Beteiligten beschreiben, – können Interessenvertretungen sowie deren Aufgaben nennen und für sie relevante Beratungsangebote recherchieren, – können unterschiedliche Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse nennen sowie deren Vor- und Nachteile gegenüberstellen. Lehrstoff: Österreichisches Bildungs- und Ausbildungssystem. Berufsmöglichkeiten. Berufspraktische Tage. Geschlechtsspezifische Zuordnungen. Bewerbungsprozess. Anforderungsprofil an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Berufsfelder. Arbeit und Arbeitslosigkeit. Duales Ausbildungssystem. Interessenvertretungen. Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse. Kompetenzbereich Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihre Stärken und Schwächen reflektieren sowie sich persönliche und berufliche Ziele setzen, – können aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten sowie sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen und entsprechend handeln, – können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen, – können die Wirkung von sozialen Netzwerken kritisch hinterfragen sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit diesen darlegen, – können Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren, – können in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren, kooperativ und wertschätzend agieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln, – kennen wesentliche Rechte und Pflichten von Jugendlichen und können mögliche Konsequenzen bei Regelverstößen beschreiben, – können Eigeninitiative entwickeln, Verantwortung übernehmen, sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben und kennen Methoden um mit Feedback, Erfolg und Misserfolg umzugehen. Lehrstoff: Stärken- und Schwächenanalyse. Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Umgangsformen. Soziale Netzwerke. Soziale Beziehungen. Konfliktmanagement. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Feedback. Kompetenzbereich Gesundheitsförderung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesundheitsförderndes und -schädigendes Verhalten aufzeigen sowie Empfehlungen für eine gesunde Lebensweise präsentieren, – ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit und Sexualität hinterfragen und Konsequenzen für sich darstellen, – Erste Hilfe Maßnahmen nennen und umsetzen. Lehrstoff: Gesundheit. Sexualität. Erste Hilfe. DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können gesprochene Inhalte verstehen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen in Standardsprache wiedergeben, – können grundlegende Gesprächsregeln einhalten, sowohl verbale als auch nonverbale Signale deuten und einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken, – können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche über Alltagsthemen oder einfache fachbereichsbezogene Sachthemen führen, sich dazu Meinungen bilden und diese äußern, – kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können sowohl allgemeine als auch einfache fachbereichsbezogene Inhalte strukturieren und sprachlich korrekt präsentieren. Lehrstoff: Hörverständnis. Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsregeln. Einfache Fachsprache. Präsentationstechniken. Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Texte sinnerfassend lesen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben, – unterschiedliche Lesetechniken anwenden und Textsignale nutzen, – unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen, Wortbedeutungen mit Hilfe von Nachschlagewerken klären, ihren allgemeinen Wortschatz erweitern und festigen sowie einen grundlegenden Fachwortschatz aufbauen, – Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, sowohl Alltags- und Gebrauchstexte als auch altersadäquate literarische Texte lesen sowie diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen, – Intentionen und vermutliche Wirkungen von Texten und Medienangeboten unterscheiden und reflektieren, – Informationen aus Grafiken, Tabellen, Schaubildern und Bild-Textkombinationen ablesen, reflektieren und wiedergeben. Lehrstoff: Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und grundlegender Fachwortschatz. Textsorten. Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Informationen notieren, gliedern und aufbereiten, – Sachverhalte nachvollziehbar strukturieren und schriftlich wiedergeben, – Besonderheiten unterschiedlicher Textsorten nennen sowie Texte inklusive Schriftverkehr unter Beachtung formaler, grammatikalischer und orthografischer Regeln verfassen, – den Grundwortschatz korrekt anwenden, – Rechtschreibhilfen zielgerichtet einsetzen, – Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten. Lehrstoff: Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Grundwortschatz. Schreib- und Sprachrichtigkeit. Schularbeiten: Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf. Leistungsdifferenzierung Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen. Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der
  13. Schulstufe befinden, steht die Sicherung der durch folgende Lehrplanspezifikationen beschriebenen Basiskompetenzen im Vordergrund des Unterrichts. Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesprochene Inhalte verstehen, wesentliche Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben, – in vertrauten Situationen grundlegende Gesprächsregeln einhalten sowie an Gesprächen zu vertrauten Alltagsthemen aktiv teilnehmen, – altersadäquate literarische und pragmatische kurze Texte lesen, wesentliche Aussagen erkennen sowie explizit ausgewiesene Informationen wiedergeben, – Texte zu vertrauten Themen der Lebens- und Berufswelt verfassen und dabei den Grundwortschatz korrekt anwenden. Lehrstoff: Hörverständnis. Gesprächsregeln. Textverständnis. Schriftliche Kommunikation. Grundwortschatz. Schreib- und Sprachrichtigkeit. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH) Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihr soziales Umfeld oder auf konkrete Dinge aus ihrer Lebenswelt beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu ihrer Lebenswelt verstehen, – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können, wenn es um vertraute Dinge aus ihrer Lebenswelt geht und klare Standardsprache verwendet wird, die Kernaussagen verstehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Begriffe, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Texte sinnerfassend lesen und diesen konkrete Informationen entnehmen, – einfache persönliche Schreiben verstehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Texte, in denen vor allem gebräuchliche Wörter des Alltags vorkommen, verstehen, – private Schreiben, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird, verstehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner bereit sind, das Gesagte langsamer zu wiederholen oder anders auszudrücken und sie bei ihren eigenständigen Formulierungen zu unterstützen, – einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt, – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um sich selbst vorzustellen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen zu vertrauten Themen und Tätigkeiten auszutauschen, – sehr kurze Kontaktgespräche führen und an Gesprächen teilhaben, ohne diese selbst in Gang zu halten, – mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln Situationen aus dem persönlichen Umfeld, Alltag oder der Schule beschreiben. