Zahlungsbefehl erhalten: Einspruch im Mahnverfahren
Zivilprozess / Mahnverfahren
Sie haben vom Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl (Mahnklage) erhalten. Das ist noch kein Urteil. Erheben Sie fristgerecht Einspruch, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet und die Forderung erst dort geprüft. Reagieren Sie nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar (Exekutionstitel).
⏰ Frist: Einspruch binnen 4 Wochen ab Zustellung des Zahlungsbefehls (Einspruchsfrist im gerichtlichen Mahnverfahren, ZPO).
✅ Was tun
Prüfen Sie das Zustelldatum am Rückschein/Kuvert — die 4-Wochen-Frist läuft ab Zustellung.
Kontrollieren Sie die geltend gemachte Forderung, den Rechtsgrund und die Höhe (Kapital, Zinsen, Kosten).
Erheben Sie schriftlich Einspruch beim ausstellenden Bezirksgericht; ein Grund muss nicht angegeben werden, eine kurze Bestreitung genügt.
Bei Beträgen bis zur Bezirksgerichts-Wertgrenze können Sie den Einspruch auch zu Protokoll (mündlich bei Gericht) erklären.
Bewahren Sie einen Sende- bzw. Einbringungsnachweis auf (Aufgabeschein, ERV-Bestätigung).
Bereiten Sie Beweise für die anschließende mündliche Verhandlung vor (Verträge, Zahlungsbelege, Korrespondenz).
⚠️ Worauf achten
Versäumte Frist: Der Zahlungsbefehl wird rechtskräftig und dient als Exekutionstitel — dann ist nur mehr die Exekution abzuwehren.
Ein bloßes Ignorieren beseitigt die Forderung nicht; Zinsen und Kosten wachsen weiter.
Ohne Bestreitung verlieren Sie Einwendungen (z. B. Verjährung, bereits erfolgte Zahlung, Gegenforderungen).
BVwG L517 2265874-1 (20.06.2023) — Aufgrund der Mahnklage erging ein bedingter Zahlungsbefehl; mangels Einspruch wurde er rechtskräftig.
❓ Häufige Fragen
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein. Im gerichtlichen Mahnverfahren genügt der fristgerechte Einspruch ohne inhaltliche Begründung; die Sache geht dann ins ordentliche Verfahren, wo Sie Ihre Einwendungen vorbringen.
Was kostet der Einspruch?
Der Einspruch selbst löst grundsätzlich keine eigene Pauschalgebühr aus; Kosten entstehen im nachfolgenden streitigen Verfahren je nach Streitwert und Vertretung.
Was, wenn ich die Frist versäumt habe?
Bei unverschuldeter Versäumung kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht; ansonsten wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar.
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