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Kündigung durch den Arbeitgeber: Anfechtung und Verteidigung

Arbeitsrecht

Eine Arbeitgeberkündigung kann bei Gericht angefochten werden — insbesondere wegen Sozialwidrigkeit oder eines verpönten (unzulässigen) Motivs. Die Fristen sind sehr kurz. Wichtig ist auch, ob ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat.

⏰ Frist: Kündigungsanfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht regelmäßig binnen 2 Wochen; besteht ein Betriebsrat, ist zunächst dessen Stellungnahmefrist zu beachten. Fristen ab Zugang der Kündigung — sofort rechtlich abklären.

✅ Was tun

  1. Notieren Sie Datum und Art des Zugangs der Kündigung sowie die Kündigungsfrist/den Endtermin.
  2. Klären Sie, ob ein Betriebsrat besteht und ob er der Kündigung widersprochen, zugestimmt oder keine Stellungnahme abgegeben hat.
  3. Prüfen Sie mögliche Anfechtungsgründe: Sozialwidrigkeit (soziale Härte) oder verpöntes Motiv (z. B. Gewerkschaftstätigkeit, geltend gemachte Ansprüche).
  4. Wenden Sie sich umgehend an Betriebsrat, Arbeiterkammer oder Gewerkschaft — sie können unterstützen bzw. die Anfechtung tragen.
  5. Bringen Sie fristgerecht die Anfechtungsklage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein.
  6. Sichern Sie Beweise (Dienstzettel, Korrespondenz, Zeugen) und rechnen Sie offene Ansprüche (Entgelt, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung) nach.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

OGH 9ObA120/91 — Sozialwidrigkeit — Bei der Prüfung, ob durch die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden (Sozialwidrigkeit).
OGH 9ObA114/93 — verpöntes Motiv — Eine erfolgreiche Anfechtung setzt die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer als Kündigungsmotiv voraus.
OGH 2Ob554/86 (28.10.1986) — Der gekündigte Dienstnehmer ist zur Anfechtung seiner Kündigung nach dem ArbVG berechtigt.

❓ Häufige Fragen

Bekomme ich bei Kündigung eine Abfertigung?

Das hängt vom System ab: Bei 'Abfertigung neu' (BV-Kasse) besteht ein Anspruch aus dem angesparten Guthaben; im alten System nur unter bestimmten Voraussetzungen. Konkret prüfen lassen.

Kann ich während der Kündigungsfrist einfach gehen?

Nein, das Arbeitsverhältnis läuft bis zum Endtermin; eigenmächtiges Fernbleiben kann als unberechtigter Austritt gewertet werden. Für 'Postensuchtage' bestehen eigene Regeln.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?

Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Fristen/Terminen; die Entlassung ist die fristlose Beendigung aus wichtigem Grund und wird gesondert (Entlassungsanfechtung) bekämpft.

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