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kurze einfache Mitteilungen und kurze einfache Korrespondenz schreiben, – Basisinformationen zu ihrer Person in Formulare eintragen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kurze Texte schreiben, – ganz einfache persönliche Schreiben verfassen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache zusammenhängende Texte zu Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, schreiben, – Schreiben verfassen und darin von persönlichen Erfahrungen und Eindrücken berichten. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Schularbeiten: Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf. Leistungsdifferenzierung Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen. Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der
  14. Schulstufe befinden, steht das Erreichen bzw. die Sicherung des Kompetenzniveaus A2 im Vordergrund des Unterrichts. ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können ausgehend von alltags- oder fachbereichsrelevanten Situationen – grundlegende Rechenoperationen unter Anwendung von Rechengesetzen durchführen, die Rechenschritte begründen sowie die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen und in sinnvoller Genauigkeit angeben, – die Größenordnung von Maßzahlen erfassen, Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen, – Prozentangaben verstehen, Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen, – Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären. Lehrstoff: Rechenoperationen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen. Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte aus ihrem Lebensumfeld oder Fachbereich mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen, – Gleichungen lösen sowie den Lösungsweg erklären, – einfache funktionale Zusammenhänge aus dem Alltag oder Fachbereich erkennen und beschreiben, – Eigenschaften von ebenen Figuren und geometrischen Körpern beschreiben, Berechnungen zu diesen durchführen sowie Skizzen erstellen. Lehrstoff: Terme. Formeln. Gleichungen. Alltags- oder fachbereichsrelevante funktionale Zusammenhänge. Geometrie. Kompetenzbereich Statistik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können tabellarischen und grafischen Darstellungen statistischer Daten Informationen entnehmen und diese präsentieren. Lehrstoff: Beschreibende Statistik. Schularbeiten: Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf. Leistungsdifferenzierung Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen. Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der
  15. Schulstufe befinden, steht die Sicherung der durch folgende Lehrplanspezifikationen beschriebenen Basiskompetenzen im Vordergrund des Unterrichts. Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sowohl im Kopf als auch halbschriftlich und schriftlich Grundrechnungsarten durchführen und Rechengesetze anwenden, – einen konkreten Sachverhalt erfassen, mathematische Beziehungen darin erkennen sowie diese darstellen, – Maßeinheiten aus den Bereichen Länge, Fläche, Raum, Masse, Zeit und Geld situationsadäquat auswählen, vergleichen und umwandeln, – Bruchzahlen aus dem Alltag verstehen und vergleichen, äquivalente Brüche erkennen und einfache Berechnungen durchführen, – Prozentangaben verstehen, einfache Berechnungen mit diesen durchführen und absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken, – einfache geometrische Figuren (Dreiecke, regelmäßige Vierecke, Kreis) und Körper (Quader, Würfel, Pyramide, Zylinder, Kugel) erkennen und benennen sowie deren Eigenschaften und Unterschiede beschreiben, – Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken und einfachen, daraus zusammengesetzten Figuren durchführen, – Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern durchführen. Lehrstoff: Grundrechnungsarten. Mathematische Beziehungen. Maßeinheiten. Brüche. Prozentrechnung. Figuren. Körper. POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE Kompetenzbereich Demokratiebildung, Leben und Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können das politische System Österreichs unter Berücksichtigung zeitgeschichtlicher Entwicklungen sowie der regionalen Gliederung beschreiben und im Vergleich zu anderen Staats- und Regierungsformen darstellen, – können Möglichkeiten zur Mitbestimmung sowohl im persönlichen Umfeld als auch auf politischer Ebene aufzeigen sowie deren Bedeutung erklären, – können Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren sowie persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln und anwenden, – können die Bedeutung der Grund-, Kinder- und Menschenrechte für ihr eigenes Leben beschreiben, – können Informationen zu politischen Sachverhalten in unterschiedlichen Medien recherchieren und bewerten, sich ein eigenes Urteil bilden sowie Diskussionen führen, – können Aufgaben des Staates und öffentlicher Einrichtungen darlegen, die Notwendigkeit von Abgaben zu deren Erfüllung aufzeigen sowie die Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft diskutieren, – können den Begriff „Umfassende Landesverteidigung“ erklären und entsprechende Maßnahmen beschreiben, – kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der Europäischen Union und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen, – können die Relevanz politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Entwicklungen in anderen Ländern für Österreich beschreiben. Lehrstoff: Politisches System Österreichs. Staats- und Regierungsformen. Österreichische Geschichte beginnend im
