Ausstehender Lohn: so setzen Sie Ihr Entgelt durch
Arbeitsrecht / Entgelt
Zahlt der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt nicht aus, haben Sie Anspruch auf das offene Entgelt samt Verzugszinsen. Neben der außergerichtlichen Aufforderung kommen die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht und — bei erheblichem Rückstand — der berechtigte vorzeitige Austritt in Betracht.
⏰ Frist: Verfalls- und Verjährungsfristen beachten: Kollektivverträge sehen oft kurze Verfallfristen vor; ansonsten gilt die allgemeine Verjährung. Ansprüche daher rasch schriftlich geltend machen.
✅ Was tun
Ermitteln Sie den offenen Betrag anhand von Dienstzettel, Lohn-/Gehaltsabrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen.
Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich und nachweislich unter Fristsetzung zur Zahlung auf (Mahnung).
Prüfen Sie kollektivvertragliche Verfallfristen — diese sind oft kurz und können Ansprüche vernichten.
Wenden Sie sich an Arbeiterkammer oder Gewerkschaft für Beratung und Unterstützung.
Bleibt die Zahlung aus, bringen Sie Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein.
Bei anhaltendem Zahlungsverzug prüfen Sie den berechtigten vorzeitigen Austritt (Anspruch auf Kündigungsentschädigung); bei Insolvenz den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF).
⚠️ Worauf achten
Kurze kollektivvertragliche Verfallfristen: Wer zu spät schriftlich geltend macht, verliert den Anspruch.
Ein vorzeitiger Austritt ohne ausreichenden Grund kann als unberechtigt gelten und Schadenersatzpflichten auslösen — vorher rechtlich absichern.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind Fristen für den Antrag beim IEF einzuhalten.
Kann ich wegen ausstehenden Lohns sofort aufhören zu arbeiten?
Ein vorzeitiger Austritt ist bei erheblichem, hartnäckigem Entgeltvorenthalten möglich und begründet Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Lassen Sie den Austrittsgrund vorher prüfen, sonst droht Unwirksamkeit.
Was, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Dann sichert der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) offene Entgeltansprüche in bestimmtem Umfang. Der Antrag ist fristgebunden — umgehend über AK/Gewerkschaft stellen.
Stehen mir Verzugszinsen zu?
Ja, für verspätet gezahltes Entgelt gebühren gesetzliche Verzugszinsen; die Höhe richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften.
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