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MOU PfP-Übung Cooperative Best Effort 2001 – Art. 1 Begriffsbestimmungen

Kurz gesagt

Artikel 1 des MOU definiert die zentralen Begriffe der Vereinbarung über die PfP-Übung.

Was es regelt

Definiert werden unter anderem Übung, Truppen, Gastgeberstaat, Host Nation Support, Entsendestaat und NATO Common Funding.

Wen es betrifft

Alle an der Übung beteiligten Parteien, insbesondere Österreich als Gastgeberstaat und die Entsendestaaten.

Kernpunkte

Gesetzestext

RIS Dokument Kurztitel„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001 KundmachungsorganBGBl. III Nr. 215/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 215 aus 2001, TypVertrag – Multilateral §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 1Artikel eins Inkrafttretensdatum05.09.2001 Index19/10 Friedenssicherung TextARTIKEL EINSBEGRIFFSBESTIMMUNGENFür die Zwecke dieses Memorandum of Understanding (MOU), gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1.1eins Punkt eins Übung: Die PfP-Übung COOPERATIVE BEST EFFORT 2001, die vom

  1. bis zum
  2. September 2001 in ÖSTERREICH stattfindet; 1.2eins Punkt 2 Truppen: Alle auf dem Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates für die Zwecke der Übung eingesetzten Teile der NATO und der Entsendestaaten, das militärische und zivile Personal einschließlich des zivilen Gefolges, alle Flugzeuge, Fahrzeuge, Ausrüstung, Munition und Vorräte eingeschlossen; 1.3eins Punkt 3 Gastgeberstaat: Österreich als der Staat, der die vorübergehend für Zwecke der Übung auf seinem Hoheitsgebiet eingesetzten oder sich für Zwecke der Übung durch dieses Hoheitsgebiet bewegenden Truppen aufnimmt; 1.4eins Punkt 4 Host Nation Support (HNS): Die zivile und militärische Unterstützung für Zwecke der Übung, die durch den Gastgeberstaat an die Truppen während ihres Einsatzes im oder während der Durchreise durch das Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates geleistet wird; 1.5eins Punkt 5 Entsendestaat: Ein Staat, der auf Basis einer Einladung Truppen für Zwecke der Übung auf dem Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates einsetzt; 1.6eins Punkt 6 NATO Common Funding: Geldmittel, die zweckgebunden und abgestimmt auf die Zwecke der Übung von SHAPE für das Übungsbudget zur Verfügung gestellt werden, und die in Übereinstimmung mit dem „Overall PfP Exercise Concept“ genutzt werden können. Zuletzt aktualisiert am26.05.2025 Gesetzesnummer20001568 DokumentnummerNOR40023882

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.