  16. Jahrhundert. Mitbestimmung. Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Grund-, Kinder- und Menschenrechte. Politische Meinungsbildung. Umfassende Landesverteidigung. Europäische Union. Globale Zusammenhänge. Kompetenzbereich Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – kennen Grundzüge einer verantwortungsvollen Haushaltsführung und können die Realisierbarkeit von persönlichen Bedürfnissen vor dem Hintergrund finanzieller Möglichkeiten einschätzen, – kennen unterschiedliche Zahlungsarten und können deren Vor- und Nachteile beschreiben, – können unterschiedliche Versicherungsformen nennen und den Nutzen von Versicherungen diskutieren, – können das Konsumverhalten in ihrem Umfeld hinsichtlich wirtschaftlicher und ökologischer Auswirkungen reflektieren, Kaufentscheidungen begründen sowie Vorschläge für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen im eigenen Umfeld erarbeiten, – können Produkt- und Lebensmittelkennzeichnungen interpretieren, – kennen unterschiedliche Energieformen und -träger, können Möglichkeiten der Energieerzeugung beschreiben und Maßnahmen zur wirtschaftlich und ökologisch verantwortlichen Energienutzung im eigenen Umfeld erarbeiten und präsentieren, – können Auswirkungen von menschlichen Eingriffen auf die Umwelt und auf Ökosysteme beschreiben sowie Maßnahmen zur Minimierung negativer Folgen nennen, – können Auswirkungen der Globalisierung sowie anderer wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen auf ihren Alltag darstellen. Lehrstoff: Haushaltsführung. Zahlungsarten. Versicherungen. Nachhaltigkeit. Konsumverhalten. Energieformen und -träger. Ökosysteme. Umweltschutz. Ressourcenschonender Umgang. Globalisierung. Wirtschaftliche und technologische Veränderungen. BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können ihre konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich verbessern. Lehrstoff: Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests. Methodische Aspekte regelmäßiger Bewegung. Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen sowie Leistungen in Bewegungshandlungen erbringen, – Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen, – Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten. Lehrstoff: Wettbewerbe sowie kleine und große Sportspiele. Trendsportarten. Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen, – Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden. Lehrstoff: Pantomime. Sich durch Bewegung ausdrücken. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik. Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Bewegung auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden beschreiben sowie Bewegungshandlungen zur Verbesserung des Wohlbefindens umsetzen, – körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben, – alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und Belastungen ausgleichen. Lehrstoff: Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken. Sensomotoriktraining auf labilen und instabilen Untergründen. Muskelschlingentraining; asymmetrische Rumpfkräftigung. Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bil dungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen. Lehrstoff: Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen. Sichern und Helfen. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE DIGITALE GRUNDBILDUNG (für alle Cluster und Fachbereiche) Kompetenzbereich Medienwandel und Digitalisierung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens beschreiben sowie Chancen und Gefahren der personalisierten Mediennutzung analysieren, – ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung und Analyse von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln, – Interessen und Bedingungen der Medienproduktion und der Veröffentlichung sowie des Medienkonsums analysieren, – Kompromisse im Zusammenhang mit digitalen Technologien reflektieren, die sich auf die alltäglichen Aktivitäten und beruflichen Möglichkeiten der Menschen auswirken. Lehrstoff: Mediennutzung. Medienwirklichkeit. Medienproduktion. Digitale Technologien. Kompetenzbereich Daten, Informationen und Informationssysteme Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden, – zielgerichtet und selbstständig die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden planen und durchführen, geeignete Quellen nutzen und gefundene Informationen vergleichend hinterfragen, – Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erklären und sich dazu verantwortungsvoll verhalten, – die Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz erklären sowie deren Grenzen und Möglichkeiten reflektieren, – Daten erfassen, filtern, sortieren, interpretieren und darstellen, – die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Speichermedien gegenüberstellen sowie Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen. Lehrstoff: Digitale Informationen. Gefahren der Datenerhebung. Künstliche Intelligenz. Datenmanipulation. Datensicherung. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro, den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie den Fachbereich Tourismus: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – kennen Anwendungsfälle für Internet of Things (IoT) im fachbereichsrelevanten Kontext, – können Elemente, Funktionsweisen und Risiken von IoT-Systemen benennen und erklären, – können Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden sowie Energiesparmaßnahmen bei der Arbeit an Computern umsetzen. Lehrstoff: Internet of Things. Gesundheitsförderung. Energiesparmaßnahmen. Kompetenzbereich Kommunikation und Kooperation Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Schriftstücke für unterschiedliche Zielgruppen, Zwecke und Medien verfassen, – einfache Kalkulationen unter Verwendung von Formeln durchführen, deren Ergebnisse grafisch darstellen und interpretieren, – sich selbst und konkrete Fachinhalte präsentieren, – verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben, – Stellenausschreibungen in beruflichen Netzwerken finden, Bewerbungsdaten einpflegen und sich bewerben, – aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann, – Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen sowie Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben, – den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben, – erklären, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen, – verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen, – eigene digitale Identitäten reflektiert gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen, – datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen erklären und bewerten. Lehrstoff: Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentation. Bewerbungen. Kommunikationsmedien. Social Media. Personenbezogene Daten. Datenschutz. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro, den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie den Fachbereich Tourismus: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit), – an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten, – Adressen, Aufgaben und Termine verwalten. Lehrstoff: Cloudbasierte Systeme. Kommunikationssoftware. Datenverwaltungssoftware. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen, – professionelle Bewerbungsunterlagen erstellen und ihre Fähigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen transparent darstellen, – beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert, – die Möglichkeiten und Risiken der digitalen Identität und digitaler Bezahlmethoden beurteilen. Lehrstoff: Netzwerkverbindung. Bewerbungsunterlage. Künstliche Intelligenz. Digitale Identität. CLUSTER DIENSTLEISTUNGEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN Kompetenzbereich Wirtschaft und Konsum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler kennen – grundlegende Begriffe der Wirtschaft und können deren Bedeutung erklären, – unterschiedliche Betriebsarten und können diese anhand von Merkmalen einteilen, – unterschiedliche Verkaufsstrategien und Werbemaßnahmen und können sowohl deren Bedeutung als auch deren Wirkung einschätzen, – die rechtlichen Grundlagen für Kaufverträge, können Auswirkungen von Kaufverträgen beurteilen sowie Kaufverträge abschließen, – die Aufgaben des Konsumentenschutzes und können konsumentenrechtliche Informationen recherchieren und nutzen. Lehrstoff: Begriffe der Wirtschaft. Betriebsarten. Verkaufsstrategien und Werbemaßnahmen. Kaufverträge. Konsumentenschutz. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – kennen Zielsetzungen der Wirtschaft und können den einfachen Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen, – können persönliche und sachliche Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung aufzeigen, – können Vorteile, Herausforderungen und Auswirkungen des digitalen Verkaufs aufzeigen. Lehrstoff: Zielsetzungen der Wirtschaft. Wirtschaftskreislauf. Unternehmensgründung. Digitaler Verkauf. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler kennen – unterschiedliche fachbereichsbezogene Dienstleistungsbetriebe und können deren Charakteristika beschreiben, – die wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungssektors und können regionale Angebote recherchieren und vergleichen. Lehrstoff: Dienstleistungsbetriebe. Wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungssektors. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler kennen – unterschiedliche Betriebsformen in der Tourismusbranche und können Unterschiede zwischen diesen aufzeigen, – die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus und können positive und negative Auswirkungen darlegen, – die wichtigsten Tourismusregionen in Österreich und können regionale Tourismusangebote recherchieren und präsentieren. Lehrstoff: Betriebsformen in der Tourismusbranche. Bedeutung des Tourismus. Tourismusregionen. Kompetenzbereich Umgang mit Geld Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld beschreiben und die Gefahren der Schuldenfalle diskutieren, – verschiedene Zahlungsmittel und -arten unterscheiden sowie diese situationsadäquat auswählen, – Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bankdienstleistungen erkennen und diskutieren. Lehrstoff: Geld. Schuldenfalle. Zahlungsmittel. Zahlungsarten. Bankdienstleistungen. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Sicherheitsmerkmale von Banknoten beschreiben. Lehrstoff: Sicherheitsmerkmale von Banknoten. BUCHFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHNEN Kompetenzbereich Wirtschaftliches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können ausgehend von alltags- oder fachbereichsrelevanten Situationen – Grundrechnungsarten anwenden, Ergebnisse schätzen und auf Plausibilität überprüfen, – gängige Maßeinheiten umwandeln sowie mit gebräuchlichen Maßen rechnen, – einfache Schluss-, Prozent- und Zinsrechnungen durchführen, – persönliche Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, ihr Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen. Lehrstoff: Grundrechnungsarten. Schätzen. Maßeinheiten. Schluss-, Prozent- und Zinsrechnungen. Private Haushaltsplanung. Konsumverhalten. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können den Waren- und Materialbedarf für vorgegebene Speisen und Speisenfolgen berechnen. Lehrstoff: Waren- und Materialbedarfsberechnungen. Kompetenzbereich Buchführung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – kennen unterschiedliche Buchführungssysteme und können die Aufgaben des Rechnungswesens beschreiben sowie die Formvorschriften der Buchführung erläutern, – können Belege unterscheiden und organisieren, – kennen die Bestandteile von Rechnungen und können Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüfen, – kennen die wichtigsten Bücher der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und können diese führen, – kennen unterschiedliche Umsatzsteuersätze, können diese zuordnen sowie die Umsatzsteuer berechnen. Lehrstoff: Aufgaben des Rechnungswesens. Buchführungssysteme. Formvorschriften. Belegwesen. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Umsatzsteuer. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können regelmäßige Aufzeichnungen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anhand von Belegen führen, – können einfache Kalkulationen erstellen, – kennen die Bilanz als Grundlage der doppelten Buchführung und können einfache Geschäftsfälle beschreiben, – können die Umsatzsteuer-Zahllast berechnen. Lehrstoff: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kalkulationen. Bilanz als Grundlage der doppelten Buchführung. Umsatzsteuer-Zahllast. FACHKUNDE Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro: Kompetenzbereich Kaufmännisch-administrative Berufe Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Berufe aus ihrem Fachbereich nennen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben, – wesentliche Anforderungen an kaufmännisch-administrative Berufe aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren. Lehrstoff: Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe. Kompetenzbereich Arbeitsorganisation Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung aufzeigen, – können Regeln und Maßnahmen der persönlichen und der arbeitsplatzbezogenen Hygiene sowie deren Bedeutung beschreiben, – können Maßnahmen zur Vorbeugung berufsspezifischer Erkrankungen aufzeigen, – kennen unterschiedliche Formen der Arbeitsplatzgestaltung und können deren Vor- und Nachteile diskutieren, – kennen betriebliche Strukturen und können fachbereichsspezifische Arbeitsabläufe beschreiben. Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Gesundheitsförderung. Hygiene. Arbeitsplatzgestaltung. Betriebliche Strukturen. Arbeitsabläufe. Kompetenzbereich Kommunikation und Werbung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Kriterien für die professionelle Formulierung und Gestaltung von E-Mails beschreiben und begründen, – kennen Grundsätze der Gesprächsführung sowie unterschiedliche Fragetechniken und können Phasen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen erklären, – können unterschiedliche Werbemaßnahmen und -konzepte beschreiben sowie deren Wirkung unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen reflektieren. Lehrstoff: E-Mails. Gesprächsführung. Werbemaßnahmen und -konzepte. Gestaltungsgrundsätze. Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales: Kompetenzbereich Berufe und Ausbildungswege Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Berufe aus ihrem Fachbereich nennen und die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben, – wesentliche Anforderungen an Berufe im Schönheits- Gesundheits- und Sozialbereich aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren. Lehrstoff: Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe. Kompetenzbereich Arbeitsplatz Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung und Erste Hilfe-Maßnahmen aufzeigen, – kennen berufsspezifische Infektionsgefahren und können sowohl Regeln als auch Maßnahmen der persönlichen und der arbeitsplatzbezogenen Hygiene erläutern sowie deren Funktion für fachbereichsspezifische Arbeitsprozesse und Aufgabenfelder beschreiben, – kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese diskutieren, – kennen geeignete Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte und können adäquate Einsatzbereiche aufzeigen, – kennen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und können Konsequenzen für das eigene umweltbewusste Handeln beschreiben. Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Unfallvermeidung. Erste Hilfe-Maßnahmen. Infektionsgefahren. Hygiene. Ergonomie. Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte. Umgang mit Ressourcen. Kompetenzbereich Grundlagen des Handelns in Gesundheits-, Schönheits- und Sozialberufen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können fachbereichsspezifische Umgangsformen sowie die Bedeutung des ersten Eindrucks und des äußeren Erscheinungsbildes im Alltags- und Berufsleben beschreiben, – kennen grundlegende ethische Anforderungen für eine Tätigkeit im Schönheits-, Gesundheits- und Sozialbereich und können über diese diskutieren, – können spezielle Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen aufzeigen und unter Anleitung entsprechende Verhaltensweisen für den Umgang mit diesen erarbeiten, – können situationsabhängig und personenbezogen kommunizieren sowie respektvoll mit anderen umgehen, – können Einflüsse auf das physische und psychische Wohlbefinden erkennen, persönliche Stressfaktoren beschreiben und Bewältigungsstrategien entwickeln, – kennen grundlegende Gestaltungsregeln und -techniken und können die Wirkung von Farben, Formen und Materialien beschreiben, – können Eckpunkte einer ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise recherchieren und präsentieren sowie gesundheitsförderndes und -schädigendes Verhalten aufzeigen, – kennen anatomische, dermatologische und physiologische Grundlagen und können diese im Zusammenhang mit Schönheits- und Gesundheitsberufen erklären. Lehrstoff: Umgangsformen. Personengruppen. Kommunikation. Physische und psychische Faktoren. Gestaltungsregeln und -techniken, Farben, Formen und Materialien. Ernährung. Anatomische, dermatologische und physiologische Grundlagen. Gesundheitsprävention. Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus: Kompetenzbereich Berufe im Tourismus Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Berufe aus ihrem Fachbereich nennen und die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben, – wesentliche Anforderungen an Berufe im Tourismussektor aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren. Lehrstoff: Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe. Kompetenzbereich Ernährung, Küche und Service Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung aufzeigen, – kennen grundlegende Hygienebestimmungen für den Gastronomiebereich und können persönliche Hygienemaßnahmen beschreiben, – kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese beschreiben, – kennen fachbereichsspezifische Werkzeuge und Küchengeräte und können adäquate Einsatzbereiche aufzeigen, – kennen Eigenschaften und mögliche Veränderungen von Lebensmitteln und Getränken und können diese beschreiben, – können Konservierungsarten anhand von Beispielen aufzeigen und deren Vor- und Nachteile erklären, – können Maßnahmen zum sachgerechten, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln und Getränken aufzeigen, – können grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Kochverfahren beschreiben sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften aufzeigen, – kennen sowohl unterschiedliche Arten von Getränken als auch deren Eigenschaften und können deren Zusammensetzung erklären, – kennen Grundbegriffe des Service und können einfache Gedecke beschreiben, – kennen Eckpunkte einer ausgewogenen Ernährung, können ihr Ess- und Konsumverhalten im Alltag reflektieren sowie in Hinblick auf Gesundheit bewerten. Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Hygienebestimmungen. Werkzeuge und Küchengeräte. Veränderungen von Lebensmitteln und Getränken. Konservierungsarten. Umgang mit Lebensmitteln. Arbeits- und Kochverfahren. Getränke. Service. Ernährung. FACHPRAXIS Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro: Kompetenzbereich Arbeitsorganisation Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich dem Berufsstand entsprechend kleiden und verhalten sowie Regeln der Ergonomie, persönlichen Hygiene und Sicherheit anwenden, – ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten und nach Beendigung der Arbeit geordnet hinterlassen, – mit Ressourcen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie Abfälle umweltfreundlich entsorgen, – unter Anleitung digitale und elektronische Medien nutzen sowie fachbereichsspezifische Geräte, Hilfsmittel und Materialien verwenden, – Arbeitsabläufe unter Anleitung effizient umsetzen, – Informationen beschaffen und verarbeiten sowie einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen aufzeigen und das eigene Verhalten reflektieren. Lehrstoff: Umgangsformen. Gesundheitsförderung. Sicherheitsvorschriften. Hygiene. Ergonomie. Arbeitsplatz. Umgang mit Ressourcen. Digitale und elektronische Medien. Arbeitsabläufe. Informationsmanagement. Kompetenzbereich Kommunikation und Werbung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unter Anleitung einfache Verkaufs- und Beratungsgespräche führen, – sich in ein Team konstruktiv und engagiert unter Berücksichtigung der Kommunikations- und Feedbackregeln einbringen, – situationsabhängig und personenbezogen kommunizieren sowie respektvoll mit anderen umgehen, – Schriftstücke effizient und strukturiert erstellen sowie fachbereichsspezifischen Schriftverkehr unter Anleitung abwickeln, – Telefongespräche führen sowie Gesprächsnotizen erstellen, – Werbemittel gestalten sowie deren Wirkung auf die eigene Person reflektieren und diskutieren, – unter Anleitung Präsentationen zu speziellen Themen und Anlässen erarbeiten und durchführen. Lehrstoff: Umgang mit Kundinnen und Kunden. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Kommunikation und Feedback. Umgangsformen. Schriftverkehr. Telefongespräche. Werbemittel. Präsentationen. Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales: Kompetenzbereich Arbeitsplatz Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können sich dem Beruf entsprechend kleiden und verhalten sowie Regeln der Ergonomie, persönlichen Hygiene und Sicherheit anwenden, – können ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten, instandhalten und nach Beendigung der Arbeit geordnet hinterlassen, – kennen Infektionsgefahren in Schönheits-, Gesundheits- und Sozialberufen und können unter Anleitung Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen umsetzen, – können mit wiederverwertbaren Materialien verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie Abfälle fachgerecht und umweltfreundlich trennen. Lehrstoff: Umgangsformen. Gesundheitsprävention. Sicherheitsvorschriften. Hygiene. Arbeitsplatz. Umgang mit Ressourcen und Mülltrennung. Kompetenzbereich Grundlagen des Handelns und Arbeitsprozesse in Gesundheits-, Schönheits- und Sozialberufen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unter Anleitung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten bzw. Aufgaben durchführen und dabei allfällige einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und der Arbeitshygiene berücksichtigen, – für den Arbeitsauftrag geeignete Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte auswählen, fachgerecht einsetzen, pflegen und sorgsam mit diesen umgehen, – unter Anleitung einfache Beratungsgespräche führen sowie Wünsche und Bedürfnisse mit zielgerichteten Fragestellungen eruieren, – berufsspezifische Trends recherchieren und unter Anleitung Umsetzungsmöglichkeiten erproben, – grundlegende Gestaltungstechniken unter Berücksichtigung der Wirkung von Farben, Formen und Materialien anwenden, – Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung im beruflichen Kontext berücksichtigen, – Entspannungsübungen durchführen. Lehrstoff: Fachbereichsspezifische Arbeiten. Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung und Arbeitshygiene. Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte. Beratungsgespräche. Trends. Gestaltungstechniken. Ernährung. Entspannungsübungen. Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus: Kompetenzbereich Arbeitsplatz und Sicherheit Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unter Anleitung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten durchführen und berücksichtigen dabei einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und der Arbeitshygiene, – fachbereichsbezogene Werkzeuge und Geräte auswählen, fachgerecht einsetzen, pflegen und sorgsam mit diesen umgehen, – Regeln der Ergonomie und der persönlichen Hygiene anwenden und kleiden sich dem Berufsstand entsprechend. Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge und Geräte. Ergonomie. Hygienebestimmungen. Berufskleidung. Kompetenzbereich Ernährung, Küche und Service Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die im Tourismus und der Gastronomie gängigen Umgangsformen anwenden, berufsspezifische verbale und nonverbale Kommunikationstechniken einsetzen sowie spezielle Bedürfnisse von Personen unterschiedlicher Kulturen berücksichtigen, – einfache Speisen und Getränke empfehlen sowie Informationen zu den angebotenen Speisen und Getränken geben, – den Wareneinsatz für einfache Speisen und Getränke berechnen sowie einfache Speisen und Getränke unter Anleitung zubereiten und servieren, – mit Lebensmitteln und Getränken verantwortungsvoll umgehen und Abfälle umweltgerecht entsorgen, – unter Anleitung Speise- und Getränkekarten gestalten und präsentieren, – Tische für unterschiedliche Speisefolgen eindecken sowie Vorschläge für Tischdekorationen erarbeiten und Dekorationsideen für unterschiedliche Anlässe umsetzen. Lehrstoff: Umgangsformen. Speisen und Getränke. Wareneinsatz. Arbeits- und Kochverfahren. Mülltrennung. Speise- und Getränkekarte. Tischdekoration. BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHLICHE KONVERSATION Kompetenzbereich Hören Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu Tourismus und Gastgewerbe verstehen, – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen verstehen. Lehrstoff: Fachbereichsspezifisches Umfeld. Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einfachen, routinemäßigen fachbereichsspezifischen Situationen verständigen, – sehr kurze Kontakt- und Beratungsgespräche mit Gästen führen. Lehrstoff: Fachbereichsspezifisches Umfeld. CLUSTER TECHNIK NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ÜBUNGEN Kompetenzbereich Physik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – kennen physikalische Grundgrößen, können diesen die entsprechende Einheit

dem internationalen Einheitensystem (SI) zuordnen und Umrechnungen durchführen, – können Grundgrößen der Mechanik definieren, anhand von physikalischen Gesetzmäßigkeiten berechnen sowie Versuche zu diesen durchführen, – kennen die Aggregatzustande und können grundlegende Eigenschaften von festen, flüssigen und gasförmigen Körpern beschreiben, – kennen Stromarten, können Wirkungen des elektrischen Stromes und die damit verbundenen Gefahren erklären sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen nennen. Lehrstoff: Internationales Einheitensystem. Physikalische Grundgrößen und Gesetzmäßigkeiten. Grundlagen der Mechanik. Aggregatzustände. Elektrizität. Sicherheitsmaßnahmen. Kompetenzbereich Chemie Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – kennen chemische Elemente, können diese im Periodensystem einordnen und dessen Struktur sowie die darin enthaltenen Informationen erklären, – kennen chemische Grundlagen und können anhand dieser alltags- und fachbereichsrelevante chemische Reaktionen erklären, – können den Unterschied zwischen Reinstoffen und Stoffgemischen beschreiben, – können die Herstellung und Eigenschaften von anorganischen und organischen Stoffen beschreiben sowie deren Einsatzbereiche und Anwendungsmöglichkeiten im Alltag oder als Werk- und Hilfsstoffe in ihrem Fachbereich nennen, – können Versuche zu chemischen Vorgängen durchführen sowie die Ergebnisse präsentieren. Lehrstoff: Periodensystem. Chemische Grundlagen. Chemische Reaktionen. Chemische Stoffe. TECHNISCHES ZEICHNEN Kompetenzbereich Grundlagen des Technischen Zeichnens Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Einsatzbereiche von unterschiedlichen Zeichen- und Arbeitsgeräten aufzeigen sowie diese sachgerecht anwenden und pflegen, – normgerechte Darstellungsarten und Symbole in technischen Zeichnungen erläutern sowie Skizzen und Pläne lesen und interpretieren. Lehrstoff: Zeichen- und Arbeitsgeräte. Normgerechte Darstellungsarten und Symbole. Kompetenzbereich Darstellen und Konstruieren Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Freihandskizzen erstellen und bemaßen, – technische Zeichnungen von Werkstücken in unterschiedlichen Ansichten normgerecht erstellen, beschriften und bemaßen, – Maßstabsberechnungen durchführen sowie Objekte, Werkstücke und Schnittdarstellungen maßstabsgetreu darstellen. Lehrstoff: Freihandskizzen. Normzeichnungen. Ansichten. Maßstäbe. Schnitte. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Bau, den Fachbereich Holz und den Fachbereich Metall: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Pläne von Werkstücken anfertigen. Lehrstoff: Pläne. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Schalt- und Stromlaufpläne unter Verwendung von normgerechten Schaltzeichen skizzieren und konstruieren. Lehrstoff: Pläne. FACHKUNDE Spezifikationen für den Fachbereich Bau: Kompetenzbereich Berufe im Bau- und Baunebengewerbe Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Bau- und Baunebengewerbe nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben. Lehrstoff: Berufsbilder im Bau- und Baunebengewerbe. Spezifikationen für den Fachbereich Elektro: Kompetenzbereich Berufe im Elektrotechnik- und Elektronikbereich Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Elektrotechnik- und Elektronikbereich nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben. Lehrstoff: Berufsbilder im Elektrotechnik- und Elektronikbereich. Spezifikationen für den Fachbereich Holz: Kompetenzbereich Berufe im Holzbereich Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Bereich der Holzbe- und -verarbeitung nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben. Lehrstoff: Berufsbilder im Bereich der Holzbe- und -verarbeitung. Spezifikationen für den Fachbereich Metall: Kompetenzbereich Berufe im Metallbereich Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Metallbereich nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben. Lehrstoff: Berufsbilder im Metallbereich. Kompetenzbereich Arbeits- und Fertigungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz aufzeigen, die persönliche Schutzausrüstung beschreiben sowie Verbots-, Gebots-, Warn- und Rettungszeichen deuten, – kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese beschreiben, – kennen fachbereichsrelevante Werk-, Roh- und Hilfsstoffe, deren Entstehung bzw. Gewinnung sowie fachbereichsspezifischen Materialen, Werkzeuge, Maschinen und Geräte und können adäquate Einsatzbereiche für diese aufzeigen, – kennen für den Fachbereich relevante Mess- und Prüfgeräte und können deren Einsatz beschreiben, – können grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Fertigungstechniken erklären sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beschreiben. Lehrstoff: Sicherheit am Arbeitsplatz. Sicherheitszeichen. Ergonomie. Werk-, Roh-, Hilfsstoffe und Materialien. Werkzeuge. Maschinen. Geräte. Mess- und Prüfgeräte. Arbeits- und Fertigungstechniken. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wirkungen des elektrischen Stromes und die damit verbundenen Gefahren erklären sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen nennen, – kennen für die Elektrotechnik und Elektronik relevante physikalische Grundgrößen und können diese anhand von physikalischen Gesetzmäßigkeiten erklären, – können Stromkreise unter Berücksichtigung elektrischer Größen und Gesetzmäßigkeiten beschreiben und analysieren. Lehrstoff: Wirkungen des elektrischen Stromes. Fachbereichsrelevante physikalische Grundgrößen und Gesetzmäßigkeiten. Stromkreise. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Holz: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die Entstehung, die Bringung, den Einschnitt sowie die Klassifizierung des Werkstoffs Holz beschreiben sowie geeignete Einsatzbereiche für unterschiedliche Holzarten aufzeigen. Lehrstoff: Werkstoff Holz. FACHPRAXIS Kompetenzbereich Arbeitsplatz und Sicherheit Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unter Berücksichtigung der Werkstättenordnung ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten und nach Beendigung der Arbeit ordentlich hinterlassen sowie allfällige Abfälle und Reststoffe umweltschonend entsorgen, – nach Unterweisung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und zur Arbeitshygiene sowie ergonomischer Richtlinien durchführen, – fachbereichsbezogene Werkzeuge, Maschinen und Geräte auswählen, fachgerecht einsetzen, instandhalten sowie sorgsam mit diesen umgehen. Lehrstoff: Werkstättenordnung. Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Arbeitshygiene. Ergonomie. Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Kompetenzbereich Arbeits- und Fertigungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können nach Unterweisung fachbereichsspezifische Werk-, Roh- und Hilfsstoffe sowie Materialen unter Verwendung geeigneter Werkzeuge, Maschinen und Geräte fachgerecht unter Berücksichtigung von einschlägigen Sicherheitsvorschriften be- bzw. verarbeiten, – können mit Werk-, Roh- und Hilfsstoffen sowie Materialen sachgerecht, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvoll umgehen, – kennen für den Fachbereich relevante Mess- und Prüfgeräte und können diese nach Unterweisung einsetzen. Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Werk-, Roh-, Hilfsstoffe und Materialien. Werkzeuge. Maschinen. Geräte. Mess- und Prüfgeräte. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Bau, den Fachbereich Holz und den Fachbereich Metall: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können nach Unterweisung und auf Basis von Skizzen bzw. Plänen Werkstücke durch grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Fertigungstechniken sowie unter Einhaltung einschlägiger Sicherheitsvorschriften herstellen. Lehrstoff: Arbeits- und Fertigungstechniken. Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können nach Unterweisung, auf Basis von Schaltplänen sowie unter Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien Stromkreise und Schaltungen aufbauen, Messungen an diesen durchführen sowie die Messergebnisse dokumentieren und interpretieren. Lehrstoff: Stromkreise und Schaltungen. FREIGEGENSTÄNDE MATHEMATIK Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Rechenoperationen unter Anwendung von Rechengesetzen durchführen, die Rechenschritte begründen sowie die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen und in sinnvoller Genauigkeit angeben, – Sachverhalte mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln umformen, – lineare Gleichungen, Bruchgleichungen und quadratische Gleichungen lösen sowie den Lösungsweg erklären, – Gleichungssysteme mit zwei Variablen lösen, – aus grafischen Darstellungen Werte ablesen und funktionale Zusammenhänge beschreiben sowie zu Funktionsgleichungen Wertetabellen erstellen und Funktionsgraphen mit geeigneten Maßstäben zeichnen, – Eigenschaften von ebenen Figuren und geometrischen Körpern beschreiben, Berechnungen zu diesen durchführen sowie Skizzen erstellen. Lehrstoff: Rechenoperationen. Terme. Formeln. Gleichungen. Gleichungssysteme. Funktionen. Geometrie. Kompetenzbereich Statistik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können tabellarischen und grafischen Darstellungen statistischer Daten Informationen entnehmen und diese präsentieren. Lehrstoff: Beschreibende Statistik. DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – längeren Gesprächen zu aktuellen und alltagsbezogenen Themen folgen und wesentliche Informationen in Standardsprache wiedergeben, – komplexe Themen strukturiert und klar präsentieren sowie eigene Standpunkte argumentieren, – Gesprächsregeln einhalten, Sprache sensibel und gendergerecht verwenden sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken. Lehrstoff: Hörverständnis. Präsentationstechniken. Gesprächsregeln. Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sowohl still sinnerfassend als auch laut gestaltend lesen, – unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie Texten Informationen entnehmen und relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden, – Wortbedeutungen aus dem Kontext erschließen und mit Hilfe von Nachschlagewerken klären, – Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, altersadäquate literarische Texte lesen sowie diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen, – sowohl berichtende als auch beschreibende Texte in Hinblick auf deren Absicht und Wirkung analysieren, – Informationen in unterschiedlichen Medien sammeln, vergleichen und auswerten. Lehrstoff: Textverständnis. Lesetechniken. Wortschatz. Textsorten. Medien. Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte nachvollziehbar strukturieren und schriftlich wiedergeben, – grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung anwenden sowie mit Fehlern konstruktiv umgehen, – Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen, – Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen. Lehrstoff: Schreib- und Sprachrichtigkeit. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH) Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu ihrer Lebenswelt verstehen, – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Kernaussagen verstehen, wenn es um vertraute Dinge aus ihrer Lebenswelt geht und klare Standardsprache verwendet wird, – Radio- oder Fernsehsendungen wesentliche Informationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, – einfachen Interviews, Berichten, Hörspielen oder Sketches zu vertrauten Themen folgen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Texte sinnerfassend lesen und diesen konkrete Informationen entnehmen, – einfache persönliche Schreiben verstehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Texte, in denen vor allem gebräuchliche Wörter des Alltags vorkommen, verstehen, – einfachen, klar gegliederten Sachtexten zu vertrauten Themen die wesentlichen Informationen entnehmen, – private Schreiben, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird, verstehen, – einfache literarische Texte verstehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen zu vertrauten Themen und Tätigkeiten auszutauschen, – sehr kurze Kontaktgespräche führen und an Gesprächen teilhaben, ohne diese selbst in Gang zu halten, – mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln Situationen aus dem persönlichen Umfeld, Alltag oder der Schule beschreiben. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben, – Situationen bewältigen, denen man auf Reisen begegnet, – an Gesprächen teilnehmen, die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen oder aktuelle Ereignisse beziehen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kurze Texte schreiben, – ganz einfache persönliche Schreiben verfassen. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache zusammenhängende Texte zu Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, schreiben, – Schreiben verfassen und darin von persönlichen Erfahrungen und Eindrücken berichten. Lehrstoff: Themen aus dem Alltag. ERSTSPRACHENUNTERRICHT Kompetenzbereich Hören und Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu verschiedenen Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren, – Strategien zur Erschließung von gehörten Texten im direkten Kontakt und in Medien aller Art selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden, – sich spontan und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen (Alltags- und Bildungssprache) in einem angemessenen Sprechtempo verständigen, – Informationen aus verschiedenen Themen- und Fachbereichen einholen (auch nachfragen oder um Klärung bitten), analysieren, aufbereiten und mündlich weitergeben, – ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und argumentieren sowie aktuelle Fragestellungen diskutieren. Lehrstoff: Hörverständnis. Verbale Kommunikation. Gesprächsanalyse. Argumentation und Diskussion. Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu Alltagsthemen und ausgewählten Fachthemen (ua. Sachtexte, literarische Texte, journalistische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen, – längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, – Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und Fachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.